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Beschreibung:
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Die Erfindung bezieht sich auf eine feuchtigkeitsgeschützte Fassung
für mit insbesondere Zweistiftsockeln versehene Leuchtstoffröhrenlampen mit einem
mit dem Fassungskörper verschraubbaren, mindestens eine Dichtung tragenden wenigstens
einteiligen Uberwurfring, der das Ende der Lampe sowie das Ende eines diese umgebenden
Schutzrohres übergreift.
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Eine Leuchte mit einer derartigen feuchtigkeitsgeschützten Fassung
ist beispielsweise aus der DE-OS 31 12 962 bekannt. Das die Leuchtstofflampe umgebende
Schutzrohr hat den Zweck, die Lampe vor mechanischen Beschädigungen zu schützen
und besitzt darüber hinaus den-Vorteil, die Splitter einer im Schadensfall zerberstenden
Lampe aufzufangen. Eine solche Leuchte besitzt üblicherweise zwei der feuchtigkeitsgeschützten
und im Oberbegriff des Anspruches 1 vorausgesetzten Fassungen, die mit Abstand voneinander
an einem Fassungsträger montiert sind, wobei deren Abstand so bemessen ist, daß
die Kontaktstifte der Lampe in Richtung quer zur Lampenachse in einen Schlitz der
Fassung eingesteckt und nach Drehen der Lampe um ihre Längsachse in die Endposition
verbracht werden. Um die Montage und Demontage der Lampe überhaupt zu ermöglichen,
kann der Überwurfring von der Fassung abgeschraubt und in Axialrichtung der Lampe
verschoben werden.
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Das Schutzrohr solcher Leuchten, dessen Stirnenden in der Endmontagestellung
von den beiden Überwurfringen überfangen werden, gestattet jedem Überwurfring jedoch
nur eine relativ
geringe axiale Bewegung, so daß der zwischen ihm
und dem am Fassungsträger befestigten Fassungskörper nur ein schmaler Spalt zur
Manipulation verbleibt. Es ist in der Praxis äußerst schwierig, die Lampe, z.B.
an ihrer Endkappe zu ergreifen und sie mit der Fassung zu verbinden oder von ihr
zu lösen. Bei aus flexiblem Kunststoff bestehenden Schutzrohren kann man durch entsprechend
geschicktes Verbiegen des Schutzrohres die Lampe mittelbar über die Bewegung des
zugehörigen Endes des Schutzrohres in den fassungsseitigen Schlitz einführen, um
sie sodann in die Endlage zu verdrehen. Diese Handhabung ist aber insbesondere bei
deckenseitig angebrachten Leuchten besonders schwierig, weil die Lampe entgegen
ihrer Schwerkraft nach oben in den Lampenschlitz eingeschoben werden muß, nicht
aber von selbst in den zugehörigen Fassungsschlitz hineingleiten kann.
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Der Erfindung liegt, ausgehend von einer im Oberbegriff des Anspruches
1 umrissenen feuchtigkeitsgeschützten Fassung die Aufgabe zugrunde, eine solche
Fassung konstruktiv so weiterzubilden, daß trotz leichter Entnahmemöglichkeit der
Lampe aus dem Schutzrohr die Handhabung der Leuchtstoffröhrenlampe während der Montage
oder der Demontage erheblich erleichtert ist.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß der aber wurfring Zentriermittel
für das Schutzrohr einerseits aufweist und andererseits mit einer Zentrierstütze
verbunden oder verbindbar ist, die -ggf. mit geringem Radialspiel - bei vom Fassungskörper
abgezogenem Uberwurfring die Lampe mindestens annähernd zentriert im Schutzrohr
hält.
