DE3317079C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Aufzeichnungsgerät zur
Darstellung eines zumindest zweifarbigen Farbbildes auf
einem Aufzeichnungsmedium.
In der GB 20 84 936 A ist eine Tintenstrahlaufzeichnungsmethode
beschrieben, bei der in beiden Bewegungsrichtungen
des Aufzeichnungskopfes gedruckt wird. Jede Aufzeichnungszeile
wird hierbei durch mehrere Teilzeilen dargestellt,
von denen jeweils eine bei einer Abtastbewegung
des Aufzeichnungskopfes aufgezeichnet wird. Um einen
spaltmäßigen Versatz der einzelnen Aufzeichnungspunkte
aufgrund unterschiedlicher Punktbewegungsrichtungen des
Aufzeichnungskopfes innerhalb der Zeichen zu vermeiden,
wird die Vorschubbewegung des Aufzeichnungspapiers derart
gesteuert, daß alle Teilzeilen einer Druckzeile in gleicher
Druckbewegungsrichtung des Aufzeichnungskopfes gedruckt
werden, während der Aufzeichnungskopf bei der
Druckbewegung in entgegengesetzter Richtung jeweils Teilzeilen
einer benachbarten Aufzeichnungszeile druckt. Eine
Farbaufzeichnung ist bei dem bekannten Gerät nicht erör
tert.
Ein Mehrfarbendrucker ist aus der DE 29 25 812 A1 bekannt.
Bei diesem Aufzeichnungsgerät sind 12 Tintenstrahldüsen
vorgesehen, die in zwei Spalten angeordnet
sind. Jeweils 4 Tintenstrahldüsen sind für eine der Aufzeichnungsfarben
vorgesehen und jeweils derart angeordnet,
daß sie geringsten gegenseitigen Abstand besitzen.
Die DE 30 10 536 A1 beschreibt demgegenüber einen andersgearteten
Drucker mit 1120 Aufzeichnungselementen, die zu
sieben sich in Richtung der Aufzeichnungszeilen erstreckenden
Blöcken von jeweils 160 Aufzeichnungselementen zusammengefaßt
sind. Jeder Aufzeichnungsblock dient zur Belegung
jeweils einer der Druckspalten für alle Zeichenpositionen,
wobei die Aufzeichnungselemente des jeweiligen
Blockes auf die zugeordnete Druckspalte der jeweiligen
Aufzeichnungsposition ausgerichtet sind. Der bekannte
Drucker fordert allerdings komplexen mechanischen und
steuerungstechnischen Aufwand.
Aus dem Patent Abstracts of Japan M 51, 22. Januar 1981,
Vol. 5, Nr. 10 mit zugehöriger JP-OS 55-1 42 658 ist ein
Aufzeichnungsgerät mit einer Mehrzahl von Aufzeichnungsköpfen
bekannt, die mit Tinte unterschiedlicher Farbe gespeist
werden. Über einen höhenmäßigen Versatz der einzelnen
Aufzeichnungselemente (Aufzeichnungsdüsen) und der
geometrischen Anordnung der einzelnen Aufzeichnungselemente
sind keine Angaben gemacht.
Aus dem Patent Abstracts of Japan M 92, 17. Oktober 1981,
Vol. 5, Nr. 162, mit zugehöriger JP-OS 56-89 950 ist ein
Tintenstrahldrucker bekannt, dessen Aufzeichnungskopf
mehrere versetzt angeordnete Düsen zum Ausstoßen von
Tinte unterschiedlicher Farbe umfaßt. Die Farbaufzeich
nung erfolgt dort dergestalt, daß für jeden Aufzeichnungspunkt
ein Farb-Tripel bereitgestellt und das Gerät
entsprechend der gewünschten Farbtönung belegt wird. Eine
überlagerte Aufzeichnung von Aufzeichnungspunkten unterschiedlicher
Farbe auf denselben Aufzeichnungsmaterialstellen
ist dort folglich nicht vorgesehen. Der Vertikalabstand
zwischen jeweils zwei Aufzeichnungselementen derselben
Farbe entspricht dort jeweils einem Zeilenabstand
der Tripel-Zeilen.
In Fig. 1 ist eine Aufzeichnungskopfeinheit 1 einer Mehrfarben-
Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung gezeigt, wie
sie zumindest bei der Anmelderin bekannt ist. Aufzeichnungsköpfe
2Y, 2M, 2C und 2BK zum Ausstoßen von gelber,
roter, blauer und schwarzer Tinte sind entlang einer
Hauptabfahrrichtung bzw. einer ersten Aufzeichnungsrichtung
(durch den Pfeil X angedeutet) in der Aufzeichnungskopfeinheit
1 angeordnet. Jeder Aufzeichnungskopf besitzt
drei Düsen, die entlang einer Nebenabfahrrichtung bzw.
einer zweiten Aufzeichnungsrichtung (durch den Pfeil Y
angedeutet) angeordnet sind. Die Aufzeichnungskopfeinheit
die somit eine aus 3 Reihen und 4 Spalten bestehende Matrix
umfaßt, wird entlang der Richtung x bewegt, um den
Hauptabfahrvorgang und zur gleichen Zeit mit einem vorgegebenen
Sprung den Nebenabfahrvorgang durchzuführen und
somit auf dem Aufzeichnungspapier ein Mehrfarbenbild aus
zubilden.
