DE3335609A1 - Filmhalterungsvorrichtung fuer photographische kameras - Google Patents
Filmhalterungsvorrichtung fuer photographische kamerasInfo
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Description
30. Sep. 1933
DipWng. H. Weickmann, Dipl.-Phyj. Dr. K. Findte
Dl? !.-!ng. F. Ä. Weickmann, Dipl.-Chem. B. Kuber
Cr.-Ing. H. Liska, Dipl.-Phys. Dr. J. Prechfel
MBhlstralje 22 - 8000 Mönchen 80
WA
PUJI PHOTO PIIiM CO., ITD.
210, Hakanuma, Minamiashigara-shi
Kanagawa-ken / Japan
Filmhalterungsvorrichtung für photographische Kameras
Die Erfindung betrifft eine in photographischen Kameras verwendbare
Filmhalterungsvorrichtung zur Gewährleistung der Filmplanlage. Sie bezieht sich insbesondere auf eine Filmhalterungsvorrichtung
für Kameras, bei denen das Filmeinlegen vom Kameraboden her erfolgt, Kameras also, bei denen die
Kammer zur Aufnahme des Filmes für das Filmeinlegen an ihrer
Bodenseite offen ist.
Es sind verschiedene Arten von Kameras vorgeschlagen worden, bei denen der Film von der Bodenseite her eingelegt wird.
Diese Kameras besitzen eine Filmaufnahmekammer mit einer bodenseitigen Zugangsö'ffnung sowie einen geraden Führungsschlitz, der die Kammer zur Aufnahme des Filmes mit dem
Bildraum, d.h. dem Raum, in dem die Filmbelichtung stattfindet,
verbindet. In solchen Kameras wird eine einen Filmstreifen enthaltende Filmpatrone in Längsrichtung durch die
genannte Zugangsöffnung in die entsprechende Aufnahmekammer eingeführt. Gleichzeitig wird der Filmanfang, der zuvor aus
der Patrone herausgezogen wurde und der normalerweise gewölbt ist, mit der Längskante voran durch den geraden Führungsschlitz
in eine Filmbahn eingeführt, wodurch er in die Einlegeposition gebracht wird. Vor dem Einlegen eines Filmes
in die Kamera wird eine an der Innenseite der Kamerarückwand montierte Filmandruckplatte von der Filmbahn entfernt,
indem die Kamerarückwand teilweise geöffnet wird, wodurch die oben erwähnte Zugangsöffnung für die Filmkammer
und der genannte Führungsschlitz freigegeben werden, so daß genügend Platz entsteht, um den Filmanfang in die Filmbahn
einzufädeln. Anschließend wird die Filmandruckplatte wieder in die Filmbahn zurückbewegt, wo sie die Planlage des Filmes
in der Bildebene gewährleistet.
Eines der Probleme, die sich bei Kameras ergeben, bei denen das Filmeinlegen vom Boden her erfolgt und die mit dem erwähnten
Mechanismus zum Filmeinlegen ausgestattet sind, besteht darin, daß das vordere Ende des in die Filmbahn einzufädelnden
Filmanfanges wegen dessen Wölbung in den Innenraum des Filmfensters gelangt und dort festgehalten wird.
Dies kann nur dadurch vermieden werden, daß ein genügend großes Anfangsstück aus der Filmpatrone herausgezogen wird.
