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Wischhebel, insbesondere für Kraftfahrzeuge
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Die Erfindung geht aus von einem Wischhebel, der insbesondere für
Kraftfahrzeuge verwendet wird und die Merkmale aus dem Oberbegriff des Anspruchs
1 aufweist.
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Ein derartiger Wischhebel mit einem Wischarm und einem an dessen freien
Ende angelenkten Wischblatt ist aus der DE-PS 23 21 324 bekannt. Bei der dort gezeigten
Ausführung ist der Gelenkbolzen zwischen die beiden Seitenwangen eines zum Traggestell
des Wischblattes gehörenden Hauptbügels eingenietet. Der Gelenkbolzen weist zwei
parallel zueinander, liegende Abplattungen auf, die in etwa senkrecht zur Längsrichtung
des Wischblatts stehen.
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Am freien Ende des Wischarms ist ein Verbindungsstück befestigt, das
eine Aufnahmebohrung aufweist, deren Durchmesser dem Durchmesser des Gelenkbolzens
am Wischblatt entspricht. Zur Aufnahmebohrung führt ein nach außen offener Kanal,
dessen Breite mit der Höhe des Gelenkbolzens, also mit dem Abstand der beiden Abplattungen
voneinander, übereinstimmt und in Betriebslage von Wischarm und Wischblatt zuein#ander
etwa in Längsrichtung des Wischblatts verläuft. Sind der Wischarm und das Wischblatt
zueinander um 90 Grad gegenüber ihrer Betriebslage verdreht, so kann der Gelenkbolzen
des Wischblatts durch den Kanal in die Aufnahmebohrung eingeführt oder aus der Aufnahmebohrung
herausgebracht werden, indem das Wischblatt in Längsrichtung des Wischarms bewegt
wird. In Betriebslage dagegen kann der Gelenkbolzen nicht aus der Aufnahmebohrung
hinausrutschen, da die Breite des zur Aufnahmebohrung führenden Kanals kleiner ist,
als der Durchmesser des Gelenkbolzens.
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Um ein gutes Wischbild zu erhalten, ist es notwendig, daß das Wischblatt
mit dem Wischgummi mit einer bestimmten Kraft gegen die zu reinigende Scheibe gedrückt
wird. Diese Kraft wird vom Wischarm über den Gelenkbolzen auf das Wischblatt übertragen.
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Bei dem bekannten Wischhebel ist die Fläche, die normalerweise bei
einem runden Gelenkbolzen zur Kraftübertragung zur Verfügung steht, durch die beiden
Abplattungen stark verringert, so daß die Flächenpreßung groß ist und ein erhöhter
Verschleiß
droht. Besonders nachteilig ist die bekannte Konstruktion
dann, wenn der pendelnden Bewegung des Wischhebels noch eine Hubbewegung in seine
Längsrichtung überlagert werden soll, wie es z.B. bei der Scheibenwischeranlage
der Fall ist, die in der DE-PS 31 25 628 gezeigt wird. Eine Übertragung der Hubbewegung
vom Wischarm auf das Wischblatt ist wegen der beiden Abplattungen am Gelenkbolzen
nur sehr eingeschränkt möglich.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Wischhebel mit den Merkmalen aus
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiterzuentwickeln, daß die Kräfte, die vom Wischarm
auf das Wischblatt ausgeübt werden sollen, am Gdenkbolzen über große Flächen übertragen
werden können. Dies soll mit einfachen Mitteln ges chehen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei einem Wischhebel,
der die Merkmale aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufweist, der Gelenkbolzen
nur eine Abplattung aufweist und diese Abplattung in Betriebslage gegenüber dem
Wischblatt wenigstens annähernd parallel zur Längserstreckung des Wischblatts liegt.
Ist ein Wischhebel so ausgebildet, so kann die den Anpreßdruck erzeugende Kraft
über eine Fläche übertragen werden, die der Fläche bei einem runden Gelenkbolzen
ohne Abplattung entspricht. Führt der Wischhebel während eines Wischzyklus auch
eine Hubbewegung aus, so kann auch diese über große Flächen am Gelenkbolzen vom
Wischarm auf, das Wischblatt übertragen werden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen eines erfindungsgemäßen Wischhebels können
den Unteransprüchen entnommen werden. So ist in einer bevorzugten Ausführung gemäß
Anspruch 2 das Wischblatt mit dem Gelenkbolzen und der Wischarm mit der Aufnahmebohrung
versehen. Die Abplattung am Gelenkbol#en befindet sich dann an der dem Wischgummi
des Wischblatts zugewandten Seite. Bei dieser Ausführung wird während der Montage
das Ende des Wischarms zunächst seitlich des Gelenkbolzens in das Wischblatt eingeführt,
bis die Aufuahmebohrung auf Höhe des Gelenkbolzens ist.
