DE3305322C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kampfschiff nach dem Oberbegriff
des Patenanspruchs 1.
Zur wirtschaftlicheren Herstellung von Kampfschiffen und
zur Ermöglichung einer Modernisierung ist es bereits be
kanntgeworden (DE-OS 20 56 069),
auf den außen liegenden Decks Einheitsfundamente vorzusehen,
auf denen Waffen-, Feuerleit- oder Ortungsanlagen als
Funktionseinheiten auswechselbar befestigt sind.
Aufgrund dieser Ausbildung können die Funktionseinheiten
gleichzeitig mit dem Bau des Schiffskörpers in einem anderen
Herstellungsbetrieb gefertigt werden und nach Fertigstellung
in auf dem Schiffsdeck vorgesehene Einheitsfundamente einge
setzt werden. Auf diese Weise wird für den Einbau der Anlage
in das Schiff praktisch keine zusätzliche Zeit benötigt. Ein
weiterer Vorteil des Funktionseinheitssystems besteht darin,
daß in das Schiff eingebaute Funktionseinheiten jederzeit
beispielsweise zu Reparaturzwecken oder zwecks Auswechslung
aus dem Schiff wieder ausgebaut werden können.
Bei dem bekannten Funktionseinheitssystem waren zwar schon
bestimmte Sektionen eines Schiffes mit gleich beabstandeten
Längs- und Quertragelementen versehen; an anderer Stelle
des Schiffskörpers und insbesondere bei anderen Schiffstypen
lagen jedoch andere Abstände vor, so daß nicht nur sowohl der
Entwurf und die Konstruktion als auch der Bau derartiger
Schiffe unrationell und kostspielig, sondern auch Aufbau und
Anordnung einheitlicher Fundamente erschwert waren.
Nun sind aber Einbauten, wie Vorrichtungen, Einrichtungen,
Anlagen und Geräte, nicht nur auf den außen liegenden Decks
eines Schiffes, sondern auch an zahlreichen Stellen im Innern
des Schiffes auf den dort vorhandenen Decks anzuordnen. Auch
diese Einbauten sollten möglichst problemlos in das Schiff
gebracht und dort leicht auswechselbar montiert werden können,
was aber bisher nur beschränkt möglich war. Für Reparatur- und Instand
setzungsarbeiten an den verschiedenen Anlagen mußten während
der Lebensdauer des Schiffes oftmals Montagewege über mehrere
Decks mit erheblichem Kostenaufwand freigemacht werden. Bei
Umrüstungs- und/oder Modernisierungsarbeiten waren vielfach
sogar ganze Abteilungen und Bereiche betroffen, und die da
durch anfallenden Nebenkosten überstiegen häufig die Kosten
der eigentlichen, umgerüsteten oder modernisierten Anlage
um ein Vielfaches. Als besonders nachteilig erweisen sich da
bei die umfangreichen Schweißarbeiten, die zur Zerstörung
von Farbanstrichen, Isolierungen und sonstigen hitzeempfind
lichen Bauelementen führen können.
Die innerhalb eines Schiffes und insbesondere von Schiff zu
Schiff wechselnden Abstände der Längs- und Quertragelemente
brachten weiter den Nachteil mit sich, daß die Anschluß
punkte zum Befestigen der Einbauten auf den Decks häufig
nicht mit den für die Befestigung bevorzugten Knotenpunkten
der Längs- und Quertragelemente übereinstimmten, was auf
wendige Versteifungs- und Befestigungsmaßnahmen erforderte.
Es ist auch schon bekannt (US-PS 33 63 597), einen Schiffs
körper aus Bug-, Seitenwand- und Achterblöcken aufzubauen
und in den dadurch gebildeten, durch Schottwände abgeteilten
gleich großen Innenschächten Gitterwerke zur Aufnahme von
Moduln oder sonstigen Einbauten wie z. B. einen Treppenhaus
modul anzuordnen. Die Ausbildung des größten Teils des Schiffs
körpers als Hohlraum zur Aufnahme selbst nicht zur Steifig
keit des Schiffskörpers beitragende Einbauten erfordert einen
äußerst aufwendigen, besonders stabilen Aufbau der einzelnen
Blöcke. Dennoch ist mit dieser Konstruktion die Festigkeit
eines herkömmlichen Schiffsrumpfes nicht zu erreichen.
Das Einbringen von Einbauten in das Gitterwerk ist mit erheb
lichen Schwierigkeiten verbunden. Der Bau des bekannten
Schiffes ist auch deswegen aufwendig, weil alle Blöcke, aus
denen es zusammengesetzt wird, unterschiedlich sind.
