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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 4. Die Erfindung zielt auf das Schlachten von Fischen, insbesondere Forellen, unterschiedlicher Größe, die bereits tot geöffnet und ausgenommen werden müssen, ab. Da diese Fische individuell in unterschiedlicher Größe bearbeitet werden müssen, ergibt sich die Schwierigkeit, eine maschinelle Anpassung an die Erfordernisse zu erreichen.
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Ein Verfahren und eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art sind aus der DE-OS 25 30 013 bekannt. Diese Vorrichtung läßt sich zwar auf Fischserien unterschiedlicher Größe einstellen bzw. umrüsten; innerhalb der einzelnen Größenserie findet jedoch keine individuelle Anpassung an die Größe jedes einzelnen Fisches statt. Der Fisch wird mit dem Bauch nach oben und dem Kopf voran auf einer Unterlage aufgenommen, die selbst nicht nachgiebig ausgebildet ist. Die Fische werden vermittels dieser schwenkbar gelagerten Unterlage über eine eine Kurvenbahn aufweisende Führung während des Arbeitens der Maschine in identischer Weise angehoben, wobei unterschiedlich große Fische in gleicher Weise im Bereich des Kopfes unter einem Halteglied eingeklemmt werden. Durch die auf die Durchschnittswerte einer Fischgrößenserie eingestellten Bearbeitungswerkzeuge werden die Fische in gleicher Weise bearbeitet. Das hat zur Folge, daß Fische unterschiedlicher Größe innerhalb eines Größenbereichs immer in gleicher Höhe geschnitten werden. Der größere Fisch wird demzufolge zu tief eingeschnitten, der mittlere Fisch wird richtig eingeschnitten und der kleine Fisch wird zuwenig tief geschnitten.
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Die DE-OS 20 30 754 zeigt ebenfalls ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Ausnehmen von Fischen, wobei jedoch keine größenabhängige Bearbeitung stattfindet. Ein Sägemesser wird in Abhängigkeit vom Verlauf der Rückenlinie des Fisches angesteuert. Der Fisch wird hier auf dem Bauch liegend von einem Förderer transportiert. Die Rückenlinie des Fisches wird mit einem Fühler abgegriffen und die Bewegung des Fühlers wird auf das Sägemesser übertragen, welches von unten die Bauchhöhle aufschneidet. Dabei bleibt der Abstand zwischen dem Fühler und dem Sägemesser etwa konstant, d. h. auch unterschiedlich große Fische, wenn sie mit einer derartigen Vorrichtung bearbeitet werden, werden im Bereich des Längsschnitts zwar unterschiedlich tief geschnitten, jedoch immer so, daß der Abstand zwischen der Rückenlinie und der Einschnittiefe des Messers in etwa konstant bleibt. Auch mit einer solchen Vorrichtung können somit die Fische unterschiedlicher Größe individuell nicht behandelt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art aufzuzeigen, mit dem Fische, insbesondere Forellen, unterschiedlicher Größe optisch ansprechend, individuell aufgeschnitten und zuverlässig von ihren Eingeweiden befreit werden können, ohne daß die Kiemen mitentfernt werden. Die Fische sollen das Aussehen von von Hand ausgenommener Fische bekommen.
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Erfindungsgemäß wird das bei dem Verfahren der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß der Fisch ohne Querschnitt jeweils von seiner Größe abhängig längs aufgeschnitten, der Unterdruck zeitweilig mit dem Fisch mitbewegt auf die Eingeweide wirkt, die Nierenhaut des Fisches angeritzt und die Niere mit Druckwasser hinweg- und die Bauchhöhle gleichzeitig ausgespült wird. Damit wird auf die Durchführung eines Querschnitts, also eines Schnitts quer durch die Kehle des Fisches, verzichtet. Der einzige Schnitt, der angebracht wird, ist der Längsschnitt. Dieser Längsschnitt wird jedoch höhenveränderlich angebracht, d. h. bei einem schweren und damit höher gewachsenen Fisch in anderer Weise als bei einem kleinen Fisch. Durch die zeitweilige Mitbewegung des Unterdrucks mit dem Fisch und die entsprechende Einwirkung auf diesen wird gleichsam eine wegabhängige Absaugung geschaffen, so daß ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die Eingeweide abzusaugen. Ferner wird damit zum Ausdruck gebracht, daß sich die Abstände zwischen der den Unterdruck ausübenden Kammer und dem Fisch während des Absaugvorgangs verändern können. Schließlich wird der Schlund durchtrennt, so daß zwar die Eingeweide entfernt werden, jedoch die Kiemen im Fisch verbleiben, so daß diesbezüglich kein Gewichtsverlust des Fisches durch die Kiemen eintritt. Durch die Anbringung des Längsschnitts ohne Querschnitt bekommt der Fisch ein Aussehen, als sei er von Hand ausgenommen. Durch das Durchtrennen des Schlundes wird das Eingeweide an der Stelle, an welcher es vergleichsweise fest mit dem Fisch verbunden ist, verläßlich von diesem gelöst. Das Heraussaugen mit Unterdruck erfolgt unter Anpassung an den jeweiligen Fisch schonend und ohne Verletzung der Filets. Die Nierenhaut des Fisches wird, während der Fisch ebenfalls noch aufgeklappt ist, angeritzt, so daß die Niere mit Druckwasser aus der Bauchhöhle herausgespült werden kann, wobei gleichzeitig Eingeweidereste ebenfalls hinweggespült und der Fisch insgesamt damit gesäubert wird.
