DE3321763A1 - Vorrichtung zur kombinierten therapeutischen und anregenden behandlung von zahnfleisch - Google Patents
Vorrichtung zur kombinierten therapeutischen und anregenden behandlung von zahnfleischInfo
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Description
Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur kombinierten therapeutischen und anregenden Behandlung von Zahnfleisch,
insbesondere eine Vorrichtung mit der wirksam eine Reinigungsflüssigkeit
und/oder ein flüssiges Medikament an die Zahnfleischrinne abgegeben wird.
. _ Bekannte Vorrichtungen zur Abgabe einer Spülflüssigkeit
und/oder eines flüssigen Medikaments an das Zahnfleisch zur Behandlung von Paradentose und ähnlichen Zahnfleischerkrankungen
weisen im allgemeinen einen Griff auf, der in einer Spitze endet, die so geformt ist, daß der Zugang zur
. c Zahnfleischrinne erleichtert wird. Wie in der US-PS 1 586
302 beschrieben, ist die Spitze mit einer Rinne zur Aufnahme einer Spritze versehen, deren abgegebener Flüssigkeit
durch die Rinne zu einer oder mehreren Auslaßöffnungen
geleitet wird, die an der äußersten Spitze angeordnet sind, die mit dem zu behandelnden Zahnfleisch in Berührung
steht. Offensichtlich wurde die Vorrichtung so gehandhabt, daß die Spitze innerhalb der Mundhöhle an die vorbestimmte
Stelle gebracht wurde und dann die Spritze wie angedeutet eingeführt wurde. Das Risiko einer Zahnfleischverletzung
mit einer solchen Vorrichtung liegt auf der Hand. Die 25
genaue Positionierung zweier getrennter Vorrichtungen ist unter schwierigen Bedingungen erforderlich besonders
was die Spritze betrifft.
Die den US-Patentschriften 1 538 797 und 1 538 798 beschriebenen
Injektionsröhrchen für Zahnärzte weisen einen kugelförmigen Flüssigkeit enthaltenden Mittelbereich mit einem
nach unten gerichteten Ansatz auf, der eine langgestreckte Spitze bildet. Eine Flüssigkeitsabgabe wird dadurch bewirkt,
daß der Flüssigkeitsbereich mit der Hand zusammen-
^J w C \ /U
gedrückt wird. Wenn der Flüssigkeitsvorrat erschöpft ist, sind erhöhte Drucke notwendig, um Flüssigkeit auszustoßen;
das Risiko einer Zahnfleischverletzung ist unvermeidbar, da unberechenbare Handbewegungen bei physischer
Belastung wahrscheinlich sind. Wird darüber hinaus Luft von der Flüssigkeit aufgenommen, so wird die Wirksamkeit der
Flüssigkeit wesentlich herabgesetzt.
Das in der ÜS-PS 1 015 039 beschriebene zahnärztliche
Werkzeug zur Abgabe von Kühlwasser an einem in der Mündhöhle abgenommenen Wachsabdruck für ein Inlay weist einen
langgestreckten, rohrförmigen Griff auf, in den innen eine zusammendrückbare Patrone mit Kühlflüssigkeit eingebracht
ist. Das der Spitze zugewandte Ende der Patrone steht in Stromungsverbindung mit einer Offnungen aufweisenden
Spitze. Ein Metallstreifen liegt über der Patrone und
bildet mit einem äußeren Kompressionselement ein Teil; eine Druckkraft auf das Kompressionselement wird über den
Metallstreifen übertragen und drückt die Patrone zusammen,
1P Ci '
wodurch die Flüssigkeit durch die mit Offnungen versehene
Spitze gedrückt wird. Die Patrone wird wie ein Füllfederhalter über die Spitze neu gefüllt, indem das Kompressionselement erst niedergedrückt und dann losgelassen wird.
Diese Vorrichtung ist nicht für den Zugang zur Zahnfleisch- ^ rinne oder zur Verteilung therapeutischer Mittel gedacht.
