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DE3305322C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3305322C2
DE3305322C2 DE3305322A DE3305322A DE3305322C2 DE 3305322 C2 DE3305322 C2 DE 3305322C2 DE 3305322 A DE3305322 A DE 3305322A DE 3305322 A DE3305322 A DE 3305322A DE 3305322 C2 DE3305322 C2 DE 3305322C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grid
ship
longitudinal
openings
grid lines
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3305322A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3305322A1 (de
Inventor
Hans-Joachim 2200 Koelln-Reisiek De Franz
Karl-Otto 2000 Hamburg De Sadler
Willi 2081 Ellerbek De Schmidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Blohm and Voss GmbH
Original Assignee
Blohm and Voss GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Blohm and Voss GmbH filed Critical Blohm and Voss GmbH
Priority to DE19833305322 priority Critical patent/DE3305322A1/de
Priority to ES529557A priority patent/ES8507400A1/es
Priority to GR73764A priority patent/GR81783B/el
Priority to ZA84971A priority patent/ZA84971B/xx
Priority to JP59024934A priority patent/JPS59160685A/ja
Priority to TR989/84A priority patent/TR22545A/xx
Priority to BR8400609A priority patent/BR8400609A/pt
Priority to BE0/212386A priority patent/BE898906A/fr
Priority to NL8400465A priority patent/NL193452C/nl
Priority to NO840533A priority patent/NO161901C/no
Priority to GB08403856A priority patent/GB2135248B/en
Priority to DK068984A priority patent/DK155641C/da
Priority to FR8402303A priority patent/FR2540820B1/fr
Priority to IN109/CAL/84A priority patent/IN159483B/en
Priority to AR84295720A priority patent/AR241312A1/es
Priority to AU24669/84A priority patent/AU556715B2/en
Priority to IT19634/84A priority patent/IT1173276B/it
Priority to PT78118A priority patent/PT78118B/de
Priority to KR1019840000740A priority patent/KR870001776B1/ko
Priority to IL70988A priority patent/IL70988A/xx
Priority to US06/580,611 priority patent/US4658747A/en
Publication of DE3305322A1 publication Critical patent/DE3305322A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3305322C2 publication Critical patent/DE3305322C2/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Kampfschiff nach dem Oberbegriff des Patenanspruchs 1.
Zur wirtschaftlicheren Herstellung von Kampfschiffen und zur Ermöglichung einer Modernisierung ist es bereits be­ kanntgeworden (DE-OS 20 56 069), auf den außen liegenden Decks Einheitsfundamente vorzusehen, auf denen Waffen-, Feuerleit- oder Ortungsanlagen als Funktionseinheiten auswechselbar befestigt sind.
Aufgrund dieser Ausbildung können die Funktionseinheiten gleichzeitig mit dem Bau des Schiffskörpers in einem anderen Herstellungsbetrieb gefertigt werden und nach Fertigstellung in auf dem Schiffsdeck vorgesehene Einheitsfundamente einge­ setzt werden. Auf diese Weise wird für den Einbau der Anlage in das Schiff praktisch keine zusätzliche Zeit benötigt. Ein weiterer Vorteil des Funktionseinheitssystems besteht darin, daß in das Schiff eingebaute Funktionseinheiten jederzeit beispielsweise zu Reparaturzwecken oder zwecks Auswechslung aus dem Schiff wieder ausgebaut werden können.
Bei dem bekannten Funktionseinheitssystem waren zwar schon bestimmte Sektionen eines Schiffes mit gleich beabstandeten Längs- und Quertragelementen versehen; an anderer Stelle des Schiffskörpers und insbesondere bei anderen Schiffstypen lagen jedoch andere Abstände vor, so daß nicht nur sowohl der Entwurf und die Konstruktion als auch der Bau derartiger Schiffe unrationell und kostspielig, sondern auch Aufbau und Anordnung einheitlicher Fundamente erschwert waren.
Nun sind aber Einbauten, wie Vorrichtungen, Einrichtungen, Anlagen und Geräte, nicht nur auf den außen liegenden Decks eines Schiffes, sondern auch an zahlreichen Stellen im Innern des Schiffes auf den dort vorhandenen Decks anzuordnen. Auch diese Einbauten sollten möglichst problemlos in das Schiff gebracht und dort leicht auswechselbar montiert werden können, was aber bisher nur beschränkt möglich war. Für Reparatur- und Instand­ setzungsarbeiten an den verschiedenen Anlagen mußten während der Lebensdauer des Schiffes oftmals Montagewege über mehrere Decks mit erheblichem Kostenaufwand freigemacht werden. Bei Umrüstungs- und/oder Modernisierungsarbeiten waren vielfach sogar ganze Abteilungen und Bereiche betroffen, und die da­ durch anfallenden Nebenkosten überstiegen häufig die Kosten der eigentlichen, umgerüsteten oder modernisierten Anlage um ein Vielfaches. Als besonders nachteilig erweisen sich da­ bei die umfangreichen Schweißarbeiten, die zur Zerstörung von Farbanstrichen, Isolierungen und sonstigen hitzeempfind­ lichen Bauelementen führen können.
