DE3328396C2 - - Google Patents
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47J—KITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
- A47J31/00—Apparatus for making beverages
- A47J31/22—Centrifuges for producing filtered coffee
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Food Science & Technology (AREA)
- Apparatus For Making Beverages (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Kaffeemaschine gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derartige Kaffeemaschine ist bekannt aus der DE 31 26 630 A1,
Fig. 1. Der Zentrifugalfilter besitzt bei dieser Kaffeemaschine einen
Filterinnenraum, der in seinem äußersten Bereich von einem
sich axial und in Umfangsrichtung erstreckenden, flächigen
Filtersieb mit einer gewissen Höhe begrenzt ist. Davon ausgehend,
streben die Deckseite und der Boden des Filterinnenraumes
gegen die Drehachse hin unter einem Winkel von etwa
90° auseinander. Dieser Aufbau des Filters hat den Nachteil,
daß er zur Bereitung unterschiedlich großer Kaffeemengen in
einem Brühvorgang schlecht geeignet ist. Vor allem wegen der
Höhenerstreckung des Filtersiebes nimmt die vom Brühwasser
zu durchdringende Strecke in der Kaffeemehlschicht sehr
stark bzw. fast proportional mit der zu bereitenden Kaffeemenge
und der entsprechenden Kaffeemehlmenge zu. Dies bewirkt
sehr unterschiedlich lange Brühzeiten, die z. T. erheblich
von der optimalen Brühzeit abweichen.
Ferner zeigt die DE 30 29 546 A1 eine Kaffeemaschine mit
einem Zentrifugalfilter, in dessen radial äußerstem Bereich
des Filterinnenraumes der Filter in Form eines sich axial
erstreckenden Filterspaltes angeordnet ist. Der Filterinnenraum
besitzt dabei im wesentlichen im gesamten, das
Kaffeemehl während des Brühbetriebes aufnehmenden Ringraum
die gleiche lichte Höhe. Dies hat den Nachteil, daß die
vom Brühwasser zu durchdringende Kaffeemehlschicht für die
Bereitung einer Tasse oder für die Bereitung von zwei Tassen
Kaffee und damit auch die Brühdauer stark unterschiedlich
ist.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Kaffeemaschine
der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei der
trotz Bereitung unterschiedlich großer Kaffeemengen in einem
Brühvorgang und bei Verwendung des gleichen Zentrifugalfilters
die Brühdauer möglichst geringe Unterschiede aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmalskombination
des Patentanspruches 1.
Diese Lösung hat erstens den Vorteil, daß die Mindest-Kaffeemehlmenge
sich, in radialer Richtung gemessen, relativ
weit erstreckt und damit einen größeren Mindest-Widerstand
für das Brühwasser darstellt. Zweitens nehmen evtl. weitere
Kaffeemehlmengen, in radialer Richtung zur Rotationsachse
gemessen, eine sehr kurze Strecke ein, so daß sie einen
geringeren zusätzlichen Widerstand bilden. Hierdurch kann
z. B. erreicht werden, daß die Brühdauer bei der Bereitung
von zwei Tassen Kaffee in einem Brühvorgang prozentual nur
wenig länger dauert als bei Bereitung einer Tasse Kaffee.
Diese Brühdauerverlängerung kann im Bereich zwischen 15 und
30% der Brühdauer für eine Tasse Kaffee liegen. Auch größere
Kaffeemehlmengen, z. B. für bis zu vier Tassen erhöhen die
Gesamtbrühdauer nicht wesentlich, sondern z. B. nur um etwa
50% gegenüber der Brühdauer, die bei Bereitung nur einer
Tasse Kaffee während eines Zentrifugiervorganges benötigt
wird. Insbesondere ist dabei die Phase des Leerförderns des
Zentrifugalfilters nach Beendigung der Brühwasserzufuhr relativ
kurz. Die Kaffeemaschine kann für die Bereitung einer
Mindest-Kaffeemenge von z. B. einer oder von zwei Tassen ausgelegt
sein.
Durch die Weiterbildung gemäß Anspruch 4 wird erreicht, daß
das anfänglich im mittleren Bereich des Zentrifugalfilters
angeordnete Kaffeemehl, soweit es nicht vor der Zufuhr von
Brühwasser nach außen geschleudert wurde, zuverlässig nach
außen, in die dem eigentlichen Filter benachbarten Randbereiche
geschwemmt wird. Dabei kann gemäß Anspruch 5 der
Zulauf sich im Bereich seiner Ausmündung etwa in Verlängerung
eines Abschnittes der Bodenfläche des Filterinnenraumes
erstrecken und das Brühwasser auf diese Bodenfläche abgeben.