Bei einer Aufzeichnungsvorrichtung zur Ausbildung eines
Mehrfarbenbildes durch das Ausstoßen von Tinten von verschiedenen
Farben aus einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen
auf einem einzigen Punkt auf dem Aufzeichnungsmaterial
tritt jedoch an diesem einzigen Punkt ein Ausschmieren
auf wenn eine Tinte ausgestoßen wird, bevor die
vorher ausgestoßene Tinte vollständig abgetrocknet ist,
was zu einer Verschlechterung der Bildqualität führt. Um
diesen Nachteil zu vermeiden, muß der Abstand zwischen
zwei benachbarten Aufzeichnungsköpfen ausreichend groß
sein. Dieser Abstand kann jedoch oft infolge von Begrenzungen
in Bezug auf die Ausführungsform der Aufzeichnungskopfeinheit
nicht groß genug ausgebildet werden.
Dies hat zur Folge, daß die Vorteile der Anordnung mit
einer Punktmatrix, d. h. Aufzeichnung mit hoher Geschwindigkeit
und mit hoher Auflösung, bei der Mehrfarben-Aufzeichnungsvorrichtung
nicht in ausreichender Weise realisiert
werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Aufzeichnungsgerät
zu schaffen, das mit hoher Geschwindigkeit arbeitet
und dabei ein farbiges Bild guter Qualität liefert
ohne dabei eine Doppelaufzeichnung oder Leerstellen zu er
zeugen.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Maßnahmen gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nunmehr anhand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen
erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 einen herkömmlich ausgebildeten Auf
zeichnungskopf;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer ersten
Ausführungsform eines
Aufzeichnungsgerätes;
Fig. 3 die Form der in Fig. 2 dargestellten
Aufzeichnungskopfeinheit;
Fig. 4 Druckpositionen der Düsen des Aufzeichnungskopfes
15BK für schwarze Tinte, der in
Fig. 3 gezeigt ist;
Fig. 5 ein Blockdiagramm einer Steuereinheit
zum Betreiben der in Fig. 3 gezeigten
Aufzeichnungskopfeinheit;
Fig. 6 eine andere Ausführungsform einer Auf
zeichnungskopfeinheit;
Fig. 7 Druckpositionen der Düsen eines in Fig.
6 gezeigten Aufzeichnungskopfes 15BK
für schwarze Tinte.
Fig. 2 zeigt einen Mehrfarben-Tintenstrahldrucker, bei
dem die vorliegende Erfindung Anwendung findet. Ein Aufzeichnungspapierbogen
11 wird in der durch den Pfeil Y
angedeuteten Richtung mit Hilfe von Vorschubwalzen 12
bewegt. Ein Impulsmotor 13 treibt die Vorschubwalzen 12
an, wobei eine der Walzen 12 unmittelbar mit dem Impulsmotor
13 gekoppelt ist. Der Aufzeichnungspapierbogen 11
wird durch Walzen 14 geführt. Eine mehrere Düsen aufweisende
Tintenstrahlaufzeichnungskopfeinheit 15,
die dem Aufzeichnungspapierbogen 11 gegenüberliegt,
wird über die Breite des Aufzeichnungsbogens 11 bewegt.
Die Aufzeichnungskopfeinheit 15 umfaßt einen Aufzeichnungskopf
15Y für gelbe Tinte, einen Aufzeichnungskopf 15M
für rote Tinte, einen Aufzeichnungskopf 15C für blaue
Tinte und einen Aufzeichnungskopf 15BK für schwarze
Tinte.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, besitzt jeder Aufzeichnungskopf
N Düsen, die in K-Punkt-Intervallen entlang einer
Nebenabfahrrichtung bzw. 2. Aufzeichnungsvorrichtung angeordnet sind, und M Spalten
von Aufzeichnungsköpfen, die in L-Punkt-Intervallen
entlang einer Hauptabfahrrichtung bzw. 1 Aufzeichnungsrichtung angeordnet sind.
Benachbarte Aufzeichnungsköpfe sind entlang der Nebenabfahrrichtung
um ein Intervall l voneinander versetzt
angeordnet. Die Größen K, l, M und N sind so festgelegt,
daß sie einer der nachfolgend aufgeführten Ungleichungen
(1) und (2) genügen:
lM≦K (1)
lM<K
K(N-1)+1<l
K/l (unzerlegbarer Bruch) (2)
K(N-1)+1<l
K/l (unzerlegbarer Bruch) (2)
Die Aufzeichnungskopfeinheit dieser Ausführungsform
15 ist in Fig. 3 dargestellt. Jeder der vier Aufzeichnungsköpfe
15Y bis 15BK (M=4) weist drei Düsen
(N=3) entlang der Nebenabfahrrichtung (Vertikalrichtung
in der Figur) an vier Punktintervallen (K=4)
auf. Die Aufzeichnungsköpfe 15Y bis 15BK sind hintereinander
um zwei Punktintervalle (l=2) in der Hauptabfahrrichtung
(von links nach rechts) verschoben.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, sind die Aufzeichnungsköpfe
um ein Punktintervall (l=1) von oben nach
unten versetzt. Folglich werden die Größen K, l, M
und N durch die Ziffern 4, 1, 4 und 3 wiedergegeben.
