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Verfahren und Vorrichtung zum Verbinden zweier platten-
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oder leistenartiger Werkstücke aus porigem Werkstoff durch Klebung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Verbinden zweier platten- oder
leistenartiger Werkstücke aus porigem Werkstoff, beispielsweise Holz, mittels eines
Klebers sowie auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
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Zum rechtwinkligen Verbinden zweier leistenartiger Werkstücke aus
Holz ist es bekannt, die Werkstücke zur Bildung der Verbindungsstelle unter einem
Winkel von 450 abzuschneiden und die beiden Schnittflächen mit Kaltleim zu bestreichen.
Sodann werden die beiden Werkstücke auf einer ebenen Platte mit ihren Klebe flächen
zusammengefügt und mittels einer besonders ausgebildeten Schraubzwinge zusammengespannt.
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Eine solche Schraubzwinge weist an ihren beiden Spannschenkeln jeweils
ein Spannstück auf, das eine unter 450 verlaufende Spanniläche besitzt. Die Spannflächen
beider Spannstücke schließen einen Winkel von 900 ein. Um ein Abgleiten dieser Spannflächen
von den beiden Werkstücken zu vermeiden und damit überhaupt erst ein Spannen zu
ermöglichen, sind die Spannflächen mit Stacheln bestückt, die beim Spannvorgang
in die Werkstückoberflächen eindringen und dieselbe beschädigen, d. h., eine derartig
ausgebildete Schraubzwinge ist für Werkstücke mit veredelter Oberfläche, die nicht
beschädigt werden darf, ungeeignet. Auch für das Verbinden der beiden Werkstücke
mittels eines Schmelzklebers kann eine solche Schraubzwinge nicht verwendet werden,
da sich die
Werkstücke bereits beim Zusammenfügen oder beim Zusammenspannen
geringfügig gegeneinander verschieben können. Dies beeinträchtigt die Qualität der
Klebe- bzw. Verbindungsstelle.
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Zum rechtwinkligen Verkleben zweier leistenartiger Werkstücke aus
Holz ist ferner eine Gehrungszwinge bekannt, die aus einer Auflageplatte mit zwei
unter einem Winkel von 450 verlaufenden Anschlagleisten besteht. Im Bereich jeder
Anschlagleiste ist eineverschiebbare, beispielsweise durch eine Schraube betätigbare
Spannbacke vorgesehen, wobei jeweils ein Werkstück zwischen Anschlagleiste und Spannbacke
festgelegt werden kann. Auf die Verbindungsstelle, die hier ebenfalls mit haltleim
bestrichen wird, kann jedoch keine Kraft ausgeübt werden, so daß eine solche Gehrungszwinge
für die Verwendunq von Schmelzkleber ungeeignet ist.
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Unabhängig von diesen bekannten Zwingen hat das Verbinden zweier platten-
oder leistenartiger Werkstücke aus porigem Werkstoff, beispielsweise Holz, mittels
eines Schmelzklebers bisher kaum Eingang in die Praxis gefunden. Dies hängt damit
zusammen, daß die zu verbindenden Werkstücke nach dem Aufbringen des durch Wärme
geschmolzenen Klebers unverzüglich in der richtigen Lage zusammengepreßt werden
müssen. Ein auch nur geringfügiges Verschieben der beiden Klebe- bzw. Verbindungsflächen
gegeneinander ist dabei nicht mer miglich. Für das Zusammenpressen der Werkstücke
wird nur eine verhältnismäßig geringe Zeit, die für das Erkalten des Schmelzklebers
erforderlich ist, benötigt.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum
Verbinden zweier platten- oder leistenartiger Werkstücke aus porigem Werkstoff,
beispielsweise Holz, mittels eines Klebers zu schaffen, das auch die Verwendung
eines
Schmelzklebers ermöglicht und dabei die angestrebte Genauigkeit
und Qualität der Klebe- bzw. Verbindungsstelle sicherstellt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einem Verfahren nach der Erfindung
vorgeschlagen, daß die beiden Werkstücke auf zwei durch ein Gelenk miteinander verbundenen
Auflageplatten lagerichtig auf die Verbindungsfuge ausgerichtet und festgespannt
werden, daß die Verbindungsfuge durch Verschwenken mindestens einer Auflageplatte
geöffnet und nach dem Einbringen des Klebers wieder geschlossen wird, wobei nach
dem Schließen der Verbindungsfuge die Schließkraft zumindest kurzzeitig aufrechterhalten
wird. Durch das vorhergehende lagerichtige Ausrichten und Festspannen der Werkstücke
ist sichergestellt, daß dieselben nach dem Aufbringen des Klebers in der vorgegebenen
Klebe- bzw. Verbindungslage - also ohne jede Verschiebung - wieder zusammengefügt
werden können. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, daß die zu verbindenden Werkstücke
vor der Klebung fertig bearbeitet sein können.