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Dann wird das Ende des Wischarms in Längsrichtung des Wischblatts
auf den Gelenkbolzen zubewegt und dadurch der Gelenkbolzen in die Aufnahmebohrung
gebracht. Nach einer Verschwenkung des Wischblatts gegenüber dem Wischarm um 90
Grad sind die beiden Bauteile sicher miteinander verbunden. Neben dem Gelenkbolzen
ist im Wischblatt natürlich so viel Platz, daß das Ende des Wischarms neben den
Gelenkbolzen bewegt werden kann.
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Ist gemäß Anspruch 3 die Breite der Einführöffnung zur Aufnahmebohrung
geringfügig kleiner als die Höhe des Gelenkbolzens, so muß zwar bei der Montage
eine gewisse Kraft ausgeübt werden, um den Gelenkbolzen in die Aufnahmebohrung zu
drücken. Es ist jedoch gewährleistet, daß sich das Wischblatt auch dann nicht zufällig
vom Wischarm löst, wenn dieser von der zu reinigenden Scheibe abgeklappt ist. Ist
ein Einführkanal für den Gelenkbolzen vorhanden und verringert sich dessen Breite
zur Einführöffnung hin, so ist eine leichtere Montage des Wischblatts am Wischarm
möglich.
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Werden die Aufnahmebohrung und/oder der Einführkanal von senkrecht
zur Achse der Aufnahmebohrung schmalen Rippen gebildet, so ist es günstig, wenn
gemäß Anspruch 6 die beiden Rippen von einem Verriegelungselement umschlossen sind.
Dadurch wird die Verbindung #wischen Wischarm und Wischblatt vor allem auch dann
zusätzlich gesichert, wenn große Kräfte in Längsrichtung der beiden Teile übertragen
werden sollen. Verschließt das Verriegelungselement auch die Einführöffnung für
den Gelenkzapfen in die Aufnahmebohrung, so ist das Wischblatt auch nach einem Abklappen
des Wischarms von der zu reinigenden Scheibe am Wischarm gesichert. Das Verriegelungselement
kann so ausgebildet sein, daß es die Aufnahmebohrung zu einem vollständigen Zylinder
ergänzt, so daß insbesondere ein völlig runder Gelenkbolzen ohne AbplåtEng, der
durch eine Einführöffnung in die Aufnahmebohrung gebracht worden ist, über 360 Grad
umschlossen ist.
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In einer bevorzugten Ausführung gemäß Anspruch 9 befindet sich die
Aufnahmebohrung in einem Verbindungsstück aus Kunststoff.
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Das Verriegelungselement kann dann über ein Filmscharnier mit dem
Verbindungsstück verbunden sein. Gemäß Anspruch 11 ist das Verbindungsstück an das
freie Ende des Wischarms direkt angespritzt. Es ist jedoch auch möglich, das Verbindungsstück
separat herzustellen und nachträglich am Wischarm zu befestigen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform gemäß Anspruch 13 reicht ein
im wesentlichen U-förmiges Gelenkteil des Wischarms bis zu dessen freien Ende und
deckt das Verbindungsstück mit zwei Seitenwangen die zwei Seitenwangen des Gelenkteils
außen ab. Die Ansprüche 14 bis 20 enthalten Merkmale, die sich darauf beziehen,
wie ^ das Verbindungsstück und das Gelenkteil desj Wischarms in vorteilhafter Weise
zueinander ausgebildet werden können. Eine Ausgestaltung gemäß Anspruch 15 ermöglicht
auf einfache Weise die Übertragung des Anpreßdrucks vom Gelenkteil auf das Verbindungsstück,
die Abwinklungen tind Widerlager gemäß den Ansprüchen 16 bis 20 dienen zur Übertragung
einer Hubbewegung.