Die innerhalb eines Schiffes und insbesondere von Schiff zu Schiff wechselnden Abstände der Längs- und Quertragelemente brachten weiter den Nachteil mit sich, daß die Anschluß­ punkte zum Befestigen der Einbauten auf den Decks häufig nicht mit den für die Befestigung bevorzugten Knotenpunkten der Längs- und Quertragelemente übereinstimmten, was auf­ wendige Versteifungs- und Befestigungsmaßnahmen erforderte.
Es ist auch schon bekannt (US-PS 33 63 597), einen Schiffs­ körper aus Bug-, Seitenwand- und Achterblöcken aufzubauen und in den dadurch gebildeten, durch Schottwände abgeteilten gleich großen Innenschächten Gitterwerke zur Aufnahme von Moduln oder sonstigen Einbauten wie z. B. einen Treppenhaus­ modul anzuordnen. Die Ausbildung des größten Teils des Schiffs­ körpers als Hohlraum zur Aufnahme selbst nicht zur Steifig­ keit des Schiffskörpers beitragende Einbauten erfordert einen äußerst aufwendigen, besonders stabilen Aufbau der einzelnen Blöcke. Dennoch ist mit dieser Konstruktion die Festigkeit eines herkömmlichen Schiffsrumpfes nicht zu erreichen. Das Einbringen von Einbauten in das Gitterwerk ist mit erheb­ lichen Schwierigkeiten verbunden. Der Bau des bekannten Schiffes ist auch deswegen aufwendig, weil alle Blöcke, aus denen es zusammengesetzt wird, unterschiedlich sind.
Das Ziel der Erfindung besteht darin, ein rationell zu ferti­ gendes Schiff der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei dem nicht nur die auf den Außendecks anzuordnenden, sondern auch die im Schiffsinneren unterzubringenden Einbauten auf einfache Weise nicht nur in den Schiffskörper verbracht und dort ohne aufwendige Versteifungs- und Befestigungsmaßnahmen montiert werden können, sondern im Falle des Erfordernisses einer Reparatur oder einer Auswechslung mit vertretbarem Auf­ wand demontiert und aus dem Schiffskörper herausgenommen wer­ den können, wobei das Freimachen und Verschließen der Montage­ wege ohne umfangreiche Schweißarbeiten möglich sein soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des kennzeich­ nenden Teils des Patentanspruchs 1 vorgesehen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung schafft also ein Kampfschiff, dessen Funda­ mente, Montageöffnungen, Verkehrsöffnungen, Längs- und Quertragelemente in ganz bestimmter Weise in Relation zu den Rasterlinien eines das gesamte Schiff überziehenden Einheitsrasters angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Aus­ bildung hat zum einen den Vorteil, daß standardisierte Bauteile zum Bau des gesamten Schiffskörpers verwendet werden können. Die standardisierten Spant- und Längsband­ abstände in Verbindung mit einer standardisierten Decks­ höhe führen im allgemeinen zu gleichen Belastungen und er­ öffnen die Möglichkeit, die konstruktiven Einzelheiten zu vereinheitlichen und die Vielfalt an Bauteilen zu ver­ ringern. Dadurch ergibt sich z. B. für den Bau des Schiffs­ körpers eine begrenzte Zahl von in Abmessungen und Aus­ führung standardisierten Knieblechen, bezüglich Schweißung und Gestaltung der Endanschlüsse standardisierter Schott- und Wandversteifungen, standardisierter Eckverbindungen als Wand- oder Decksversteifung und standardisierter Beul­ steifen. An sämtlichen Stellen des Schiffskörpers können die ebenfalls in das Rastermaß eingepaßten Einbauten bei minimaler Größe der zugeordneten Montage- und Verkehrs­ öffnungen in das Innere des Schiffskörpers eingebracht wer­ den. Es braucht dabei keine Rücksicht darauf genommen zu werden, an welcher Stelle des Schiffskörpers der Einbau er­ folgt, weil das Einheitsraster den gesamten Schiffskörper überzieht. Der Einbau von dem erfindungsgemäßen Einheits­ raster unterworfenen Einbauten kann sogar bei ganz anderen Schiffen und Schiffstypen problemlos erfolgen, wenn diese ebenfalls das gleiche Einheitsraster aufweisen.
Von besonderem Vorteil ist, daß wegen der Anpassung auch der Einbauten an das Rastersystem die Anschlußpunkte der Einbauten stets mit Knotenpunkten der Längs- und Quertrag­ elemente in Ausrichtung gebracht werden können, so daß die Befestigung aller Einbauten an beliebigen Stellen im Innern des Schiffes an den hierfür optimal geeigneten Punkten erfolgen kann. Die Erfindung erleichtert also nicht nur wesentlich das Einbringen der Einbauten in den Schiffs­ körper bei minimaler Größe der Montage- und Verkehrsöff­ nungen, sondern gestattet auch eine problemlose optimale Befestigung aller Einbauten. Nach dem Verschließen der Montageöffnungen mit den Glattdeck-Montagedeckeln liegen durchgehende tragfähige Decks vor, auf denen wiederum Einbauten befestigt werden können.
