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DE3221283A1 - Verfahren zum abtrennen von nichteisenmetallen aus eisenhaltigen sekundaerstoffen - Google Patents

Verfahren zum abtrennen von nichteisenmetallen aus eisenhaltigen sekundaerstoffen

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Publication number
DE3221283A1
DE3221283A1 DE19823221283 DE3221283A DE3221283A1 DE 3221283 A1 DE3221283 A1 DE 3221283A1 DE 19823221283 DE19823221283 DE 19823221283 DE 3221283 A DE3221283 A DE 3221283A DE 3221283 A1 DE3221283 A1 DE 3221283A1
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DE
Germany
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layer
mixture
agglomerates
agglomerated
zinc
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19823221283
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann Dr. 4018 Langenfeld Hilbrans
Chatty Dr. 5060 Bergisch Gladbach Rao
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hilbrans Hermann Dipl-Ing Dr-Ing 4018 Lange
Original Assignee
Krupp Stahl AG
Kloeckner Humboldt Deutz AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Krupp Stahl AG, Kloeckner Humboldt Deutz AG filed Critical Krupp Stahl AG
Priority to DE19823221283 priority Critical patent/DE3221283A1/de
Priority to AT144383A priority patent/AT379173B/de
Priority to US06/491,458 priority patent/US4491470A/en
Priority to IT8348348A priority patent/IT8348348A0/it
Priority to ZA833734A priority patent/ZA833734B/xx
Priority to FR8309248A priority patent/FR2528072A1/fr
Priority to JP58098163A priority patent/JPS58221237A/ja
Priority to GB8315464A priority patent/GB2128973B/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

H 82/19
Anlage zum Patentgesuch der
Klöckner-Humboldt-Deutz
Aktiengesellschaft
vom 01. Juni 1982
Verfahren zum Abtrennen von Nichteisenmetallen aus eisenhaltigen Sekundärstoffen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Abtrennen von Nichteisenmetallen aus eisenhaltigen Sekundärstoffen, insbesondere Hochofen-, Stahlwerks-, Walzwerks- und/oder sonstigen Rückständen und Schlämmen vergleichbarer Zusammensetzung und Konsistenz, welches im Rahmen eines Sinterprozesses durchgeführt wird, wobei die Sekundärstoffe als Teil einer Schüttung eingesetzt werden, welche schichtenweise wenigstens eine sekundärstoffhaltige Mischung und eine normale Sintermischung enthält, wobei die Nichteisenmetalle verflüchtigt und als Staub aufgefangen werden.
In der Patentanmeldung P 30 42 941 ist ein Verfahren zum Abtrennen von Nichteisenmetallen, insbesondere Blei und Zink aus derartigen Sekundärstoffen beschrieben, bei welchem eine sekundärstoffhaltige Mischung und eine normale Sintermischung innerhalb einer Schüttung schichtenweise in einen Sinterprozeß eingebracht werden. Der Schichtenaufbau ist derart, daß zuunterst, daß heißt einem Sinterrost unmittelbar benachbart, zunächst eine Schicht, bestehend aus vorgesintertem Material angeordnet ist. Diese unterste Schicht dient im wesentlichen dem thermischen Schutz des Sinterrostes. Auf diese unterste Schicht folgen - in
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vertikaler Richtung gesehen - eine Schicht, welche unter anderem die Sekundärstoffe enthält und eine weitere, welche aus einer normalen Sintermischung besteht. Unterhalb des Sinterrostes befinden sich Gasabsaughauben, so daß während des Prozesses ein in der obersten Schicht eingeleiteter Zündvorgang sich durch die Schüttung hindurch fortpflanzt, wobei die entwickelten Abgase nach unten abgezogen werden. Die Gasabsaughauben sind abgasseitig untereinander derart zusammengefaßt, daß - in Förderrichtung des Sinterrostes gesehen - eine erste Gruppe mit einem Gebläse und eine zweite Gruppe mit einem anderen Gebläse in Verbindung steht. Diese abgasseitige Zusammenfassung der Gasabsaughauben ist in Verbindung mit der Fördergeschwindigkeit des Sinterrostes, der Dicke der auf diesen aufgetragenen Schüttung sowie der Ausbreitungsgeschwindigkeit der die Schüttung von oben nach unten durchziehenden Zündfront derart ausgestaltet, daß die Zündfront die die Sekundärstoffe führende Schicht in dem Augenblick erreicht, in welchem die Schüttung in den Gaseinzugsbereich der genannten zweiten Gruppe der Gasabsaughauben gelangt ist. Auf diese Weise ist die Möglichkeit gegeben, durch Veränderungen der Temperatur- und Druckverhältnisse in den Gasabsaughauben dieser zweiten Gruppe in Verbindung mit einem Brennstoffüberschuß in der die Sekundärstoffe führenden Schicht für die Blei- und Zinkabtrennung notwendige Voraussetzungen zu erfüllen.
