DE3321440C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Entfernen des
ausflotierten Schlammes beim biologischen Aktivierungsreinigen
von Abwässern unter Anwendung des fluiden Filtrierens
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die hohe Effizienz des fluiden Filtrierens zum Abscheiden
von Teilchen des Aktivschlammes mit höherem spezifischem
Gewicht als Wasser ist allgemein bekannt. Bestimmte Schlammteilchen
mit einem geringeren spezifischen Gewicht als
Wasser und einer Flotierneigung können jedoch in der fluiden
Filterschicht nicht aufgefangen werden, sondern durchdringen
diese Schicht und gelangen in das
gereinigte Wasser oberhalb des Fluidfilters und fließen
zusammen mit diesem durch das Sammelsystem ab. Der ausflotierte
Aktivschlamm verschlechtert die Qualität des
gereinigten Wassers durch erhöhten Gehalt an unlösbaren
Stoffen und an organischen Verunreinigungen, was in Einheiten
BSB₅ und GSB ausgedrückt wird.
Die Gründe dieser unerwünschten Flotation des Aktivschlammes
sind verschieden. Eine der Hauptursachen liegt
insbesondere bei schachtförmigen Apparaten großer Tiefe
in der Anlagerung von Luftblasen an Teilchen des
Aktivschlammes im Abscheideraum. Die Luftblasen verringern
das spezifische Gewicht der Teilchen unter den Wert des
Wassers, so daß diese Teilchen in der Fluidfilterschicht
nicht aufgefangen, sondern vom aufsteigenden Wasserstrom mitgerissen
werden. Das Entstehen der Luftblasen ist eine Folge
der Übersättigung der Aktiviermischung durch Luft beim Belüften.
Bei sehr starker vertikaler Zirkulation der Aktivierungsmischung
im Aktivierraum und bei Anordnung des Abscheideraumes
im oberen Teil des Apparates kann die überschüssige
Luft beim Aufwärtsströmen der Mischung an Stellen eines
verringerten hydrostatischen Drucks nicht rechtzeitig abgeschieden
werden. In einem solchen Fall tritt die Aktiviermischung
mit Luft stark übersättigt in den Abscheideraum
ein. Je größer die Höhe des Aktivierraumes ist,
desto größer ist diese Übersättigung, und deshalb ist
auch der Flotationseffekt der abgeschiedenen Luftblasen
meist in schachtförmigen Anordnungen am größten. Die Luft
fällt aus der übersättigten Mischung nicht gleichförmig,
sondern bevorzugt an Stellen geringeren hydrostatischen
Druckes aus, z. B. in Bereichen hoher Strömungsgeschwindigkeit,
in verengten Durchflußquerschnitten oder bei abrupter
Richtungsänderung an Kanten der Eintrittsöffnung in den
Abscheideraum.
Diese Effekte werden auch zum Entgasen der Aktiviermischung
angewendet, z. B. durch Einlegen von Trennwänden vor oder
in den Einlauf des Abscheideraums, um die Strömung der Aktiviermischung
zu beschleunigen oder ihre Richtung zu ändern.
Der negative Einfluß des Abscheidens von Luftblasen beim
Eintritt in den Abscheideraum wird durch Anordnung eines
Fängers für den ausflotierten Schlamm im Raum des Fluidfilters
behoben, der den ausflotierten Schlamm auffängt
und ihn an seiner Oberfläche konzentriert. Durch diese
Mittel wurde dem Entweichen des Aktivschlammes in das
gereinigte Wasser entgegengewirkt. Ohne solche Fänger konnte
insbesondere in schachtförmigen Anordnungen die Menge des
ausflotierten Schlammes die Menge an Aktivschlamm übersteigen,
wodurch die Anordnung funktionslos wurde.