Wenn das Kompressionselement in der niedergedrückten Stellung losgelassen wird, wird notwendigerweise Luft
angesaugt. Das Verfahren Druck auszuüben ist unpraktisch und wenig wirkungsvoll, da eine relativ große Fläche
betroffen ist und die lokalen Druckventile variieren.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine verbesserte Vorrichtung zu schaffen, bei der die g'enannten und ähnliche
Nachteile auf ein Minimum reduziert bzw. eleminiert werden. Mit relativ einfachen Mitteln soll eine Vorrichtung
zur Abgabe einer Spülflüssigkeit und/oder flüssigen Medikamenten
unter Druck an die Zahnfleischrinne geschaffen werden, wobei eine wirkungsvolle und gleichmäßige Druckausübung
auf die Behandlungsflüssigkeit sichergestellt ist und die Vorrichtung mehrfach verwendet werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung eingangs genannten Art mit Hilfe der im Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmale
-)0 gelöst.
Damit wird eine Vorrichtung zur kombinierten therapeutischen und anregenden Behandlung des Zahnfleisches geschaffen,
die einen langgestreckten Griff aufweist, der in
^c einer nachgiebigen Spitze endet, die mit einer oder mehreren
Öffnungen zur Abgabe von unter Druck stehenden Flüssigkeit versehen und so ausgebildet ist, daß eine Berührung
der Zahnfleischrinne mit der Spitze zur Untersuchung erleichtert wird. Die Vorrichtung ist außerdem mit einer
2Q Leitung versehen, welche die Spitze mit einem Flüssigkeitsbehälter
verbindet, welcher hermetisch von einem entfernbaren und einsteckbaren Verschluß abgedichtet wird. Dieser
ist durch eine Kraft entlang der Längsachse des Flüssigkeitsbehälters verschiebbar, wodurch das Gesamtvolumen
des Flüssigkeitsbehälters vermindert und dadurch der Druck auf die.daran enthaltene Flüssigkeit vergrößert
wird.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Griff
on rohrförmig aufgebaut und das von den Seitenwänden des
Griffs gebildete Innenvolumen steht mit einem entfernbaren Einsteckverschluß in Verbindung, der so angeordnet ist,
daß er die der Spitze abgewandte Seite des Griffs, der den Flüssigkeitsbehälter einschließt, hermetisch abschließt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 schematisch ein Ausführungsbeispiel, bei dem
der Flüssigkeitsbehälter von den übrigen Elementen
physisch getrennt ist;
Figur 2 einen senkrechten Schnitt durch die Spitze gemäß Figur 1;
Figur 2A eine Draufsicht auf die im Ganzen dargestellte
Spitze gemäß Figur 2;
Figur 3 eine Seitenansicht eines Schnittes durch ein .. (- zweites Ausführungsbeispiel;
Figur 3A eine Draufsicht auf einen Einsteckverschluß;
Figuren 4 und 4A einen teilweise abgebrochenen, senkrechten
P0 Schnitt durch eine ventilgesteuerte Spitze eines
dritten Ausführungsbeispiels; "
Figuren 5 und 5A einen teilweie abgebrochenen senkrechten Schnitt durch eine ventilgesteuerte Spitze eines
„(- vierten Ausführungsbeispiels.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung, von der in Figur 1
schematisch ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, weist eine langgestreckte Sonde 10 mit einem Griff 12
__ auf, der wie unten beschrieben, massiv oder röhrenförmig
ist und zum besseren Anfassen einen kreisförmigen oder rechteckigen Querschnitt hat. Die Sonde 10 ist vorne
mit einem abgewinkelten Hals 16 versehen, der es erleichtert, die Sonde 10 in die richtige Stellung innerhalb der
Mundhöhle zu bringen, und endet in einer flexiblen Spitze
14. Die Spitze 14 ist gemäß den Figuren 2 und 2A mit einem zylindrischen Ansatz 18 versehen, in den eine Leitung
20 so tief in einem Kanal 22 eingeschoben und befestigt wird, daß sie nicht beschädigt wird. Die Befestigung
wird durch Klebstoff oder andere geeignete bekannte Maßo
nahmen gesichert. Durch abgestufte zylindrische Bereiche 24 und 26 wird ein Aufbau mit struktureller Stabilität
geschaffen, der keine Kanten aufweist, die bei Verwendung der Vorrichtung das Zahnfleisch verletzen könnten. Die
Spitze 14 ist mit dem Griff 12 über einen Ring 28 befestigt, der aus einem Stück mit dem Hals 16 besteht.
