DE3324001A1 - Vorrichtung zum oe-friktionsspinnen - Google Patents
Vorrichtung zum oe-friktionsspinnenInfo
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- D01H—SPINNING OR TWISTING
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Description
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DR. - I NG. H. H. Wl LH ELM - D IPL.- I NG. H. DAUSTER
D-7000 STUTTGART 1 · GYMNASIUMSTRASSE 31B- TELEFON (07 11) 291133/29 28
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Fritz Stahlecker
Josef-Neidhart-Str. 18
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7347 Bad überkingen
und
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Hans Stahlecker
Haldenstraße 20
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7334 Süssen .
Vorrichtung zum OE-Friktionsspinnen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum OE-Friktionsspinnen
mit zwei nebeneinander angeordneten, gleichsinnig angetriebenen Walzen, die einen Keilspalt bilden, mit einer Zuführ- und Auf löseeinrichtung
zum Zuführen vereinzelter Fasern zu dem Keilspalt und mit einer Abzugseinrichtung zum Abziehen des entstehenden
Garns in Längsrichtung des Keilspaltes.
Bei einer bekannten Bauart der eingangs genannten Art (DE-PS 27 20 625) werden die von einer achsparallel zu den Walzen angeordneten
Auflösewalze vereinzelten Fasern abgeschleudert und gelangen im wesentlichen im freien Flug zu dem Keilspalt, wobei die Flugrichtung
durch sich in Längsrichtung des Keilspaltes erstreckende Leitwände begrenzt wird. Da die Qualität des ersponnenen Garnes
entscheidend davon abhängt, daß die Fasern parallel zueinander und möglichst- in Längsrichtung des ,Keilspaltes gestreckt abgelegt werden,
wird bei der bekannten Bauart eine Schleuderscheibe vorgesehen, die mit Zähnen in den Faserflugraum ragt, wobei die Zähne sich im
wesentlichen in Richtung des Garnabzuges bewegen. Dadurch sollen
die Fasern einen Bewegungsimpuls in Garnabzugsrichtung erhalten,
so daß sie weitgehend parallelisiert werden sollen. Es muß je doch zweifelhaft bleiben, ob die gewünschte Orientierung der
Fasern in ausreichendem Maße zustande kommt, da nicht berücksichtigt wird, daß die Fasern mit einer Geschwindigkeit zugeführt
werden, die wesentlich höher ist als die Abzugsgeschwindigkeit des entstehenden Garnes, so daß zwangsläufig die Fasern beim
Auftreffen auf den Bereich des Keilspaltes gestaucht werden und eine Wirrlage einnehmen. Diese Gefahr des Stauchens der Fasern
wird noch dadurch erhöht, daß die Schleuderscheibe die Fasern zusätzlich beschleunigt. Außerdem ist es ungünstig, daß für die
Schleuderscheibe ein Drehantrieb vorgesehen werden muß, der zu einem erhöhten Energieverbrauch führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die Gefahr des Stauchens
der Fasern beim Auftreffen im Bereich des Keilspaltes verringert wird.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zwischen der Zuführ- und
Auflöseeinrichtung und den Walzen ein geschlossener Faserzuführkanal angeordnet ist, der mit Mitteln zum Reduzieren der FluggeschwindigMt
der Fasern ausgerüstet ist.
Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, daß die Geschwindigkeit,
mit der die Fasern von der Auflösewalze abgeschleudert werden, nicht wesentlich reduziert werden kann, da
sonst die Güte der Auflösung beeinträchtigt wird. Die Erfindung geht deshalb den Weg, daß die Fluggeschwindigkeit oder Transportgeschwindigkeit
der Fasern reduziert wird, möglichst auf eine in der Geschwindigkeit des Garnabzugs liegende Größenordnung, so daß
die Fasern beim Auftreffen im Bereich des Keilspaltes nicht mehr gestaucht werden. In Verbindung mit der Führung in dem geschlossenen
Faserzuführkanal läßt sich dadurch eine wesentlich verbesserte Faserablage und damit eine verbesserte Garngualität erreichen.
