DE3239069A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung von geformten kaesearten - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur herstellung von geformten kaeseartenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von geformten Käsearten, die einer Formänderung ausgesetzt sind.
Manche Käsearten, wie Halbhartkäse vom Maasdamer-Typ sind einer Formänderung ausgesetzt, wenn sie sich in der auf die Herstellungsphase folgenden Reifungsphase befinden. Anderer Käse, z.B. weichere
Käsearten mit einer Oberflächereifung, wie Kernhem, sind namentlich in einer späteren Phase, z.B. in der Transport- und DistributicnsDhase,
gegen Formänderung sehr empfindlich.
Eine solche Formänderung ist aus verschiedenen Gründen unerwünscht.
So ist es möglich, dass ein Käse infolge der auftretenden Formänderung den besonderen Merkmalen der betreffenden Art nicht mehr entspricht
und deshalb als Käse geringerer Qualität bezeichnet wird. Beispielsweise ist es namentlich bei Käse vom Maasdamer-Typ möglich, dass die Grosse
und Form der in dem Käse vorhandenen Augen durch die Formänderung des Käses von der gewünschten Grosse und Form abweichen.
Der Erfinder hat jetzt die Möglichkeiten zur Verhinderung der obengenannten
unerwünschten Formänderung von Käse untersucht. Dabei wurde auch versucht, die Käselaibe mechanisch gegen Formänderung
zu schützen, indem man um jeden Käselaib einen harten Ring anbringt. Es zeigte sich, dass diese Methode zwar ein wenig Erfolg hatte, aber für die
Produktion von Käse in grossem Massstab ungeeignet ist, weil das Anbringen
und das später wieder Entfernen der Ringe schwer automatisiert werden können und viel Zeit in Anspruch nehmen, wodurch die Produktionsgeschwindigkeit
zu wünschen übrig lässt.
Die obenerwähnte Untersuchung hat jetzt dazu geführt, dass für das genannte
Problem eine Lösung gefunden wurde.
Diese Lösung beinhaltet ein Verfahren der eingangs erwähnten Art, das dadurch
gekennzeichnet wird, dass die Käselaibe vor der Phase, in der sie einer Formänderung ausgesetzt sind, mit einer stützenden und bleibenden Manschette
aus einem wasserdampf- und sauerstoffgasdurchlässigen Material versehen werden.
Übrigens ist es an sich bekannt, Fertigkäse, d.h. Käse, der mindestens auch
die Reifungsphase durchlaufen hat, mit einer bedruckten Manschette zu \ersehen.
Eine solche Manschette dient nur als Träger für Merkzeichen und andere Information. Sie besteht meistens aus Kunststoff oder Papier, der bzw. das
nicht -sauerstoffgas- und wasserdampfdurchlässig ist. Der Zugfestigkeit werden
keine Anforderungen gestellt.
Insbesondere ist die Erfindung anwendbar bei Halbhartkäse vom Maasdamer-Typ,
der in der Reifungsphase gegen die obenbeschriebene Formänderung sehr empfindlich ist. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Anwendung bei
diesem spezifischen Käsetyp beschränkt und hat in ihrer Allgemeinheit Erfolg bei allen Käsearten, die einer Formänderung ausgesetzt sind.
Dabei braucht nicht nur an anderen Halbhartkäse gedacht zu werden; namentlich
auch bei weicheren Käsearten können wichtige Vorteile erhalten werden.
Es empfiehlt sich , die Manschette vor der Reifungsphase anzubringen.
Gemäss der Erfindung wird die Manschette vorzugsweise angebracht, nachdem
die Käselaibe aus dem in der Herstellungsphase angewendeten Pökelbad enfernt sind. In dieser Weise wird vermieden, dass das Manschettenmaterial einen
extrem feuchten Zustand durchmacht, in dem es eine geringere Stärke haben kann
und dadurch die Gefahr grosser ist, dass es beschädigt wird. Ausserdem ist die
Formfestigkeit der gepökelten Käselaibe grosser als die der nicht gepökelten
Käselaibe, wodurch es leichter ist, eine gut schliessende Manschette um die gepökelten Käselaibe anzubringen.
