DE3441769A1 - Lueftungsvorrichtung fuer raeume - Google Patents
Lueftungsvorrichtung fuer raeumeInfo
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Description
Anmelder : SIEGENIA-FRANK KG, Eisenhüttenstr. 22,
5900 Siegen 1
ANR. : 1 00* 808
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Lüftungsvorrichtung für Räume
Die Erfindung betrifft eine Lüftungsvorrichtung für Räume mit
einem in einem quaderförmigen Gehäuse angeordneten Radialgebläse
und einer das Gebläserad innerhalb des Gehäuses als Einsatzkörper umfassenden Ummantelungs-Spirale.
Bei Lüftungsvorrichtungen für Räume ist es, beispielsweise durch die DE-OS 30 17 431 bereits bekannt, in einem quaderförmigen
Gehäuse ein Radialgebläse anzuordnen, das aus dem eigentlichen Gebläserad und einer dieses umfassenden Ummantelungs-Spirale
besteht, wobei das Radialgebläse als Einsatzkörper lösbar im quaderförmigen Gehäuse angeordnet ist.
Eine Unzulänglichkeit bei der bekannten Lüftungsvorrichtung liegt dabei darin, daß nicht nur das Gebläserad, sondern auch
die dieses umfassende Ummantelungs-Spirale insgesamt aus schallhartem Material, nämlich Metallblech bestehen.
Eine merkliche schalldämpfende Wirkung ist daher bei der bekannten
Lüftungsvorrichtung nur erzielbar, wenn den dem eigentlichen
-2-
Radialgebläse im quaderförmigen Gehäuse nachgeordneten Luftführungskanälen
besondere Auskleidungen aus schalldämpfendem Material zugeordnet werden.
Abgesehen davon, daß aus funktionellen Gründen nicht in jedem Falle die Möglichkeit gegeben ist, in den dem Radialgebläse nachgeordneten
Strömungskanälen schalldämpfende Auskleidungen vorzusehen, besteht auch vielfach aus Platzgründen nicht die
Möglichkeit, dem Radialgebläse innerhalb des quaderförmigen Gehäuses schalldämpfend ausgekleidete Strömungskanäle mit einer
solchen Länge nachzuordnen, daß eine merkliche Schalldämpfung erzielt werden kann.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Lüftungsvorrichtung
für Räume der eingangs erwähnten Gattung so auszulegen, daß eine gute schalldämpfende Wirkung auch dann erreicht wird,
wenn keine langen Strömungswege innerhalb des quaderförmigen Gehäuses zur Verfügung stehen oder diese aus funktionellen Gründen
nicht mit schalldämpfenden Auskleidungen versehen werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß nach dem Kennzeichen
des Anspruchs 1 dadurch erreicht, daß die Ummantelungs-Spirale für das Gebläserad und ein an diese etwa tangential und/oder
radial anschließender Luftführungskanal unmittelbar von einem Einsatzkörper aus schalldämmendem Material, beispielsweise Schaumkunststoff
oder Moosgummi, gebildet ist.
Ein weiterbildendes Erfindungsmerkmal zur Lösung der gleichen Aufgabe wird nach Anspruch 2 darin gesehen, daß die einem mit
der Außenluft verbindbaren Luftdurchlaß des Gehäuses gegenüberliegende Wand der Ummantelungs-Spirale von einem plattenartig
-3-
flachen Einsatzkörper aus schalldämmendem Material, z. B. Schaumkunststoff oder Moosgummi, gebildet ist, an dessen Innenseite
eine Halteplatte aus schallhartem Material anliegt, an welcher der Stator des Radialgebläses befestigt ist. Diese Maßnahme hat
den besonderen Vorteil, daß unmittelbar im Arbeitsbereich des Radialgebläses sowohl eine Dämpfung hoher als auch tiefer Schallfrequenzen
erreicht wird.
Eine besonders günstige Ausgestaltung der Lüftungsvorrichtung läßt sich nach Anspruch 3 dadurch erzielen, daß der plattenartig
flache Einsatzkörper nur den tangential an den Ummantelungs-Spirale
anschließenden Teil des Führungskanals abdeckt, während der radiale Teil desselben auf seiner ganzen Länge Abstand von
der gegenüberliegenden Gehäusestirnwand und/oder einer daran befindlichen Schalldämmauflage hat. Es kann hierdurch innerhalb
des quaderförmigen Gehäuses in vorteilhafter Weise eine seitwärts gerichtete Strömungsverteilung der Luft erreicht werden, die
eine weitere Verbesserung des Dämpfungseffektes ergibt.
