DE3225779C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Herstellung von Acrylnitrilpolymerfasern
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1, vgl. US 41 63 770.
Jüngste Entwicklungen auf dem Gebiet der Acrylnitrilpolymeren
haben zu einem Spinnverfahren geführt, bei dem eine
Fusionsschmelze aus einem Acrylnitrilpolymeren und Wasser
durch eine Spinndüse extrudiert wird, und zwar direkt in
eine mit Dampf unter Druck gesetzte Erstarrungszone, wobei
das naszierende Extrudat einem Reckprozeß unterworfen
wird, um die gewünschten physikalischen Eigenschaften
für Textilanwendungen herbeizuführen. Ein solches Verfahren
ist beispielsweise in der US 41 63 770 beschrieben.
In diesem Patent findet sich die Lehre, daß das
Recken in einer oder mehreren Stufen beendet werden kann,
daß jedoch etwaigen speziellen Reckverfahren keine besonderen
Vorteile zugeschrieben werden können.
Es wurde nun festgestellt, daß beim Recken in einer mit
Dampf unter Druck gesetzten Erstarrungszone die Art und
Weise der Durchführung des Reckens einen signifikanten
Einfluß auf die physikalischen Eigenschaften der endgültigen
Fasern hat. Wenn das Recken in einer einzigen Reckstufe
durchgeführt wird, so wird entlang der Polymerkette
eine große Anzahl von Spannungen eingeführt. Um
diese Spannungen zu beseitigen, ist es erforderlich, die
Fasern um mindestens etwa 20% zu schrumpfen. Um nun eine
derartige Schrumpfung herbeizuführen, ist es erforderlich,
die Fasern in Dampf unter einem Druck von mindestens
etwa 7×10⁴ Pa zu entspannen. Nach einer solchen
zweckentsprechenden Relaxation zeigen die Fasern physikalische
Eigenschaften, welche typisch für herkömmliche
Acrylnitrilpolymerfasern für Textilzwecke sind.
Es wurde ferner festgestellt, daß bei Durchführung des
Reckens in zwei Stufen, wobei die zweite Stufe bei einem
höheren Reckverhältnis durchgeführt wird als die erste
Stufe, die physikalischen Eigenschaften der nach der
Relaxation erhaltenen Fasern denjenigen von nach herkömmlichen
Verfahren erhaltenen Acrylnitrilpolymerfasern
überlegen sind. Die erforderliche Relaxation kann jedoch ebenfalls
nur mit Dampf unter einem Druck von mindestens 7×10⁴ Pa
durchgeführt werden.
Es ist zwar möglich, Acrylnitrilpolymerfasern mit verbesserten
physikalischen Eigenschaften dadurch zu erhalten,
daß man die Art des Reckens in der mit Dampf unter
Druck gesetzten Erstarrungszone variiert. Dennoch ist
es in jedem Falle erforderlich, die Relaxation der gereckten
Fasern in Dampf unter einem Druck von mindestens
10 psig durchzuführen, um die Eigenschaftsverbesserungen
zu erreichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren eingangs genannter Art zu
schaffen, bei dem die verbesserten physikalischen Eigenschaften
durch Relaxation bei niedrigeren Dampfdrücken
oder gar in siedendem Wasser erhalten werden können. Ein
solches Verfahren würde Nachteile des Standes der Technik
beseitigen und einen wesentlichen Fortschritt dar
stellen. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden
Maßnahmen des Anspruchs 1 gelöst.
Wenn das Spinnverfahren nach den Angaben der Erfindung
durchgeführt wird, so zeigt sich eine Anzahl von Vorteilen.
Die Erhöhung der Anzahl der Reckungen steigert das
mögliche Ausmaß des Reckens. Eine Steigerung des Ausmaßes
des Reckens führt zu einem niedrigeren Fasertiter,
ohne daß der Durchmesser der Spinndüsenkapillaren verringert
werden müßte. Es ist jedoch in hohem Maße überraschend
und vollständig unerwartet, daß die nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren erhaltenen Fasern leicht bei
einem niedrigeren Dampfdruck, als üblicherweise angewendet,
entspannt werden können und daß sogar bei bevorzugten
Ausführungsformen die Relaxation ohne weiteres in siedendem
Wasser möglich ist. Diese erhebliche Vereinfachung
der Relaxation der gereckten Fasern wird erreicht, während
gleichzeitig die verbesserten physikalischen Fasereigenschaften,
welche mit zwei oder mehr Reckstufen erhalten
werden, nicht verlorengehen.
Bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird
zunächst eine einphasige Fusionsschmelze aus dem Acrylnitrilpolymeren
und Wasser bereitet, und zwar nach herkömmlichen
Verfahren, wie sie in der obigen Patentschrift
beschrieben sind. Eine einphasige Fusionsschmelze
wird erhalten, wenn zweckentsprechende Mengenverhältnisse
des Acrylnitrilpolymeren und des Wassers erhitzt
werden, und zwar mindestens unter dem autogenen Druck
auf Temperaturen oberhalb des Siedepunktes des Wassers
bei Atmosphärendruck und unterhalb der Zersetzungstemperatur
des Polymeren. Die erhaltene Schmelze sollte homogen
sein und frei von jedweder zweiter Phase aus überschüssigem
Wasser oder nichtgeschmolzenem Polymeren. Die richtige
Zusammensetzung aus Wasser und dem Polymeren kann
leicht anhand des Phasendiagramms ermittelt werden.
Brauchbare Acrylnitrilpolymere für die Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens sind solche, welche Fasern
bilden und mit Wasser Fusionsschmelzen bilden. Derartige
Polymere sind bekannt.
Nach der Bereitung der Fusionsschmelze wird diese durch
eine Spinndüsenanordnung extrudiert, gewöhnlich mit
Hilfe eines Schneckenextruders, und zwar direkt in eine
mit Dampf unter Druck gesetzte Erstarrungszone. Letztere
wird unter Bedingungen gehalten, welche die Geschwindigkeit
der Freisetzung des Wassers aus dem naszierenden
Extrudat in zweckentsprechender Weise steuern und
das Extrudat in einem reckbaren Zustand halten. Es ist
bevorzugt, jedoch nicht unbedingt erforderlich, gesättigten
Dampf zu verwenden und eine Temperatur zu wählen,
welche um etwa 10 bis etwa 50°C unterhalb des Schmelzpunktes
der Polymer-Wasser-Masse liegt. Typischerweise
liegt der Dampfdruck im Bereich von etwa 3,5 bis etwa
88×10⁴ Pa und gewöhnlich im Bereich von etwa 7 bis
24,5×10⁴ Pa.
Während sich das Extrudat noch in der mit Dampf unter
Druck gesetzten Erstarrungszone befindet, wird es mindestens
drei Reckstufen unterworfen. Dabei wird
die erste Reckstufe bei einem Reckverhältnis im Bereich
von etwa 1,1 bis 10, bezogen auf die lineare Geschwindigkeit
der Fusionsschmelze durch die Spinndüse, durch
geführt und vorzugsweise bei etwa 3,5 bis 6,0. Die zweite
und die dritte Stufe des Reckens werden mit einem Gesamtreckverhältnis
durchgeführt, welches größer ist als
dasjenige der ersten Stufe. Die dritte Stufe und etwaige
nachfolgende Stufen werden bei Reckverhältnissen durchgeführt,
welche zu einer Verringerung des erforderlichen Dampfdrucks
bei der Faserrelaxation führen. Es ist im allgemeinen
bevorzugt, das Recken in drei Stufen durchzuführen,
wobei in der zweiten und in der dritten Reckstufe
etwa gleiche Reckverhältnisse gewählt werden. Das erreichbare
Gesamtreckverhältnis kann im Bereich von etwa
25 bis 150 oder mehr liegen, je nach den gewünschten
Effekten. Im allgemeinen werden die physikalischen Eigenschaften
optimiert, wenn das Gesamtreckverhältnis bei
etwa 100 liegt. Allerdings verringert sich der Fasertiter
kontinuierlich mit steigendem Reckverhältnis. Das
gleiche gilt auch für den Dampfdruck, welcher für die
Faserrelaxation erforderlich ist.
Nachdem der beschriebene Reckprozeß durchgeführt wurde,
ist die Verarbeitung nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
beendet. Es ist im allgemeinen jedoch erwünscht, gegebenenfalls
bestimmte Zusatzprozeßstufen durchzuführen,
um die physikalischen Eigenschaften der endgültigen Fasern
zu verbessern und um eine Ausgewogenheit der Eigenschaften
zu erreichen. Es ist im allgemeinen erwünscht,
die gereckten Fasern zu trocknen.
Es ist im allgemeinen erwünscht, die getrockneten
Fasern unter Bedingungen zu entspannen, die
zu einer Faserschrumpfung von mindestens etwa 20% führen.