Durch Entfernung der im Bereich der Montagedeckel befestig­ ten Einbauten und Lösung der Montagedeckel können bestimmte darunter befindliche Einbauten mit vergleichsweise geringem Aufwand bei Bedarf auch wieder aus dem Schiff entfernt wer­ den, sofern dies zu Reparatur- oder Auswechslungszwecken gewünscht wird.
Wenn sich im Innern der Fundamente Öffnungen befinden, in die ein beispielsweise an einer Einheitsplattform unten befestigter Einheitscontainer eingelassen werden kann, können diese innerhalb des Fundamentes vorgesehenen Öff­ nungen auch als Montageöffnungen mitverwendet werden.
Die Erfindung schafft also ein Kampfschiff, dessen Rumpf von Standardbauteilen sehr rationell herstellbar ist und dessen abmessungsmäßig ebenfalls entsprechend standardi­ sierte Einbauten nach Fertigstellung außerhalb des Schiffs­ rumpfes problemlos nicht nur in das Schiffsinnere einge­ bracht, sondern dort auch an beliebiger Stelle ohne großen Aufwand fest mit der Schiffsstruktur verbunden werden können, wobei nach der Fertigstellung, d. h. nach dem Verschließen der Montageöffnungen, glatt durchgehende Decks wie bei einem herkömmlichen Schiff vorhanden sind. Aufgrund dieser Maßnahmen kann bei gleichbleibender Festigkeit und gleichem Volumen die Bauzeit eines der­ artigen Schiffes wesentlich herabgesetzt werden.
Die standardisierten Einbauten können auch bei ganz anderen Schiffen und Schiffstypen eingebaut werden, sofern diese ebenfalls in dem gleichen Einheitsrastermaß aufgebaut sind. Dadurch wird es auch ermöglicht, daß bestimmte Einbauten, die aus einem Schiff ausgebaut werden, an irgendeiner ge­ wünschten Stelle eines anderen Schiffes eingebaut werden, sofern die an der betreffenden Stelle vorhandenen Montage­ öffnungen im Rastermaß größer als diese Einbauten sind.
Die Merkmale des Anspruches 2 bringen den Vorteil, daß alle Längsversteifungen eine gleichmäßige, sehr geringe Bauhöhe aufweisen können.
Werden hierbei die bevorzugten Abmessungen nach Anspruch 3 verwendet, so beträgt der Abstand der Querrasterlinien bevorzugt 60 cm, der der Längsrasterlinien 30 cm.
Erfindungsgemäß betragen also die Abstände der Quertrag­ elemente einschließlich der Schotten ein ganzzahliges Vielfaches der Querrasterlinien-Abstände, wobei der kleinste Vervielfachungsfaktor 1 ist. Hieraus ergeben sich bei dem bevorzugten Grundabstand der Querrasterlinien von 60 cm mögliche Abstände der Quertragelemente von 60, 120, 180 cm usw.
Die Abstände der Längstragelemente, wie z. B. der Decks­ balken und Längsträger, die ein ganzzahliges Vielfaches der Längsrasterlinienabstände betragen, sind dagegen entsprechend einem ganzzahligen Vielfachen von 30 cm be­ messen, wobei der kleinste Vervielfachungsfaktor wieder 1 ist. Es ergeben sich so mögliche Abstände der Längstrag­ elemente von 30, 60, 90 cm usw.
Bei der Ausführungsform nach Anspruch 4 wird das kleinste Rastermaß der Rasterlinien bewußt nicht genutzt, wodurch gewährleistet ist, daß für eventuell erforderliche Verstärkungen im Bereich der Fundamente und Montageöffnungen weitere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Die mittlere Längsrasterlinie soll sich in der Schiffsmitte befinden, so daß die Abstände der Längswände und der Außen­ haut (im geraden Bereich des Schiffes) von der Schiffsmitte ebenfalls ein Vielfaches des Längsrasterlinienabstandes von z. B. 30 cm betragen.
Die Einpassung der Verkehrsöffnungen im Innern des Schiffes in das erfindungsgemäße Einheitsrastersystem erfolgt vor­ zugsweise in der durch die Ansprüche 5 bis 7 gekennzeich­ neten Weise. Auf diese Weise können zumindest im Einheits­ rastermaß dimensionierte kleinere Einbauten oder Geräte in Längs- und Querrichtung durch das Innere des Schiffes transportiert werden.
Besonders bevorzugt ist die Ausführungsform nach Anspruch 8, weil hierdurch auch die einzelnen Bauteile der im Innern des Schiffes anzuordnenden Räume einschließlich ihrer Ein­ richtung standardisiert werden können. Es ergeben sich so für die Abmessungen der Räume nur ganz bestimmte, im Ein­ heitsraster liegende Maße, was z. B. bei einem Grundabstand der Rasterlinien von 30 bis 60 cm bedeutet, daß die Länge und Breite der Räume nur ein Vielfaches von 30 bzw. 60 cm beträgt. Diese Anordnung der im Schiff vorhandenen Räume ist auch deswegen zweckmäßig, weil hierdurch eine optimale Anpassung an die nach dem Einheitsraster angeordneten tragen­ den Schotten und Längswände erfolgt.