Der günstigen Strömungsverteilung innerhalb des quaderförmigen Gehäuses ist es gemäß Anspruch 4 nach der Erfindung besonders
dienlich, daß die Längsseiten des die Ummantelungs-Spirale und
den Luftführungskanal enthaltenden Einsatzkörpers wenigstens über den den radialen Teil des Luftführungskanals enthaltenden
Längenabschnitt mit Abschrägungen versehen sind, die spitzwinklig zu den benachbarten Gehäuse-Längswänden verlaufen, wobei sich
in diesen Gehäuse-Längswänden Luftdurchlässe, z. B. in Form einer Gitterlochung, befinden.
Ein anderes, wichtiges Ausbildungsmerkmal der erfindungsgemäßen Lüftungsvorrichtung besteht nach Anspruch 5 darin, daß zwischen
jeder Gehäuse-Längswand und der dazu geneigten, benachbarten Längsseite des Einsatzkörpers wenigstens im Bereich der Luftdurchlässe
eine Schwenkklappe als Verschluß- und Luftleitorgan vorgesehen ist. Dabei hat es sich als wichtig erwiesen, wenn gemäß
Anspruch 6 jede Schwenkklappe an den Gehäuse-Längswänden in der Nähe der Gehäuse-Rückwand gelagert ist und aus einem
zwei stumpfwinklig zueinanderliegenden Schenkel aufweisenden Profil besteht, wobei der Winkelabstand der Schenkel voneinander
auf den Winkel zwischen der Stirnfläche und der dazu geneigten Längsseite des die Ummantelungs-Spirale und den Luftführungskanal
enthaltenden Einsatzkörpers abgestimmt ist.
Zwecks einfacher Betätigung ist gemäß Anspruch 7 vorgesehen, daß jede Schwenkklappe zwischen ihrer Schließstellung und ihrer
Öffnungsstellung durch einen an der Gehäusestirnwand gelagerten Drehknopf oder -knebel über einen Kurbelzapfen verstellbar ist,
der in einen am freien Schenkel der Schwenkklappe vorgesehenen Kurvenschlitz eingreift.
Ein einfacher Aufbau der Lüftungsvorrichtung läßt sich nach der Erfindung dadurch erreichen, daß gemäß Anspruch 8 die Längsseitenwände
und die Stirnwand des quaderförmigen Gehäuses jeweils von Strangpreßprofilen aus Leichtmetall oder Kunststoff gebildet
sind, während seine Querwände als Formteile aus Leichtmetall-Druckguß oder Kunststoff-Spritzguß gefertigt sind und die Rückwand
ein Abkant-Formteil aus Blech ist. Dabei ist es vorteilhaft, wenn nach Anspruch 9 die beiden Längsseitenwände des quaderförmigen
Gehäuses aus gleichen, jedoch spiegelbildlich zueinanderliegenden Strangpreßprofilen bestehen, während die Stirnwand desselben
von zwei spiegelbildlich zueinander angeordneten Strangpreßprofilen und einem diese miteinander kuppelnden Zusatz-Strangpreßprofil
gebildet ist.
-5-
In vielen Fällen ist es erwünscht oder sogar Bedingung, die von der
Lüftungsvorrichtung geförderte Luft vor ihrem Eintritt in das Rauminnere von Staub- und Schadstoffteilchen zu befreien. Zu diesem Zweck
hat es sich als besonders empfehlenswert erwiesen, die Merkmale des Anspruchs 10 zu nutzen. Hierdurch kann nämlich auf einfache
Art und Weise bei relativ geringem Raumbedarf eine große Filterfläche verfügbar gemacht werden, die sich jederzeit auf einfache Art und
Weise austauschen läßt.
Weitere Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Neuerung werden nachfolgend an einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
erläutert. Hierbei zeigt
Fig. 1 die Lüftungsvorrichtung nach der Erfindung in
Ansicht von vorne,
Fig. 2 die Lüftungsvorrichtung nach Fig. 1 in teilweise
geschnittener Seitenansicht,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Lüftungsvorrichtung
nach Fig. 1 entlang der Linie III - III und
Fig. ^ einen vergrößerten Teilbereich aus Fig. 3.
-6-
In der Zeichnung ist eine Lüftungsvorrichtung für Räume dargestellt,
die sich inbesondere zur Anordnung an der Innenseite von Gebäudewänden, beispielsweise in Wohn- und Arbeitsräumen, eignet.
