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Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschier-
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bahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere
eine Mineralfaserbahn Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut,
insbesondere eine Mineralfaserbahn, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
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Viele Mineraliaserprodukte wie insbesondere Mineralfaserfilze werden
aus vielfältigen Gründen zumindest an einer Seite mit einer Kaschierung versehen.
Zweck einer solchen Kaschierung kann es sein, die Oberfläche der Mineralfaserbahn
schützend abzudecken, eine Feuchtigkeitssperre gegen eine Durchfeuchtung der Mineralfaserbahn
zu bilden, eine Dampf sperre zu bilden, das Aussehen der Sichtseite zu verbessern
und ähnliches mehr. In den meisten Fällen wird darüber hinaus auf die mechanische
Verstärkung durch eine solche Kaschierungsbahn Wert gelegt; etwa bei zwischen Dachsparren
einzubringenden kaschierten Rollfilzbahnen dient die zumeist aus einer Aluminiumfolie
bestehende Kaschierung beispielsweise zur hängenden Befestigung des Filzes zwischen
den Dachsparren.
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Zum Aufbringen einer solchen Kaschierbahn ist es beispielsweise aus
der DE-OS 30 36 816 bekannt, die Kaschierbahn beispielsweise in Form einer Aluminiumfolie
in Rollenform zur Verfügung zu stellen und von einer Abwickelstation abzuwickeln,
über eine Beleimungsstation für den einseitigen Klebstoffauftrag und sodann zu einem
mit Unterdruck arbeitenden Förderband zu führen, welches die Kaschierbahn nach oben
mitnimmt und an die Unterseite einer über der Abwickelstation laufenden Mineralfaserbahn
anlegt. Die Förderung der Kaschierbahn setzt dabei eine ausreichende Luftundurchlässigkeit
voraus, um eine Förderung mittels Unterdruck zu ermöglichen, bei der die Fördermittel
lediglich an der trockenen, nicht mit Klebstoff versehenen Seite der Kaschierbahn
angreifen und daher nicht verschmutzen können.
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Für gewisse Anwendungsfälle ist es jedoch vom Produkt her nicht erforderlich,
eine geschlossenflächige Kaschierung vorzusehen, etwa dann, wenn auf Feuchtigkeits-oder
Dampfdichtheit sowie vollflächige Abdeckung der Oberfläche der Mineralfaserbahn
insgesamt kein Wert gelegt werden braucht. Im Bereich der Dämmung von Geräten und
Anlagen ist es sogar wünschenswert, Produkte mit einer diffusionsoffenen Kaschierung
zu verwenden, in die darüber hinaus mechanische Befestigungsmittel eingreifen können,
um das Produkt zu fixieren. Hierfür bieten sich als Kaschierung insbesondere offene
Gewebe oder Gelege mit geringer Fadendichte an.
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Derartige offene Gewebe oder Gelege besitzen jedoch praktisch keinen
meßbaren Luftdurchtrittswiderstand und können daher nicht durch Unterdruck von einer
Seite her an einem Förderband gehalten werden. Ferner ist eine einseitige Beleimung
derartiger offener Kaschierungsbahnen wegen eines Durchtritts des Leimes nicht ohne
weiteres möglich, so daß ein Verkleben der Fördermittel im Anschluß an die Beleimung
ohne kostspielige Reinigungseinrichtungen nicht zu vermeiden ist.
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Etwa aus der DE-OS 28 49 246 ist es bereits bekannt, zur Verstärkung
einer Kaschierung z.B. ein Gewebe aus Glas fäden auf eine Mineralfaserbahn aufzubringen
und außenseitig mit einer geschlossenen Aluminiumfolie abzudecken. Hierzu ist an
der Unterseite der Mineralfaserbahn ein Abzugsband angeordnet, in das, der Unterfläche
der Mineralfaserbahn benachbart, das Gewebe und zusammen mit dem Gewebe an dessen
Außenseite die Aluminiumbahn einläuft. Das Abzugsband fördert beide Bahnen zusammen
mit der darüber laufenden Mineralfaserbahn und entwickelt dabei die Abzugskräfte
zur Abwicklung von den jeweiligen Bahnrollen. Das Gewebe läuft auf seinem Weg zwischen
der Vorratsrolle und dem Abzugsband durch ein Klebstoffbad und wird dort mit anorganischem
Kleber, insbesondere Wasserglaskieber, getränkt.
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Auf diese Weise wird ein Produkt erhalten, das mit einem Gewebe oder
Gelege aus Glasfäden kaschiert ist, jedoch an der Außenseite des Geleges oder Gewebes
eine zusätzliche Kaschierung in Form einer geschlossenflächigen Aluminiumbahn aufweist.
Letztere wird jedoch im Falle des Vorgehens der DE-OS 28 49 246 nicht nur zur Erzeugung
des gewünschten Produktes, sondern auch deshalb benötigt, um das Abzugsband vor
einer Berührung mit dem Klebstoff des Gewebes zu schützen, so daß auf diese Weise
eine Kaschierung ausschließlich mit Gelege nicht erfolgen kann.