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Reicht das Gelenkteil eines Wischarms, das im wesentlichen die Form
eines U mit zwei seitlichen Wangen und einem die Wangen verbindenden Rücken besitzt,
bis zum freien Ende des Wischarms, so ist es vorteilhaft, wenn gemäß Anspruch 21
die Wangen in einem bestimmten Bereich um eine als Formkern zwischen den Wangen
und dem Rücken liegende Stange gebogen sind, die in Längsrichtung formschlüssig
am Gelenkteil gehalten ist und an der eine zum Wischarm gehörende Anpreßdruckfeder
eingehängt ist. Der Formschluß kann z.B. dadurch hergestellt werden, daß Material
der Wangen in Vertiefungen an der Stange eingedrückt wird. Ein Wischhebel gemäß
Anspruch 21 ist auch dann vorteilhaft, wenn zur Verbindung des Wischarms mit dem
Wischblatt kein abgeplatteter Gelenkbolzen verwendet wird.
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Der Anspruch 22 bezieht sich auf ein Wischblatt, dessen Gelenkbolzen
nur eine Abplattung aufweist, die zum Wischgummi
zeigt. Ein derartiges
Wischblatt eignet sich in besonderer Weise dazu, mit einem Wischarm einen Wischhebel
nach einem der Ansprüche 1 bis 21, also einen Wischhebel, zu bilden, bei dem in
hervorragender Weise Kräfte vom Wischarm auf das Wischblatt übertragen werden können.
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Mehrere erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele eines Wischhebels sind
in den Zeichnungen dargestellt. Anhand der Figuren dieser Zeichnungen soll die Erfindung
näher erläutert werden.
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Es zeigen: Fig 1 einen Längsschnitt furch ein erstes erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel im Bereich der zwischen Wischarm und Wischblatt, Fig. 2 eine
Skizze zur Verdeutlichung der Abmessungen von Aufnahmebohrung und Gelenkniet aus
Fig. 1, Fig. 3 ein zu einem zweiten Ausführungsbeispiel gehörendes Verbåndungsstück
in Draufsicht, Fig. 4 eine Ansicht von der Seite des Wischblatts aus, auf das freie
Ende eines Wischarms, an dem das Verbindungsstück aus Fig. 3 befestigt werden kann,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V aus Fig. 4, Fig. 6 einen Längsschnitt
durch ein zweitesAusführungsbeispiel mit dem Verbindungsstück aus Fig. 3, dem Wischarm
aus den Fig. 4 und 5 und einem Wischblatt, Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie
VII-VII aus Fig. 6, Fig. 8 eine Ansicht von der Seite des Wischblatts auf einen
zu einem dritten Ausführungsbeispiel gehörenden Wischarm mit einem Formkern zwischen
dem Rücken und den Seitenwangen eines bis zum freien Ende des Wischarms
gehenden
Gelenkteils, Fig.9 den Wischarm aus Fig. 8, teilweise in Seitenansicht, teilweise
in Längsschnitt, Fig.10 eine Ansicht von der Seite des Wischblatts auf einen zu
einem vierten Ausführungsbeispiel gehörenden Wischarm, bei dem das Verbindungsstück
eine zum Wischarm gehörende Wischstange bis zum Gelenkteil umhüllt, Fig.11-den Wischarm
aus Fig. 10 teilweise in Seitenansicht, teilweise im Längsschnitt und Fig.12 ein
viertes Ausführungsbeispiel ähnlich dem aus Fig.
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1, bei dem ein Verriegelungselement mit einem Ansatz den Einführungskanal
für den Gelenkbolzen ausfüllt.
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Der Wischhebel 20 aus Fig. 1 setzt sich wie auch bei allen anderen
Ausführungen aus einem- Wischarm 21 und einem Wischblatt 22 zusammen. Zum Wischarm
gehört u.a. ein--Verbindungsstück 23, das aus Kunststoff gefertigt und weitgehend
unbeweglich am Wischarm befestigt ist. Dazu ist eine zum Wischarm gehörende Wischstange
24 mit einem im wesentlichen rechteckigen Querschnitt in einen Befestigungskanal
25 des Verbindungsstücks 23 eingeführt.
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Die dem Wischblatt abgewandte Wand 26 des Befestigungskanals kann
wenigstens teilweise ausfedern, so daß eine Rastnase 27 der Wischstange 24 in eine
Rastaussparung 28 einrasten kann.
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Wischarm 21 und Verbindungsstück 23 sind somit fest miteinander verbunden.