Die erwähnte Schwierigkeit führt dazu, daß der Filmanfang nicht richtig positioniert wird und daß der Rand des Filmes
sich verbiegt, wenn versucht wird, den Filmanfang mit Gewalt in die Filmbahn zu drücken. Es ist dann unmöglich,
den Film anschließend ordnungsgemäß aufzuspulen. Dies stellt ein schwerwiegendes Problem für sogenannte selbstladende Kameras
dar, bei denen der Film automatisch aufgewickelt wird, nachdem die Filmpatrone in die entsprechende Aufnahmekammer
und der zuvor herausgezogene Filmanfang in die Filmbahn ein-
gelegt wurden. Der Grund liegt darin, daß die Kamerarückwand bei Kameras mit Selbstlademechanismus, bei denen das
Filmeinlegen von der Bodenseite her erfolgt, für das Filmeinlegen nur in begrenztem Umfang geöffnet wird, um das Kamerainnere
zu schützen. Es ist jedoch möglich, die Kamerarückwand voll zu öffnen, um den Zugang zum Kamerainneren
freizugeben und den in dem Filmfenster verhakten Filmanfang zu lösen. Dabei wird die Filmandruckplatte von der
Filmbahn abgehoben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Filmhalterungsvorrichtung
für eine Kamera zu schaffen, die es ermöglicht, den aus der Filmpatrone herausstehenden Filmanfang
aus seiner verhakten Position im Filmfenster zu lösen, indem die Filmpatrone voll in ihre Aufnahmekammer hineingedrückt
wird; beim Einlegen der Filmpatrone soll der Filmanfang leicht und sicher in den zur Filmbahn führenden
Führungsschlitz einsetzbar sein; ferner soll die Filmplanlage im Bereich des Filmfensters gewährleistet sein;
schließlich soll die Filmhalterungsvorrichtung gemäß der Erfindung aufgrund möglichst einfacher Konstruktion so
raumsparend sein, daß sie sich in Kameras einbauen läßt, ohne daß sich deren Abmessungen wesentlich vergrößern.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch
eine Filmhalterungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist also eine Filmandruckplatte vorgesehen, die hebelartig federnd montiert ist und die sich infolgedessen
auf der der Filmaufwickelkammer zugewandten Seite in einer im wesentlichen parallel zur optischen Achse
des Kameraobjektivs verlaufenden Richtung, dih. senkrecht
zur Filmtransportrichtung in der Kamera verschieben läßt. Falls der Filmanfang sich beim Einlegen des Filmes
in die Kamera versehentlich im Filmfenster verhakt hat,
läßt er sich durch die erwähnte Verschiebung der Filmandruckplatte
wieder aus dem Filmfenster lösen, indem die Filmpatrone weiter in ihre Aufnahmekammer eingeführt wird.
Die Filmandruckplatte befindet sich außerdem im Abstand von einer Ebene, die von der Rückseite des geradlinigen
Führungsschlitzes für das Filmeinlegen bestimmt wird, so
daß ein weiches Einlegen des Filmanfanges durch diesen Führungsschlitz in die Filmbahn ermöglicht wird. Die Filmandruckplatte
ist über ein im wesentlichen rechteckiges federndes rahmenartiges Glied mit einem Halterahmen verbunden,
so daß die Filmhalterungsvorrichtung eine Einheit bildet,, die ihrerseits als Ganzes in der Kamera montierbar ist.
Im folgenden sei die Erfindung anhand der Zeichnungen näher
erläutert:
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Filmhalterungsvorrichtung gemäß der Erfindung
in Verbindung mit einer Kamera, deren Rückwand voll geöffnet ist,
Fig. 2 zeigt eine teilweise geschnittene Unteransicht der
Kamera gemäß Fig. 1,
Fig. 3 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Kamera gemäß Fig. 1,
Fig. 4 veranschaulicht schematisch den Zustand, wenn ein Filmanfang sich in dem Bildfenster der Kamera verkantet,
Fig. 5A und 5B veranschaulichen die Wirkungsweise der Filmandruckplatte
bei der Filmhalterungsvorrichtung gemäß der Erfindung.
Die in Fig. 1 dargestellte Filmhalterungsvorrichtung gemäß der Erfindung befindet sich in einer Kamera, bei welcher
der Film von der Bodenseite her eingelegt wird. Die Kamerarückwand
ist bei der Darstellung gemäß Fig. 1 voll geöffnet.
Der Kamerakörper ist mit 1 bezeichnet. In seiner Mitte befindet sich ein Filmfenster 2. Zu beiden Seiten des Filmfensters
2 sind eine Kammer 3 für die Aufnahme des Filmes bzw. eine FilmaufWickelkammer 4 angeordnet.