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Eine andere Möglichkeit, ein Gelege zur Kaschierung einer Mineralfaserbahn
zu verwenden, ist aus der DE-PS 30 13 223 bekannt. Hier wird eine vorgefertigte
Verbundfolie verwendet, die aus zwei dünnen Aluminiumfolien mit zwischen diesen
angeordnetem Glasfadengelege besteht. Eine derartige Verbundfolie kann wie eine
nackte Aluminiumfolie ohne besondere Schwierigkeiten aufgebracht werden.
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Ausgehend von dem Stand der Technik nach der DE-OS 28 49 246 liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 zu schaffen, mit dem
ein Aufbringen eines Geleges oder Gewebes
geringer Fadendichte unter Vermeidung einer Verschmutzung von Führungs-und Fördermitteln
durch Klebstoff gelingt, ohne daß zusammen mit dem Gelege oder Gewebe eine geschlossenflächige
weitere Kaschierungsbahn als Berührungsschutz mit aufgebracht werden muß.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1.
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Dadurch, daß die Kaschierbahn oberhalb des Gutes abgewickelt, beleimt
und sodann durch Schwerkraftwirkung dem Gut zugeführt wird, kann eine Zwangsförderung
der beleimten Kaschierbahn z.B. mittels Abzugswalzen, Abzugsbändern oder dergleichen
entfallen. Wenn dabei in Förderrichtung parallele Bereiche oder Streifen unbeleimt
bleiben, so kann dort, soweit dies erforderlich ist, dennoch eine Führung an rotierenden
oder auch stillstehenden Führungselementen erblgen. Ferner ergibt sich durch die
Schwerkrafteinwirkung ein faltenfreier sauberer Abzug.
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Dadurch, daß das Gut nicht vorbeleimt wird, sondern lediglich das
Gelege oder Gewebe einen Leimauftrag erhält, ergibt sich eine insgesamt geringe
Menge an verwendetem Kleber, der dort konzentriert ist, wo er benötigt wird, nämlich
im Anlagebereich zwischen den Fäden und der Oberfläche des Gutes. Wenn an der Beleimungsstation
die Schichtdicke des aufgebrachten Klebstoffes mit dem Durchmesser der Fäden des
Gewebes oder Geleges derart korreliert wird, daß keine vollständige Ummantelung
der Fäden erfolgt, sondern lediglich ein Kleberauftrag auf deren der Beleimungswalze
zugewandten Seite, so ist darüber hinaus der Kleber vom jeweils darüber liegenden
Faden auch noch weitgehend von der Umgebung abgedeckt.
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Bei der Verwendung sowohl eines anorganischen als auch eines organischen
Klebers hat es sich hierbei überraschend gezeigt, daß die außerordentlich geringe
aufgebrachte
Klebermenge zusammen gegebenenfalls mit einer körperlichen
Abdeckung des Klebers durch den darüber liegenden Faden ein Brennbarkeitsverhalten
ergibt, das gegenüber einem unkaschierten Produkt nicht merklich schlechter ist.
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Gerade im Falle einer Verwendung von Mineralfaserprodukten anstelle
etwa von anderen Dämmaterialien wie Schaumstoffen spielt jedoch das Brandverhalten
eine besondere Rolle, da Mineralfaserprodukte in der Regel teurer sind als andere
Dämmstoffe, dafür jedoch hervorragendes Brandverhalten besitzen. Dieses Brandverhalten
wird daher durch die erfindungsgemäße Kaschierung keinesfalls merklich verschlechtert.
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Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
zum Inhalt.
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Wird gemäß Anspruch 2 die Kaschierbahn 2 in der Vorbereitungsphase
vor der Beleimstation angehoben, kann eine Einstellung der Lage der Kaschierbahn
gegenüber dem Gut vorgenommen werden, ohne daß die Kaschierbahn bereits mit Klebstoff
bestrichen wird. Andererseits kann während dieses Einstellens die Beleimstation
bereits in Betrieb genommen werden, so daß nach der endgültigen Einstellung der
Kaschierbahn diese nur noch an die bereits im Betrieb befindliche Beleimstation
herangeführt werden muß, wonach der Kaschiervorgang beginnen kann.
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Wird das flächige Gut gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch
4 an seiner zu kaschierenden Seite leicht eingedrückt, ohne daß dabei die Oberfläche
verletzt wird, ergibt sich der Vorteil, daß die Kaschierbahn satt auf dem flächigen
Gut aufliegt und so eine sichere Verbindung zwischen Gut und Kaschierbahn hergestellt
werden kann, obwohl nur sehr geringe Mengen an Klebstoff auf der Kaschierbahn aufgebracht
werden.
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Eine besondere Schwierigkeit bei der Verwendung von Gelegen oder Geweben
als Kaschierbahn liegt in der Förderung der Kaschierbahn von der Abrollstation zum
Gut. Gegenüber geschlossenen Kaschierbahnen, die schon nach verhältnismäßig kurzer
Verklebungsstrecke auf dem Gut genügend haften,
um die erforderlichen
Zugkräfte zur Kaschierbahnabrollung auf die Kaschierbahn aufbringen zu können, haften
Kaschierbahnen in Form von weitmaschigen Gelegen oder Geweben aufgrund der geringen
Verklebungsfläche zuwenig auf dem zu kaschierenden Gut. Dadurch könnte es bei Zugkraftübertragung
vom Gut auf die Kaschierbahn zu Differenzbewegungen zwischen Kaschierbahn und Gut
kommen, und zwar speziell im Bereich der Trocknungszone des Klebers, was eine Verklebung
zwischen Kaschierbahn und Gut verhindern würde.