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Zum Traggestell des Wischblatts 22 gehört ein Hauptbügel 35, der zwei
Seitenwangen 36 und einen Rücken 37 aufweist, der außerhalb einer Öffnung 38 in
ihm die Seitenwangen 36 miteinander verbindet. Im Bereich der Öffnung 38 ragen die
Seitenwangen 36 über den Rücken 37 hinaus.
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In der Öffnung 38 verläuft ein Gelenkbolzen 40 von der einen Seitenwange
36 zur anderen.
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Er ist mit diesen so vernietet, daß er unverdrehbar und axial unverlierbar
zwischen den beiden Seitenwangen 36 sitzt. Der Gelenkbolzen 40 weist auf der dem
Rücken 37 des Hauptbügels 35 abgewandten Seite, die einem zum Wischblatt 22 gehörenden
Wischgummi zugerichtet ist, eine einzige Abplattung 41 auf. Die Abplattung 41 ist
nur so groß, daß die Höhe des Gelenkbolzens 4Q senkrecht zur Abplattung noch wesentlich
größer als der halbe Durchmesser des Gelenkbolzens 40 ist.
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Das Verbindungsstück 23 ist ähnlich wie der Hauptbügel 35 des Wischblatts
22 im wesentlichen son U-förmiger Gestalt mit den Seitenwangen 42 und dem Rücken
43, in dem sich der Befestigüngskanal 25 für die Wischstange 24 befindet. Durch
mehrere sich von Wange zu Wange erstreckende Rippen 44 und 5 ist das Verbindungsstück
22 in seiner Form stabilisiert. Die Rippen 45 befinden sich in einem solchen Abstand
zueinander, und ihre einander zugekehrten Seiten sind so geformt, daß zwischen ihnen
eine Aufnahmebohrung 46 für den Gelenkzapfen 40 und ein Einführkanal 47 entstanden
sind, der durch eine Öffnung 48 in die Aufnahmebo#-rung 46 mündet. Die Breite des
Einführkanals 47 verringert sich zur Aufnahmebohrung 46 hin und besitzt an der Öffnung
48 ihren kleinsten Wert. In der gezeigten Lage von Wischarm 21 und Wischblatt 22
zueinander, die wenigstens ann#ähernd auch in Betriebslage, wenn das Wischblatt
mit seinem Wischgummi auf der zur reinigenden Scheibe aufliegt, eingenommen wird,
befindet sich die Öffnung 48 an der Abplattung 41 und der Einführkanal 47 verläuft
etwa senkrecht zu der Abplattung. Im Bereich des Einführkanals 47 und der Aufnahmebohrung
46 sind die Seitenwangen 42 des Verbindungsstücks 22 durchbrochen, da das Verbindungsstück
23 zwischen den Seitenwangen 36 des Wischblattbügels 35 liegt Durch Fig. 2 werden
einige Maße des Gelenkbolzens 40, der Aufnahmebohrung 46 und des Einführkanals 47
noch verdeutlicht.
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Durch die Abplattung 41 errtsteht eine Höhe h des Gelenkbolzens 40
~die kleiner ist als der Durchmesserd.Die geringste Breite b des Einführkanals 47
in der Öffnung 48 ist geringfügig kleiner als die Höhe h.
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Mit einer der Rippen 44 an einem Ende der beiden Seitenwangen 42 des
Verbindungsstücks 23 ist über ein Filmscharnier 50 ein Vetriegelungselemellt 51
gelenkig verbunden, das in der gezeigten Lage etwa parallelzum Rücken 43 verläuft
und mit zwei Rastansätzen 52 die beiden Rippen 45 umschließt. Durch die Verrastung
an den Rippen 45 wird es sicher in seiner Lage gehalten und trägt zur Sicherung
der Verbindung zwischen dem Ge-Gelenkbolzen 40 und dem Verbindungsstück 23 bei.
Mit Hilfe einer Lösetaste 53 kann die Verrastung zwischen dem Verriegelungs element
51 und dem Verbindungsstück 23 gelöst werden. Das Verriegelungselement 51 schließt
außerdem den Einführkanal 47, so daß das -Wischblatt 22 auch dann unverlierbar am
Wischarm 21 geh1ten ist, wenn es gegenüber diesem verdreht ist. Die Lösetaste 53
kann zur besseren Entriegelung über die Seitenwangen 22 vorstehende Nasen haben.
