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Schreib- oder ähnliche Büromaschine mit einem einen auswechsel-
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baren Schreibkopf aufweisenden Tintenschreibwerk Die Erfindung betrifft
eine Schreib- oder ähnliche Büromaschine mit einem einen auswechselbaren Schreibkopf
aufweisenden Tintenschreibwerk der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen
Art.
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Die Forderungen einerseits nach einer hohen Schriftqualität, die der
Schreibmaschinenschrift nahe kommt, als auch nach hohen Druckqualitäten nehmen auch
bei Schreibwerken mit Tintenmosaikschreibköpfen ständig zu. Zu diesem Zweck kann
der Schreibkopf zwei in Richtung der Matrixspalten parallel angeordnete Reihen von
Düsenaustrittsöffnungen aufweisen, wobei die Düsenaustrittsöffnungen der einen gegenüber
denen der anderen Reihe versetzt angeordnet sind. Zur Erzeugung von Schnellschrift
werden lediglich Tintentröpfchen aus den Düsenaustrittsöffnungen der einen Reihe
wahlweise ausgestoßen, während zum Erzeugen von Schönschrift aus den Düsenaustrittsöffnungen
beider Reihen Tintentröpfchen herausgeschleudert werden. Da hierfür auch unterschiedliche
Druckersteuerungen erforderlich sind, ist ein Wechseln des Schreibkopfes mit entsprechenden
Codemarken sehr angebracht. Diese Codemarken wirken mit einer Decodierschaltung
in der Maschine beim Wechseln des Schreibwerkes automatisch zusammen. Hierdurch
werden Fehlbedienungen seitens der Anwender ausgeschlossen.
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Durch die DE-AS 21 42 409 ist ein Wechsel des Schreibkopfes bei Tintenstrahldruckern
vorgesehen, wenn das Schreibkopfinnere verunreinigt oder eine der Austrittsöffnungen
verstopft ist. Der Schreibkopf ist hierbei über eine elektrische und mechanische
Verbindungen herstellende Steckverbindung mit einem längs des
Aufzeichnungsträgers
bewegbaren Schlitten kuppelbar. Da ein Auswechseln des Schreibkopfes in jeder beliebigen
Schlittenstellung möglich ist und die Austrittsdüsen auch nicht vor Verunreinigungen
geschützt sind, ist ein Verstopfen und damit ein Ausfall von Düsenaustrittsöffnungen
sehr leicht möglich.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schreib- oder ähnliche
Büromaschine mit einem einen auswechselbaren Schreibkopf aufweisenden Tintenschreibwerk
zu schaffen, die ein sicheres Verriegeln des Schreibkopfes auf dem Schlitten ermöglicht,
derart, daß der Druckbetrieb nach dem Wechseln des Schreibkopfes jederzeit ohne
irgendwelche Störungen fortgesetzt werden kann. Diese Aufgabe wird durch die im
Patentanspruch 1 gekennzeichnete Erfindung gelöst.
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Die Schreib- oder ähnliche Büromaschine weist eine Verriegelungseinrichtung
für den Schreibkopf auf dem Schlitten auf, die nur betätigbar ist, wenn sich der
Schreibkopf bereits in geschützter Stellung außerhalb des Schreibbereiches befindet.
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Hierbei ist die auf dem Schlitten und mit diesem bewegbar angeordnete
Verriegelungseineichtung durch im Gestell ortsfest gelagerte Steuerglieder betätigbar.
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Die vorteilhafte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes nach Patentanspruch
5 ermöglicht ein momentenfreies Kuppeln der ortsfest angeordneten, von Hand betätigbaren
Steuerglieder mit der bewegbaren Verriegelungseinrichtung auf dem Schlitten.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind
den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
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Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles näher beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 eine schaubildliche Darstellung einer Tintenschreibeinrichtung
mit dem Erfindungsgegenstand, Figur 2 eine Einzelheit aus Figur 1, Figur 3 eine
Einzelheit aus Figur 2 in Draufsicht, Figur 4 eine zweite Ausführungsform der Verriegelungseinrichtung
und Figur 5 eine Einzelheit aus Figur 4.