Sofern die Räume nach Anspruch 9 gestaltet sind, können sie schon außerhalb des Schiffsrumpfes vormontiert werden, und zwar einschließlich aller fest eingebauten Bestandteile der Einrichtung. Nach Fertigstellung des Schiffsrumpfes können die Räume dann ebenso wie andere Einbauten durch die Funda­ ment- oder Montageöffnungen in das Innere des Schiffskörpers eingebracht werden. Bei den Räumen kann es sich um Wohnräume, Verkaufsräume, Werkstätten, Wirtschaftsräume, Lagerräume, Gänge oder Betriebsräume handeln.
Die Ausführungsform nach Anspruch 10 ermöglicht es, daß die Versteifungen in den Wänden problemlos und direkt an die Längs- und Quertrag­ elemente der einzelnen Decks angeschlossen werden können.
Die Abmessungen der erfindungsgemäß vorgesehenen Fundamente, Montageöffnungen und Verkehrsöffnungen sowie Einbauten, wie Geräte, Funktionseinheiten, Moduln, Paletten, Gestelle, Räume usw. sind zweckmäßig mit vom Rastermaß abgeleiteten Zahlenwerten gekennzeichnet. So kann jede Abmessung in einer Richtung durch die Anzahl der Rasterlinien bezeichnet wer­ den, über welche sich die betreffende Abmessung erstreckt.
So besteht z. B. die Typbezeichnung bei einem Wohnraum aus einer zweistelligen Zahl, wobei die erste Kennziffer die Länge, die zweite Kennziffer die Breite angibt. Typ 54 bedeutet z. B. bei einem Grund-Querrasterlinienabstand von 60 cm, daß die Länge 5 × 60 cm = 300 cm und die Breite 4 × 60 cm = 240 cm beträgt. Bei Geräten deren Höhe ebenfalls in das erfindungsgemäße Einheitsrastersystem eingepaßt ist, kommt dementsprechend eine dritte Kennzahl hinzu. Ein Gerät vom Typ 112 hätte demnach eine Länge und Breite gemäß einem Querrasterlinienabstand und eine Höhe entsprechend zwei Querrasterlinienabständen.
Bei einem angenommenen Querrasterlinien-Grundabstand von 60 cm sind die Abmessungen eines Montagedeckels gegenüber dem Rastermaß um etwa 22 cm vergrößert, während die Ab­ messungen eines Containers, der in die innerhalb eines Fundaments befindliche Aufnahmeöffnung eingesetzt werden soll, das Rastermaß um ca. 8 cm unterschreiten.
Außer Geräten, Paletten, Gestellen, Raummoduln usw. können auch andere Einbauten wie Deckshäuser, Masten, Maschinen­ anlagen, Fördersysteme, Lüfteranlagen, Munitionsräume, Rohrleitungsblöcke usw. in das erfindungsgemäße Einheits­ rastersystem eingepaßt werden, so daß auch diese Einbauten durch entsprechend dimensionierte Montageöffnungen wesent­ lich einfacher, als dies bisher möglich war, in den Schiffs­ körper hineingebracht und ggfs. auch wieder aus ihm ausge­ baut werden können.
Die Erfindung schafft also ein neues Grundkonzept, bei dem die Stützstruktur des Schiffes und die Einbauten hinsicht­ lich ihrer Abmessungen so aneinander angepaßt sind, daß nicht nur eine äußerst rationale Fertigung in zeitlich parallel verlaufenden Arbeitsgängen, sondern auch eine wirtschaftliche Montage und ggfs. Demontage gewährleistet ist. Das neue Konzept ist besonders wirksam, wenn auch Schiffe ganz unterschiedlichen Typs nach dem gleichen Ein­ heitsraster gefertigt werden.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen Teil eines nach dem Einheitsrastersystem gebauten Kampfschiffes im Bereich einer Aufnahmeöff­ nung für einen Waffencontainer,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Oberdeck des Schiffes im Bereich eines eine Aufnahmeöffnung umgeben­ den Einheitsfundaments,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Schiffsdeck eines Kampfschiffes im Bereich einer Montageöffnung,
Fig. 4 einen stark vergrößerten schematischen Verti­ kalschnitt eines Kampfschiffes im Bereich der Verbindung einer Funktionseinheit mit einem Einheitsfundament,
Fig. 4a eine Schnittdarstellung analog Fig. 4 einer de­ taillierten Ausführung der Anordnung einer Ein­ heitsplattform an einem Einheitsfundament,
Fig. 5 einen stark vergrößerten Vertikalschnitt analog Fig. 4 im Bereich der Anordnung eines Montage­ deckels in einer Montageöffnung eines Schiffs­ decks,
Fig. 5a eine detaillierte Wiedergabe der nur rein schematischen Darstellung von Fig. 5,
Fig. 6 einen schematischen vertikalen Längsschnitt durch einen Schiffskörper zur Veranschau­ lichung des Einbringens verschiedener Geräte in das Innere des Schiffskörpers,
Fig. 7 einen Querschnitt des Gegenstandes der Fig. 6,
Fig. 8 eine schematische, teilweise geschnittene Draufsicht auf ein mit Räumen ausgestattetes Deck eines Kampfschiffes,
Fig. 9 eine schematische perspektivische Ansicht einer Verkehrsöffnung in einem Schott mit einem schematisch davor angeordneten, durch die Ver­ kehrsöffnung zu transportierenden Gerät, die
Fig. 10, 11 analoge perspektivische Ansichten wie Fig. 9, jedoch mit größeren Verkehrsöffnungen und durch diese zu transportierenden Geräten und
Fig. 12 perspektivisch ein Gerät, welches die dreifache Länge wie das in Fig. 10 dargestellte Gerät auf­ weist, aber dennoch durch die gleiche Verkehrs­ öffnung, wie sie in Fig. 10 dargestellt ist, paßt.
