DE3338016C2 - Steuerhebelanordnung für selbstangetriebene Rasenmäher - Google Patents
Steuerhebelanordnung für selbstangetriebene RasenmäherInfo
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Abstract
Eine Steuerhebelanordnung für einen selbstangetriebenen Rasenmäher enthält einen ersten Steuerhebel (10) zum wahlweisen Einrücken und Ausrücken einer ersten Kupplung, die wirksam zwischen einem Antriebsmotor und Rädern (2) angeordnet ist, einen zweiten Steuerhebel (11) zum wahlweisen Einrücken und Ausrücken einer zweiten Kupplung (8), die wirksam zwischen dem Antriebsmotor und einem Rotationsmesser (3) angeordnet ist, und ein Eingreifelement, das an dem zweiten Steuerhebel (11) angebracht ist und in den ersten Steuerhebel (10) eingreifen kann, um den zweiten Steuerhebel (11) zu veranlassen, sich in einer Richtung zu bewegen, in der die zweite Kupplung (8) einrückt, wenn der erste Steuerhebel (10) in einer Richtung bewegt wird, in der die erste Kupplung einrückt. Die Steuerhebelanordnung enthält außerdem einen Mechanismus zum Bewegen des Eingreifelements zwischen einer wirksamen Position, in der das Eingreifelement in den ersten Steuerhebel (10) eingreifen kann, und einer unwirksamen Position, in welcher das Eingreifelement außer Eingriff mit dem ersten Steuerhebel (10) gehalten wird. Mit der vorgeschlagenen Anordnung kann der betreffende Rasenmäher vorgetrieben werden, während - wenn dies gewünscht wird - das Rotationsmesser an einer Rotation gehindert wird.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Steuerhebelanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Steuerhebelanordnung dieser Art ist in DE-OS 29 04 021 beschrieben und dargestellt.
ίο Bei der bekannten Steuerhebelanordung sind der erste
und der zweite Steuerhebel in der Nähe des Griffelementes
für den Rasenmäher parallel zueinander beweglich angeordneL Durch die Steuerhebelanordnung läßt
sich der Rasenmäher derart steuern, daß durch das Vorbewegen des ersten Steuerhebels die Antriebsverbindung
zwischen dem Antriebsmotor und den Antriebsrädern und durch das Vorbewegen des zweiten Steuerhebels
die Antriebsverbindung zwischen dem Antriebsmotor und dem Messer hergestellt wird.
Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß aufgrund des Vorhandenseins des Eingreifelementes am zweiten
Steuerhebel dieser beim Vorbewegen des ersten Steuerhebels mitgenommen, also ebenfalls vorbewegt wird.
Zur Inbetriebnahme des Rasenmähers ist es somit lediglieh
erforderlich, den Antriebsmotor anzulassen und den ersten Steuerhebel in seine Einkupplungsstellung vorzubewegen.
Dabei wird der zweite Steuerhebel ebenfalls in seine Einkupplunsstellung vorbewegt, wodurch
eine Einschaltung des Vortriebs des Rasenmähers und der Drehbewegung des Messer erfolgt.