Wie die Fig. 1 bis 3 deutlich erkennen lassen, hat dabei die Lüftungsvorrichtung
ein quaderförmiges Gehäuse 1 mit einer Gehäuse-Rückwand
2, zwei Gehäuse-Längswände 3'und 3", zwei Gehäuse-Querwände k' und 4" sowie eine Gehäuse-Stirnwand 5.
Die Gehäuse-Rückwand 2 ist beispielsweise als Abkant-Formteil aus Blech gefertigt, das zwei Längsflansche 2' und 2" aufweist
sowie mit einer, beispielsweise ausgestanzten, kreisförmigen Luftdurchgangsöffnung
2'" (Fig. 2) versehen ist.
Mit der Gehäuse-Rückwand 2 sind an den sich gegenüberliegenden Querkanten die beiden Gehäuse-Querwände 4' und b", beispielsweise
durch Schrauben, lösbar verbunden. Dabei ist es vorteilhaft, die Gehäuse-Querwände k' und 4" als Formteile aus Leichtmetall-Druckguß
oder Kunststoff-Spritzguß zu fertigen und dadurch bei relativ geringer Wandstärke auf einfache Art und Weise mit Versteifungsrippen
zu versehen, sowie auch mit Durchbrüchen, Hohlräumen
und Kammern zur Aufnahme elektrischer 5chalt- und Installationselemente auszustatten, wie dies in Fig. 2 im Zusammenhang
mit der Gehäuse-Querwand 4" gezeigt ist.
-7-
Die Gehäuse-Rückwand 2 greift mit ihren Querkanten jeweils in falzartige Absätze k" der Gehäuse-Querwände Ψ' und k"
ein, wie dies in Fig. 2 anhand der Gehäuse-Querwand k" angedeutet
ist. Hierdurch wird eine exakte Ausrichtung der Gehäuse-Querwände h' und k" relativ zur Gehäuse-Rückwand 2 gewährleistet.
Die Gehäuse-Längswände 3' und 3" werden vorteilhaft aus Leichtmetall-
oder Kunststoff-Strangpreßprofilen gefertigt, die wenigstens entlang oder in der Nähe ihrer Längskanten jeweils rückseitig
angeformte Profilstege 6' und 6" aufweisen, wie das der Fig. Ψ
zu entnehmen ist. Dabei ist der Profilsteg 6' so geformt, daß er mit einer hakenartigen Profilnase 7'eine Längsnut 8 begrenzt,
die zur Längskante 9 der Gehäuse-Längswände 3' und 3" hin offen ist. In diese Längsnuten 8 der Gehäuse-Längswände 3' und
3" kommen die beiden abgewinkelten Längsflansche 2' und 2" der Gehäuse-Rückwand 2 zum Eingriff, wie das deutlich aus den
Fig. 3 und ^ erkennbar ist.
Eine weitere Profilnase 7" des Profilsteges 6' ist nach der entgegengesetzten
Seite gerichtet und so geformt, daß sie mit einem unmittelbar an der Innenseite der Gehäuse-Längswände befindlichen
Wulst 10 eine im Querschnitt kreisbogenförmig verlaufende Nut 11 begrenzt ( Fig. 4).
-8-
Der Profilsteg 6" ist so angeordnet und ausgebildet, daß er zusammen
mit einem unmittelbar an der zweiten Längskante 12 der Gehäuse-Längswände 3' und 3" liegenden Wulst eine im Querschnitt
kreisbogenförmige Nut 13 begrenzt.
Jede Gehäuse-Längswand 3' und 3" greift mit ihren beiden Querkanten
3'" in falzartige Vertiefungen der Gehäuse-Querwände k' und k" ein, die ähnlich den falzartigen Vertiefungen *'" für
die Querkanten der Gehäuse-Rückwand 2 ausgebildet sind.
Die Gehäuse-Stirnwand 5 setzt sich aus mehreren parallel zueinander
angeordneten Strangpreßprofilen zusammen, die ebenfalls aus Leichtmetall oder Kunststoff bestehen können. Dabei wird sie
mindestens von zwei spiegelbildlich zueinanderliegenden Strangpreßprofilen 5' und 5" gebildet. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
sind dabei die beiden Strangpreßprofile 5' und 5" miteinander durch ein zwischengeschaltetes, drittes Strangpreßprofil 5'" gekuppelt,
wie das deutlich der Fig. 3 zu entnehmen ist.