Das Ziel der Erfindung besteht darin, ein rationell zu ferti
gendes Schiff der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei
dem nicht nur die auf den Außendecks anzuordnenden, sondern
auch die im Schiffsinneren unterzubringenden Einbauten auf
einfache Weise nicht nur in den Schiffskörper verbracht und
dort ohne aufwendige Versteifungs- und Befestigungsmaßnahmen
montiert werden können, sondern im Falle des Erfordernisses
einer Reparatur oder einer Auswechslung mit vertretbarem Auf
wand demontiert und aus dem Schiffskörper herausgenommen wer
den können, wobei das Freimachen und Verschließen der Montage
wege ohne umfangreiche Schweißarbeiten möglich sein soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des kennzeich
nenden Teils des Patentanspruchs 1 vorgesehen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung schafft also ein Kampfschiff, dessen Funda
mente, Montageöffnungen, Verkehrsöffnungen, Längs- und
Quertragelemente in ganz bestimmter Weise in Relation zu
den Rasterlinien eines das gesamte Schiff überziehenden
Einheitsrasters angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Aus
bildung hat zum einen den Vorteil, daß standardisierte
Bauteile zum Bau des gesamten Schiffskörpers verwendet
werden können. Die standardisierten Spant- und Längsband
abstände in Verbindung mit einer standardisierten Decks
höhe führen im allgemeinen zu gleichen Belastungen und er
öffnen die Möglichkeit, die konstruktiven Einzelheiten zu
vereinheitlichen und die Vielfalt an Bauteilen zu ver
ringern. Dadurch ergibt sich z. B. für den Bau des Schiffs
körpers eine begrenzte Zahl von in Abmessungen und Aus
führung standardisierten Knieblechen, bezüglich Schweißung
und Gestaltung der Endanschlüsse standardisierter Schott-
und Wandversteifungen, standardisierter Eckverbindungen
als Wand- oder Decksversteifung und standardisierter Beul
steifen. An sämtlichen Stellen des Schiffskörpers können
die ebenfalls in das Rastermaß eingepaßten Einbauten bei
minimaler Größe der zugeordneten Montage- und Verkehrs
öffnungen in das Innere des Schiffskörpers eingebracht wer
den. Es braucht dabei keine Rücksicht darauf genommen zu
werden, an welcher Stelle des Schiffskörpers der Einbau er
folgt, weil das Einheitsraster den gesamten Schiffskörper
überzieht. Der Einbau von dem erfindungsgemäßen Einheits
raster unterworfenen Einbauten kann sogar bei ganz anderen
Schiffen und Schiffstypen problemlos erfolgen, wenn diese
ebenfalls das gleiche Einheitsraster aufweisen.
Von besonderem Vorteil ist, daß wegen der Anpassung auch
der Einbauten an das Rastersystem die Anschlußpunkte der
Einbauten stets mit Knotenpunkten der Längs- und Quertrag
elemente in Ausrichtung gebracht werden können, so daß die
Befestigung aller Einbauten an beliebigen Stellen im
Innern des Schiffes an den hierfür optimal geeigneten
Punkten erfolgen kann. Die Erfindung erleichtert also nicht
nur wesentlich das Einbringen der Einbauten in den Schiffs
körper bei minimaler Größe der Montage- und Verkehrsöff
nungen, sondern gestattet auch eine problemlose optimale
Befestigung aller Einbauten. Nach dem Verschließen der
Montageöffnungen mit den Glattdeck-Montagedeckeln liegen
durchgehende tragfähige Decks vor, auf denen wiederum
Einbauten befestigt werden können.
Durch Entfernung der im Bereich der Montagedeckel befestig
ten Einbauten und Lösung der Montagedeckel können bestimmte
darunter befindliche Einbauten mit vergleichsweise geringem
Aufwand bei Bedarf auch wieder aus dem Schiff entfernt wer
den, sofern dies zu Reparatur- oder Auswechslungszwecken
gewünscht wird.
Wenn sich im Innern der Fundamente Öffnungen befinden, in
die ein beispielsweise an einer Einheitsplattform unten
befestigter Einheitscontainer eingelassen werden kann,
können diese innerhalb des Fundamentes vorgesehenen Öff
nungen auch als Montageöffnungen mitverwendet werden.
Die Erfindung schafft also ein Kampfschiff, dessen Rumpf
von Standardbauteilen sehr rationell herstellbar ist und
dessen abmessungsmäßig ebenfalls entsprechend standardi
sierte Einbauten nach Fertigstellung außerhalb des Schiffs
rumpfes problemlos nicht nur in das Schiffsinnere einge
bracht, sondern dort auch an beliebiger Stelle ohne großen
Aufwand fest mit der Schiffsstruktur verbunden werden
können, wobei nach der Fertigstellung, d. h. nach dem
Verschließen der Montageöffnungen, glatt durchgehende
Decks wie bei einem herkömmlichen Schiff vorhanden sind.
Aufgrund dieser Maßnahmen kann bei gleichbleibender
Festigkeit und gleichem Volumen die Bauzeit eines der
artigen Schiffes wesentlich herabgesetzt werden.
