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Druckwerksführung für Schreib- oder ähnliche Maschinen mit
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einem Wagen Die Erfindung betrifft eine Druckwerksführung für Schreib-
oder ähnliche Maschinen mit einem in Zeilenrichtung bewegbaren Wagen der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
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Bei Schreib- und Druckwerken ist zum Abbilden alphanumerischer Zeichen
insbesondere aus zusammengesetzten Typenteilen ein eng tolerierter Abstand des Schreibkopfes
zum Druckwiderlager bzw. zum Aufzeichnungsträger erforderlich. Ein zu geringer Abstand
zwischen dem Aufzeichnungsträger und den die Zeichen bildenden organen erhöht die
Möglichkeit der Berührung zwische'n den Druckorganen und dem Aufzeichnungsträger,
während ein zu großer Abstand z. B. bei Tintendruckern zu einer Verschlechterung
des Druckbildes, zu größerer Abdruckbewegung und -energie und zu einer Erhöhung
der Druckzeit führt. Außerdem werden bei Single-Typenelementen mit hohen Schreibgeschwindigkeiten
auch höhere Anforderungen an die die Bewegung in Zeilenrichtung bewirkenden Antriebsmittel
wie beispielsweise Schrittmotoren oder schrittgesteuerten Gleichstrommotoren und
an den den Schreibkopf aufnehmenden und in Zeilenrichtung des Aufzeichnungsträgers
transportierenden Wagen bzw. Schlitten gestellt. Einerseits wird ein schwingungsarmer
Lauf des Wagens gefordert, andererseits wird beispielsweise auf Verkleidungen von
Laufflächen gänzlich verzichtet.
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Der Wagen wird in verhältnismäßig langen Schienen geführt, die nicht
unbedingt genau parallel zueinander verlaufen und auf denen sich Staub, Radierabrieb
und Flusen- absetzen können. Aus Kostengründen werden billige, rollierte und gegebenenfalls
vernickelte Führungsstangen verwendet, die Formungenauigkeiten aufweisen.
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In der DE-OS 18 17 850 ist ein Nadelführungskopf in einem Mosaikdrucker
beschrieben worden mit einer Wagengrundplatte und drehbeweglich, jedoch hinsichtlich
einem bestimmten Abstandsmaß starr an dieser angebrachten Führungsrollen. Leber
diese ist der Wagen in zwei Führungsschienen in Zeilenrichtung verschiebbar gelagert,
von denen die dem Druckwiderlager zunächst befindliche Führungsschiene gerätefest,
die zweite schwenkbeweglich gelagert ist. Diese Führungsschiene wird vermittels
eines Federelementes gegen die Führungsrollen am Wagen gepreßt und der Wagen somit
in Bezug seine Höhenlage verspannt.
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Der auf die Wagengrundplatte aufgesetzte Nadelführungskopf ist vor
seinem Arretieren über einen Exzenter in Richtung auf den Aufzeichnungsträger zu
und von diesem weg verschiebbar Durch diese Einrichtung wird eine stellenweise und
in Achsrichtung mögliche, durch Ablagerungen bewirkte Schwergängigkeit in der Wagenführung
vermieden, da eine Führungsschiene nachgebbar ist und es möglich ist, den Wagen
in jeder seiner Stellungen aus seiner Führung zu entfernen. Diese Einrichtung macht
jedoch eine sehr genaue Einzelfertigung notwendig. Die bewegliche Führungsschiene
ist nicht parallel geführt und es kommt somit zu Kippbewegungen dieser um die Führungsrollen
des Wagens, je nach Stellung des Wagens vor dem Druckwiderlager.
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Eine Schwergängigkeit und somit eine Laufunruhe des Wagens ist durch
Verschmutzung im Bereich der Gabeln nicht auszuschlieren.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckwerksführung m-it
einem auf zwei Führungsschienen verschiebbar gelagerten Wagen zu schaffen, die leichtgängig
und leicht montier-und demontierbar ist und bei der die Parallelität der Führungsschienen
zueinander unproblematisch ist. Außerdem soll die Druckwerksführung durch wenige
Teile statisch bestimmt sein.
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Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch gekennzeichnete Erfindung
gelöst.
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Die Erfindung ermöglicht eine exakte Druckwerksführung in unmittelbaren
Nähe des Typenrades, wobei die mit einer Fqh rungsschiene zusammenwirkenden Führungsrollen
gleichzeitig die Funktion des Schwenklagers für den Typenradwechsel übernehmen.
Dadurch wird eine geringe Teilezahl für die Druckwerksführung ermöglicht, wodurch
die Losen der Gelenkpunkte wegfallen.
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Durch die vorteilhafte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes nach
Patentanspruch 2 wird einerseits ein leichter Typenradwechsel und andererseits eine
leichte Montage und Demontage des Wagens ermöglicht.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind
den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen. Im folgenden wir die Erfindung anhand
eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben. Es zeigt: Figur 1 eine Seitenansicht
der Druckwerksführung, Figur 2 der Wagen gemäß Figur 1 in der verschwenkten Lage
zum Typenradwechsel, Figur 3 den Wagen in der Demontagestellung und Figur 4 eine
schematische Draufsicht auf die Druckwerksführung.