Die Spitze 14 verjüngt sich in dem Bereich 26 nach unten zu und endet am Außenende 23 des Kanals 22.
Die Leitung 20 verbindet die Spitze 14 mit der Auslaßöffnung 30 eines Flüssigkeitsbehälters 32, der in Figur
1 als von der Sonde physisch getrennter Bestandteil gezeigt ist und eine Vorrichtung ähnlich einer Spritze mit zylindrischem
Querschnitt darstellt. Ein entfernbarer, eingesetzter
Verschluß 34 ist mit einem Deckel 36 versehen, dessen 20
Durchmesser größer ist als der Durchmesser am Ende 40
des Behälters 32, so daß ein peripherer Bereich 38 entsteht, der die manuelle Entfernung des Verschlusses 34,
beispielsweise zur Nachfüllung des Behälters 32, erleichtert. Die Seitenwand 42 des Verschlusses 34 ist an ihrer
25
Vorder- oder Unterkante 44 mit einem Dichtungsring 46 versehen, dessen Größe so gewählt ist, daß seine vertikale
Außenkante mit der Innenfläche der Seitenwand 48 des Flüssigkeitsbehälters 32 funktionell zusammenwirkt und
die Flüssigkeit im Flüssigkeitsbehälter 32 dicht einschließt.
Die Vorrichtung gemäß Figur 1 wird wie folgt verwendet: Eine Flüssigkeit, beispielsweise Spülwasser oder ein
Medikament wird in den Flüssigkeitsbehälter 32 eingefüllt
O L. I /UO
und der Verschluß 34 wie dargestellt angeordnet. Der Durchmesser der Leitung 20 und besonders der des Kanals 22
ist relativ klein, so daß ein Ausfließen der eingefüllten Flüssigkeit durch den Kanal 22 im Prinzip durch die Wirkung
der Oberflächenspannung der Flüssigkeit vermieden wird, 5
wenn nicht bzw. bis der notwendige Druck durch Verschiebung des Verschlusses 34 entlang seiner Längsachse nach unten
ausgeübt wird. Die Sonde 10 wird in die Mundhöhle eingebracht, so daß das Außenende 23 des Kanals 22 der Spitze
14 in die Zahnfleischrinne 50 gemäß Figur 1, also den
Zwischenraum zwischen Zahnfleisch 52 und Zahn 54, das sogenannte Zahnfach, eingeführt wird. Nachdem 'die Stelle
bestimmt ist, drückt der Verwender den Verschluß 34 kräftig nach unten; die Anwendung eines relativ leichten Drucks
genügt, um den erwähnten Strömungswiderstand zu überwinden,
wodurch Flüssigkeit durch den Kanal 22 an der vorbestimmten Stelle ausströmt. Auf diese Weise wird ein Medikament
oder eine Spülflüssigkeit einer Stelle unterhalb der Zahnfleischlinie zugeführt.
Bei weiteren Ausführungsbeispielen kann die Leitung 20
am Griff 12 an der Stelle 56 oder an der Stelle 58, die in Figur 1 gestrichelt angedeutet ist, angebracht werden.
In diesen Fällen ist der Griff 12 röhrenförmig aufgebaut, um einen durchgehenden Strömungsweg zwischen der Eintritts-
stelle der Flüssigkeit und dem Kanal 22 zu schaffen.
Die Verbindung an der Stelle 58 also an dem distalen, der Spitze 14 abgewandten Ende ist vorzuziehen, da sie
wahrscheinlich den Verwender beim Halten oder Handhaben
der Vorrichtung weniger stört.
30
30
Die Vorrichtung kann verwendet werden, bis die Flüssigkeit praktisch ganz verbraucht ist. Luft im Flüssigkeitsbehälter
32 dient als Kissen, wodurch der Verschluß 34 auch ganz ohne Flüssigkeit im Flüssigkeitsbehälter 32
als Kolben wirkt. Jedenfalls ist das Verhältnis des Gesamt-
Volumens des Flüssigkeitsbehälters 32 zum Gesamtvolumen
der Leitung 20 normalerweise recht groß, so daß ein Verlust aufgrund unverwendeter Flüssigkeit in der Leitung unbedeutend
ist.
