DE3312011A1 - Anschlusskopf fuer einen scheibenwischer, scheibenwischer und verfahren zur herstellung eines abschlusskopfes - Google Patents
Anschlusskopf fuer einen scheibenwischer, scheibenwischer und verfahren zur herstellung eines abschlusskopfesInfo
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Description
Beschreibung;
Die Erfindung betrifft einen Anschlußkopf zur Verbindung eines Scheibenwischerarms mit einer Antriebswelle, der mit
einem Befestigungsbereich für die Antriebwelle und einem Gelenkbereich für die Anlenkung des Scheibenwischerarms versehen
ist und an dem ein Federelement befestigbar ist,- dessen
anderes Ende mit dem Scheibenwischerarm verbindbar ist.
Bei einem Scheibenwischer für ein Kraftfahrzeug ist üblicherweise
auf die Antriebswelle des Scheibenwischermotors ein Anschlußkopf befestigt, an dem der Wischerarm angelenkt ist»
Der Anschlußkopf ist mit einer Zierkappe abgedeckt» Ein Anschlußkopf der bisher bekannten Art wurde bisher im Druckgußverfahren
aus einer Feinzinklegierung hergestellt. Ein Anschlußkopf weist üblicherweise einen Befestigungsbereich
mit konischer Bohrung auf, mit der er auf das entsprechend geformte Ende der Antriebswelle aufgesteckt und mit Hilfe
Λ-
einer Schraubmutter an der Antriebswelle festgelegt wird. Der vorbekannte Anschlußkopf weist ferner eine Gelenkzone
auf, die durch einen gabelförmigen Ansatz gebildet ist, der mit zwei gegenüberliegenden Bohrungen versehen ist, in denen
Lagerhülsen zur Aufnahme eines Gelenkbolzens versehen sind/ an dem schließlich der Wischerarm angelenkt ist. Der
Anschlußkopf ist ferner mit einer halbkreisförmigen Quernut versehen, die koaxial zur Achse des Gelenkbolzens ausgerichtet
ist/ in die der Rand der Abdeckkappe einschwenken kann, wenn der Scheibenwischerarm zum Auswechseln der Wischerblätter
von der Windschutzscheibe abgehoben wird. Im gabelförmigen Bereich des bekannten Anschlußkopfes ist ferner
eine Kunststoffrolle befestigt/ an der das zwischen Anschlußkopf und Scheibenwischerarm wirkende Federelement befestigt
ist. Ein derartiger Anschlußkopf ist verhältnismässig teuer, da er durch ein Gießverfahren aus einem verhältnismäßig
teurem Material hergestellt werden muß und darüber hinaus bis zur endgültigen Fertigstellung noch zusätzliche
Teile angebracht werden müssen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Anschlußkopf der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, der in seinem
Aufbau erheblich vereinfacht ist, so daß auch eine Herstellung durch Stanzen und spanlose Formgebung möglich ist.
Diese Aufgabe wird für einen Anschlußkopf entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den Merkmalen des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1 gelöst. Ein derartiger Anschlußkopf
kann zwar auch mit den herkömmlichen Herstellungsverfahren aus Druckguß oder dgl. hergestellt werden.
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Anschlußkopfes besteht jedoch darin, daß er in einfacher Weise aus Metallblech
durch Stanzen und spanlose Umformung hergestellt werden kann, wobei alle funktionswesentlichen Teile mit Abschluß
des Umformvorganges bereits vorhanden sind, so daß die Notwendigkeit entfällt, zusätzliche Bauteile zur Fertigstellung
des Anschlußkopfes selbst anzubringen.
Gemäß der bevorzugten Ausgestaltung mit den Merkmalen des Anspruchs 2 wird der Vorteil erreicht, daß die Abdeckkappe
für den Anschlußkopf abgeschwenkt werden kann, so daß der gesarate Scheibenwicherarm einschließlich Anschlußkopf zu
Reparaturzwecken in einfacher Weise ausgewechselt werden
kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind . durch die Ansprüche 3 bis 11 gekennzeichnet. Hierbei hat
die Ausgestaltung gemäß Anspruch 7 den besonderen Vorteil, daß auch das Befestigungsmittel für das Federelement. am
Anschlußkopf bereits bei der Herstellung des Anschlußkopfes selbst durch einen Stanzschnitt hergestellt werden kann
und somit ein zusätzliches Bauteil in Form eines durchgesteckten Stiftes oder dgl. entfällt.