Die standardisierten Einbauten können auch bei ganz anderen
Schiffen und Schiffstypen eingebaut werden, sofern diese
ebenfalls in dem gleichen Einheitsrastermaß aufgebaut sind.
Dadurch wird es auch ermöglicht, daß bestimmte Einbauten,
die aus einem Schiff ausgebaut werden, an irgendeiner ge
wünschten Stelle eines anderen Schiffes eingebaut werden,
sofern die an der betreffenden Stelle vorhandenen Montage
öffnungen im Rastermaß größer als diese Einbauten sind.
Die Merkmale des Anspruches 2 bringen den Vorteil, daß
alle Längsversteifungen eine gleichmäßige, sehr geringe
Bauhöhe aufweisen können.
Werden hierbei die bevorzugten Abmessungen nach Anspruch 3
verwendet, so beträgt der Abstand der Querrasterlinien
bevorzugt 60 cm, der der Längsrasterlinien 30 cm.
Erfindungsgemäß betragen also die Abstände der Quertrag
elemente einschließlich der Schotten ein ganzzahliges
Vielfaches der Querrasterlinien-Abstände, wobei der kleinste
Vervielfachungsfaktor 1 ist. Hieraus ergeben sich bei dem
bevorzugten Grundabstand der Querrasterlinien von 60 cm
mögliche Abstände der Quertragelemente von 60, 120, 180 cm
usw.
Die Abstände der Längstragelemente, wie z. B. der Decks
balken und Längsträger, die ein ganzzahliges Vielfaches
der Längsrasterlinienabstände betragen, sind dagegen
entsprechend einem ganzzahligen Vielfachen von 30 cm be
messen, wobei der kleinste Vervielfachungsfaktor wieder 1
ist. Es ergeben sich so mögliche Abstände der Längstrag
elemente von 30, 60, 90 cm usw.
Bei der Ausführungsform nach Anspruch 4 wird das kleinste
Rastermaß der Rasterlinien
bewußt nicht genutzt, wodurch gewährleistet ist,
daß für eventuell erforderliche Verstärkungen im Bereich
der Fundamente und Montageöffnungen weitere Möglichkeiten
zur Verfügung stehen.
Die mittlere Längsrasterlinie soll sich in der Schiffsmitte
befinden, so daß die Abstände der Längswände und der Außen
haut (im geraden Bereich des Schiffes) von der Schiffsmitte
ebenfalls ein Vielfaches des Längsrasterlinienabstandes von
z. B. 30 cm betragen.
Die Einpassung der Verkehrsöffnungen im Innern des Schiffes
in das erfindungsgemäße Einheitsrastersystem erfolgt vor
zugsweise in der durch die Ansprüche 5 bis 7 gekennzeich
neten Weise. Auf diese Weise können zumindest im Einheits
rastermaß dimensionierte kleinere Einbauten oder Geräte
in Längs- und Querrichtung durch das Innere des Schiffes
transportiert werden.
Besonders bevorzugt ist die Ausführungsform nach Anspruch 8,
weil hierdurch auch die einzelnen Bauteile der im Innern
des Schiffes anzuordnenden Räume einschließlich ihrer Ein
richtung standardisiert werden können. Es ergeben sich so
für die Abmessungen der Räume nur ganz bestimmte, im Ein
heitsraster liegende Maße, was z. B. bei einem Grundabstand
der Rasterlinien von 30 bis 60 cm bedeutet, daß die Länge
und Breite der Räume nur ein Vielfaches von 30 bzw. 60 cm
beträgt. Diese Anordnung der im Schiff vorhandenen Räume
ist auch deswegen zweckmäßig, weil hierdurch eine optimale
Anpassung an die nach dem Einheitsraster angeordneten tragen
den Schotten und Längswände erfolgt.
Sofern die Räume nach Anspruch 9 gestaltet sind, können sie
schon außerhalb des Schiffsrumpfes vormontiert werden, und
zwar einschließlich aller fest eingebauten Bestandteile der
Einrichtung. Nach Fertigstellung des Schiffsrumpfes können
die Räume dann ebenso wie andere Einbauten durch die Funda
ment- oder Montageöffnungen in das Innere des Schiffskörpers
eingebracht werden. Bei den Räumen kann es sich um Wohnräume,
Verkaufsräume, Werkstätten, Wirtschaftsräume, Lagerräume,
Gänge oder Betriebsräume handeln.
Die Ausführungsform nach Anspruch 10 ermöglicht es, daß die Versteifungen in den
Wänden problemlos und direkt an die Längs- und Quertrag
elemente der einzelnen Decks angeschlossen werden können.