Demzufolge ist
lM=4=K.
Die vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen die
Ungleichung (1). Die strichpunktierten Linien in
Fig. 3 geben die Hauptabfahrzeilen der Aufzeichnungsköpfe
15Y bis 15BK wieder. Jeder Aufzeichnungskopf
15Y, 15M, 15C und 15BK stößt jedesmal dann Tinte aus, wenn er
mit einem Druckimpuls beaufschlagt wird.
Bei einem Blasenstrahlsystem stößt der Aufzeichnungskopf
jedesmal dann mittels einer Blase Tinte aus,
wenn ein in den Aufzeichnungskopf eingearbeitetes
Heizelement erhitzt wird.
Wie in Fig. 2 dargestellt ist, bewegt sich eine
Schlitteneinheit 16, die die Aufzeichnungskopfeinheit
15 trägt, in Richtung der Pfeile L und R hin und her.
Ein Kopfvorschub-Impulsmotor 17 treibt die Schlitteneinheit
16 über ein Steuerband 18 an. Die Schlitteneinheit
16 wird durch Schienen 19 geführt. Positionssensoren
20 und 21 erfassen die verschobene Stellung
der Aufzeichnungskopfeinheit 15. Von entsprechenden
Tintentanks 22 werden Tinten unterschiedlicher Farben
über Tintenzuführrohre 23 den einzelnen Aufzeichnungsköpfen
15Y, 15M, 15C und 15BK zugeführt. Flexible
Leitungsbänder (Stromversorgungskabel) 24 führen den
Köpfen 15Y, 15M, 15C und 15BK Antriebssignale zu.
Ein Klemmenblock 25 verbindet die flexiblen Stromversorgungskabel
24 mit einer gedruckten Schaltung 26
für den Antrieb. Die Aufzeichnungskopfeinheit 15
wählt eine Düse als Aufzeichnungselement aus, so
daß von dieser Düse Tinte in Abhängigkeit von einem
Antriebssignal (Bilderzeugungssignal) abgegeben wird, das über das
entsprechende Stromversorgungskabel 24 zugeführt
wird, während die Aufzeichnungskopfeinheit
15 in Vorwärtsrichtung bewegt wird. Auf diese
Weise wird auf dem Aufzeichnungspapierbogen 11 ein
Farbbild reproduziert.
Die Funktionsweise der Aufzeichnungskopfeinheit 15
wird nachfolgend beschrieben. Die Einheit 15 wird
von dem Impulsmotor 17 entlang der Hauptabfahrrichtung
angetrieben, so daß sie sich in Vorwärts-
oder Rückwärtsrichtung um jeweils ein Punktintervall
bewegt. Die Aufzeichnungsköpfe 15Y bis 15BK
sind mit Düsen Y1, Y2 und Y3, M1, M2 und M3, C1,
C2 und C3 und BK1, BK2 und BK3 versehen. Es wird vorausgesetzt,
daß die Düse BK1 des Aufzeichnungskopfes
15BK zu der Hauptabfahrzeile SL des Aufzeichnungspapierbogens
11 ausgerichtet ist. Durch die hin- und
hergehende Bewegung der Aufzeichnungskopfeinheit
15 wird schwarze Tinte auf die Hauptabfahrzeilen
SL, SL+4 und SL+8, blaue Tinte auf die Hauptabfahrzeilen
SL+1, SL+5 und SL+9, rote Tinte auf die
Hauptabfahrzeilen SL+2, SL+6 und SL+10 und gelbe
Tinte auf die Hauptabfahrzeilen SL+3, SL+7 und SL+11
abgegeben.
Wenn die Vorwärts- oder Rückwärtsbewegung der Aufzeichnungskopfeinheit
15 beendet ist, wird der
Aufzeichnungspapierbogen 11 durch den Impulsmotor
13 um drei Punkte (entsprechend der Düsenzahl
jedes Aufzeichnungskopfes 15Y bis 15BK) aufwärts
bewegt. Die Einheit 15 bewegt sich danach wiederum
hin und her, und zwar entlang einer Hauptabfahrzeile,
die drei Zeilen über der unmittelbar vorhergehenden
Abfahrzeile liegt. Die Düse BK1 ist somit
von der Hauptabfahrzeile SL zu der Hauptabfahrzeile
SL+3 bewegt worden. Die anderen Düsen sind in der
gleichen Weise bewegt worden. Nach dem Vorwärts-
bzw. Rückwärtsabfahren werden die verschiedenfarbigen
Tinten von den Düsen an Stellen abgegeben, die den
augenblicklichen Positionen der Düsen entsprechen.
Nachfolgend wird die Funktionsweise des in Fig. 3
gezeigten Aufzeichnungskopfes 15BK beschrieben.