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In Figur 1 ist ein Druckwerkswagen 1 dargestellt, a-uf dem ein aus
einem Typen rad 3 bestehender Druckkopf drehbar gelagert ist. Der Wagen 1 weist
eine waagerecht angeordnete Wagengrundplatte 5 und eine senkrecht zu dieser (5)
angeordnete Seitenwand 7 auf, an der ein Antriebsmotor 9 angeflanscht ist. Dieser
Antriebsmotor kann ein Schrittmotor sein und weist eine Antriebswelle 11 auf, mit
derem freien Ende 13 das Typenrad 3
auswechselbar kuppelbar ist.
Das freie Ende 13 der Antriebswelle 11 ragt aus der Seitenwand 7 heraus, welche
in einem geringen Abstand zu einer als Druckwiderlager ausgebildeten Transportwalze
15 für einen Aufzeichnungsträger 17 angeordnet ist. Die Transportwalze 15 ist in
bekannter Weise über einen nicht dargestellten Schrittmotor antreibbar. Das Typenrad
3 weist elastische Speichen. mit an deren Enden 19 angeordneten Schrifttypen 21
auf.
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Unterhalb der Seitenwand 7 weist die Wagengrundplatte 5 an ihrer Unterseite
zwei im Abstand drehbar gelagerte Führungsrollen 23, 25 auf, siehe Figur 4. Diese
Führungsrollen 23, 25 sind auf festen Achsen 27, 29 drehbar gelagert, welche annähernd
senkrecht an der Unterseite der Wagengrundplatte 5 angeordnet sind. Die Führungsrollen
23, 25 bestehen aus Prismenführungsrollen, deren Seitenflansche 31, 33 auf einer
eine zylindrische Form aufweisende, gestellfest angeordnete Führungsschiene 35 abrollbar
angeordnet sind. Die Unterseite der Wagengrundplatte 5 weist außerdem in einem Abstand
zu den Führungsrollen 23, 25 und mittig zu diesen angeordnete Prismenführungsrolle
37 auf, die auf einer Achse 40 eines abgefederten Schiebeteils 39 drehbar gelagert
ist. Diese Prismenführungsrolle 37 ist mit Seitenflanschen 41, 43 mit einer ebenfalls
eine zylindrische Form aufweisenden Führungsschiene 45 in Eingriff bringbar. Die
Führungsschienen 35, 45 sind mit Schenkeln 47, 49 eines gestellfesten, U-förmig
ausgebildeten Strangpreßprofils 51 fest verbunden. Das Schiebeteil 39 weist eine
Lagerachse 53 auf, die in Längsrichtung der Verbindungslinie zwischen den Führungsschienen
35, 45 an der Wagengrundplatte 5 gelagerten Lagerbuchsen 55, 57 verschieb- und drehbar
gelagert sind. Die Lagerachse 53 ist von einer Druckfeder 59 umgeben, die sich einerseits
an der Lagerbuchse 55 und andererseits an einem mit der Lagerachse 53 fest verbundenen
Stützflansch 61 federnd abstützt. Das Verschieben des Schiebeteils
erfolgt
über einen Griff 63, der an dem Schiebeteil 39 für die Führungsrolle 37 oberhalb
der Führungsachse 45 angeordnet ist.
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Zum Wechseln des Typenrades 3 wird der Wagen 1 in die in Figur 2 dargestellte
Lage gebracht. Zu diesem Zweck ist das Schiebeteil 39 gemäß Figur 1 in Pfeilrichtung
65 so weit zu verschieben, bis das Schiebeteil 39 mit einem Anschlag 67 an der Lagerbuchse
57 zur Anlage kommt. In dieser Stellung ist die Prismenführungsrolle 37 von der
Führungsschiene 45 derart abgehoben, daß der Wagen 1 mit den Führungsrollen 23,
25 um die Führungsschiene 35 im Uhrzeigersinn verschwenkbar ist. Die Schwenkbewegung
des Wagens im Uhrzeigersinn gemäß Figur 2 wird dadurch begrenzt, daß die Führungsachse
45 mit einer entsprechend ausgebildeten Ausnehmung 69 an dem Griff zur Anlage kommt.
In dieser Raststellung des Wagens 1 kann das Typenrad bequem von dem freien Ende
13 der Antriebswelle 1-1 entkuppelt werden. Nach dem Einsetzen eines neuen Typenrades
wird das Schiebeteil 39 über den Griff 63 wieder entrastet, so daß die Führungsrolle
37 durch die Kraft der Druckfeder 59 wieder mit der Führungsschiene 45 in Eingriff
gelangt.
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Wird andererseits der Wagen 1 von Hand in die Lage gemäß Figur 3 geschoben,
so heben die Prismenführungsrollen 23, 25 von der Führungsschiene 35 ab. Durch Verschwenken
des Wagens 1 im Uhrzeigersinn um die Führungsachse 45 kann der Wagen 1 leicht aus
der Maschine demontiert werden. Das Montieren des Wagens erfolgt ebenso einfach,
allerdings in der umgekehrten Reihenfolge.
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Der Wagen 1 nimmt sowohl nach dem Typenradwechsel als auch nach der
Wagenmontage immer eine statisch bestimmte Lage wieder ein.
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Die erfindungsgemäße Druckwerksführung erfordert kein zusätzliches
Schwenklager, wodurch in Folge der geringen Teilezahl die Losen auch ausgeschaltet
werden. Durch die abgefederten Führungsrollen
25, 23; 37 ist die
Parallelität der zylinderförmigen Führungsschienen 35, 45 zueinander unproblematisch,
was sich auch günstig auf die Fertigung und die Leichtgängigkeit der Führung auswirkt.
Weiterhin ermöglicht die Erfindung nur eine geringe Bauhöhe.