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DE3344091A1 - Elektrisches kabel fuer den gebrauch bei widrigen umgebungsbedingungen - Google Patents

Elektrisches kabel fuer den gebrauch bei widrigen umgebungsbedingungen

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DE3344091A1
DE3344091A1 DE19833344091 DE3344091A DE3344091A1 DE 3344091 A1 DE3344091 A1 DE 3344091A1 DE 19833344091 DE19833344091 DE 19833344091 DE 3344091 A DE3344091 A DE 3344091A DE 3344091 A1 DE3344091 A1 DE 3344091A1
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DE
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cable
cable according
conductors
pressure
arcuate
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DE19833344091
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David Henry 06525 Bethany Conn. Neuroth
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Hubbell Inc
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Harvey Hubbell Inc
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Publication date
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  • Insulated Conductors (AREA)
  • Structures Of Non-Positive Displacement Pumps (AREA)
  • Laying Of Electric Cables Or Lines Outside (AREA)
  • Organic Insulating Materials (AREA)
  • Ignition Installations For Internal Combustion Engines (AREA)

Description

"Elektrisches Kabel für den Gebrauch bei widrigen Umgebungsbedingungen"
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kabel für den Gebrauch bei widrigen Umgebungsbedingungen, insbesondere auf ein flaches Kabel zur Stromzuführung zu tauchfähigen Pumpen bei ö!bohrlöchern.
Elektrische Kabel, die zur Zuführung von elektrischer Energie zu .tauchfähigen Pumpen bei ö!bohrlöchern verwendbar sind, müssen in der Lage sein, extrem widrigen Umgebungsbedingungen standzuhalten und darin zufriedenstellend zu arbeiten, wobei diese Umgebungsbedingungen durch Hitze und/oder mechanischen Beanspruchungsn gegeben sind.
Die Umgebungstemperaturen in ölbohrlöchern sind oft hoch
2
und die I R-Verluste des Kabels selber addieren sich zur
Umgebungshitze.
Es ist bekannt, daß die Betriebslebensdauer eines Kabels in umgekehrtem Verhältnis steht zur Temperatur, in der dieses Kabel verwendet wird. Daher ist es wichtig, Hitze von dem Kabel fernzuhalten, während es sich in diesen extremen Betriebsbedingungen befindet.
(nur PA Dipl.-Ing. S. Staeger)
υ a
Derartige Kabel werden darüber hinaus in verschiedener Weise auch mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt. Es ist üblich, die Kabel an das Gehäuse einer elektrischen Tauchpumpe oder an ölbohrlochrohre unter Zuhilfenahme von Bändern oder Strapsen zu befestigen, wodurch die Kabel zusammengedrückt werden können, ·
wodurch die Wirksamkeit der Isolierung und die Festigkeit des Kabels ernsthaft heragbesetzt werden kann. Die Kabel können auch während des Installierens Schlagbeschädigungen ausgesetzt werden sowie während und nach der Installation hohen Durckkräften, insbesondere wenn das Kabel in solche Bohrlöcher eingesetzt wird, die keine vollkommen geraden Bohrungen aufweisen.
Es ist daher üblich, derartige Kabel mit einer äußeren Metallbewehrung zu umgeben und die einzelnen Leiter mit Schichten zu umgeben, deren Material so gewählt wird, daß die Festigkeitscharakteristika des Kabels hoch sind; derartige Maßnahmen sind jedoch oft nicht ausreichend, um einen notwendigen Schutz sicherzustellen.
Ein zusätzliches Problem ergibt sich aus den Drücken im Bohrloch, welche hunderte oder tausende pounds per square
2
inch (Psi= 0,07037 kp/cm ) betragen können, denen das Kabel ausgesetzt ist. Dabei kommt es typischerweise zu dem Phänomen, daß die eine Ader umgebende Isolierung in einem Kabel Mikroporen aufweist, in welche über einen gewissen Zeitabschnitt hinweg bei diesen hohen Drücken Gas eingepresst wird. Wenn dann anschließend das Kabel ziemlich schnell aus der Bohrung herausgezogen wird,verbleibt keine ausreichende Zeit für den in den Poren sich befindenden Druck, sich abzubauen. Als Ergebnis dieser Dekcmprimierung neigt die Isolierung dazu, wie ein Ballon nach außen auszubeulen und zu zerplatzen, wodurch das
Kabel geschwächt oder unbrauchbar ist.