An dem Kamerakörper 1 ist - mit dem Filmfenster 2 fluchtend - ein Aufnahmeobjektiv 5 montiert. Eine Filmpatrone
6, die einen aufgespulten Filmstreifen enthält, ist in axialer Richtung in eine Zugangsöffnung 3a einführbar, die
sich am Boden des Kamerakörpers 1 befindet und zu der Filmaufnahmekammer
3 führt. In letzterer befindet sich eine drehbar montierte Filmrückspulwelle mit einem gabelförmigen
Ende, das in ein mit einer Querrippe versehenes Ende der Spulenwelle 6a der Filmpatrone 6 eingreift, wenn letztere
in die Filmaufnahmekammer 3 eingesetzt wird. Eine Filmandruckplatte 15 ist mittels eines rahmenartigen Verbingungsgliedes
14 hebelartig an einem Halterahmen 9 gehalten, der sich hinter und über der Filmaufnahmekammer 3 und dem
Filmfenster 2 befindet und beispielsweise mit Schrauben 10 und 12 an dem Kamerakörper befestigt ist. Das Verbindungsglied
14, das als ganzes elastisch ausgebildet ist, umfaßt einen rechteckigen Rahmenabschnitt 14a, der mit einer Seite
fest an dem Halterahmen 9 und mit der entgegengesetzten Seite an der Filmandruckplatte 15 montiert ist. Außerdem
besitzt das Verbindungsglied 14 einen Arm 14b, der sich von der dem Halterahmen 9 abgewandten Seite des Rahmenabschnittes
14a aus erstreckt und elastisch an der rückseitigen Oberfläche des Halterahmens 9 anliegt. Das Verbindungsglied
14 ist derart verformt, daß die untere Kante der Filmandruckplatte 15 um einen geringen Betrag über der von der
rückseitigen Oberfläche des Halterahmens 9 definierten Ebene liegt, so daß ein versehentliches Einführen eines Filmanfanges
in den Zwischenraum zwischen dem Halterahmen 9 und der unter,en Kante der Andruckplatte 15 vermieden wird. Auf
der Andruckplatte 15 befindet sich ein länglicher Schlitz 15a, der eine störungsfreie Bewegung einer Filmtransport-
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vorrichtung ermöglicht. Diese Filmtransportvorrichtung besteht im vorliegenden Fall aus einem endlosen Riemen 16 mit
einer Reihe von Zähnen oder Vorsprüngen, die mit entsprechenden Perforationen im Randbereich des Filmstreifens in
Eingriff treten können.
In der Filmaufwickelkammer 4 befindet sich eine Aufwickelspule
18 mit einem Flansch 18a sowie ein Führungsglied 19, das in der in Fig. 2 näher dargestellten Weise schwenkbar
montiert ist. Dieses Führungsglied 19 hat die Form einer gekrümmten Platte. Sie führt das vordere Ende des Filmanfanges
ins Innere der Filmaufwickelkammer 3. An dfem freien
Ende des Führungsgliedes 19 befindet sich eine drehbare Walze 20, die den in die Filmaufwickelkammer 4 geführten
Filmanfang auf die Umfangsflache der Aufwickelspule 18
drückt. Das Führungsglied 19 ist durch eine In Fig. 2 dargestellte
Feder 21 im Uhrzeigersinn vorgespannt. Wenn der Filmanfang die Walze 20 erreicht, drückt diese ihn gegen
den entsprechenden Bereich der Aufwickelspule 18 und bewirkt dadurch eine Reibung zwischen dem Filmanfang und der
Umfangsfläche der Aufwickelspule. Diese Reibung ist hinreichend groß, um ein Aufwickeln des Filmes in dicht gewundenen
Lagen sicherzustellen. Wenn der Durchmesser des Filmwickels auf der Aufwickelspule 18 allmählich anwächst,
dreht sich das federbelastete Führungsglied 19 um seine Welle, so daß die Filmwindungen auf der Aufwickelspule 18
von der Walze 20 keine allzu große Belastung erfahren. Da die Aufwickelspule 18 sich infolgedessen gleichförmig weiterdrehen
kann, ist sichergestellt, daß die Filmwindungen sich nicht lockern.
Die mit 22 bezeichnete Kamerarückwand ist - wie aus Fig. 1
hervorgeht - mit Hilfe zweier Arme 23 und 24 an der Oberseite des Kamerakörpers schwenkbar gelagert, so daß sie
sich Öffnen und schließen läßt. Ein manuell verschiebbares Sperrelement 25 befindet sich im Bodenbereich des Kamera-
-r-9-
körpers 1. Es ist mit Hilfe einer nicht dargestellten Feder derart vorgespannt, daß ein Riegel 26 mit einem an der Kamerarückwand
22 montierten nicht dargestellten Finger in Eingriff kommt. Das Verschieben des Sperrelementes 25 nach
rechts bewirkt, daß sich die Kamerarückwand 22 unter der
Wirkung eines federbelasteten Hebels 27 öffnet. Es sei darauf hingewiesen, daß die Kamerarückwand sich durch Betätigung
eines anderen nicht dargestellten Blockiergliedes bis in eine Position öffnen läßt, in der die Rückseite des
Kamerakörpers in der in Fig. 1 dargestellten Weise frei
liegt, wenn dies für Reparaturen am inneren Mechanismus notwendiq ist. Normalerweise wird die Kamerarückwand 22 jedoch
nur teilweise" geöffnet, um zum Zwecke des Filmeinlegens einen begrenzten Zugang zum Kamerainneren freizugeben.