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Wichtig ist auch, den Fisch bis zum Aufschneiden der Bauchhöhle geschlossen aufrecht auf dem Förderer zu führen und abzustützen, danach, also nach dem Aufschneiden der Bauchhöhle, quer zu seiner Längsachse aufzuklappen und diesen in der aufgeklappten Stellung weiter zu bearbeiten. Durch das Aufklappen werden nicht nur die Eingeweide zugänglich, sondern auch die Bauchfilets geschützt zur Seite gebogen, so daß sie von den Werkzeugen nicht verletzt werden. Gleichzeitig erhält der Fisch dabei eine weitere Abstützung zu seiner Führung. Der Fisch ist während der gesamten Bearbeitung beidseitig im Bereich seiner Rückenfilets federnd abgestützt und geführt, so daß er sich während der Bearbeitung seitlich nicht verlagern kann. Hierauf ist es auch zurückzuführen, daß ein ähnliches Arbeitsergebnis erzielt wird wie bei von Hand ausgenommenen Fischen.
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Die Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens kennzeichnet sich dadurch, daß über dem Förderer ein höhenbeweglich gelagerter, den Fisch führender Geräteträger und zwischen diesem und dem Förderer seitlich beweglich gelagerte, durchgehende Zentrierleisten vorgesehen sind, daß ein Taster für die Höheneinstellung des Geräteträgers durch den Fisch, das Längsmesser zum Aufschneiden der Bauchhöhle, die Führungsstangen zum Aufklappen der Bauchhöhle und die an die Unterdruckquelle angeschlossene Saugkammer mit einem Messer zum Durchtrennen des Schlundes auf dem höhenbeweglichen Geräteträger angeordnet sind, daß die Saugkammer auf dem Geräteträger in Richtung des bewegten Fisches verfahrbar und mit einem Antrieb versehen ist, und daß eine an eine Druckwasserquelle angeschlossene Düse als Bestandteil einer Reinigungseinheit über dem Förderer vorgesehen ist. Ein Geräteträger, der so kurz bzw. gedrängt gebaut ausgebildet ist und auf dem wenigstens die genannten Bearbeitungsgeräte somit höhenveränderlich angeordnet sind, so daß sie ihren Bearbeitungsschritt jeweils individuell abgestimmt auf die Höhe des Fisches ausführen können, und zwar nur auf bzw. an dem Fisch. Die Teilung der Aufnahmen auf dem Förderer ist größer als die Länge des Geräteträgers. Ein Taster für die Höheneinstellung ist am Anfang des Geräteträgers angeordnet. Über den Taster wird individuell die Höhe des Geräteträgers von jedem Fisch selbst eingestellt, die so lange festgehalten wird, bis dieser Fisch am Ende des Geräteträgers vorbeigeführt worden ist. Erst dann wird der Geräteträger freigegeben und durch den folgenden Fisch auf eine ggf. veränderte Höhe eingestellt. Das Längsmesser zum Aufschneiden der Bauchhöhle muß auch auf dem Geräteträger und somit höhenveränderlich angeordnet sein, weil dieser Schnitt sich jeweils bis zum Anus des Fisches erstrecken soll. Der Fisch soll darüber hinaus nicht aufgeschnitten oder verletzt werden. Seitlich beweglich gelagerte Zentrierleisten, die insbesondere durchgehend oder aber auch in Einzelabschnitten aufgeteilt vorgesehen sind, dienen einmal der Zentrierung des Fisches und zum anderen der Abstützung des Fisches im Bereich der Rückenfilets, so daß der Fisch symmetrisch ausgerichtet unter den Bearbeitungsstationen hindurchgeführt wird. Dies ist in gleicher Weise bei unterschiedlich großen Fischen der Fall. Die Führungsschiene zum Aufklappen der Bauchhöhle kann Bestandteil des Geräteträgers sein oder aber auch ortsfest oder auch höhenbeweglich angeordnet werden. Wesentlich ist, daß hier die Bauchhöhle aufgeklappt, also der Bereich der Bauchfilets des Fisches nach außen symmetrisch umgeklappt wird, so daß diese Bauchfiletstücke einerseits aus dem Wirkbereich der weiteren Bearbeitungsstationen kommen und insbesondere die Eingeweide und das Innere der Bauchhöhle für die Bearbeitung gezielt zugänglich wird. Daneben wird durch diesen Umklappvorgang auch noch eine weitere Ausrichtung und Führung des Fisches erzielt. Von besonderer Bedeutung ist die verfahrbare Anordnung der Saugkammer auf dem Geräteträger. Damit ist es möglich, die Saugkammer ein Stück weit entsprechend der Förderrichtung des Fisches auf dem Förderer mit dem Fisch mitlaufen zu lassen, so daß ausreichend Zeit besteht, daß die Eingeweide von dem Unterdruck erfaßt und in die Saugkammer eingesogen werden. Da sich die Eingeweide am Ende des Fisches relativ leicht lösen, im vorderen Bereich des Fisches dagegen über den Schlund eine relativ feste Verbindung zum Fisch besteht, wird angestrebt, daß die Eingeweide