In der US Patentanmeldung Serial No. 291 125 vom 7.August82 ist ein Kabelaufbau beschrieben, der insbesondere für den Gebrauch in solchen extremen Umgebungsbedingungen geeignet ist. Der Aufbau schützt das Kabel gegen nach innen gerichtete Druckkräfte und sieht Maßnahmen vor für den Wärmeabfluß von dem Kabel weg, was insbesondere bei hohen Betriebstemperaturen ein wichtiges Merkmal darstellt und zwar aus Gründen ,die dort beschrieben worden sind; desweiteren ist eine Widerstandsfähigkeit gegen die Dekompressionsexpansion der Isolierung vorgesehen.
Wie in der genannten Anmeldung beschrieben worden ist, weist der Schutzaufbau des Kabels ein oder mehrere langgestreckte druckfeste Teile auf, die in dem Kabel parallel und neben de.r isolierten Ader verlaufen.
Die Teile sind im Querschnitt fest oder starr,um Druckkräften zu widerstehen, die andernfalls von dem Kabelleiter aufgenommen werden müßten. Für Anwendungen, die es erforderlich machen, daß das Kabel beim Einsatz einem Biegeradius ausgesetzt ist, kann der langgestreckte Träger mit einer Reihe von Schlitzen versehen sein, die voneinander einen Abstand aufweisen und sich von einem Rand des Teils senkrecht in den Körper hineinerstrecken, um die Querschnittsstarrheit des Teils in den geschlitzten Bereichen zu reduzieren, um eine Biegsamkeit zu ermöglichen, durch welche die Biegung um die Längsachse erleichtert wird.
Wie in der amerikanischen Patentanmeldung Serial No. 390 308 vom 21.Juni 1982 beschrieben worden ist, kann es für bestimmte Anwendungsbereiche vorgesehen werden, daß die elektrisch isolierende Lage auf dem Kabelleger sich nicht in direktem Kontakt mit der Schlitzöffnung befindet. Der Grund hierfür liegt darin, daß die
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Schlitzöffnungen in dem Trägerteil es hochkorsiven Materialien ermöglicht, in den Aufbau der Umhüllung einzudringen, indem es durch die Schlitze einfließt. Zusätzlich können die von den Schlitzen geformten Ecken in die unten liegende Kabelumhüllung einschneiden oder diese infolge der wiederholten Biegungen abschaben.
Der Schutzaufbau des Kabels in der genannten Anmeldung Nr. 390 308 besteht aus einem Kompositaufbau, bei dem ein langgestrecktes druckfestes Teil mit guten thermischen Leiteigenschaften neben der Isolierlage des Leiters vorgesehen ist. Dieses Teil ist kanalförmig mit einer im Querschnitt U-förmigen Ausbildung.
In dem Kanal kann eine glatte biegsame Einlage eingelegt sein, die der Isolierung des benachbarten Leiters zugewandt ist, um die Schlitze in dem Teil zu überbrücken und dabei die darunterliegende Isolierung vor einem Abrieb durch die Schlitzkanten während des Biegens des Kanalteils zu schützen.
Die äußere Umhüllung oder Bewehrung, die Einlagen und die Kanalteile dienen alle dazu, die Leiterisolierung zu schützen/ und somit auch das Kabel vor einer Beschädigung zu bewahren, die durch Druckkräfte, Schläge oder Dekompressionsexpansionen verursacht werden.
Ein zusätzlicher Widerstand gegen Durckkräfte kann mit einem Kabel erzielt werden, das gemäß der amerik. Patentanmeldungen mit den Serial Nummern 429 530 und 429 781, angemeldet am 30.September 19 82 ausgebildet ist.