Wenn der Sprung um drei Punkte entlang der Nebenabfahrrichtung
durchgeführt worden ist, erfolgt der Druckvorgang
mit Hilfe der Düsen BK1 bis BK3, wie in
Fig. 4 gezeigt. Dadurch werden ein doppeltes Bedrucken
an einer einzigen Stelle und Leerstellen
vermieden. Es wird vorausgesetzt, daß die N-Düsen
in K-Punktintervallen entlang der Nebenabfahrrichtung
linienförmig ausgerichtet sind und daß
die N-Düsen die Tinten zu jedem Zeitintervall Δt
ausstoßen. Unter diesen Voraussetzungen muß es
sich bei der Größe K/N um einen unzerlegbaren Bruch
handeln, damit ein doppeltes Bedrucken und Leerstellen
vermieden werden können. Bei der vorstehend
beschriebenen Ausführungsform ist K/N=4/3, so daß
diese Bedingung erfüllt ist. Bei einem unzerlegbaren
Bruch beinhalten Zähler und Nenner keinen gemeinsamen
ganzzahligen Faktor.
Das erfindungsgemäße Aufzeichnungsgerät
führt somit einen Aufzeichnungsvorgang in der
Hauptabfahrrichtung und der Nebenabfahrrichtung durch
wiederholte Hauptabfahr- und Nebenabfahrvorgänge durch.
Um ein Mehrfarbenbild auszubilden, muß jede Hauptabfahrzeile
mit Köpfen abgefahren werden, die verschiedenfarbige
Tinten abgeben. Bei der vorstehend
beschriebenen Ausführungsform müssen die Köpfe 15Y
bis 15BK vier Abfahrvorgänge durchführen, um
einen Abfahrzyklus zu beenden. Wenn ein Punkt des
m₁ten Aufzeichnungskopfes mit Zm₁ und ein Punkt
des m₂ten Aufzeichnungskopfes mit Zm₂ auf den senkrechten
Koordinaten bezeichnet wird, muß zum Abfahren
des gleichen Punktes mit dem m₁ten und m₂ten Aufzeichnungskopf
die nachfolgende Bedingung erfüllt sein:
Zm₁=Zm₂ (m₁≠m₂)
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
werden gemäß Fig. 3 die Düsen Y3, BK3, C2 und M1 auf der Hauptabfahrzeile
SL+11 in der genannten Reihenfolge
betätigt, so daß sich die
gelbe, schwarze, blaue und rote Tinte überlagert
und ein Mehrfarbenbild erzeugt. Der vorstehend beschriebene
Vorgang kann auch auf irgendeiner anderen
Hauptabfahrzeile stattfinden. Wenn die Punkte, die
den Düsenpositionen der Aufzeichnungsköpfe 15Y bis
15BK entsprechen, als ZY, ZM, ZC und ZBK auf den
Koordinaten wiedergegeben werden, existiert für
jede Hauptabfahrzeile die folgende Bedingung:
ZY=Zm=ZC=ZBK
Mit anderen Worten, auf dem Aufzeichnungspapierbogen
11 wird ein Mehrfarbenbild erzeugt, bei dem sich die
gelbe, rote, blaue und schwarze Tinte überlagern.
Diese Überlagerung der verschiedenfarbigen Tinten an
einer einzigen Stelle des Aufzeichnungspapierbogens 11
wird jedesmals dann durchgeführt, wenn der Aufzeichnungskopf
in Vorwärts- oder Rückwärtsrichtung angetrieben
wird. Somit ist die vorher abgegebene Tinte
vollständig getrocknet, bevor die nächste Tinte
darauf abgegeben wird, so daß das vorstehend erwähnte
Ausschmieren verhindert wird, das bei der herkömmlich
ausgebildeten Aufzeichnungsvorrichtung auftritt.
Für einen Lesekopf (nicht gezeigt), der einen einzigen
Sensor zum Ablesen eines Bildes von einem Dokument
umfaßt, wird eine Steuerschaltung in Verbindung mit
Fig. 5 erläutert, die die Aufzeichnung mit der in
Fig. 3 gezeigten Aufzeichnungskopfeinheit 15 steuert.
Gemäß Fig. 5 werden von dem Lesekopf
(nicht gezeigt) Farbsignale BS, CS, MS und YS gelesen,
die der schwarzen, blauen, roten und gelben Tinte
entsprechen. Verzögerungsschaltungen 51,
52 und 53 sind in Reihe geschaltet und empfangen
das Farbsignal BS (das hiernach als Schwarzsignal
bezeichnet wird). Andere Verzögerungsschaltungen
54 und 55 sind in Reihe geschaltet und empfangen das
Farbsignal CS (hiernach als Blausignal bezeichnet).