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In Figur 1 ist ein längs eines Aufzeichnungsträgers 1 auf Führungsschienen
3, 5 bewegbarer Schlitten 7 dargestellt, der über einen Seilzug 9 von einem Motor,
z. B. von einem Schrittmotor 11 in bekannter Weise antreibbar ist. Der Aufzeichnungsträger
1 ist über eine Papierwalze 13 transportierbar, welche von einem nicht dargestellten
Schrittmotor angetrieben wird. In der Figur 1 ist eine Kassette 15 für einen Schreibkopf
17 einer Tintenschreibvorrichtung in einer Schreibmaschine dargestellt, wobei der
Schreibkopf 17 aus einem Tintenmosaikdruckkopf 19 mit Austrittsdüsen 21 und einem
mit diesem fest verbundenen Tintenzwischenbehälter 23 besteht und mit dem bewegbaren
Schlitten 7 über eine beim Aufstecken elektrische und mechanische Verbindungen herstellende
Steckverbindung kuppelbar ist. Außerdem weist der Schreibkopf 17 Mittel zum zusätzlichen
automatischen Herstellen einer Steckverbindung zu einer Tintenzuführungsleitung
bei seinem Aufstecken auf. Die Kassette 15 besteht aus einem in eine Aufnahmevorrichtung
25 an einer Seitenwand 27 der Maschine einsetz- und arretierbares Gehäuse 29, in
dem der Schreibkopf in und außerhalb der Aufnahmevorrichtung 25 in Außerbetriebslage
geschützt angeordnet ist. An dem Schreibkopf 17 und dem Gehäuse
29
sind Haltemittel angeordnet, mittels denen der Schreibkopf 17 in einer von dem Schlitten
7 demontierten Lage in dem Gehäuse 29 und im montierten Zustand des Gehäuses 29
an Haltegliedern der Aufnahmevorrichtung 25 und der Schreibkopf 17 an Haltegliedern
des Schlittens 7 gesichert lagerbar sind.
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Das Gehäuse 29 der Kassette 15 weist eine Öffnung 31 zum Ein-und Ausfahren
des Schlittens 7 mit dem Schreibkopf 17 auf. Zu diesem Zweck sind in dem Gehäuse
29 beiderseits der Öffnung 31 Führungsnuten 33, 35 angeordnet, die mit an dem Schreibkopf
17 fest angeordneten Führungsstegen 37, 39 formschlüssig in Eingriff bringbar sind.
Nach dem Einfahren des Schreibkopfes 17 in das Gehäuse 29 ist dieser durch ein Verriegelungsglied
41 arretierbar. Dieses Verriegelungsglied 41 ist ein Sperrhebel 43 mit einer Sperrnase
45, welche bei Herausnahme des Gehäuses 29 aus der Aufnahmevorrichtung 25 hinter
einer Rastkante 47 an dem Schreibkopf 17 verrastbar ist. Der Sperrhebel 43 ist auf
der Oberseite 49 des Gehäuses 29 in einer Ausnehmung 52 eines Lagerbockes 54 um
eine Achse 51 drehbar gelagert und durch eine Feder 53 derart beaufschlagbar, daß
die Sperrnase 49 durch eine öffnung 55 in dem Gehäuse 29 vor die Rastkante 47 des
Schreibkopfes 17 bringbar ist. Hierdurch wird der Schreibkopf 17 formschlüssig in
dem Gehäuse 29 derart arretiert, daß der Schreibkopf 17 und das Gehäuse 29 eine
selbständige Transporteinheit bilden. Der Sperrhebel 43 ragt mit seinem freien Ende
57 über die Seitenwand 27 hinaus, derart, daß ein an der Aufnahmevorrichtung 25
in zwei Endlagen schwenkbar (59) gelagerter Zwischenhebel 61 über eine Anschlagnase
62 den Sperrhebel 43 in und außer seiner Sperrstellung bringt. Die Ausnehmung 52
in dem Lagerbock 54 und der Sperrhebel 43 sind so ausgebildet, daß der Sperrhebel
43 bei entnommener Kassette 15 aus der Aufnahmevorrichtung 25 nur mit einem Spezialwerkzeug
zur Freigabe des Schreibkopfes 17 verstellbar ist. Hierdurch wird verhindert, daß
die die Maschine bedienende Person das Gehäuse 29 und den Schreibkopf 17 beliebig
voneinander trennen kann. Dieses Trennen sollte nur von einem Kundendienstfachmann
vorgenommen werden können.