In Ausgestaltung der Erfindung ist der Faserzuführkanal mit in die Flugbahn der Fasern ragenden Leitelementen versehen. Diese
stationär angeordneten Leitelemente bilden ein Hindernis, auf das die Fasern auftreffen, so daß sie dadurch mechanisch abgebremst
werden. Sie werden dann jedoch durch die in dem Faserzuführkanal kontrollierte Transportluftströmung beschleunigt und
gestreckt·
Um das Hängenbleiben von Fasern zu verhindern ist es vorteilhaft, wenn die Leitelemente eine glatte, reibungsarme Oberfläche
aufweisen. Zu dem gleichen Zweck wird in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, daß die Leitelemente einseitig an einer Kanalwandung
angebracht sind und in Abstand vor der gegenüberliegenden Kanalwandung enden. Ebenso wird in zweckmäßiger Ausgestaltung vorgesehen,
daß die Leitelemente in Flugrichtung der Fasern geneigt sind. Dadurch wird erreicht, daß auch Fasern, die sich um die
Leitelemente schlingen sollten, durch den Transportluftstrom von den Leitelementen abgestreift werden und nicht hängenbleiben.
Um die Fasern zusätzlich auszurichten, wird in weiterer Ausgestaltung
vorgesehen, daß die Leitelemente den Faserzuführkanal
in Längsrichtung in mehrere Gassen unterteilen. Auf diese Weise läßt sich auch die in dem Faserzuführkanal herrschende Transportluftströmung
ausrichten und kontrollieren.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß eine Kanalwandung als ein lösbarer Deckel ausgebildet ist, an dem die
Leitelemente angebracht sind. Dadurch wird es in einfacher Weise möglich, die Leitelemente zu überprüfen. Außerdem ist es dann möglich,
abhängig von dem jeweils zu verarbeitenden Fasermaterial die in ihrer Form und Anordnung günstigsten Leitelemente auszuwählen,
wozu nur der Deckel mit den entsprechenden Leitelementen ausgetauscht werden muß.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsformen und den Unteransprüchen.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch einen Teil einer Vorrichtung zum OE-Friktionsspinnen,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 einen Teilschnitt ähnlich Fig. 2 durch eine weitere Aus führungs form,
Fig. 4 einen Querschnitt durch den Faserzuführkanal entlang der Linie IV-IV der Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt ähnlich Fig. 3 durch eine Ausführungsform mit in einer Reihe hintereinander angeordneten
Nadeln,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI des Faserzuführkanals
der Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt durch einen Faserzuführkanal ähnlich Fig. 5 und 6,
Fig. 8 einen Schnitt ähnlich Fig. 2 mit zwei in Faserflugrichtung verlaufenden Nadelreihen und einer mittleren
Leitwand,
Fig. 9 einen Teilschnitt durch den Faserzuführkanal der Fig. in seiner Längsrichtung,
Fig.10 einen Schnitt ähnlich Fig. 2 durch eine weitere Ausführungsform
mit in Flugrichtung der Fasern gekrümmten Nadeln,
Fig.11 einen Schnitt ähnlich Fig. 2 durch eine Ausführu-ngsform
mit in dem Faserzuführkanal angeordneten Leitflächen,
Fig.12 einen Teilschnitt in Längsrichtung des Zuführkanals der
Fig. 11,
Fig. 13 einen Schnitt ähnlich Fig. 2 durch eine Ausführungsform mit in Längsrichtung des Kanals gekrümmt verlaufenden
Leitflächen,
Fig. 14 einen Schnitt ähnlich Fig. 3 durch eine Ausführungsform mit an ihren Rändern gezahnten Leitflächen und
einer mittleren Trennwand,
Fig. 15 einen Längsschnitt durch den Faserzuführkanal der Fig. 14,
Fig. 16 einen Schnitt ähnlich Fig. 2 durch eine Ausführungs-.
form mit einer flossenartigen Leitfläche im Faserzuführkanal,
Fig. 17 einen Längsschnitt durch den Faserzuführkanal der Fig. 16 und
Fig. 18 einen Längsschnitt durch eine Zuführ- und Auflöseeinrichtung
mit einem anschließenden Faserzuführkanal und Leitelementen, die wahlweise durch Verdrehen eines
Halters in den Faserzuführkanal eingeführt werden können.
