DE3343260C2 - Plattenartiges Bauteil und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Plattenartiges Bauteil und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Abstract
Bei diesem plattenartigen Bauteil (2) zur Bildung von schalldämmenden und schalldämpfenden Wänden (1) sind mindestens zwei horizontale, mit Abstand übereinander angeordnete und durch mindestens zwei Stützen (5) miteinander verbindbare Profilschienen (3, 4) mit zwei sich über die gesamte Länge derselben erstreckenden, von den seitlichen Profilkanten (7) nach innen gerichteten Vertiefungen bzw. Erhöhungen (6) vorgesehen, zwischen denen jeweils zwei mit Abstand hintereinander angeordnete, im Bereich der Vertiefungen bzw. Erhöhungen (6) formschlüssig mit den Profilschienen (3, 4) zusammenwirkende Platten (8, 9) aus einem verdichteten Gemisch aus Fasern und Bindemittel angeordnet sind, von denen die dem Schall zugewandte Platte (8) eine Vielzahl von zur anderen Platte (9) ansteigenden, durchgehenden Löchern (12) aufweist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein plattenartiges Bauteil zur Bildung von schalldämmenden und schalldämpfenden
Wänden oder dergleichen sowie auf ein Verfahren zur Herstellung dieses Bauteils.
Ein schalldämmendes und schalldämpfendes Bauteil soll nach Möglichkeit so ausgebildet sein, daß es an
seiner der Schallquelle zugewandten Fläche eine schalldämpfende und damit schallabsorbierende Schicht mit
möglichst geringer Dichte und an seiner der Schallquelle abgewandten Fläche eine schalldämmende und damit
schallreflektierende Schicht mit möglichst hoher Dichte aufweist.
Zur Verkleidung von Wänden und Decken sind sogenannte Akustikplatten bekannt, die aus einem Gemisch
aus Fasern und Bindemittel bestehen, welches dann zu Platten gepreßt wird. Diese Akustikplatten weisen an
der der Schallquelle zugewandten Fläche Sacklöcher auf, die die Oberfläche der Akustikplatten vergrößern
und deren Schalldämpfung verbessern. Darüber hinaus ist es auch möglich, die der Schallquelle zugewandte
Fläche der Akustikplatten aufzurauhen. Trotz dieser Maßnahmen ist die Schalldämpfung dieser Akustikplatten
unbefriedigend.
Zur Bildung von schalldämmenden und schalldämpfenden Wänden sind plattenartige Bauteile bekannt, die
aus einer geschlossenen, meist aus zwei Schalen zusammengesetzten Kassette aus Aluminium- oder oberflächengeschütztem,
beispielsweise lackierten Stahlblech bestehen. Diese Kassette ist an ihrer der Schallquelle
zugewandten Fläche mit einer Vielzahl von Löchern versehen und nimnvt eine Fasermatte auf. Bedarfsweisc
können die Endflächen einer solchen Kassette durch besondere Kopfstücke verschlossen sein. Durch die Löcher
kann der Schall an die Fasermatte gelangen, durch die er gedämpft wird. Der noch auf der anderen Seite
der Fasermatte austretende Schall wird von der anderen geschlossenen und möglichst schwer ausgebildeten Fläehe
der Kassette für eine weitere Absorption durch die Fasermatte reflektiert. Mehrere solcher Kassetten werden
dann zwischen zwei bodenseitig eingespannten Säulen zur Bildung der Wand eingesetzt. Die bekannten
plattenartigen Bauteile sind kompliziert in ihrer Her-
6ö stellung und erfordern einen hohen maschinellen Auf= wand. Außerdem ist es schwierig, in wirtschaftlich vertretbarer
Weise die dem Schall abgewandtc Wandung der Kassette so schwer auszubilden, daß eine befriedigende
Schalldämmung erreicht wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein plattenartiges
Bauteil zur Bildung von schalldärnmendcn und schalldämpfenden Wänden zu schaffen, das einen
einfachen Aufbau besitzt und preiswert hergestellt wer-
den kann. Außerdem soll das Bauteil ohne großen Aufwand erst am Einsatzort zusammengesetzt werden können,
so daß keine aufwendigen Transportvorkehrungen für großflächige Bauteile erforderlich werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das plattenartige Bauteil gemäß dem Kennzeichen des Anspruches ) ausgebildet
und wird es gemäß dem Kennzeichen des Anspruches 16 hergestellt Diese Ausbildung und Herstellung
ermöglichen einen einfachen und preiswerten Aufbau der Bauteile erst am Einsatzort und gewährleisten sowohl
gute Dämpfungs- als auch Dämmungseigenschaften derselben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Dabei zeigt
F i g. 1 einen Schnitt durch eine erste Ausbildungsform gemäß der Erfindung und
F i g. 2 einen Schnitt durch eine weitere Ausbildungsform.