Bei bestimmten Anwendungsgebieten, und insbesondere um für
Verwendungen bei ölbohrlöchern geeignet zu sein, muß das Kabel axial durch einen offenen Spalt zwischen der inneren kreisförmigen Wandung des Bohrlochgehäuses und der Außenfläche der Bohrlochrohre, des Gehäuses der elektrischen Tauchpumpe oder anderen Aufbauten, an welche das Kabel befestigt ist, einschiebbar und herausziehbar sein.
üblicherweise ist das Kabel an der Außenfläche einer Zentrifugalpumpe befestigt, und erstreckt sich daher außen am Pumpengehäuse; es stellt somit eine potentielle Störung für ein sauberes Einpassen in das Gehäuse der Ölbohrung dar.
Desweiteren folgt daraus, daß die Querschnittsabmessung, die die Pumpe aufweist, umso geringer sein muß, je dicker das Kabel im Querschnitt ist, damit beide in ein Gehäuse eines ölbohrlochs mit vorgegebenen Querschnittsmaß hineinpassen. Elektrisch betriebene Zentrifugalpumpen sind jedoch üblicherweise umso wirkungsvoller, je größer ihr Durchmesser ist, weshalb es angestrebt wird, die Querschnittsabmessungen hinsichtlich der Dicke des zugeordneten Kabels so gering wie möglich zu halten, damit der Benutzer die wirkungsvollste Pumpe einsetzen kann. Da diese Aufbauten aber üblicherweise zylindrisch sind, ist der offene Spalt zwischen ihnen im wesentlichen im Querschnitt ringförmig und wird dabei von zwei im wesentlichen kreisförmigen Flächen unterschiedlichen Radiuses gebildet.
Wie oben erwähnt wurde, ist bei diesen Anwendungsgebieten das Kabel sehr hohen Temperaturen und Drücken ausgesetzt, und in den Bohrungen starken Druckkräften und während des Einsetzens in die Bohrungen auch von beispielsweise einem Hammer oder anderen Werkzeugen herrührenden Schlägen. Da-
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her ist es wünschenswert, Kabel zu verwenden, wie sie in den vorgenannten Patentanmeldungen beschrieben worden sind und es ist ebenfalls wünschenswert, die effektive Dicke des Kabels zu minimieren und damit die Möglichkeit, daß das Kabel während des Einsetzens oder HerausZiehens der Geräte, an denen das Kabel befestigt ist gegen die Bohrlochabs tützung schlägt oder gepresst wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes elektrisches fflaches Kabel zu schaffen, das eine Querschnittsform besitzt, die dem kreisförmigen Querschnitt einer Bohrung, in welcher es gebraucht wird, angepasst ist.
Desweiteren liegt erfindungsgemäß die Aufgabe zugrunde, ein bewehrtes elektrisches Kabel mit bogenförmigem Querschnitt zu schaffen, das insbesondere zur Verwendung in ö!bohrlöchern geeignet ist.
Darüber hinaus liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen bewehrten elektrischen Kabelaufbau mit bogenförmigem Querschnitt zur Verwendung bei ölbohrlöchern zu schaffen, in dem Mittel vorgesehen sind, die dai verschiedenen zerstörenden Kräften widerstehen können, die auf diesem Anwendungsgebiet auftreten können.
Erfindungsgemäß werden die Aufgaben dadurch gelöst, daß ein bewehrtes Kabel mit einem bogenförmigen Querschnitt -ausgestattet wird, der die Form der Krümmung der Oberfläche annimmt, an welcher es befestigt wird.Dadurch reduziert sich die effektive Dicke des Kabels, indem eine Anpassung an den ringförmigen Spalt stattfindet, der zwischen der Wand des öllochs und des sich darin befind-
/to
lichen zylindrischen Aufbaus vorhanden ist.