Die Kamerarückwand 22 ist ferner mit einem Sichtfenster versehen, durch welches Markierungen auf der Filmpatrone
sichtbar sind, die beispielsweise die Filmempfindlichkeit und die Bildzahl kennzeichnen. Ferner befinden sich an der
Kamerarückwand ein Glied 29, das gegen die Rückseite der Filmandruckplatte 15 drückt, sowie eine Mehrzahl von Vorsprüngen
30, die zur Führung des vorderen Endes des Filmes 13 dienen.
Zwischen dem Filmfenster 2 und der Filmaufwickelkammer 3 befindet sich eine Führungsplatte 31, die schwenkbar auf
einer parallel zur optischen Achse verlaufenden Welle 31a montiert ist. Die Welle 31a ist im Uhrzeigersinn verschwenkbar
und ermöglicht eine Vorbewegung des Filmes 13 in die Filmaufwickelkammer 4, falls das vordere Ende beim
Filmeinlegen in dem Filmfenster verkantet. An der oberen und der unteren Seite des Filmfensters 2 befinden sich Positionierungsflächen
32 und 33, mittels derer die Filmandruckplatte 15 in eine Position gebracht wird, die zusammen
mit Führungsschienen 3^ und 35. eine Filmbahn bestimmt.
Ein mit 36 bezeichnetes Glied stellt eine Abdeckung für
Batteriekammer 37 dar.
Fig. 2 zeigt eine Untersicht der Kamera gemäß Fig-. 1. Aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit ist die Kamerarückwand nicht dargestellt. Diese läßt sich normalerweise so
weit öffnen, daß im Bodenbereich des Kamerakörpers die Zugangsöffnung 3a für das Einlegen der Filmpatrone 6 sowie
ein gerader Führungsschlitz 12 zwischen dem Kamerakörper 1 und der Halteplatte 9 für das Einfädeln des Filmanfanges
freiliegen und ein Film eingelegt werden kann. Wenn die Filmpatrone 6 in axialer Richtung durch die Zugangsöffnung 3a in die Filmaufnahmekammer 3 eingeführt wird,
bewegt sich der Anfang des Filmes 13 mit der Längskante voran durch den geraden Führungsschlitz 12 in die Filmbahn,
die sich zwischen der Andruckplatte 15 und den Führungsschienen 34 und 35 befindet.
Wie aus Fig. 3 erkennbar ist, wird durch Schließen der Kamerarückwand
22 die Andruckplatte 15 von ihrer Rückseite her mit Hilfe einer Feder 29 gegen die Positionierungsflächen
32 und 33 gedrückt, so daß sie die Planlage des Filmes in der Filmebene, d.h. in der Bildebene des Aufnahmeobjektivs
5 zwischen den Führungsschienen 33 und 35 und der Andruckplatte 15 bewirkt. Beim vollständigen Schliessen
der Rückwand 22 wird diese automatisch verriegelt. Gleichzeitig wird ein Abtasthebel 38 bewegt, der einen
nicht dargestellten Schalter einschaltet. Dieser wiederum aktiviert einen Filmtransportmechanismus, der einen
in der Aufwickelspule 18 angebrachten Motor beinhaltet. Der genannte Motor treibt den endlosen Riemen 16 für den
Filmtransport sowie die Aufwickelspule 18 an. Die Zähne
des endlosen Riemens 16 dringen in die Perforationen 13a des Filmes 13 ein, so daß das vordere Ende des Filmanfanges
zu der Filmaufwickelkammer 4 transportiert wird. Wenn der Filmanfang die Filmaufwickelkammer 4 erreicht, wird
das vordere Ende von der Walze 20 gegen den betreffenden
Bereich der Aufwickelspule 18 gedruckt und um diese herumgewunden.
Auf diese Weise wird der Film 13 selbsttätig auf die Aufwickelspule 18 aufgewickelt.
Nachdem der Film 13 um einige nicht verwendbare vordere
Bildabschnitte weitertransportiert ist, wird der Motor ausgeschaltet.
Anschließend wird der Film 13 automatisch nach jeder Betätigung eines nicht dargestellten Verschlußauslösergliedes
um eine Bildlänge weitertransportiert. Im vorliegenden Beispiel ist vorgesehen, daß der Motor in seiner
Laufrichtung umgeschaltet wird, wenn alle verfügbaren Filmabschnitte
belichtet sind. Das hat zur Folge, daß sowohl der endlose Riemen 6 als auch die Filmaufwickelspule 18
in Gegenrichtung ro tieren, so daß der Film 13 automatisch
in die Patrone 6 zurückgespult wird.