Nach Fig. 1 erstrecken sich zwischen den seitlichen, verti­ kalen Außenwänden 39 eines Schiffes in gleichmäßigen Ab­ ständen von 30 cm Längsrasterlinien 11. Die vertikale Längs­ mittelebene 40 des Schiffes liegt von den Außenwänden 39 aus beim 12fachen des Abstandes der Längsrasterlinien 11, so daß zwischen den Außenwänden 39 23 Längsraster­ linien 11 vorliegen.
Senkrecht zu den Längsrasterlinien 11 verlaufen ebenfalls in gleichmäßigen Abständen von 60 cm angeordnete Quer­ rasterlinien 12. Die Längsrasterlinien 11 und die Querraster­ linien 12 bilden zusammen ein das ganze Schif überdeckendes Einheitsraster 14, welches in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise in den Grundriß des Schiffskörpers hineingelegt ist. Da das Einheitsraster 14 in allen horizontalen Ebenen des Schiffes und insbesondere in allen Decks und auf dem Innen­ boden zugrundezulegen ist, sind die Rasterlinien genau ge­ nommen als Horizontalschnitte vertikal stehender Rasterebenen anzusehen.
Nach Fig. 1 sind entlang jeder zweiten Querrasterlinie 12 Quertragelemente 27 vorgesehen, welche z. B. durch Quer­ rahmen oder Querträger gebildet sein können. Lediglich dem dritten Quertragelement 27 von links folgt im Abstand einer Querrasterlinie 12 ein weiteres Quertragelement 27, um in diesem Bereich dem Schiffsdeck 41 eine erhöhte Fe­ stigkeit zu geben.
In Querrichtung sind - ausgehend von einer Außenwand 39 - jeweils auf jeder zweiten Längsrasterlinie 11 als Längs­ tragelemente Decksbalken 23 bzw. Längsträger 26 am Schiffs­ deck 41 angeordnet.
Entlang des von links aus gesehen zweiten Quertragelemen­ tes 27 und des oberen Längsträgers 26 erstrecken sich auf bzw. unter dem Deck 41 ein Querschott 25 bzw. eine Längs­ wand 24.
Nach Fig. 1 sind die Längstragelemente 23, 26 bzw. die Quer­ tragelemente 27 durch eine Aufnahmeöffnung 15 im Deck 41 unterbrochen, welche sich über acht Querrasterlinienabstän­ de und in Querrichtung über zwölf Längsrasterlinienabstände erstreckt, also in das Einheitsraster 14 eingepaßt ist. Im Bereich der Ecken ist die Aufnahmeöffnung 15 in der dargestellten Weise abgerundet, um dort Kerbspannungen herabzusetzen.
Aufgrund der Länge von acht Rastereinheiten und der Breite von zwölf halben Rastereinheiten wird die Aufnahmeöffnung 15 als Typ 86 bezeichnet, wobei die erste Kennziffer die Länge und die zweite Kennziffer die Breite in Querraster­ linienabständen wiedergibt. Die Aufnahmeöffnung 15 kann beispielsweise in der im folgenden anhand der Fig. 2, 4 und 4a beschriebenen Aufnahme eines Waffencontainers 16 bestimmt sein.
Nach Fig. 2 ist die Aufnahmeöffnung 15 in der Weise in das Einheitsraster 14 angepaßt, daß die Ränder der Aufnahme­ öffnung 15 sich praktisch entlang von Längs- oder Querraster­ linien 11 bzw. 12 erstrecken, jedoch ganz geringfügig inner­ halb dieser Rasterlinien verlaufen. Der an das Einheitsraster 14 angepaßte Waffencontainer 16 weist einen etwas kleineren Querschnitt als die Aufnahmeöffnung 15 auf, während das Einheitsfundament 13, auf dem die Ein­ heitsplattform 21 des Waffencontainers 16 zu liegen kommt, sich allseits nach außen über die die Aufnahmeöffnung 15 bestimmenden Rasterlinien 11, 12 hinaus erstreckt, was in Fig. 2 durch die äußere gestrichelte Linie angedeutet ist.