Die in F i g. 1 der Zeichnung dargestellte Wand 1 besteht aus zwei übereinander angeordneten ptattenartigen
Bauteilen 2, die vollkommen gleich ausgebildet sind. Jedes Bauteil 2 ist aus einer unteren Profilschiene 3 und
einer oberen Profilschiene 4 gebildet, die den gleichen Querschnitt aufweisen und mit Abstand übereinander
angeordnet sind. In Abhängigkeit von der Länge dieser Profilschienen 3, 4, die etwa 5,0—6.0 m betragen kann,
sind zwischen denselben mindestens zwei senkrechte Stützen 5 angeordnet, durch die die Profilschienen 3, 4
im vorgegebenen Abstand voneinander gehalten werden. Die obere Profilschiene des unteren Bauteiles 2
bildet hier zugleich die untere Profilschiene 3 des oberen Bauteiles 2.
Die Profilschienen 3,4, die beispielsweise aus Aluminium
oder verzinktem Stahl bestehen können, sind so geformt, daß sie zwei mit Abstand voneinander und
parallel zueinander verlaufende und sich über die gesamte Länge der Profilschienen 3,4 erstreckende Erhöhungen
6 aufweisen, die sich, von den seitlichen Profilkanten 7 ausgehend, nach innen erstrecken. Diese Erhöhungen
6 dienen zur formschlüssigen Aufnahme von zwei mit Abstand hintereinander angeordneten Platten
8,9.
Diese Platten 8,9 sind aus einem erhärteten Gemisch aus Fasern und Bindemittel gepreßt und an ihrer oberen
und ihrer unteren Fläche entsprechend dem Querschnitt der Erhöhungen 6 profiliert. Da die Erhöhungen 6 im
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 dreieckförmigen Querschnitt
aufweisen, besitzt eier untere Rand jeder Platte 8, 9 eine dreieckförmige Aussparung 10, die formschlüssig
mit der Erhöhung 6 der unteren Profilschiene 3 zusammenwirkt, während der obere Rand der Platten 8, 9
einen Vorsprung 11 mit dreieckigem Querschnitt aufweist, der von unten in die der Erhöhung 6 der oberen
Profilschiene 4 entsprechende Vertiefung ragt.
Die Platte 8 des Bauteiles 2 ist dem Schall- bzw. der Schallquelle zugewandt, während die Platte 9 dem
Schall- bzw. der Schallquelle abgewandt ist. In die Platte 8 sind eine Vielzahl von durchgehenden Löchern 12
eingearbeiiet, die hier unter einem Winkel von etwa 30° zur Oberfläche der Platte 8 und ansteigend gegen die
Platte 9 verlaufen. Durch diese Schräglage der Löcher 12 wird die der Schallquelle zugewandte Oberfläche der r.5
Platte 8 bei sonst gleichbleibenden Abmessungen erheblich
vergrößert. Diese schräge Anordnung der Löcher 12 bewirkt zusätzlich, daß auf die Platte 8 auftreffende
flüssige oder körnige bis staubige Medien ablaufen können und daher die Löcher 12 nicht zusetzen.
