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DE3322162A1 - Kabelkanalelemente - Google Patents

Kabelkanalelemente

Info

Publication number
DE3322162A1
DE3322162A1 DE19833322162 DE3322162A DE3322162A1 DE 3322162 A1 DE3322162 A1 DE 3322162A1 DE 19833322162 DE19833322162 DE 19833322162 DE 3322162 A DE3322162 A DE 3322162A DE 3322162 A1 DE3322162 A1 DE 3322162A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cable duct
tubular chamber
chamber profile
elements according
duct elements
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19833322162
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann 1000 Berlin Dietrich
Lothar Meyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Draka Plast GmbH
Original Assignee
Draka Plast GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Draka Plast GmbH filed Critical Draka Plast GmbH
Priority to DE19833322162 priority Critical patent/DE3322162A1/de
Publication of DE3322162A1 publication Critical patent/DE3322162A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G9/00Installations of electric cables or lines in or on the ground or water
    • H02G9/06Installations of electric cables or lines in or on the ground or water in underground tubes or conduits; Tubes or conduits therefor
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/44Mechanical structures for providing tensile strength and external protection for fibres, e.g. optical transmission cables
    • G02B6/4439Auxiliary devices
    • G02B6/4459Ducts; Conduits; Hollow tubes for air blown fibres

Landscapes

  • Laying Of Electric Cables Or Lines Outside (AREA)

Description

  • Kabelkanalelemente
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Kabelkanalelemente zum Schutz und zur Verlegung von Kabeln, insbesondere für Fernmelde- und andere Kommunikationskabel, Elektro-, Lichtleit- und/oder Glasfaserkabel mit mehreren um ein oder zwei Zentren angeordneten und zueinander parallelen über-, unter-, neben- und/oder seitlich versetzt angeordneten Kunststoffrohren mit ringförmigem oder annähernd ringförmigem querschnitt sowie ggf. mit einer oder mehreren Muffen und/oder Verbindungsstücken zum Verbinden der Kabelkanalelemente untereinander, wobei ein Kabelkanalelement aus mindestens einem Rohrkammerprofil aus Kunststoff besteht oder dieses enthält. Das Rohrkammerprofil besteht aus mehreren verbundenen Kunststoffrohrkammern, deren Berührungsflächen jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen darstellen.
  • Es ist bereits bekannt (vgl. DE-OS 26 42 552), Rohrleitungen aus Kunststoff, insbesondere unterirdisch zu verlegende Schutzrohrleitungen für elektrische Kabel und Leitungen, mit mehreren um ein Zentrum angeordneten und zueinander parallelen Leitungsrohren einzusetzen, deren Außenflächen durch Zwickeln miteinander verbunden sind, in die querschnittsmäßig nsprechend angepaßte Füllstücke angeordnet werden.
  • Derartige Rohrleitungen aus Kunststoff weisen den Nachteil auf, daß sie einen vergleichsweisen großen Querschnitt benötigen, um mehrere Kabel zu verlegen, ein relativ hoher Kunststoffmaterialanteil bei der Herstellung erforderlich wird und relativ hohe Werkzeugkosten anfallen. Bei mehreren oder größeren Rohrdurchmessern besteht weiterhin die Gefahr, daß sie nicht mehr für die bereits verlegten Schutzrohre geeignet sind.
  • Aus der DE-AS 24 54 837 ist weiterhin ein Kabelkanalelement zur unterirdischen Verlegung von Fernmeldekabeln bekannt, welches aus einer Anzahl von prallelen Kunststoffrohren besteht, die in mindestens zwei Reihen angeordnet sind, wobei jeweils die Längsachsen dreier benachbarter Kunststoffrohre - im Querschnitt gesehen - an den Eckpunkten gleichseitiger Dreiecke liegen und die äußere Querschnittsbegrenzung der Außenrohre an der Manteloberfläche jeweils Teile von Secksecken bildet. Die Kunststoffrohre sind durch Verteiler auf Abstand gehalten und die Zwischenräume sowie die äußere Umhüllung mit einem ausschäumbaren, die Kunststoffrohre miteinander verbindenden Material ausgefüllt bzw. gehildet.
  • Derartige Kabelkanalelemente weisen den Nachteil auf, daß ebenfalls zur Herstellung eines vergleichsweisen Querschnittes ein relativ hoher Kunststoffanteil erforderlich ist, da die Kabelkanalelemente aus den in der Zusammensetzung unterschiedlichen Kunststoffrohren und dem ausgeschäumten Kunststoff bestehen, die in der Regel zwei unterschiedliche Kunststoffmaterialien darstellen. In dieser Anordnung besteht die Gefahr der Trennung von Schaum und Kunststoffrohr, die Gefahr des Eindringens von Flüssigkeit in den Kunststoffschaum und dgl.. Durch den ebenfalls vergleichsweise großen Querschnitt des Kabelkanalelementes kann in einem vorgegebenen Querschnitt nur eine geringe Anzahl von Kabeln verlegt werden. Weiterhin besteht die Voraussetzung, daß die Kabel einen bestimmten Querschnitt aufweisen, der nicht überschritten werden darf. Schließlich besteht bei diesen Kabelkanalelementen die Gefahr, daß durch die im Querschnitt sechseckige Rohrausbildung und die dadurch bedingte vieleckige Ausbildung der Kabelkanalelemente Schwierigkeiten bei der Verlegung der Kabelkanalelemente dann entstehen können, wenn sie in die bereits verlegten oder vorverlegten Schutzrohre eingezogen werden sollen.