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Aufgrund der vorgesehenen Zentriermittel für das Schutzrohr einerseits
wird auch dann, wenn ein gewisses Radialspiel vorhanden ist, das Schutzrohr relativ
zum Überwurfring in radialer Richtung festgelegt. Ebenfalls am Überwurfring ist
die Zentrierstütze vorgesehen, so daß sich durch Vermittlung des Überwurfrings eine
mittelbarer Abstützung zwischen Schutzrohr und Lampe ergibt. Dadurch ist es möglich,
durch Bewegen eines auch starren, z.B. aus Silikatglas bestehenden, Schutzrohres
die in ihm steckende Lampe mit zu bewegen. Bei deckenseitiger Montage einer Leuchtstoffleuchte
bedeutet dies, daß man die Kontaktstifte der Lampe in den zugehörigen Fassungsschlitz
dadurch einführen kann, daß man das Schutzrohr nach oben bewegt, weil der Bewegung
des Schutzrohres direkt die mindestens annähernd in ihm zentriert aufgenommene Lampe
mitgeführt wird. Es ist danach lediglich erforderlich, die Lampe in der üblichen
Weise durch Verdrehen um etwa 900 um ihre Längsachse in die endgültige Montageposition
innerhalb der Fassung zu verbringen.
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Es ist zwar z.B. aus der US-PS 37 20 826 bekannt, ein Schutzrohr
zentriert auf der Lampenmantelfläche zu halten, was hier mittels zweier in den Endstirnbereichen
von Schutzrohr und Lampe in den zwischen diesen gebildeten Ringraum eingefügter
Gummiringe geschieht. Allerdings steht das Schutzrohr in keinem bestimmten Bezug
zur Lampenfassung; vor allem aber ist das von der Erfindung berücksichtigte Problem
weder angesprochen noch gelöst, nämlich eine leichte, einfache Entnahme der Lampe
aus dem Schutzrohr zu ermöglichen. Die hier vorgesehenen Gummiringe bewirken einen
Preßsitz des Schutzrohres auf der Leuchtstofflampe.
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Aus dem DE-GM 75 21 684 ist es bekannt, an den Stirnenden einer Leuchtstoffröhrenlampe
ein "Gehäuse" anzuordnen, welches den Sinn hat, im Falle von Implosionen oder anderen
zum Zerbrechen der Lampe führenden Beschädigungen die Glasteilchen im Schutzrohr
zu halten. Das "Gehäuse" besteht aus zwei im Endstirnbereich des Schutzrohres um
dessen Mantel herumgelegten halbzylindrischen Teilen und einer diese zusammenhaltenden
Hülse. Zwischen den halbzylindrischen Teilen und der Endstirnkante des Schutzrohres
ist ein Federstahlring eingelegt, der das Schutzrohr mit der Endkappe der Lampe
verklemmt. Hier ist zwar die Lampe bewegungseinheitlich mit dem Schutzrohr verbunden,
aber in einer relativ aufwendigen und die einfache Entnahme der Lampe aus dem Schutzrohr
ebenfalls nicht ermöglichenden Art und Weise. Aus dem DE-GM 75 21 684 ist also ebenso
wenig wie aus der US-PS 37 20 826 der Gedanke zu entnehmen, eine feuchtigkeitsgeschützte
Fassung für Leuchtstoffröhrenlampen so auszubilden, daß durch ihre Vermittlung eine
zumindest gewisse radiale Zentrierung der Lampe mit Bezug zum Schutzrohr geschaffen
wird.
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Für die praktische Realisierung des beschriebenen Erfindungsgedankens
sieht die Erfindung zwei grundsätzlich alternative Möglichkeiten vor. Die erste
Möglichkeit besteht darin, daß die Zentrierstütze in dem dem Fassungskörper zugewandten
Endbereich des Uberwurfringes und sich im wesentlichen in einer Querschnittsebene
erstreckend angeordnet ist sowie mittig eine Durchtrittsöffnung aufweist, die geringfügig
größer ist als der Außendurchmesser der Lampe. Dabei kann die Zentrierstütze einstückig-stoffschlüssiger
Bestandteil des Überwurfringes sein. So ist z.B. möglich, im Inneren des
Uberwurfrings
sternförmig nach innen ragende Stege anzuordnen.
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Im Sinne einer möglichst einfachen Ausgestaltung des Überwurfrings
ist es jedoch besonders vorteilhaft, wenn die Zentrierstütze als Lochplatte oder
-scheibe ausgebildet ist und form-oder klemmschlüssig im Uberwurfring gehalten ist.