An ihrer der Platte 8 zugewandten Oberfläche der Platte 9 sind hier eine Vielzahl von Sacklöchern 13 eingearbeitet,
die hier horizontal verlaufen, aber auch unter einem Winkel angeordnet sein können. Bei einer
winkligen Anordnung dieser Sacklöcher 13 verläuft der Winkel derselben normalerweise entgegengesetzt zum
Winke! der Löcher 12 in der Platte 8. Bedarfsweise kann die Platte 9 auch ungelocht sein. Die eine Schalldämpfung
bewirkende Oberfläche verringert sich jedoch dadurch.
Für die Erstellung der Wand 1 wird zuerst die untere Profilschiene 3 des unteren Bauteiles 2 fest mit den Stützen
5 verbunden. Dies kann beispielsweise durch Schrauben 14 erfolgen. Grundsätzlich ist es jedoch auch
möglich, die untere Profilschiene 3 einstückig mit den Stützen 5, beispielsweise durch Schweißung, zu verbinden.
Anschließend wird die obere Profilschiene 4 auf die Stützen 5 aufgelegt. Durch den gewählten Querschnitt
der Profilschienen 3, 4 ist die obere Profilschiene 4 an den Stützen 5 geführt und kann geringfügig angehoben
werden, ohne daß sie dabei ihre Führung an den Stützen 5 verliert. Dadurch ist es möglich, die beiden Platten 8,9
zwischen die Erhöhungen 6 der unteren und der oberen Profilschienen 3,4 einzusetzen. Erst dann wird die obere
Profilschiene 4 fest mit den Stützen 5 des unteren Bauteiles 2, beispielsweise mittels Schrauben 14, verbunden.
Sofern die Stützen 5 nicht einstückig mit der unteren Profilschiene 3 verbunden sind, können die Stützen 5 für
die Bildung des oberen Bauteiles 2 gleichzeitig mit der Befestigung der oberen Profilschiene 4 an den Stützen 5
des unteren Bauteiles 2 an der unteren Profilschiene 3, die hier durch die obere Profilschiene 4 gebildet ist,
befestigt werden. Anschließend wird die obere Profilschiene 4 auf die Stützen 5 des oberen Bauteiles 2 aufgesetzt;
die Platten 8, 9 werden dann in der bereits erläuterten Weise eingesetzt, wobei deren Lage durch die
ebenfalls festgeschraubte obere Profilschiene 4 gesichrn wird. Die obere Profilschiene 4 des obersten Bauteiles
2 kann bedarfsweise ein Dachprofil 15 aufnehmen, was insbesondere bei einer Anordnung der Wand 1 im
Freien zweckmäßig ist. Dabei sind auch die äußeren Flächen der beiden Platten 8, 9 mit einer feuchtigkeitsabweisenden
Schutzschicht ausgerüstet, durch die insbesondere das Eindringen von Regenwasser ausgeschlossen
ist. Die einzelnen Bauteile 2 der Wand 1 werden zweckmäßigerweise zwischen senkrechten Säulen
montiert, die fest im Boden eingespannt sind. Diese Säulen können auch an anderen Wänden gesichert sein.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 weisen die untere Profilschiene 3 und die obere Profilschiene 4
Erhöhungen 16 mit segmentförmigen Querschnitt auf. Die obere und die untere Fläche der Platten 17, 18 sind
dementsprechend geformt, so daß eine forrnschlüssige Verbindung zwischen den Platten 17, 18 und den Profilschienen
3, 4 erfolgt. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel der rjg. 1 sind hier die beiden Platten 17,
18 vollkommen gleich, also mit durchgehenden Löchern
19 ausgebildet, jedoch spiegelbildlich zueinander angeordnet. Ein solcher Aufbau wird dann gewählt, wenn die
Wand von beiden Seiten von einer Schallquelle beaufschlagt wird. Zwischen den beiden Platten 17,18, also im
Bereich zwischen jt.veils zwei Stützen 5 ist hier eine
Fasermatte 20 eingesetzt. Eine solche Fasermatte 20 kann auch in die Bauteile 2 der F i g. 1 eingebracht werden.