  • Ziel und Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, diese Nachteile zu vermeiden oder zu verringern und Kabelkanalelemente zu finden, die bei einem ver- gleichbaren Querschnitt einen geringeren Kunststoffbedarf bei der Herstellung erfordern, die Kabel ausreichend schützen, einen geringen Verlegeaufwand benötigen und gut in evtl. bereits verlegte oder noch zu verlegende Schutzrohre eingezogen werden können.
  • Die Kabelkanalelemente sollten somit einerseits aus Rohrkammerprofilen bestehen, die den vorgenannten Anforderungen gerecht werden und andererseits aus Verbindungsstücken oder Verbindungsteilen für Rohrkammerprofile, Dichtungselemente sowie ggf. Schutzrohre und anderen Zubehörteilen, damit eine einwandfreie Verlegung der Kabelkanalelemente ermöglicht wird.
  • Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß diesen Zielen und Aufgaben Kabelkanalelemente mit mehreren um ein oder zwei Zentren angeordneten und zueinander parallelen über-, unter-, neben- und/oder seitlich versetzt angeordneten Kunststoffohren mit ringförmigem oder annähernd ringförmigem Querschnitt sowie ggf.
  • mit einer oder mehreren Muffen und/oder Verbindungsstücken zum Verbinden der Kabelkanalelemente untereinander gerecht werden. Die Kabelkanalelemente bestehen aus mindestens einem Rohrkammerprofil aus Kunststoff, das aus mindestens drei verbundenen Kunststoffrohrkammern sowie Verbindungsstücken, Dichtelementen und dgl. zusammengesetzt ist und dienen zum Schutz und zur Verlegung von Kabeln, insbesondere für Fernmelde- und andere Kommunikationskabel, Elektro-, Lichtleit- undZoder Glasfaserkabel.
  • Das Rohrkammerprofil besteht aus 1.1 mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6 an ihren Berührungsflächen (2) miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten, Zwickel oder andere ähnliche Abstandselemente oder Füllstücke) verbundenen Kunststoffrohrkammern (3), 1.2 deren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen darstellen, die einen bikonkaven Querschnitt oder einen Querschnitt aufweisen, der aus zwei übereinander angeordneten bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten, deren Öffnungen oder Mündungen in zueinander entgegengesetzte Richtungen weisen, gebildet wird.
  • Die Kunststoffrohrkammern (3) des Rohrkammerprofils weisen mit Ausnahme der Berührungs- und Verbindungsflächen (2) gleiche oder annähernd gleiche Wanddicken (Fertigungstoleranzen +- 25 %, vorzugsweise +- 15 % von den Wandstärken gemessen in mm) auf.
  • Die zum Zentrum weisenden Rohrflächenteile umschließen ganz oder teilweise einen zentralen Hohlraum (4) und bilden ganz oder teilweise dessen Wandungsteile.
  • Nach einer vorzugsweisen Ausführungsform weisen die gemeinsamen Wandteile und Verbindungsflächen (2) mit dem bikonkaven Querschnitt oder einem Querschnitt, der aus zwei übereinander- bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten besteht, deren Öffnungen bzw. Mündungen in zueinander entgegengesetzten Richtungen zeigen, eine geringste Wanddicke an der Stelle auf, die auf der Verbindungsstrecke der benachbarten Rohrachsmittelpunkte liegt, wobei die Wanddicke an diesem Punkt gleich oder annähernd gleich (Fertigungstoleranzen +- 25 %, vorzugsweise +- 15 % der Wandstärke gemessen in mm) der Uandungsstärke der Rohre ist.
  • Dabei sind die Verbindungsstrecken der Zentralachsen der Rohre im Rohrkammerprofil (im Querschnitt) dreieckig oder vieleckig und bestehen vorzugsweise aus gleichseitigen oder gleichschenkligen Dreiecken, Quadraten, Romben, Trapezen, Drachenvierecken, Fünf- oder Sechsecken.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind der zentrale Hohlraum (4) bzw. die zentralen Hohlräume (4) im Querschnitt dreieck-, viereck-, fünfeck- oder sechseckförmig und werden von Segmenten oder Kreisbögen begrenzt.
  • Nach einer sehr vorteilhaften Ausführungsform sind um den zentralen Hohlraum (4) vier Rohrkammern angeordnet, von denen zwei gegenüberliegende Rohre, die jedoch nicht unmittelbar angrenzen und somit keine gemeinsamen Berührungs- und Verbindungsflächen besitzen, den gleichen Innendurchmesser aufweisen und die zwei anderen gegenüberliegenden Rohre einen größeren und/oder kleineren Durchmesser besitzen.
  • Das Rohrkammerprofil ist vorzugsweise von einem Schutzrohr (5) umgeben oder wird in das Schutzrohr bei dem Verlegen eingezogen. Durch das Schutzrohr werden mechanische Verletzungen des Rohrkammerprofils und der Kabel sowie Feuchtigkeitsdurchtritt und dgl. weitgehend vermieden.