Die Abmessungen der erfindungsgemäß vorgesehenen Fundamente,
Montageöffnungen und Verkehrsöffnungen sowie Einbauten,
wie Geräte, Funktionseinheiten, Moduln, Paletten, Gestelle,
Räume usw. sind zweckmäßig mit vom Rastermaß abgeleiteten
Zahlenwerten gekennzeichnet. So kann jede Abmessung in einer
Richtung durch die Anzahl der Rasterlinien bezeichnet wer
den, über welche sich die betreffende Abmessung erstreckt.
So besteht z. B. die Typbezeichnung bei einem Wohnraum aus
einer zweistelligen Zahl, wobei die erste Kennziffer die
Länge, die zweite Kennziffer die Breite angibt. Typ 54
bedeutet z. B. bei einem Grund-Querrasterlinienabstand von
60 cm, daß die Länge 5 × 60 cm = 300 cm und die Breite
4 × 60 cm = 240 cm beträgt. Bei Geräten deren Höhe ebenfalls
in das erfindungsgemäße Einheitsrastersystem eingepaßt ist,
kommt dementsprechend eine dritte Kennzahl hinzu. Ein Gerät
vom Typ 112 hätte demnach eine Länge und Breite gemäß einem
Querrasterlinienabstand und eine Höhe entsprechend zwei
Querrasterlinienabständen.
Bei einem angenommenen Querrasterlinien-Grundabstand von
60 cm sind die Abmessungen eines Montagedeckels gegenüber
dem Rastermaß um etwa 22 cm vergrößert, während die Ab
messungen eines Containers, der in die innerhalb eines
Fundaments befindliche Aufnahmeöffnung eingesetzt werden
soll, das Rastermaß um ca. 8 cm unterschreiten.
Außer Geräten, Paletten, Gestellen, Raummoduln usw. können
auch andere Einbauten wie Deckshäuser, Masten, Maschinen
anlagen, Fördersysteme, Lüfteranlagen, Munitionsräume,
Rohrleitungsblöcke usw. in das erfindungsgemäße Einheits
rastersystem eingepaßt werden, so daß auch diese Einbauten
durch entsprechend dimensionierte Montageöffnungen wesent
lich einfacher, als dies bisher möglich war, in den Schiffs
körper hineingebracht und ggfs. auch wieder aus ihm ausge
baut werden können.
Die Erfindung schafft also ein neues Grundkonzept, bei dem
die Stützstruktur des Schiffes und die Einbauten hinsicht
lich ihrer Abmessungen so aneinander angepaßt sind, daß
nicht nur eine äußerst rationale Fertigung in zeitlich
parallel verlaufenden Arbeitsgängen, sondern auch eine
wirtschaftliche Montage und ggfs. Demontage gewährleistet
ist. Das neue Konzept ist besonders wirksam, wenn auch
Schiffe ganz unterschiedlichen Typs nach dem gleichen Ein
heitsraster gefertigt werden.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der
Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf einen Teil
eines nach dem Einheitsrastersystem gebauten
Kampfschiffes im Bereich einer Aufnahmeöff
nung für einen Waffencontainer,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Oberdeck des Schiffes
im Bereich eines eine Aufnahmeöffnung umgeben
den Einheitsfundaments,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Schiffsdeck eines
Kampfschiffes im Bereich einer Montageöffnung,
Fig. 4 einen stark vergrößerten schematischen Verti
kalschnitt eines Kampfschiffes im Bereich der
Verbindung einer Funktionseinheit mit einem
Einheitsfundament,
Fig. 4a eine Schnittdarstellung analog Fig. 4 einer de
taillierten Ausführung der Anordnung einer Ein
heitsplattform an einem Einheitsfundament,
Fig. 5 einen stark vergrößerten Vertikalschnitt analog
Fig. 4 im Bereich der Anordnung eines Montage
deckels in einer Montageöffnung eines Schiffs
decks,
Fig. 5a eine detaillierte Wiedergabe der nur rein
schematischen Darstellung von Fig. 5,
Fig. 6 einen schematischen vertikalen Längsschnitt
durch einen Schiffskörper zur Veranschau
lichung des Einbringens verschiedener Geräte
in das Innere des Schiffskörpers,
Fig. 7 einen Querschnitt des Gegenstandes der Fig. 6,
Fig. 8 eine schematische, teilweise geschnittene
Draufsicht auf ein mit Räumen ausgestattetes
Deck eines Kampfschiffes,
Fig. 9 eine schematische perspektivische Ansicht
einer Verkehrsöffnung in einem Schott mit einem
schematisch davor angeordneten, durch die Ver
kehrsöffnung zu transportierenden Gerät, die
Fig. 10, 11 analoge perspektivische Ansichten wie Fig. 9,
jedoch mit größeren Verkehrsöffnungen und durch
diese zu transportierenden Geräten und
Fig. 12 perspektivisch ein Gerät, welches die dreifache
Länge wie das in Fig. 10 dargestellte Gerät auf
weist, aber dennoch durch die gleiche Verkehrs
öffnung, wie sie in Fig. 10 dargestellt ist,
paßt.