Die in Fig.1 u.2 nur sehr schematisch dargestellte Vorrichtung zum
OE-Friktionsspinnen besitzt zwei dicht nebeneinander und parallel zueinander angeordnete Walzen 1 und 2, die gleichsinnig entsprechend
der Richtung der Pfeile A und B angetrieben werden. Die beiden Walzen 1 und 2 bilden miteinander einen Keilspalt 3, dessen sich verjüngender
Bereich als Garnbildungsstelle ausgenutzt wird. Die beiden Walzen 1 und 2 sind als sogenannte Saugwalzen ausgebildet. In
ihrem Innern befindet sich jeweils ein Saugeinsatz 4 und 5, der an eine Unterdruckguelle angeschlossen ist und der mit Saugschlitzen
6 und 7 zu dem Bereich des Keilspaltes 3 hin offen ist. Die Mantel
der Walzen 1 und 2 sind mit einer Perforation 12 versehen, so daß im Bereich des Keilspaltes 3 von den Saugeinsätzen 4 und 5 eine
Luftströmung angesaugt wird. Die Walzen 1 und 2 sind in nicht näher dargestellter Weise angetrieben und gelagert. Beispielsweise
können die Walzen 1 und 2 direkt mit Kugellagern auf den Saugeinsätzen 4 und 5 gelagert und mittels eines gemeinsamen
Tangentialriemens angetrieben werden.
Dem Bereich des Keilspaltes 3 wird über einen Faserzuführkanal 8 das zu Einzelfasern aufgelöste Fasermaterial zugeführt. Der Faserzuführkanal
8 befindet sich in einem Gehäuseteil 9 und liegt mit einer Mündung 10 dem Keilspalt 3 gegenüber, die sich in Längsrichtung
des Keilspaltes 3 erstreckt. Der schlitzförmige Faserzuführkanal 8 liegt im wesentlichen in der Ebene des Keilspaltes 3 und
ist in Längsrichtung des Keilspaltes 3, d.h. in Abzugsrichtung C des gebildeten Garnes 11 geneigt. Der Faserzuführkanal 8 verbindet
eine Zuführ- und Auflöseeinrichtung, von der die Auflösewalze 14 dargestellt ist, mit dem Bereich des Keilspaltes 3. Die Zuführ-
und Auflöseeinrichtung besitzt in nicht näher dargestellter Weise (vgl. auch Fig. 18) eine Zuführwalze und einen Zuführtisch, die
ein oder mehrere nebeneinanderliegende Faserbänder in der Form eines Faserbartes der Auflösewalze 14 darbieten, die das Faserband
zu Einzelfasern auskämmt. Die Einzelfasern werden dann in dem Kanal 8 in einem über den Unterdruck der Saugeinsätze 4 und 5 erzeugten
Transportluftstrom zu dem Bereich des Keilspaltes 3 transportiert.
In dem Keilspalt 3 werden die zugeführten Fasern zu einem Garn 11
zusammengedreht, das mittels eines Abzugswalzenpaares 13 entsprechend der Pfeilrichtung C in Längsrichtung des Keilspaltes 3 abgezogen und
anschließend mittels einer nicht dargestellten Aufwickeleinrichtung auf eine Spule gewickelt wird.
Um eine möglichst hohe Auflösung des Faserbandes zu Einzelfasern zu
erhalten, wird die Auflösewalze 14 mit relativ hoher Drehzahl angetrieben, so daß ihre mit einer Garnitur aus Nadeln oder Zähnen bestückte
Umfangsfläche eine relativ hoher Umfangsgeschwindigkeit aufweist, so daß auch die vereinzelten Fasern von der Auflösewalze
14 mit einer entsprechend hohen Geschwindigkeit abgeschleudert
werden. Diese Geschwindigkeit ist wesentlich höher als die mögliche
Abzugsgeschwindigkeit für das entstehende Garn 11. Um zu
verhindern, daß die Fasern mit dieser hohen Geschwindigkeit auf das entstehende Garn 11 treffen, ist der Faserzuführkanal 8 mit
Mitteln ausgerüstet, durch die die Geschwindigkeit der verein zelten
Fasern reduziert wird,und zwar soweit, daß sie wenigstens annähernd der Abzugsgeschwindigkeit des entstehenden Garns 11
entsprechen. Dadurch wird die Gefahr verringert, daß die ankommenden
Fasern bei dem Auftreffen auf dem Bereich des Keilspaltes 3 gestaucht werden und sich deshalb in einer Wirrlage ablegen.