am Bereich des Schlundes letztlich abgetrennt werden, so daß die Kiemen unverletzt im Fisch verbleiben. Die Saugkammer wird also taktweise hin- und herbewegt, wobei sie zum einen mit der Geschwindigkeit oder auch mit etwas größerer Geschwindigkeit als der Fisch in Förderrichtung bewegt wird. Nach dem Heraussaugen der Eingeweide aus einem Fisch erfolgt der Rückhub der Saugkammer auf dem Geräteträger. Dieser Rückhub kann in einfacher Weise durch eine luftgesteuerte Kolben-Zylinder-Einheit bewerkstelligt werden. Durch die Mitbewegung der Saugkammer mit dem Fisch ist die Relativbewegung dieser Bearbeitungsstation zumindest sehr klein, so daß der Fisch dabei nicht verletzt wird. Nach dem Durchtrennen des Schlundes und dem Hinwegsaugen der Eingeweide wird der Fisch weiterhin aufgeklappt durch die Vorrichtung geführt. Er gelangt in eine Reinigungseinheit, an deren Eingang ein oder mehrere Kratzer zum Anritzen der Nierenhaut vorgesehen sind. Es ist auch mindestens eine an einer Druckwasserquelle angeschlossene Düse vorgesehen, so daß die Niere sowie evtl. noch vorhandene lose Eingeweideteile weggespült und der Fisch damit gleichzeitig innen gesäubert wird. Auch während dieser Bearbeitung wird der Fisch aufgeklappt gehalten, so daß die empfindlichen Bauchfilets geschützt sind. Sofern die Druckwasserquelle kontinuierlich betrieben wird, findet dort auch gleichzeitig eine Reinigung des Förderers in den Bereichen statt, die nicht mit Fischen besetzt sind.
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Die Saugkammer weist in besonders zweckmäßiger Ausführungsform zwei parallele und in Förderrichtung angeordnete Bänder auf, die entgegen der Förderrichtung bogenförmig begrenzt sind und der Reinigungseinheit zugekehrt durch ein höhenbeweglich an der Saugkammer gelagertes Messer und einen ebenfalls an der Saugkammer beweglichen Messerrücken ergänzt werden. Damit wird insgesamt die Saugkammer geschaffen, die durch die aufgeführten Teile mehr oder weniger geschlossen ausgebildet ist, wobei sich dies auf den oberen Bereich bezieht, während die Saugkammer zwischen den parallelen Wänden im unteren Bereich selbstverständlich offen ausgebildet ist, damit hier das Eingeweide angesaugt werden kann. Durch die Bogenform ist die Gewähr dafür gegeben, daß die empfindlichen Filets nicht verletzt werden. Die parallelen Wände sind relativ nahe benachbart zueinander angeordnet, etwa in der Breite eines Fingers. Das Messer zum Durchtrennen des Schlundes des Fisches bildet gleichzeitig eine Wandung der Saugkammer, ebenso der Messerrücken. Das Messer ist flächig und gerade ausgebildet, während der Messerrücken aus einer gekrümmten Schale besteht, die etwa der bogenförmigen Begrenzung der parallelen Wände entspricht. Am Ende eines Saughubes wird zunächst der Messerrücken derart bewegt, daß die in der Saugkammer aufgenommenen Eingeweide von dem Messerrücken untergriffen werden, wobei das vordere freie Ende des Messerrückens gleichsam die Saugkammer nach unten abschließt, während sie in Förderrichtung, also dort, wo das Messer angeordnet ist, noch offen ist. Durch das Niederfahren des Messers auf den Messerrücken wird der Schlund des Fisches teilweise durchtrennt, teilweise eingeklemmt. Das Messer stützt sich dabei auf dem Messerrücken ab. Der Messerrücken bildet gleichsam ein Gegenlager für das Messer.
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Von besonderer Bedeutung ist es, die Saugkammer auf dem Geräteträger unter Absenkung zu führen und angetrieben zu lagern. Durch diese Absenkung wird die Saugkammer während des Saugvorganges ganz behutsam und allmählich näher an und in die Bauchhöhle des Fisches eingefahren, so daß sich der Unterdruck vermehrt auswirken kann und die Eingeweide somit verläßlich angesaugt und vom Unterdruck ergriffen werden. Es versteht sich, daß diese Absenkung beispielsweise mit einer schiefen Ebene durchgeführt werden kann, die auch noch verstellbar gegenüber dem Geräteträger angeordnet sein kann. In allen Fällen ist eine Kolben-Zylinder-Einheit für den Ruckhub der Saugkammer vorgesehen, weil die Saugkammer nach dem Heraussaugen des Eingeweides aus einem Fisch wieder an den Anfang des Geräteträgers zurückbefördert werden muß, wo sie dann in Bereitschaftsstellung ist, bis der nächste Fisch von dem Förderer in den Bereich des Geräteträgers einläuft. Es sind zwei getrennt steuerbare Antriebe für den Messerrücken und für das Messer vorgesehen, um diese beiden Teile so zu bewegen, wie dies zuvor beschrieben wurde.