Die bekannte Steuerhebelanordnung ist deshalb mit einem Nachteil behaftet, weil der zweite Steuerhebel
notwendigerweise jederzeit mit dem ersten Steuerhebel vorbewegt wird, und deshalb beim Vortrieb des Rasenmähers
auch das Messer rotiert. Es gibt jedoch Betriebszustände für einen Rasenmäher, in denen lediglich der
Vortrieb und nicht auch das Messer in Funktion sein soll. Wenn z. B. gewünscht ist, den Rasenmäher zum
Entleeren des abgeschnittenen Grases zu einem anderen Ort zu fahren, ist es nicht notwendig, das Messer
rotieren zu lassen. Bei der bekannten Steuerhebelanordnung ist eine Steuerung allein auf Vortrieb des Rasenmähers
nicht möglich. Deshalb muß der Rasenmäher durch Körperkraft umhergefahren werden, wenn er bei
Stillstand des Messers von Ort zu Ort gefahren werden soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steuerhebelanordnung
der eingangs bezeichneten Art so auszugestalten, daß auch bei Stillstand des Messers eine
Steuerung des Rasenmähers auf Vortrieb möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 enthaltenen Merkmale gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist das Eingreifelement wahlweise zwischen einer mit dem ersten
Steuerhebel in Mitnahmeverbindung stehenden Position und einer mit dem ersten Steuerhebel nicht in
Mitnahmeverbindung stehenden Position verstellbar gehalten, es ist somit in einfacher Weise möglich, die
Steuerhebelanordnung sowohl für den Normalbetrieb des Rasenmähers, in dem beim Vortrieb das Messer
arbeitet, als auch für den Sonderbetrieb, in dem lediglich der Vortrieb eingeschaltet ist, einzurichten. Zum Bewegen
des Eingreifelements dient ein Betätigungsmittel, das gemäß Anspruch 2 in einfacher Bauweise durch einen
Knopf gebildet sein kann, der mit dem Eingreifelement eine Einheit bildet.
Die Ausbildung nach Anspruch 3 ist deshalb vorteilhaft, weil der zweite Steuerhebel in seiner Auskupp-
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lungsposition verriegelt ist und somit eine unbeabsichtigte
Betätigung des zweiten Steuerhebels verhindert wird. Dabei steht das Verriegelungselement in Antriebsverbindung mit dem Eingreifelement in der Weise, daß
eine Entriegelung erfolgt, wenn das Fbgreifelement in
seine Mitnahmeposition bewegt wird.
Die im Anspruch 4 enthaltene Weiterbildung der Erfindung
umfaßt automatisch wirksame Betätigungsmittel, die in Funktion treten, wenn der zweite Steuerhebel
geringfügig vorbewegt wird. Es bedarf somit keiner Betätigung eines besonderen Betätigungsknopfes wie bei
der Ausgestaltung nach Anspruch 2.
Im Anspruch 5 sind Merkmale enthalten, die eine einfache Anordnung und Lagerung des zweiten Steuerhebels,
des Nockens und der Nockenführungsfläche ermöglichen.
Nachfolgend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer vereinfachten Zeichnung beschrieben.
Es zeigt
F i g. 1 einen selbstangetriebenen Rasenmäher in perspektivischer Darstellung und teilweise geschnitten, der
eine Steuerhebelanordming gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung aufweist.
F i g. 2 eine Seitenansicht der Steuerhebelanordnung nach Fig. 1,
Fig.3 einen vergrößert dargestellten Teilschnitt
längs der Linie 3-3 in F i g. 2;
F i g. 4 eine Seitenansicht eines Gehäuseabschnitts im Teilschnitt des Rasenmähers, in dem eine Kupplu.ig
zum Vortrieb des Rasenmähers angeordnet ist;
Fig.5 eine Seitenansicht einer Steuerhebelanordnung
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
F i g. 6 eine perspektivische Darstellung von Einzelteilen der Steuerhebelanordnung gemäß F i g. 5;
F i g. 7 eine Ansicht der Steuerhebelanordnung gemäß F i g. 5 gesehen in Richtung des Pfeiles A in F i g. 5;
F i g. 8 und F i g. 9 Ansichten der Steuerhebelanordnung, in der ein Steuerhebel zum Vortreiben des Rasenmähers
und ein Steuerhebel zum Antreiben des Messers gleichzeitig im Eingriff miteinander betätigt werden.
