-
-
Kabelkanalelemente
-
Die vorliegende Erfindung betrifft Kabelkanalelemente zum Schutz und
zur Verlegung von Kabeln, insbesondere für Fernmelde- und andere Kommunikationskabel,
Elektro-, Lichtleit- und/oder Glasfaserkabel mit mehreren um ein oder zwei Zentren
angeordneten und zueinander parallelen über-, unter-, neben- und/oder seitlich versetzt
angeordneten Kunststoffrohren mit ringförmigem oder annähernd ringförmigem querschnitt
sowie ggf. mit einer oder mehreren Muffen und/oder Verbindungsstücken zum Verbinden
der Kabelkanalelemente untereinander, wobei ein Kabelkanalelement aus mindestens
einem Rohrkammerprofil aus Kunststoff besteht oder dieses enthält. Das Rohrkammerprofil
besteht aus mehreren verbundenen Kunststoffrohrkammern, deren Berührungsflächen
jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen darstellen.
-
Es ist bereits bekannt (vgl. DE-OS 26 42 552), Rohrleitungen aus Kunststoff,
insbesondere unterirdisch zu verlegende Schutzrohrleitungen für elektrische Kabel
und Leitungen, mit mehreren um ein Zentrum angeordneten und zueinander parallelen
Leitungsrohren einzusetzen, deren Außenflächen durch Zwickeln miteinander verbunden
sind, in die querschnittsmäßig nsprechend angepaßte Füllstücke angeordnet werden.
-
Derartige Rohrleitungen aus Kunststoff weisen den Nachteil auf, daß
sie einen vergleichsweisen großen Querschnitt benötigen, um mehrere Kabel zu verlegen,
ein relativ hoher Kunststoffmaterialanteil bei der Herstellung erforderlich wird
und relativ hohe Werkzeugkosten anfallen. Bei mehreren oder größeren Rohrdurchmessern
besteht weiterhin die Gefahr, daß sie nicht mehr für die bereits verlegten Schutzrohre
geeignet sind.
-
Aus der DE-AS 24 54 837 ist weiterhin ein Kabelkanalelement zur unterirdischen
Verlegung von Fernmeldekabeln bekannt, welches aus einer Anzahl von prallelen Kunststoffrohren
besteht, die in mindestens zwei Reihen angeordnet sind, wobei jeweils die Längsachsen
dreier benachbarter Kunststoffrohre - im Querschnitt gesehen - an den Eckpunkten
gleichseitiger Dreiecke liegen und die äußere Querschnittsbegrenzung der Außenrohre
an der Manteloberfläche jeweils Teile von Secksecken bildet. Die Kunststoffrohre
sind durch Verteiler auf Abstand gehalten und die Zwischenräume sowie die äußere
Umhüllung mit einem ausschäumbaren, die Kunststoffrohre miteinander verbindenden
Material ausgefüllt bzw. gehildet.
-
Derartige Kabelkanalelemente weisen den Nachteil auf,
daß
ebenfalls zur Herstellung eines vergleichsweisen Querschnittes ein relativ hoher
Kunststoffanteil erforderlich ist, da die Kabelkanalelemente aus den in der Zusammensetzung
unterschiedlichen Kunststoffrohren und dem ausgeschäumten Kunststoff bestehen, die
in der Regel zwei unterschiedliche Kunststoffmaterialien darstellen. In dieser Anordnung
besteht die Gefahr der Trennung von Schaum und Kunststoffrohr, die Gefahr des Eindringens
von Flüssigkeit in den Kunststoffschaum und dgl.. Durch den ebenfalls vergleichsweise
großen Querschnitt des Kabelkanalelementes kann in einem vorgegebenen Querschnitt
nur eine geringe Anzahl von Kabeln verlegt werden. Weiterhin besteht die Voraussetzung,
daß die Kabel einen bestimmten Querschnitt aufweisen, der nicht überschritten werden
darf. Schließlich besteht bei diesen Kabelkanalelementen die Gefahr, daß durch die
im Querschnitt sechseckige Rohrausbildung und die dadurch bedingte vieleckige Ausbildung
der Kabelkanalelemente Schwierigkeiten bei der Verlegung der Kabelkanalelemente
dann entstehen können, wenn sie in die bereits verlegten oder vorverlegten Schutzrohre
eingezogen werden sollen.