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Der Antrieb der Saugkammer in Förderrichtung kann geringfügig schneller als die Fördergeschwindigkeit des Förderers für die Fische ausgebildet sein, damit die Eingeweide gleichsam von hinten nach vorn abgesaugt werden. Im hinteren Bereich des Fisches lösen sich die Eingeweide besonders leicht aus der Bauchhöhle, während vorn am Schlund eine vergleichsweise feste Verbindung zum Fisch besteht. Diese feste Verbindung soll aber durch den Saugvorgang nicht gelöst werden, weil dann die Gefahr besteht, daß auch die Kiemen mit herausgesaugt werden, was ja verhindert werden soll. Erst das Einklemmen und teilweise Durchtrennen des Schlundes zwischen Messer und Messerrücken in Verbindung mit der Bewegung der Saugkammer auf dem Geräteträger gestattet die verläßliche Bearbeitung an dieser Stelle. Dadurch, daß die Saugkammer mit etwas größerer Geschwindigkeit bewegt wird als der Fisch auf dem Förderer nähert sich die Saugkammer dem vorderen Ende des Fisches, also dem Schlund, während des Saugens an. Selbstverständlich sind die Wege einstellbar.
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Für den Antrieb der Saugkammer kann ein mit dem Antrieb des Förderers gekuppelter Zahnriemen vorgesehen sein. Eine Klemmkupplung, die mit der Saugkammer verbunden ist, gestattet es, die Saugkammer selbst zum entsprechenden Zeitpunkt mit dem Zahnriemen zu koppeln, so daß die Saugkammer mitgenommen wird. Der Zahnriemen wird kontinuierlich angetrieben, ebenso wie der Förderer. Für den Antrieb genügt ein einziger Motor. Um die Saugkammer etwas schneller zu bewegen als den Förderer, genügt es, auf die Motorwelle zwei unterschiedlich große Antriebsräder aufzuflanschen, von denen das kleinere für den Förderer und das größere für den Zahnriemen bestimmt ist.
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Wenn die Saugkammer durch eine Feder oder ein Gewicht entlastet auf dem Geräteträger gelagert ist, werden die Eingeweide aus der geöffneten Bauchhöhle besonders schonend herausgesaugt, ohne daß die Gefahr besteht, daß die wertvollen Filets des Fisches beschädigt werden.
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Der Geräteträger ist als Ganzes über Schwingen am Rahmen aufgehängt, wobei ein oder mehrere einstellbare Federn zum Gewichtsausgleich vorgesehen sind. Eine Blockiereinrichtung sorgt für die Verriegelung der eingestellten Höhe des Geräteträgers, jeweils individuell veranlaßt von dem jeweils zu bearbeitenden Fisch. In der Förderrichtung des Fisches am Einlauf in den Geräteträger ist der Taster angeordnet, der aus einer sattelförmig gebogenen Führungsrinne bestehen kann, gegen die der Fisch mit seiner nach oben gekehrten Bauchseite anstößt. Hierdurch hebt der Fisch entweder direkt bei gewichtsmäßig ausgeglichenem Geräteträger oder indirekt über eine die Bewegung verstärkende Steuerung den Geräteträger auf eine solche Höhe jeweils an, in welcher die auf dem Geräteträger sitzenden Bearbeitungsgeräte in optimaler Höhe gegenüber dem Fisch arbeiten. Sobald der Fisch diese Höhe eingestellt hat, wird die Höhe durch die Blockiereinrichtung verriegelt, so daß der Fisch selbst kraftmäßig weitgehend entlastet ist und nur noch die Bearbeitungsgeräte auf dem Geräteträger auf ihn einwirken. Wenn der weitgehend bearbeitete Fisch die Saugkammer am Ende des Geräteträgers verläßt, also aus dessen Wirkbereich hinweggefördert wird, wird die Verriegelung durch die Blockiereinrichtung freigegeben, so daß der Geräteträger beispielsweise aufgrund seines eigenen Gewichts in eine untere, durch einen Anschlag einstellbare Ausgangsposition herabsinkt, die jedoch so hoch ist, daß die Fanghaken auf dem Förderer mit den Bearbeitungsgeräten oder dem Geräteträger nicht in Kontakt kommen. Infolge der entsprechend großen Teilung der Fanghaken erscheint nun ein neuer Fisch am Einlauf des Geräteträgers, so daß dieser wiederum individuell die Höhe des Geräteträgers einstellen kann.
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Der Geräteträger und die Reinigungseinheit sind über Federelemente miteinander verbunden. Dies ist erforderlich, um den Fisch auch zwischen diesen beiden Einheiten zu führen, insbes. die nach außen aufgeklappten Bauchlappen in dieser Stellung zu halten, während sich der Geräteträger auf eine neue individuelle Arbeitshöhe einstellt.