  • Die Verbindungsstücke für das Rohrkammerprofil bestehen aus Schalen oder schalenförmigen oder ringähnlichen Verbindungsstücken, vorzugsweise Klammerschalen (6).
  • Das Rohrkammerprofil wird in der Nähe der Schutzrohrenden mittels mindestens einer Dich- tungsscheibe (7) und/oder Dichtungsmasse abgedichtet und/oder von der Schutzrohrinnenwandung an dieser Stelle in einem bestimmten Abstand gehalten. Dadurch wird ein Eintritt von Feuchtigkeit, Erde, Wasser und dgl. an den offenen Enden des Schutzrohres vermieden.
  • Die als Verbindungsstück für die Rohrkammerprofile dienenden Klammerschalen weisen auf ihrer Innenwandung rillen- oder wellenähnliche, im Querschnitt zahn- oder zackenförmige Profilierungen auf und stehen durch Verbindungselemente, vorzugsweise Schrauben (8, 8', 9, 9'), miteinander in Verbindung. Dadurch wird eine ausreichende Verbindung und Befestigung der Rohrkammerprofile untereinander ermöglicht.
  • Nach einer vorzugsweisen Ausführungsform weist die Dichtungsscheibe (7), die aus Kunststoff, Kautschuk oder anderem elastischen oder hartelastischen Material besteht, etwa den gleichen oder etwas kleineren Durchmesser auf als der Innendurchmesser des Schutzrohres (5). Sie besitzt im mittleren Flächenteil mindestens eine Ausnehmung, die den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt ist und besteht aus mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6, ineinander übergehenden Kreisbögen (11, 11', 11"), deren oeffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum gerichtet ist. Durch diese Anordnung wird eine sehr gute Dichtigkeit der offenen Schutzrohrenden erreicht.
  • Die Dichtungsscheibe ist dabei von einer vorderen und hinteren Druck- oder Befestigungsscheibe (12, 12') umgeben, die einen geringeren Durchmesser als den Innendurchmesser des Schutzrohres besitzen. Sie weisen im mittleren Flächenteil Ausnehmungen auf, die den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt sind, wobei die Druck- und/oder Befestigungsscheiben durch Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben (13), miteinander in Verbindung stehen.
  • Die Dichtscheiben weisen Ausnehmungen (14) auf, die dem Durchmesser der eingeführten Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben (13), entsprechen oder einen größeren Durchmesser besitzen, vorzugsweise zur Übernahme zusätzlicher Distanzbuchsen oder ähnlicher Distanzstücke, durch die die Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben, geführt sind.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform enthält der zentrale Hohlraum ein Stützprofil auf einem Teil seiner Länge, vorzugsweise im Klemmbereich der Klammerschalen. Diese Anordnung dient zur Unterstützung oder Vergrößerung der mechanischen Festigkeit, insbesondere bei Druck- und/oder Zugbeanspruchungen im Klemmbereich.
  • Das aus Kunststoff, vorzugsweise Kunststoffen auf der Basis von Thermoplasten bestehende Rohrkammerprofil wird vorzugsweise nach dem Extrusionsverfahren hergestellt.
  • Die Klammerschalen (6) weisen auf ihren dem Rohrkammerprofil zugewandten Flächen Ausnehmungen auf und bestehen (im umschlossenen Zustand) aus (im Querschnitt) mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6, ineinander übergehenden Kreisbögen, deren Öffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum gerichtet ist.
  • Der Durchmesser im Zahngrund der Klammerschalen (Innendurchmesser im Zahngrund) ist geringfügig größer als der Außendurchmesser des Rohrkammerprofils, jedoch kleiner als der Innendurchmesser der Klammerschalen an den Zahnspitzen, so daß eine längskraftschlüssige Verbindung mit einer Klemmwirkung des Rohrkammerprofils erzielt wird.
  • Die Klammerschalen sind dabei in ihrer Profilierung den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt, wobei die das Rohrkammerprofil umschließenden Flächen der Klammerschalen kreissegmentförmig angeordnete Rillen mit zahn- oder zackenähnlichen Profilierungen aufweisen und die Rohrkammeraußenabmessungen (im Querschnitt) etwas größer sind als die Innenabmessungen -der Klammerschalen an der Zahnspitze, so daß unter -Klemmwirkung eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Rohrkammerprofil erfolgt.
  • Nach einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform weisen die rillenförmigen, im Querschnitt zahn- oder zackenähnlichen Profilierungen (15) der Klammerschalen (6) an ihren dem Rohrkammerprofil zugewandten Zahnspitzen Abflachungen (16) oder Abrundungen auf.
  • Dadurch wird vermieden, daß die Zahnspitzen bei der längakraftachlüssigen Verbindung das Rohrkammerprofil beschädigen oder zerstören.
  • Nach der bevorzugten Ausführungsform sind je vier Klammerschalen zur Verbindung von zwei Rohrkammerprofilen zusammengefügt und werden durch Verbindungselemente oder Schraubverbindungen, vorzugsweise Schrauben mit Muttern (8, 8', 9, 9'), zusammengehalten.