Bei der Ausfuhrungsform nach Fig. 2 sind als Mittel zum Reduzieren der Fluggeschwindigkeit der Fasern Nadeln 15 vorgesehen, die
von gegenüberliegenden Kanalwandungen des Faserzuführkanals 8 jeweils bis etwa zu dessen Mitte hineinragen und die unter einem
spitzen Winkel eC in Transportrichtung oder Flugrichtung der Fasern
geneigt sind. Die Nadeln 15 besitzen eine spitze, kegelförmige Gestalt. Sie sind so bezüglich ihres Materials ausgewählt
und/oder bezüglich ihrer Oberfläche hergestellt, daß zwischen ihnen und den Fasern eine möglichst geringe Reibung auftritt.
Die Wirkung der als Nadeln 15 ausgebildeten Leitelemente soll beispielsweise anhand von Fig. 2 erläutert werden, in welcher
eine einzelne Faser 16 dargestellt ist, deren vorderes Ende mit 17 bezeichnet ist. Es wird angenommen, daß die von der Auflösewalze
14 abgeschleuderte Faser 16 auf eine Nadel 15 aufgetroffen
ist und sich um diese in der Form einer Haarnadel herumgeschlungen hat. Die in dem Faserzuführkanal 8 herrschende Transportluftströmung,
die durch die Saugeinsätze 4 und 5 der Walzen 1 und 2 erzeugt wird, zieht die Faser 16 von der Nadel 15 ab, wobei die größere
Kraft zunächst an dem vorderen Ende 17 wirkt, so daß die Faser 16 über die Nadel 15 abgezogen und dabei gestreckt wird. Die Faser 16,
die zunächst stark abgebremst wurde, wird dabei wieder beschleunigt, jedoch erreicht sie in dem Rest des Faserzuführkanals 8 nur noch
eine relativ geringe Geschwindigkeit, die so gewählt werden kann, daß sie etwa der Abzugsgeschwindigkeit für das entstehende Garn
entspricht. Diese Dosierung kann durch die Länge des Faserzuführ-
kanals 8 und/oder den Abstand der Nadeln 15 zu dem Keilspalt 3 und/oder durch die Stärke des angelegten Unterdruckes und damit
der Transportluftströmung dosiert werden. Ebenso kann die Endgeschwindigkeit der Fasern auch durch die Anzahl der Nadeln 15,
d.h. ihre Dichte in dem Faserzuführkanal 8, beeinflußt werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 sind die Nadeln 15 in
einer Reihe nebeneinander angeordnet, die etwa parallel zu dem Keilspalt 3 verläuft. Die ebenfalls in Transportrichtung der Fasern
geneigten Nadeln 15 liegen somit in Transportrichtung vernetzt zueinander, so daß jede der von der Auflösewalze 14 abgeschleuderte
Faser mit großer Sicherheit auf eine der Nadeln 15 trifft, ohne daß der für die Luftströmung zur Verfügung stehende
Kanalguerschnitt geschlossen wird. Die Nadeln 15 sind mit einem Ende an einem an dem Gehäuseteil 9 lösbar angebrachten Deckel 21
angebracht und reichen mit ihren Spitzen bis dicht an die gegenüberliegende Kanalwandung, zu der sie jedoch einen Abstand einhalten,
der noch ein Mehrfaches der Faserstärke beträgt. Durch Austausch des Deckels 21 mit einer anderen Anordnung und/oder
Form und/oder Dichte der Nadeln 15 ist es möglich, die Vorrichtung an ein anderes Fasermaterial jeweils unter Erzielung optimaler
Bedingungen anzupassen. In Abwandlung des Ausführungsbeispiels kann zusätzlich vorgesehen werden, daß die Nadeln 15 zusätzlich
in Flugrichtung der Fasern derart gekrümmt sind, daß sie mit ihren Spitzen annähernd tangential zu der dem Deckel 21 gegenüberliegenden
Kanalwandung des Gehäuseteils 9 verlaufen. Selbstverständlich ist es auch möglich, mehrere derartiger Reihen von
Nadeln 15 hintereinander anzuordnen. Auch bei dieser Ausführungsform läßt sich die Fasergeschwindigkeit im Bereich der Mündung
durch die Anordnung und/oder Anzahl der Nadeln 15, ihren Abstand zu der Mündung 10 und/oder den angelegten Saugzug beeinflussen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 ist der Faserzuführkanal
8 mit Nadeln versehen, die in Flugrichtung der Fasern in einer Reihe hintereinander liegen, so daß der Faserzuführkanal 8 durch
die Nadeln 15 in zwei Gassen 18 und 19 unterteilt wird. Die Nadeln
15 sind an dCnem lösbar an dem Bauteil 9 befestigten Deckel 21
angebracht. Wie aus Fig. 6 zu ersehen ist, besitzt der Gehäuseteil 9 in seinem mittleren Bereich und damit im Bereich der
Nadeln 15 eine Aufweitung 22, so daß in diesem Bereich der Querschnitt vergrößert ist. Dadurch wird eine Umlenkung der Transportluftströmung
zu dem mittleren Bereich erhalten, d.h. den Bereich der Nadeln.