Nach Fig. 1 erstrecken sich zwischen den seitlichen, verti
kalen Außenwänden 39 eines Schiffes in gleichmäßigen Ab
ständen von 30 cm Längsrasterlinien 11. Die vertikale Längs
mittelebene 40 des Schiffes liegt von den Außenwänden 39
aus beim 12fachen des Abstandes der Längsrasterlinien 11,
so daß zwischen den Außenwänden 39 23 Längsraster
linien 11 vorliegen.
Senkrecht zu den Längsrasterlinien 11 verlaufen ebenfalls
in gleichmäßigen Abständen von 60 cm angeordnete Quer
rasterlinien 12. Die Längsrasterlinien 11 und die Querraster
linien 12 bilden zusammen ein das ganze Schif überdeckendes
Einheitsraster 14, welches in der aus Fig. 1 ersichtlichen
Weise in den Grundriß des Schiffskörpers hineingelegt ist.
Da das Einheitsraster 14 in allen horizontalen Ebenen des
Schiffes und insbesondere in allen Decks und auf dem Innen
boden zugrundezulegen ist, sind die Rasterlinien genau ge
nommen als Horizontalschnitte vertikal stehender Rasterebenen
anzusehen.
Nach Fig. 1 sind entlang jeder zweiten Querrasterlinie 12
Quertragelemente 27 vorgesehen, welche z. B. durch Quer
rahmen oder Querträger gebildet sein können. Lediglich
dem dritten Quertragelement 27 von links folgt im Abstand
einer Querrasterlinie 12 ein weiteres Quertragelement 27,
um in diesem Bereich dem Schiffsdeck 41 eine erhöhte Fe
stigkeit zu geben.
In Querrichtung sind - ausgehend von einer Außenwand 39 -
jeweils auf jeder zweiten Längsrasterlinie 11 als Längs
tragelemente Decksbalken 23 bzw. Längsträger 26 am Schiffs
deck 41 angeordnet.
Entlang des von links aus gesehen zweiten Quertragelemen
tes 27 und des oberen Längsträgers 26 erstrecken sich auf
bzw. unter dem Deck 41 ein Querschott 25 bzw. eine Längs
wand 24.
Nach Fig. 1 sind die Längstragelemente 23, 26 bzw. die Quer
tragelemente 27 durch eine Aufnahmeöffnung 15 im Deck 41
unterbrochen, welche sich über acht Querrasterlinienabstän
de und in Querrichtung über zwölf Längsrasterlinienabstände
erstreckt, also in das Einheitsraster 14 eingepaßt ist.
Im Bereich der Ecken ist die Aufnahmeöffnung 15 in der
dargestellten Weise abgerundet, um dort Kerbspannungen
herabzusetzen.
Aufgrund der Länge von acht Rastereinheiten und der Breite
von zwölf halben Rastereinheiten wird die Aufnahmeöffnung
15 als Typ 86 bezeichnet, wobei die erste Kennziffer die
Länge und die zweite Kennziffer die Breite in Querraster
linienabständen wiedergibt. Die Aufnahmeöffnung 15 kann
beispielsweise in der im folgenden anhand der Fig. 2, 4
und 4a beschriebenen Aufnahme eines Waffencontainers 16
bestimmt sein.
Nach Fig. 2 ist die Aufnahmeöffnung 15 in der Weise in
das Einheitsraster 14 angepaßt, daß die Ränder der Aufnahme
öffnung 15 sich praktisch entlang von Längs- oder Querraster
linien 11 bzw. 12 erstrecken, jedoch ganz geringfügig inner
halb dieser Rasterlinien verlaufen. Der an das
Einheitsraster 14 angepaßte Waffencontainer 16 weist
einen etwas kleineren Querschnitt als die Aufnahmeöffnung
15 auf, während das Einheitsfundament 13, auf dem die Ein
heitsplattform 21 des Waffencontainers 16 zu liegen kommt,
sich allseits nach außen über die die Aufnahmeöffnung 15
bestimmenden Rasterlinien 11, 12 hinaus erstreckt, was
in Fig. 2 durch die äußere gestrichelte Linie angedeutet ist.
Nach Fig. 4 ist die beispielsweise eine Waffe tragende
Einheitsplattform 21 rundum mit einem seitlich überstehen
den Befestigungsflansch 22 versehen. Unten ist an die Ein
heitsplattform 21 der Waffencontainer 16 angebracht, dessen
horizontale Abmessungen kleiner als die des Einheitsfunda
mentes 13 sind.
Der Befestigungsflansch 22 überlappt sich mit dem Einheits
fundament 13 in der in Fig. 4 schematisch angedeuteten Weise.