Auch bei Anwendung von z. B. Schlammfängern kann das Abscheiden
von Luft direkt in der Fluidfilterschicht nicht
vermieden werden, und kleinere Anteile an Schlamm werden
unvermeidbar, insbesondere bei ungleichförmiger Belastung
der Anordnung, bei jäher hydraulischer Überlastung, ausflotiert,
so daß immer mit einem gewissen Entweichen von
Flotationsschlamm an die Oberfläche des Abscheideraumes gerechnet
werden muß.
Ein weiterer Grund für eine Flotation des Aktivschlammes
können Substanzen sein, die leichter als Wasser sind und
deren Anhaften an Schlammteilchen deren Flotation verursachen.
Die intensivste Flotation entsteht beim Intaktwerden eines
Teils des Aktivschlammes durch toxische Stoffe oder durch
Temperaturänderungen, welche eine Änderung
der Biozönose zur Folge haben. In einem
derartigen Fall verursachen abgestorbene Mikroorganismen,
die eine Tendenz zum Flotieren haben, ein Ausschwemmen
einer großen Menge Aktivschlamm an der Oberfläche des Abscheideraumes,
und durch deren Mitnahme in den Ablauf kommt
es zu einer ausgesprochenen Verschlechterung der Wasserqualität.
Um ein Eindringen des ausflotierten Schlammes in das gereinigte
Wasser zu verhüten, kann der Reinwasserablauf
unter der Oberfläche angeordnet werden. In diesem Fall
sammelt sich der ausflotierte Schlamm an der Oberfläche
des Abscheideraumes und bildet eine schwimmende Schicht,
die nicht in das gereinigte Wasser gelangt.
Der Abzug unter der Oberfläche hat außer einem höheren
Wirkungsgrad der Reinigungsvorgänge auch den Vorteil eines
vereinfachten Wasserabzugs, weil wesentlich geringere Genauigkeiten
der Anordnung einzuhalten sind, als das bei
den emfindlichen Überlauf-Abszugsystemen der Fall ist.
Zum Entfernen der ausflotierten Suspension von der Oberfläche
des Abscheideraumes werden Überläufe verwendet,
über welche ein Teil des gereinigten Wassers zusammen mit
dem ausflotierten Schlamm kontinuierlich in einen Sammelbehälter
abfließt, aus dem sie in den Aktivierraum zurückgepumpt
werden, während der Abzug für das gereinigte Wasser
unterhalb der Oberfläche angeordnet ist. Ein Nachteil dieser
Anordnung ist die hohe hydraulische Belastung der
Abscheidung. Falls das Entfernen des ausflotierten Schlamms
genügend sein soll, muß die Menge des über den
Überlauf fließenden Wassers genügend groß sein, und es muß
eine Vielzahl von Überläufen an der ganzen Oberfläche verteilt
werden, um die ausflotierte Suspension von der ganzen
Oberfläche wirksam abzuführen. Da die größte Intensität
des Wasserabzugs über diese Überläufe bei maximaler hydraulischer
Belastung vorkommt, kann ein Erhöhen der hydraulischen
Spitzenbelastung wegen der Rezirkulation des Wassers
1/5 bis 1/4 der hydraulischen Normalbelastung betragen,
was sich ungünstig auf die Gesamtkapazität der Anordnung
auswirkt.
Ferner hat dieses kontinuierliche Abführsystem noch den
Nachteil, daß bei Betriebsstörungen, z. B. beim Übergang
von einer Betriebsart des Aktivierungsreinigens auf eine
andere, bei Temperaturänderungen oder beim Absterben eines
Teils der Biozönose durch toxische Stoffe, das Abführen
des entstandenen Flotationsschlammes ungenügend ist und
ein vollständiges Entfernen der schwimmenden Schlammschicht
sehr schwierig ist.