Wie in F i g. 1 gezeigt, hait ein selbstangetriebener Rotationsmesser-Rasenmäher
ein Gehäuse i, das mit vorderen und hinteren Paaren von Rädern 2 versehen ist,
die jeweils durch Schwenkarme 2b, welche Hebe! 2a an dem Gehäuse 1 aufweisen, in vertikaler Richtung einstellbar
angebracht sind. Das Gehäuse 1 nimmt ein Rotationsmesser 3 zum Grasschneiden auf. Ein Motor 4 ist
an der oberen Seite des Gehäuses 1 angeordnet. Der Motor 4 ist wirksam mit den hinteren Rädern 2 über
eine Antriebswelle 5 (Fig.4) und ein Drehzahlreduktionsgetriebe
7. das eine erste Kupplung 6 hat, und außerdem mit dem Messer 3 über eine zweite Kupplung 8,
die direkt unterhalb des Motors angeordnet ist, verbunden. Der Rasenmäher hat außerdem einen Griffbügel 9,
der sich nach hinten von dem Gehäuse 1 aus erstreckt und an seinem von dem Gehäuse 1 abgewa.idten Ende
einen ersten Steuerhebel 10 zum Einrücken und Ausrükken der ersten Kupplung 6 und einen zweiten Steuerhebel
11 zum Einrücken und Ausrücken der zweiten Kupplung 8 trägt, der neben dem ersten Steuerhebel 10
sitzt.
Die erste Kupplung 6 zum Vortreiben des Rasenmähers besteht aus einer bekannten Klauenkupplung, die
— wie in F i g. 4 teilweise sichtbar gezeigt — ein Gabelelement, welches in Eingriff mit einem Schieber gehalten
wird, und eine zugeordnete Gabelwelle 6c aufweist. Wenn der erste Steuerhebel 10 nach vorn in eine Ein-
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50 kupplungsposition gestellt wird, wird die Gabelwelle 6c
um einen Winkel durch ein Zugseil 10a bewegt, welches mit dem ersten Steuerhebel 10 gekoppelt ist um die
Kupplung 6 einzurücken, wodurch Kraft von dem Motor 4 auf die Antriebsräder 2 übertragen wird.
Wenn der erste Steuerhebel 10 in die Einkupplungsposition bewegt wird, greift er in den zweiten Steuerhebel
11 ein, um damit letzteren in die Einkupplungsposition
zu bewegen. Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel, wie es in Fig. 1 bis Fig.3 gezeigt ist, hat der
zweite Steuerhebe! 11 ein Eingreifelement 12, in das der
erste Steuerhebel 10 eingreifen kann. Das Eingreifelement 12 ist zwischen einer unteren wirksamen Position,
in welcher es in den ersten Steuerhebel 10 eingreift, und einer oberen unwirksamen Position, in der es außer Eingriff
mit dem ersten Steuerhebel 10 gehalten wird, bewegbar. Im einzelnen ist, wie dies in F i g. 2 und Fi g. 3
gezeigt ist, das Eingreifelement 12 als Einheit mit einem Betätigungsknopf 15 mit einem Verriegelungselement
14 verbunden, das an einem Hebelbefestigungsteil 13 gelagert ist. Mit dem Verriegelungselement 14 kann der
zweite Steuerhebel 11 in einer Auskupplungsposition verriegelt werden. Der Betätigungsknopf 15 ist beweglich
in einer Greifnase 16 an dem oberen Ende des zweiten Steuerhebels 11 angebracht. Wenn der Betätigungsknopf 15 niedergedrückt wird, bleibt er in einer unteren
nichtverriegelnden Position niedergedrückt, um das Verriegelungselement 14 aus dem Hebelbefestigungsteil
13 entriegelt zu halten. Wenn der Betätigungsknopf
15 wiederum niedergedrückt wird, kehrt er zu einer oberen Verriegelunsposition zurück, um das Verriegelungselement
14 auf dem Hebelbefestigungsteil 13 zu verriegeln. In der oberen Position des Betätigungsknopfes 15 wird das Eingreifelement 12 in die Greifnase
16 und damit in seine obere unwirksame Position zurückgezogen. In der unteren Position steht indessen das
Eingreifelement 12 in der Bewegungsbahn eines Anschlags 17, welches von dem ersten Steuerhebel 10 absteht,
wie dies in F i g. 3 strichpunktiert gezeigt ist.