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Liegen der Wischarm 21 und das Wischblatt 22 getrennt vor und will
man die beiden Teile aneinander montieren, so muß man sie in einem Winkel von etwa
90 Grad zueinander stellen und den Wischarm-21 mit dem Verbindungsstück 23 zwischen
dem Gelenkbolzen 40 und dem Rücken 37 auf der Seite des Gelenkbolzens 40 einführen,
daß die Aufnahmebohrung 46 zum Gelenkbizen 40 hin offen ist. Um den Wischarm einführen
zu können, muß natürlich der Abstand zwischen dem Gelenkbolzen 40 und dem Rücken
37 auf der richtigen Seite entsprechend groß sein. Befinden sich der Einführkanal
47 und die Aufnahmebohrung 46 auf Höhe des Gelenkbolzens 40, so kann der Gelenkbolzen
40 durch eine Verschiebung des Wischblatts in seiner Längsrichtung in die Aufnahmebohrung
46 gebracht werden. Dabei müssen die Rippen 45 etwas nachgeben, da die Breite der
Öffnung 48 etwas kleiner ist als die Höhe des Gelenkbolzens 40. Diese Abstimmung
der Maße gewährleistet, daß nach einer Montage das Wischblatt nur noch durch Anwendung
äußerer Kräfte vom Wischarm gelöst werden kann. Andererseits ist die Montage noch
leicht möglich, da die äußere Kraft zum Durchdrücken des Gelenkbolzens 40
durch
die Öffnung 48 nur gering ist. Anschließend werden der Wischarm 21 und das Wischblatt
22 um etwa 90 Grad zueinander gedreht und nehmen dann, wenn auch noch das Verriegelungselement
51 an den Rippen 45 verrastet ist, die in Fig. 1 gezeigte Lage zueinander ein.
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Diese Figur zeigt, daß zur Übertragung eines Anpreßdrucks vom Wischarm
21 auf das Wischblatt 22 ein ganzer Halbzylinder des Gelenkbolzens 40 zur Verfügung
steht. Auch die Flächen zur Übertragung einer Hubbewegung sind sehr groß.
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Das in der Fig. 3 einzeln und in den Fig. 6 und 7 zusammen mit einem
Wischarm 21 und einem Wischblatt 22 gezeigte Verbindungsstück 23 ähnelt mit seinen
zwei Seitenwangen 42 und seinem Rücken 43 dem Verbindungsstück aus Fig. 1. Der Rücken
43 verbindet jedoch nun in einzelnen Abschnitten die Seitenwangen 42 an deren einem
Wischgummi des Wischblatts zugewandten Längskanten. Der Rücken 43 besitzt einzelne
Öffnungen 60'und 61, wobei die Öffnungen 60 zum Entformen von jeweils zwei Rastnasen
62 an den Seitenwangen 42 und die Öffnungen 61 zur Bildung von federnden, leicht
nach außen vorspringenden Abschnitten 63 an den Seitenwangen 42 vorteilhaft sind.
Durch einen sich vom Rücken 43 hochstülpenden zylindris-chen Bereich 64 wird wiederrum
eine Aufnahmebohrung 46 mit einem Einführkanal-47 mit-nunmehr überall gleicher Breite
gebildet. Der Bereich 64 ist seitlich mit den Seitenwangen 42 verbunden. Die Aufnahmebohrung
46 und der Einführkanal 47 gehen wiederum durch die Seitenwangen 42 hindurch. Auf
jeder Seite des Bereichs 64 befindet sich im Abstand davon, ein vom Rücken 43 hochragendes
Widerlager 65, das mittig über eine Rippe 66 mit dem Bereich 64 verbunden ist.
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Auf dem Bereich 64 sitzt mittig in derselben Ebene wie die Rippen
66 ein Anschlag 67, der wie die Fig. 6 und 7 zeigen, innen am Rücken 70 eines zum
Wischarm 21 gehörenden, U-förmigen GelenkteiAs71 anliegt, wenn das Verbindungsstück'23
am Gelenkteil 71 montiert ist. Das Gelenkteil 71 ist separat und in einem verkleinerten
Maßstab in den Fig. 4 und 5 gezeigt.
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Wie man sieht, stehen vom Rücken 71 zwei Seitenwangen 72 ab.