So ist es insbesondere möglich, eine aus Hartpapier bestehende einfache dünne gelochte
Scheibe im Stirnendbereich des Uberwurfrings festzuklemmen. Schiebt man den mit
dieser Lochscheiben-Zentrierstütze ausgerüsteten Überwurfring in Axialrichtung der
Lampe zu deren Mitte hin, taucht der Lampenmantel in das Loch ein und befindet sich
dann in einer relativ zentrierten Lage zum Schutzrohr.
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Die andere alternative konstruktive Lösung besteht darin, daß die
Zentrierstütze als einwärts gerichtete bis nahe zur Lampenoberfläche geführte Verformung
eines mit dem Überwurfring verbundenen bzw. verbindbaren Wärmeschutzrohres ist,
welches im Bereich der Lampenelektroden in den Ringraum zwischen Schutzrohr und
Lampe eingreift. Hierbei kann die Zentrierstütze aus einer Mehrzahl von aus dem
Wärmeschutzrohr ausgestanzten und gegen die Mittelachse umgebogenen Zungen bestehen,
wobei es vorteilhaft ist, wenn die Zungen aus dem vom Fassungskörper wegweisenden
Stirnendbereich des Wärmeschutzrohres ausgeklinkt sind. Für eine statisch bestimmte
Zentrierung reichen drei solcher Lappen, die sehr einfach herzustellen sind, aus.
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Die Leuchte nach der bereits erwähnten DE-OS 31 12 962 besitzt ebenfalls
ein Wärmeschutzrohr. Dieses ist jedoch nicht in der Fassung oder im Überwurfring
der Fassung steckbar
aufgenommen, sondern entweder am Innenmantel
(Fig. 1) oder auf dem Außenmantel (Fig. 2) des Schutzrohres dicht an diesem befestigt,
z.B. verklebt. Das "Wärmeausgleichshülse" genannte Wärmeschutzrohr kann hier also
nicht eine radial zentrierte Zuordnung zwischen Lampe und Schutzrohr vermitteln.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Ausführungsbeispiele
und der sich darauf beziehenden Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen
zeigen: Fig. 1 eine schematische, in der oberen Hälfte im Schnitt und in der unteren
Hälfte in der Ansicht wiedergegebene Darstellung eines Teiles der Fassung bezüglich
des ersten Ausführungsbeispiels und Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung
eines zweiten Ausführungsbeispiels.
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Eine feuchtigkeitsgeschützte Fassung weist üblicherweise einen an
einem - nicht dargestellten - Fassungsträger montierten Fassungsteil - ebenfalls
nicht dargestellt - auf, in dem ein mit einem Einführungsschlitz für Kontaktstifte
11 einer langgestreckten Leuchtstofflampe 11 versehenes Drehstück aufgenommen ist.
Zur Herstellung des Feuchtigkeitsschutzes ist ein hier zweiteiliger Überwurfring
12 vorgesehen, der aus einem Hauptring 13 und einem Zusatzring 14 besteht. Der Hauptring
13 wird mit dem Fassungskörper verschraubt, der zu diesem Zweck ein Innengewinde
15 besitzt. Im Stirnendbereich 16 besitzt der Hauptring 13 eine Ringdichtung 17,
der den Spalt zwischen sich und dem Fassungskörper abdichtet. Zur Abdichtung
des
Uberwurfrings 12 gegenüber einem die Lampe 10 umgebenden Schutzrohr 18 geschieht
mittels einer weiteren Ringdichtung 19, die im Ausführungsbeispiel als Quetschdichtung
ausgebildet ist und zwischen der vom Fassungskörper wegweisenden Stirnkante 20 des
Hauptrings 13 und dem auf dessen Außengewinde 21 aufgeschraubten Zusatz-Spannrings
14 angeordnet ist.
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Auch bei nicht fest angezogenem Zusatzring 14 ist der Uberwurfring
12 im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 über die Ringdichtung 19 auf dem Schutzrohr
18 zentriert. Schutzrohr 18 und Uberwurfring 12 lassen sich also in Richtungen quer
zur Lampenachse 22 gemeinsam bewegen, wenn diese Bewegung an einem der beiden Teile
eingeleitet wird.