  • Die Klammerschalen besitzen somit sägezahnförmig profilierte Querrillen, die im Querschnitt annähernd rechtwinklige Dreiecke oder annähernd rechtwinklige Trapeze darstellen, wobei die Zahnabschrägungen jeweils zur Mündung des Rohrkammerprofils zeigen und bei zwei miteinander verbundenen Klammerschalen in Gegenrichtung angeordnet sind.
  • Jede Klammerhalbachale hat nach der bevorzugten Ausführungsform zwei zur Achse des Rohrkammerprofils im Winkel von 90 0 oder annähernd 90 ° angeordnete Ausnehmungen oder Anformungen zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Verbindungselementen und mindestens eine, vorzugsweise zwei parallel zur Achse des Rohrkammerprofils angeordnete Ausnehmungen oder Anformungen zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Verbindungselementen. Zu den Ausnehmungen oder Anformungen zählen auch Ausformungen, Vorsprünge zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Verbindungselementen, die vorzugsweise einstückig mit der Klammerhalbschale verbunden sind.
  • Die vier Klammerhalbschalen sind dabei vorzugsweise durch je zwei (insgesamt pro Verbindung vier) im Winkel von 90 0 oder annähernd 90 0 und durch mindestens drei, vorzugsweise vier parallel zur Achse des Rohrkammerprofils angebrachte Schrauben miteinander in Verbindung.
  • Nach einer Ausführungsform sind je zwei parallel zur Achse des Rohrkammerprofils angebrachte Schauben auf einem Winkel zwischen dem zentralen Hohlraum und zur Halbachalenöffnung angeordnet, der von dem Winkel, den die auf der zweiten Halbschale angebrachten Schrauben bilden, abweicht. Dadurch wird erreicht, daß die Klammerhalbachalen in der gewünschten Anordnung und Richtung zusammengefügt werden können.
  • Dazu sind nach einer Ausführungsform die Klammerhalbschalen mit Markierungsmitteln, vorzugsweise einer oder mehrerer Markierungsrillen versehen, die auf der Außenfläche der Klammerhalbschalen, vorzugsweise in der Nähe der Verbindungsstellen bzw. -flächen angeordnet werden.
  • Das erfindungsgemäße Rohrkammerprofil kann als Mehrfachausnutzunssystem eingesetzt werden. Es wird bevorzugt aus den an sich bekannten thermoplastischen Kunststoffen, insbesondere Polyolefinen, vorzugsweise Ethylen- und/oder Propylen-homo- oder -copolymerisaten, Polyvinylhalogeniden, vorzugsweise VinVl- chloridhomo- oder -copolymerisaten, im Extrusionsverfahren hergestellt.
  • Nach einer vorzugsweisen Ausführungsform besteht das Rohrkammerkunststoffprofil aus 4 Rohrkammern.
  • Dabei werden innerhalb der vorzugsweisen Ausführungsform folgende Abmessungen eingesetzt: 1 x 20 mm Innendurchmesser, 2 x 27 mm Innen durchmesser und 1 x 35 mm Innendurchmesser. Andere Abmessungen oder Kombinationen sind jedoch ebenfalls möglich. Das Rohrkammerprofil kann bei der Extrusion mit einem Hilfsseil versehen werden.
  • Größere Profillängen, insbesondere über 1000 m Länge, werden vorzugsweise auf Standard-Spulen oder -trommeln aufgewickelt und können mit Hilfe dieser Transporthilfsmittel transportiert werden.
  • Unter Verwendung der erfindungsgemäßen Kabelkanalelemente, insbesondere Rohrkammerprofile, Verbindungsstücke, Dichtungsscheiben ist die Verbindungs-und Abdichtungstechnik einfach und kann auch ohne Spezial-Montagemaschinen oder -zuführungen (Gas, Strom) durchgeführt werden.
  • Die Verbindungsstücke und Abdichtungsscheiben können bei notwendigen Reparaturen leicht gelöst werden und sind wiederverwendbar.
  • Die Flexibilität bei der Verlegung in vorhandene Kabelkanairohre ist wichtig. Insofern werden Wanddicken von ca. 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise 1,5 bis 5 mm für das Rohrkammerprofil verwendet. Bei der Fertigung eines Rohrkammerprofils mit mehr als 4 Einzelrohren werden der Handhabung und Flexibilität Grenzen auferlegt.
  • Die Anderung des 4-Rohr-Stystems (1 x 35 , 2 x 27 , 1 x 20 ) in ein 6-Rohr-5ystem (2 x 35 , 2 x 27 , 2 x 20 ) hat z. B. eine Widerstandsmoment-Erhöhung von ca. 40 % zur Folge, so daß vorzugsweise Rohrkammerprofile mit bis zu 4 Rohrkammern oder mit 4 Rohrkammern verwendet werden.
  • Die Verbindung und Abdichtung kann auch mit Kleinhandwerkzeug montiert und demontiert werden, so daß Vorteile bei der Montage bestehen.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Verlegen von Kabelkanalelementen, wobei die Rohrkammerprofile bestehend aus 1.1 mindestens drei, vor- zugsweise 4 bis 6 an ihren Berührungsflächen (2) miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten, Zwickel oder andere ähnliche Abstandselemente oder Füllstücke) verbundene Kunststoffrohrkemmern (3), 1.2 deren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen darstellen, die einen bikonkaven Querschnitt oder einen Querschnitt aufweisen, der aus zwei übereinander angeordneten bzw.