Auch die Strangpreßprofile 5' , 5" und 5"' bzw. die von diesen
gebildete Gehäuse-Stirnwand 5 greifen bzw. greift mit ihnen Querkanten zur Lagensicherung in falzartige Vertiefungen ein,
die den falzartigen Vertiefungen *'" entsprechend ausgebildet sind und am Begrenzungsrand der Gehäuse-Querwände 4' und
Ψ" liegen, wie das aus Fig. 1 erkennbar ist.
Die beiden spiegelbildlich zueinanderliegenden Strangpreßprofile 5' und 5" lassen sich jeweils mittels einstückig angeformten
und kreisbogenförmig profilierten Kupplungsstegen 14 in die kreisbogenförmig
profilierte Längsnuten 13 der Gehäuse-Längswände 3' und 3" einschwenken, wie das deutlich der Fig.* entnommen
werden kann. Sodann werden sie an den einander zugewendeten
-9-
/ι*
Längskanten über miteinander in gegenseitigen Eingriff kommende Anschlagstege 15 und 16 durch das dritte Strangpreßprofil 5'"
gekuppelt, und zwar derart, daß die Außenflächen sämtlicher Strangpreßprofile 5', 5" und 5'" der Gehäuse-Stirnwand 5 in gleicher
Ebene liegen sowie mit einem Krümmungsradius in die Gehäuse-Längswände 3' und 3" übergehen ( Fig. 3).
Die sichere Halteverbindung sowohl der Gehäuse-Längswände 3,' 3" als auch sämtlicher Strangpreßprofile 5', 5" und 5'"
der Gehäuse-Stirnwand 5 mit den beiden Gehäuse-Querwänden k' und Ψ" kann auf einfachste Art und Weise, nämlich durch
drehbare Vorreiber 17 bewirkt werden, die nahe den Querkanten des Strangpreßprofils 5" gelagert sind und sich mit ihren Vorreiberzungen
in zugehörige Taschen der Gehäuse-Querwände k' und
4"unter Erzeugung einer Vorspannung einschwenken lassen.
Die Außenfläche der Gehäuse-Rückwand 2 ist mit einem schwingungsdämpfenden
Belag 18, beispielsweise einer dünnen Schicht aus elastischem Schaumkunststoff oder Moosgummi, belegt. Dabei
ist dieser Belag in Fluchtlage mit der Luftdurchtrittsöffnung 2'" der Gehäuse-Rückwand 2 mit einem entsprechenden Ausschnitt
18' versehen.
Innerhalb des quaderförmigen Gehäuses 1 der Lüftungsvorrichtung ist zwischen der Gehäuse-Rückwand 2, den beiden Gehäuse-Längswänden
3' , 3" sowie der Gehäuse-Stirnwand 5 ein Radialgebläse 19 angeordnet, wie das den Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist. Dieses
Radialgebläse 19 wird von einem Gebläserad 20 und einer dieses umgebenden Ummantelungs-Spirale 21 gebildet, wobei zum Antrieb
des Gebläserades 20 ein Elektromotor 22 dient, dessen Stator 23 auf einer Halteplatte 24 sitzt. Die Halteplatte 24 für den
-10-
/HI.
Stator 23 des Elektromotors 22 ist dabei so innerhalb des quaderförmigen
Gehäuses 1 vorgesehen, daß das Gebläserad 20 in Achsfluchtlage mit der Luftdurchtrittsöffnung 2"' in der Gehäuse-Rückwand
2 gehalten wird.
Die Ummantelungs-Spirale 21 des Radialgebläses 19 ist unmittelbar in einen blockartig gestalteten Einsatzkörper 25 eingeformt, der
aus schalldämmendem Material, z. B. Schaumkunststoff oder Moosgummi, besteht. Dieser Einsatzkörper 25 enthält dabei ferner
einen etwa tangential an die Ummantelungs-Spirale 21 anschließenden Abschnitt 26 sowie einen wiederum daran anschließenden, radial
zur Ummantelungs-Spirale 21 und zum Gebläserad 20 gerichteten Abschnitt 27 eines Luftführungskanals 28 (Fig. 1).