Aus der DE-OS 29 24 169 ist eine Anordnung gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 bekannt, bei der der Schlammfänger
in seinem oberen Teil mit einer Ableitung verbunden
ist, die außerhalb des Abscheideraums mündet, und bei der
der Abscheideraum mit einem Sammeltrog verbunden ist, der
zur Ableitung des gereinigten Abwassers dient. Diese Anordnung
sichert jedoch noch kein leichtes und rasches Entfernen
des aufschwimmenden Schlammes bei hohem Schwimmschlammanfall.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung
zum Entfernen des ausflotierten Schlammes gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 so weiterzubilden, daß auch
bei hohem Schwimmschlammanfall ein leichtes und rasches
Entfernen des aufschwimmenden Schlammes gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Durch die Anordnung und Lage des Sammelbehälters und die
daran angeschlossene Abzugsvorrichtung sowie durch den
Schieber im Abzug des Sammelkranzes zum Einstellen des
Betriebsniveaus und des erhöhten Niveaus wird erreicht,
daß ein leichtes und rasches Entfernen des aufschwimmenden
Schlammes auch bei hohem Schwimmschlammanfall erfolgen
kann.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung ausführlich beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Anordnung im vertikalen Axialschnitt.
Fig. 2 die Anordnung nach Fig. 1 in Draufsicht.
Die Anordnung zum biologischen Aktivierungsreinigen von
Abwasser weist einen Abscheideraum 1 oberhalb des Aktivierraums
2 in einem Behälter mit einem Mantel 3 auf. Zur Verbindung
des Aktivierraums 2 mit dem Abscheideraum 1 ist
ein Überströmkanal 4 vorgesehen, der durch eine geneigte angeordnete
Trennwand 5 gebildet wird,
die den Abscheideraum 1 vom Aktivierraum 2 trennt. Eine
unter dieser ebenfalls geneigt angeordneten Wand 6
geht in ihrem unteren Teil in einen Rücklaufkanal 7 über,
der durch einen zylindrischen Mantel 8 gebildet wird. Im
unteren Teil des Abscheideraumes 1 befindet sich ein Einlauf
9 in den Abscheideraum 1, der durch den unteren Rand
10 der geneigten Trennwand 5 begrenzt ist. Im oberen Teil
steht der Überströmkanal 4 mit dem Aktivierraum 2 über Einlauföffnungen
11 in Verbindung, die in der unteren geneigten
Wand 6 ausgeführt sind.
Im Abscheideraum 1 ist ein Schlammfänger 12 für den ausflotierten
Schlamm angeordnet, dessen konisch verlaufende Wand 13
oben in einen Ansatz 19 übergeht, der eine zylindrische
Form hat. Im oberen Teil des Schlammfängers 12
wird durch eine Trennwand 14, einen Boden 15 und einen Teil
des Ansatzes 19 ein Sammelbehälter 16 für den ausflotierten
Schlamm gebildet. Der obere Rand 17 dieses Teils des
Ansatzes 19 befindet sich oberhalb des normalen Flüssigkeitspegels,
dem Betriebsniveau 18, im Abscheideraum 1. Der restliche Umfangsteil
des Ansatzes 19 und die Trennwand 14 reichen bis über ein dem Betriebsniveau 18 gegenüber
erhöhtes Niveau 20. Die Trennwand 14 besitzt eine Überströmöffnung
21 mit einem einstellbaren Schieber 22. Der
Sammelbehälter 16 ist über ein Fallrohr 26 an die Saugseite
einer Mammutpumpe 23 mit einer Druckluftzufuhr 24
angeschlossen. Sowohl die Mammutpumpe 23 als auch die Falleitung
26 verlaufen durch den unteren Teil des Abscheideraumes
1 und erstrecken sich bis in den Rücklaufkanal 7. Die
Förderseite der Mammutpumpe 23 mündet oberhalb des Betriebsniveaus
18 in einen Schlammablauf 27.
Im oberen Teil des Abscheideraumes 1 ist unter dem Betriebsniveau
18 ein gelochter Sammelkranz 28 mit einem Abzug
29 für das gereinigte Wasser mit einem Regelschieber
30 vorgesehen.