Aufgrund der sich aus Fig. 2 ergebenden Abmessungen kann so
z. B. der Waffencontainer 16 zwanglos in die Aufnahmeöffnung
15 eingeführt werden, bis der Flansch 22 auf dem Einheits
fundament 13 aufliegt. Anschließend erfolgt dann die Be
festigung des Flansches 22 an dem Einheitsfundament 13 durch
in Fig. 4 nur schematisch angedeutete, beispielsweise als Befestigungsbolzen 42 ausgebildete Befestigungsmittel.
Das Rastermaß R, d. h. die Stelle, an der die Rasterlinie 11
bzw. 12 senkrecht auf der Zeichnungsebene von Fig. 4 steht,
ist in Fig. 4 durch einen Pfeil angedeutet. Bei dem in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Breite
des Waffencontainers 16 um 8 cm kleiner als ein Vielfaches des
Abstandes der Querrasterlinien 12, welcher mit 60 cm ange
nommen ist.
Fig. 4a zeigt, wie die in Fig. 4 nur schematisch dargestell
te Anordnung in einer baulichen Verwirklichung aussehen
kann. Der Flansch 22 ist durch ein L-förmiges Bauteil 22′
zu einem ausgeschäumten Hohlkörper ausgestaltet, welcher
durch Befestigungsbolzen 42 gegen auf dem Einheitsfundament
13 angeordnetes Montage-Gießharz gedrückt ist. Ein Dicht
streifen 43 aus Moosgummi verhindert das Herauslaufen
des Gießharzes bei der Montage.
Das Einheitsfundament 13 ist über einen Steg 44 am Schiffs
deck 41 befestigt, welches an dieser Stelle auf einem
nicht gezeigten Längs- oder Quertragelement ruht.
Die sich aus der beschriebenen Einpassung in das Einheits
raster 14 ergebende, zwischen dem Einheitsfundament 13 und
der Einheitsplattform 21 einerseits und dem Schiffsdeck 41
andererseits bestehende stufenförmige Erhöhung stört nicht,
weil es sich bei der auf der Einheitsplattform 21
angeordneten Anlage um eine solche handelt, die
ohnehin deutlich über das Schiffsdeck vorsteht, beispielsweise eine
Waffe oder eine Ortungsanlage. Die Einheitsplattform 21 kann
aber auch beispielsweise ein Deckshaus oder eine andere größere,
auf dem Schiffsdeck anzuordnende Baueinheit tragen.
Die Aufnahmeöffnung 15 ist lediglich dann erforderlich, wenn
unten an der Einheitsplattform 21 ein Container 16 angeord
net ist. Bei kleineren Waffen oder auch bei Deckshäusern und
dgl. ist dies nicht erforderlich, so daß in diesem Fall das
Deck 41 und auch die Längs- und Quertragelemente 23, 26
bzw. 27 nicht - wie in Fig. 1, 4 und 4a dargestellt - unter
brochen sind.
Während bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1, 4 und
4a das Einheitsfundament 13 und der Flansch 22 der Einheits
plattform 21 über das Rastermaß R nach außen deutlich vor
stehen, wird bei der Anordnung einer Montageöffnung 17 nach
den Fig. 3, 5, und 5a anders vorgegangen, weil nach dem Ver
schließen der Montageöffnung 17 zwischen dem Deck 41 und
dem Montagedeckel 18 praktisch keine Stufe, also ein glatt
durchgehendes Deck vorliegen soll.
Aus diesem Grunde ist die Montageöffnung 17 nach Fig. 3
deutlich kleiner als das sie kennzeichnende Rastermaß
ausgebildet. Baulich geschieht dies nach Fig. 5 dadurch,
daß an den die Montageöffnung umgebenden Längs- und Quer
tragelementen 23, 26, 27 oder Decks 41 ein über das Raster
maß R nach innen vorstehender Flansch 20 angeordnet ist, an
dem der überlappende Montagedeckel 18 durch Befestigungs
mittel 42 angebracht werden kann. Die innerhalb des Flan
sches 20 vorliegende Montageöffnung 17 ist jedoch noch
größer als das nächstkleinere Rastermaß.
Das durch die Montageöffnung 17 einzubringende größtmög
liche Gerät 19 ist im Rastermaß bezüglich Breite und Länge
um eine Einheit kleiner als das Rastermaß R, nach dem die
Dimensionierung der Montageöffnung 17 vorgenommen ist.
Auch der Montagedeckel 18 liegt insgesamt noch etwas inner
halb dieses Rastermaßes R.