-
Ziel und Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, diese Nachteile
zu vermeiden oder zu verringern und Kabelkanalelemente zu finden, die bei einem
ver-
gleichbaren Querschnitt einen geringeren Kunststoffbedarf
bei der Herstellung erfordern, die Kabel ausreichend schützen, einen geringen Verlegeaufwand
benötigen und gut in evtl. bereits verlegte oder noch zu verlegende Schutzrohre
eingezogen werden können.
-
Die Kabelkanalelemente sollten somit einerseits aus Rohrkammerprofilen
bestehen, die den vorgenannten Anforderungen gerecht werden und andererseits aus
Verbindungsstücken oder Verbindungsteilen für Rohrkammerprofile, Dichtungselemente
sowie ggf. Schutzrohre und anderen Zubehörteilen, damit eine einwandfreie Verlegung
der Kabelkanalelemente ermöglicht wird.
-
Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß diesen Zielen und Aufgaben
Kabelkanalelemente mit mehreren um ein oder zwei Zentren angeordneten und zueinander
parallelen über-, unter-, neben- und/oder seitlich versetzt angeordneten Kunststoffohren
mit ringförmigem oder annähernd ringförmigem Querschnitt sowie ggf.
-
mit einer oder mehreren Muffen und/oder Verbindungsstücken zum Verbinden
der Kabelkanalelemente untereinander gerecht werden. Die Kabelkanalelemente bestehen
aus mindestens einem Rohrkammerprofil aus Kunststoff, das aus mindestens drei verbundenen
Kunststoffrohrkammern sowie Verbindungsstücken,
Dichtelementen
und dgl. zusammengesetzt ist und dienen zum Schutz und zur Verlegung von Kabeln,
insbesondere für Fernmelde- und andere Kommunikationskabel, Elektro-, Lichtleit-
undZoder Glasfaserkabel.
-
Das Rohrkammerprofil besteht aus 1.1 mindestens drei, vorzugsweise
4 bis 6 an ihren Berührungsflächen (2) miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten,
Zwickel oder andere ähnliche Abstandselemente oder Füllstücke) verbundenen Kunststoffrohrkammern
(3), 1.2 deren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen
darstellen, die einen bikonkaven Querschnitt oder einen Querschnitt aufweisen, der
aus zwei übereinander angeordneten bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten, deren
Öffnungen oder Mündungen in zueinander entgegengesetzte Richtungen weisen, gebildet
wird.
-
Die Kunststoffrohrkammern (3) des Rohrkammerprofils weisen mit Ausnahme
der Berührungs- und Verbindungsflächen (2) gleiche oder annähernd gleiche Wanddicken
(Fertigungstoleranzen +- 25 %, vorzugsweise +- 15 % von den Wandstärken gemessen
in mm) auf.
-
Die zum Zentrum weisenden Rohrflächenteile umschließen
ganz
oder teilweise einen zentralen Hohlraum (4) und bilden ganz oder teilweise dessen
Wandungsteile.
-
Nach einer vorzugsweisen Ausführungsform weisen die gemeinsamen Wandteile
und Verbindungsflächen (2) mit dem bikonkaven Querschnitt oder einem Querschnitt,
der aus zwei übereinander- bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten besteht, deren
Öffnungen bzw. Mündungen in zueinander entgegengesetzten Richtungen zeigen, eine
geringste Wanddicke an der Stelle auf, die auf der Verbindungsstrecke der benachbarten
Rohrachsmittelpunkte liegt, wobei die Wanddicke an diesem Punkt gleich oder annähernd
gleich (Fertigungstoleranzen +- 25 %, vorzugsweise +- 15 % der Wandstärke gemessen
in mm) der Uandungsstärke der Rohre ist.
-
Dabei sind die Verbindungsstrecken der Zentralachsen der Rohre im
Rohrkammerprofil (im Querschnitt) dreieckig oder vieleckig und bestehen vorzugsweise
aus gleichseitigen oder gleichschenkligen Dreiecken, Quadraten, Romben, Trapezen,
Drachenvierecken, Fünf- oder Sechsecken.
