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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fül-
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len von Containern mit durch Pressen verdichtetem, vorwiegend nichtmetallischem
Abfall, bestehend aus einer Müllpresse und einem der Müllpresse nachgeordneten Zwischenbehälter,
dessen Inhalt nach Erreichen einer vorbestimmten Füllung an einen Container übergeben
wird.
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Vorrichtungen der vorstehenden Art sind beispielsweise aus der DE-OS
26 21 158 bekannt und dienen dazu, den mit Sammelfahrzeugen aus einem begrenzten
Einzugsbereich, z.B. aus einer Stadt angefahrenen Müll unter Verdichtung in Container
umzuladen, die den Inhalt mehrerer Sammelfahrzeuge fassen und so auf wirtschaftlichere
Weise zu weiter entfernten Deponien oder Verbrennungsanlagen transportieren können.
Ein wirtschaftlicher Transport des Mülls ist aber nicht nur eine Frage der Ladekapazität
der verwendeten Container sondern vor allem auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit
der Verladetechnik. Hierbei ist u.a. die Forderung zu erfüllen, die Container möglichst
schnell und mit einer möglichst großen Müllmenge zu füllen; letzteres setzt u.a.
einen möglichst ununterbrochenen und ungehinderten Betrieb des Preßstempels voraus.
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Die bekannte Anlage macht Gebrauch von einer horizontalen Drehkastenpresse.
Die Drehkastenpresse besteht aus einem horizontalen Füllkasten mit einem quer einmündenden
Füllschacht sowie einem Preßstempel und zwei um eine zur Preßrichtung parallele
Achse schwenkbare Zwischenbehälter, von denen in Arbeitsposition jeweils einer fluchtend
zwiSchen dem Füllkasten mit Preßstempel der Müllpresse und einem Gegenhalter und
der andere fluchtend zwischen einem Ausstoßstempel und einem Container liegt.
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Der zuvor angesprochene, kontinuierlich durchlaufende Betrieb der
Presse bzw. des Preßstempels ist bei dieser bekannten Anlage nicht gewährleistet,
weil das für den Ausstoß bzw. die Befüllung der Zwischenbehälter erforderliche Verschwenken
und Positionieren mit Wartezeiten verbunden ist.
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Ein weiteres Problem stellt für diese bekannte Anlage die Befüllung
von sogenannten "Großraumcontainern" dar.
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Entsprechend dem max. Auslastungsvermögen des Großraumcontainers,
der eine Länge bis zu 12 m aufweist, gilt es, mit der bekannten Anlage einen Block
von 12 m Länge zu produzieren. Durch die erheblichen Gewichtsbelastungen, die dann
auf dem System einerseits lasten und die das Verschwenken der Zwischenbehälter erheblich
erschweren, kommt andererseits als zusätzlicher Unwirtschaftlichkeitsfaktor auch
noch die lange Ausschiebedauer für den Betrieb des Ausstoßstempels, der den fertig
produzierten Ballen in den Transportcontainer befördern muß, und -aufgrund des 12
m langen Weges des Ausstoßstempels - die technisch empfindliche Bauweise eines dafür
erforderlichen Hydraulikzylinders hinzu. Aufgrund dieser Faktoren ergeben sich bei
der bekannten Anlage, insbesondere für den speziellen Befüll- und Verladefall von
Großraumcontainern, noch Wartezeiten und Wechselzeiten, die die Leistungsfähigkeit
der Müllpresse nicht voll zum Tragen kommen lassen.
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Nicht zuletzt besteht ein Nachteil der bekannten Vorrichtung auch
darin, daß damit nur einzeln anzukoppelnde stirnseitig befüllbare Container zu beladen
sind. Ein Befüllen von aneinandergereihten Containern, z.B. Eisenbahnwaggons, die
im wesentlichen eine Befüllungsmöglichkeit von oben bieten, ist mit der bekannten
Anlage nicht möglich.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art so zu gestalten, daß mit geringeren Wartezeiten eine rationelle
Verladung bzw.
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Ubergabe des verdichteten Mülls an insbesondere aneinandergereihte,
von oben zu beschickende Container, z.B.