  • ineinandergrenzenden Ringsegmenten, deren Öffnungen oder Mündungen in zueinander entgegengesetzte Richtungen zeigen, besteht, ohne Kabel in die Schutzrohre eingezogen, mittels Muffen und/oder Verbindungselementen, vorzugsweise Klammerschalen, untereinander verbunden und in der Nähe der Schutzrohrenden mittels mindestens einer Dichtungsscheihe und/oder Dichtungsmasse abgedichtet werden.
  • Nachdem die Rohrkammerprofile in das bzw. die Schutzrohre eingezogen ist bzw. sind, erfolgt die Verbindung der Rohrkammerprofile untereinander mittels der Verbindungsstücke, vorzugsweise unter Verwendung von Klammerschalen oder Klammerhalbschalen. Dabei werden die Klammerschalen bzw. -halbachalen vormontiert.
  • Die obere und untere Klammerschale werden entsprechend der umlaufenden Markierungsrille mit Verbindungselement vorzugsweise mit Zylinderschrauben lose zusammengeführt. Dazu werden die vormontierten Klammerschalen über die beiden Rohrprofilenden aufgesteckt. Die Markierungsrillen der Klammerschalen zeigen dabei vorzugsweise zur Profilrohrstirnseite. Die Rohrprofilstirnfläche läßt man ein kleines Stück, ca.
  • 1 bis 3 mm, überstehen. Die Stützprofile werden bis geringfügig hinter die Stirnseite der Klammerschalen in beide Rest kammern stirnseitig eingeschoben. Danach schließt man die Klammerschalen mit Schrauben.
  • Das überstehende Rohrprofil wird mittels eines Planhobels auf ca. 0,5 bis 1,0 mm so plangehobelt oder geschnitten, daß eine geschlossen gehobelte Profilstirnseite entsteht. Das Stützprofil darf dabei nicht vom Hobelmasser erfaßt werden. Danach werden die Rohrkammerprofilenden stirnseitig zusammengeführt und die Klammerschalen mit Schrauben, vorzugsweise Sechskantschrauben kreuzweise bis zur Dichtheit zusammengeschraubt.
  • Zur Restraumabdichtung werden die Druckscheiben und Dichtscheiben mittels Schrauben, vorzugsweise Sechskantschrauben mit Distanzbuchsen lose zusammengebaut.
  • Das Restraumabdichtsystem wird dann über die Rohrprofilenden bis zur Dichtposition geschoben. Erst dann erfolgt die Verspannung und das Abdichten des Restraumes durch Festziehen der Schrauben.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Herstellung von planen bzw. zur Verbindung geeigneter Rohrenden oder Rohrkammerprofilenden, bestehend aus einem Zapfen, einem Rohr oder einem zapfen- bzw. rohrähnlichen Profil, einem um das Profil drehbar angebrachten Mantel, einer Hülse oder einem teilweise rohrförmigen, drehbar angebrachten Gehäuseteil, das eine oder mehrere messer- oder ähnliche Schneidvorrichtungen in einem Winkel von 90 0 oder annähernd 90 ° (bezogen auf das stab- bzw. rohrähnliche Profil oder auf die Rohrachse) trägt. Die Schneidvorrichtung besitzt an mindestens einer Stelle einen Griff, so daß die Schneidvorrichtung mit Hilfe des Griffes um den Zapfen, das Rohr oder das rohrähnliche Profil gedreht und dabei das Rohrende bzw. Rohrkammerprofilende abgehobelt bzw. abgeschnitten werden kann.
  • Die beigefügten Zeichnungen stellen vorzugsweise Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Kabelkanalelemente schematisch dar.
  • In Fig. 1 ist ein Querschnitt durch ein Rohrkammerprofil (1) aus Kunststoff schematisch dargestellt, das aus vier an ihren Berührungsflächen miteinander verbundenen Kunststoffrohrkammern (3) besteht, wobei der zentrale Hohlraum (4) von den vier Rohrkammern umschlossen ist. In Fig. 2 ist ein Querschnitt der Verbindungsstelle von zwei Rohrkammern schematisch dargestellt. Die an ihren Berührungsflächen (2) miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten, Zwickel oder andere ähnliche Abstandselemente oder Füllstücke) verbundenen Kunststoffrohrkammern (3) besitzen an ihren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen, die einen bikonkaven Querschnitt oder einen Querschnitt aufweisen, der aus zwei übereinanderangeordneten bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten besteht, deren Öffnungenoder Mündungen in zueinanderentgegengesetzte Richtungen weisen.
  • In Fig. 3 sind die ein System bildenden Kabelkanalelemente an einer Verbindungsstelle schematisch dargestellt. Die Rohrkammerprofile (1) sind in den Schutzrohren (5) angeordnet, in die sie vorzugsweise nach- träglich eingezogen werden. An den Enden bzw. Verbindungsstellen der Rohrkammerprofile sind die Verbindungsstücke (6) angebracht, die aus zwei oder mehreren Schalen oder schalenförmigen Teilen bestehen, die im zusammengesetzten Zustand das Rohrkammerprofil an dem Rohrkammerende bzw. an der Verbindungsatelle ringförmig umgeben.