Wie in F i g. 2 gezeigt, hat der erste Steuerhebel 10 eine Stoppnase 18. die mit dem Verriegelungselement
14 zusammenwirkt, um letzteres an seiner Entriegelungsbewegung zu hindern, wenn der erste Steuerhebel
10 in seiner Einkupplungsposition steht.
Wie in F i g. 1 gezeigt, trägt der Griffbügel 9 einen Drosselhebel 19 zum Steuern des Betriebs des Motors 4.
Die Arbeitsweise des selbstangetriebenen Rotationsmessers-Rasenmähers wird im folgenden beschrieben.
Der Motor 4 wird angelassen, und der Betätigungsknopf 15 wird in die untere entriegelnde Position niedergedrückt.
Wenn der erste Steuerhebel 10 in die Einkupplungsposition bewegt wird, stößt der Anschlag 17
am ersten Steuerhebel 10 gegen das Eingreifelement 12, das von dem zweiten Steuerhebel 11 vorsteht. Eine fortgesetzte
Vorwärtsbewegung des ersten Steuerhebels 10 bringt den ersten Steuerhebel 10 und den zweiten Steuerhebel
11 in ihre Einkupplungspositionen, in denen die erste Kupplung 6 und die zweite Kupplung 8 eingerückt
sind, so daß der Rasenmäher sich vorwärts bewegt und das Messer rotiert.
Wenn der Betätigungsknopf 15 in der oberen verriegelnden
Position verbleibt und der erste Steuerhebel 10 in die Einkupplungsposition bewegt wird, bleibt der
zweite Steuerhebel 11 in seiner Auskupplungsposition stehen, da sich das Eingreifelement 12 in seiner oberen
unwirksamen Position befindet. Daher wird nur der erste Steuerhebel 10 in die Einkupplungsposition bewegt.
In dieser Betriebsart wird der Rasenmäher vorgetrie-
ben, während das Messer 3 still steht.
Es ist außerdem möglich, durch Bewegen lediglich des zweiten Steuerhebels 11 in seine Einkupplungsposition
das Rotationsmesser 3 rotieren zu lassen, während der Rasenmäher selbst stehenbleibt.
F i g. 5 bis F i g. 9 zeigen eine Steuerhebelanordnung
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Bei der Steuerhebelanordnung gemäß
dem ersten Ausführungsbeispiel werden der erste Steuerhebel 10 und der zweite Steuerhebel 11 nur dann
in gegenseitigen Eingriff gebracht, wenn der Betätigungsknopf 15 oder ein drittes Element in einer Richtung
betätigt wird, die unterschiedlich von der ist, in der der erste Steuerhebel 10 und der zweite Steuerhebel 11
beweglich sind. Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist indessen ein derartiges drittes Element nicht
erforderlich.
Wie in F i g, 5 und F i g. 6 gezeigt, ist ein Hebelbefestigungsteil
21, welches eine untere Wand 21a hat, an einem Rasenmähergriff 20 angebracht, wobei das Hebelbefestigungsieii
21 einen kanalförmigen Querschnitt aufweist. Eine Welle 22 ist in dem Hebelbefestigungsteil
21 gelagert und erstreckt sich quer durch dessen Innenraum. Auf der Welle 22 sind um einen Winkel schwenkbar
ein erster Steuerhebel 23 zum Einrücken und Ausrücken einer Kupplung zum Vortreiben des Rasenmähers
und ein zweiter Steuerhebel 24 zum Einrücken und Ausrücken einer Kupplung zum Antreiben des Messers
angeordnet. Der erste Steuerhebel 23 und der zweite Steuerhebel 24 sind jeweils unabhängig voneinander
schwenkbar. Der zweite Steuerhebel 24 ist in seiner Ruhestellung durch eine Rückholfeder (nicht gezeigt)
derart vorgespannt, daß er dahin tendiert sich im Uhrzeigersinne (Fig.5) zu drehen, und der erste Steuerhebel
23 ist in seiner Ruhestellung durch eine Rückholfeder 25 vorgespannt, um sich im Uhrzeigersinne zu drehen.