Die Erfindung betrifft ferner einen vollständigen Scheibenwischer mit einem erfindungsgemäßen Anschlußkopf, der durch
die Merkmale des Anspruchs 12 gekennzeichnet ist.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Anschlußkopfes für einen Scheibenwischer an Kraftfahrzeugen,
dessen einzelne Verfahrensschritte in den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 13 beschrieben sind,
Die im Anspruch 13 angegebenen Verfahrensschritte lassen erkennen,
daß der erfindungsgemäße Anschlußkopf mit einer Folge von nur wenigen Schritten durch Stanzen, Lochen und
einem kombinierten Biegen und Drücken über ein Formstück bereits fertig hergestellt werden kann»
In den Ansprüchen 14, 15 und 16 sind weitere, vorteilhafte, das erfindungsgemäße Verfahren noch ausgestaltende Verfahrensschritte
beschrieben.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
Fig. 1 zeigt einen Anschlußkopf gemäß der Erfindung
in Unteransicht gemäß I-I der Fig. 3
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf den in Fig. 1 dargestellten Anschlußkopf gemäß II-II
der Fig. 3
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht des Anschlußkopfes
nach Fig. 1 entsprechend III-III der Fig. 2
15
15
Fig. 4 zeigt einen Axial-Längsschnitt eines Scheibenwischer-Elements
mit einem Anschlußkopf nach den Fig. 1 bis 3 bei abgenommener Abdeckung, 20
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf eine andere bevorzugte Ausführungsform eines Anschlußkopfes
entsprechend den Fig. 1 bis 3.
Bei der Ausführungsform des Anschlußkopfes gemäß der Erfindung,
wie er in den Fig. 1 bis 3 dargestellt ist, besitzt der Anschlußkopf 1 eine Befestigungszone 2 für die Welle
des Scheibenwischermotors und eine Gelenkzone 3, an der einerseits der gehäuseartige Teil des Scheibenwischers 4
und andererseits die Abdeckkappe 5 angelenkt sind. Die Befestigungszone 2 besitzt im Querschnitt einen im wesentlichen
U-förmigen Teil, dessen Steg innen einen kegelstumpfförmigen Bund 6 aufweist. Die Gelenkzone 3 befindet sich
in der Verlängerung der Befestigungszone 2, und sie besitzt zwei parallele Seitenteile 7, die durch einen Steg 8
verbunden sind, der in der dargestellten Weise ansteigend ausgebildet ist. In beiden Seitenteilen 7 befindet sich je
OO OO Οβ
β ο O OQ
» *? O O θ O β O
·» β ο ο ο
eine öffnung 7a bzw. 7b mit einem inneren Bund 21 ^ und zwar
auf der gleichen Achse wie der entsprechende Bund des anderen Seitenteils» Joder Seitenteil 7 endet in einer Lasche
mit einem Anschlag 9a am Ende. Jede Stützlasche 9 bildet mit einer Kante 20 der Gelenkzone 3 eine halbkreisförmige
Aussparung 23, deren Mittelpunkt auf der gemeinsamen Achse
der Bunde 21 liegt. Beide Längskanten 10 der Seitenteile der Gelenkzone 3 besitzen Einschnitte 10a zur Aufnahme von