  • Das Rohrkammerprofil ist in der Nähe der Schutzrohrenden mittels mindestens einer Dichtungsscheibe (7) (oder Dichtungsmasse) abgedichtet und/oder von der Schutzrohrinnenwandung an dieser Stelle in einem bestimmten Abstand gehalten.
  • In Fig. 4 ist die Verbindungsvorrichtung in Form der Klammerschalen (6) schematisch dargestellt, die die Rohrkammerprofile (1) an ihren Enden miteinander verbinden. Von den Verbindungsschrauben oder ähnlichen Verbindungselementen sind mindestens je zwei Schrauben (8, 8'), vorzugsweise drei oder vier Schrauben, parallel zur Achse des Rohrkammerprofils angebracht, während mindestens zwei Schrauben (9, 9'), vorzugsweise vier Schrauben oder ähnliche Verbindungselemente, im Winkel von 90 0 oder annähernd 90 ° zur Achse des Rohrkammerprofils oder zur Achse der parallelen Schrauben (8, 8') angebracht sind.
  • In Fig. 5 ist ein Längsschnitt der Innenwandung einer Klammerschale (6) bzw. eines Klammerschalenteiles mit den zahn- oder zackenähnlichen Profilierungen (15), die abgeflachte Zahnspitzen (16) aufweisen, schematisch dargestellt.
  • Die Fig. 6 zeigt einen schematischen Querschnitt durch die Klammerschale (6), Klammerschalenteile, im geschlossenen Zustand. Die Ausnehmungen, Löcher oder dgl. für die Schrauben (8) sind im Winkel zur Zentralachae oder zur Achse des zentralen Hohlraumes angebracht, die anders sind als die Ausnehmungen, Löcher und dgl. für die Schrauben oder Verbindungselemente (8'). Die Ausnehmungen in der Mitte der Klammerschalen bzw. Klammerschalenteile sind für die Aufnahme des Rohrkammerprofiles bestimmt.
  • Die Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch das Kabelkanalelement in Form des Dichtungssystems. Die Dichtungsscheibe (7) besitzt in ihrem mittleren Flächenteil eine ähnliche Ausnehmung (10) für das Rohrkammerprofil (1) taie die Klammerschalen, die den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt ist und aus mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6, ineinander übergehenden Kreisbögen (11, 11', 11 " ) be- steht, deren Öffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum gerichtet ist. Die Dichtungsscheibe weist Ausnehmungen (14) auf, die dem Durchmesser der eingeführten Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben, entsprechen oder einen größeren Durchmesser besitzen, vorzugsweise zur Übernahme zusätzlicher Distanzbuchsen oder ähnlicher Distanzstücke, durch die die Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben, geführt sind.
  • In Fig. 8 ist schematisch dargestellt, daß die Dichtungsscheibe von einer vorderen und hinteren Druck- oder Befestigungsscheibe (12, 12') umgeben ist, die einen geringeren Durchmesser als den Innendurchmesser des Schutzrohres aufweisen. Die Druck- und/oder Befestigungsscheiben stehen durch Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben miteinander in Verbindung. Die Schrauben sind vorzugsweise von Distanzbuchsen (vgl. Schraffierungsstelle zwischen Ausnehmung der Dichtungsscheibe (7) und der Schraube (13) umgeben.
  • - Leerseite -

Claims (28)

  1. Patentansprüche Kabelkanalelemente zum Schutz und zur Verlegung von Kabeln, insbesondere für Fernmelde- und andere Kommunikationskabel, Elektro-, Lichtleit-und/oder Glasfaserkabel mit mehreren um ein oder zwei Zentren angeordneten und zueinander parallelen über-, unter-, neben- und/oder seitlich versetzt angeordneten Kunststoffrohren mit ringförmigem oder annähernd ringförmigem Querschnitt sowie ggf.
    mit einer oder mehreren Muffen und/oder Verbindungsstücken zum Verbinden der Kabelkanalelemente untereinander, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabelkanalelement aus mindestens einem Rohrkammerprofil (1) aus Kunststoff besteht oder dieses enthält, daß das Rohrkammerprofil 1.1 aus mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6 an ihren Berührungsflächen (2) miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten, Zwickel oder andere ähnliche Abstandselemente oder Füllstücke) verbundene Kunststoffrohrkammern (3) besteht, 1.2 deren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen darstellen, die einen bikonkaven Querschnitt oder einen querschnitt aufweisen, der aus zwei übereinander angeordneten bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten, deren Öffnungen oder Mündungen in zueinander entgegengesetzte Richtungen weisen, besteht.
  2. 2. Kabelkanalelemente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffrohrkammern (3) des Rohrkammerprofils mit Ausnahme der Berührungs- und Verbindungsflächen (2) gleiche oder annähernd gleiche Wanddicken (Fertigungstoleranzen +- 25 %, vorzugsweise +- 15 % von den Wandstärken gemessen in mm) aufweisen.