Der der Luftdurchtrittsöffnung 2'" in der Gehäuse-Rückwand 2 gegenüberliegende Öffnungsbereich der Ummantelungs-Spirale
21 sowie der daran anschließende, tangentiale Längenabschnitt 26 des Luftführungskanals 28 wird zur Gehäuse-Stirnwand 5 hin
durch die Halteplatte 24 für den Stator 23 des Elektromotors
22 abgeschlossen, welcher das Gebläserad 20 antreibt. Dabei besteht
die Halteplatte 24 vorzugsweise aus schallhartem Material, beispielsweise
Metallblech, und sitzt auf einem plattenartig flachen Einsatzkörper 29 aus schalldämmendem Material, z. B. Schaumkunststoff
oder Moosgummi, wie das deutlich der Fig. 2 zu entnehmen ist. Dabei wird der plattenartig flache Einsatzkörper 29 durch die
Gehäuse-Stirnwand 5 des quaderförmigen Gehäuses 1 abgestützt und die Halteplatte 24 elastisch gegen die benachbarte Stirnfläche
des Einsatzkörpers 25 angedrückt, der andererseits auf der Gehäuserückwand 2 ruht.
Der den im wesentlichen radial zur Ummantelungs-Spirale 21 bzw. zum Gebläserad 20 des Radialgebläses 19 gerichteten Abschnitt
-11-
-yt-
27 des Luftführungskanals 28 enthaltende Teilbereich des Einsatzkörpers
25 weist mit seiner von der Gehäuse-Rückwand 2 abgewendeten Stirnfläche einen gewissen Abstand 30' bzw. 30"
von der Gehäuse-Stirnwand 5 auf, wie das deutlich der Fig. 3 entnommen werden kann. Wenigstens die von den Strangpreßprofilen
5' und 5" gebildeten Bereiche der Gehäuse-Stirnwand 5 können dabei mit Schichtauflagen 31^ 31" aus schalldämpfendem Material,
beispielsweise Schaumkunststoff oder Moosgummi belegt sein, während das mittlere Strangpreßprofil 5"' dem Abschnitt 27
des Luftführungskanals 28 in vorteilhafter Weise seine schallharte Oberfläche zuwendet.
Der im wesentlichen radial zur Ummantelungs-Spirale 21 bzw. zum Gebläserad 20 gerichtete Längenabschnitt 27 des Luftführungskanals
28 mündet somit außerhalb des Einbaubereichs des plattenartigen Einsatzkörpers 29 in eine Luft-Verteilkammer
32, die zwei nach entgegengesetzten Seiten gerichtete Verteilkanäle 32'und 32" hat, die je zu einer der beiden Gehäuse-Längswände
3' und 3" hinführen, wie das der Fig. 3 ebenfalls zu entnehmen ist. Über den Wirkbereich derLuftverteilkanäle 32', 32"
hinweg ist jede Gehäuse-Längswand 3', 3" mit einer Luftdurchtrittsöffnung, beispielsweise in Form einer Gitterlochung 33i 33"
versehen, wie das aus den Fig. 2 und 3 hervorgeht. Damit die Gitterlochung 33', 33" eine relativ große Luft-Ausströmfläche
bilden können, sind die Längsseiten des die Ummantelungs-Spirale 21 sowie den Luftführungskanal 28 enthaltenden Einsatzkörpers
25 wenigstens über den den radialen Teil 27 des Luftführungskanals 28 aufweisenden Längenabschnitt 34'bzw. 34" mit Abschrägungen
35', 35" versehen, die spitzwinklig zu den benachbarten Gehäuse-Längswänden 3', 3" verlaufen, wie das Fig. 3
erkennen läßt. Hierdurch ist es dann möglich, die Gehäuse-Längswände
-12-
Ale
3' und 3" auf einem relativ großen Breitenabschnitt mit Gitterlochungen
33', 33" zu versehen und demzufolge eine entsprechend breite Verteilung des durchtretenden Luftstromes zu erhalten.
Zwischen jeder Gehäuse-Längswand 3', 3" und der dazu geneigten, benachbarten Längsseite 35' bzw. 35" des Einsatzkörpers 25
ist im quaderförmigen Gehäuse 1 wenigstens im Bereich der Gitterlochungen 33' und 33" je eine Schwenkklappe 36' bzw. 36"
vorgesehen.
3ede der Schwenkklappen 36' und 36" dient einerseits als Verschlußorgan
zur Absperrung des Luftdurchtritts durch die Gitterlochung 33' bzw. 33", während sie andererseits in ihrer Öffnungslage als Luftleitorgan wirksam wird.
Die Schwenkklappen 36^ 36" sind jeweils an den Gehäuse-Längswänden
3' , 3" in der Nähe der Gehäuse-Rückwand 2 gelagert, indem sie nämlich mit einem im Querschnitt kreisbogenförmigen
Längsrand-Abschnitt 37 in die kreisbogenförmig profilierte Nut 11 an der Innenseite der Gehäuse-Längswand 3' bzw. 3" eingreift,
wie das Fig. 4 zeigt.