Nach Fig. 4 ist die beispielsweise eine Waffe tragende Einheitsplattform 21 rundum mit einem seitlich überstehen­ den Befestigungsflansch 22 versehen. Unten ist an die Ein­ heitsplattform 21 der Waffencontainer 16 angebracht, dessen horizontale Abmessungen kleiner als die des Einheitsfunda­ mentes 13 sind.
Der Befestigungsflansch 22 überlappt sich mit dem Einheits­ fundament 13 in der in Fig. 4 schematisch angedeuteten Weise. Aufgrund der sich aus Fig. 2 ergebenden Abmessungen kann so z. B. der Waffencontainer 16 zwanglos in die Aufnahmeöffnung 15 eingeführt werden, bis der Flansch 22 auf dem Einheits­ fundament 13 aufliegt. Anschließend erfolgt dann die Be­ festigung des Flansches 22 an dem Einheitsfundament 13 durch in Fig. 4 nur schematisch angedeutete, beispielsweise als Befestigungsbolzen 42 ausgebildete Befestigungsmittel. Das Rastermaß R, d. h. die Stelle, an der die Rasterlinie 11 bzw. 12 senkrecht auf der Zeichnungsebene von Fig. 4 steht, ist in Fig. 4 durch einen Pfeil angedeutet. Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Breite des Waffencontainers 16 um 8 cm kleiner als ein Vielfaches des Abstandes der Querrasterlinien 12, welcher mit 60 cm ange­ nommen ist.
Fig. 4a zeigt, wie die in Fig. 4 nur schematisch dargestell­ te Anordnung in einer baulichen Verwirklichung aussehen kann. Der Flansch 22 ist durch ein L-förmiges Bauteil 22′ zu einem ausgeschäumten Hohlkörper ausgestaltet, welcher durch Befestigungsbolzen 42 gegen auf dem Einheitsfundament 13 angeordnetes Montage-Gießharz gedrückt ist. Ein Dicht­ streifen 43 aus Moosgummi verhindert das Herauslaufen des Gießharzes bei der Montage.
Das Einheitsfundament 13 ist über einen Steg 44 am Schiffs­ deck 41 befestigt, welches an dieser Stelle auf einem nicht gezeigten Längs- oder Quertragelement ruht.
Die sich aus der beschriebenen Einpassung in das Einheits­ raster 14 ergebende, zwischen dem Einheitsfundament 13 und der Einheitsplattform 21 einerseits und dem Schiffsdeck 41 andererseits bestehende stufenförmige Erhöhung stört nicht, weil es sich bei der auf der Einheitsplattform 21 angeordneten Anlage um eine solche handelt, die ohnehin deutlich über das Schiffsdeck vorsteht, beispielsweise eine Waffe oder eine Ortungsanlage. Die Einheitsplattform 21 kann aber auch beispielsweise ein Deckshaus oder eine andere größere, auf dem Schiffsdeck anzuordnende Baueinheit tragen.
Die Aufnahmeöffnung 15 ist lediglich dann erforderlich, wenn unten an der Einheitsplattform 21 ein Container 16 angeord­ net ist. Bei kleineren Waffen oder auch bei Deckshäusern und dgl. ist dies nicht erforderlich, so daß in diesem Fall das Deck 41 und auch die Längs- und Quertragelemente 23, 26 bzw. 27 nicht - wie in Fig. 1, 4 und 4a dargestellt - unter­ brochen sind.
Während bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1, 4 und 4a das Einheitsfundament 13 und der Flansch 22 der Einheits­ plattform 21 über das Rastermaß R nach außen deutlich vor­ stehen, wird bei der Anordnung einer Montageöffnung 17 nach den Fig. 3, 5, und 5a anders vorgegangen, weil nach dem Ver­ schließen der Montageöffnung 17 zwischen dem Deck 41 und dem Montagedeckel 18 praktisch keine Stufe, also ein glatt durchgehendes Deck vorliegen soll.
Aus diesem Grunde ist die Montageöffnung 17 nach Fig. 3 deutlich kleiner als das sie kennzeichnende Rastermaß ausgebildet. Baulich geschieht dies nach Fig. 5 dadurch, daß an den die Montageöffnung umgebenden Längs- und Quer­ tragelementen 23, 26, 27 oder Decks 41 ein über das Raster­ maß R nach innen vorstehender Flansch 20 angeordnet ist, an dem der überlappende Montagedeckel 18 durch Befestigungs­ mittel 42 angebracht werden kann. Die innerhalb des Flan­ sches 20 vorliegende Montageöffnung 17 ist jedoch noch größer als das nächstkleinere Rastermaß.