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Außerdem würde sich die unter Zug stehende Kaschierbahn im Bereich
hinter der Beleimstation nach oben wölben anstatt flächig und eben über die gesamte
Breite auf das Gut zu gelangen.
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Dies wiederum würde eine Verklebung in dem hochgewölbten Mittelbereich
der Kaschierbahn verhindern.
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Eine weitere grundsätzliche Möglichkeit zur Abwicklung der Kaschierbahn
wäre der Antrieb der Vorratsrolle selbst. Da sich jedoch die erforderliche Geschwindigkeit
zur Abrollung durch den sich kontinuierlich ändernden Durchmesser der Vorratsrolle
ebenso kontinuierlich ändern müßte, wäre ein hoher Regelaufwand zur Einstellung
der sich ändernden Geschwindigkeit erforderlich, der noch durch die hierfür erforderliche
hohe Genauigkeit erhöht würde.
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Der Antrieb der Kaschierbahn über Reibwalzen, die auf die Vorratsrolle
wirken, ist einerseits aufgrund des möglichen Schlupfes bei der losen Wicklung der
Gelege- bzw. Gewebebahnen ungenau und würde andererseits einen schnellen Kaschierbahnrollenwechsel
behindern.
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Zur Lösung dieser Probleme ist die Zugstation der gemäß Anspruch 5
ausgebildeten erfindungsgemäßen Vorrichtung zwischen der Abrollstation und derBeleimstation
angeordnet.
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Da die Kaschierbahn in diesem Bereich noch klebstofffrei vorliegt,
kann die Zugstation beispielsweise als Rollenpaar ausgebildet sein, das vollflächig
auf der Kaschierbahn aufliegt und ein verziehungsfreies Zuführen der Kaschierbahn
zur Beleimstation und zum flächigen Gut er-
möglicht.
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Ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Anspruch 6 weitergebildet,
werden auf der Kaschierbahn klebstofffreie und mit Klebstoff versehene Bereiche
erzeugt. Dies ermöglicht gemäß Anspruch 7 auch das Vorsehen einer hinter der Beleimstation
angeordneten Zugstation, die zur Aufbringung der Förderkraft an den klebstofffreien
Bereichen der Kaschierbahn angreift. Hierbei ist es selbstverständlich auch möglich,
eine weitere Zugstation vor der Beleimstation anzuordnen.
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Gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 8 kann die Zugstation,
die wenigstens eine Förderwalze aufweist, an der Zusammenführungsstelle der Kaschierbahn
mit dem Gut oberhalb der Kaschierbahn angeordnet sein, wodurch es möglich ist, im
Bereich der Zusammenführungsstelle zusätzlichen Druck auf die Kaschierbahn auszuüben,
was die Verklebung zwischen dieser und dem Gut unterstützt. vorteilhafterweise kann
eine derartige Zugstation eine Druckrolle und eine Gegenrolle aufweisen, wobei dann
der Berührungspunkt zwischen Druckrolle und Gegenrolle oberhalb der Zusammenführungsstelle
liegt, so daß die Kaschierbahn im Bereich der Zusammenführungsstelle zugkraftfrei
vorliegt und der durch die Druckrolle auf die Kaschierbahn ausgeübte Druck lediglich
zur Förderung der Verklebung zwischen Kaschierbahn und Gut ausgenützt wird.
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Wird zur Zuführung der Kaschierbahn zum Gut der Schwerkrafteinfluß
ausgenutzt, ergibt sich der Vorteil, daß zur Zuführung der beleimten Kaschierbahn
zum Gut auf weitere Antriebselemente wie beispielsweise weitere Antriebsrollen verzichtet
werden kann. Dies bringt zum einen vor allem vorrichtungstechnische Vorteile mit
sich, da dann der konstruktionstechnische Aufwand durch das Vorsehen zusätzlicher
Antriebsrollen vermindert wird. Zum anderen wird bei der Ausnutzung der Schwerkraft
auf besonders einfache Weise ein sauberes und verziehungsfreies Zuführen der
Kaschierbahn
zum Gut ermöglicht. Dies muß beim Vorsehen zusätzlicher Zugstationen beispielsweise
in Form weiterer Antriebsrollen durch entsprechenden Regelaufwand sichergestellt
werden, damit der Gleichlauf paralleler Antriebsrollen gewährleistet ist.
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Sind die Führungselemente gemäß Anspruch 9 langgestreckt ausgebildet
und zur Förderebene derart geneigt angeordnet, daß sie mit dem flächigen Gut vor
der Zusammenführungsstelle einen spitzen Winkel einschließen, ergibt sich der Vorteil,
daß die Kaschierbahn bei voller Ausnutzung der Schwerkraft zum Zuführen der Kaschierbahn
zum Gut entlang ihrer klebstofffreien Bereiche mittels der langgestreckten Führungselemente
geführt werden kann, so daß im Bedarfsfalle bei einer entsprechend langen Ausführung
der Führungselemente eine Führung der Kaschierbahn von der Beleimstation bis in
die unmittelbare Nachbarschaft des Gutes möglich ist.