3ede Schwenkklappe 36', 36" kann von einem Strangpreßprofil, beispielsweise aus Leichtmetall oder Hartkunststoff, bestehen,
und weist zwei stumpfwinklig zueinander liegende Schenkel 3S^
39' bzw. 38" , 39" auf, deren Winkelabstand voneinander auf den Winkel zwischen der Stirnfläche und der dazu geneigten Längsseite
am Einsatzkörper 25 im Bereich der Luftverteilkanäle 32^
32" abgestimmt ist. Auch diese Ausgestaltung der Schwenkklappen 36' , 36" ist deutlich aus Fig. 3 ersichtlich.
-13-
-VS-
Die beiden Schwenkklappen 36', 36"lassen sich unabhängig voneinander
zwischen ihrer Schließstellung (Fig. 3, rechts) und ihrer Öffnungsstellung (Fig. 3, links) durch je einen an der Gehäusestirnwand
5 gelagerten Drehknopf oder -knebel 40', 40" über einen
Kurbelzapfen 41', 41" verstellen. Dabei greift jeder Kurbelzapfen
41' bzw- 41" durch einen kreisbogenförmigen Schlitz 42' bzw.
42" in der Gehäuse-Stirnwand 5 in einen kurvenförmigen Kulissenschlitz
43' bzw. 43" ein, welcher sich am freien Schenkel 38' bzw. 38" der jeweiligen Schwenkklappe 36' bzw. 36" befindet
(Fig. 1). Die Länge der Kurbelzapfen 41^ 41" ist dabei so bemessen,
daß diese über den gesamten Bewegungsbereich der Schwenkklappen 36', 36" hinweg ständig mit dem kurvenförmigen Kulissenschlitz
43' bzw. 43" in Eingriff bleiben.
In manchen Fällen ist es erwünscht oder sogar Bedingung, Lüftungsvorrichtungen für Räume so auszulegen, daß die von außen zugeführte
Luft von Staub- und Schadstoffteilchen befreit wird, bevor sie in das Rauminnere gelangt.
Diese Möglichkeit läßt sich auf einfache Art und Weise durch Benutzung
eines austauschbaren Filtereinsatzes 44 schaffen, welcher vorzugsweise so ausgebildet und eingebaut wird, wie dies in den Fig. 1 und 3 durch
strichpunkierte Linien angedeutet ist.
Der Filtereinsatz 44 ist dabei dem radial zur Ummantelungs-Spirale
21 gerichteten Abschnitt 27 des Luftführungskanals 28 im blockartigen Einsatzkörper 25 zugeordnet. Er hat dabei einen steifenförmig ausgebildeten
und vielfach zick-zack-förmig gefaltenen Filtermaterial-Schichtkörper
45, beispielsweise aus Papiervlies, der entlang seinen Längskanten an zwei dünnen Trägerplatten 46 und 47, z. B. aus
Pappe, befestigt ist. Dabei wird der Filtereinsatz 44 auf einem Teil seiner Höhe von einer Abstufung 48 aufgenommen, die äquidistant
-14-
-M-
zur inneren Begrenzungswand des Luftführungskanal-Abschnitts 27 in den Einsatzkörper 25 eingeformt ist (Fig. 1 und 3). Mit dem übrigen
Teil seiner Höhe ragt der Filtereinsatz 44 in den Abstandsbereich 30', 30" frei hinein, welcher zwischen der Gehäuse-Stirnwand 5
und der ihr zugewendeten Fläche des Einsatzkörpers 25 freigelassen ist, wie das die Fig. 3 deutlich macht.
Die Trägerplatte 47 des Filtereinsatzes 44 ist mit einer schlitzartigen
Öffnung 49 versehen, durch die der Filtermaterial-Schichtkörper 45 mit dem Luftführungskanal 28 korrespondiert und seine durch
Vielfachfaltung gebildeten Filterflächen mit der eintretenden Luft beaufschlagt werden, bevor diese im Abstandsbereich 30', 30" in
das Innere des Gehäuses 1 gelangt. Zweckmäßigerweise ist die der Gehäuse-Stirnwand 5 benachbarte Trägerplatte 46 des Filtereinsatzes
44 auf ihrer Gesamtfläche geschlossen ausgebildet, so daß die Luft nur in seitlicher Richtung aus dem Filtereinsatz 44 in das Innere
des Gehäuses 1 einströmen kann, bevor sie zu den Luftdurchtrittsöffnungen, z. B. den Gitterlochungen 33', 33'y in den Gehäuse-Längswänden
3', 3" gelangt.