Weitere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben, worin ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Teilschnitts eines Abschnitts eines erfindungsgemäßen Kabels/wobei ein Teil eines Gehäuses oder anderen Aufbau,im wesentlichen zylindrischer Form/dargestellt ist, an welchem das Kabel üblicherweise befestigt ist, wobei das Ende des Kabels mit entfernter äußerer Schutzumhüllung dargestellt ist,
Fig. 2 eine Ansicht eines Schnitts durch das Kabel entlang der Schnittlinie 2-2 in Fig. 1, wobei der in Fig.1 dargestellte darunterliegende Aufbau entfernt ist, und
Fig. 3 eine Ansicht auf das Ende eines verbesserten druckfesten Teils zum Schutz der Isolierung an den einzelnen Leitern des Kabels.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Kabel 10 dargestellt, daß insbesondere für die Verwendung in ölbohrlöchern geeignet ist. Für derartige Anwendungsgebiete muß das Kabel axial in einen offenen Spalt, der von der Innenwandung der ölbohrlochabstützung und der Außenfläche der Bohrlochrohre, des Gehäuses einer elektrischen Tauchpumpe oder einem anderen Aufbau, an dem das Kabel befestigt ist,einsteckbar und herausziehbar sein. Da derartige Aufbauten 30 üblicherweise eine gekrümmte Oberfläche, insbesondere eine zylindrische Oberfläche aufweisen, ist der offene Spalt im
-s-
wesentlichen im Querschnitt ringförmig, da er von zwei im wesentlichen konzentrischen zylindrischen Flächen unterschiedlichen Durchmessers gebildet wird.
Wie bereits oben erwähnt wurde, ist das Kabel bei diesen Anwendungsgebieten sehr hohen Temperaturen und der Gefahr des Zusammengedrücktverdens ausgesetzt, ebenso wie hohen Druckkräften in der Bohrung und auch Schlägen, die während der Installation beispielsweise mittels eines Hammers oder anderer Werkzeuge aufgebracht werden.
Das Kabel weist eine metallene Schutzumhüllung 11 auf, welche das Kabel umgibt und eine Vielzahl von einzeln isolierten im Abstand voneinander angeordneten Adern oder Drähte 12, 13 oder 14 umschließt. Um dem Kabel eine etwas bogenförmige Querschnittskonfiguration zu verleihen, wie sie für das Anordnen in dem ringförmigen Spalt zwischen der Bohrungsabstutzung und dem Aufbau 30, an welchem das Kabel befestigt ist, erforderlich ist, sind die Leiter so angeordnet, daß ihre Mittelachse in einer gekrümmten Ebene parallel zur Ebene der zylindrischen Oberfläche des Aufbaus 30 verläuft, der sich unter dem Kabel erstreckt. In Fig. 1 ist lediglich eine Teil des Aufbaus dargestellt, und es versteht sich, daß der Aufbau in seiner Gesamtheit Teil des Außengehäuses einer ölbohrlochpumpe oder eines elektrischen Motors zum Antrieb der Pumpe, ein zylindrisches ölbohrlochrohr, daß von der Pumpe zur Oberfläche führt, oder ein anderer Aufbau sein kann, der im wesentlichen eine zylindrische Oberfläche besitzt, auf welche das Kabel zu befestigen ist.
Die Schutzumhüllung 11 wird üblicherweise von einem Stahlband gebildet, das im Querschnitt eine Z-Form aufweist und in einander überlappenden schraubenförmigen Wicklungen um die Leiter 12, 13 und 14 herumgeführt ist, um eine mitein-
ander verankerte Bewehrungsschicht zu bilden. Die nebeneinander angeordneten Leiter weisen eine entsprechende Länge auf, so wie sie benötigt wird, wobei es sich versteht, daß lediglich ein kurzer Abschnitt des Kabels in Fig. 1 dargestellt ist. Die Leiter 12,13 und 14 sind jeweils von einer oder mehreren elektrischen Isolierlagen umgeben; zwei solcher Lagen sind dargestellt und mit den Bezugsziffern 15,16 und 17 bezeichnet.