Die Manschette kann aus allerlei verschiedenen Arten Material gebildet werden,
mit der Bedingung, dass es sauerstoffgas- und wasserdampfdurchlässig, ist, so
dass der Käse atmen kann, und eine genügende Zugfestigkeit besitzt, damit die Käseform beibehalten wird. Weiter muss das Material für die Manschette selbstverständlich
den in der Nahrungsmittelbranche gestellten Anforderungen entsprechen. Vorzugsweise wird ein Material angewendet, das das Aussere des
Fertigkäses nicht beeinträchtigt; die erfindungsgemässe Manschette wird ja nicht entfernt. Ein bedruckbares Material hat den Vorteil, dass Merkzeichen
und andere Information angebracht werden können, ohne dass dazu ein anderes Material notwendig ist. Das Bedrucken kann erwünschtenfalls zuvor erfolgen oder
aber nach dem Anbringen der Manschette vor der Reifungsphase stattfinden.
Selbstverständlich kann das Bedrucken auch nach der Reifungsphase durchgeführt
werden.
Ein Textilmaterial ist brauchbar, aber hat die Nachteile, dass die Manschettierung
Schwierigkeiten mit sich bringt und dass der Fertigkäse sich schwer schneiden lässt.
Es wurde gefunden, dass Teebeutelpapier äusserst geeignet ist.
Es wurde gefunden, dass Teebeutelpapier äusserst geeignet ist.
Bevorzugt wird ein gasdurchlässiges Material mit einem Gewicht von
10-30 g/m2 und einer Zugfestigkeit von mindestens 3 kg in trockenem
2 *) Zustand. Teebeutelpapier mit einem Gewicht von etwa 20 g/m , d.h.
festigkeit von 1,75 kg in nassem Zustand und 5 kg in trockenem Zustand ) hat sich als ideal erwiesen, insbesondere für Maassdamer Käse.
Um trotz der Anordnung einer Manschette um jeden Käselaib eine hohe
Produktionsgeschwindigkeit erreichen zu können, wird die Manschette
gemäss der Erfindung vorzugsweise automatisch angebracht, während die Käselaibe weiterbewegt werden. Dies bedeutet eine wichtige Verbesserung
in bezug auf die bekannten Methoden zum Anbringen von Manschetten um Fertigkäse, wobei der Transport der Käselaibe unterbrochen werden muss.
Gemäss einer äusserst geeigneten Methode wird die Manschette dadurch
angebracht, dass eine Bahn aus dem Manschettenmaterial,gegebenenfalls
versehen mit einem Haftmittel,, derart der in Rotation versetzten Käselaiben
zugeführt und gegen diese gedruckt wird, dass die Käselaibe über den ganzen
Umfang mit dem Manschettenmaterial überzogen werden.
Vorzugsweise werden die Käselaibe, während sie weiterbewegt werden, in
Rotation versetzt durch die Zusammenarbeit eines sich auf einer Seite der Käsetransportbahn befindenden Fliessbandes und einer sich auf der anderen
Seite des Käsetransportbahn befindenden festen Platte, zwischen welche die Käselaibe eingeklemmt werden, und die Bahn aus Manschettermaterial nahe
dem Anfang des Fliessbandes zugeführt wird und durch das Fliessband gegen die Käselaibe gedruckt wird.
Um eine gute Rotation der Käselaibe ohne Schlupf zu bewirken, werden die
Käselaibe vorzugsweise in dem Bereich, in dem sie rotieren müssen, über eine Oberfläche mit geringem Reibungswiderstand weiterbewegt. Es kann an ein
Luftkissen gedacht werden, aber auch an beliebige bekannte Materialien mit geringem Reibungswiderstand.
Vorzugsweise verwendet man die Vorrichtung, die in der niederländischen
Patentanmeldung 8104798 gleichen Ranges beschrieben wird. Der Inhalt dieser niederländischen Patentanmeldung soll als hier eingefügt betrachtet werden.