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Eisenbahnzüge, möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Zwischenbehälter
bodenseitig zu öffnen und in einen darunter stehenden Container zu entleeren ist.
Wartezeiten entfallen dann völlig, wenn eine Vorkammerpresse als Müllpresse mit
dem Zwischenbehälter verbunden ist.
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In überraschend einfacher Weise wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erreicht, daß insbesondere aneinandergereihte Container oder Eisenbahnwaggons, die
stirnseitig keine Belademöglichkeit bieten, ohne Komplikationen mit verdichtetem
Müll beladen werden können. Durch den vorzugsweisen Einsatz einer Vorkammerpresse
kann die Müllpresse kontinuierlich, ohne Unterbrechung durchlaufend arbeiten und
bereits einen weiteren Stopfen für die Produktion eines neuen Blocks herstellen,
während gleichzeitig durch Öffnen des Bodens des Zwischenbehälters der im Zwischenbehälter
befindliche, fertiggestellte Block an den unterhalb angeordneten Container übergeben
wird.
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Dadurch werden unnötige Warte- und Stillstandzeiten vermieden, die
bei der bekannten Anlage durch das Bereitstellen oder den Austausch des gefüllten
Zwischenbehälters gegen den leeren Zwischenbehälter verursacht werden. Außerdem
entfällt bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung der mit relativ hohem baulichen Aufwand
verbundene Drehmechanismus, der bei der bekannten Anlage für die Drehbewegung der
verschwenkbaren Zwischenbehälter benötigt wird. Ferner beansprucht die erfindungsgemäße
Vorrichtung
für ihre Aufstellung im Vergleich zu der bekannten
Anlage wesentlich weniger Platz. Der hohe Platzbedarf ist bei der bekannten Anlage
sowohl durch den für die Drehbewegung der Zwischenbehälter benötigten Schwenkradius
als auch durch den mindestens 12 m langen Ausstoßzylinder bedingt.
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Unter einem Container im Sinne der erfindungsgemäßen Lösung ist nicht
nur ein verfahrbarer Behälter zu verstehen, sondern beispielsweise auch ein solcher
Behälter, der den aus dem Zwischenbehälter übernommenen Inhalt selbst zunächst nur
zwischenspeichert, um ihn schließlich an einen verfahrbaren Behälter weiterzugeben.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besteht der Zwischenbehälter
aus einem unten und an seiner der Müllpresse zugewandten Stirnseite offenen, vorzugsweise
U-förmigen, starren Grundkörper, der unten mit einem entfernbaren Boden zu verschließen
ist, wodurch gewährleistet wird, daß der durch die Müllpresse produzierte Block
eine Formgebung erhält bzw. behält, die der Form des jeweiligen Containers entspricht.
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Damit der Container mit dem fertigen Block optimal bzw.
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das maximale Containeraufnahmevermögen ausgenutzt wird und eine einwandfreie
Übergabe des Blockes - ohne Festsetzen bzw. Verkeilen - erfolgen kann, sind in vorteilhafter
Weiterbildung der Erfindung die Innenabmessungen des Grundkörpers kleiner als die
des Containers.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Boden des Zwischenbehälters
mittig in Teilböden längsgeteilt und sind die Teilböden um oberhalb des Grundkörpers
liegende Drehachsen seitlich auszuschwenken. Durch diese vorteilhafte Lagerung wird
erreicht, daß auf den Öffnungsmechanismus des Bodens keine unerwünscht großen Drehmomente
übertragen
werden, die bei anderen Lagerverhältnissen unter dem Einfluß des Ladungsgewichtes
entstehen könnten. Ein optimales Vermeiden dieses unerwünschten Einflusses des Ladungsgewichtes
wird dadurch erreicht, daß die Drehachsen in der vertikalen Längsmittelebene des
zugehörigen Teilbodens liegen. Durch die Längsteilung des Bodens des Zwischenbehälters
wird der Block zu gleicher Zeit zu gleichen Teilen flächenmäßig freigegeben, so
daß er ohne ein Abbröckeln von Materialtellen dem Container durch Ausschwenken der
Teilböden übergeben werden kann.