Sperrzapfen 5a, welche sich an der Innenwand der Afodeckkappe 5 befinden, wenn die letztere sich in der Position
des Übergreifens des Anschlußkopfes 1 befindet= Zwischen der Befestigungszone 2 und der Gelenkzone 3 befindet sich
ein V-förmiger Einschnitt 11, dessen Spitze in das Innere
des Anschlußkopfes 1 gerichtet ist. Der Einschnitt 11
dient zur Aufnahme des Endteils 16a einer Zugfeder 16s
deren anderes Ende 16b in eine Öffnung 17a am Ende des
Wischarms 17 eingreift, welcher über eine Verschraubung 17b mit dem Steg des Scheibenwischers 4 verbunden ist»
Der Anschlußkopf 1 wird durch Tiefziehen, Drücken e Biegen
o. dgl. eines duktilen Metallstücks hergestellt. Man schneidet
zwei zusammenliegende Rohteile in die geeignete Form, und sie werden gleichzeitig einem Stanzvorgang unteritforfen«
wobei eine Verbindungszone zwischen den beiden Rohteilen derart gebildet wird, daß einerseits die Ausschnitte der
Laschen 9 des Anschlußkopfes 1 und andererseits die Ausschnitte der beiden seitlichen öffnungen 7a, 7b der Seitenteile
7 der Gelenkzone 3 entstehen, und schließlich schneidet man die Öffnung für.den Bund 6 der Befestigungszone
2 des Anschlußkopfes 1 aus. Dann werden durch Mstalldrücken oder sonstige geeignete Arbeitsgänge der Bund 6 der
Befestigungszone 2 und die inneren Bundanordnungen 21 an den Seitenteilen 7 der Gelenkzone 3 ausgeformt.. Bei dem
Bund 6 der Befestigungszone 2 wird dabei eine geeignete Konizität ausgebildet. Anschließend biegt man das Rohteil
über einer geeigneten Vorrichtung, um die allgemeine U-Form des Anschlußkopfes 1 zu erhalten? daraufhin nimmt
-β-
man auf einer geeigneten Vorrichtung zwischen der Befestigungszone
2 und der Gelenkzone 3 eine Stanzung derart vor, daß die Struktur zum Einhaken der Feder entsteht, also ein
Einschnitt 11 in der Form eines V, dessen Spitze in das Innere des Anschlußkopfes 1 zeigt. Dann wird die Anschlußzone
der beiden Rohteile am Ende des Herstellungsvorganges ausgeschnitten; diese Zone enthält die Enden der Laschen 9
der Gelenkzone 3 der beiden so hergestellten Anschlußköpfe.
Falls an den Seitenteilen 7 der Gelenkzone 3 äußere Bundverstärkungen
22 vorzusehen sind/ kann man das Rohteil nach der Ausbildung des Bundes 6 der Befestigungszone 2 im Arbeitsablauf
zurückführen, um diese äußeren Bundverstärkungen 22 durch Metalldrücken oder sonstige geeignete Maßnahmen
auszubilden,und man setzt dann den Herstellungsvorgang durch Biegen über der erwähnten Vorrichtung fort.
Es kann auch vorteilhaft sein, die inneren Bunde 21 nach dem Biegen des Rohteils auf der Vorrichtung auszubilden,
welche eine Aussparung mit geeignetem Durchmesser enthält. Bei einem solchen Vorgehen erübrigt sich eine nachträgliche
Ausrichtung der Achsen der beiden Bunde der Seitenteile nach dem Biegen.