In Abwandlung der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 ist bei der
Ausfuhrungsform nach Fig. 7 vorgesehen, daß die an dem lösbaren
Deckel 21 angebrachten Nadeln relativ kurz ausgebildet sind und daß der Kanalquerschnitt durch zwei konvexe Rippen 2 3 im Bereich
der Nadeln 15 reduziert ist. Welche der beiden Formen in der Praxis zu günstigeren Ergebnissen führt, ist durch einfache Versuche
zu ermitteln, wobei die Stapellänge des zu verarbeitenden Fasermaterials eine wesentliche Rolle spielt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 8 und 9 sind zwei Reihen von in
Transportrichtung der Fasern hintereinander angeordneten Nadeln 15 vorgesehen, wobei noch eine zusätzliche Unterteilung durch eine
Trennwand 24 erfolgt, so daß der Faserzuführkanal 8 insgesamt in vier Gassen 18, 19, 20 und 25 unterteilt ist. Die Nadeln 15, die
in Transportrichtung geneigt sind, sind an einem lösbaren Deckel 21 (Fig. 9) angebracht. Die von dem Gehäuseteil 9 gebildete Kanalwandung
ist mit der Trennwand 24 versehen, die als eine Rippe ausgebildet ist und einen Abstand zu der von dem Deckel 21 gebildeten
Kanalwandung einhält. Die beiden Enden der Trennwand 24, insbesondere das der Auflösewalze 14 zuge-kehrte Hide, sind abgerundet,
um ein Hängenbleiben von Fasern zu vermeiden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 10 ragen im Gegensatz zu den Ausführungsformen
nach Fig. 3, 4 und 5, 6 ebenso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 2 Nadeln 26 von den Schmalseiten des flachen,
schlitzförmigen Faserzuführkanals 8. Die Nadeln 26 sind in Transportrichtung der Fasern, d.h. in Längsrichtung des Faserzuführkanals
8, geneigt und zusätzlich in diese Richtung gekrümmt, so daß ihre etwa bis zur Kanalmitte reichenden spitz auslaufenden Enden in
Transportrichtung weisen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 11 und 12 ist der Faserkanal 8
durch als Leitbleche ausgebildete Leitflächen 27 in vier Gassen 18, 19, 20 und 25 unterteilt, die parallel zueinander verlau-fen
und den Faserzuführkanal 8 gleichmäßig aufteilen. Die Leitbleche
27, die konvexe oder wellenförmige Erhebungen 28 aufweisen, verlaufen in Radialebenen zur Auflösewalze 14. Sie sind an einem
Deckel 21 befestigt, der lösbar an dem Gehäuseteil 9 angebracht ist, so daß sie austauschbar sind. Die Höhe der Erhebungen 28 ist
so bemessen, daß ein Abstand zu der gegenüberliegenden Kanalwand eingehalten wird.
Zur Anpassung an ein anderes Fasermaterial kann der Deckel 21 mit den Leitblechen 27 ausgetauscht werden, beispielsweise gegen einen
Deckel der mit Leitblechen 2 7 entsprechend Fig. 13 versehen ist, die in Längsrichtung des Kanals wellenförmig gekrümmt sind, so daß
sich der Querschnitt der Gassen 18, 19 und 20 in Transportrichtung verändert. Bei der Ausführungsform nach Fig. 13 sind nur zwei Leitflächen
27 vorgesehen, deren Zahl selbstverständlich ebenfalls abhängig von der gewünschten Wirkung vergrößert werden kann.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 14 und 15 ist der Faserzuführkanal
8 durch zwei Leitflächen 29 und eine mittlere Trennwand in seiner Längsrichtung in vier Gassen 18, 19, 20 und 25 unterteilt.