Hierbei werden die vorwiegend als Oxide vorliegenden Nichteisenmetalle, im wesentlichen Blei- und Zinkoxide reduziert, verdampft, als Gasphase abgeführt, anschließend rückoxidiert und als Staub mittels eines Gasfilters gesammelt.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, dieses bekannte Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Aufbereitung der
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Sekundärstoffe und der Prozeßführung weiter auszugestalten. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die sekundarstoffhaltige Mischung in an sich bekannter Weise in der Schüttung in agglomerierter Form eingesetzt wird, daß wenigstens der in der die normale Sintermischung führenden Schicht entwickelte und aufgefangene Staub in wenigstens zwei Fraktionen von unterschiedlichem Gehalt an Nichteisenmetallen zerlegt wird, welche wenigstens teilweise dem Sinterprozeß wieder zugeführt werden. Durch die teilweise Wiedereinführung der Fraktionen von unterschiedlichem Nichteisenmetallgehalt in den Sinterprozeß ist die Möglichkeit einer Anreicherung dieser Nichteisenmetalle, also im wesentlichen von Blei und Zink in den abgeführten Stäuben gegeben, wobei gleichzeitig der verbliebene Eisengehalt dieser Abfallstäube, welcher unter Umständen als Feinkorn mit abgezogen worden ist, weitgehend vollständig zurückgewonnen werden kann.
In einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Nichteisenmetalle im wesentlichen Zink und Blei, wobei die Zusammensetzung der sekundarstoffhaltigen Agglomerate so eingestellt wird, daß bei diesen ein Zinkgehalt von mindestens 0,5 Gew.-%, vorzugsweise 1 Gew.~% sowie ein Bleigehalt von vorzugsweise 0,5 Gew.-% nicht überschritten werden. Die quantitative Einstellung eines bestimmten Zink- und Bleigehaltes bei den Sekundärstoffen ist deswegen auf einfachem Wege, das heißt, durch einfache mengenmäßige Dosierung einzelner Staub- beziehungsweise Schlammströme möglich, weil der Blei- beziehungsweise Zinkgehalt einzelner Staub- beziehungsweise Schlammarten oder sonstiger Rückstände, zum Beispiel Stahlwerksstaub, Walzwerksstaub oder dergleichen unterschiedlich ist.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden den Sekundärstoffen chlorhaltige Substanzen wie zum Beispiel
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Kalzium-, Magnesium-, Eisen- oder Alkalichloride beigemengt, und zwar in einem hinsichtlich der Chlorierung von Zink- und Bleioxiden mindestens stöchiometrischen, vorzugsweise überstöchiometrischen Mengenverhältnis. Eine Umsetzung der Nichteisenmetalloxide zu entsprechenden Chloriden während des Sinterprozesses bringt den Vorteil einer niedrigeren Verdampfungstemperatur mit sich, womit bei gegebenen Temperaturverhältnissen eine optimale Abtrennung der Nichteisenmetalle ermöglicht wird. Die chlorhaltigen Substanzen können hierbei den sekundärstoffhaltigen Agglomeraten in flüssiger Form während deren Herstellung beigemischt werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die unterste Schicht der in den Sinterprozeß eingebrachten Schüttung eine gröbere Korngröße als die darüber angeordneten Schichten auf. Auf diese Weise wird verhindert, daß der Gasdurchtrittswiderstand der Schüttung nach unten zunimmt. Hierbei wird die Korngröße dieser untersten Schicht nach oben derart begrenzt, daß die sekundärstoffhaltigen Agglomerate nicht bis in den Bereich des Rostes beziehungsweise, dessen Roststäben einrieseln und hier Verstopfungen auslösen können, welches die Durchlässigkeit der Schüttung für die Sintergase beeinträchtigen würde.
Schließlich enthält eine Zwischensinterschicht, die zwischen der untersten Schicht, dem Rostbelag und der die sekundärstoffhaltigen Agglomerate führenden Schicht angeordnet ist, entweder keine oder nur eine geringfügige Brennstoffmenge im Vergleich zu der die normale Sintermischung führenden Schicht. Der Wärmebedarf der Zwischensinterschicht wird somit durch die zusätzliche Wärme, die durch die Verbrennung von Uberschußkohlenstoff
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in der sekundärstoffhaltigen Agglomeratschicht freigesetzt wird, gedeckt.
Weitere Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel. Es zeigen:
ein Flußbild einer erfindungsgemaßen Sinteranlage,
einen schematischen Aufbau der Sinterschüttung;
eine weitere Möglichkeit des Aufbaus einer Sinterschüttung;
Im einzelnen ist mit 1 in Fig. 1 eine Deponie für Stäube, Schlämme und sonstige vergleichbare Rückstände bezeichnet, innerhalb welcher diese nach ihrer unterschiedlichen Herkunft als Walzwerksstäube, Stahlwerksstäube, Hochofenstäube und/oder Schlämme beziehungsweise sonstige Rückstände vergleichbarer Zusammensetzung und Konsistenz getrennt deponiert sind. Der Zink- beziehungsweise Bleigehalt dieser einzelnen Komponenten ist bei einer gegebenen Hüttenanlage im wesentlichen bekannt. Durch eine zeichnerisch nicht dargestellte mengenmäßige Dosierung und Zusammenführung dieser einzelnen Komponenten wird ein Staub- beziehungsweise ein Schlammgemisch hergestellt, dessen Zink- und Bleigehalt bekannt ist. Die Ziffern 2 bis 5 bezeichnen unterschiedliche Bunker für Erze, Brennstoff, kalkhaltige Komponenten sowie Rücklaufstäube. Diese einzelnen Komponenten werden diesen Bunkern dosiert derart entnommen und dem die Deponie 1 verlassenden Schlammbeziehungsweise Staubgemisch zugegeben, daß in der Gesamtmischung ein Zinkgehalt von mindestens 0,5 Gew.-%,
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vorzugsweise von 1 Gew.-% eingestellt, sowie ein Bleigehalt von vorzugsweise 0,5 Gew.-% nicht überschritten wird.
