einen unteren Durchmesser von etwa -5- hat, wobei λ 4J
die Wellenlänge der Mikrowellen ist.
7. Drehtisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (14a,) ein halbkugelförmiger
Körper ist.
8. Drehtisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der (halbkugelförmige) Körper einen
Bodendurchmesser von etwa -=- aufweist, wobei λ
die Wellenlänge der Mikrowellen ist.
55
Die Erfindung betrifft einen Drehtisch zur Anordnung in der Garkammer eines Mikrowellenherdes gemaß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ein derartiger Drehtisch ist aus dem JP-GM 52 27 388 bekannt.
Die Praxis hat gezeigt, daß mit dem bekannten Drehtisch eine gleichmäßige Erhitzung des auf dem Drehteller
befindlichen Nahrungsmittels nicht möglich ist, und zwar deshalb, weil der Trägerkörper den Mittelbereich
des Drehtellers gegen die Mikrowellen abschirmt, die Mikrowellenenergie sich somit im wesentlichen auf den
Umfangsbereich des Drehtellers konzentriert.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, den bekannten Drehtisch in der Weise zu verbessern, daß eine gleichmäßige
Mikrowellenbestrahlung des gesamten Drehtellers und damit eine gleichmäßige Erhitzung des darauf
befindlichen Nahrungsmittels gewährleistet ist Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des
kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1.
Der aus die Mikrowellen reflektierendem Material bestehende Vorsprung sorgt dafür, daß Mikrowellen
auch den Mittelbereich des Drehtellers erreichen und somit eine gleichmäßige Mikrowellenbestrahlung der
gesamten Drehtelierfläche gewährleistet ist
Auf der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt Es zeigt
F i g. 1 einen Schnitt durch den Drehtisch,
F i g. 2a und 2b Schnitte durch Abwandlungsformen des Trägerkörpers,
Fig.3a und 3b Draufsichten auf die Trägerkörper
nach den F i g. 2a und 2b, und
Fig.4 einen schematischen Schnitt zur Erläuterung
der Heizbedingungen bei einem auf dem Drehtisch befindlichen Nahrungsmittel.
Gemäß F i g. 1 ist unterhalb einer Stützkonsole 13 ein Elektromotor 9 angebracht. Die Stützkonsole 13 ist mit
einer Bodenwand 46 verbunden, die einen Teil eines Metallgehäuses 4: jarstellt, welches die Garkammer 2
eines üblichen Mikrowellenherdes begrenzt Eine Antriebswelle 9a ist mit dem Motor 9 gekoppelt und erstreckt
sich durch ein Lager 16 hindurch, das an der Bodenwand 4b befestigt ist, in die Garkammer 2 hinein.
Der durch die Bodenwand 4b der Garkammer 2 und die Stützkonsole 13 gebildete Hohlraum wirkt als elektromagnetische
/i/2-Drossel, die eine Streuung der Mikrowellenenergie
aus der Garkammer 2 heraus verhindert. Der obere Bereich der Antriebswelle 9a ist mit einem
konischen, schalenförmigen Rotations-Trägerkö'per 14 verbunden, auf dem ein Drehteller 12 gelagert ist. Zwischen
der Bodenwand 4b und d^m Trägerkörper 14
befindet sich ein unterer Heizkörper 8. Im Mittelbereich des Trägerkörpers befindet sich ein Vorsprung 14a. Der
Vorsprung 14a ist axialsymmetrisch zur Achse der Antriebswelle 9a und seine Höhe ist im wesentlichen gleich
wie oder geringfügig kleiner als die Höhe H des Trägerkörpers 14. Der Vorsprung 14a ist am Trägerkörper 14
befestigt und besteht aus einem die Mikrowellen reflektierenden Material, etwa Metall. Der Trägerkörper 14
und der Vorsprung 14a können somit auch ein einstückiges Element sein, das beispielsweise durch Abdrehen
einer Stahlplatte erhältlich ist.
Gemäß den Fig.2a und 2b ist der sich drehende
Trägerkörper 14 mit einem Umfangsrand 4b versehen und weist eine Vielzahl von Armen 14c auf, die öffnungen
15 begrenzen, durch welche die von den Wänden des Metallgehäuses. 4, insbesondere der Bodenwand 4b,
reflektierte Mikrowellenenergie und die vom unteren Heizkörper 8 erzeugte Wärmestrahlung sowie erwärmte
Luft hindurchlassen, wenn ein Nahrungsmittel 11 erhitzt
werden soll.
Auf der Unterseite des Drehtellers 12 sind mehrere Vorsprünge 12a und i2b vorgesehen, die ein unbeabsichtigtes
Weggleiten oder Wegverschieben des Drehtellers 11 nach außen verhindern.