Ein Zulauf 31 des Rohwassers mündet in den Aktivierraum 2,
in welchem ein pneumatisches Belüftungssystem mit Belüftungselementen
32 Luft zerstäubt wird. Ein Teil der zugeführten
Luft wird in der Aktiviermischung gelöst und zwar in
Abhängigkeit von der Tauchtiefe der Belüftungselemente 32.
Durch den Mammutpumpeneffekt der zugeführten Luft wird eine intensive
Zirkulation der Flüssigkeit im Aktivierraum 2 in vertikaler
Richtung erzielt.
Die Luft wird nach Durchgang durch den Aktivierraum
2 über einen oder mehrere Entlüftungskamine 34 abgeführt.
Aus dem Aktivierraum 2 wird die Aktiviermischung über die
Öffnungen 11, den Überströmkanal 4 und den Einlauf 9 in
den Abscheideraum 1 geleitet. Bei jäher Änderung der Strömungsrichtung
um den unteren Rand 10 der geneigten Trennwand 5
tritt durch örtliche Strömungsbeschleunigung eine Verringerung
des Druckes ein, wobei feine Luftblasen aus der
Aktiviermischung ausgefällt werden, die sich an Teilchen
des Aktivschlammes anlagern. Diese Teilchen mit den anhaftenden
Luftblasen sind leichter als die Aktiviermischung
und schwimmen auf.
Je höher die Flüssigkeitssäule im Aktivierraum 2 und je
intensiver die Belüftung bei höherer Belastung durch Verunreinigungen
ist, desto höher ist die Ausfällung von Luftblasen
beim Eintritt in den Abscheideraum 1 und um so größer
ist die Übersättigung der Aktiviermischung mit Luft.
Der aufschwimmende Aktivschlamm wird im Schlammfänger 12 aufgefangen,
der den Schlamm durch seine konische, sich nach
oben verjüngende Form im Betriebsniveau 18 in demjenigen
Teil des Ansatzes 19 konzentriert, der direkt mit dem Raum
unterhalb der konisch verlaufenden Wand 13 des Schlammfängers 12 in Verbindung steht. Der so
konzentrierte Schlamm wird periodisch über die Überströmöffnung
21 in den Sammelbehälter 16 abgelassen, durch die
Mammutpumpe
23 abgesaugt und über den Schlammlauf 27 nach außen, z. B.
in einen nicht dargestellten Schlammsammelbehälter, abgeführt.
Falls kein pneumatisches Belüftungssystem verwendet wird und
Luft für eine Mammutpumpe 23 nicht zur Verfügung steht,
kann für den Abzug des ausflotierten Schlammes, der besonders
dickflüssig ist und durch Schwerkraft allein aus dem Sammelbehälter
16 nicht abfließt, ein nicht dargestellter Unterdruckbehälter
eingesetzt werden. Auf beide Arten wird ein
Entfernen des aufschwimmenden Schlammes aus dem oberen Teil
des Schlammfängers 12 gewährleistet.
Da bei Eintritt der Aktiviermischung in den Abscheideraum
1 über den Eintritt 9 die Übersättigung der Aktiviermischung
mit Luft nicht vollständig aufgehoben werden kann,
ist ein Abscheiden von Luftblasen auch im Fluidfilter im
Abscheideraum 1 außerhalb des Schlammfängers 12 möglich,
und ein Teil des Aktivschlammes kann etwa auf das Betriebsniveau
18 im Abscheideraum 1 aufschwimmen. Durch Anordnen des
Ablaufsystems für das gereinigte Wasser unter dem Betriebsniveau
18 und durch Anwendung des gelochten Sammelkranzes
28 wird jedoch das Mitreißen von Schlammteilchen in das
gereinigte Wasser vermieden, und der ausflotierte Schlamm
sammelt sich als schwimmende Schicht auf dem Betriebsniveau 18.