-
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind der zentrale
Hohlraum (4) bzw. die zentralen Hohlräume (4) im Querschnitt dreieck-, viereck-,
fünfeck-
oder sechseckförmig und werden von Segmenten oder Kreisbögen
begrenzt.
-
Nach einer sehr vorteilhaften Ausführungsform sind um den zentralen
Hohlraum (4) vier Rohrkammern angeordnet, von denen zwei gegenüberliegende Rohre,
die jedoch nicht unmittelbar angrenzen und somit keine gemeinsamen Berührungs- und
Verbindungsflächen besitzen, den gleichen Innendurchmesser aufweisen und die zwei
anderen gegenüberliegenden Rohre einen größeren und/oder kleineren Durchmesser besitzen.
-
Das Rohrkammerprofil ist vorzugsweise von einem Schutzrohr (5) umgeben
oder wird in das Schutzrohr bei dem Verlegen eingezogen. Durch das Schutzrohr werden
mechanische Verletzungen des Rohrkammerprofils und der Kabel sowie Feuchtigkeitsdurchtritt
und dgl. weitgehend vermieden.
-
Die Verbindungsstücke für das Rohrkammerprofil bestehen aus Schalen
oder schalenförmigen oder ringähnlichen Verbindungsstücken, vorzugsweise Klammerschalen
(6).
-
Das Rohrkammerprofil wird in der Nähe der Schutzrohrenden mittels
mindestens einer Dich-
tungsscheibe (7) und/oder Dichtungsmasse
abgedichtet und/oder von der Schutzrohrinnenwandung an dieser Stelle in einem bestimmten
Abstand gehalten. Dadurch wird ein Eintritt von Feuchtigkeit, Erde, Wasser und dgl.
an den offenen Enden des Schutzrohres vermieden.
-
Die als Verbindungsstück für die Rohrkammerprofile dienenden Klammerschalen
weisen auf ihrer Innenwandung rillen- oder wellenähnliche, im Querschnitt zahn-
oder zackenförmige Profilierungen auf und stehen durch Verbindungselemente, vorzugsweise
Schrauben (8, 8', 9, 9'), miteinander in Verbindung. Dadurch wird eine ausreichende
Verbindung und Befestigung der Rohrkammerprofile untereinander ermöglicht.
-
Nach einer vorzugsweisen Ausführungsform weist die Dichtungsscheibe
(7), die aus Kunststoff, Kautschuk oder anderem elastischen oder hartelastischen
Material besteht, etwa den gleichen oder etwas kleineren Durchmesser auf als der
Innendurchmesser des Schutzrohres (5). Sie besitzt im mittleren Flächenteil mindestens
eine Ausnehmung, die den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt ist und
besteht aus mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6, ineinander
übergehenden
Kreisbögen (11, 11', 11"), deren oeffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum
gerichtet ist. Durch diese Anordnung wird eine sehr gute Dichtigkeit der offenen
Schutzrohrenden erreicht.
-
Die Dichtungsscheibe ist dabei von einer vorderen und hinteren Druck-
oder Befestigungsscheibe (12, 12') umgeben, die einen geringeren Durchmesser als
den Innendurchmesser des Schutzrohres besitzen. Sie weisen im mittleren Flächenteil
Ausnehmungen auf, die den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt sind,
wobei die Druck- und/oder Befestigungsscheiben durch Befestigungsmittel, vorzugsweise
Schrauben (13), miteinander in Verbindung stehen.
-
Die Dichtscheiben weisen Ausnehmungen (14) auf, die dem Durchmesser
der eingeführten Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben (13), entsprechen oder
einen größeren Durchmesser besitzen, vorzugsweise zur Übernahme zusätzlicher Distanzbuchsen
oder ähnlicher Distanzstücke, durch die die Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben,
geführt sind.
-
Nach einer bevorzugten Ausführungsform enthält der zentrale Hohlraum
ein Stützprofil auf einem Teil
seiner Länge, vorzugsweise im Klemmbereich
der Klammerschalen. Diese Anordnung dient zur Unterstützung oder Vergrößerung der
mechanischen Festigkeit, insbesondere bei Druck- und/oder Zugbeanspruchungen im
Klemmbereich.
-
Das aus Kunststoff, vorzugsweise Kunststoffen auf der Basis von Thermoplasten
bestehende Rohrkammerprofil wird vorzugsweise nach dem Extrusionsverfahren hergestellt.