Weitere Verzögerungsschaltungen 57 und 56 sind in
Reihe geschaltet und empfangen das Farbsignal MS
(hiernach als Rotsignal bezeichnet). Schließlich
sind Verzögerungsschaltungen 58, 59 und 60 in Reihe
geschaltet, die das Farbsignal YS (hiernach als
Gelbsignal bezeichnet) empfangen. Schalter 61 bis 64
sind in die mit durchgezogenen Linien bezeichneten
Positionen gestellt, wenn die Aufzeichnungskopfeinheit
15 in Vorwärtsrichtung bewegt wird. Die Schalter 61
bis 64 nehmen die mit gestrichelten Linien angedeuteten
Positionen ein, wenn die Aufzeichnungskopfeinheit
15 in Rückwärtsrichtung bewegt wird. Die
Düsen BK3, BK2 und BK1 sind zwischen die Verzögerungsschaltung
53 und eine Verzögerungsschaltung 65, zwischen
die Verzögerungsschaltung 65 und eine Verzögerungsschaltung
66 und an die Ausgangsklemme der Verzögerungsschaltung
66 geschaltet. Die Düsen C3, C2 und C1 sind
zwischen die Verzögerungsschaltung 55 und eine Verzögerungsschaltung
67, zwischen die Verzögerungsschaltung
67 und eine Verzögerungsschaltung 68 und
an den Ausgangspol der Verzögerungsschaltung 68 geschaltet.
In ähnlicher Weise sind die Düsen M3, M2
und M1 an die Verzögerungsschaltung 56 und die Verzögerungsschaltungen
69 und 70 und die Düsen Y3, Y2 und
Y1 an die Verzögerungsschaltung 60 und die Verzögerungsschaltungen
71 und 72 geschaltet. Jede Verzögerungsschaltung
51 bis 60 dient dazu, das entsprechende
Farbsignal um zwei Punkte zu verzögern. Jede der Verzögerungsschaltungen
65 bis 72 dient dazu, das entsprechende
Farbsignal um vier Abfahrzeilen zu verzögern.
Folglich wird das gelbe Signal YS der Düse Y3 über
den Schalter 64 zugeführt. Zur gleichen Zeit wird das
gelbe Signal YS, das durch die Verzögerungsschaltung
71 um vier Hauptabfahrzeilen verzögert worden ist,
der Düse Y2 und das gelbe Signal YS, das durch die
Verzögerungsschaltungen 71 und 72 um acht Hauptabfahrzeilen
verzögert worden ist, der Düse Y1 zugeführt.
Wenn die Aufzeichnungskopfeinheit 15 in Vorwärtsrichtung
bewegt wird, wird das Schwarzsignal MS durch
den Schalter 63 der Verzögerungsschaltung 56 zugeführt
und um ein Zweipunkteintervall verzögert. Das um zwei
Punkte verzögerte Rotsignal wird dann der Düse M3
zugeführt. Das um vier Hauptabfahrzeilen verzögerte
Rotsignal MS und das um acht Hauptabfahrzeilen verzögerte
Rotsignal MS werden dann in der gleichen Weise
wie bei den Düsen Y2 und Y1 den Düsen M2 und M1 zugeführt.
Das Blausignal CS wird durch die Verzögerungsschaltungen
54 und 55 um ein Gesamtintervall von vier
Punkten verzögert und der Düse C3 zugeführt und das Signal
wird weiterverzögert und den Düsen C2 und C1 zugeführt.
Das Schwarzsignal BS wird dann durch die Verzögerungsschaltungen
51, 52 und 53 um ein Gesamtintervall
von sechs Punkten verzögert und der Düse Y3
zugeführt. Dieses Signal wird danach weiter verzögert
und an die Düsen Y2 und Y1 weitergeleitet.
Hieraus folgt, daß die Antriebssignale, die den Positionen
auf dem Bild entsprechen, welche wiederum den
Düsen Y1 bis Y3, M1 bis M3, C1 bis C3 und BK1 bis
BK3 entsprechen, gleichzeitig zugeführt werden. Auf
diese Weise werden farbige Tinten, die den zugeführten
Farbsignalen entsprechen, nacheinander synchron zu
der Vorwärtsbewegung der Aufzeichnungskopfeinheit 15
abgegeben, so daß auf diese Weise ein Farbbild auf
dem Aufzeichnungspapierbogen 11 erzeugt wird. Wenn
jedoch die Schalter 61 bis 64 in die durch die gestrichelten
Linien dargestellten Stellungen bei der Rückwärtsbewegung
der Aufzeichnungskopfeinheit 15 geschaltet
werden, wird der Verzögerungsvorgang für die Düsen
in umgekehrter Reihenfolge wie bei der Verzögerung
in Vorwärtsrichtung durchgeführt. Auf diese Weise
wird das Bild auf dem Aufzeichnungspapierbogen 11
reproduziert.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
erfüllen die Bedingungen die Ungleichung (1). Bei
einer Aufzeichnungskopfeinheit, die nach den folgenden
Ungleichungen
lM<K, K(N-1)+1<1
betätigt wird,
muß jedoch die Größe K/l ein unzerlegbarer Bruch sein,
um eine doppelte Aufzeichnung durch die Düsen 15Y
bis 15BK in einem einzigen Abfahrzyklus zu verhindern.
Auch bei der Aufzeichnungskopfeinheit, die der Ungleichung
(2) genügt, kann das Farbbild durch eine
hin- und hergehende Bewegung der Aufzeichnungskopfeinheit
15 in einfacher Weise reproduziert werden.