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Der Förderer ist zweckmäßig ein Plattenförderband, wobei die Aufnahmen aus zwei um vertikale Achsen begrenzt schwenkbar gelagerten Fanghaken zum Ergreifen des Fisches hinter den Kiemendeckeln bestehen. Diese Fanghaken sind um zwei vertikale Achsen begrenzt schwenkbar auf einer Platte des Plattenförderbandes gelagert, damit zunächst einmal unterschiedlich große Fische zwischen den Fanghaken eingelegt werden können. Die Fanghaken können von der Zentrierleiste erfaßt und zusammengedrückt werden, wobei gleichsam der Fisch im Bereich der Brustflossen zwischen den Fanghaken und den Zentrierleisten eingeklemmt wird. Dies ist aber keineswegs nachteilig. Nach dem Durchlaufen der gesamten Vorrichtung öffnen sich die Fanghaken, so daß die Fische an der Umkehrrolle des Förderers aus der Aufnahme verläßlich herausfallen und so noch nicht einmal aus der Vorrichtung entnommen werden müssen.
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Die Reinigungseinheit trägt ein ortsfestes Gehäuse und zwei sich durch das Gehäuse erstreckende federnd nachgiebig gelagerte Führungsleisten; am Einlauf in die Reinigungseinheit können mehrere Kratzer angeordnet sein. Das Gehäuse der Reinigungseinheit nimmt die an die Druckwasserquelle angeschlossene Düse oder auch mehrere derartige Düsen in ihrem Inneren auf. Damit bildet das Gehäuse gleichsam eine Spritzkammer für die Düsen. Der Einlauf in die Reinigungseinheit kann durch einen besonderen Bürstenkörper zusätzlich geschützt sein. Da die Fische in der aufgeklappten Stellung die Reinigungseinheit durchlaufen, ist eine höhenbewegliche Lagerung der Reinigungseinheit nicht erforderlich. Es genügt, die Führungsleisten etwas nachgiebig in der Höhe federnd anzuordnen, damit unterschiedlich große Fische in der Reinigungseinheit behandelt werden können.
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Ein Ausführungsbeispiel der Vorrichtung nach der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden weiter beschrieben. Es zeigt
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Fig. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung in schematisierter Darstellung,
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Fig. 2 eine Draufsicht auf den Geräteträger mit der verfahrbaren Saugkammer,
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Fig. 3 eine Seitenansicht der Vorrichtung im Bereich des Längsmessers und der Saugkammer,
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Fig. 4 eine Schnittdarstellung durch den unteren Teil der Saugkammer,
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Fig. 5 eine Vorderansicht der Vorrichtung im Bereich des Tasters und
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Fig. 6 eine Seitenansicht wesentlicher Bearbeitungselemente im Bereich einer Reinigungseinheit.
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Die Vorrichtung zum maschinellen Öffnen und Entfernen der Eingeweide weist einen Rahmen 1 auf, der sich auf einem Fuß 2 erhebt. Am Rahmen 1 sind zwei Umlenkrollen 3 und 4 für einen angetriebenen umlaufenden Förderer 5, insbes. in Form eines Plattenbandes, gelagert, der über eine der Umlenkrollen 3 oder 4 und einen nicht dargestellten Motor angetrieben wird. Die jeweils andere Umlenkrolle 4 bzw. 3 ist als Spannrolle ausgebildet. Der Förderer läuft in Richtung des Pfeiles 6 kontinuierlich um und trägt in einer vorgegebenen Teilung eine Vielzahl von Aufnahmen 7, an denen jeweils ein Fisch 8 befestigt wird. Im einzelnen besteht jede Aufnahme 7 aus zwei symmetrisch zur Vertikalmittelebene durch den Förderer 5 parallel zur Förderrichtung angeordneten Fanghaken 9 (Fig. 3 und 5). Jeder Fanghaken 9 ist um je eine vertikale Achse begrenzt schwenkbar gelagert, so daß der gegenseitige Abstand zweier Fanghaken 9, die zu einer Aufnahme 7 gehören, durch Auseinanderbewegen der Fanghaken 9 vergrößert bzw. durch Annäherung verkleinert werden kann. Die Fische 8 werden in der Nähe der Umlenkrolle 3 mit dem Bauch nach oben und dem Kopf voraus so zwischen die beiden Fanghaken 9 aufgesteckt, daß diese den Fisch 8 hinter den Kiemendeckeln vertikal ausgerichtet halten und beim kontinuierlichen Umlauf des Förderers 5 gemäß Pfeil 10 mitnehmen. Das obere Trum des Förderers 5 ist von unten her über Gleitleisten 11 abgestützt, die ortsfest am Rahmen 1 gelagert sind. Bevorzugt ist der Förderer 5 als Plattenförderband ausgebildet, dessen einzelne Platten 12 (Fig. 3) in bekannter Weise über Gelenke aneinander angeschlossen sind. Es versteht sich, daß zwischen je zwei Fanghaken 9 tragenden Platten eine Vielzahl weiterer Platten 12 vorgesehen sind, die keine Fanghaken aufweisen. Der Fisch 8 gelangt gemäß Pfeil 10 am Eingang der Vorrichtung zunächst zwischen zwei seitlich federnd abgestützte und gelagerte durchgehende Zentrierleisten 13, die jeweils ununterbrochen durchgehend durch die ganze Vorrichtung oder aber auch stückweise vorgesehen sein können. Die Zentrierleisten 13 sind rechts und links der Vertikalmittelebene des Fisches 8 und damit auch beidseitig von dem Fisch 8 vorgesehen. Die Zentrierleisten 13 besitzen eine solche Höhe und Anordnung, daß sie den Fisch im Bereich der Rückenfilets beidseitig abstützen. Die beweglichen Fanghaken 9 werden durch die Zentrierleisten 13 an deren Beginn erfaßt und zusammengedrückt, so daß der Fisch 8 während des Durchlaufs an den Zentrierleisten 13 noch einmal etwas fester gehalten und fixiert ist. Die Zentrierleisten 13 können bereichsweise mit Winkeln 14 besetzt sein, durch die die Zentrierleisten 13 gleichsam nach oben ergänzt und vervollständigt werden. Lediglich dort, wo dies für die Bearbeitung nötig ist, fehlen diese Winkel 14 bzw. sind die Winkel 14 unterbrochen.