-
Die Klammerschalen (6) weisen auf ihren dem Rohrkammerprofil zugewandten
Flächen Ausnehmungen auf und bestehen (im umschlossenen Zustand) aus (im Querschnitt)
mindestens drei, vorzugsweise 4 bis 6, ineinander übergehenden Kreisbögen, deren
Öffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum gerichtet ist.
-
Der Durchmesser im Zahngrund der Klammerschalen (Innendurchmesser
im Zahngrund) ist geringfügig größer als der Außendurchmesser des Rohrkammerprofils,
jedoch kleiner als der Innendurchmesser der Klammerschalen an den Zahnspitzen, so
daß eine längskraftschlüssige Verbindung mit einer Klemmwirkung des Rohrkammerprofils
erzielt wird.
-
Die Klammerschalen sind dabei in ihrer Profilierung den Außenabmessungen
des Rohrkammerprofils angepaßt, wobei die das Rohrkammerprofil umschließenden Flächen
der Klammerschalen kreissegmentförmig angeordnete Rillen mit zahn- oder zackenähnlichen
Profilierungen aufweisen und die Rohrkammeraußenabmessungen (im Querschnitt) etwas
größer sind als die Innenabmessungen -der Klammerschalen an der Zahnspitze, so daß
unter -Klemmwirkung eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Rohrkammerprofil erfolgt.
-
Nach einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform weisen die rillenförmigen,
im Querschnitt zahn- oder zackenähnlichen Profilierungen (15) der Klammerschalen
(6) an ihren dem Rohrkammerprofil zugewandten Zahnspitzen Abflachungen (16) oder
Abrundungen auf.
-
Dadurch wird vermieden, daß die Zahnspitzen bei der längakraftachlüssigen
Verbindung das Rohrkammerprofil beschädigen oder zerstören.
-
Nach der bevorzugten Ausführungsform sind je vier Klammerschalen zur
Verbindung von zwei Rohrkammerprofilen zusammengefügt und werden durch Verbindungselemente
oder Schraubverbindungen, vorzugsweise Schrauben mit Muttern (8, 8', 9, 9'), zusammengehalten.
-
Die Klammerschalen besitzen somit sägezahnförmig profilierte Querrillen,
die im Querschnitt annähernd rechtwinklige Dreiecke oder annähernd rechtwinklige
Trapeze darstellen, wobei die Zahnabschrägungen jeweils zur Mündung des Rohrkammerprofils
zeigen und bei zwei miteinander verbundenen Klammerschalen in Gegenrichtung angeordnet
sind.
-
Jede Klammerhalbachale hat nach der bevorzugten Ausführungsform zwei
zur Achse des Rohrkammerprofils im Winkel von 90 0 oder annähernd 90 ° angeordnete
Ausnehmungen oder Anformungen zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Verbindungselementen
und mindestens eine, vorzugsweise zwei parallel zur Achse des Rohrkammerprofils
angeordnete Ausnehmungen oder Anformungen zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen
Verbindungselementen. Zu den Ausnehmungen oder Anformungen zählen auch Ausformungen,
Vorsprünge zur Aufnahme von Schrauben oder ähnlichen Verbindungselementen, die vorzugsweise
einstückig mit der Klammerhalbschale verbunden sind.
-
Die vier Klammerhalbschalen sind dabei vorzugsweise durch je zwei
(insgesamt pro Verbindung vier) im Winkel von 90 0 oder annähernd 90 0 und durch
mindestens drei, vorzugsweise vier parallel zur
Achse des Rohrkammerprofils
angebrachte Schrauben miteinander in Verbindung.
-
Nach einer Ausführungsform sind je zwei parallel zur Achse des Rohrkammerprofils
angebrachte Schauben auf einem Winkel zwischen dem zentralen Hohlraum und zur Halbachalenöffnung
angeordnet, der von dem Winkel, den die auf der zweiten Halbschale angebrachten
Schrauben bilden, abweicht. Dadurch wird erreicht, daß die Klammerhalbachalen in
der gewünschten Anordnung und Richtung zusammengefügt werden können.