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Vornehmlich fest im Innern des Uberwurfrings 12 bzw. des Hauptrings
13 mit diesem verbunden oder verbindbar ist eine Zentrierstütze 23 angeordnet, die
hier als mit einem zentralen Durchbruch 24 ausgerUstete dünne Ringscheibe 25 ausgebildet
ist, die an ihrem Außenumfang an der Innenwand 27 des Überwurfrings 12 bzw. des
Hauptrings 13 eingeklemmt ist und im Preßsitz hier gehalten wird. In axialer Richtung
ist sie durch Anlage an einem innenseitigen Boden 28 des Überwurfrings 12 gesichert.
Der Innendurchmesser des zentralen Durchbruchs 24 ist geringfügig größer als der
Lampendurchmesser 29.
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Wenn, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, der Überwurfring 12 vom
Fassungskörper abgeschraubt und längs der Lampenachse 22 zur anderen Fassung hin
ein Stück verschoben ist, gerät die Zentrierstütze 23 mit ihrem Durchbruch 24 bei
noch mit den Kontaktstiften 11 im Fassungskörper einsteckender
Lampe
10 auf deren Mantel 30, so daß diese gegenüber dem Schutzrohr 18 unter Vermittlung
der Zentrierstütze 23 einerseits sowie des Überwurfrings 12 andererseits radial
abgestützt ist. Wenn nun die Lampe 10 durch Verdrehen um ihre Längsachse 22 in Entnahmestellung
gebracht ist, kann die Entnahme auf einfache Weise durch Ergreifen des Schutzrohres
18 erfolgen, weil die Querbewegung des Schutzrohres 18 eine analoge Querbewegung
der Lampe 10 nach sich zieht. Um die Lampe 10 mit den Fingern an ihrem Sockel 31
ergreifen zu können, muß man bezüglich Fig. 1 den Überwurfring 12 relativ zur Lampe
10 noch etwas weiter nach rechts verschieben, was soweit möglich ist, wie es die
Länge des in die Überwurfringe beider zu einer Leuchte gehörenden Fassungen eintauchenden
Schutzrohres 18 möglich ist.
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Bei dem anhand der Fig. 2 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel
besteht der Überwurfring 12 aus einem äußeren mit Innengewinde 15 zur Kupplung mit
dem Fassungskörper versehenen Hauptring 13 und einem innen in diesem gehaltenen
Zusatzring 14, dessen dem Fassungskörper zugewandte Seite die Ringdichtung 17 trägt.
Die Quetschdichtung 19 befindet sich zwischen der Stirnkante 20 des Innenrings und
der Vorderseite des äußeren Überwurfringes 13. Im Innern des Innenrings 14 ist in
einer Ringnut 32 axial unverschieblich eingebettet ein Wärmeschutzrohr 33 gehalten.
Es greift, wie ersichtlich, in den Ringraum 34 zwischen Schutzrohr 18 und Lampe
10 ein. In dem von der Fassung wegweisenden vorderen Stirnendbereich 35 des Wärmeschutzrohres
sind über den Umfang verteilt drei einwärts umgebogene Zungen 36 ausgeklinkt, die
mit ihren Stirnenden zur Lampe 10 weisen. Die Zungen 36 bilden also die
Zentrierstützen
23 aus. Auch hier ist für Bewegungen quer zur Lampenachse 22 eine Kupplung zwischen
Lampe 10 und Schutzrohr 18 unter Vermittlung des Wärmeschutzrohres 33 und des Überwurfringes
12 vorgesehen. Auch hier kann, wie beim ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 1,
die Lampe 10 mit ihren Kontaktstiften 11 in Richtung quer zur Lampenachse 22 in
den zugehörigen Aufnahmeschlitz der Fassung eingesteckt bzw. aus diesem herausgenommen
werden, indem man nicht die Lampe 10, sondern entweder das Schutzrohr 18 oder den
Überwurfring 12 handhabt. Das Schutzrohr 18 wird bei weiterem Aufschieben des Ringes
14 von der die Ringnut 32 begrenzenden Ringrippe 37 außenseitig zentriert.
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