Das durch die Montageöffnung 17 einzubringende größtmög­ liche Gerät 19 ist im Rastermaß bezüglich Breite und Länge um eine Einheit kleiner als das Rastermaß R, nach dem die Dimensionierung der Montageöffnung 17 vorgenommen ist. Auch der Montagedeckel 18 liegt insgesamt noch etwas inner­ halb dieses Rastermaßes R.
Nach Fig. 5a wird eine mit dem Deck 41 bündige Anordnung des Montagedeckels 18 dadurch gewährleistet, daß der Flansch 20 aus einem ebenen Teil 20′ und einem daran angeschweißten sich nach unten erstreckenden L-Profilteil 20′′ besteht. Der als Hohlkörper ausgebildete Montagedeckel 18 wird mittels Befestigungsbolzen 42 gegen ein zwischen ihm und dem L-Pro­ filteil 20′′ angeordnetes Montagegießharz gepreßt, dessen Auslaufen bei der Montage wieder durch einen Dichtstreifen 43 aus Moosgummi verhindert wird. Falls erwünscht, könnte an dem Montagedeckel 18 unten auch ein der Aufnahme irgendwelcher Geräte dienender Vorsprung 45 befestigt sein.
In den Fig. 6 und 7 sind der Innenboden des Schiffes und die darüberliegenden sechs Decks durch die Bezugszahlen 46, 47, 48, 49, 50 bzw. 41 gekennzeichnet.
Im obersten Deck 41 befindet sich eine Montageöffnung vom Typ 96. Dies bedeutet, daß diese Montageöffnung 17 in ein Rastermaß von neun Querrasterlinienabständen Länge und sechs Querrasterlinienabständen Breite eingepaßt ist, wobei die Verkleinerungen der Öffnung gemäß den Fig. 3, 5 und 5a zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grunde kann durch diese oberste Montageöffnung 17 ein Gerät 51 vom Typ 85 einge­ bracht werden, dessen Höhe etwas geringer als der Abstand der Decks 41, 50 sein darf. Unterhalb der Montageöffnung 17 kann das Gerät 85 dann in der aus Fig. 6 ersichtlichen Weise zur Seite geschoben werden.
Im Deck 50 befindet sich eine Montageöffnung 17 vom Typ 86, durch die demgemäß ein Gerät 52 vom Typ 75 in den Zwischen­ raum zwischen den Decks 49, 50 eingeführt werden kann. Ent­ sprechend sind in den nach unten folgenden Decks 49, 48, 47 Montageöffnungen 17 vom Typ 75, 65 bzw. 55 vorgesehen, durch welche Geräte 53, 54, 55 vom Typ 64 bzw. 54 einge­ bracht werden können.
Auch die Räume, in welche die Geräte 51, 52, 53, 54 bzw. 55 eingebracht sind, sind an das erfindungsgemäße Einheits­ raster angepaßt, indem sie Längen von 480, 540 bzw. 600 cm und Breiten von 300, 360 bzw. 420 cm aufweisen.
Fig. 8 zeigt, wie auch Wohnräume 30, ein Waschraum 31, ein Lüfterraum 32, ein Duschraum 33 und Platz für Schaltschränke 34 in das erfindungsgemäße Einheitsraster 14 eingepaßt wer­ den können. Hierzu werden die Wände 29 der Räume entlang Rasterlinien 11 bzw. 12 angeordnet. Dabei können auch im Schiff vorhandene Längswände und Querschotten mit ausge­ nutzt werden. Zwischen den Räumen können ebenfalls dem Rastermaß unterworfene Längs- und Quergänge 35 bzw. 36 verbleiben. In den Wänden 29 der verschiedenen Räume sind zu den Gängen 35 bzw. 36 hin Türen 37 vorgesehen.
Die Räume 30 bis 34 können auch als Container mit Ein­ richtung vorgefertigt und dann in der beschriebenen Weise durch Montageöffnungen in das Schiffsinnere verbracht werden.
Nach Fig. 9 ist in einem Schott 25 eine im wesentlichen quadratische Verkehrsöffnung 38 vorgesehen, welche eine Länge und Breite von 66 cm aufweist. Unter der Annahme, daß das Rastermaß 60 cm beträgt, gehen auch die Abmessungen der Verkehrsöffnung 38 um jeweils 6 cm über das Rastermaß hinaus. Auf diese Weise kann ein im Rastermaß dimensionier­ tes Gerät 56 durch die Verkehrsöffnung 38 hindurch trans­ portiert werden, sofern das Gerät die Form eines Würfels mit einer Seitenlänge aufweist, die dem einfachen Abstand der Querrasterlinien entspricht. Der Pfeil in Fig. 9 ver­ anschaulicht die Transportrichtung des Gerätes 56 . In Richtung des Pfeiles könnte das Gerät 56 auch ein Mehr­ faches des Rastermaßes aufweisen.
Fig. 10 zeigt eine hochkant gestellte Verkehrsöffnung 38′ in einer Längswand 24. Auch diese Verkehrsöffnung 38′ weist gegenüber einem einfachen Rastermaß in der Breite und einem doppelten Rastermaß in der Höhe eine zusätzliche Erstreckung von 6 cm auf, so daß ein im entsprechenden Rastermaß dimen­ sioniertes Gerät 57 durch diese Verkehrsöffnung hindurch transportiert werden kann.