-
Dazu sind nach einer Ausführungsform die Klammerhalbschalen mit Markierungsmitteln,
vorzugsweise einer oder mehrerer Markierungsrillen versehen, die auf der Außenfläche
der Klammerhalbschalen, vorzugsweise in der Nähe der Verbindungsstellen bzw. -flächen
angeordnet werden.
-
Das erfindungsgemäße Rohrkammerprofil kann als Mehrfachausnutzunssystem
eingesetzt werden. Es wird bevorzugt aus den an sich bekannten thermoplastischen
Kunststoffen, insbesondere Polyolefinen, vorzugsweise Ethylen- und/oder Propylen-homo-
oder -copolymerisaten, Polyvinylhalogeniden, vorzugsweise VinVl-
chloridhomo-
oder -copolymerisaten, im Extrusionsverfahren hergestellt.
-
Nach einer vorzugsweisen Ausführungsform besteht das Rohrkammerkunststoffprofil
aus 4 Rohrkammern.
-
Dabei werden innerhalb der vorzugsweisen Ausführungsform folgende
Abmessungen eingesetzt: 1 x 20 mm Innendurchmesser, 2 x 27 mm Innen durchmesser
und 1 x 35 mm Innendurchmesser. Andere Abmessungen oder Kombinationen sind jedoch
ebenfalls möglich. Das Rohrkammerprofil kann bei der Extrusion mit einem Hilfsseil
versehen werden.
-
Größere Profillängen, insbesondere über 1000 m Länge, werden vorzugsweise
auf Standard-Spulen oder -trommeln aufgewickelt und können mit Hilfe dieser Transporthilfsmittel
transportiert werden.
-
Unter Verwendung der erfindungsgemäßen Kabelkanalelemente, insbesondere
Rohrkammerprofile, Verbindungsstücke, Dichtungsscheiben ist die Verbindungs-und
Abdichtungstechnik einfach und kann auch ohne Spezial-Montagemaschinen oder -zuführungen
(Gas, Strom) durchgeführt werden.
-
Die Verbindungsstücke und Abdichtungsscheiben können bei notwendigen
Reparaturen leicht gelöst werden und sind wiederverwendbar.
-
Die Flexibilität bei der Verlegung in vorhandene Kabelkanairohre ist
wichtig. Insofern werden Wanddicken von ca. 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise 1,5 bis
5 mm für das Rohrkammerprofil verwendet. Bei der Fertigung eines Rohrkammerprofils
mit mehr als 4 Einzelrohren werden der Handhabung und Flexibilität Grenzen auferlegt.
-
Die Anderung des 4-Rohr-Stystems (1 x 35 , 2 x 27 , 1 x 20 ) in ein
6-Rohr-5ystem (2 x 35 , 2 x 27 , 2 x 20 ) hat z. B. eine Widerstandsmoment-Erhöhung
von ca. 40 % zur Folge, so daß vorzugsweise Rohrkammerprofile mit bis zu 4 Rohrkammern
oder mit 4 Rohrkammern verwendet werden.
-
Die Verbindung und Abdichtung kann auch mit Kleinhandwerkzeug montiert
und demontiert werden, so daß Vorteile bei der Montage bestehen.
-
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Verlegen von Kabelkanalelementen,
wobei die Rohrkammerprofile bestehend aus 1.1 mindestens drei, vor-
zugsweise
4 bis 6 an ihren Berührungsflächen (2) miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten,
Zwickel oder andere ähnliche Abstandselemente oder Füllstücke) verbundene Kunststoffrohrkemmern
(3), 1.2 deren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen
darstellen, die einen bikonkaven Querschnitt oder einen Querschnitt aufweisen, der
aus zwei übereinander angeordneten bzw.
-
ineinandergrenzenden Ringsegmenten, deren Öffnungen oder Mündungen
in zueinander entgegengesetzte Richtungen zeigen, besteht, ohne Kabel in die Schutzrohre
eingezogen, mittels Muffen und/oder Verbindungselementen, vorzugsweise Klammerschalen,
untereinander verbunden und in der Nähe der Schutzrohrenden mittels mindestens einer
Dichtungsscheihe und/oder Dichtungsmasse abgedichtet werden.
-
Nachdem die Rohrkammerprofile in das bzw. die Schutzrohre eingezogen
ist bzw. sind, erfolgt die Verbindung der Rohrkammerprofile untereinander mittels
der Verbindungsstücke, vorzugsweise unter Verwendung von Klammerschalen oder Klammerhalbschalen.