Nach Fig. 5a wird eine mit dem Deck 41 bündige Anordnung
des Montagedeckels 18 dadurch gewährleistet, daß der Flansch
20 aus einem ebenen Teil 20′ und einem daran angeschweißten sich
nach unten erstreckenden L-Profilteil 20′′ besteht. Der
als Hohlkörper ausgebildete Montagedeckel 18 wird mittels
Befestigungsbolzen 42 gegen ein zwischen ihm und dem L-Pro
filteil 20′′ angeordnetes Montagegießharz gepreßt, dessen
Auslaufen bei der Montage wieder durch einen Dichtstreifen 43
aus Moosgummi verhindert wird. Falls erwünscht, könnte an dem
Montagedeckel 18 unten auch ein der Aufnahme irgendwelcher
Geräte dienender Vorsprung 45 befestigt sein.
In den Fig. 6 und 7 sind der Innenboden des Schiffes und
die darüberliegenden sechs Decks durch die Bezugszahlen
46, 47, 48, 49, 50 bzw. 41 gekennzeichnet.
Im obersten Deck 41 befindet sich eine Montageöffnung vom
Typ 96. Dies bedeutet, daß diese Montageöffnung 17 in ein
Rastermaß von neun Querrasterlinienabständen Länge und
sechs Querrasterlinienabständen Breite eingepaßt ist, wobei
die Verkleinerungen der Öffnung gemäß den Fig. 3, 5 und 5a
zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grunde kann durch diese
oberste Montageöffnung 17 ein Gerät 51 vom Typ 85 einge
bracht werden, dessen Höhe etwas geringer als der Abstand
der Decks 41, 50 sein darf. Unterhalb der Montageöffnung
17 kann das Gerät 85 dann in der aus Fig. 6 ersichtlichen
Weise zur Seite geschoben werden.
Im Deck 50 befindet sich eine Montageöffnung 17 vom Typ 86,
durch die demgemäß ein Gerät 52 vom Typ 75 in den Zwischen
raum zwischen den Decks 49, 50 eingeführt werden kann. Ent
sprechend sind in den nach unten folgenden Decks 49, 48, 47
Montageöffnungen 17 vom Typ 75, 65 bzw. 55 vorgesehen,
durch welche Geräte 53, 54, 55 vom Typ 64 bzw. 54 einge
bracht werden können.
Auch die Räume, in welche die Geräte 51, 52, 53, 54 bzw. 55
eingebracht sind, sind an das erfindungsgemäße Einheits
raster angepaßt, indem sie Längen von 480, 540 bzw. 600 cm
und Breiten von 300, 360 bzw. 420 cm aufweisen.
Fig. 8 zeigt, wie auch Wohnräume 30, ein Waschraum 31, ein
Lüfterraum 32, ein Duschraum 33 und Platz für Schaltschränke
34 in das erfindungsgemäße Einheitsraster 14 eingepaßt wer
den können. Hierzu werden die Wände 29 der Räume entlang
Rasterlinien 11 bzw. 12 angeordnet. Dabei können auch im
Schiff vorhandene Längswände und Querschotten mit ausge
nutzt werden. Zwischen den Räumen können ebenfalls dem
Rastermaß unterworfene Längs- und Quergänge 35 bzw. 36
verbleiben. In den Wänden 29 der verschiedenen Räume sind
zu den Gängen 35 bzw. 36 hin Türen 37 vorgesehen.
Die Räume 30 bis 34 können auch als Container mit Ein
richtung vorgefertigt und dann in der beschriebenen Weise
durch Montageöffnungen in das Schiffsinnere verbracht
werden.
Nach Fig. 9 ist in einem Schott 25 eine im wesentlichen
quadratische Verkehrsöffnung 38 vorgesehen, welche eine
Länge und Breite von 66 cm aufweist. Unter der Annahme,
daß das Rastermaß 60 cm beträgt, gehen auch die Abmessungen
der Verkehrsöffnung 38 um jeweils 6 cm über das Rastermaß
hinaus. Auf diese Weise kann ein im Rastermaß dimensionier
tes Gerät 56 durch die Verkehrsöffnung 38 hindurch trans
portiert werden, sofern das Gerät die Form eines Würfels
mit einer Seitenlänge aufweist, die dem einfachen Abstand
der Querrasterlinien entspricht. Der Pfeil in Fig. 9 ver
anschaulicht die Transportrichtung des Gerätes 56 . In
Richtung des Pfeiles könnte das Gerät 56 auch ein Mehr
faches des Rastermaßes aufweisen.
Fig. 10 zeigt eine hochkant gestellte Verkehrsöffnung 38′
in einer Längswand 24. Auch diese Verkehrsöffnung 38′ weist
gegenüber einem einfachen Rastermaß in der Breite und einem
doppelten Rastermaß in der Höhe eine zusätzliche Erstreckung
von 6 cm auf, so daß ein im entsprechenden Rastermaß dimen
sioniertes Gerät 57 durch diese Verkehrsöffnung hindurch
transportiert werden kann.
Fig. 11 zeigt eine gegenüber Fig. 10 um ein Rastermaß ver
breiterte Verkehrsöffnung 38′′, so daß ein um ein weite
res Rastermaß verbreitertes Gerät 58 durch diese Verkehrs
öffnung glatt hindurchpaßt.