Hierdurch wird sichergestellt, daß das Brühwasser nicht aus
der Ausmündung, z. B. in Form eines Ringspaltes oder einzelner
Öffnungen herausspritzt, sondern tatsächlich den Boden
spült und auf dem Boden liegendes Kaffeemehl mit sich nach
außen schwemmt.
Vorzugsweise ist gemäß Anspruch 6 die deckseitige
Begrenzung des Filterinnenraumes im wesentlichen eben,
wodurch der Boden zur Mitte hin vertieft sein muß,
was das Füllen des Filters mit Kaffeemehl erleichtert. Auch
in diesem Fall wird der dem eigentlichen Filter benachbarte
Raumbereich des Filterinnenraumes gut und schnell gefüllt,
wodurch insbesondere auch Unwuchten vermieden werden. Dabei
wirkt das Merkmal des Anspruches 7 in Richtung auf eine
Reduzierung der Bauhöhe des Filters und damit der Kaffeemaschine.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
schematischer Zeichnungen erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 ausschnittsweise einen Zentrifugalfilter
in Verbindung mit einer Wasserschale und dem an
dieser montierten Antriebsmotor einer elektrischen Kaffeemaschine in einem
Schnitt entlang der Rotationsachse und
Fig. 2 ausschnittsweise in einem Schnitt entlang der
Rotationsachse eine abgewandelte Ausführungsform
des Zentrifugalfilters.
In Fig. 1 ist ein Teil einer elektrischen Kaffeemaschine
dargestellt, mit einer in einem nicht dargestellten Gehäuse
schwingend aufgehängten Wasserschale 308, deren Boden 310
zur Mitte, d. h. gegen die Rotationsachse hin abfällt, wobei an
dessen Unterseite eine elektrische Heizung 312 angeordnet
ist. Im mittleren Bereich geht der Boden 310 in einen in der
Schale nach oben ragenden Rohransatz 314 über, der in seinem
obersten Endabschnitt ein Gleitlager 315 trägt. An der Unterseite
der Wasserschale 308 sind Träger 316 ausgebildet, an
denen ein Elektromotor 318 befestigt ist. Der Elektromotor
318 besitzt eine vertikal nach oben aufragende Welle 320, die
sich durch den Rohransatz 314 der Wasserschale 308 erstreckt
und in dem Gleitlager 315 gelagert ist. Ein Zentrifugalfilter
322 besitzt einen nach unten in die Wasserschale ragenden
Hohlkegel 324, der als Fördereinrichtung für das Brühwasser
dient. Im inneren des Hohlkegels 324 ist ein Stern von
Rippen 326 ausgebildet, der eine zentrale Ausnehmung 328 aufweist,
die auf das obere Ende der Welle 320 klemmend aufsteckbar
ist, um den Zentrifugalfilter 322 mit dieser in Mitnahme-
Eingriff zu bringen und zu zentrieren.
Der Zentrifugalfilter 322 besitzt ein schalenförmiges Unterteil
334 mit einem zur Rotationsachse der Motorwelle 320
radialen, ebenen mittleren Bodenbereich 336 mit einer zentralen Öffnung
338, an die nach unten der Hohlkegel 324 anschließt.
Der Hohlkegel 324 und die zentrale Öffnung 338 im Bodenabschnitt
336 sind durch einen ebenen, in der Ebene des mittleren Bodenbereichs
336 liegenden Einsatz 340 unter Belassung eines Ringspaltes
als Zulauf 342 für das Brühwasser zum Filterinnenraum
344 verschlossen. Die Einsatzplatte 340 besitzt an
ihrer Unterseite Halterungsarme 346, die an der Innenwand
des Hohlkegels 324, z. B. durch Kleben oder Schweißen befestigt
sind. An den ebenen mittleren Bodenbereich 336 schließt sich nach
außen ein schräg nach oben hin ansteigender Randbereich
348 an, der an seinem oberen äußeren Ende in einen ebenen
radialen Flansch 350 mündet.