Zur Verwendung der Vorrichtung gemäß Figur 1 braucht der Verwender beide Hände im Gegensatz zur Vorrichtung
60 gemäß Figur 3, bei der man nur eine Hand braucht. Bei dieser Vorrichtung 60 ist der Griff 62 röhrenförmig
aufgebaut; sein distaler Endbereich dient als Flüssigkeitsbehälter 64. Dieser steht mit einer Öffnung 66 über einen
Kanal 6 8 in Strömungsverbindung, der sich über einen Hals 70, der, wie oben beschrieben, abgewinkelt ist, und
dann durch die Spitze 72 erstreckt, die nach unten hin konvergiert und in einer Öffnung 66 endet. Der Durchmesser
des Flüssigkeitsbehälters 64 ist aus den oben genannten Gründen im Vergleich zu dem Durchmesser des Kanals 68
relativ groß. Aus Gründen der praktischen Brauchbarkeit ist die Länge der Vorrichtung 60 beschränkt. Der Griff
62 endet auf der der Spitze abgewandten Seite in einem konisch nach außen laufenden oder trichterförmigen Bereich
74, wodurch ein trichterförmiges Ende geschaffen wird, um das Füllen des Flüssigkeitsbehälters 64 mit Flüssigkeit
zu erleichtern. Der Einsteckverschluß 76 ist ähnlich aufgebaut wie der Verschluß 34 gemäß Figur 1 und ist
mit einem Deckel 78 versehen dessen Durchmesser größer ist als der des trichterförmigen Bereichs 74 wie durch
die gestrichelten Linien in den Figuren 3 und 3A angedeutet ist, wodurch ein Griffbereich 80 zur Entfernung des Einsteckverschlusses
76 aus der gänzlich geschlossenen, eingesteckten Stellung geschaffen wird. Die Seitenwand
82 des Einsteckverschlusses 76 ist an ihrer Vorder- oder Unterkante 84 mit einem Dichtungsring 86 versehen, der
nach dem Einführen mit der Innenfläche 88 des Griffes 62 zusammenwirkt und die Flüssigkeit im Flüssigkeitsbehäl-
ter 64 hermetisch abdichtet und die Stellung des Ansteckverschlusses
76 stabilisiert.
Die Vorrichtung 60 gemäß Figur 3 wird wie folgt benutzt: ρ- Die gewünschte Menge der Flüssigkeit der obengenannten
Art wird in den Flüssigkeitsbehälter 64 eingebracht. Ohne Druck strömt aufgrund der oben beschriebenen Oberflächenspannung
keine Flüssigkeit durch die Öffnung 66. Der Einsteckverschluß 76 wird in den Flüssigkeitsbehälter
. 64 bis zu einer solchen Eindringtiefe eingesteckt, daß
seine Anordnung stabil ist. Etwas, wenn auch wenig, Flüssigkeit kann durch die Öffnung 66 ausströmen und das Erreichen
des Flüssigkeitsaustrittsdrucks anzeigen. Die Vorrichtung 60 wird wie oben beschrieben in der Mundhöhle angeordnet,
wobei der Daumen oder der Zeigefinger der haltenden Hand zum Herunterdrücken des Einsteckverschlusses 76 dient,
um eine Flüssigkeitsabgabe durch die Öffnung 66 einzuleiten und aufrechtzuerhalten.
P Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist der Flüssigkeitsbehälter
64 mit einem zerbrechbaren Behälter, einer Patrone oder einem anderen geeigneten Behältnis versehen, das
die Behandlungsflüssigkeit oder das flüssige Medikament unter Druck einschließt. Der Behälter, dessen Form auf
die Innenmaße des Flüssigkeitsbehälters 64 abgestimmt ist, so daß er bündig dort hineinpaßt, wird in den Flüssigkeitsbehälter
64 eingebracht, bis er mit einem dort vorgesehenen Anschlag, z.B. mit der ringförmigen Schulter
90 gemäß Figur 3, die in dem Griff 62 integriert ist und einen Strömungsweg 92 einschließt, dessen Durchmesser
mindestens gleich groß ist wie der des Kanals 68. Der Einsteckverschluß 76 dieses Ausführungsbeispiels ist
so ausgebildet, daß, wenn er im wesentlichen ganz eingedrückt ist, genügend Druck auf das Behältnis entweder
durch direkte Berührung oder ein Luftkissen ausgeübt
wird, so daß es zerbirst. Die näher der Spitze 66 gelegene Abschlußwand des Behältnisses, die mit der Schulter 90
in Eingriff steht, ist so ausgelegt, daß sie unter Druckverhältnissen zerreißt, die herrschen, wenn der Einsteck-P-Verschluß
76 im wesentlichen eingeschoben ist, so daß die schon vorher komprimierte Flüssigkeit freigegeben
wird. Statt mit einem Anschlag aufzuweisen, kann der Innendurchmesser des Flüssigkeitsbehälters 64 auch auf der
der Spitze zugewandten Seite abgesetzt sein, so daß der Einsteckverschluß 76 das Behältnis in den kleineren Raum
drückt und der daraus resultierende erhöhte Druck das Zerreißen bewirkt.
Für die mit den Behältnissen ausgestatteten Ausführungsbeispiele
werden nachgiebige Spitzen wie sie in den Figuren 4
und 5 dargestellt sind empfohlen. In Figur 4 ist eine nachgiebige erste Spitze 94 mit einem Absperrventil 96
versehen, das normalerweise zur Verhinderung einer Flüssigkeitsströmung zwischen den Kanalbereichen 98 und 98A, der
an der Auslaßöffnung 100 endet, geschlossen ist. Das
Absperrventil 96 ist mit einem zentralen, horizontalen Schlitz versehen, der einen oberen Abschnitt 102 und einen
unteren Abschnitt 104 gemäß Figur 4A abgrenzt. In geschlossener Stellung sorgt das Absperrventil 9 6 für einen druckbeständigen,
hermetischen Abschluß, der durch seine Stellung dem durch den Inhalt des Flüssigkeitsbehälters 64 ausgeübten
Druck standhält. Wenn jedoch die erste Spitze 94 in Richtung des Pfeiles gemäß Figur 4A gedreht wird, wie es
beispielsweise der Fall ist, wenn die Fläche 106 der ersten Spitze 94 gegen einen Zahn gedrückt wird, bewirkt
die Biegung der ersten Spitze 94, daß sich das Absperrventil 96 in die Stellung öffnet, die von dem oberen Abschnitt
102 und dem unteren Abschnitt 104 in Figur 4A dargestellt ist.
Die Innenfläche 108 einer zweiten Spitze 110 gemäß Figur 5 ist mit normalerweise geschlossenen Schlitzen 112 versehen,
die im wesentlichen senkrecht zu der Innenfläche 108 angeordnet sind. In geschlossener Stellung sorgen
die Schlitze · 112, wie oben beschrieben, für einen hermetischen Abschluß. Wenn jedoch die Innenfläche 108 gegen
einen Zahn gedrückt wird, bewirkt die durch den Pfeil in Figur 5A angedeutete Biegung der zweiten Spitze 110,
daß sich die Schlitze 112 öffnen und Auslässe 112a für _,_ die unter Druck stehende Flüssigkeit bilden, wie es in
Figur 5A gezeigt ist.
Die in den Figuren 5 und 5A dargestellte zweite Spitze 110 ist bei dem Ausführungsbeispiel mit Flüssigkeit sowie
. c bei dem mit einem Behältnis zu verwenden. Im ersteren
Fall wird der Einsteckverschluß 76 eingeschoben und niedergedrückt,
soweit es der resultierende Gegendruck erlaubt. Bei maximaler Tiefe befindet sich der Einsteckverschluß
76 in einer stabilen Stellung. Bei Gebrauch muß der Verwender nur die Spitze in der oben beschriebenen Weise biegen,
um eine Flüssigkeitsabgabe einzuleiten und aufrechtzuerhalten,
wobei der Einsteckverschluß 76 nicht niedergedrückt werden muß.