Bei der experimentellen Untersuchung verschiedener Arten von Rotations-Trägerkörpern wurde ein Nahrungsmittel
auf dem Drehteller erhitzt. Der Mikrowellenherd wurde dabei jeweils unter denselben Bedingungen
betrieben. Dagegen wurde die Gestalt des Rota-
tions-Trägerkörpers verändert Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt.
Zur Herstellung eines Kuchens wurden als zu erhitzendes
Rohmaterial Kuchenpulver (375 g). Wasser (200 ecm) und 1 Ei (50 g) miteinander vermischt. 300 g
dieses Rohmaterials wurden durch Mikrowellen (Frequenz 2450 MHz) mit einer Ausgangsleistung von
600 W sowie durch elektrische Heizkörper mit einer Leistung von 700 W (oberer Heizkörper) und 500 W
(unterer Heizkörper) auf einem Drehtisch erhitzt, der einen Durchmesser von 210 mm aufwies. Nach vorbestimmter
Heizzeit wurde die Höhe h (F i g. 6) im Mittelbereich des Materials, wobei dieser Mittelbereich als
vergleichsweise ungenügend erhitzt angesehen wird, gemessen, um so festzustellen, in weichem Ausmaß das
Material gleichmäßig erhitzt worden ist.
Tabelle 1
Typ A
Typ B
TypC Durchmesser D\ von etwa -^- und einen Bodendurch-
messser Dj von etwa -=- aufweist, wobei zugleich die
5 obere Randkante des Kegelstumpfkörpers 14c abgerundet wurde, um so eine übermäßige Konzentration
des elektrischen Feldes am oberen Kantenbereich zu vermeiden und so zu verhindern, daß der Randbereich
des Kuchens zu stark erhitzt wird. Ein Beispiel von verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten ist ein abgerundeter
Vorsprung 14a, wie er in Fi g. 2b dargestellt ist,
der einen Durchmesser D2 von etwa — und eine Höhe H
]5 von etwa — aufweist und sich auf dem Trägerkörper 14
befindet; dabei ergaben sich im wesentlichen dieselben Ergebnisse wie im Fall des Ausführungsbeispiels von
F i g. 2a. Diese Versuche zeigen, daß es vorzuziehen ist. die Höhe Hdes Vorsprungs 14a so zu bemessen, daß sie
λ
Heizzeit (s)
Höhe Λ (mm)
330
24
330 20
330 18
Typ A: Es wurde eine flache Rotations-Trägerscheibe gemäß Stand der Technik verwendet.
Typ B: Es wurde ein schalenförmiger Rotations-Trägerkörper
gemäß Stand der Technik verwendet.
Typ C: Es wurde ein schalenförmiger Trägerkörper 14 mit zylindrischem Vorsprung 14a verwendet,
wie er in Fig. 1 dargestellt ist, wobei der
Vorsprung 14a einen Durchmesser von -3- λ
aufwies (A ist die Wellenlänge der Mikrowellenenergie).
Durchmesser
größer als
A_
Heizzeit (s) 330 300 270 300 330 HöheA(mm) 18 15 10 16 20-24
Wie aus den Tabellen 1 und 2 ersichtlich ist, wird dann der Kuchen gleichmäßiger und wirkungsvoller in kürzerer
Heizzeit erhitzt, wenn ein schalenförmiger Trägerkörper 14 verwendet wird, der einen zylindrischen
Vorsprung 14a aufweist, dessen Durchmesser zwischen A ,A,.
-j und y hegt.
Bei weiteren Versuchen wurde ein schalenförmiger Trägerkörper 14 mit einem Vorsprung 14a kegelstumpfförmiger
Gestalt verwendet, wie er in F i g. 2a dargestellt ist, um so die Mikrowellenenergie wirkungsvoll zu
nutzen, die durch die Schrägfläche des kegelstumpfförmigen Körpers 14a reflektiert wird; aus dem erhaltenen
Kuchen zeigte sich, daß die Erhitzung sehr gleichmäßig war. Die besten Ergebnisse wurden dabei dann erhalten,
wenn der kegelstumpfförmige Körper 14a einen oberen etwa γ beträgt.
Der Vorsprung kann so gestaltet sein, daß er vom schalenförmigen Trägerkörper abnehmbar ist.
Die Zahl der Arme des Trägerkörpers 14 kann boliebig
gewählt werden, liegt aber vorzugsweise zwischen 4 und 6, wie dies in den Fig.3a und 3b dargestellt ist,
wobei die Festigkeit und die Wellenlänge der Mikrowellen in Betracht zu ziehen ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Am Typ C wurden dann weitere Versuche durchgeführt, und zwar mit unterschiedlichem Durchmesser Do
des zylindrischen Vorsprungs 14a, wobei die Ergebnisse in der folgenden Tabelle 2 dargestellt sind.
Tabelle 2