Die Reihenfolge der überlagerten Farbtinten in bezug
auf jede Hauptabfahrzeile kann identisch sein, wenn
es sich bei l um ein ganzzahliges Vielfaches von N
handelt. In diesem Fall müssen die Beziehungen (3)
oder (4) erfüllt sein.
lMK
l=αN (α=1, 2, 3, . . .) (3)
l=αN (α=1, 2, 3, . . .) (3)
lM<K
K(N-1)+1<l
l=αN (α=1, 2, 3, . . .)
K/l: unzerlegbarer Bruch (4)
K(N-1)+1<l
l=αN (α=1, 2, 3, . . .)
K/l: unzerlegbarer Bruch (4)
Eine abgeänderte Ausführungsform der Aufzeichnungskopfeinheit
15 ist in Fig. 6 gezeigt. Jeder Aufzeichnungskopf
15Y bis 15BK besitzt drei Düsen
(N=3) in vier Punktintervallen (K=4) entlang
der Nebenabfahrrichtung (Vertikalrichtung in der
Figur). Diese Aufzeichnungsköpfe 15Y, 15M, 15C und
15BK sind in zwei Punktintervallen (L=2) entlang
der Hauptabfahrrichtung (von links nach rechts)
parallel zueinander angeordnet, und zwar derart, daß
sie entlang der Nebenabfahrrichtung (in der Figur von
oben nach unten) um drei Punktintervalle gegeneinander
versetzt sind. Bei dieser Ausführungsform sind K, l,
M und N 4, 3, 4 und 3, so daß die folgenden Ungleichungen
erfüllt werden:
lM=12<4=K
K(N-1)+1=4×(3-1)+1=9<3=1
l=1×N=3
K(N-1)+1=4×(3-1)+1=9<3=1
l=1×N=3
Die vorstehenden Bedingungen werden somit der Beziehung
(4) gerecht. Die gestrichelten Linien an Fig. 6
zeigen die Hauptabfahrzeilen der Aufzeichnungsköpfe
15Y bis 15BK an.
Nunmehr wird die Funktionsweise der in Fig. 6 dargestellten
Aufzeichnungskopfeinheit 15 beschrieben.
Die Einheit wird durch den Impulsmotor 17 entlang der
Hauptabfahrrichtung angetrieben, so daß sie sich in
Vorwärts- oder Rückwärtsrichtung um Einpunktintervalle
bewegt. Die Aufzeichnungsköpfe 15Y bis 15BK sind
mit Düsen Y1, Y2 und Y3, M1, M2 und M3, C1, C2 und C3
und BK1, BK2 und BK3 versehen. Es wird vorausgesetzt,
daß die Düse BK1 des Aufzeichnungskopfes 15BK zu der
Hauptabfahrzeile SL des Aufzeichnungspapierbogens 11
ausgerichtet ist. Bei einer hin- und hergehenden
Bewegung der Aufzeichnungskopfeinheit 15 wird schwarze
Tinte auf die Hauptabfahrzeilen SL, Sl+4 und SL+8,
blaue Tinte auf die Hauptabfahrzeilen SL+3, SL+7 und
SL+11, rote Tinten auf die Hauptabfahrzeilen SL+6,
Sl+10 und SL+14 und gelbe Tinten auf die Hauptabfahrzeilen
SL+9, SL+13 und SL+17 abgegeben.
Wenn die Vorwärts- oder Rückwärtsbewegung der Aufzeichnungskopfeinheit
15 beendet ist, wird der Aufzeichnungspapierbogen
11 von dem Impulsmotor 13 um
drei Punkte nach oben geführt (entsprechend der Anzahl
der Düsen von jedem Aufzeichnungskopf 15Y bis 15BK).
Die Einheit 15 läuft dann wieder entlang einer
Abfahrzeile hin und her, die drei Zeilen über der
unmittelbar vorausgehenden Abfahrzeile angeordnet
ist. Die Düse BK1 auf der Hauptabfahrzeile SL hat
sich dabei auf die Hauptabfahrzeile SL+3 bewegt. Die
anderen Düsen werden in der gleichen Weise wie vorstehend
beschrieben bewegt. Danach werden beim Vorwärts-
oder Rückwärtsabfahren die verschiedenfarbigen Tinten
aus den Düsen an Stellen abgegeben, die den gegenwärtigen
Düsenpositionen entsprechen.
Nachfolgend wird die Funktionsweise des Aufzeichnungskopfes
15BK gemäß Fig. 6 beschrieben. Wenn
der Sprung um drei Punkte in der Nebenabfahrrichtung
durchgeführt worden ist, arbeiten die Düsen BK1 bis BK3
gemäß Fig. 7. Ein doppeltes Bedrucken
und Leerstellen an einer einzigen Stelle werden dabei
vermieden. Es wird vorausgesetzt, daß die N-Düsen
linienförmig in K-Punktintervallen in Nebenabfahrrichtung
angeordnet sind und daß die N-Düsen jedes Zeitintervall
Δt an die Tinten abgeben. Unter diesen Voraussetzungen
muß die Größe K/N ein unzerlegbarer Bruch
sein, um ein doppeltes Bedrucken und Leerstellen zu
vermeiden. Da bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
N=3 und K=4 sind, beträgt die Größe
K/N=4/3, so daß die Bedingung, daß K/N ein unzerlegbarer
Bruch sein muß, erfüllt ist.