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Wesentliches Element der Vorrichtung ist ein Geräteträger 15, der rahmenartig ausgebildet ist und über Schwingen 16 parallelgeführt höhenveränderlich gegenüber dem Förderer 5 an dem Fuß 2 bzw. dem Rahmen 1 gelagert ist. Der Geräteträger 15 besitzt eine Länge, die kleiner als die Teilung der Fanghaken 9 ist, so daß sich während des kontinuierlichen Durchlaufes immer nur ein Fanghakenpaar und damit ein Fisch 8 im Bereich des Geräteträgers 15 mit seinen Bearbeitungsgeräten befindet. Der Geräteträger 15 ist über eine Federanordnung 17 gewichtsentlastet, so daß er sich mit geringer Kraftaufwendung in der Höhe, also gemäß Pfeil 18 verstellen läßt. Diese Verstellung in der Höhe wird auf jeden Fall durch den Fisch 8 selbst ausgelöst, so daß individuell eine Höheneinstellung des Geräteträgers 15 mit den wesentlichen Bearbeitungsgeräten stattfindet. Hierzu ist ein Taster 19 (Fig. 1 u. 5) am Einlauf der Vorrichtung am Geräteträger 15 angeordnet. Dieser Taster 19 kann in Form einer Halbschale entsprechend der Formgebung des Bauches des Fisches ausgebildet sein und direkt auf dem Geräteträger 15 gelagert sein. Die Lagerung des Tasters 19 ist mit Hilfe eines Gewindes und entsprechender Muttern bzw. Stellschrauben in der Höhe veränderbar, so daß eine genaue Einstellung für das Wirksamwerden der Bearbeitungsstation möglich ist. Da der Geräteträger 15 mit den Bearbeitungsgeräten gewichtsentlastet ist, reicht die geringe zwischen Taster 19 und Fisch 8 wirksame Anpreßkraft aus, um den Geräteträger 15 individuell anzuheben. Sobald diese Anhebung durchgeführt ist, sich also der Fisch 8 um einen gewissen Betrag in Längsrichtung entlang des Tasters 19 bewegt hat, wird der Geräteträger 15 mit einer Blockiereinrichtung 20 in der Höhe verriegelt, so daß der Geräteträger 15 auch dann seine Höhe beibehält, wenn der Fisch 8 von dem Taster freikommt. Die Verriegelung wird erst dann wieder gelöst, wenn der Fisch 8 den Wirkungsbereich des Geräteträgers 15 verlassen hat. Der Gewichtsausgleich des Geräteträgers 15 mit der Federanordnung 17 ist so getroffen, daß bei der Freigabe der Blockiereinrichtung 20 der Geräteträger 15 gegen einen Anschlag herabsinkt, um dann von einem weiteren Fisch 8, der gegen den Taster 19 läuft, angehoben zu werden. Der Anschlag ist so angeordnet, daß er eine Beschädigung des Förderers 5 und insbes. der Fanghaken 9 durch die Bearbeitungswerkzeuge auch dann ausschließt, wenn beispielsweise ein Fanghakenpaar ohne einen eingelegten Fisch 8 infolge des kontinuierlichen Umlaufes des Förderers 5 durch die Vorrichtung läuft. Der Taster 19 kann also direkt wirkend angeordnet sein. Es ist aber auch möglich, den Taster 19 nicht fest mit dem Geräteträger 15 zu verbinden, sondern lediglich als Steuerorgan für einen Betätigungszylinder zu nehmen, der seinerseits den Geräteträger 15 entsprechend der Anhebung des Tasters 19 anhebt.
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Hinter dem Taster 19 erstrecken sich die Winkel 14, die auf den Zentrierleisten 13 sitzen, noch eine gewisse Strecke und enden dann. Auf dem Geräteträger 15 ist ein Längsmesser 21 zwar in seiner Höhe einstellbar, aber ortsfest gelagert, welches dazu dient, den Fisch 8 von der Kehle bis zum Anus aufzuschneiden. An das Längsmesser 21 schließt eine Gabel 22 an, die aber nach kurzer Strecke frei endet. Hier beginnt der Wirkbereich einer Saugkammer 23, die ihrerseits verfahrbar auf dem Geräteträger 15 gelagert ist. Die Saugkammer 23 ist dabei nicht nur in Längsrichtung auf dem Geräteträger 15 geführt. Zusätzlich ist noch eine schiefe Ebene 24 oder eine andere Gleitbahn vorgesehen, die entgegengesetzt zur Förderrichtung gemäß Pfeil 10 nach unten abwärts geneigt ist, so daß sich die Saugkammer 23 bei ihrer Relativbewegung auf dem Geräteträger 15 in die Bauchhöhle des Fisches 8 geringfügig absenkt, damit von der Saugwirkung sämtliche Eingeweide des Fisches ergriffen werden können. Eine Rolle 25 arbeitet mit der schiefen Ebene 24 zusammen, so daß damit die Vertikalbewegung zu der Horizontalbewegung der Saugkammer 23 zugeordnet bzw. abgegriffen wird. Die schiefe Ebene 24 kann am Geräteträger 15 verstellbar angeordnet sein, so daß das Maß und die Zuordnung der Absenkbewegung der Saugkammer 23 während ihrer Horizontalbewegung gemäß Pfeil 10 aufeinander einstellbar sind.