•Ji· O
) etwa von 14 bis 28 g/m und einer Zug-
) - bei einer Breite von 7 cm -
In dieser niederländischen Patentanmeldung wird eine Vorrichtung beschrieben
zum umfangsweisen Anbringen eines Streifens auf einem im wesentlichen
zylinderförmigen Gegenstand,welche Vorrichtung versehen ist mit einer
Transportrinne für die Gegenstände, welche Rinne aus einer Transportfläche und zwei Rinnenlängswänden zusammengesetzt ist, von denen die eine aus einem
kontinuierlich antreibbaren Förderband und die andere aus einer ortsfesten Wand besteht, die durch Federmittel in Richtung des Förderbandes gedruckt
wird, wobei der Nominalabstand zwischen beiden Rinnenwänden im wesentlichen
dem Durchmesser eines zu behandelnden Gegenstandes gleich ist, mit einer intermittierend antreibbaren Streifenzuführeinrichtung, die aus einer
Streifenvorratsrolle und einer Streifenabpassvorrichtung zusammengesetzt ist,
sowie mit Mitteln zum Zuführen des Streifens zu dem Stromaufwärtsende des Förderbandes, und mit Signalisierungsmitteln für den Gegenstand in der
Transportrinne zum Steuern des intermittierenden Antriebs der Streifenzuführeinrichtung.
Auf die Herstellungs- und Reifungsphasen des Käses wurde oben nicht eingegangen.
Diese sind von dem Käsetyp abhängig und dem Fachmann für jeden Typ bekannt.
Die Erfindung wird im Nachstehenden an Hand einer Figur erläutert, in der
eine Vorzugsausführungsform des erfindungsgemässen Verfahrens wiedergegeben
ist. -
Die Streifenzuführeinrichtung ist mit einer Transportrinne 1 für die Käselaibe
2 versehen. In der Figur sind eine Anzahl Käselaibe 2 in einer Anzahl charakteristischer
Stellungen wiedergegeben. In Wirklichkeit müssen die Käselaibe in grösseren Abständen voneinander zugeführt werden, wie aus dem Nachstehenden
noch näher hervorgehen wird.
Die Transportrinne 1 ist versehen mit einer ortsfesten, horizontalen
Transportfläche 3, die durch Elemente gebildet wird, die in beiden horizontalen Richtungen den über die Transportfläche geführten Käselaiben 2 nur einen
geringen Widerstand bieten. Als solche Elemente können z.B. Kugeln 4, von denen eine Anzahl wiedergegeben ist, oder in ähnlicher Weise reagierende Rollensysteme
in Betracht kommen.
Die Transportfläche 3 der Rinne 1 wird seitlich durch eine ortsfeste Wand
und einen Trum eines Förderbandes 6 begrenzt.
Die ortsfeste Wand 5 ist über Federmittel 7, welche die Wand 5 in Richtung
des Förderbandes 6 drücken,, mit einem Gestellteil 8 verbunden. Wenn sich
kein Käselaib 2 in der Rinne 1 befindet, ist der Abstand zwischen der Wand und dem Band 6 kleiner als der nominale Käsedurchmesser. In der Wand 5 ist ein
Organ 9 befestigt, das einen Luftstoss abgeben kann, dessen Funktion im Nachstehenden näher erläutert wird..
Das Förderband 6 läuft über zwei Umlenkrollen 10 und 11, von denen eine durch
einen nicht wiedergegebenen Motor angetrieben werden kann. Das Förderband ist mit Perforationen versehen und läuft über wenigstens einen Abschnitt
der Strecke, wo dieses eine Wand der Rinne 1 bildet, sowie über einen Teil des Umfangs der Umlenkrolle 10, über einen Vakuumkasten 12. Ebenso wie bei der
ortsfesten. Wand 5 ist bei dem Förderband 6 ein im Nachstehenden näher zu
erläuterndes Organ 13 zum Abgeben eines Luftstosses angeordnet.
Vor der Transportrinne 1 ist eine Hilfstransportrinne 14 aufgestellt,
die ebenso wie die Rinne 1 eine ortsfeste, horizontale Transportfläche 15 aufweist, die mit Kugeln 16 oder ähnlichen Elementen versehen ist. Die Rinnenwände
werden wiederum gebildet durch eine ortsfeste Wand 17, die sich über Federmittel 18 gegen den Gestellteil 8 stützt, und ein Förderband 19, das
über Umlenkrollen 20 und 21 läuft, von welchen Rollen wenigstens eine antreibbar ist.