Wie zu erkennen ist, stellt die bei diesen Leitern verwendete Isolierung mehr als lediglich eine oder mehrere Lagen aus chemischen Sperr- und/oder elektrisch isolierendem Material dar. Normalerweise weist ein Pumpenkabel in einer Umgebung wie in einem ölbohrloch eine Isolierung auf, welche aus einem System von Lagen Isoliermaterials unterschiedlichen Typs besteht, um die gewünschten dielektrischen Eigenschaften ebenso wie Widerstandfähigkeit gegen die verschiedenen chemischen Reaktionen besitzen, welche mit beschleunigter Aktivität bei diesen hohen Temperaturen und Druckbedingungen auftreten; dieses Isolierungsmaterial kann mechanisch durch Netze oder Bänder aus Metall oder anderem geeignetem Material verstärkt werden.
Dieses Isolier- und mechanisches Umhüllungssystem an sich ist nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung und wird daher nicht näher beschrieben.
Die isolierten Leiter weisen jeweils seitlich einen Abstand voneinander auf der groß genug ist, um einen seitlichen Spalt zwischen Ihnen zu bilden, der von einem druckfesten Teil 20 ausgefüllt wird. Jedes dieser druckfesten Teile 20 ist länglich ausgebildet und erstreckt sich parallel entlang der Leiter. Die Teile 20 sind aus einem Material herge-
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J ό Li f+ U Ό Ι /id ■ "·:-
stellt, das im Querschnitt im wesentlichen starr ist und das gute thermische Leiteigenschaften besitzt, das heißt eine thermische Leitfähigkeit, die zumindest größer ist als diejenige der Leiterisolierung. Für diese Zwecke sind faserverstärkte Carbonkomposite geeignet, die ebenfalls eine gute Druckfestigkeit aufweisen. Metalle wie Stahl oder Aluminium sind ebenfalls zu diesem Zweck geeignet ebenso wie inetallverstärkte t härtbare polymerische Materialien, die aus extrodiertem thermoplastischem Material, beispielsweise Nylon, bestehen können.
Obwohl in dem dargestellten Kabel drei Leiter eingezeichnet sind, versteht es sich, daß eine davon unterschiedliche Anzahl vorgesehen sein kann, wobei die Anzahl der druckfesten Teile 20 in der Regel um eine geringer ist als die Anzahl der Leiter.
Insofern,als das Teil 20 ziemlich starr und druckfest ist in Richtung der Druckkräftefdie aus einer Richtung aufgebracht werden, die im wesentlichen senkrecht zur Hauptebene des Kabels 10 verläuft, kann ein größeres Maß an Flexibilität wünschenswert sein, welche es ermöglicht, das Kabel zu biegen, wie es erforderlich ist, wenn es in eine Betriebsposition gebracht wird.
Diese größere Flexibilität wird üblicherweise^enn sie vorhanden ist, durch eine Vielzahl von Schlitzen 22 bewirkt, die in Längsrichtung einen Abstand voneinander haben, und sich, wie es in den Figuren dargestellt ist, von der Oberfläche 26 eines jeden Teils 20 nach innen oder unten erstrecken und annähernd in der Mitte oder etwas darüber in dem Teil 12 enden. Der Abstand der Schlitze 22 in Längsrichtung des Teils 20 ist im wesentlichen gleichförmig.In
Längsrichtung im Abstand von den Schlitzen 22 sind Schlitze 2 3 vorgesehen, die sich von der unteren Fläche 27 nach innen und nach oben in den Körper des Teils 20 hineinerstrecken. Die Schlitze 23 weisen in Längsrichtung des Teils 20 ebenfalls einen gleichmäßigen Abstand auf und liegen annähernd in der Mitte zwischen den Schlitzen 22. Auf diese Weise erstrecken sich die Schlitze 22 und 23 in einem abwechselnden Muster von der Oberfläche 26 und der unteren Fläche 27 jeweils nach innen und gestatten somit eine größere Flexibilität des Teils 20. Wenn es in dem Kabel eingebaut ist, weist der daraus resultierende Aufbau eine ähnliche Erscheinungsform auf wie in Fig. 1 dargestellt.