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Die Ausbildung einer Vorrichtung zum Verbinden zweier platten-oder
leistenartiger Werkstücke aus porösem Werkstoff, beispielsweise Holz, mittels eines
Klebers ist in den Ansprüchen 2 - 9 offenbart.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer in einer Zeichnung
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Dabei zeigen Fig. 1 eine Aufrißdarstellung einer Vorrichtung gemäß
der Erfindung, Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung der Fig. 1 und Fig. 3
- 7 weitere Ausbildungen und Anwendungen der Vorrichtung nach der Erfindung.
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In den Fig. 1 und 2 der Zeichnung ist eine Vorrichtung 1 zum Verbinden
zweier Holzleisten 2, 3 gezeigt, die aus zwei Auflageplatten 4, 5 aus Blech mit
rechteckigem Querschnitt besteht. An ihren einander zugewandten Kanten sind die
beiden Auflageplatten 4, 5 zu Ösen 6 eingerollt und ausgeklinkt, so daß die Ösen
6 beider Auflageplatten 4, 5 scharnierartig zusammengefügt und mittels eines eingesteckten
Stiftes 7 gelenkig miteinander verbunden werden können.
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Auf der Oberseite jeder Auflageplatte 4, 5 ist eine unter einem Winkel
von 450 zur Gelenkachse verlaufende Anschlag leiste 8 befestigt, während auf der
Unterseite jeder Auflageplatte 4, 5 der feste Schenkel 9 einer Schraubzwinge 10
gelenkig bzw. drehbar, beispielsweise durch Nietung angeschlossen ist. Die bewegbaren
Schenkel 11 der Schraubzwingen 10, die die Spannschrauben 12 tragen, befinden sich
an der Oberseite der Auflageplatten 4, 5 und dienen zum Aufspannen der beiden Holzleisten
2, 3 auf den Auflageplatten 4, 5. Beim, Aufspannen der beiden Holzleisten 2, 3 werden
dieselben bei in einer Ebene befindlichen Auf-lageplatten 4, 5 so ausgerichtet,
wie sie später verbunden sein sollen. Die späteren Sichtseiten der Holzleisten 2,
3 sollten nach Möglichkeit auf den Auflageplatten 4, 5 aufliegen.
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Nach diesem Ausrichtvorgang werden die beiden Auflageplatten 4, 5
und damit die beiden Holzleisten 2, 3 relativ gegeneinander verschwenkt, daß zwischen
den Verbindungsflächen der beiden Holzleisten 2, 3 zumindest ein keilförmiger Spalt
vorhanden ist. Dieser Spalt muß so groß sein, daß mittels einer Pistole geschmolzener
Schmelzkleber eingebracht werden kann.
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Sofort nach dem Einbringen des Schmelzklebers, der nicht unbedingt
verteilt werden muß, werden die beiden Auflageplatten 4, 5 und damit die beiden
Holzleisten 2, 3 wieder in ihre ge-
zeichnete Ausgangslage zurückgeschwenkt
und in- dieser Lage, beispielsweise von Hand, für etwa 20 - 30 sec. unter Spannung
gehalten. Anschließend können die Schraubzwingen 10 geöffnet und die miteinander
verklebten Holzleisten entnommen werden.