Fig. 12 zeigt ein gegenüber Fig. 10 in der Länge vergrößer
tes Gerät 59, welches ebenfalls durch die Montageöffnung 38′
in Fig. 10 hindurchpaßt.
Claims (10)
1. Kampfschiff mit mehreren im vertikalen Abstand überein
ander angeordneten, Einbauten sowie rechteckige Funda
mente und Montageöffnungen tragenden Decks, entlang
denen parallel zueinander und zumindest sektionsweise
jeweils im gleichen Abstand voneinander längliche Längs-
und Quertragelemente angeordnet sind, die im Bereich
der Fundamente und Montageöffnungen unterbrochen sind
und dort im wesentlichen den Rand der Fundamente und
Montageöffnungen bilden, wobei zwischen einigen der ein
ander zugeordneten Längs- und/oder Quertragelemente über
einanderliegender Decks Längswände und/oder Schotten, die selbst
Tragfunktionen ausüben können, angeordnet sind, in
wenigstens einigen von denen sich rechteckförmige Ver
kehrsöffnungen befinden, dadurch gekennzeich
net, daß die Längstragelemente (23, 24, 26) und die
Quertragelemente (25, 27) aller Decks über das gesamte
Schiff entlang der Rasterlinien (11, 12) eines auf dem
Schiffsgrundriß angeordneten orthogonalen Einheits
rasters (14) mit Längsrasterlinien (11) und Querraster
linien (12) angeordnet sind, wobei sowohl die Längs
rasterlinien (11) als auch die Querrasterlinien (12)
einen gleichmäßigen Abstand haben, und daß die Funda
mente (13), Montageöffnungen (17) und Verkehrsöffnungen
(38, 38′, 38′′) dadurch in das Einheitsraster (14) ein
gepaßt sind, daß die Innenränder der Fundamente (13)
ganz geringfügig innerhalb der Rasterlinien (11, 12 )
verlaufen und die Auflageflächen für die Befestigungs
flansche (22) der zu befestigenden Plattformen (21)
nach außen über die Rasterlinien (11, 12) überstehen,
daß die Ränder der Montageöffnungen ( 17) gegenüber den
Rasterlinien (11, 12) nach innen versetzt sind und dort
ein versenkter Flansch (20) für die stufenlose Befesti
gung eines etwas innerhalb des Rastermaßes (R) liegenden
Montagedeckels (18) vorgesehen ist, daß auch die Ver
kehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) in das Einheitsraster (14)
eingepaßt sind, indem sie eine um einen geringen Betrag
über das Rastermaß hinaus vergrößerte Höhe und Breite
haben, und daß die Einbauten (51 bis 59) in das Raster
maß eingepaßte Außenabmessungen aufweisen, wobei die
Längs- und Querabmessungen um eine Einheit im Rastermaß
geringer sind als das Rastermaß (R) der Montageöffnung
(17), durch die die Einbauten (51 bis 59) hindurch in
den Schiffskörper einzubringen sind.
2. Schiff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Längsrasterlinien (11) den halben Ab
stand wie die Querrasterlinien (12) haben.
3. Schiff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Querrasterlinien (12) einen
Abstand von 50 bis 70 und insbesondere etwa 60 cm haben.
4. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte
Längs- bzw.Quertragelemente (23, 26; 27) grundsätzlich
im doppelten Abstand der Rasterlinien (11, 12) angeordnet
sind und ein Abstand gleich dem Abstand der Raster
linien (11, 12) nur an besonders beanspruchten Stellen
vorgesehen ist.
5. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe
der Verkehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) zumindest gleich
ihrer Breite ist.
6. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe
und Breite der Verkehrsöffnungen (38, 38′, 38′′) um
5 bis 15 und insbesondere etwa 10% größer als der
Abstand der Querrasterlinien (12) ist.
7. Schiff nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß Verkehrsöffnungen (38, 38′, 38′′)
mit im wesentlichen dem einfachen Querrasterlinienab
stand entsprechender Breite sowie mit im wesentlichen
dem einfachen, doppelten und/oder dreifachen Quer
rasterlinienabstand entsprechender Höhe vorgesehen
sind.
8. Schiff nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wände
(29) von im Schiff angeordneten Räumen (30, 31, 32, 33, 34)
ebenfalls entlang von Rasterlinien (11, 12) verlaufen.
9. Schiff nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß die Räume (30, 31, 32, 33) als im Raster
maß dimensionierte Funktionseinheiten oder Module aufge
baut sind, für die um ein Rastermaß größere Montageöff
nungen vorgesehen sind.
10. Schiff nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Längs- und Querversteifungen
in den Wänden (29) ebenfalls in das Einheitsraster (14)
eingepaßt sind.
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