Eine Nocke 27 ist schwenkbar mittels eines Bolzens
26 an einem Ende des zweiten Steuerhebels 24 neben der Welle 22 angeordnet Die Nocke 27 ist in ihrer Ruhestellung
durch eine Feder 28, die zwischen einem Ende der Nocke 27 und der Welle 22 wirkt im Uhrzeigersinn
vorgespannt (F i g. 5).
Wie im einzelnen in F i g. 7 gezeigt ist eine Stange 29 vorgesehen, welche an einem Ende der Nocke 27 angebracht
ist und sich längs der Rückseite des zweiten Steuerhebeis 24 (vgl. F i g. 5 u. F i g. 6) erstreckt wobei ein
Eingreifelement 30, das an dem oberen Ende der Stange
27 befestigt ist vorgesehen ist Das Eingreifelement 30 befindet sich in einer oberen Position außerhalb einer
Beeinflussungszone durch die Winkelbewegung des ersten Steuerhebels 23, wenn sich der erste Steuerhebel 23
und der zweite Steuerhebel 24 in ihren hinteren Auskupplungspositionen
befinden, wie dies in Fig.5 und Fig.6 gezeigt ist In diesem Zustand kann der erste
Steuerhebel 23 allein in seine Einkupplungsposition bewegt werden, um den Rasenmäher vorzutreiben, während
das Messer still steht Alternativ dazu kann der zweite Steuerhebel 24 allein nach vorn in seine Einkupplungsposition
bewegt werden, um das Messer rotieren zu lassen, während der Rasenmäher selbst stehen
bleibt
Der Betriebszustand, in dem der Rasenmäher vorgetrieben
wird und gleichzeitig das Messer rotiert, wird im folgenden anhand von F i g. 8 und F i g. 9 beschrieben.
Der zweite Steuerhebel 24 wird aus der Position, welehe
in F i g. 5 gezeigt ist geringfügig nach vorn um die Welle 22 bewegt Der Bolzen 26 wird mit der Nocke 27,
welche schwenkbar darauf montiert ist ebenfalls um die Welle 22 bewegt, bis ein äußeres Ende 27a der Nocke 27
auf der oberen Oberfläche der Wand 21a des Hebelbefestigungsteils 21 aufsitzt Dabei dreht sich die Nocke 27
im Uhrzeigersinne um den Bolzen 26, während sie die Feder 28 spannt. Die Drehbewegung der Nocke 27 bewegt
die Stange 29 abwärts, um das Eingreifelement 30, das darauf befestigt ist, nach unten in eine teilweise
überlagernde Stellung mit dem ersten Steuerhebel 23 zu bewegen, wie dies in F i g. 9 gezeigt ist.
Der erste Steuerhebel 23 wird nun nach vorn um die Welle 22 geschwenkt. Dabei kommt er in Eingriff mit
dem Eingreifelement 30. Dies hat zur Folge, daß der zweite Steuerhebel 24 vom ersten Steuerhebel 23 mitgenommen
wird und beide Steuerhebel 23/24 in ihre Einkupplungspositionen geschwenkt werden, in denen
der Rasenmäher vorgetrieben wird und das Messer rotiert. Die Steuerhebelanordnung gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel erlaubt es, daß vorteilhafterweise lediglich durch den Bewegungsablauf der Steuerhebel
23,24 die Bewegung des Rasenmähers und die Drehung des Messers zu steuern sind.