Das Unterteil 334 des Zentrifugalfilters 322 ist mittels
eines Deckels 352 verschlossen. Dessen Unterseite 354, die die
deckseitige Begrenzung des Filterinnenraumes 344 bildet,
ist eben und erstreckt sich radial zur Rotationsachse und
taucht eine Strecke in das Unterteil ein, die etwa der Dicke
des Flansches 350 entspricht. Hierzu besitzt der Deckel 352
im äußeren Randbereich seiner Unterseite 354 eine kreisringförmige
Randausnehmung 356, deren Innenkante sich koaxial zur
Rotationsachse erstreckt und mit der Innenkante des Flansches
350 zusammen einen zur Rotationsachse koaxialen Filterspalt
358 bildet. An den Filterspalt 358 schließt ein sich radial
erstreckender weiterer Spalt 360 zwischen dem äußeren Bereich
des Deckels 352 und dem Flansch 350 an, aus dem der Kaffee
radial abgesprüht wird. Der Randbereich 348 des
Bodens schließt mit der Rotationsachse
einen Winkel von 30° und mit der Unterseite
354 des Deckels 352 einen Winkel von 60° ein.
In den Filterinnenraum 344 ist eine Kaffeemehlmenge für
vier Tassen Kaffee in der Lage eingezeichnet, in der sich
das Kaffeemehl während des Zentrifugierens befindet. Durch
unterbrochene Linien sind die Bereiche angedeutet, die jeweils
durch unterschiedliche Kaffeemehlmengen für unterschiedliche
Tassenzahlen zwischen einer und vier Tassen Kaffee eingenommen
werden. Mit der Bezugsziffer 362 ist der äußerste Ringbereich
bezeichnet, der etwa von dem Kaffeemehl für eine Tasse
Kaffee eingenommen wird. Die daran anschließenden Ringräume
364, 366 und 368 werden von dem Kaffeemehl für eine zweite,
eine dritte bzw. eine vierte Tasse Kaffee eingenommen. Man
sieht, daß diese Ringräume nach innen zu jeweils eine größere
Höhenerstreckung und eine geringere radiale Erstreckung aufweisen.
Bei Verwendung von Kaffeemehl für drei Tassen Kaffee
endet die Kaffeemehlschicht an der Übergangsstelle zwischen
dem ebenen mittleren Bodenbereich 336 und dem geneigten Randbereich
348.
Ein Zentrifugalfilter gemäß Fig. 1 kann z. B. an dem axialen
Filterspalt 358 einen Durchmesser von 95 mm und zwischen der
Unterseite 354 des Deckels 352 und der Oberseite des Bodenbereiches
336 eine lichte Weite von 30 mm aufweisen.
Fig. 2 zeigt eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß
Fig. 1, wobei ein Zentrifugalfilter 422 einen ebenen mittleren Bodenbereich
436 aufweist mit einer zentralen Öffnung 438, an die
nach unten ein Förderkegel 424 anschließt. Im Förderkegel 424
sind sternförmig Rippen 426 angeordnet, die eine zentrale Ausnehmung
428 aufweisen, mit dem sie auf den oberen Endabschnitt
einer Motorwelle 420 aufgesteckt sind. Parallel zu dem ebenen,
zur Rotationsachse radialen mittleren Bodenbereich 436 erstreckt sich
eine die zentrale Öffnung 438 überdeckende Abdeckplatte 440,
die mit von ihrer Unterseite nach unten ragenden Befestigungsansätzen
446 auf den Rippen 426, z. B. durch Kleben oder Schweißen
befestigt ist. In ihrem äußeren Bereich erstreckt sich die
Abdeckplatte 440 radial ein Stück über die ebene mittlere Bodenfläche
436, wobei dazwischen eine kreisringförmige, spaltförmige
Auslaßöffnung 450 freibleibt. Aus dieser Auslaßöffnung 450
wird das vom Förderkegel 424 geförderte Brühwasser radial
nach außen auf die Oberfläche des mittleren Bodenbereiches 436 abgegeben
und spült restliches, auf dieser befindliches Kaffeemehl
beim Zentrifugieren in den Randbereich 448.