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Dort, wo das Verbindungsstück 23 am Gelenkteil 71 montiert wird, sind
die Seitenwangen 72 höher als vor diesem Bereich. Im Montagebereich besitzen sie
jeweils zwei Rastöffnungen 73, in die wie besonders deutlich die Fig. 6 zeigt, bei
der Montage die Rastnasen 62 des Verbindungsstücks 23 von außen eingreifen. Außerdem
weist jede Seitenwange 72 eine zur dem Rücken abgewandtm Kante der Seitenwange hin
offene Aussparung 74 auf, durch die hindurch der die Aufnahmebohrung 46, den Einführkanal
47. und die Öffnung 48 zwischen Einführkana; und der Aufnahmebohrung bildende Bereich
64 des Verbindungsstücks 23 von innen zu den Seitenwangen 42 hinaustreten kann.
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An den zwei in Längsrichtung des Gelenkteils 71~gegenüberliegenden
Rändern 75 jeder Aussparung 74 ist jeweils eine Ab-, winkelung 76 von der jeweiligen
Seitenwange 72 rechtwinklig nach innen gebogen. Der äußere Abstand zweier Abwinkelungen
76 in Längsrichtung des Gelenkteils 79 entspricht dem innen ren Abstand der Widerlager65
am Verbindungsstück 23. Der Abstand zweier Abwinkelungen 76 senkrecht zur Längsrichtung
des Gelenkteils 71 ist mindestens so groß wie die Stärke der Rippen 66 des Verbindungsstücks.
Schließlich entspricht der Abstand der Widerlager 65 vom Bereich 64 des Verbindungsstücks
23 der Dicke der Abvinkelungen 76.
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Wird nun das Verbindungsstück 23 am Gelenkteil 71 montiert, indem
es von den freien Kanten der Seitenwangen 72 her in das Gelenkteil 71 eingeschoben
wird, so gelangen die Abwinkelungen 76 in die Freiraume zwischen den Widerlagern
65, den Rippen 66 und dem Bereich 64 des Verbindungsstücks 23.
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Dadurch wird eine genaue Fixierung des Verbindungsstücks 23 in Längsrichtung
des Gelenkteils 71 bzw. des Wischarms 21 erreicht. Dies ist deutlich in Fig. 6 zu
erkennen.
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Bei der Montage rasten außerdem die Rastnasen 62 des Verbindungsstücks
23 in die Rastöffnungen 73 ein, so daß das Verbindungsstück 23 unverlierbar am Wischarm
21 gehalten ist.
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Nach der Montage liegt, wie die Fig. 6 und 7 zeigen, der Anschlag
67 des Verbindungsstücks 23 innen am Rücken 70 des Gelenkteils 71 an.
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An dem durch das Verbindungsstück 23 vervollständigten Wischarm 21
aus den Fig. 6 und 7 wird ein Wischblatt 22 mit einem Gelenkbolzen 40, der eine
Abplattung 41 aufweist, genauso montiert, wie es im Hinblick auf die Ausführung
nach Fig. 1 beschrieben worden ist. Im montierten Zustand befinden sich zwischen
den Seitenwangen 72 des Wischarms 21 und den Seitenwangen 36 des Wischblatts 22,
die den Wischarm einrahmen, die Seitenwangen 42 des Verbindungsstücks 23, das aus
Kunststoff gefertigt ist, so daß jede metallische Berührung zwischen Wischarm und
Wischblatt ausgeschlossen ist. Dringt zwischen Gelenkteil 71 und dem Verbindungsstück
23 Flüssigkeit in das Innere des Verbindungsstücks ein, so kann diese durch die
schon erwähnten Öffnungen 60 und 61 im Rücken 43 und durch eine Öffnung 78 am einen
schmalen Ende der Seitenwangen 42 aus dem Verbindungsstück 23 abfließen.
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An diesem Ende sind die Seitenwangen 42 lediglich über einen Steg
79 miteinander verbunden, an den vom Rücken 70 des Gelenkteils 71 wegweisend eine
federnde Sicherungssperre 80 angeformt ist. Diese Sicherungssperre stößt schon nach
einer leichten Drehung des Wischblattes 22 gegen den an die Öffnun#g 38 anschließende
Abschnitt des Rückens 37, so daß sich das Wischblatt nicht von-selbst um einen größeren
Winkel gegegenüber dem'Wischarm 21 drehen kann.
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Die Fig. 8 und 9 zeigen einen Wischarm 21 mit einem Verbindungsstück
23 gemäß Fig. 3 sowie mit einem Gelenkteil 71 ähnlich dem aus den Fig. 4 bis 7.