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In Abänderung dieses Ausführungsbeispieles ist es möglich, die Schraubzwingen
10 durch andere Spanneinheiten, beispielsweise Kolben-Zylinder-Einheiten zu ersetzen.
Dabei ist es auch möglich, in nicht gezeichneter Weise unterhalb der Auflageplatte
5 an einem senkrechten Arm einen als Kolben-Zylinder-Einheit ausgebildeten Schwenkantrieb
anzuschließen, durch den die Auflageplatte 4 sowohl in die gezeichnete als auch
in die abgeschwenkte Lage bewegt wird. Durch entsprechende Anordnung der Anschlagleisten
8 können die Holzleisten 2, 3 auch unter anderem Winkel miteinander verbunden werden.
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Bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 3 und 4 sind die Auflageplatten
4, 5 in gleicher Weise wie in den Fig. 1 und 2 ausgebildet; sie tragen jedoch keine
Anschlagleiste. Die miteinander zu verbindenden Werkstücke sind Holzplatten 13,
0 14, die hier an den Verbindungsflächen eine Schräge von 45 aufweisen. Zur Vereinfachung
der Darstellung ist hier jede Spanneinheit durch zwei Rechtecke 15, 16 mit Pfeilen
17 gezeichnet und kann beliebig ausgebildet sein. Gemäß der Fig. 3 ist die Vorrichtung
1 an der Außenecke und gemäß Fig. 4 an der Innenecke angeordnet. Nach zumindest
keilförmigem Öffnen der Verbindungsfuge und Einbringen des Schmelzklebers müssen
auch hier die beiden Holzplatten 13, 14 kurzzeitig in der gezeichneten Stellung
unter Spannung gehalten werden, bis der Schmelzkleber wieder verfestigt ist.
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Auch im Ausführungsbeispiel der Fig. 5 sind die Auflageplatten 4,
5 in gleicher Weise wie in Fig. 1, jedoch ebenfalls ohne Anschlagleisten ausgebildet.
Die Vorrichtung 1 dient hier zum stumpfen Verbinden zweier Holzplatten 13, 14, wobei
die Spanneinheiten auch vereinfacht dargestellt sind (vergl. Fig. 3 und 4).
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6 sind die Ösen 6 an einem abgewinkelten
Arm 18 der Auflageplatten 4, 5 geformt.
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Dadurch ist es möglich, beim stumpfen Verbinden zweier Platten 13,
14 leichter eine Preß- bzw. Schließkraft aufzubringen.
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Gemäß der Fig. 7 sind die beiden Auflageplatten 4, 5 an Bügeln 19,
20 angeordnet, die ihrerseits durch ein Gelenk 21 schwenkbar miteinander verbunden
sind. Auch hier tragen die Auflageplatten 4, 5 feste Anschlagleisten 8, gegen die
die ebenfalls vereinfacht dargestellten Spanneinheiten wirken.
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In Abänderung der erläuterten Ausführungsbeispiele können auch Werkstücke
aus porigem, hartem Kunststoff oder dgl.
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miteinander verbunden werden. Anstelle von Schmelzkleber kann Kontaktkleber
verwendet werden, wobei sich allerdings die Preßzeit erhöht. In die Verbindungsflächen
können bedarfsweise auch Dübel oder Lamellos eingesetzt werden. Die Aufiageplatten
können durch Rippen oder dgl. verstärkt sein.
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Furncr ist es Iiiöglich, die Auflageplattc einschlieelich Gelenköse
einstückig aus Gußwerkstoff herzustellen. Die Anschlagleisten können schwenkbar
auf den Auflageplatten bebefestigt sein, was die Einstellung unterschiedlicher Winkel
zwischen den zu verbindenden Werkstücken ermöglicht.
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