Dabei werden die Klammerschalen bzw. -halbachalen vormontiert.
-
Die obere und untere Klammerschale werden entsprechend der umlaufenden
Markierungsrille mit Verbindungselement
vorzugsweise mit Zylinderschrauben
lose zusammengeführt. Dazu werden die vormontierten Klammerschalen über die beiden
Rohrprofilenden aufgesteckt. Die Markierungsrillen der Klammerschalen zeigen dabei
vorzugsweise zur Profilrohrstirnseite. Die Rohrprofilstirnfläche läßt man ein kleines
Stück, ca.
-
1 bis 3 mm, überstehen. Die Stützprofile werden bis geringfügig hinter
die Stirnseite der Klammerschalen in beide Rest kammern stirnseitig eingeschoben.
Danach schließt man die Klammerschalen mit Schrauben.
-
Das überstehende Rohrprofil wird mittels eines Planhobels auf ca.
0,5 bis 1,0 mm so plangehobelt oder geschnitten, daß eine geschlossen gehobelte
Profilstirnseite entsteht. Das Stützprofil darf dabei nicht vom Hobelmasser erfaßt
werden. Danach werden die Rohrkammerprofilenden stirnseitig zusammengeführt und
die Klammerschalen mit Schrauben, vorzugsweise Sechskantschrauben kreuzweise bis
zur Dichtheit zusammengeschraubt.
-
Zur Restraumabdichtung werden die Druckscheiben und Dichtscheiben
mittels Schrauben, vorzugsweise Sechskantschrauben mit Distanzbuchsen lose zusammengebaut.
-
Das Restraumabdichtsystem wird dann über die Rohrprofilenden bis zur
Dichtposition geschoben. Erst dann erfolgt die Verspannung und das Abdichten des
Restraumes
durch Festziehen der Schrauben.
-
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Herstellung
von planen bzw. zur Verbindung geeigneter Rohrenden oder Rohrkammerprofilenden,
bestehend aus einem Zapfen, einem Rohr oder einem zapfen- bzw. rohrähnlichen Profil,
einem um das Profil drehbar angebrachten Mantel, einer Hülse oder einem teilweise
rohrförmigen, drehbar angebrachten Gehäuseteil, das eine oder mehrere messer- oder
ähnliche Schneidvorrichtungen in einem Winkel von 90 0 oder annähernd 90 ° (bezogen
auf das stab- bzw. rohrähnliche Profil oder auf die Rohrachse) trägt. Die Schneidvorrichtung
besitzt an mindestens einer Stelle einen Griff, so daß die Schneidvorrichtung mit
Hilfe des Griffes um den Zapfen, das Rohr oder das rohrähnliche Profil gedreht und
dabei das Rohrende bzw. Rohrkammerprofilende abgehobelt bzw. abgeschnitten werden
kann.
-
Die beigefügten Zeichnungen stellen vorzugsweise Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Kabelkanalelemente schematisch dar.
-
In Fig. 1 ist ein Querschnitt durch ein Rohrkammerprofil (1) aus Kunststoff
schematisch dargestellt, das aus vier an ihren Berührungsflächen miteinander verbundenen
Kunststoffrohrkammern (3) besteht, wobei der zentrale Hohlraum (4) von den vier
Rohrkammern umschlossen ist. In Fig. 2 ist ein Querschnitt der Verbindungsstelle
von zwei Rohrkammern schematisch dargestellt. Die an ihren Berührungsflächen (2)
miteinander (also ohne durchlaufende Profilleisten, Zwickel oder andere ähnliche
Abstandselemente oder Füllstücke) verbundenen Kunststoffrohrkammern (3) besitzen
an ihren Berührungsflächen (2) jeweils gemeinsame Wandteile und Verbindungsflächen,
die einen bikonkaven Querschnitt oder einen Querschnitt aufweisen, der aus zwei
übereinanderangeordneten bzw. ineinandergrenzenden Ringsegmenten besteht, deren
Öffnungenoder Mündungen in zueinanderentgegengesetzte Richtungen weisen.