  3. 3. Kabelkanalelemente nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zum Zentrum weisenden Rohrflächenteile ganz oder teilweise einen zentralen Hohlraum (4) umschließen und ganz oder teilweise dessen Wandungsteile bilden.
  4. 4. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsamen Wandteile und Verbindungsflächen (2) mit dem bikonkaven Querschnitt oder einem querschnitt, der aus zwei übereinander-bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten, deren Öffnungen bzw. Mündungen in zueinander entgegen- gesetzte Richtungen zeigen, besteht, eine geringste Wanddicke an der Stelle aufweisen, die auf der Werbindungsstrecke der benachbarten Rohrachsmittelpunkte liegt, wobei die Wanddicke an diesem Punkt gleich oder annähernd gleich (Fertigungstoleranzen +- 25 %, vorzugsweise +- 15 % der Wandstärke gemessen in mm) der Wandungsstärke der Rohre ist.
  5. 5. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstrecken der Zentralachsen der Rohre im Rohrkammerprofil (im Querschnitt) dreieckig oder vieleckig sind, vorzugsweise aus gleichseitigen oder gleichschenkligen Dreiecken, quadranten, Rhomben, Trapezen, Drachenvierecken, Fünf- oder Sechsecken bestehen.
  6. 6. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Hohlraum (4) bzw. die zentralen Hohlräume (4) im Querschnitt dreieck-, viereck-, fünfeck- oder sechseckförmig sind und von Segmenten oder Kreisbögen begrenzt werden.
  7. 7. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß um den zentralen Hohlraum (4) vier Rohrkammern angeordnet sind, von denen zwei gegenüberliegende Rohre, die jedoch nicht unmittelbar angrenzen und somit keine gemeinsamen Berührungs- und Verbindungsflächen besitzen, den gleichen Innendurchmesser aufweisen und die zwei anderen gegenüberliegenden Rohre einen größeren und/oder kleineren Durchmesser besitzen.
  8. 8. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrkammerprofil von einem Schutzrohr (5) umgeben ist.
  9. 9. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstücke für das Rohrkammerprofil aus Schalen, vorzugsweise Klammerschalen (6), bestehen.
  10. 10. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrkammerprofil in der Nähe der Schutzrohrenden mittels mindestens einer Dichtungsscheibe (7) und/oder Dichtungsmasse abgedichtet und/oder von der Schutzrohrinnenwandung an dieser Stelle in einem bestimmten Abstand gehalten wird.
  11. 11. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die als Verbindungsstück für die Rohrkammerprofile dienenden Klammerschalen auf ihrer Innenwandung rillen- oder wellenähnliche, im Querschnitt zahn-oder zackenförmige Profilierungen aufweisen und durch Verbindungselemente oder Schraubverbindungen, vorzugsweise Schrauben mit Muttern (8, 8', 9, 9'), miteinander in Verbindung stehen.
  12. 12. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsscheibe (7), die aus Kunststoff, Kautschuk oder anderem elastischen oder hartelastischen Material besteht, etwa den gleichen oder etwas kleineren Durchmesser aufweist als der Innendurchmesser des Schutzrohres (5), im mittleren Flächenteil mindestens eine Ausnehmung besitzt, die den Außenahmes-sungen des Rohrkammerprofils angepaßt ist und aus mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6, ineinander übergehenden Kreisbögen (11, 11', 11") besteht, deren Öffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum gerichtet ist.
  13. 13. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsscheibe von einer vorderen und hinteren Druck- oder Befestigungsscheibe (12, 12') umgeben ist, die einen geringeren Durchmesser als den Innendurchmesser des Schutzrohres besitzen, im mittleren Flächenteil Ausnehmungen aufweisen, die den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt sind, wobei die Druck- und/oder Befestigungsscheiben durch Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben (13), miteinander in Verbindung stehen.
  14. 14. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsscheiben Ausnehmungen (14) aufweisen, die dem Durchmesser der eingeführten Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben (13), entsprechen oder einen größeren Durchmesser besitzen, vorzugsweise zur Übernahme zusätzlicher Distanzbuchsen oder ähnlicher Distanzstücke, durch die die Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben, geführt sind.
  15. 15. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Hohlraum ein Stützprofil auf einem Teil seiner Länge, vorzugsweise im Klemmbereich der Klammerschalen, enthält.
  16. 16. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrkammerprofil nach dem Extrusionsverfahren hergestellt ist.
  17. 17. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammerschalen (6) auf ihren dem Rohrkammerprofil zugewandten Flächen Ausnehmungen aufweisen und (im umschlossenen Zustand) aus mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6, ineinander übergehenden Kreisbögen bestehen, deren Öffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum gerichtet ist.
  18. 18. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser im Zahngrund der Klammerschalen (Innendurchmesser im Zahngrund) geringfügig größer als der Außendurchmesser des Rohrkammerprofils, jedoch kleiner als der Innendurchmesser der Klammerschalen an den Zahnspitzen ist, so daß eine längskraftschlüssige Verbindung mit einer Klemmwirkung des Rohrkammerprofils erzielt wird.