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Für den Antrieb der Saugkammer 23 in Förderrichtung gemäß Pfeil 10 ist ein kontinuierlich angetriebener Zahnriemen 26 vorgesehen, der über Umlenkrollen 27 am Rahmen 1 und eine Umlenkrolle 28 am Geräteträger 15 geführt ist. Auch dieser Zahnriemen 26 bezieht seinen Antrieb von dem nicht dargestellten Motor, von dem auch die Umlenkrolle 4 des Förderers 5 angetrieben wird. Um den Zahnriemen 26 mit einer etwas größeren Geschwindigkeit als den Förderer 5 anzutreiben, besitzt das Antriebsrad, welches auf derselben Welle wie die Umlenkrolle 4 sitzt, einen etwas größeren Durchmesser als die Umlenkrolle 4. Gute Ergebnisse werden bereits erzielt, wenn das Verhältnis der Geschwindigkeiten der Saugkammer 23 zu dem Förderer 5 in horizontaler Richtung so gewählt wird, daß über der Bearbeitungsstrecke, in welcher die Saugkammer 23 in die Bauchhöhle des Fisches einragt, die Saugkammer einen um etwa 2 cm größeren Weg zurücklegt als der Fisch selbst. Es ist eine von einer Kolben-Zylinder-Einheit 29 steuerbare Klemmkupplung 30 vorgesehen, die gemäß Pfeil 31 taktweise betätigbar ist. Die Klemmkupplung 30 sitzt auf einem Schlitten 32, auf der auch die Saugkammer 23 über Schwingen angelenkt ist, so daß bei einem Niedergang des Kolbens in der Kolben-Zylinder-Einheit 29 gemäß Pfeil 31 der Zahnriemen 26 zwischen der Klemmkupplung 30 eingeklemmt wird. Damit wird der Schlitten 32 und somit die Saugkammer 23 in horizontaler Richtung von dem kontinuierlich umlaufenden Zahnriemen 26 mitgenommen. Durch die auf der schiefen Ebene 24 aufliegende Rolle 25 wird während dieser horizontalen Bewegung die Absenkbewegung der Saugkammer 23 überlagert. Am Ende der Bearbeitungsstrecke schaltet die Kolben-Zylinder-Einheit 29 die Klemmkupplung 30 wieder aus, so daß die Saugkammer 23 stehenbleibt. Eine Kolben-Zylinder-Einheit 33 bewegt die Saugkammer 23 taktweise wieder zurück, wobei sie dabei gleichzeitig über die schiefe Ebene 24 wieder angehoben wird. Die Saugkammer 23 ist erneut in Bereitschaftsstellung für die Bearbeitung des folgenden Fisches 8.
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Die Saugkammer 23 besteht im wesentlichen aus einem sich vertikal erstreckenden Gehäuse 34, welches oben in ein rohrartiges Ansatzstück mündet, an dem die Schlauchleitung für die Unterdruckquelle angeschlossen ist. Im unteren Bereich des Gehäuses 34, also der Bauchhöhle des Fisches 8 zugekehrt, besteht die Saugkammer 23 aus zwei parallel zueinander und in Förderrichtung angeordneten Wänden 35, deren Entfernung voneinander etwa zwischen 1,5 bis 2 cm beträgt, so daß die Saugkammer 23 an die Breite der Bauchhöhle des Fisches, hier einer Forelle, angepaßt ist. Zwischen den beiden Wänden 35 ist ein Messerrücken 36 in Form eines schalenartigen Segmentes beweglich zu den Wänden 35 gelagert. Für den Antrieb des Messerrückens 36 bei seiner Drehung um eine horizontale Querachse ist eine Kolben-Zylinder-Einheit 37 vorgesehen. Der Messerrücken 36 kann zwischen den in den Fig. 2 und 4 gezeigten Positionen hin- und herbewegt werden, so daß er in der einen Stellung (Fig. 2), also gleichsam am unteren Ende der Saugkammer 23 eine rechteckförmige Saugöffnung freigibt, durch die die Eingeweide angesaugt werden. In der anderen Stellung (Fig. 4) ist diese Öffnung gleichsam versperrt. In erster Linie jedoch arbeitet der Messerrücken 36 mit einem Messer 38 zusammen, welches gleichsam eine Querwand im unteren Bereich der Saugkammer 23 darstellt. Das Messer 38 ist in vertikaler Richtung durch eine Kolben-Zylinder-Einheit 39 bewegbar. In der untersten Stellung des Messers 38 setzt dieses auf dem Messerrücken 36 auf. Das Messer 38 ist in Fig. 4, die einen Horizontalschnitt zeigt, um 90° in die Zeichenebene geklappt, um die Anpassung des Messers 38 an den Messerrücken 36 zu