Claims (8)
1. Elektrische Kaffeemaschine mit einem Zentrifugalfilter, der einen Filterinnenraum
mit einem Boden und einer deckseitigen Begrenzung und einem dazwischen
im radial äußersten Bereich angeordneten eigentlichen Filter aufweist, wobei
der dem eigentlichen Filter benachbarte, während des Zentrifugierens das Kaffeemehl
aufnehmende Bereich des Filterinnenraumes sich in seiner axialen Höhe
mit einem Winkel zwischen dem Boden und der deckseitigen Begrenzung radial
nach innen kontinuierlich erweitert, dadurch gekennzeichnet, daß
der eigentliche Filter als Filterspalt (358) ausgebildet ist und der Filterinnenraum
sich etwa vom Einlaß des Filterspalts (358) weg radial nach innen im wesentlichen
über den ganzen, während des Zentrifugierens das Kaffeemehl aufnehmenden
Bereich gleichmäßig erweitert mit einem Winkel zwischen dem Randbereich (348) des Bodens
und der Unterseite (354) des Deckels (352) zwischen etwa 45° und etwa
68°.
2. Kaffeemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen
dem Randbereich (348) des Bodens und der Unterseite (354) des Deckels (352) zwischen etwa
55° und etwa 64° beträgt.
3. Kaffeemaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel
zwischen dem Randbereich (348) des Bodens und der Unterseite (354) des Deckels (352) insbesondere
etwa 60° beträgt.
4. Kaffeemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mittelbereich (336) des Bodens einen Zulauf (342;
450) für das Brühwasser aufweist.
5. Kaffeemaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zulauf (450) einen Endabschnitt aufweist, der
sich etwa in Verlängerung eines Abschnittes (436) des
Bodens erstreckt und das Brühwasser im Filterinnenraum
auf den Boden abgibt (Fig. 2).
6. Kaffeemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterseite (354) des Deckels (352)
im wesentlichen eben ist.
7. Kaffeemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mittelbereich (336) des Bodens, der
während des Zentrifugierens mit einer normalen Füllung
mit der maximalen Kaffeemehlmenge (362 bis 368) nicht
vom Kaffeemehl bedeckt ist, im wesentlichen eben ist.
8. Kaffeemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Filterinnenraum im Bereich, den
die innerste, einer Tasse Kaffee entsprechende Kaffeemehllage
(368) beim Zentrifugieren mit der maximal zulässigen
Kaffeemehlmenge einnimmt, eine mittlere Höhe aufweist,
die etwa das zwei- bis zehnfache, vorzugsweise etwa das
zwei- bis sechsfache und insbesondere etwa das drei- bis
fünffache der mittleren Höhe des Raumbereiches
beträgt, den die äußerste, einer minimal zulässigen Kaffeemehlmenge
entsprechende Kaffeemehllage (362) einnimmt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19833328396 DE3328396A1 (de) | 1982-08-20 | 1983-08-05 | Elektrische kaffeemaschine mit einem zentrifugalfilter |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3231064 | 1982-08-20 | ||
| DE19833328396 DE3328396A1 (de) | 1982-08-20 | 1983-08-05 | Elektrische kaffeemaschine mit einem zentrifugalfilter |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3328396A1 DE3328396A1 (de) | 1984-02-23 |
| DE3328396C2 true DE3328396C2 (de) | 1992-04-30 |
Family
ID=25803918
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19833328396 Granted DE3328396A1 (de) | 1982-08-20 | 1983-08-05 | Elektrische kaffeemaschine mit einem zentrifugalfilter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3328396A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2807962A1 (de) | 2013-05-29 | 2014-12-03 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | Kaffeevollautomat mit einer Zentrifugierkammer |
Family Cites Families (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3126630A1 (de) * | 1981-07-06 | 1983-01-20 | Maxs Ag, Sachseln | Zentrifugenkorb |
-
1983
- 1983-08-05 DE DE19833328396 patent/DE3328396A1/de active Granted
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP2807962A1 (de) | 2013-05-29 | 2014-12-03 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | Kaffeevollautomat mit einer Zentrifugierkammer |
| DE102013210107A1 (de) | 2013-05-29 | 2014-12-04 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | Kaffeevollautomat mit einer Zentrifugierkammer |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3328396A1 (de) | 1984-02-23 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: BOSCH-SIEMENS HAUSGERAETE GMBH, 8000 MUENCHEN, DE |
|
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8320 | Willingness to grant licenses declared (paragraph 23) | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: BSH BOSCH UND SIEMENS HAUSGERAETE GMBH, 81669 MUEN |