Wenn die Fasern nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt
werden, so kann eine solche Schrumpfung im
allgemeinen unter Siedebedingungen erreicht werden.
Folgt man hingegen der herkömmlichen Verfahrensweise mit
zwei oder weniger Reckstufen, so ist es unmöglich, eine
gewünschte Schrumpfung durch Kochen allein zu erreichen.
In anderen Fällen gewährleistet die Erfindung das gewünschte
Ausmaß der Schrumpfung unter einem geringeren
Dampfdruck als bei einem herkömmlichen Verfahren mit zwei
oder weniger Reckstufen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen
näher erläutert. Alle Teil- und Prozentangaben beziehen
sich, falls nichts anderes angegeben ist, auf das Gewicht.
Als Acrylnitrilpolymeres wird ein gepfropftes Copolymeres
verwendet. 84,1 Teile Acrylnitril, 11,9 Teile Methylmethacrylat
und 0,5 Teile Acrylamidomethylpropan-sulfonsäure
werden in Gegenwart von 3,5 Teilen Polyvinylalkohol poly
merisiert. Das Polymere hat ein kinematisches Molekulargewicht
(Mittelwert) von 41 900. Das kinematische Molekulargewichtsmittel
(k) wird aus folgender Beziehung er
halten:
wobei µ die mittlere Auslaufzeit in Sekunden bezeichnet,
welche gemessen wird mit einer Lösung von 1 g des Polymeren
in 100 ml eines Lösungsmittels in Form einer wäßrigen
Lösung von 50 Gew.-% Natriumthiocyanat bei 40°C, multipliziert
mit dem Viskosimeterfaktor. A bezeichnet den
Lösungsfaktor, welcher mit Hilfe eines Polymeren mit bekanntem
Molekulargewicht ermittelt wird.
Die Fusionsschmelze wird erhalten unter Verwendung von
83 Teilen des Polymeren, 17 Teilen Wasser und 0,25 Teilen
eines Gleitmittels vom Glycerinstearat-Typ, und
zwar bei 166°C unter Verwendung eines 3/4 Zoll Brabender-Extruders.
Die Spinndüsenplatte enthält 151 Düsen mit je
120 µm Durchmesser. Die Erstarrungszone wird mit gesättigtem
Dampf unter einem Druck von 1,4 · 10⁵ Pa gehalten. Das
Extrudat wird gereckt, während es sich noch in der Erstarrungszone
befindet. Dabei wird es drei Reckstufen unterworfen
mit einem festen Reckverhältnis in der ersten
Reckstufe. Sodann wird das maximale Gesamtreckverhältnis
ermittelt, welches noch möglich ist, ohne daß es zu einem
signifikanten Filamentbruch in der zweiten Reckstufe
kommt. Schließlich wird das maximale Gesamtreckverhältnis
ermittelt, welches noch ohne einen signifikanten Filamentbruch
in der dritten Reckstufe möglich ist. Es werden
drei Versuche durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Versuche
sind in Tabelle I zusammengestellt, und zwar mit dem
Filamenttiter.
Diese Ergebnise zeigen, daß die dritte Stufe des Reckens
ein größeres Gesamtreckverhältnis ermöglicht, und
zwar bei einem vorgegebenen Reckverhältnis in der ersten
Reckstufe. Man erhält auf diese Weise einen feineren
Fasertiter.
Das Verfahren des Beispiels 1 wird wiederholt, wobei einige
Abwandlungen vorgenommen werden. Es wird eine Anzahl
von Versuchen durchgeführt, wobei der Reckprozeß
variiert wird. In einem ersten Vergleichsversuch wird das
Recken in zwei Stufen durchgeführt, wobei ein Reckverhältnis
von 42 eingestellt wird. In einem zweiten Versuch
erfolgt das Recken in drei Stufen mit einem Gesamtreck
verhältnis von 44. Dieser Versuch ist dem ersten Versuch
vergleichbar. In einem dritten und vierten Versuch
wird das Recken wiederum in drei Stufen durchgeführt,
wobei jedoch größere Werte des Gesamtreckverhältnisses
eingestellt werden. Die erhaltenen Fasern werden anschließend getrocknet.
Nun werden die getrockneten Fasern
durch Kochen entspannt und danach bei 107°C gefärbt und
schließlich nochmals gekocht. Nun werden die Fasereigenschaften
bestimmt. Die Ergebnisse sind in Tabelle II auf
geführt.