-
In Fig. 3 sind die ein System bildenden Kabelkanalelemente an einer
Verbindungsstelle schematisch dargestellt. Die Rohrkammerprofile (1) sind in den
Schutzrohren (5) angeordnet, in die sie vorzugsweise nach-
träglich
eingezogen werden. An den Enden bzw. Verbindungsstellen der Rohrkammerprofile sind
die Verbindungsstücke (6) angebracht, die aus zwei oder mehreren Schalen oder schalenförmigen
Teilen bestehen, die im zusammengesetzten Zustand das Rohrkammerprofil an dem Rohrkammerende
bzw. an der Verbindungsatelle ringförmig umgeben.
-
Das Rohrkammerprofil ist in der Nähe der Schutzrohrenden mittels mindestens
einer Dichtungsscheibe (7) (oder Dichtungsmasse) abgedichtet und/oder von der Schutzrohrinnenwandung
an dieser Stelle in einem bestimmten Abstand gehalten.
-
In Fig. 4 ist die Verbindungsvorrichtung in Form der Klammerschalen
(6) schematisch dargestellt, die die Rohrkammerprofile (1) an ihren Enden miteinander
verbinden. Von den Verbindungsschrauben oder ähnlichen Verbindungselementen sind
mindestens je zwei Schrauben (8, 8'), vorzugsweise drei oder vier Schrauben, parallel
zur Achse des Rohrkammerprofils angebracht, während mindestens zwei Schrauben (9,
9'), vorzugsweise vier Schrauben oder ähnliche Verbindungselemente, im Winkel von
90 0 oder annähernd 90 ° zur Achse des Rohrkammerprofils oder zur Achse der parallelen
Schrauben (8, 8') angebracht sind.
-
In Fig. 5 ist ein Längsschnitt der Innenwandung einer Klammerschale
(6) bzw. eines Klammerschalenteiles mit den zahn- oder zackenähnlichen Profilierungen
(15), die abgeflachte Zahnspitzen (16) aufweisen, schematisch dargestellt.
-
Die Fig. 6 zeigt einen schematischen Querschnitt durch die Klammerschale
(6), Klammerschalenteile, im geschlossenen Zustand. Die Ausnehmungen, Löcher oder
dgl. für die Schrauben (8) sind im Winkel zur Zentralachae oder zur Achse des zentralen
Hohlraumes angebracht, die anders sind als die Ausnehmungen, Löcher und dgl. für
die Schrauben oder Verbindungselemente (8'). Die Ausnehmungen in der Mitte der Klammerschalen
bzw. Klammerschalenteile sind für die Aufnahme des Rohrkammerprofiles bestimmt.
-
Die Fig. 7 zeigt einen Schnitt durch das Kabelkanalelement in Form
des Dichtungssystems. Die Dichtungsscheibe (7) besitzt in ihrem mittleren Flächenteil
eine ähnliche Ausnehmung (10) für das Rohrkammerprofil (1) taie die Klammerschalen,
die den Außenabmessungen des Rohrkammerprofils angepaßt ist und aus mindestens drei,
vorzugsweise 4 bis 6, ineinander übergehenden Kreisbögen (11, 11', 11 " ) be-
steht,
deren Öffnung bzw. Mündung auf den zentralen Hohlraum gerichtet ist. Die Dichtungsscheibe
weist Ausnehmungen (14) auf, die dem Durchmesser der eingeführten Befestigungsmittel,
vorzugsweise Schrauben, entsprechen oder einen größeren Durchmesser besitzen, vorzugsweise
zur Übernahme zusätzlicher Distanzbuchsen oder ähnlicher Distanzstücke, durch die
die Befestigungsmittel, vorzugsweise Schrauben, geführt sind.
-
In Fig. 8 ist schematisch dargestellt, daß die Dichtungsscheibe von
einer vorderen und hinteren Druck- oder Befestigungsscheibe (12, 12') umgeben ist,
die einen geringeren Durchmesser als den Innendurchmesser des Schutzrohres aufweisen.
Die Druck- und/oder Befestigungsscheiben stehen durch Befestigungsmittel, vorzugsweise
Schrauben miteinander in Verbindung. Die Schrauben sind vorzugsweise von Distanzbuchsen
(vgl. Schraffierungsstelle zwischen Ausnehmung der Dichtungsscheibe (7) und der
Schraube (13) umgeben.
-
- Leerseite -