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Gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 10 und 11 sind
die Führungselemente als unterhalb und oberhalb der Kaschierbahn angeordnete Stangen
ausgebildet, die jeweils mittels Verbindungselementen miteinander verbunden sind,
wobei die Verbindungselemente an den der Kaschierbahn abgewandten Seiten der Stangen
befestigt sind. Gemäß Anspruch 9 kann diese Anordnung als räumliches Gitter mit
zwei parallelen Gitterebenen ausgebildet sein. Hierbei bilden die Längsstäbe die
Führungselemente. Die derart ausgebildete Führungseinrichtung kann dann gemäß der
besonders bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 14 schwenkbar um eine Achse
gelagert sein, die zwischen der Zugstation und der Beleimstation der erfindungsgemäßen
Vorrichtung angeordnet ist. In diesem Falle kann eine Feineinstellung des Auslaufpunktes
der Kaschierbahn aus der Beleimstation bezüglich der Führungseinrichtung vorgenommen
werden.
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Hierzu wird in Abhängigkeit von der Materialbeschaffenheit der Kaschierbahn
die Führungseinrichtung um die Schwenkachse zwischen der Zugstation und der Beleimstation
bei-
spielsweise mittels einer vorzugsweise pneumatischen oder
hydraulischen Schwenkeinrichtung geschwenkt, wobei der Abstand der aus der Beleimstation
auslaufenden Kaschierbahn zu den beiden Gitterebenen verändert wird.
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Handelt es sich bei der Kaschierbahn beispielsweise um eine Bahn mit
relativ hoher Flächenstabilität, die ein problemloses Lösen der Kaschierbahn von
der Leimauftragswalze ermöglicht, kann die Führungseinrichtung derart eingestellt
werden, daß der von der Beleimstation zur Förderebene laufende und aufgrund seiner
Schwerkraft durchhängende Bereich möglichst nicht mit den Führungselementen der
Führungseinrichtung in Berührung kommt. Handelt es sich hingegen um eine Kaschierbahn
mit relativ niedriger Flächenstabilität, wie beispielsweise bei dünnen Geweben oder
Gelegen, die zu einem Anhaften an der Leimauftragswalze neigen, kann die Führungseinrichtung
derart eingestellt werden, daß die Führungselemente der unteren Gitterebene relativ
hoch angeordnet sind, also wenig in die zwischen den Klebstoffauftragssegmenten
angeordneten Walzenabschnitte eintauchen. Hierdurch können die leimfreien Bereiche
der Kaschierbahn hinter der Leimauftragswalze früh auf den Führungselementen aufliegen,
so daß ein sicheres Lösen der beleimten Bereiche von der Leimauftragswalze sichergestellt
ist und somit ein übermäßiges Ausbeulen oder Verknittern der Kaschierbahn verhindert
werden kann.
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Sind die Führungseinrichtung, die Zugstation und die Beleimstation
der erfindungsgemäßen Vorrichtung alle auf einer höhenverstellbaren Bühne angeordnet,
ergibt sich der Vorteil, daß bei Änderungen der Höhenlage der Bühne in Abhängigkeit
von der Materialstärke des flächigen Gutes keinerlei Veränderungen der Stellung
der Führungseinrichtung, der Zugstation und der Beleimstation zueinander in Kauf
genommen werden müssen,
was entsprechende Korrekturen hinsichtlich
der Durchlaufrichtung der Kaschierbahn durch die genannten Einrichtungen bei Änderungen
der Höhe der Bühne entbehrlich macht.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
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Es zeigt Fig. 1 eine schematisch vereinfachte Darstellung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung, Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende vergrößerte Darstellung einer Draufsicht
auf einen Teil einer Führungseinrichtung im Bereich einer Leimauftragswalze der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, und Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung
eines Schnittes durch den Teil der Führungseinrichtung im Bereich der Leimauftragswalze
gemäß der LinieIII-IIIinFig. 2.
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Fig. 1 zeigt eine schematisch vereinfachte Darstellung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1. Die Vorrichtung 1 weist eine Förderebene 2 auf, auf der ein Produkt
3 in Form eines flächigen Gutes kontinuierlich mittels an sich bekannter Fördereinrichtungen
4 und 5 in Richtung des Pfeiles 6 gefördert wird. Bei der dargestellten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sind die Fördereinrichtungen 4 und 5 als Förderbänder
ausgebildet, von denen jeweils nur Walzen 7 und 8 und die zugehörigen Förderbänder
9 und 10 schematisch vereinfacht dargestellt sind.
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Weiterhin weist die Vorrichtung 1 eine begehbare Bühne 11 auf, auf
der eine Abrollstation 12 angeordnet ist.
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Auf der Abrollstation wird die aufgerollte Kaschierbahn 13 gelagert,
wobei die Abrollstation 12 eine nicht näher dargestellte Bremseinrichtung aufweist,
die die Kaschierbahn 13 beim Abrollvorgang leicht bremst, um eine gewisse Bahnspannung
aufrechterhalten zu können.