An dem Zuführende der Hilfstransportrinne 14 ist eine Dosiereinrichtung 22
angeordnet, die von nicht wiedergegebenen SignalisierungsmitteIn gesteuert,
über ein Zuführband 23 zugeführte Käselaibe 2 zu der Hilfstransportrinne
14 zulässt.
An das Abführende der Transportrinne 1 schliesst sich ein Abführband 24
für die Käselaibe 2 an.
Die Streifenzufuhreinrichtung ist weiter mit einem Halter 25 für eine
Streifenvorratsrolle 26 versehen. Von der Rolle 26 läuft ein Streifen 27 über einen um eine Achse 28 scharnierbare aufgestellten Ausgleichungsarm 29
nach einer Abpasstrommel 30, wobei eine Druckrolle 31 für einen richtigen
Kontakt zwischen der Trommel 30 und dem Streifen 27 sorgt. Die Abpasstrommel 30,
die durch einen nicht wiedergegebenen Motor antreibar ist, hat einen Umfang,
welcher der gewünschten Streifenlänge entspricht und ist mit einer Perforationseinrichting
32 für den Streifen 27 versehen. Von der Trommel 30 läuft ein Streifen 27 über ein Leimauftragungsorgan 33 nach dem Förderband 6 und wird
darauf mittels Änsaugung über die Bandperforationen festgehalten.
Die obenumschriebene Streifenzuführeinrichtung arbeitet wie folgt.
Ein von dem Zuführband 23 von der Dosiereinrichtung 22 zu der Hilftransportrinne
14 zugelassener Käselaib 2 wird durch das Förderband 19 gegriffen, wobei der Käselaib 2 durch Zusammenarbeit mit diesem Band 19 und der ortsfesten
Wand 17 einerseits rollend längs der Wand 17 auf die gewünschte Transportgeschwindigkeit
gebracht wird und andererseits zwischen diesen Rinnenseitenwänden auf den gewünschten nominalen Durchmesser gedruckt wird, wobei gleichfalls eine
gerade zylindrische Umfangsfläche gebildet wird, was von Vorteil ist für
das spätere Anheften des Streifens 27.. Letztere Bearbeitungen sind insbesondere
von Vorteil, wenn es Käselaibe betrifft, die im Behandlungsaugenblick (noch)
eine geringe Fonnfestigkeit haben und eine Neigung zum Ausbauchen zeigen. Das rotierende und translierende Verschieben der Käselaibe 2 über die Transportfläche
erfährt dabei wenig Widerstand infolge der Unterstützung durch die Kugeln
Beim Einführen der Käselaibe 2 in die Hilfstransportrinne 14 steht die .
eigentliche Streifenzuführeinrichtung still, wobei der Vorderrand des Streifens sich an der Stelle A auf dem Förderband 6 befindet.
Wenn der Käselaib 2 sich in der Nähe des Obergangs zwischen dem Förderband
und dem Förderband 6 befindet,wird, gesteuert von nicht wiedergegebenen Signalisierungsmitteln,
die Rotation der Abpasstrommel 30 gestartet, wobei die Rotationsgeschwindigkeit der Trommel 30 derart ist, dass der Vorderrand des
Streifens 27 in bezug auf das Förderband nicht bewegend von diesem mitgenommen
wird. Der Streifen 27 wird dabei von dem Leimübertragungsorgan 33 mit Leim
versehen.
Die Trommel 30 macht eine völlige Umdrehung, während der durch die Perforationseinrichtung 32 in den Streifen 27 eine Perforation gedrückt wird, die sich am
Ende der Umdrehung an der Stelle A befindet. Durch das Drehen der Trommel 30 wird der Streifen 27 von der Vorratsrolle 26 abgezogen, wobei der Anfangsstoss
-1 Ρ·-
beim Starten der Drehbewegung durch das gegen Uhrzeigersinne Schwenken
des Ausgleichsarmes 29 aufgefangen wird, der beim Einstellen der Bewegung, im Uhrzeigersinne wieder in seine in der Figur gezeigten Ausgangsstellung
zurückschwenkt. Das Einstellen der Drehbewegung der Trommel 30 hat weiter
zur Folge, dass der Streifen 27 an der Stelle der eher angebrachten Perforation,
die sich dann bei A befindet, reisst, so dass der Streifenvorderrand wieder in seine Ausgangsstellung gekommen ist..