Die Trennwand 24, die einen Abstand zur gegenüberliegenden Kanalwandung einhält und mit abgerundeten Enden versehen ist, ist an
dem Gehäuseteil 9 angebracht. Die Leitflächen 29 sind an einem lösbaren Deckel 21 angebracht und als Zahnschienen ausgebildet,
deren Zähne mit einer Neigung in Transportrichtung der Fasern angeordnet sind.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 16 und 17 ist der Faserzuführkanal
8 durch eine flossenartige Leitfläche 30 in zwei gleich große Gassen 18 und 19 unterteilt. Die flossenartige Leitfläche
ist an einem lösbar an dem Gehäuse-teil 9 angebrachten Deckel 21 befestigt und endet in Abstand vor der gegenüberliegenden Kanalwand.
Der dieser Kanalwand zugekehrte Rand ist wellenförmig pro-
filiert und verläuft insgesamt bogenförmig. Dabei wird ein Abstand
F zwischen dem Umfang der Auflösewalze 14 und dem Beginn der flossenförmigen Leitfläche 30 eingehalten. Ebenso ist ein
relativ großer Abstand zu der Mündung 10 des Faserzuführkanals
8 belassen. Die flossenförmige Leitfläche 30 ist in Richtung der Pfeile D und E in Längsrichtung des Faserzuführkanals 8 einstellbar,
so daß der Abstand zur Auflösewalze 14 und zu der Mündung zur Beeinflussung der Fasergeschwindigkeit verändert werden
kann. Obwohl nur eine flossenartige Leitfläche 30 vorgesehen ist, können selbstverständlich auch mehrere derartiger Leitflächen
30 vorgesehen werden.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 18 verbindet ein Faserzuführkanal
8 die nicht dargestellten, einen Keilspalt bildenden Walzen mit einer Zuführ- und Auflöseeinrichtung. Die Zufuhr- und
Auflöseeinrichtung enthält eine an ihrem Umfang einer Garnitur versehene Auflösewalze 14, die von dem den Faserzuführkanal 8
9
enthaltenden Gehäuseteil umgeben wird. In Transportrichtung des Fasermaterials vor der Auflösewalze 14 ist eine Zuführwalze 31 . und ein federnd gegen diese angedrückter Zuführtisch 32 dargestellt, durch die ein oder mehrere nebeneinanderliegende Faserbänder in der Form eines Faserbartes der wesentlich schneller umlaufenden Auflösewalze 14 dargeboten werden, die aus den Faserbändern einzelne Fasern auskämmt.
enthaltenden Gehäuseteil umgeben wird. In Transportrichtung des Fasermaterials vor der Auflösewalze 14 ist eine Zuführwalze 31 . und ein federnd gegen diese angedrückter Zuführtisch 32 dargestellt, durch die ein oder mehrere nebeneinanderliegende Faserbänder in der Form eines Faserbartes der wesentlich schneller umlaufenden Auflösewalze 14 dargeboten werden, die aus den Faserbändern einzelne Fasern auskämmt.
Der Faserzuführkanal 8 ist in Abstand zu der Auflösewalze 14 und in Abstand zu seiner Mündung mit einer Aussparung 33 versehen,
durch die flossenartige Leitflächen 36 in den Faserzuführkanal 8 hineinragen. Die flossenartigen Leitflächen 36, von denen mehrere
nebeneinander angeordnet sein können, sind Bestandteil eines Leitorganes
34, das als ein außerhalb des Kanals 8 drehbar gelagerter Halter 35 ausgebildet äst, das auf seinem Umfang mit mehreren verschiedenartigen
Leitelementen 36, 37, 38, 39 versehen ist, von denen beispielsweise die Leitelemente 37 Nadeln sein können, während
die Leitelemente 38 flossenartige Leitelemente und die Leitelemente 39 Zahnschienen sind.
Je nach den gewünschten Spxnnbedxngungen und/oder dem zu verarbeitenden
Fasermaterial können die unterschiedlichen Leit elemente 36, 37, 38 oder 39 über die Aussparung 33 durch Verdrehen
des Halters 35 in den Faserzuführkanal 8 eingreifen.
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Claims (21)
1. Vorrichtung zum OE-Friktionsspinnen mit zwei nebeneinander
angeordneten, gleichsinnig angetriebenen Walzen, die einen Keilspalt bilden, mit einer Zuführ- und Auflöseeinrichtung
zum Zuführen vereinzelter Fasern zu dem Keilspalt und mit einer Abzugseinrichtung zum Abziehen des entstehenden Garns
in Längsrichtung des Keilspaltes, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Zuführ- und Auflöseeinrichtunq (14) und
den Walzen (1, 2) ein geschlossener Faserzuführkanal (8) angeordnet ist, der mit Mitteln (15, 26, 27, 29,30, 34) zum
Reduzieren der Fluggeschwindigkeit der Fasern ausgerüstet ist.
2, Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß der
Faserzuführkanal (8) mit in die Flugbahn der Fasern ragenden Leitelementen (15, 26, 27, 29, 30, 36, 37, 38, 39) versehen
ist.
-2-
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitelemente (15, 26, 27, 29, 30, 36, 37, 38, 39) eine
glatte, reibungsarine Oberfläche aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lei te leine η te (15, 26, 27, 29, 30) einseitig an einer Kanalwandung angebracht sind und in Abstand
vor der gegenüberliegenden Kanalwandung enden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitelemente (15, 29) in Flugrichtung der Fasern geneigt sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitelemente (15, 26, 27, 29, 30, 36, 37, 38, 39) den Faserzuführkanal (8) in Längsrichtung in
mehrere Gassen (18, 19, 20, 25) unterteilen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gassen (18,19,20,25) in Längsrichtung des Faserzuführkanals
(8) gekrümmt verlaufen.
B. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Faserzuführkanal (8) Leitflächen (27, 29, 30, 36, 38, 39) angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Rand der Leitflächen (27, 29, 30, 36, 38, 39)
mit einer Profilierung versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Rand der Leitflächen (2 7, 30, 36) wellenförmig
profiliert ist.
— 3—
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Rand der Leitflächen (29, 39) sägezahnartig gestaltet
ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Faserzuführkanal (8) Nadeln (15, 26, 37) ragen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nadeln (15, 26, 37) in Flugrichtung der Fasern geneigt angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Nadeln (15, 26, 37) in Flugrichtung der Fasern
gekrümmt sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadeln (15, 26, 37) in einer ober mehreren in Längsrichtung des Faserzuführkanals (8) verlaufenden
Reihen angeordnet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nadeln (15) in einer quer zur Längsrichtung des Faserzuführkanals (8) verlaufenden Reihe nebeneinander
angeordnet sind.
17.. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die benachbarten Nadeln (15) in Längsrichtung des Faserzuführkanals
(8) zueinander versetzt sind.
18» Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitelemente (26) aneinander gegenüberliegenden
Kanalwandungen angebracht sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Kanalwandung als ein lösbarer Deckel (21) ausgebildet ist, an dem die Leitelemente (15/27,29,30)
angebracht sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitelemente (36, 37, 38, 39) an einem
außerhalb des Faserzuführkanals (8) angeordneten Halter (35)
angebracht sind und über eine Öffnung (33) der Kanalwandung in den Faserzuführkanal (8) hineinragen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
der Halter (35) drehbar angeordnet und auf seinem Umfang mit mehreren wahlweise in den Faserzuführkanal (8) bringbaren
Leitelementen (36, 37, 38, 39) versehen ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19833324001 DE3324001A1 (de) | 1983-07-02 | 1983-07-02 | Vorrichtung zum oe-friktionsspinnen |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19833324001 DE3324001A1 (de) | 1983-07-02 | 1983-07-02 | Vorrichtung zum oe-friktionsspinnen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3324001A1 true DE3324001A1 (de) | 1985-01-03 |
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ID=6203075
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19833324001 Withdrawn DE3324001A1 (de) | 1983-07-02 | 1983-07-02 | Vorrichtung zum oe-friktionsspinnen |
Country Status (2)
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| DE (1) | DE3324001A1 (de) |
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|---|---|---|---|---|
| EP0208274A1 (de) * | 1985-07-12 | 1987-01-14 | Maschinenfabrik Rieter Ag | Verfahren und Vorrichtung zum Spinnen eines Garnes nach dem Offenend-Friktions-Spinnprinzip |
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| DE3127415A1 (de) * | 1981-07-11 | 1983-02-03 | Fritz 7347 Bad Überkingen Stahlecker | "zufuehr- und aufloeseeinrichtung fuer offenend-spinnaggregate mit einer abscheideoeffnung fuer verunreinigungen" |
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1983
- 1983-07-02 DE DE19833324001 patent/DE3324001A1/de not_active Withdrawn
-
1984
- 1984-07-02 US US06/626,930 patent/US4574581A/en not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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| US4574581A (en) | 1986-03-11 |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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