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Der Zwischenhebel 61 ist um eine Achse 59 schwenkbar und liegt bei
eingesetzter Kassette 15 an einem gestellfesten Anschlag 63 an. In dieser Lage gemäß
Figur 1 befindet sich die Sperrnase 45 außer Eingriff mit der Sperrkante 47 an dem
Schreibkopf 17, so daß der Schlitten 7 aus seiner Ruhestellung in dem Gehäuse jederzeit
für einen Druckvorgang heraus und nach jedem Druckvorgang wieder eingefahren werden
kann. Soll der Schreibkopf 17 gewechselt werden, dann muß der Zwischenhebel 61 nach
unten gegen die Kraft der Feder 63 soweit weggeschwenkt werden, daß der Sperrhebel
43 zum Einfallen der Sperrnase 45 durch die Öffnung 55 freigegeben wird.
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Das Verschwenken des Zwischenhebels 61 erfolgt über einen handbetätigbaren
Steuerhebel 65, der an der Seitenwand 27 um eine Achse 67 in zwei Endlagen schwenkbar
gelagert ist. Zum Wechseln der Kassette 15 wird der Steuerhebel 65 im Uhrzeigersinn
gegen die Kraft einer Feder 69 verschwenkt, wobei dieser von einem gestellfesten
Ruheanschlag 71 abhebt. Hierbei beaufschlagt eine Anschlagkante 73 des Steuerhebels
65 einen abgebogenen Lappen 75 an dem Zwischenhebel 61 derart, daß der Sperrhebel
43 zum Einfallen in die Sperrlage freigegeben wird.
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Der handbetätigbare Steuerhebel 65 ist über Zwischenglieder und eine
Kupplung 79 mit einer Verriegelungseinrichtung 81 für den Schreibkopf 17 an dem
bewegbaren Schlitten 7 in dessen Außerbetriebsstellung kuppelbar. Diese Verriegelungseinrichtung
81 weist eine in dem Schlitten drehbar gelagerte Verriegelungswelle 83 mit einem
Verriegelungshaken 85 auf, durch den der Schreibkopf 17 mit dem Tintenmosaikdruckkopf
19 und dem Tintenzwischenbehälter 23 über einen Anschlag 87 auf den Schlitten 7
fest arretierbar ist. Die Verriegelungswelle 83 weist eine Kupplungshälfte 89 mit
einer quaderförmig ausgebildeten Vertiefung 91 auf, deren Seitenflächen 93 zum Boden
hin konisch verlaufen.
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Die andere Kupplungshälfte 95 ist im Gestell drehbar gelagert und
weist einen zu der Vertiefung 91 entsprechend quaderförmig
ausgebildeten
Mitnahmezapfen 97 auf. Die ortsfest gelagerte Kupplungshälfte 95 ist über ein übersetzungsgetriebe
mit dem Steuerhebel 65 verburden. Zu diesem Zweck ist der Mitnahmezapfen 97 mit
einem Zahnrad 101 fest verbunden, welches mit einer Verzahnung 99 eines um die Achse
67 schwenkbar gelagerten Zahnsegmentes 98 in formschlüssigem Eingriff steht. Dieses
Zahnsegment 98 ist im Uhrzeigersinn über einen an dem Steuerhebel 65 angeordneten
Anschlag 68 und im Gegenuhrzeigersinn über eine Mitnahmenase 88 einer Steuerklinke
70 mitnehmbar, wobei die Mitnahmenase 88 mit einem abgebogenen Anschlag 72 an dem
Zahnsegment 98 in Wirkverbindung bringbar ist. Der Anschlag 68 gelangt bei der Drehung
des Steuerhebels 65 mit einer Anschlagkante 74 des Zahnsegmentes 98 in Eingriff.