Die obigen Versuche zeigen, daß die Verwendung der dritten
Reckstufe zu einer mindestens 20%igen Schrumpfung in
der Relaxationsstufe führt, und zwar unter Kochbedingungen,
während man bei nur zwei Reckstufen eine weitere
Hitzebehandlung benötigt, um dieses Ausmaß der Relaxations
schrumpfung zu erreichen.
Das Verfahren des Beispiels 1 wird wiederholt, bei dem
jedoch Abwandlungen vorgenommen werden. In gesonderten
Versuchen werden Fasern mit dem gleichen Gesamtreckverhältnis
hergestellt, wobei man entweder mit zwei Reckstufen
oder mit drei Reckstufen arbeitet. Bei diesem Beispiel
beträgt das Gesamtreckverhältnis 33,8. Die Fasern werden
gemäß Beispiel 2 getrocknet. Die Eigenschaften der getrockneten,
nichtentspannten Fasern werden bestimmt. Der
Dampfdruck, der erforderlich ist, um eine etwa 30%ige
Schrumpfung zu erreichen, wird bestimmt. Die Fasereigenschaften
nach der Relaxation werden ebenfalls bestimmt.
Die Ergebnisse sind in Tabelle III angegeben.
Das Verfahren des Beispiels 3 wird wiederholt, wobei jedoch
das Gesamtreckverhältnis 56,25 beträgt. Die Ergebnisse
sind in Tabelle III angegeben.
Das Verfahren des Beispiels 1 wird wiederholt, wobei man
jedoch eine Spinndüsenplatte mit 95 Öffnungen verwendet,
deren jede einen Durchmesser von 100 µm aufweist. Es werden
zwei Versuche durchgeführt, und zwar einer gemäß
vorliegender Erfindung, wobei das Gesamtreckverhältnis
in der zweiten und dritten Stufe größer ist als das Reck
verhältnis in der ersten Stufe. Ferner wird ein Ver
gleichsversuch durchgeführt, bei dem das Reckverhältnis
in der ersten Stufe größer ist als das Gesamtreckverhältnis
in der zweiten und dritten Stufe. Die physikalischen
Eigenschaften sind in Tabelle IV aufgeführt. Man erkennt,
daß die gerade Zugfestigkeit und die Schleifenzugfestigkeit
bei dem Vergleichsversuch wesentlich herabgesetzt
sind.
Die Ergebnisse zeigen, daß die Verwendung einer dritten
Reckstufe eine Verringerung des Dampfdrucks zur Erreichung
der gleichen Relaxationsschrumpfung gestattet.
Claims (6)
1. Verfahren zur Herstellung von Acrylnitrilpolymerfasern
durch Extrudieren einer einphasigen Fusionsschmelze
aus einem Acrylnitrilpolymeren und Wasser durch eine
Spinndüse direkt in eine mit Dampf unter Druck gesetzte
Erstarrungszone, welche unter solchen Bedingungen der
Sättigung, des Drucks und der Temperatur gehalten wird,
daß die Geschwindigkeit der Freisetzung des Wassers aus
dem austretenden Extrudat gesteuert wird und das austretende
Extrudat im reckbaren Zustand gehalten wird, worauf
das Extrudat gereckt wird, während es sich in der Erstarrungszone
befindet, dadurch gekennzeichnet,
daß das Extrudat in mindestens drei Stufen gereckt
wird, wobei in der ersten Stufe mit einem Reckverhältnis im
Bereich von etwa 1,1 bis 10, bezogen auf die lineare Geschwindigkeit
der Fusionsschmelze durch die Spinndüse, gereckt wird, wobei
die zweite und die dritte Stufe mit einem Gesamtreckverhältnis
durchgeführt werden, das größer ist als das Reckverhältnis der
ersten Stufe, und wobei die dritte Stufe und etwaige nachfolgende
Stufen mit einem Gesamtreckverhältnis in der Weise durchgeführt
werden, daß zur Erzielung einer Filamentschrumpfung von
mindestens 20% ein Dampfdruck bei der nachfolgenden Faserrelaxation
von weniger als 7 · 10⁴ Pa erforderlich ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
gereckte Extrudat in einer weiteren Stufe getrocknet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Faserentspannung unter Kochbedingungen durchgeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Faserentspannung in Dampf unter Druck durchge
führt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß drei Reckstufen angewendet werden und daß die zweite
und dritte Stufe mit im wesentlichen gleichen Reckverhältnissen
durchgeführt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Reckstufe bei einem Reckverhältnis von
etwa 3,5 bis 6,0 durchgeführt wird.
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