Das Starten der Drehbewegung der Trommel 30 erfolgt zu einem solchen
Zeitpunkt, dass der Vorderrand des Streifens 27 und der Käselaib 2 sich nahezu gleichzeitig an der Stelle B befinden. Das dort aufgestellte Luftstossorgan
13 gibt in diesem Augenblick über die Perforationen in dem Band 6 einen Luftstoss ab, der den vorderen Teil des Streifens 27 an die zylindrische
Umfangsflache des Käselaibes 2 heftet.
Bei einem weiteren Rotieren des Käselaibs 2 wird in dieser Weise der Streifen
27 um den Käselaib gewickelt, wobei, über weitere nichtwiedergegebene Signalisierungsmittel gesteuert, das Luftstossorgan 9 dafür .sorgt, dass der
Streifen 27 immer an dem Käselaib 2 geheftet ist und nicht auf die ortsfeste Wand 5 von dem Käselaib 2 abgewickelt wird.
Beim Erreichen des Endes der Transportrinne 1 ist der Käselaib 2 völlig
umwickelt und kann über das Anführband 24 manschettiert weiter befördert werden.
Die Dosiereinrichtung 22 sorgt dafür, dass die Käselaibe 2 mit solchen
Zwischenzeiten zugeführt werden, dass die Abpasstrommel 30 diskontinuierlich
angetrieben wird, um das Brechen des Streifens 27 an der Stelle A zu gewährleisten
und um zu vermeiden, dass der Käselaib 2 in bezug auf das Hinterende des vorangehenden Streifens zu früh auf dem Band 6 ankommt.
Selbverständlich sind im Rahmen der Erfindung viele Abwandlungen und
Änderungen möglich. So kann z.B. im Falle einer regelmässigen und geeigneten
Zufuhr von Käselaiben die Dosiereinrichtung weggelassen werden und u.a. abhängig von dem zu behandelnden Käse auch die Hil.i-"stransporteinrichtung 14.
Weiter kann der auf die Vorratsrolle 26 gewickelte Streifen 27 vorher mit
Perforationen versehen sein, in welchem Fall die Perforationseinrichtung 32 weggelassen werden kann, und/oder vorgeleimt sein, in welchem Fall die
Leimauftragungseinrichtung 33 weggelassen werden kann. Der Streifen kann aus
vielerlei Material hergestellt und gegebenenfalls bedruckt sein. Selbstverständlich
ist es auch möglich, Streifen anzubringen mit einer Länge, die einen Teil oder ein Vielfach des Gegenstandumfanges beträgt, in welchem
Fall der Durchmesser der Abpasstrommel 30 angepasst werden soll. Dies soll gleichfalls erfolgen bei der Behandlung von Käselaiben mit einer anderen Umfangsabmessung, in welchem Fall der Nominalabstand zwischen dem Band 6 und der Wand 5 einstellbar sein muss. Durch eine geeignete Aufstellung
der Wand 5 wird es gleichfalls möglich sein, Käselaibe zu behandeln, die einen nicht ganz kreisförmigen Querschnitt haben, während eine Anpassung der Wand 5 und des Bandes 6 auch die Behandlung von Käselaiben ohne gerade Umfangsflache ermöglichen wird.
Fall der Durchmesser der Abpasstrommel 30 angepasst werden soll. Dies soll gleichfalls erfolgen bei der Behandlung von Käselaiben mit einer anderen Umfangsabmessung, in welchem Fall der Nominalabstand zwischen dem Band 6 und der Wand 5 einstellbar sein muss. Durch eine geeignete Aufstellung
der Wand 5 wird es gleichfalls möglich sein, Käselaibe zu behandeln, die einen nicht ganz kreisförmigen Querschnitt haben, während eine Anpassung der Wand 5 und des Bandes 6 auch die Behandlung von Käselaiben ohne gerade Umfangsflache ermöglichen wird.