Das erfindungsgemäße Aufzeichnungsgerät
führt somit die Aufzeichnung durch, indem
Hauptabfahr- und Nebenabfahrvorgänge wiederholt werden.
Um ein Mehrfarbenbild zu erzeugen, muß jede Hauptabfahrzeile
mit Köpfen abgefahren werden, die verschiedenfarbige
Tinten abgeben. Bei der vorstehend beschriebenen
Ausführungsform sind vier Abfahrvorgänge mit den Köpfen
15Y bis 15BK erforderlich, um einen Abfahrzyklus
zu vervollständigen. Es sei angenommen, daß ein Punkt
des m₁ten Aufzeichnungskopfes als Zm₂ und ein Punkt
des m₂ten Aufzeichnungskopfes als Zm₁ auf den Koordinaten
wiedergegeben ist. Um die gleiche Stelle mit
dem m₁ten und m₂ten Aufzeichnungskopf abzufahren, muß
die nachfolgende Bedingung erfüllt sein:
Zm₁=Zm₂ (m₁≠m₂) (5)
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform werden
die Düsen Y3, M3, C3 und BK3 gemäß Fig. 6 auf der Hauptabfahrzeile
SL+17 in der genannten Reihenfolge betätigt,
so daß sich die gelbe, rote, blaue und
schwarze Tinte überlagert und ein Mehrfarbenbild erzeugt
wird. Der vorstehend beschriebene Vorgang kann
bei irgendeiner anderen Hauptabfahrzeile stattfinden.
Wenn Punkte, die den Düsenstellungen der Aufzeichnungsköpfe
15Y bis 15BK entsprechen, als ZY, ZM, ZC und ZBK
auf den Koordinaten wiedergegeben werden, gilt die
folgende Bedingung für jede Hauptabfahrzeile:
ZY=ZM=ZC=ZBK (6)
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
ist die Reihenfolge, in der die Köpfe 15BK bis 15Y
über jede Abfahrzeile angetrieben werden, in Vorwärts-
und Rückwärtsrichtung die gleiche. Folglich ist die
Reihenfolge der Tintenabgabe beim Vorwärtsabfahren die
gleiche wie die beim Rückwärtsabfahren. Die gelbe, rote,
blaue und schwarze Tinte wird nacheinander auf die
Hauptabfahrzeile SL+17 abgegeben. Wenn die gelbe Tinte
vom Kopf 15Y in Vorwärtsrichtung ausgestoßen wird,
wird danach die rote Tinte vom Kopf 15M in Rückwärtsrichtung
abgegeben. Während der nächsten hin- und
hergehenden Bewegung der Einheit wird die blaue und
schwarze Tinte von den Aufzeichnungsköpfen 15C und 15BK
abgegeben. Die Reihenfolge der Tintenabgabe ist die
gleiche wie in dem Fall, bei dem die gelbe Tinte vom Aufzeichnungskopf
15Y beim Rückwärtsabfahren ausgestoßen
wird. Jede Hauptabfahrzeile wird abgefahren, um Tinte
in der Reihenfolge gelb, rot, blau und schwarz auszustoßen.
Daher kann bei dieser Ausführungsform kein
Unterschied in der Farbtönung infolge einer Änderung
der Reihenfolge der Tintenabgabe auftreten. Hierzu muß
es sich bei dem Intervall l, das die Versetzung zwischen
zwei benachbarten Aufzeichnungsköpfen unter den Auf
zeichnungsköpfen 15BK bis 15Y angibt, um ein positives
ganzzahliges Vielfaches der Größe N (Anzahl der Düsen)
handeln. Auch die Vorrichtung dieser Ausführungsform
wird durch die in Fig. 5 gezeigte Steuerschaltung
gesteuert.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform erfüllt
die Aufzeichnungskopfeinheit die Gleichung (4).
Auch wenn die Aufzeichnungskopfeinheit verwendet wird, die die
Gleichung (3) erfüllt, kann eine
doppelte Aufzeichnung auf einer einzigen Hauptabfahrzeile
verhindert werden, indem die Größe K/N als unzerlegbarer
Bruch definiert wird. Auf diese Weise kann
selbst dann, wenn eine Einheit Verwendung findet, die die
Gleichung (3) erfüllt, das Bild durch eine hin- und hergehende
Bewegung der Aufzeichnungskopfeinheit 15 unter
der Steuerung der in Fig. 5 gezeigten Steuerschaltung
sofort auf dem Aufzeichnungspapierbogen 11 reproduziert
werden.