Aus Fig. 4 ist erkennbar, in welcher Weise der Filmanfang
sich in dem Filmfenster verhaken kann, wenn er durch den
Führungsschlitz 12 in die Filmbahn eingeführt wird. (In Fig. 4 ist die Filmbahn auf dem Kopf stehend dargestellt).
Das Verhaken des Filmanfanges findet hauptsächlich an der Innenseite der der Filmaufwickelkammer 4 benachbarten oberen
Wandung statt. Ursache hierfür ist die im allgemeinen vorhandene Wölbung des Filmanfanges.
Fig. 5A und 5B veranschaulichen, in welcher Weise die hebelartig
gehaltene Filmandruckplatte gegen den in die Kamera eingeführten Film drückt. Wenn der Filmanfang beim
Einsetzen der Filmpatrone in die Filmaufnahmekammer 3 vom
Boden der Kamera aus in die Filmbahn gelangt, fängt sich der vordere Bereich 130 des Filmanfanges in dem Filmfenster,
wie dies in Fig. 5A dargestellt ist. Wenn der Filmanfang
nun jedoch in die Filmbahn hineingedrückt wird, biegt sich
der vordere Bereich 130 durch. Die sich allmählich entwikkelnde Durchbiegung drückt die (in Fig. 5) untere Seite der
Filmandruckplatte nach hinten, so daß der Zwischenraum zwi-
zwischen der oberen Führungsschiene 34 (die in Fig. 5 unten
dargestellt ist) und eier Filraandruckplatte 15 allmählich
größer wird, bis schließlich der vordere Bereich 130 des
Filmanfanges über das Filmfenster und damit über die Führungsschiene
34 gleitet. Damit ist der Filmanfang in der Filmbahn der Kamera korrekt positioniert.
Claims (6)
1. Filmhalterungsvorrichtung für eine photographische Kamera
zur Verwendung von in einer Patrone aufgewickelten Filmstreifen, dessen Filmanfang aus der Patrone herausragt,
wobei die Kamera zu beiden Seiten des Filmfensters eine Filmaufwickelkammer bzw. eine Filmaufnahmekammer, in welcher
die Filmpatrone beim Filmeinlegen in axialer Richtung eingebracht wird, aufweist, und wobei die Kamera ferner
eine Filmandruckplatte zur Gewährleistung der Planlage des
Filmes in der Filmebene der Kemera besitzt, gekennzeichnet durch einen an dem Kamerakörper (1) fest
montierten Halterahmen (9), an welchem die Filmandruckplatte (15) hebelartig elastisch gehaltert ist, derart daß sie
an der der Filmaufwickelkammer (4) gegenüberliegenden Seite
in Richtung parallel zur optischen Achse der Kamera verschiebbar
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterahmen (9) zur Halterung der Filmandruckplatte (15) an dem Kamerakörper (1) fest montiert ist und
einen geraden Führungsschlitz (12) begrenzt, in welchen der Filmanfang einbringbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Filmandruckplatte (15) mit Hilfe eines elastischen
Gliedes (14) hebelartig mit dem genannten Halterahmen (9) verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Glied (14) derart vorgeformt ist,
daß die untere Vorderkante der Filmandruckplatte (15) einen Abstand von der Ebene aufweist, die durch die rückseitige
Oberfläche des Halterahmens (9) bestimmt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Glied (14) aus einem im wesentlichen
rechteckigen Rahmenteil (14a) besteht, der mit einem Ende an dem Halterahmen (9) und mit dem entgegengesetzten
Ende an der Filmandruckplatte (15) montiert ist, sowie aus einem Arm (14b), der sich von der mit der Filmandruckplatte
(15) befestigten Seite des Rahmenteiles (14a) aus erstreckt und gegen die Seite des Halterahmens (9) anschlägt,
welche der FilmaufWickelkammer (4) benachbart ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Glied (14) einstückig mit dem Halterahmen
(9) ausgebildet ist.
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1983
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- 1983-09-30 GB GB08326308A patent/GB2130387B/en not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| GB2130387A (en) | 1984-05-31 |
| GB8326308D0 (en) | 1983-11-02 |
| US4505562A (en) | 1985-03-19 |
| GB2130387B (en) | 1986-06-11 |
| JPH02733Y2 (de) | 1990-01-10 |
| JPS5953347U (ja) | 1984-04-07 |
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