In einem an das Verbindungsstück 23 anschließenden Bereich sind nun jedoch die Seitenwangen
72 des Gelenkteils 71 um eine als Formkern zwischen
den Wangen
und dem Rücken 70 liegende Stange 85 gebogen. Die Stange kann durch eine seitliche
Verzahnung, in deren Vertiefungen Material der Seitenwangen 72 des Gelenkteils 71
eingedrückt ist, formschlüssig in ihrer Längsrichtung gehalten werden. Sie ragt
in den noch offenen Abschnitt des Gelenkteils 71 hinein, wo mit Hilfe einer Öse
86 eine Anpreßdruckfeder 87 an ihr eingehängt ist.
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Auch bei dem Wischarm 21 aus den Fig. 10 und 11 ist an einem Gelenkteil
71 eine Stange befestigt, die dieselbe Funktion wie die Wischstange 24 aus der Fig.
1 erfüllt und deshalb mit der gleichen Bezugszahl versehen ist. Das Gelenkteil 71
endet schon im Abstand zum freien Ende des~~Wischarms 21, an dem sich widerum ein
Verbindungsstück 23 befindet, und nur die Wischstange, 24 erstreckt sich bis zu
dem genannten Ende. Das Verbindungsstück 23 hat im wesentlichen die Form eines rechtwinkligen
Blocks und besitzt wiederum eine Aufnahmebohrung 46 und einen Einführkanal 47 für
einen abgeplatteten Gelenkbolzen. Anders als bei der Ausführung nach Fig. 1 ist
nun jedoch einstückig an das Verbindungsstück 23 ein Fortsatz 88 angeformt, der
die Wischstange 24 bis zum Gelenkteil 71 hin umgibt. Dadurch erhält der Wischarm
21 eine gleichmäßigere äußere Form. Das Verbindungsstück 23 mit dem Fortsatz~88
kann wie bei der Ausführung nach Fig. 1 auf die Wischstange 24 aufgesteckt sein.
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Günstiger erscheint es jedoch, die Wischstange 24 direkt mit dem Verbindungsstück
23 und seinem Fortsatz 88 zu umspritzen.
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Dabei kann z.B. durch einzelne Vertiefungen in den Seiten der Wischstange
24 leicht auch ein Formschluß# zwischen ihr und dem Verbindungsstück 23 hergestellt
werden.
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Das Verbindungsstück 23 aus Fig. 12 ähnelt sehr dem Verbindungsstück
aus Fig. 1. Es weist wiederum zwei Rippen 45 auf, die quer zu zwei Seitenwangen
42 verlaufen und mit ihren Innenflächen- eine Aufnahmebohrung 46 und einen Einführkanal
47 bilden, der durch eine Öffnung 48 in die Aufnahmebohrung mündet.
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Die Rippen werden wiederum von einem Verriegelungselement 51, das
gegen des Filmscharniers 50 gegenüber dem Verbindungsstück
23 schwenkbar
ist, mit den beiden Rastansätzen 52 umschlossen.
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Das Verriegel#ungselement 51 hat nun jedoch zusätzlich einen Ansatz
89, mit dem es in den Einführkanal 47 hinein bis zur Einführöffnung 48 ragt. Die
an die Aufnahmebohrung 46 angrenzende Fläche des Ansatzes 89 besitzt dieselbe Krümmung
wie die Aufnahmebohrung, so daß sie die Aufnahmebohrung 46 zu einem vollständigen
Zylinder ergänzt. Der Ansatz 89 verhindert auf jeden Fall, daß sich der Gelenkbolzen
40 aus der Aufnahmebeohrung 46 bewegen kann, wenn sich das Wischblatt z.B. bei abgeklapptem
Wischarm gegenüber diesem dreht. Die Konstruktion gemäß Fig. 12 ist prinzipiell
auch dazu geeignet, daß Verbindungsstück 23 sicher mit einem völlig runden Gelenkbolzen
zu verbinden, ohne daß dazu federnde Rippen 45 notwendig wären. Es müßte lediglich
die Breite des Einführkanals 47 dem Durchmesser eines runden Gelenkbolzens entsprechen,
so daß dieser in die Aufnahmebohrung 46 eingeführt werden kann. Den Ansatz 89 wird
man dann zweckmäßigerweise so breit machen, daß er den Einführkanal 47 vollständig
ausfüllt.
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