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Damit der Block ohne nennenswerte Beschädigung in den Container gelangt,
liegt in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung der Abstand zwischen der Oberkante
des Containers und den unteren Innenkanten des Grundkörpers in der Größenordnung
der ein- bis zweifachen Stärke eines Teilbodens. Der von dem Zwischenbehälter freigegebene
Block fällt aufgrund dieser Maßnahme nur eine minimale Strecke, wodurch sowohl die
Gefahr der Beschädigung bzw.
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des Abbröckelns von Materialteilen vor Erreichen des Containerbodens
als auch die auf den Containerboden übertragene Fall energie auf ein Minimum herabgesetzt
wird. Dazu trägt auch die erfindungsgemäße, nahezu horizontale Verschiebung der
Teilböden ganz wesentlich bei.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung erden nachfolgend anhand eines
schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 eine
Seitenansicht der Vorrichtung; Fig. 2 eine Vorderansicht der Vorrichtung gemäß Fig.
1; Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1; Fig. 4 einen Schnitt
entlang der Linie IV - IV in Fig.
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1; und
Fig, 5 einen Teilausschnitt der Fig. 4 in
vergrößertem Maßstab mit in Ruhestellung und - strichpunktiert - in ausgeschwenktem
Zustand dargestellten Teilböden.
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Zu der Vorrichtung zum Füllen von Containern gehört eine Vorkammerpresse
1, ein in Bewegungs- oder Preßrichtung des Preßstempels 2 sich anschließender Zwischenbehälter
3 sowie ein Container 4 unterhalb des Zwischenbehälters 3; bei dem Container 4 handelt
es sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel um einen von oben zu beschickenden
Eisenbahnwaggon. Der Container 4 weist die Innenabmessungen a1 (Länge) und a2 (Breite)
auf. Die Vorkammerpresse 1 besteht aus einem horizontalen Preßkasten 5, in dem sich
der Preßstempel 2 bewegt und der an der dem Zwischenbehälter 3 zugewandten Seite
durch eine vertikal verschiebbare Platte 6 für den Fall verschließbar ist, daß Material
vor dem Ausstoß in den Zwischenbehälter vorgepreßt werden soll. Durch einen hydraulischen
Zylinder-Kolbenantrieb 7 kann die Platte 6 auf- und niedergefahren werden. In niedergefahrener
Stellung verschließt die Platte 6, wie in Fig. 1 dargestellt, den Preßkasten 5.
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Durch das Verpressen des Materials gegen die Platte 6 wird die Materialdichte
im Zwischenbehälter 3, in den das verpreßte Material anschließend eingeschoben wird,
unabhängig von der wechselnden Zusammensetzung des Mülls, erheblich gegenüber nur
losem Einschieben in den Zwischenbehälter erhöht.
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In den Preßkasten 5 mündet von oben ein Füllschacht 8, durch den das
zu verpressende Material eingebracht wird.
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Der durch einen weiteren hydraulischen Zylinder-Kolbenantrieb 9 zu
betätigende Preßstempel 2 hat außer der Preßfunktion
auch noch
eine Förderfunktion zu erfüllen. Das gegen die Platte 6 zu einem Block lOa vorverdichtete
Material wird nämlich sodann, nachdem die Platte 6 hochgefahren worden ist, in den
Zwischenbehälter 3 eingeschoben.
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Der Zwischenbehälter 3 besteht im dargestellten Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 5 aus einem unten und an der der Vorkammerpresse 1 zugewandten Stirnseite
offenen, vorzugsweise U-förmigen starren Grundkörper 11, der die Innenabmessungen
b1 (Länge) und b2 (Breite) besitzt. Damit ein Container 4 bzw. Eisenbahnwaggon zum
Beladen unter den Zwischenbehälter gelangen kann, ist der Zwischenbehälter 3 einerseits
an zwei auf dem Boden aufgesetzten Trägern 12 befestigt und andererseits an der
Vorkammerpresse abgestützt, die von einem Gestell 13 getragen wird. Bodenseitig
ist der Grundkörper 11 durch zwei Teilböden 14 verschließbar, die zusammen den Boden
15 des Zwischenbehälters 3 bilden. Durch die Teilböden 14 ist der Boden 15 des Zwischenbehälters
3 mittig längs in zwei Teile unterteilt. Oberhalb des Grundkörpers 11 sind Lager
16 angeordnet, um die die Teilböden 14 über abgewinkelte Arme 14a mittels hydraulischer
Zylinder-Kolbenantriebe 17 um Drehachsen 18 seitlich ausschwenkbar sind. Zwischen
der Oberkante 19 des Containers 4 und den unteren Innenkanten lla des Grundkörpers
11 wird nur ein Abstand c in der Größenordnung der ein- bis zweifachen Stärke d
eines Teilbodens 14 belassen, um die Fallhöhe des fertiggestellten Blockes 10, der
in den Container 4 verladen werden soll, auf ein Minimum zu begrenzen, damit ein
Abbrechen von Materialteilen vor Erreichen des Containerboden vermieden wird, d.h.