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Neben der Bühne 11 ist eine weitere Bühne 14 angeordnet, die einen
höhenverstellbaren Bühnentisch 15 aufweist. Im Beispielsfalle kann die Höhenverstellung
des Bühnentisches 15 mittels einer Scherengittereinrichtung 16 vorgenommen werden,
jedoch sind auch jegliche andere für eine Höhenverstellung des Bühnentisches 15
geeignete Einrichtungen denkbar. Auf dem Bühnentisch 15 ist eine Zugstation 17,
eine Beleimstation 18, eine Führungseinrichtung 19 und eine Antriebsvorrichtung
20 angeordnet. Die Antriebsvorrichtung 20 weist einen Motor 21 beispielsweise in
Form eines Elektromotors und eine Regeleinrichtung 22 auf.
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Die Zugstation 17 weist zwei Walzen 23 und 24 auf, wobei die gemäß
der gewählten Darstellung untere Walze 24 mit einem in Fig. 1 strichpunktiert dargestellten
Antriebsrad
25 versehen ist. Ist das Antriebsrad 25 beispielsweise als Kettenrad ausgebildet,
ist die Zugstation über eine Kette 26 mit der Regeleinrichtung 22 der Antriebsvorrichtung
20 antriebsverbunden und kann somit regelbar angetrieben werden.
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Die Beleimstation 18 weist im Beispielsfalle ebenfalls zwei Walzen
auf, wobei die gemäß der gewählten Darstellung untere Walze als Schöpfwalze 27 und
die obere Walze als Leimauftragswalze 28 ausgebildet ist. Die Schöpfwalze 27 taucht
in den in einem Behälter 29 gespeicherten Klebstoff 30 ein. Die Leimauftragswalze
28, die an der Schöpfwalze 27 anliegt weist ein Antriebsrad 31 auf, das im Falle
der Ausbildung als Kettenrad über eine Kette 32 mit der Regeleinrichtung 22 der
Antriebsvorrichtung 20 antriebsverbunden ist.
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Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, als Antriebsräder 25
und 31 auch anders ausgebildete Antriebselemente wie beispielsweise Keilriemenscheiben
oder ähnliches vorzusehen.
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Die Führungseinrichtung 19 ist im Beispielsfalle als Führungsgitter
19' ausgebildet, das zwei Gitterebenen 33 und 34 aufweist. In Fig. 2 ist ein Teil
des Führungsgitters 19' im Bereich der Leimauftragswalze 28 dargestellt. Hierbei
ist aufgrund der gewählten Darstellung lediglich die oberhalb der Kaschierbahn 13
angeordnete Gitterebene 33 zu sehen, die im Beispielsfalle jedoch in der gleichen
Art und Weise wie die unterhalb der Kaschierbahn 13 angeordnete Gitterebene 34 ausgebildet
ist. Somit weisen die Gitterebenen 33 und 34 langgestreckte Längsstäbe 35 auf, die
die Führungselemente der Führungseinrichtung 19 bilden.
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Weiterhin weisen die Gitterebenen 33 und 34 Querstäbe 36 auf, die
im Beispielsfalle im rechten Winkel zu den Längsstäben 35 angeordnet sind und diese
miteinander verbinden. Hierzu sind die Querstäbe 36 beispielsweise mittels einer
Schweißverbindung auf den Seiten der
Längsstäbe 35 befestigt, die
der Kaschierbahn 13 abwandt sind. Die Führungseinrichtung 19 kann bezüglich ihrer
Anordnung zur Leimauftragswalze 28 in drei Bereiche unterteilt werden. Dies sind
ein Bahneinlaufbereich 37, der zwischen der Zugstation 17 und der Beleimstation
18 angeordnet ist, ein Bahnauslaufbereich 38, der zwischen der Beleimstation und
der Förderebene des Produktes 3 angeordnet ist und ein Verbindungsbereich 39, der
den Bahneinlaufbereich 37 und den Bahnauslaufbereich 38 verbindet und der die Kaschierbahn
13 im Bereich ihrer Anlage an der Leimauftragswalze 28 umgibt. Bei der dargestellten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sind der Bahneinlaufbereich
37 und der Bahnauslaufbereich 38 der Führungseinrichtung 19 geradlinig ausgebildet,
während der Verbindungsbereich 39 dem Verlauf der Kaschierbahn 13 über die Leimauftragswalze
28 entsprechend gekrümmt ausgebildet ist.
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Im Beispielsfalle ist die Führungseinrichtung 19 um eine eine Schwenkachse
bildende Schwenklagereinrichtung 40 am Bahneinlaufbereich 37 schwenkbar auf dem
Bühnentisch 15 gelagert. Im Bahnauslaufbereich greift eine schematisch stark vereinfacht
dargestellte Schwenkeinrichtung 41 an der Führungseinrichtung 19 an, wobei die Schwenkeinrichtung
41 auf der anderen Seite am Bühnentisch 15 abgestützt ist, und beispielsweise als
Hydraulik- oder Pneumatikzylinder ausgebildet sein kann.
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Der Bahnauslaufbereich 38 ist im Bereich der Zusamnenführungsstelle
34' des Gutes 3 mit der Kaschierbahn 13 im Beispielsfalle gekrümmt ausgebildet,
wodurch erreicht wird, daß die Oberfläche des Produktes 3 beim Kaschiervorgang leicht
eingedrückt werden kann, ohne daß dabei das Produkt 3 verletzt wird. Durch das Eindrücken
kann die Auflage der Kaschierbahn 13 auf der Produktoberfläche erheblich verbessert
werden.