Wie für den Durchschnittsfachmann offensichtlich, kann das Teil 20 durch Extrosion, gießen oder mittels eines anderen Prozeßes hergestellt werden, wobei, wenn eine größere Flexibilität gewünscht wird, ein anschließendes Einschneiden erfolgen kann, um die Schlitze auszubilden, insbesondere dann, wenn die Teile extrodiert sind. Jedes der Teile 20 besitzt eine obere und eine untere Fläche, die im wesentlichen flach ausgebildet sind, um konform mit dem oberen und unteren, im wesentlichen parallel verlaufenden inneren und äußeren Seitenbereich 24A und 24B der Umhüllung 11 ausgebildet zu sein; die längslaufenden Ränder des Teils 20 können eine Halbkreisform aufweisen, um besser der Form der gegenüberliegenden Außenflächen der Isolierung an den anliegenden isolierten Leitern angepasst zu sein. Die vier Ecken 28 des Teils 20 sind mittels anfasens etwas abgerundet, so daß die Ecken 28 nicht ausbrechen, wenn das Kabel in eine etwas bogenförmige Querschnittsform gebogen wird, Schläge, die auf das Äußere des Kabels aufgebracht werden, werden von dem Teil 20 aufgefangen, so daß eine Beschädigung durch derartige Kräfte verhindert oder zumindest reduziert wird.
AS
-vt-
Abweichend davon kann das Innere der Komponente der Kabelumhüllung jede andere Form aufweisen, die in den oben erwähnten Patentanmeldungen offenbart sind.
Um die gewünschte bogenförmige oder gekrümmte Form zu erhalten, wird das Kabel 10 zunächst flach hergestellt und anschließend durch Formstempel geeigneter Krümmung hindurchgezogen, was die Bewehrungsschicht in Querrichtung in eine Krümmungsform bringt, die im wesentlichen ähnlich ist derjenigen des Aufbaus 30, an welcher das Kabel angebracht werden soll. Da die Bewehrung aus Metall besteht, bleibt die Umhüllung in der gewünschten gekrümmten Form, wenn sie aus den Formstempeln entfernt wird.
Der Radius R des inneren Bogens, der die Innenfläche des Seitenbereichs 24A der Bewehrung 11 bildet, ist üblicherweise gleich dem radialen Abstand zwischen der Mittellinie und dem äußeren zylindrischen Oberflächenbereich der darunterliegenden Trägerfläche auf dem Aufbau 30.
Der Radius R1 des äußeren Seitenteils 24B ist üblicherweise gleich dem Radius R des inneren Seitenbereichs 24A plus der radialen Dicke T des Kabels. Die Abmessung T wird bestimmt durch den Außendurchmesser der isolierten Leiter plus der radialen Gesamtdicke der beiden Seitenbereiche 24A und 24B. Um ein ungehindertes Einsetzen des Kabels in das Bohrloch zu gestatten, während es an dem darunterliegenden Aufbau 30 befestigt ist, sollte der Radius R1 geringer sein als der Radius der Innenwand der rohrförmigen Bohrlochabstützung. In einem solchen Fall sollte die Abmessung T des Kabels geringer sein als die radiale Abmessung des ringförmigen Spalts zwischen dem Trägeraufbau 30 und der Innenwand der Bohrlochauskleidung oder -abstützung.
Die die Querschnittsform des Kabels 10 bogenförmig ist,
ist die Entfernung zwischen dem äußeren Seitenbereich 24B des Kabels und der darunterliegenden zylindrischen Trägerfläche praktisch konstant. Würde sich das Kabel im Querschnitt geradlinig erstrecken, so läge es tangential auf
einer darunterliegenden zylindrischen Oberfläche, wodurch die Außenränder sich weiter in den verfügbaren ringförmigen Spalt hineinerstrecken würden. Die Folge daraus wäre, daß diese Ränder eher anstoßen und von den gegenüberliegenden Wänden der Bohrlochabstützung beschädigt würden.
Die Möglichkeit, daß das erfindungsgemäße Kabel enganliegend der darunterliegenden Trägerfläche folgt ist insbesondere dann eine wichtige Eigenschaft, wenn das Kabel
zur Zuführung von eletrischem Strom zu einer Zentrifugalpumpe dient, die direkt von einem Elektromotor mit elektrischen Anschlüssen angetrieben wird, mit welchen die
Leiterkabel verbunden sind.