Bei dem Aufzeichnungsgerät dieser Ausführungsform
zur Erzeugung eines Bildes auf dem Aufzeichnungspapierbogen
durch Einsatz eines Punktmatrix-(pixel)-
Thermodruckers oder Tintenstrahldruckers sind N-Düsen
in K-Punktintervallen entlang der Nebenabfahrrichtung
angeordnet. Gleichzeitig sind M-Aufzeichnungsköpfe
parallel zueinander in L-Intervallen in Hauptabfahrrichtung
angeordnet, und die M-Aufzeichnungsköpfe
sind voneinander um l Punktintervalle in Nebenabfahrrichtung
versetzt, so daß eine (N×M) Punktmatrix
gebildet wird. Das Verhältnis zwischen den Größen
K und N wird als unzerlegbarer Bruch festgelegt.
Gleichzeitig muß eine der folgenden beiden Ungleichungen
erfüllt werden:
lMK
und
lM<K
K(N-1)+1<l
K/l: unzerlegbarer Bruch
K(N-1)+1<l
K/l: unzerlegbarer Bruch
Indem M-Aufzeichnungsköpfe Mmal einen Abfahrvorgang
durchführen, wird in Abhängigkeit von M Antriebssignalen
ein Bild auf dem Aufzeichnungspapierbogen
erzeugt.
Das vorstehend beschriebene Prinzip kann somit bei
einem Mehrfarben-Aufzeichnungsgerät Verwendung
finden, bei der M Tinten mit verschiedenen Farben
in Übereinstimmung mit M Farbsignalen im Verhältnis
1 : 1 auf die gleiche Stelle abgegeben werden, so
daß nach dem vollständigen Trocknen der unmittelbar
vorher abgegebenen Tinte die nächste Tinte auf
diesen Punkt abgegeben wird und dadurch eine
Qualitätsverschlechterung (Ausschmieren) der farbigen
Tinten vermieden wird.
Wenn der Drucker so konstruiert ist, daß die Gleichung
l=αN (α=1, 2, 3 . . .) erfüllt wird, ist die Reihenfolge
der Tintenabgabe beim Vorwärtsabfahren die gleiche
wie beim Rückwärtsabfahren, so daß unerwünschte Unterschiede
in der Farbtönung vermieden werden.
Claims (8)
1. Aufzeichnungsgerät zur Darstellung eines zumindest
zweifarbigen Farbbilds auf einem Aufzeichnungsmedium (11)
in Form einer Matrix von Aufzeichnungspunkten mit
vorgegebenem Teilungsabstand, insbesondere Tintenstrahldrucker,
mit einer Aufzeichnungskopfeinheit (15) mit jeweils
N Aufzeichnungselementen pro Farbe und einer
Antriebseinrichtung (13) zum Bewirken einer Relativbewegung
zwischen der Aufzeichnungskopfeinheit und dem Aufzeichnungsmedium
in einer ersten Aufzeichnungsrichtung
und einer zweiten, orthogonal zur ersten verlaufenden
Aufzeichnungsrichtung, wobei die N Aufzeichnungselemente
einer jeweiligen Farbe im wesentlichen in der zweiten
Aufzeichnungsrichtung mit einem gegenseitigen Abstand von
K Teilungsabständen aufeinanderfolgend angeordnet sind,
wobei die Aufzeichnungselemente für eine Farbe um zumindest
einen Teilungsabstand in der zweiten Aufzeichnungsrichtung
versetzt gegenüber den Aufzeichnungselementen
für eine andere Farbe angeordnet sind, wobei N und K so
gewählt sind, daß N/K einen Bruch ergibt, dessen Zähler
und Nenner keinen gemeinsamen ganzzahligen Faktor beinhalten,
und wobei die Antriebseinrichtung für aufeinanderfolgende
Aufzeichnungen in der ersten Aufzeichnungs
richtung eine Relativbewegung zwischen der Aufzeichnungskopfeinheit
(15) und dem Aufzeichnungsmedium (11) in
der zweiten Aufzeichnungsrichtung um eine N Teilungsabständen
entsprechende Strecke bewirkt.
2. Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufzeichnungskopfeinheit (15) sich in
der ersten Aufzeichnungsrichtung hin- und herbewegt.
3. Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufzeichnungsmedium (11) entlang der
Aufzeichnungskopfeinheit (15) in der zweiten Aufzeichnungsrichtung
förderbar ist.
4. Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufzeichnungsmedium (11) gefördert
wird, nachdem die Aufzeichnungskopfeinheit (15) jeweils
eine Bewegung in der ersten Aufzeichnungsrichtung beendet
hat.
5. Aufzeichnungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Aufzeichnungsmedium (11)
durch einen Schrittmotor (13) transportierbar ist.
6. Aufzeichnungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungskopfeinheit
(15M) Aufzeichnungsköpfe (15BK, 15C, 15M,
15Y) umfaßt, die in M Spalten entlang der ersten Aufzeichnungsrichtung
angeordnet sind.
7. Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Aufzeichnungspunkt durch jeden der M
Aufzeichnungsköpfe bedruckbar ist.
8. Aufzeichnungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die N Aufzeichnungselemente
für jeweils eine Farbe in einer im wesentlichen
geraden Linie in der zweiten Aufzeichnungsrichtung angeordnet
sind.
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1983
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Also Published As
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