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Die Vorrichtung 1 weist weiterhin gemäß Fig. 1 eine Trocknungseinrichtung
42 auf, die eine Heißluftstation 43 aufweist, die in unmittelbarer Nachbarschaft
zum Berührungspunkt zwischen Kaschierbahn 13 und Produkt 3 angeordnet ist. Somit
kann die erste Trocknung des Klebstoffes 30 direkt beim Berührungspunkt zwischen
Produkt 3 und Kaschierbahn 13 vorgenommen werden. Die in Fig. 1 schematisch vereinfacht
dargestellte Heißluftstation 43 ist vorzugsweise als Umluftheizung ausgebildet,
damit durch eine Absaugung ein staubfreier Arbeitsplatz sichergestellt werden kann.
Sollte es erforderlich sein, kann zusätzlich zur Heißluftstation 43 ein in Fig.
1 schematisch vereinfacht dargestellter Infrarottrockner 44 vorgesehen sein, der
eine weitere Trocknung des Klebstoffes 30 nach der Heißluftstation 43 vornehmen
kann.
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Nach dem Durchlauf durch die Trocknungseinrichtung 42 ist eine in
Fig. 1 nicht näher dargestellte Trennvorrichtung beispielsweise in Form einer Schlagschere,
Trennmessern oder Wasserstrahlschneideinrichtungen vorgesehen.
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Fig. 2 zeigt eine vergrößerte und schematisch vereinfachte Darstellung
der Leimauftragswalze 28 und des Verbindungsbereiches 39 der Führungseinrichtung
19.
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Die Leimauftragswalze 28 weist Klebstoffauftragssegmente 45 auf, deren
Durchmesser D dem maximalen Durchmesser der Leimauftragswalze 28 entspricht. Weiterhin
weist die Leimauftragswalze 28 Walzenabschnitte 46 auf, deren Durchmesser d gegenüber
dem Durchmesser D der Klebstoffauftragssegmente 45 verringert ist. Die Breite B
der Klebstoffauftragssegmente 45 kann dem Anwendungsfall entsprechend ausgelegt
werden. Die Leimauftragwalze 28 weist weiterhin zu beiden Seiten der äußersten Klebstoffauftragssegmente
45 Lagerbereiche 47 und 48 auf, mittels der die Leimauftragswalze 28 in Lagern 49,
von denen in Fig. 2 nur eines dargestellt
ist, gelagert wird. Auf
dem Lagerbereich 48 ist weiterhin das Antriebsrad 31 verdrehfest gelagert, mittels
dessen die Leimauftragswalze 28 mit der Antriebsvorrichtung 20 antriebsverbunden
ist.
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Wie Fig. 2 verdeutlicht, sind die Längsstäbe 35 der im Beispielsfalle
als Gitter ausgebildeten Führungseinrichtung 19 in einem Abstand zueinander angeordnet,
der im wesentlichen dem Abstand der Mitten der Walzenabschnitte 46 entspricht,.
mit denen sie fluchten.
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Fig. 3 zeigt noch einmal in vergrößerter Darstellung den Bereich der
Beleimstation 18 mit der in den Klebstoff 30 eintauchenden Schöpfwalze 27 und der
mit dieser in Berührung stehenden Leimauftragswalze 28, über die die Kaschierbahn
13 geführt ist. Weiterhin wird aus Fig. 3 deutlich, daß die Gitterebenen 33 und
34 der Führungseinrichtung 19 die Kaschierbahn 13 an deren Ober- und Unterseite
umgeben, so daß bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sowohl
die oberhalb als auch die unterhalb der Kaschierbahn 13 angeordneten Längsstäbe
35 Führungselemente der Führungseinrichtung 19 bilden. Weiterhin erstreckt sich
im Beispielsfalle die obere Gitterebene 33 vom Bahneinlaufbereich 37 bis in die
unmittelbare Nachbarschaft des Gutes 3, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist.
Vielmehr ist es auch möglich, daß lediglich in gewissen Bereichen, wie vorzugsweise
im Bereich der unmittelbaren Nachbarschaft zum Produkt 3 oberhalb der Kaschierbahn
13 angeordnete Führungselemente vorgesehen sind. Wie aus Fig. 1 weiterhin ersichtlich
ist, sind die im Beispielsfall als langgestreckte Stangen ausqebildeten Führungselemente
im spitzen Winkel vonvzw.größer gleich 60°zur Förderebene des Gutes 3 angeordnet,
was die Ausnutzung der Schwerkraft zur Zuführung der Materialbahn 13 zum Gut 3 ermöglicht.
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Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit der in den Fig.
1 bis 3 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird zunächst
in üblicher Weise das Produkt 3 auf den Fördereinrichtungen 4 und 5 der Förderebene
aufgebracht, so daß es zur Förderung während des Kaschiervorganges bereitgestellt
ist. Nach Anordnung der Kaschierbahnrolle in der Abrollstation 12 wird die Kaschierbahn
13 zwischen den Walzen 23 und 24 der Zugstation 17 hindurchgeführt. Handelt es sich
bei der Kaschierbahn 13 um ein besonders offenes Flächengebilde wie beispielsweise
um ein Gelege mit 12 mm Maschenweite, können die Walzen 23 und 24 eine Paarung aus
einer Gummi- und Stahlwalze bilden, die derartig offene Flächengebilde besonders
gut fassen können. Nach dem Hindurchführen der Kaschierbahn 13 durch die Zugstation
wird die Kaschierbahn 13 in die Führungseinrichtung 19 eingeführt, wobei sie in
die bei der dargestellten Ausführungsform als Führungsgitter 19' ausgebildeten Führungseinrichtung
19 zwischen die Gitter 33 und 34 eingeführt wird.