Um das Einsetzen der Fasermatte 20 zu erleichtern, ist es möglich, dieselbe auf der Innenfläche einer der
Platten 17 bzw. 18. beispielsweise durch Klebung, zu
befestigen.
In Abhängigkeit von der Länge der einzelnen Profilschienen
3, 4 bzw. der Bauteile 2 ist es erforderlich, mehrere Platten 8, 9 bzw. 17, 18 nebeneinander zwisehen
den Profilschienen 3, 4 anzuordnen. Die aneinandcrliegenden
Stoßflächen sind dann entweder abgeschrägt oder besonders profiliert, so daß kein Spalt für
einen freien Schalldurchtritt entsteht.
In Abänderung der erläuterten Ausführungsbeispiele ist es möglich, daß die Erhöhungen 6 andere Querschnitte
aufweisen. Die Ränder der Platten 8, 9. 17, 18 müssen dann diesem Querschnitt entsprechend angepaßt sein.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
20
50
60
Claims (16)
1. Plattenartiges Bauteil zur Bildung von schalldämmenden und schalldämpfenden Wänden oder
dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß es aus mindestens zwei horizontalen, mit Abstand
übereinander angeordneten und durch mindestens zwei Stützen (5) miteinander verbindbaren Profilschienen
(3, 4) mit zwei jeweils von den seitlichen Profilkanten (7) in Einbaulage zunächst nach innen
ansteigenden und zur Querschnittsmitte hin abfallenden Erhöhungen (6; 16) sowie aus zwei mit Abstand
in Querrichtung des Bauteiles (1) hintereinander angeordneten, mit den Erhöhungen (6; 16) der
Profilschienen (3, 4) formschlüssig zusammenwirkenden Platten (8,9; 17,18) aus einem verdichteten
Gemisch aus Fasern und Bindemittel besteht von denen mindestens die der Schallquelle zugewandte
erste Platte (8; 17) eine Vielzahl von zur zweiten Platte (9; 18) hin ansteigenden, durchgehenden Löchern
(12; 19) aufweist.
2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (5) mit den Profilschienen (3,4)
durch Schrauben (14) und/oder Nieten verbunden sind.
3. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (5) mit άζτ unteren Profilschiene
(3) durch Schweißung verbunden sind.
4. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (5) aus Profilstücken
gebildet sind.
5. Bauteil nach einem dar Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß c ζ Erhöhungen (16)
halbkreisförmig ausgebildet sind.
6. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhungen (6) dreieckförmigen
Querschnitt aufweisen.
7. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (8, 9; 17, 18)
der Form der Erhöhungen (6; 16) entsprechende Stütz- und Deckflächen aufweisen.
8. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die der Schallquelle abgewandte
zweite Platte (9; 18) an ihrer dem Schall zugewandten Fläche ebenfalls öffnungen (13, 19)
aufweist.
9. Bauteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (19) durchgehend ausgebildet
sind und zur ersten Platte (17) hin ansteigend verlaufen.
10. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen zwei Profilschienen (3, 4) in Längsrichtung mindestens zwei
Platten (8,9; 17,18) nebeneinander angeordnet sind.
11. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platten (8,9; 17,18) an ihren aneinanderstoßenden
Seitenflächen abgeschrägt oder profiliert ausgebildet sind.
12. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis U, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (8,9; 17,18)
an ihren Außenflächen mit einer feuchtigkeitsabweisenden Schutzschicht versehen sind.
13. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die in Einbaulagc
oberste Profilschiene (4) mit einer Dachprofilleiste (15) abgedeckt ist.
14. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den hintereinander angeordneten Platten (8, 9; 17, 18) eine
Fasermatte (20) angeordnet ist.
15. Bauteil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasermatte (20) mit einer der beiden
Platten (8 bzw. 9; 17 bzw. 18) durch Klebung verbunden ist.
16. Verfahren zur Herstellung eines platte !artigen Bauteiles nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß zuerst die Stützen mit der untersten Profilschiene verbunden und nach
dem Einsetzen der Platten die obere Profilschiene an den Stützen befestigt wird.
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