Die Steuerklinke 70 ist mit einem Langloch 76 auf zwei in Abstand zueinander auf
dem Steuerhebel 65 angeordneten Führungsstiften 78, 80 verschiebbar gelagert, derart,
daß die Verschiebung gegen die Kraft einer Feder 82 in Richtung der Schwenkachse
67 erfolgt.
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Außerdem weist die Steuerklinke 70 eine Steuernase 84 auf, welche
bei Rückstellung des Steuerhebels 65 in seine Ruhelage über eine Steuerkante 86
mit einem gestellfesten Bolzen 90 derart in Eingriff bringbar ist, daß die Steuerklinke
70 in Richtung der Schwenkachse 67 verschoben wird. Hierbei wird die Mitnahmenase
88 von dem Anschlag 72 freigegeben, derart, daß der Steuerhebel 65 seine Bewegung
im Gegenuhrzeigersinn bis zum Anschlag 71 alleine fortsetzt. Bis zu dieser Freigabe
werden das Zahnsegment 98 ebenfalls im Gegenuhrzeigersinn und das Zahnrad 101 im
Uhrzeigersinn mitgenommen, wobei der Verriegelungshaken 86 der Verriegelungsklinke
85 den Schreibkopf 17 bereits gegen den Schlitten 7 fest andrückt. Nach Freigabe
des Zahnsegmentes 98 ist ein momentfreies Ent- und Ankuppeln der beiden Kupplungshälften
89, 95 der Kupplung 79 jederzeit gewährleistet. Das Ein- und Ausfahren des Schlittens
7 in das Gehäuse in die Ruhestellung und aus dieser heraus erfolgt störungsfrei.
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Zum Herausnehmen der Kassette 15 mit dem Schreibkopf 17 wird der Steuerhebel
65 im Uhrzeigersinn verschwenkt, wobei das Zahnsegment 98 über den Anschlag 68 soweit
mitgenommen wird bis das Zahnsegment 98 an dem gestellfesten Anschlag 100 zur Anlage
kommt. Hierbei werden die Kupplung 79 und die Verriegelungswelle 83 mit der Verriegelungsklinke
85 im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt, wobei die Verriegelungsnase 86 den Anschlag
87 und damit den Schreibkopf 17 freigibt. Mit dem Loslassen des Steuerhebels 65
wird dieser über die Rückholfeder 69 im Gegenuhrzeigersinn bis zum Anschlag 71 verschwenkt,
wobei das Zahnsegment 98 über die Mitnahmenase 88 der Steuerklinke 70 soweit mitgenommen
wird, bis die Steuerklinke 70 mit der Steuerkante 86 gegen den Bolzen 90 anschlägt.
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Danach wird die Steuerklinke 70 soweit verschoben, bis die Mitnahmenase
88 den Anschlag 72 an dem Zahnsegment 98 freigibt.
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Hierdurch werden das Zahnsegment 98 und die Kupplungshälfte 95 freigegeben,
wodurch ein moment- und störungsfreies Kuppeln der Kupplung 79 immer gewährleistet
wird.
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Der Steuerhebel 65 ist in seiner Ausgangsstellung gemäß Figur 2 durch
einen Sperrhebel 103 sperrbar. Dieser Sperrhebel 103 ist um eine Achse 105 im Gestell
schwenkbar gelagert, mit einem Sperrarm 107 für den Steuerhebel 65 und mit einem
Anschlagarm 109 versehen, welcher durch den Schlitten 7 bei dessen Bewegung in die
Außerbetriebslage gegen die Kraft einer Rückstellfeder 111 unter Abheben von einem
gestellfesten Anschlag 113 zur Freigabe des Steuerhebels 65 beaufschlagbar ist.
In jeder Ruhelage des Schlittens 7 wird der Sperrhebel 103 zur Freigabe des Steuerhebels
65 beaufschlagt, wobei auch die beiden Kupplungshälften 89, 97 stets gekuppelt werden.