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Die Kaschierbahn 13 wird durch die Führungseinrichtung 19 hindurchgeführt
und am dem Produkt 3 benachbarten Ende aus der Führungseinrichtung 19 herausgezogen.
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Danach wird mittels der Schwenkvorrichtung 41 die Führungseinrichtung
19 um die Schwenklagereinrichtung 40 soweit geschwenkt, bis sichergestellt ist,
daß die Kaschierbahn 13 nicht mehr mit der Leimauftragswalze 28 in Berührung kommt.
Daraus ergibt sich der Vorteil, daß bereits in diesem Stadium die Beleimstation
18 in Betrieb genommen werden kann, ohne daß die Kaschierbahn 13 mit Klebstoff 30
in Berührung kommt. Dies ist deshalb vorteilhaft, da die vor der Kaschierung erforderliche
Ausrichtung der Kaschierbahn 13 bezüglich des Produktes 3 mit einer klebstofffreien
Kaschierbahn 13 wesentlich einfacher und genauer vorgenommen werden kann. Ist die
Ausrichtung der Kaschierbahn 13 vollzogen, kann sie mit der Leimauftragswalze 28
in Anlage gebracht werden, wozu die an der Führungseinrichtung 19
angreifende
Schwenkeinrichtung 41 derart betätigt wird, daß die Führungseinrichtung 19 mit der
Kaschierbahn 13 auf die Leimauftragswalze zubewegt wird.
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Weiterhin kann durch die schwenkbare Lagerung der Führungseinrichtung
19 auf dem Bühnentisch 15 eine Feineinstellung des Auslaufpunktes der Kaschierbahn
13 bezüglich der Führungseinrichtung 19 vorgenommen werden. Somit können Anpassungen
an Kaschierbahnen 13 mit unterschiedlichen Materialeigenschaften vorgenommen werden.
Diese Einstellarbeiten können erst im praktischen Anwendungsfall durchgeführt werden,
wobei beispielsweise bei Kaschierbahnen 13 mit hoher Flächenstabilität eine Einstellung
der Führungseinrichtung 19 vorgenommen wird, die eine möglichst berührungsfreie
Zuführung der Kaschierbahn 13 von der Beleimstation 18 zum Produkt 3 ermöglicht.
Bei Flächengebilden mit geringer Formstabilität hingegen, die zum Festkleben auf
der Leimauftragswalze 28 neigen, kann die Führungseinrichtung 19 derart eingestellt
werden, daß die Kaschierbahn 13 unmittelbar ~nach dem Überführen über die Leimauftragsfläche
der Leimauftragswalze 28 durch die im Beispielsfalle als Längsstangen 35 ausgebildeten
Führungselemente der Führungseinrichtung 19 abgestützt werden, so daß ein Ankleben
an der Leimauftragswalze 18 sicher verhindert wird.
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Da die Leimauftragswalze 28 wie zuvor beschrieben in Klebstoffauftragssegmente
45 und Walzenabschnitte 46 unterteilt ist, wobei nur die Klebstoffauftragssegmente
45 mit der Schöpfwalze 27 in Verbindung stehen und somit nur die Klebstoffauftragssegmente
45 Klebstoff aufnehmen, werden auf der Kaschierbahn 13 mit Klebstoff bedeckte Streifen
und dazwischenliegende klebstoffreie Bereiche erzeugt. Somit kann die mit Klebstoff
versehene Kaschierbahn 13 nach der Beleimstation 18 mittels der Führungselemente
der Führungseinrichtung 19 geführt werden, ohne daß eine Verschmutzung dieser Führungselemente
mit Klebstoff zu
befürchten sein müßte, obwohl die Kaschierbahn
13 aus einem Material besteht, bei dem Klebstoff von der Beschichtungsseite auf
die dieser gegenüberliegenden Seite dringen kann. Da bei der in der dargestellten
Ausführungsform als Führungsgitter 19' ausgebildeten Führungseinrichtung 19 die
die Längsstäbe 35 verbindenden Querstäbe 36 jeweils auf den Seiten der Längsstäbe
35 befestigt sind, die der Kaschierbahn 13 abgewandt sind, ist auch eine Verschmutzung
der Querstäbe 36 mit Klebstoff nicht zu befürchten, da die Querstäbe 36 nicht mit
den mit Klebstoff versehenen Bereichen der Kaschierbahn 13 in Berührung kommen können.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform können die unteren
Querstäbe 36 erforderlichenfalls von Befestigungspunkt zu Befestigungspunkt bogenförmig
nach außen, also von der Kaschierbahn 13 weg, gewölbt sein, um im Falle eines leichten
Durchhanges des Flächengebildes die berührungslose Förderung gegenüber den Querstäben
36 in jedem Falle zu gewährleisten.