Der Anschlußkopf 1 wird mit der Abdeckkappe 5 und dem Scheibenwischer 4 über einen Gelenkbolzen verbunden, den
man in die Innenbunde 21 einsetzt; der Gelenkbolzen 12 wird
durch einen geeigneten Verformungsvorgang in seiner Lage gehalten. Anschließend hängt man die beiden Enden der Feder
16 einerseits in den Einschnitt 11 und andererseits in die öffnung 17a des Wischerarmes 17. Um das Scheibenwischer-Element
an einem Fahrzeug anzubringen, preßt man den Anschlußkopf über Bund 6 der Befestigungszone 2 auf den geriffelten
Teil 13a der Welle 13 des Scheibenwischermotors, derart, daß der Anschlußkopf 1 über den Gewindeteil 13b am
Ende der Welle 13 hinweggeführt wird, weil der Gewindeteil 13b zur Aufnahme einer Montageschraube 14 dient. Bei der
ο ο β ο ο ο
Befestigung des Anschlußkopfes 1 auf der Welle 13 konnte
die Abdeckkappe 5 durch Drehung um den Gelenkbolzen 12 aus ihrer Lage gebracht werden, da ihr zum Gelenkbolzen 12
gelegener Rand in die halbkreisförmige Aussparung 23 t
welche von den Laschen 9 und der Kante 20 der Gelenkzone 3,
an der die Laschen angebracht sind, gebildet ist, ausweichen
konnte. Diese Bewegung der Abdeckkappe 5 kann auch dadurch erreicht werden, daß man den Scheibenwischer 4 um
den Gelenkbolzen 12 schwenkt, um den Scheibenwischer von
der Windschutzscheibe abzuheben»
Bei der in Fig. 5 dargestellten abgeänderten Ausführungsform sind an den Seitenteilen 7 um die öffnungen 7a und 7b
der Gelenkzone 3 äußere Bundverstärkungen 22 angeordnet,
welche nach Art einer Versteifung oder Verstärkung zwischen der Abdeckung 5 und dem Anschlußkopf 1 angeordnet sind.» Bei
dieser Ausfuhrungsform ist auch ein Füll- bzw. Verstärkungsstück 15 zwischen den Laschen 9 vorhanden, welches bei der
Herstellung des flachen Rohteils ausgeschnitten wurde. Das Zwischenstück 15 besitzt an seiner Innenfläche eine kleine
Aussparung 15a, welche zur Zentrierung des Endteils 16a der Zugfeder 16 dient, wobei das Endteil 16a in die V-förmige
Aussparung des Einschnitts eingehakt ist.
Das im Anspruch 16 angegebene Herstellungsverfahren erlaubt es, mit einem Werkzeugsystem jeweils gleichzeitig zwei Anschlußköpfe
in einem Arbeitsablauf herzustellen. Zweckmäßig ist es, wenn das Rohteil so bemessen ist, daß die Rohkonturen
der beiden herzustellenden Anschlußköpfe im Bereich der beiden Laschen 9 zusammenhängen, d.h. die beiden Befestigungsbereiche
2 spiegelbildlich zueinander ausgerichtet sind ρ Der Vorteil liegt insbesondere darin, daß der ümformvorgang
bei der Formgebung des Befestigungsbereichs eine gleichmäßige, d.h. symmetrische Werkzeugbelastung
bewirkt.
lg-ks
Leerseite
Claims (16)
1. Anschlußkopf zur Verbindung eines Scheibenwischers
mit einer Antriebswelle/ der mit einem Befestigungsbereich
für die Antriebswelle und einem Gelenkbereich für die Anlenkung des Scheibenwischerarmes versehen
ist und an dem ein Federelement befestigbar ist, dessen anderes Ende mit dem Scheibenwischerarm verbindbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußkopf (1) im Querschnitt ein in etwa U-förmiges
Profil aufweist, dessen Seitenteile (7) vom Befestigungsbereich
(2) ausgehend zum Gelenkbereich (3) in ihrer Höhe zunehmen, daß im Befestigungsbereich (2) eine
öffnung zur Aufnahme der Antriebswelle (13) vorgesehen ist, die in einen etwa konischen Bund (6) ausläuft;, daß
die Seitenteile (7) jeweils mit einer Bohrung (7a? 7b)
Telefon: (0221) 3802 38 · Telegramm: Inventator Köln · Telex: 8883555 max d
Postscheckkonto Köln (BLZ 37010050) Kto.-Nr. 152251-500 ■ Deutsche Bank AG Köln (BLZ 37070060) Kto.-Nr. 1236181
zur Aufnahme eines Gelenkbolzens (12) zur Anlenkung des Scheibenwischerarmes (4) versehen sind und daß
der Anschlußkopf (1) mit einem Befestigungsmittel (11) für das Federelement (16) versehen ist.
2. Anschlußkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenteile (7) jeweils in eine Lasche (9) auslaufen, die eine koaxial zum Gelenkbolzen (12)
verlaufende Aussparung (23) begrenzt und daß am Gelenkbolzen (12) eine den Anschlußkopf (1) überdeckende
Abdeckkappe (5) angelenkt ist.
3. Anschlußkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel (11) für
das Federelement (16) durch einen nach innen eingedrückten
Stanzschnitt, im Steg des U-Profils des Anschlußkopfes
(1) gebildet wird.
4. Anschlußkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der Laschen (9) nach innen
abgebogen sind und einen Anschlag (9a) für den Schei- · benwischerarm (4) bilden.
5. Anschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (7a, 7b) jeweils
auf der Innenseite der Seitenteile (7) in einen Bund (21, 22) auflaufen.
6. Anschlußkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenfläche wenigstens eines Seitenteiles
(7) eine Eindrückung (10a) zur Aufnahme eines Sperrzapfens (5a) der Abdeckkappe (5) angeordnet ist.
7. Anschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet/ daß das Federelement (16) durch eine Schraubenzugfeder gebildet wird/ die
mit ihrem einen Ende (16a) in den Einschnitt (11)
am Anschlußkopf (1) und mit ihrem anderen Ende (16b) am Scheibenwischerarm befestigt ist.
8. Anschlußkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Außenfläche der Seitenteile (7) den Bohrungen (7a, 7b) ein Verstärkungsbund (22) zugeordnet
ist.
9. Anschlußkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (7a, 7b)
in den Seitenteilen (7) mit einer Lagerbüchse zur Aufnahme des Gelenkbolzens (12) versehen sind.
10. Anschlußkopf nach Anspruch A1 dadurch gekennzeichnet,
daß die Laschen (9) an ihren Enden durch ein Verstärkungsstück (15) miteinander verbunden sind, das
vorzugsweise mit einer Aussparung (15a) zur Abstützung des Endes (16a) der Zugfeder (16) versehen ist.
11. Anschlußkopf nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß er aus Metall durch spanlose Formgebung hergestellt ist.
12. Scheibenwischer für ein Kraftfahrzeug, gekennzeichnet
durch einen Anschlußkopf mit den Merkmalen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, an dem ein Scheibenwischerarm angelenkt
ist, an dessen freien Ende das Wischerblatt befestigt ist.
··:· · : :. : ο ο ι zu ι ι
-A-
13. Verfahren zur Herstellung eines Anschlußkopfes für einen Scheibenwischer nach einem der Ansprüche
1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst durch Stanzen aus Blech ein flaches Rohteil hergestellt
wird, das die Laschen (9), die Bohrungen (7a, 7b) im Bereich der späteren Seitenteile (7)
sowie eine Ausstanzung zur Herstellung des Bundes (6) aufweist, daß in einem weiteren Verformungsschritt aus dem flachen Rohteil der Bund (6) und
ggf. die Bunde (21) der Bohrungen (7a, 7b)ausgeformt werden, daß in einem nächsten Schritt der Bund (6)
konisch aufgeweitet wird, daß im nächsten Schritt das flache Rohteil durch Unformen seinen im wesentlichen
U-förmigen Querschnitt erhält und daß schließlich in einem letzten Schritt durch Stanzen der Einschnitt
(11) ausgeformt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer Ausführungsform des Anschlußkopfes mit außenliegendem Verstärkungsbund (22) das flache
Rohteil nach dem Formen des Bundes (6) umgedreht und die Verstärkungsbunde (22) ausgezogen werden.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bunde (21) nach dem Biegen-Umformen des Rohteils
über eine Matrize ausgezogen werden, wobei die Matrize entsprechende Ausnehmungen aufweist.
16. Verfahren nach den Ansprüchen 13, 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß durch Stanzen aus Blech ein Rohteil hergestellt wird, das zusammenhängend und in spiegelbildlicher
Ausführung die Rohkonturen von zwei Anschlußköpfen aufweist und erst nach Beendigung aller Stanz- und Umformschritte
die fertigen Anschlußköpfe entlang ihrer Verbindungszone getrennt werden.
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