Fig. 11 zeigt eine gegenüber Fig. 10 um ein Rastermaß ver­ breiterte Verkehrsöffnung 38′′, so daß ein um ein weite­ res Rastermaß verbreitertes Gerät 58 durch diese Verkehrs­ öffnung glatt hindurchpaßt.
Fig. 12 zeigt ein gegenüber Fig. 10 in der Länge vergrößer­ tes Gerät 59, welches ebenfalls durch die Montageöffnung 38′ in Fig. 10 hindurchpaßt.

Claims (10)

1. Kampfschiff mit mehreren im vertikalen Abstand überein­ ander angeordneten, Einbauten sowie rechteckige Funda­ mente und Montageöffnungen tragenden Decks, entlang denen parallel zueinander und zumindest sektionsweise jeweils im gleichen Abstand voneinander längliche Längs- und Quertragelemente angeordnet sind, die im Bereich der Fundamente und Montageöffnungen unterbrochen sind und dort im wesentlichen den Rand der Fundamente und Montageöffnungen bilden, wobei zwischen einigen der ein­ ander zugeordneten Längs- und/oder Quertragelemente über­ einanderliegender Decks Längswände und/oder Schotten, die selbst Tragfunktionen ausüben können, angeordnet sind, in wenigstens einigen von denen sich rechteckförmige Ver­ kehrsöffnungen befinden, dadurch gekennzeich­ net, daß die Längstragelemente (23, 24, 26) und die Quertragelemente (25, 27) aller Decks über das gesamte Schiff entlang der Rasterlinien (11, 12) eines auf dem Schiffsgrundriß angeordneten orthogonalen Einheits­ rasters (14) mit Längsrasterlinien (11) und Querraster­ linien (12) angeordnet sind, wobei sowohl die Längs­ rasterlinien (11) als auch die Querrasterlinien (12) einen gleichmäßigen Abstand haben, und daß die Funda­ mente (13), Montageöffnungen (17) und Verkehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) dadurch in das Einheitsraster (14) ein­ gepaßt sind, daß die Innenränder der Fundamente (13) ganz geringfügig innerhalb der Rasterlinien (11, 12 ) verlaufen und die Auflageflächen für die Befestigungs­ flansche (22) der zu befestigenden Plattformen (21) nach außen über die Rasterlinien (11, 12) überstehen, daß die Ränder der Montageöffnungen ( 17) gegenüber den Rasterlinien (11, 12) nach innen versetzt sind und dort ein versenkter Flansch (20) für die stufenlose Befesti­ gung eines etwas innerhalb des Rastermaßes (R) liegenden Montagedeckels (18) vorgesehen ist, daß auch die Ver­ kehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) in das Einheitsraster (14) eingepaßt sind, indem sie eine um einen geringen Betrag über das Rastermaß hinaus vergrößerte Höhe und Breite haben, und daß die Einbauten (51 bis 59) in das Raster­ maß eingepaßte Außenabmessungen aufweisen, wobei die Längs- und Querabmessungen um eine Einheit im Rastermaß geringer sind als das Rastermaß (R) der Montageöffnung (17), durch die die Einbauten (51 bis 59) hindurch in den Schiffskörper einzubringen sind.
2. Schiff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Längsrasterlinien (11) den halben Ab­ stand wie die Querrasterlinien (12) haben.
3. Schiff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Querrasterlinien (12) einen Abstand von 50 bis 70 und insbesondere etwa 60 cm haben.
4. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Längs- bzw.Quertragelemente (23, 26; 27) grundsätzlich im doppelten Abstand der Rasterlinien (11, 12) angeordnet sind und ein Abstand gleich dem Abstand der Raster­ linien (11, 12) nur an besonders beanspruchten Stellen vorgesehen ist.
5. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Verkehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) zumindest gleich ihrer Breite ist.
6. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe und Breite der Verkehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) um 5 bis 15 und insbesondere etwa 10% größer als der Abstand der Querrasterlinien (12) ist.
7. Schiff nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Verkehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) mit im wesentlichen dem einfachen Querrasterlinienab­ stand entsprechender Breite sowie mit im wesentlichen dem einfachen, doppelten und/oder dreifachen Quer­ rasterlinienabstand entsprechender Höhe vorgesehen sind.
8. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände (29) von im Schiff angeordneten Räumen (30, 31, 32, 33, 34) ebenfalls entlang von Rasterlinien (11, 12) verlaufen.
9. Schiff nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Räume (30, 31, 32, 33) als im Raster­ maß dimensionierte Funktionseinheiten oder Module aufge­ baut sind, für die um ein Rastermaß größere Montageöff­ nungen vorgesehen sind.
10. Schiff nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Längs- und Querversteifungen in den Wänden (29) ebenfalls in das Einheitsraster (14) eingepaßt sind.
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