Da die die Gehäuse-Stirnwand 5 bildenden Strangpreßprofile 5' und 5"· leicht abnehmbar mit den Gehäuse-Längswänden 3' und 3" gekuppelt
sind, bereitet es keinerlei Schwierigkeiten, den Filtereinsatz 44 bedarfsabhängig auszuwechseln.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß eine Lüftungsvorrichtung
der vorstehend ausführlich beschriebenen Bauart selbstverständlich auch als reine Druckdifferenz-Lüftungsvorrichtungen ausgelegt werden
kann.
-15-
-ys-
Hierzu ist es lediglich notwendig, im Bereich der Ummantelungs-Spirale
21 des blockartig gestalteten Einsatzkörpers 25 das Gebläserad 20 und den Elektromotor 22 wegzulassen.
Die Benutzung solcher Druckdifferenz-Lüftungsvorrichtungen empfiehlt
sich besonders für solche Räume, zu deren Lüftung einerseits Zwangslüftungsvorrichtungen
der weiter oben beschriebenen Barart zum Einsatz gelangen, bei denen anderseits aber - z. B. aufgrund hoher
Dichtwirkung der eingebauten Fenster und Türen - die Möglichkeit für die Erzielung eines natürlichen Druckausgleichs fehlt. Hier ist
es dann geboten, zur Ermöglichung des Druckausgleichs, der Zwangslüfungsvorrichtung
eine im übrigen baugleiche Druckdifferenz-Lüftungsvorrichtung zuzuordnen, die dann vorzugsweise an einer anderen
Raumwand eingebaut wird als die Zwangslüftungsvorrichtung.
Da bei einer Druckdifferenz-Lüftungsvorrichtung die Halteplatte 2k nicht als Träger für den Stator 23 des Elektromotors 22 und
des Gebläserades 20 benötigt wird, kann es zweckmäßig sein, die Relativlage des plattenartig flachen Einsatzkörpers 29 und der Halteplatte
2k innerhalb des Gehäuses 1 umzukehren, so daß bei einer Druckdifferenz-Lüftungsvorrichtung
der Einsatzkörper 29 an den Einsatzkörper 25 angrenzt, während die Halteplatte 2k hiervon abgewendet
ist.
Obwohl es auch denkbar wäre, die Halteplatte 2k aus schallhartem
Material völlig wegzulassen, hat sich gezeigt, daß ein besserer Schalldämmeffekt
erzielbar ist, wenn diese Halteplatte 2k - gewissermaßen als Beschwerungsmaterial für den flachen Einsatzkörper 29 - erhalten
bleibt.
Die gegenüber der Anordnung nach Fig. 2 umgekehrte Einbaulage von Halteplatte 2k und Einsatzkörper 29 bei Druckdifferenz-Lüf-
-16-
tungsvorrichtungen bereitet keinerlei Schwierigkeiten, weil der hierfür
notwendige Einbauraum innerhalb des Gehäuses 1 ja in jedem Falle zur Verfügung steht.
Der wesentliche Vorteil der in der Zeichnung dargestellten und vorstehend
ausführlich beschriebenen Lüftungsvorrichtung liegt nicht nur darin, daß diese einen montagetechnisch einfachen und damit
besonders wartungs- und reparaturfreundlichen Aufbau hat, sondern es ist auch vorteilhaft, daß sie bei baulich kleiner Abmessung einen
großen Luftdurchsatz ermöglicht, und dabei auch eine gute Schalldämpfung gewährleistet.
Claims (10)
- Anmelder : SIEGENIA-FRANK KG, Eisenhüttenstr. 22,5900 Siegen 1
ANR. : 1 OQf 808PATENTANSPRÜCHEί 1. ] Lüftungsvorrichtung für Räume mit einem in einem quaderförmigen Gehäuse angeordneten Radialgebläse und einer das Gebläserad innerhalb des Gehäuses als Einsatzkörper umfassenden Ummantelungs-Spirale, dadurch gekennzeichnet,daß die Ummantelungs-Spirale (21) für das Gebläserad (20) und ein an diese etwa tangential (26) und/oder radial (27) anschließender Luftführungskanal (28) unmittelbar von einem blockartigen Einsatzkörper (25) aus schalldämmendem Material, beispielsweise Schaumkunststoff oder Moosgummi, gebildet ist. - 2. Lüftungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß die einem mit der Außenluft verbindbaren Luftdurchlaß (2'") des Gehäuses (1) gegenüberliegende Wand der Ummantelungs-Spirale (21) von einem plattenartig flachen Einsatzkörper (29) aus schalldämmendem Material, z.B. Schaumkunststoff oder Moosgummi, gebildet ist, an dessen Innenseite eine Halteplatte (24) aus schallhartem Material anliegt, an welcher der Stator (23) des Radialgebläses (19) befestigt ist.-2-
- 3. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,daß der plattenartig flache Einsatzkörper (29) nur den tangential an die Ummantelungs-Spirale anschließenden Teil (26) des Luftführungskanals (28) abdeckt, während der radiale Teil(27) desselben auf seiner ganzen Länge Abstand (30') von der gegenüberliegenden Gehäusestirnwand (5) und/oder einer daran befindlichen Schalldämmauflage (31', 31") hat.