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Zur Förderung der mit Klebstoff abschnittsweise versehenen Kaschierbahn
13 von der Beleimstation 18 zum Produkt 3 wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
1 vorzugsweise der Schwerkrafteinfluß ausgenutzt, wozu die Führungselemente der
Führungseinrichtung 19 im spitzen Winkel zur Förderebene 2 des Gutes 3 angeordnet
sind. Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß die Kaschierbahn 13 ohne die Gefahr
eines Verziehens zum Produkt 3 gefördert werden kann. Nach der Zusammenführung der
Kaschierbahn 13 mit dem Produkt 3 an der Zusammenführungsstelle 34' wird der Klebstoff
mittels der Trockungseinrichtung 42 getrocknet, wonach eine feste Verbindung zwischen
dem Produkt 3 und der Kaschierbahn 13 hergestellt ist. Anschließend kann die Kaschierbahn
13 in der gewünschten Weise mittels geeigneter Schneidvorrichtungen zerteilt werden.
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Durch die Höhenverstellbarkeit des Bühnentisches 15 ist bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 auf einfache Weise eine Anpassung an unterschiedliche Produktdicken
möglich, so daß immer optimale Zusammenführungswinkel zwischen Kaschierbahn 13 und
Produkt 3 eingestellt werden können.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 ist vor allem darin zu sehen, daß mit der in Klebstoffauftragssegmente
45 unterteilten Klebstoffauftragswalze 28 eine Aufbringung von Klebstoff auf die
Kaschierbahn 13 in derart geringen Mengen möglich ist, daß zusammen mit der körperlichen
Abdeckung des Klebers durch den darüberliegenden Faden ein Brennbarkeitsverhalten
erzielt wird, das gegenüber einem unkaschierten Produkt nicht merklich schlechter
ist.
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Dies hat zur Folge, daß auch bei Verwendung eines organischen Klebers
die Nichtbrennbarkeitskriterien gemäß DIN 4041, Baustoffklasse A2 erreichbar sind.
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Um während des Kaschierens Unterschiede in den Fördergeschwindigkeiten
des Gutes 3 und der Kaschierbahn 13 ausgleichen zu können, ist bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 eine nicht näher dargestellte und in üblicher Weise ausgebildete Regelvorrichtung
vorgesehen.
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Bei der dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
1 ist lediglich eine Zugstation 17 nach der Abrollstation 12 jedoch vor der Beleimstation
18 vorgesehen. Die Anordnung der Zugstation 17 an dieser Stelle bringt den besonderen
Vorteil mit sich, daß die Walzen 23 und 24 vollflächig auf der Kaschierbahn 13 aufliegen
können, da diese noch nicht mit Klebstoff bestrichen ist und somit keine Verschmutzung
der Walzen 23 und 24 mit Klebstoff befürchtet werden müßte. Durch die vollflächige
Anlage der Walzen 23 und 24 an der Kaschierbahn 13 wird ein besonders gleichmäßiges
Abrollen und Zuführen der Kaschierbahn 13 zur Beleimstation 18 erreicht.
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Nach der Beleimstation 18 wird der Schwerkrafteinfluß zur Zuführung
der beleimten Kaschierbahn 13 zum Gut 3 ausgenutzt. Erforderlichenfalls ist es jedoch
auch möglich, in dem Bereich zwischen Beleimstation 18 und Zusammenführungsstelle
34' weitere Zugstationen vorzusehen, deren Walzen die zur Förderung erforderliche
Zugkraft auf die klebstofffreien Bereiche der Kaschierbahn 13 aufbringen.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann ein weiteres
Walzenpaar im Bereich der Zusammenführungsstelle 34' derart angeordnet werden, daß
oberhalb der Kaschierbahn 13 eine Druckwalze vorgesehen ist, gegenüber der an der
Unterseite der Kaschierbahn 13 eine Gegenwalze angeordnet ist. Hierbei können Druckwalze
und Gegenwalze entweder entsprechend der Leimauftragswalze 28 ausgebildet sein oder
es kann eine Mehrzahl von Druck- und Gegenwalzen vorgesehen sein, die in einem Abstand
nebeneinander angeordnet sind, der dem Abstand der Mitten der klebstofffreien Bereiche
der Kaschierbahn 13 entspricht. Auch bei dieser Ausführung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 wäre somit eine zusätzliche Zugstation in dem Bereich zwischen Beleimstation
18 und Zusammenführungsstelle 34' möglich, ohne daß eine Verschmutzung der Walzen
der Zugstation mit Klebstoff zu befürchten wäre. Der Berührungspunkt zwischen den
Druckwalzen und den Gegenwalzen, der dem Anlagepunkt der Druckwalze und der Gegenwalze
an der Kaschierbahn 13 entspricht, wäre hierbei oberhalb der Ebene des Gutes 3 zu
wählen, so daß die Kaschierbahn 13 an der Zusammenführungsstelle 34' zugkraftfrei
vorliegt.
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Dies gewährleistet ein verziehungsfreies und wölbungsfreies Aufbringen
der Kaschierbahn 13 auf das Gut 3.
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Weiterhinkönnenbei entsprechender Ausbildung der oberhalb der Kaschierbahn
13 angeordneten Druckwalze zusätzliche Druckkräfte auf die Kaschierbahn 13 im Bereich
der Zusammenführungsstelle 34' ausgeübt werden, was die innige Verklebung zwischen
der Kaschierbahn 13 und dem Gut 3 unterstützt.
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