Die Steuerhebelanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch beispielsweise für sog. Kultivatoren
oder Vertikutierer benutzt werden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Steuerhebelanordnung für selbstangetriebene Rasenmäher, mit jeweils
einem Antriebsmotor, mindestens einem durch den Antriebsmotor antreibbaren Rad,
einem durch den Antriebsmotor antreibbaren Messer,
einem durch den Antriebsmotor antreibbaren Messer,
einer ersten Kupplung zwischen Antriebsmotor und Antriebsrad,
einen ersten Steuerhebel zum wahlweisen Einbrükken oder Ausrücken der ersten Kupplung,
einer zweiten Kupplung zwischen Antriebsmotor und Messer,
einer zweiten Kupplung zwischen Antriebsmotor und Messer,
einem zweiten Steuerhebel zum wahlweisen Einrükken
oder Ausrücken der zweiten Kupplung und
einem Eingreifelement am zweiten Steuerhebel, das in den ersten Steuerhebel zur Drehung des zweiten Steuerhebels in einer Richtung, in der die zweite Kupplung einrückt, eingreifen kann, wenn der erste Steuerhebel in einer Richtung bewegt wird, in der die erste Kupplung einrückt, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingreifelement (12; 30) zwischen einer Position, in der es mit dem ersten Steuerhebel (10; 23) in Mitnahmeverbindung steht, und einer Postion, in der es mit dem ersten Steuerhebel (20; 23) nicht in Mitnahmeverbindung steht, bewegbar ist und ein Betätigungsmittel (15; 27,28,29) zum Bewegen des Eingreifelements (12; 30) vorgesehen ist.
einem Eingreifelement am zweiten Steuerhebel, das in den ersten Steuerhebel zur Drehung des zweiten Steuerhebels in einer Richtung, in der die zweite Kupplung einrückt, eingreifen kann, wenn der erste Steuerhebel in einer Richtung bewegt wird, in der die erste Kupplung einrückt, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingreifelement (12; 30) zwischen einer Position, in der es mit dem ersten Steuerhebel (10; 23) in Mitnahmeverbindung steht, und einer Postion, in der es mit dem ersten Steuerhebel (20; 23) nicht in Mitnahmeverbindung steht, bewegbar ist und ein Betätigungsmittel (15; 27,28,29) zum Bewegen des Eingreifelements (12; 30) vorgesehen ist.
2. Steuerhebelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsmittel ein
Betätigungsknopf (15) ist, der mit dem von ihm vorstehenden Eingreifelement (12) eine Einheit bildet.
3. Steuerhebelanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Steuerhebel
(11) in der Position, in der die zweite Kupplung (8) ausgerückt ist, durch ein Verriegelungselement
(14) verriegelbar ist, das mit dem Eingreifelement (12) in Antriebsverbindung steht, wobei in der Position
des Eingreifelements (12), in der es in Mitnahmeverbindung mit dem ersten Steuerhebel (10)
steht, das Verriegelungsglied (14) sich in seiner Entriegelungsstellung befindet.
4. Steuerhebelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsmittel
durch einen Nocken (27), der schwenkbar an einem Ende des zweiten Steuerhebels (24) angebracht ist,
durch eine Stange (29), die an einem Ende mit einem Ende des Nockens (27) und am anderen Ende mit
dem Eingreifelement (30) verbunden ist, und durch eine Nockenführungsfläche gebildet ist, die beim Bewegen
des zweiten Steuerhebels (24) in dessen die zweite Kupplung (8) einrückende Stellung eine eine
Bewegung des Eingreifelements (30) in dessen Mitnahmeposition herbeiführende Drehung des Nokkens
(27) veranlaßt.
5. Steuerhebelanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Steuerhebel
(24) auf einem in einem Bügel (21) gelagerten Bolzen (22) schwenkbar gelagert ist, daß der Bügel (21) die
Nockenführungsfläche aufweist und daß eine Feder (28) angeordnet ist, die den Nocken (27) in Richtung
auf die Nockenführungsfläche und das Eingreifelement (30) in Richtung auf seine nicht mit dem ersten
Steuerhebel (23) in Mitnahmeverbindung stehende
Position vorspannt
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