Soll der Schreibkopf 17 ausgetauscht werden, dann braucht nur noch der Steuerhebel
65 in der oben beschriebenen Weise im Uhrzeigersinn zu dem Anschlag 100 gedreht
werden. Hierdurch wird der Verriegelungshaken 85 mit seiner Verriegelungsnase 86
von dem Anschlag 87 weggedreht.
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Der Schreibkopf 17 kann dann gemäß Figur 2 nach oben weggezogen werden.
Dieser Wechsel erfolgt gemäß Figur 1 mit Hilfe der Kassette 15.
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Die Kassette 15 ist gemäß Figur 1 in die Aufnahmevorrichtung 25 einschiebbar,
welche eine Einschuböffnung 117 mit Führungen 119, 121 für Führungselemente 123,
125 an dem Gehäuse 29 aufweist.
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Die Kassette 15 ist in der Aufnahmevorrichtung 25 durch einen Sperrhebel
127 arretierbar, der im Gestell um eine Achse 133 schwenkbar gelagert und mit einer
Sperrnase 129 vor die Einschuböffnung 117 schwenkbar ist. Die Sperrnase 129 ist
an einem Arm 131 des Sperrhebels 127 angeordnet. An dem Sperrhebel 127 ist eine
Feder 135 angelenkt, die den Sperrhebel 127 aus dem Bereich der Einschuböffnung
117 bringt, sobald der handbetätigte Steuerhebel 65 aus der Ruhe- in die Freigabestellung
geschwenkt wird. Die an dem Steuerhebel 65 anliegende Anschlagkante 137 kommt dann
an dem gestellfesten Anschlag 139 zur Anlage. Beim Zurückschwenken des Steuerhebels
65 in die Ruhelage schlägt der Steuerhebel 65 gegen eine Anschlag kante 141 an der
Sperrnase 129 des Sperrhebels 127 derart an, daß dieser wieder in den Bereich der
Einschuböffnung 117 gelangt. Hierdurch wird eine in der Aufnahmevorrichtung 25 befindliche
Kassette 15 wieder exakt gesichert.
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In dem Gehäuse 29 der Kassette 15 ist auch eine Abdeckeinrichtung
1-43 angeordnet, durch die die Austrittsdüsen 21 an dem Tintenmosaikdruckkopf 19
abdeckbar sind. Hierdurch werden eine Verschmutzung der Austrittsdüsen 21 und ein
Verstopfen desselben während der Schreibpausen oder auch beim Schreibkopfwechsel
sicher vermieden. Die Abdeckeinrichtung 143 kar7 beliebig ausgebildet sein und z.
B. aus einer drehbar gelagerten und mit einer Reinigungsflüssigkeit getränkten Abdeckrolle
145 bestehen.
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In den Figuren 4, 5A und B ist eine andere Ausführungsform einer Veriegelungseinrichtung
zwischen dem Schlitten 7 und dem Tintenzwischenbehälter 23 dargestellt. Zum Entriegeln
wird eine exzentrisch ausgebildete Verriegelungswelle 150 über den Steuerhebel 65
gemäß den Figuren 1 und 2 um 1800 gedreht. Dabei dreht eine Anschlagnase 155 eines
Verriegelungshakens 153 aus seiner Anschlagstellung zunächst um 300 bis zum Anschlag
151. Da der Verriegelungshaken 153 nun nicht mehr weiterdrehen kann, zieht die um
1500 weiterdreh7de Exzenterwelle 150 den Verriegelungshaken 153 nach unten. Dabei
wird der Tintenzwischenbehälter 23 über einen Anschlag 156 gegen den Schlitten 7
gepreßt. Hierdurch wird eine sichere Kupplung der elektrischen, der mechanischen
und der tinteführenden Verbindungsmittel sowie ein momentfreies Kuppeln der Verriegelungseinrichtung
auf dem bewegbaren Schlitten mit dem gestellfesten Steuerhebel jederzeit gewährleistet.