Die hier beschriebenen Spitzen bestehen aus Hartgummi
oder einem ähnlichen polymerem Material mit gleicher Nachgiebigkeit und Festigkeit. Das ausgewählte Material
sollte auf jeden Fall gegenüber der enthaltenen Flüssigkeit inert sein. Die Außenfläche der Spitzen sollte das Zahnfleisch
nicht reizen und geschmacklos sein. Die Spitze kann austauschbar und einfach mit der Vorrichtung verbindbar
sein, indem das Vorderende des Griffes in die Spitze eingesteckt wird.
Die eingefüllte Flüssigkeit kann schlichtes Spülwasser oder ein therapeutisches Mittel zur Behandlung entzündeten
Zahnfleisches sein und entweder in flüssiger oder halbfester Form vorliegen.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die im Bereich der Spitze angeordnete Ventileinrichtung über eine geeignete,
am Griff vorgesehene und mechanisch mit diesem verbundene Steuereinrichtung betätigt werden.
Bei einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
der Griff aus transparentem Material, beispielsweise einem bekannten, inerten, filmbildenden synthetischen
organischen Polymer hergestellt sein, damit die Dosierung optisch bemessen werden kann. Ein Griff dieser Art kann mit
einer Meßeinteilung und Kennzeichen versehen sein, wodurch eine relativ genaue Abschätzung der Dosierung vorgenommen
werden kann.
gl/do
Lee
rseite
Claims (10)
- Ansprüche, 1/ Vorrichtung zur kombinierten therapeutischen und I/anregenden Behandlung von Zahnfleisch gekennzeichnet- einen langestreckten Griff (12), der vorne in einer nachgiebigen Spitze (14) endet, die mit einer oder mehreren Öffnungen zur Abgabe einer unter Druck stehenden Flüssigkeit versehen und so geformt ist, daß sie -die der Untersuchung dienende Berührung der Spitze (14) mit der Zahnfleischrinne (50) erleichtert,- eine Leitung (20), welche die Spitze (14) mit einem durch einen entfernbaren und einsteckbaren Verschluß (34) hermetisch abgeschlossenen Flüssigkeitsbehälter (32) verbindet, wobei durch eine auf den entlang der Längsachse des Flüssigkeitsbehälters (32) bewegbaren Verschluß (34) wirkende Kraft das Gesamtvolumen des Flüssigkeitsbehälters (32) vermindert und dadurch der Druck auf die im Flüssigkeitsbehälter (32) enthaltene Flüssigkeit vergrößert wird.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitsbehälter (32) von den übrigen
Teilen der Vorrichtung physisch getrennt ist und über eine Leitung (20) direkt mit der Spitze (14) verbunden ist. - 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Flüssigkeitsbehälter (32) über eine Leitung (20) mit dem Griff (12) verbunden ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (62) rohrförmig ist und einen Flüssigkeitsbehälter (64) aufweist, der Flüssigkeit direkt oder ein zerbrechbares Behältnis mit der unter Druck stehenden Flüssigkeit enthält, wobei der entfernbare Einsteckverschluß (76) das distale, der Spitze (72) abgewandte Ende des Griffs (62) und des Flüssigkeitsbehälters (64) dicht abschließt.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende des Griffes (62) innen einen
Anschlag aufweist, der so angeordnet ist, daß das
Vorderende des zerbrechbaren Behältnisses damit in
Eingriff steht, wenn das Behältnis in den Flüssigkeitsbehälter (64) eingebracht ist. - 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag eine an die innere Oberfläche des
Griffs (62) angeformte ringförmige Schulter (90)
aufweist. - 7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spitze (94) ein innen angeordnetes,
normalerweise geschlossenes Absperrventil (96) auf-weist, daß durch eine Drehbiegung der ersten Spitze (94) in eine offene Stellung drehbar ist. - 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen normalerweise geschlossene Schlitze (112) sind, die durch eine Drehbiegung der zweiten Spitze (110) in eine offene Stellung dehnbar sind.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (48) des Flüssigkeitsbehälters (32) durchsichtig sind, so daß der Grad der Entleerung der Flüssigkeit im Flüssigkeitsbehälter (32) optisch wahrgenommen werden kann.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (48) des Flüssigkeitsbehälters (32) mit einer aufgedruckten Meßeinteilung zur Anzeige der Dosierung versehen sind.
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