  19. 19. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammerschalen in ihrer Profilier;ung den Außen abmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt sind, daß die das Rohrkammerprofil umschließenden Flächen der Klammerschalen kreissegmentförmig angeordnete Rillen mit zahn- oder zackenähnlichen Profilierungen aufweisen und die Rohrkammeraußenabmessungen (im Querschnitt) etwas größer sind als die Innenabmessungen der Klammerschalen an der Zahnspitze, so daß unter Klemmwirkung eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Rohrkammerprofil erfolgt.
  20. 20. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die rillenförmigen, im Querschnitt zahn- oder zackenähnlichen Profilierungen (15) der Klammerschalen (6) an ihren dem Rohrkammerprofil zugewandten Zahnspitzen Abflachungen (16) oder Abrundungen aufweisen.
  21. 21. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß je vier Klammerhalbschalen zur Verbindung von zwei Rohrkammerprofilen zusammengefügt und durch Verbindungselemente oder Schraubverbindungen, vor- zugsweise Schrauben mit Muttern (8, 8', 9, 9'), zusammengehalten sind.
  22. 22. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammerschalen sägezahnförmig profilierte querrillen besitzen, die im Querschnitt annähernd rechtwinklige Dreiecke oder annähernd rechtwinklige Trapeze darstellen, wobei die Zahnabschrägungen jeweils zur Mündung des Rohrkammerprofils zeigen und bei zwei miteinander verbundenen Klammerschalen in Gegenrichtung angeordnet sind.
  23. 23. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß jede Klammerhalbschale zwei zur Achse des Rohrkammerprofils im Winkel von 90 0 oder annähernd 90 ° angeordnete Ausnehmungen oder Anformungen zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Verbindungselementen besitzt und mindestens eine, vorzugsweise zwei, parallel zur Achse des Rohrkammerprofils angeordnete Ausnehmungen oder Anformungen zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Werbindungselementen besitzt.
  24. 24. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die vier Klammerhalbachalen durch je zwei (insgesamt pro Verbindung vier) im Winkel von 90 oder annähernd 90 0 und durch mindestens drei, vorzugsweise vier, parallel zur Achse des Rohrkammerprofils angebrachte Schrauben miteinander in Verbindung stehen.
  25. 25. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei parallel zur Achse des Rohrkammerprofils angebrachte Schrauben auf einem Winkel zwischen dem zentralen Hohlraum und zur Halbschalenöffnung angebracht sind, der von dem Winkel, den die auf der zweiten Halbschale angebrachten Schrauben bilden, abweicht.
  26. 26. Kabelkanalelemente nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammerhalbschalen mit Markierungsmitteln, vorzugsweise einer oder mehreren Markierungsrillen versehen sind, die auf der Außenfläche der Klammerhalbschalen, vorzugsweise in der Nähe der Verbindungsstellen bzw. -flächen angeordnet sind.
  27. 27. Verfahren zum Verlegen von Kabelkanalelementen, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrkammerprofile bestehend aus 1.1 mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6 an ihren Berührungsflächen (2) miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten, Zwickel oder andere ähnliche Abstandselemente oder Füllstücke) verbundene Kunststoffrohrkammern (3), 1.2 deren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen darstellen, die einen bikonkaven Querschnitt oder einen Querschnitt aufweisen, der aus zwei übereinander angeordneten bzw. ineinander grenzenden Ringsegmenten, deren Öffnungen oder Mündungen in zueinander entgegengesetzte Richtungen zeigen, besteht, ohne Kabel in die Schutzrohre eingezogen, mittels Muffen und/oder Verbindungselementen, vorzugsweise Klammerschalen, untereinander verbunden und in der Nähe der Schutzrohrenden mittels mindestens einer Dichtscheibe und/oder Dichtungsmasse abgedichtet werden.
  28. 28. Vorrichtung zur Herstellung von planen bzw. zur Verbindung geeigneter Rohrenden oder Rohrkammerprofilenden, bestehend aus einem Zapfen, einem Rohr oder einem zapfen- bzw. rohrähnlichen Profil, einem um das Profil drehbar angebrachten Mantel, einer Hülse oder einem teilweise rohrförmigen, drehbar angebrachten Gehäuseteil, das eine oder mehrere messer- oder ähnliche Schneidvorrichtungen in einem Winkel von 90 0 oder annähernd 90 0 (bezogen auf das stab- bzw. rohrähnliche Profil oder auf die Rohrachse) trägt, die an mindestens einer Stelle einen Griff aufweist bzw. aufweisen, so daß die Schneidvorrichtung mit Hilfe des Griffes um den Zapfen, das Rohr oder das rohrähnliche Profil gedreht und dabei das Rohrende bzw. Rohrkammerprofilende abgehobelt bzw. abgeschnitten werden kann.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE3540365A1 (de) * 1985-11-14 1987-05-21 Rose Walter Gmbh & Co Kg Kabelfuehrungsrohr
EP0505902A1 (de) * 1991-03-28 1992-09-30 Thyssen Polymer Gmbh Abdichtelement für mit Kabeln belegte Kabelzüge in Kabelkanälen

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EP0505902A1 (de) * 1991-03-28 1992-09-30 Thyssen Polymer Gmbh Abdichtelement für mit Kabeln belegte Kabelzüge in Kabelkanälen

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