Das Betriebsniveau 18 wird im Normalbetrieb oberhalb des
gelochten Sammelkranzes 28 durch Einstellen des Schiebers 30
eingehalten.
Für einen periodischen Abzug des ausflotierten Schlammes
von der Oberfläche des Abscheideraumes 1 wird das Niveau
durch Schließen des Schiebers 30 auf die Höhe des oberen
Niveaus 20 gebracht, das von der oberen Kante 17 des Teils
des zylindrischen Ansatzes 19 bestimmt wird. Der ausflotierte
Schlamm fließt dann über die obere Kante 17 in den
Sammelbehälter 16, von wo er mittels der Mammutpumpe 23
oder mittels eines nicht dargestellten Unterdruckbehälters
abgezogen wird.
Bei größeren Anordnungen kann das beschriebene Sammeln des
ausflotierten Schlammes vom oberen Niveau 20 auch mechanisch
unterstützt werden, z. B. von Hand, was an die Bedienung
keine besonderen Ansprüche stellt, so daß der ganze Vorgang
leicht ausführbar ist. Das gilt auch für den Fall
einer Kalamitätflotation wegen schlechter Wirkungsweise
der Aktivierung und Absterben einer größeren Menge an
Biozönose.
Die erfindungsgemäße Anordnung hat eine Reihe von Vorteilen.
Sie ermöglicht vor allem den Abzug des gereinigten
Wassers unterhalb der Oberfläche, mit einer
wesentlich besseren Qualität des Wassers ohne Herabsetzung
der Kapazität der Anordnung.
Bei einer havarieartigen Verschlechterung der Wirkungsweise
der Aktivation und Absterben eines Teils der Biozönose
des Aktivschlammes ermöglicht die Anordnung gleichfalls
ein leichteres Entfernen des schwimmenden ausflotierten
Schlammes von der Oberfläche des Abscheideraumes.
Claims (6)
1. Anordnung zum Entfernen des ausflotierten Schlammes
beim biologischen Aktivierungsreinigen von Abwässern
unter Anwendung des fluiden Filtrierens, mit einem
Aktivierraum, einem darüber angeordneten Abscheideraum,
über dessen Einlauf ein Schlammfänger vorgesehen ist,
und mit einem Sammelkranz zum Abzug des gereinigten
Wassers unterhalb des Flüssigkeitspegels im oberen Teil
des Abscheideraums,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlammfänger (12) in der Höhe des Betiebsniveaus
(18) des Flüssigkeitsspiegels mit einem Sammelbehälter
(16) in Verbindung steht, dessen durch einen
oberen Rand (17) gebildeter Überlauf in einem Niveau
(20) oberhalb des Betriebsniveaus (18) liegt, daß der
Sammelbehälter (16) an eine Abzugsvorrichtung (23)
angeschlossen ist und daß der Sammelkranz (28) einen
Abzug (29) aufweist, in welchem ein Schieber (30) zum
Einstellen des Betriebsniveaus (18) und des diesem gegenüber
erhöhten Niveaus (20) eingebaut ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sammelbehälter (16) im oberen Teil des Schlammfängers
(12) angeordnet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sammelbehälter (16) von einem Teil eines Ansatzes
(19) des Schlammfängers (12), einem Boden (15)
und einer Trennwand (14) gebildet ist, in welcher eine
Überströmöffnung (21) die Verbindung des Schlammfängers
(12) mit dem Sammelbehälter (16) bildet.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß in die Verbindung zwischen dem Schlammfänger (12)
und dem Sammelbehälter (16) ein einstellbarer Schieber
(22) eingebaut ist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Sammelbehälter (16) ein Fallrohr (26) mit
einer Mammutpumpe (23) als Abzugsvorrichtung angeschlossen
ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlammfänger (12) eine sich nach unten erweiternde
konische Form hat.
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