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eine geordnete Materialübergabe gesichert ist.
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Durch Betätigen des Öffnungsmechanismus bzw. der hydraulischen Zylinder-Kolbenantriebe
17 werden die Teilböden 14 des Zwischenbehälters 3 weggeschwenkt, wodurch der in
dem Grundkörper 11 zwischengelagerte, fertig produzierte Block 10 an den Container
übergeben wird. Durch das Wegschwenken der Teilböden 14 des Zwischenbehälters 3
wird der Block 10 schonend freigesetzt, so daß ohne weitere Beschädigung dem in
Flucht mit den Innenabmessungen a1 und a2 des Grundkörpers 11 ausgerichteten, darunter
angeordneten Container übergeben werden kann.
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Während der Block 10 aus dem Zwischenbehälter 3 in den Container 4
verladen wird, kann die Presse 1 gleichzeitig bereits einen ersten Stopfen 10a zur
Bildung eines neuen Blockes 10 produzieren. Der produzierte Stopfen 10a wird nach
Ausstoß bzw. Verladen des Blockes 10 und Schließen der Teilböden 14 des Zwischenbehälters
3 in den Zwischenbehälter 3 eingeschoben. Die Presse 1 kann also während des Ausstoßes
des fertig produzierten Blockes 10 kontinuierlich durchlaufend weiterarbeiten, weil
das Umladen des fertigen Blockes 10 aus dem Zwischenbehälter 3 in den Container
4 schneller erfolgt, als das Pressen eines Stopfens 10a mit der Müllpresse.
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Im Rahmen der Erfindung können anstelle einer Vorkammercontainerpresse
auch andere hierfür geeignete Pressen Verwendung finden Im Hinblick auf einen möglichen
höheren Durchsatz der Anlage bzw. auf eine schnellere Befüllung des Zwischenbehälters
ist es im Rahmen der Erfindung auch durchaus möglich, anstatt des vorgesehenen Anschlusses
nur einer Presse stirnseitig an dem anderen Ende des Zwischenbehälters eine zweite
Presse anzuschließen, wodurch dann auch zusätzlich
gewährleistet
ist, daß auch bei Ausfall einer Presse die Anlage durchlaufend in Betrieb gehalten
werden kann. Um einen noch effektiveren Betrieb der erfindungsgemäßen Anlage zu
erreichen, wäre es beispielsweise auch denkbar, stirnseitig zwei unterschiedliche,
jedoch gleichzeitig arbeitende Pressensysteme an den Zwischenbehälter anzuschließen,
nämlich eine Vorkammerpresse einerseits, mit der dann Materialien wie Sperrmüll
gefahren werden können, und eine Stopfpresse andererseits, die bei leicht verpreßbaren
Materialien, z.B. Papier, Pappe etc. zum Einsatz gelangt.
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Ferner ist es im Rahmen der Erfindung möglich, anstelle der beschriebenen
Bodenkonstruktion 14, 15 auch absolut geradlinig verschiebbare Bodenteile zu verwenden.
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Um die wirksame Füllänge b des Zwischenbehälters 3 möglicherweise
unterschiedlichen Containerlängen a anpassen zu können, kann es von großem Vorteil
sein, die in Preßrichtung hintere Stirnwand 20 in Längsrichtung verstellbar zu gestalten.