L ee rs ei te
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung von geformten Käsearten, die einer Formänderung
ausgesetzt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Käselaibe vor der Phase, in der sie einer Formänderung ausgesetzt sind, mit einer stützenden
und bleibenden Manschette' aus einem wasserdampf— und sauerstoffgasdurchlässigenMaterial
versehen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Käsearten
vom Maasdamer-Typ sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Manschette vor der Reifungsphase angebracht wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette
nach einer in der Herstellungsphase durchlaufenen Pökelbehandlung angebracht wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Manschette aus Teebeutelpapier gebildet ist.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Manschette aus Material mit einem Gewicht von 10-30 g/m2 hergestellt
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1—6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Manschette hergestellt ist aus Material mit einer Zugfestigkeit von mindestens 3 kg in trockenem Zustand.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette automatisch angebracht wird
während die Käselaibe weiterbewegt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Manschette dadurch angebracht wird,dass eine Bahn aus dem Manschettenmaterial·, gegebenenfalls versehen mit einem Haftmittel,
derart den in Rotation versetzten Käselaiben zugeführt und gegen diese gedrückt wird, dass die Käselaibe über den ganzen Umfang mit dem
Manschettenmaterial überzogen werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch.gekennzeichnet, dass die Käselaibe,
während sie weiterbewegt werden, in Rotation versetzt werden durch die Zusammenarbeit eines sich auf einer Seite der Käsetransportbahn
befindenden Fliessbandes und einer sich auf der anderen Seite der Käsetransportbahn befindenden festen Platte, zwischen welche die
Käselaibe eingeklemmt werden, und die Bahn aus Manschettenmaterial nahe dem Anfang des Fliessbandes zugeführt wird und durch das Fliessband
gegen die Käselaibe gedrückt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Käselaibe
in dem Bereich, Γη dem sie rotieren müssen, über eine Oberfläche mit
geringem Reibungswiderstand weiterbewegt werden.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Manschette mit einer Vorrichtung angebracht wird, die versehen ist mit einer Transportrinne für die Käselaibe, welche Rinne aus einer
Transportfläche und zwei Rinnenlängswanden zusammengesetzt ist, von denen
die eine aus einem kontinuierlich antreibbaren Förderband und die andere aus einer ortsfesten Wand besteht, die durch Federmittel in Richtung des
Förderbandes gedrückt wird, wobei der Nominalabstand zwischen, beiden
Rinnenwänden im wesentlichen dem Durchmesser eines zu behandelnden Käselaibes gleich ist, mit einer intermittierend antreibbaren Streifenzufuhreinrichtung,
die aus einer Streifenvorratsrolle und einer Streifenabpas svorr ich tung zusammengesetzt ist, sowie mit Mitteln sum Zuführen
des Streifens zu dem Stromaufwärtsende des Förderbandes, und mit Signalisierungsmitteln für die Käselaibe in der Transportrinne zum
Steuern des intermittierenden Antriebs·, der Streifenzuführeinrichtung..
13. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach den
Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette mit einer Vorrichtung angebracht wird, die
versehen ist mit einer Transportrinne (1) für die Käselaibe (2), welche Rinne aus einer Transportfläche (3)
und zwei Rinnenlängswanden zusammengesetzt ist, von denen die eine aus einem kontinuierlich antreibbaren
Förderband (6) und die andere aus einer ortsfesten Wand (5) besteht, die durch Federmittel (7) in Richtung des
Förderbandes gedrückt wird, wobei der Nominalabstand zwischen beiden Rinnenwänden im wesentlichen dem Durchmesser
eines zu behandelnden Käselaibes gleich ist, mit einer intermittierend antreibbaren Streifenzuführeinrichtung,
die aus einer Streifenvorratsrolle (26) und einer Streifenabpassvorrichtung (27 bis 32) zusammengesetzt
ist, sowie mit Mitteln (10 bis 13) zum Zuführen des Streifens zu dem Stromaufwärtsende des Förderbandes,
und mit Signalisierungsmitteln für die Käselaibe in der Transportrinne zum Steuern des intermittierenden
Antriebs der Streifenzuführeinrichtung.
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE (1) | DE3239069C2 (de) |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| BE894751A (nl) | 1983-04-21 |
| DE3239069C2 (de) | 1986-04-03 |
| FR2514989A1 (fr) | 1983-04-29 |
| NL180898B (nl) | 1986-12-16 |
| FR2514989B1 (fr) | 1985-12-27 |
| NL8104797A (nl) | 1983-05-16 |
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