verdeutlichen. Das Messer 38 besitzt an seinem freien Ende eine Formspitze 40, mit der es in eine Öffnung 41 am Ende des Messerrückens 36 eingreift. Die Ausbildung im einzelnen ist so getroffen, daß damit die Gurgel des Fisches teilweise durchtrennt, teilweise eingeklemmt wird. Wenn die Trennkupplung 30 ausgeschaltet wird, bleibt die Saugkammer 23 stehen, während der Fisch 8 auf dem Förderer 5 weiterbewegt wird. Hierdurch reißt die Gurgel des Fisches mit den daran hängenden im Saugrohr 23 bereits aufgesaugten Eingeweiden ab, ohne daß die Gefahr besteht, daß dabei die Kiemen des Fisches mit herausgerissen werden. Es versteht sich, daß das Messer 38 erst am Ende des Saughubes niedergeht. Es kann auch am Beginn eines Saughubes einmal nach unten betätigt werden, wobei jedoch der Messerrücken 36 in der Offenstellung (Fig. 2) verbleibt. Durch diese Bewegung wird gleichsam die Rückseite des Gehäuses 34 der Saugkammer 23 kurzfristig geschlossen, so daß der eingesaugte Luftstrom sich mehr auf die untere rechteckförmige Öffnung konzentriert und damit auf die Eingeweide wirksamer wird. Am Ende des Geräteträgers 15 sitzt eine zweite Gabel 42, die sich in Führungsstangen 43 fortsetzt. Gabel 42 und Führungsstangen 43 dienen dazu, den Fisch im Bereich der Bauchhöhle weiterhin geöffnet zu halten und jetzt, nachdem die Eingeweide entfernt sind, nicht zusammenklappen zu lassen. An die Führungsstangen 43 schließen Federelemente 44 an, die die gleiche Aufgabe haben wie die Führungsstangen 43 und bis zum Eingang einer Reinigungseinheit 45 (Fig. 6) führen. Die Reinigungseinheit 45 ist ortsfest über dem Förderer 5 vorgesehen, während der Geräteträger 15 ja höhenbeweglich gelagert ist. Aus diesem Grunde ist der Anschluß über die nachgiebigen Federelemente 44 erforderlich.
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Am Eingang der Reinigungseinheit 45 sind mehrere Kratzer 46, 47 angeordnet, die aus Stahlblech bestehen können und in sich etwas federnd ausgebildet sind. Diese Kratzer 46, 47 dienen zum Anritzen der Nierenhaut des Fisches. Es kann ein weiterer Kratzer 48 vorgesehen sein. Am Eingang der Reinigungseinheit 45 oder auch am Ausgang kann zusätzlich ein Bürstenkörper 49 angeordnet sein, so daß die Reinigungseinheit 45 gehäuseartig auch hier abgedeckt bzw. geschützt ist. Dies ist deshalb erforderlich, weil ein oder mehrere Düsen 50, 51 vorgesehen sind, die in das Innere der Reinigungseinheit 45 hineinragen. Die Düsen 50, 51 sind an eine Druckwasserquelle angeschlossen und sprühen einen Wasserstrahl gemäß den Pfeilen 52 in die noch geöffnete Bauchhöhle des Fisches 8, so daß die Niere und evtl. Eingeweidereste hinweggespült werden. Gleichzeitig wird damit der Fisch auch im Bereich der Bauchhöhle gesäubert. Die Düsen 50, 51 können kontinuierlich arbeiten, so daß sie zusätzlich eine entsprechende Reinigungswirkung auf den Förderer 5 ausüben, und zwar insbes. an den Stellen, an denen sich keine Fanghaken 9 und damit auch keine Fische 8 befinden.
- Bezugszeichenliste
1 = Rahmen
2 = Fuß
3 = Umlenkrolle
4 = Umlenkrolle
5 = Förderer
6 = Pfeil
7 = Aufnahme
8 = Fisch
9 = Fanghaken
10 = Pfeil
11 = Gleitleiste
12 = Platten
13 = Zentrierleiste
14 = Winkel
15 = Geräteträger
16 = Schwingen
17 = Federanordnung
18 = Pfeil
19 = Taster
20 = Blockiereinrichtung
21 = Längsmesser
22 = Gabel
23 = Saugkammer
24 = schiefe Ebene
25 = Rolle
26 = Zahnriemen
27 = Umlenkrolle
28 = Umlenkrolle
29 = Kolben-Zylinder-Einheit
30 = Klemmkupplung
31 = Pfeil
32 = Schlitten
33 = Kolben-Zylinder-Einheit
34 = Gehäuse
35 = Wände
36 = Messerrücken
37 = Kolben-Zylinder-Einheit
38 = Messer
39 = Kolben-Zylinder-Einheit
40 = Formspitze
41 = Öffnung
42 = Gabel
43 = Führungsstangen
44 = Federelemente
45 = Reinigungseinheit
46 = Kratzer
47 = Kratzer
48 = Kratzer
49 = Bürstenkörper
50 = Düse
51 = Düse
52 = Pfeil