Bei diesem Anwendungsgebiet sind die erlaubten seitlichen Toleranzen zwischen dem Gehäuse der Pumpe und dem Bohrloch oft minimal, da aus Wirkungsgradgründen vorzugsweise eine Pumpe mit größtmöglichem Durchmesser verwendet wird.
Daher gibt das Kabel 10 dem Anwender den Vorteil, größere und wirkungsvollere Tauchpumpen zu verwenden.
Obwohl verschiedene vorteilhafte Ausbildungsformen beschrieben worden sind, um die Erfindung darzustellen, versteht es sich, daß der Durchschnittsfachmann zahlreiche
Varianten und Abänderungen vornehmen kann, ohne von der
Erfindung abzuweichen wie sie in den angefügten Patentansprüchen beschrieben wird.
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Claims (1)

  1. PATENTANSPRÜCHE
    /Elektrisches Kabel mit einer Vielzahl von langoestreckten isolierten Leitern (12,13,14) die im wesentlichen sich parallel erstreckende Achsen aufweisen und seitlich einen Abstand voneinander besitzen, und mit einer die Leiter umgebenden Umhüllung (11), die im Querschnitt starr ausgebildet ist und zwei einander gegenüberliegende Randbereiche (25A,25B)und zwei gegenüberliegende Seitenbereiche (24A,24B) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenbereiche (24A,24B) der Umhüllung (11) im Querschnitt gesehen bogenförmig ausgebildet sind.
    2. Kabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittellinien der Leiter (12,13,14) in einer bogenförmig gekrümmten Ebene liegen und daß die Seitenbereiche (24A,24B) der Umhüllung (11) zwischen den Leitern in Ebenen angeordnet sind, die im wesentlichen parallel zur genannten bogenförmigen Ebene verlaufen.
    3. Kabel nach Anspruch 2, dadurch gekenn zei chnet, daß jeder Leiter (12,13,14) mit einer elektrischen Isolierlage (15,16,17) bedeckt ist, wobei die Lagen vonein-
    ander in Richtung parallel zur genannten bogenförmigen Ebene einen Abstand aufweisen.
    4. Kabel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (11) aus einem gewellten Metall gebildet wird.
    5. Kabel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein starres druckfestes Teil (20) in der Umhüllung (11) vorgesehen ist und sich parallel zu den isolierten Leitern (12,13,14) erstreckt, wobei sich das Teil im Inneren der Umhüllung im wesentlichen von einer Seite (24A) zur anderen (24B) erstreckt.
    6. Kabel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine druckfeste Teil (20) aus steifem Material hergestellt ist.
    7. Kabel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine druckfeste Teil (20) aus Metall besteht.
    8. Kabel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiter (12,13,14) nebeneinander angeordnet sind, wobei ihre Mittelachsen in einer bogenförmigen Ebene angeordnet sind und somit ein Kabel bilden, das zwei bogenförmige, im wesentlichen parallel verlaufende gegenüberliegende Seiten (24A,24B) aufweist.
    9. Kabel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest eine druckfeste Teil (20) einen im wesentlichen fortlaufenden, starren Körper mit einer im wesentlichen flachen oberen und unteren Fläche, aufweist welche Flächen jeweils an den gegenüberliegenden Seiten (24A,24B) der Umhüllung (11) anliegen.
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    33.4A091
    -ΒKabel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das .Teil (20) eine Vielzahl von Schlitzen (22,2 3) aufweist, die in Längsrichtung zueinander einen Abstand besitzen und sich abwechselnd von der oberen und der unteren Fläche nach innen erstrecken und in der Nähe der bogenförmigen Ebene enden, in der die Mittelachsen der genannten Leiter (12,13,14) liegen.
DE3344091A 1982-12-08 1983-12-06 Elektrisches Flachkabel Expired DE3344091C2 (de)

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