- 4. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,daß die Längsseiten des die Ummantelungs-Spirale (21) und den Luftführungskanal (28) enthaltenden Einsatzkörpers (25) wenigstens über den den radialen Teil (27) des Luftführungskanals(28) enthaltenden Längenabschnitt (34', 34") mit Abschrägungen (35', 35") versehen sind, die spitzwinklig zu den benachbarten Gehäuse-Längswänden (3', 3") verlaufen, wobei sich in diesen Gehäuse-Längswänden (3', 3") Luftdurchlässe, z. B. in Form einer Gitterlochung (33', 33") befinden.
- 5. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,daß zwischen jeder Gehäuse-Längswand (3', 3") und der dazu geneigten, benachbarten Längsseite (35', 35") des Einsatzkörpers (25) wenigstens im Bereich derLuftdurchlässe (33', 33") eine Schwenkklappe (36', 36") als Verschluß- und Luftleitorgan vorgesehen ist.
- 6. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,daß jede Schwenkklappe (36,' 36") an den Gehäuse-Längswänden (3', 3") in der Nähe der Gehäuse-Rückwand (2) gelagert ist (11, 37) und aus einem zwei stumpfwinklig zueinander liegende Schenkel (38', 39' bzw. 38", 39") aufweisenden-3-Profil besteht, wobei der Winkelabstand der Schenkel (38' und 39'bzw. 38"und 39") voneinander auf den Winkel zwischen der Stirnfläche und der dazu geneigten Längsseite (35'bzw. 35") des die Ummantelungs-Spirale (21) und den Luftführungskanal (28) enthaltenden Einsatzkörpers (25) abgestimmt ist (Fig.3).
- 7. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,daß jede Schwenkklappe (36'bzw. 36") zwischen ihrer Schließstellung und ihrer Öffnungsstellung durch einen an der Gehäusestirnwand (5) gelagerten Drehknopf oder -knebel (40'bzw. 40") über einen Kurbelzapfen (41 'bzw. 41") verstellbar ist, der in einen am freien Schenkel (38'bzw. 38") der Schwenkklappe (36'bzw. 36") vorgesehenen Kurvenschlitz (43'bzw. 43") eingreift.
- 8. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,daß die Längsseitenwände (3',3") und die Stirnwand (5) des quaderförmigen Gehäuses (1) jeweils von Strangpreßprofilen aus Leichtmetall oder Kunststoff gebildet sind, während seine Querwände (4', 4") als Formteile aus Leichtmetall-Druckguß oder Kunststoff-Spritzguß gefertigt sind und die Rückwand (2) ein Abkant-Formteil aus Blech ist.
- 9· Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,daß die beiden Längsseitenwände (3', 3") des quaderförmigen Gehäuses (1) aus gleichen, jedoch spiegelbildlich zueinander liegenden Strangpreßprofilen bestehen und daß die Stirnwand (5) desselben von zwei spiegelbildlich zueinander angeordneten Strangpreßprofilen (5', 5") und einem diese miteinander kuppelnden Zusatz-Strangpreßprofil (5'") gebildet ist.-4-34 4176S
- 10. Lüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,daß dem blockartigen Einsatzkörper (25) zumindest im radialen Teil (27) des Luftführungskanals (28) ein austauschbarer Filtereinsatz (H beispielsweise aus einem vielfach gefaltenen Filterpapier-Schichtkörper, zugeordnet ist, wobei sich der Filtereinsatz (H) zumindest über eine Teilhöhe in den blockartigen Einsatzkörper (25) hineinerstreckt (48), während er mit seiner übrigen Teilhöhe in den freien Abstandsbereich (30', 30") zwischen dem Einsatzkörper (25) und der Gehäusestirnwand (5) hinausragt.
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