Die Gesamtmischung, bestehend aus blei- und zinkhaltigen Sekundärstoffen, Erzen, Brennstoff, Bindemittel und Rücklaufstäuben gelangt anschließend in eine Mischvorrichtung 6, wo sie je nach Bedarf für einige Minuten sehr intensiv gemischt wird, wobei das in den Sekundärstoffen enthaltene Wasser innerhalb der Mischung homogen verteilt wird. Diese homogenisierte Mischung gelangt anschließend in einen Trockner 7 und von hier aus in eine Mühle 8. Die Mühle 8 kann beispielsweis als Staboder Schwingmühle ausgestaltet sein und steht mit einer Aufgabevorrichtung 9 für einen Kaltbinder in Verbindung. Der Kaltbinder wird vorzugsweise in Form eines schnellhärtenden Zementes wie zum Beispiel Tonerde-Schmelzzement in einem Mengenverhältnis von 5 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise von 5 bis 8 Gew.-% der Gesamtmischung gemischt. Bei Verwendung von Hydratkalk als Bindemittel sollte dieser in einem Mengenverhältnis von 5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise von 8 bis 15 Gew.-% bezüglich der genannten Gesamtmischung - unter Fortfall der kalkhaltigen Komponente - vorliegen.
Die Gesamtmischung, bestehend aus eisenhaltigen Sekundärstoffen, Erzen, Brennstoffen, Bindemittel und Rücklaufstäuben gelangt anschließend in eine Agglomerieranlage 10. Diese kann beispielsweise als Granuliertrommel, Granulierteller oder dergleichen ausgestaltet sein.
Von der Agglomerieranlage 10 gelangen die sekundärstoffhaltigen Agglomerate, deren Basizitätsverhältnis CaO/SiO2 mindestens demjenigen bei der normalen Sintermischung verwendeten, das heißt, einem
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Wert von mindestens 1,2 entspricht, zu einem Zwischenbunker 11 innerhalb welchem, gegebenfalls unter Wärmezufuhr eine der Zwischenlagerung stattfindet. Diese kann nach Maßgabe der zu erzielenden Festigkeit der Agglomerate, beispielsweise 6 bis 48, vorzugsweise 12 bis 24 Stunden dauern. Über einen weiteren Bunker 12 gelangen die ausgehärteten sekundärstoffhaltigen Agglomerate schließlich auf einen Sinterrost 13, der als Saugzugsinterrost ausgestaltet ist. Der Sinterrost fördert in Richtung des Pfeiles 14 mit einer einstellbaren Geschwindigkeit und weist einen zeichnerisch nicht dargestellten Antrieb auf.
Unterhalb des Sinterrostes 13 befinden sich eine Reihe Gasabsaughauben 15, welche teilweise mit einer Abgassammelleitung 16 in Verbindung stehen, die über ein Elektrofilter 17 und ein Gebläse 18 zu einem Abgaskamin führt. Die beiden letzten Gasabsaughauben 15· stehen mit einer separaten Abgassammelleitung 16' in Verbindung, die zu einem Heißgaselektrofilter 17· führt. Das Heißgaselektrofilter 17' ist bezüglich der Gasführung mit dem Elektrofilter 17 in Reihe angeordnet, so daß ersteres durchziehende Gase über eine Verbindungsleitung 20, die Abgassammelleitung 16, das Elektrofilter 17 und das Gebläse 18 in den Abgaskamin 19 gelangen.
Mit 21 ist ein Aufgabebunker bezeichnet, in welchem vorgesintertes Material gelagert ist, welches auf den Sinterrost 13 aufgetragen wird und innerhalb einer Schüttung 22 (Fig. 2, 3) deren unterste Schicht 23 (Fig. 2, 3) bildet. Diese unterste Schicht dient dem thermischen Schutz des Sinterrostes 13. Mit 24 ist ein weiterer Aufgabebunker bezeichnet, in welchen eine normale Sintermischung eingebracht wird und die entsprechend der Reihenfolge der Bunker 21, 12 und 24 die oberste Schicht der Schüttung 22 bildet. Diese Sintermischung ist in an
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sich bekannter Weise aus Erzen, Koks und einer kalkhaltigen Komponente zusammengesetzt und gelangt in vorgekrümelter Form in den Bunker 24 über eine durch den Pfeil 26 angedeutete Fördereinrichtung.
Die aus dem Bunker 12 abgezogenen, agglomerierten' Sekundärstoffe bilden innerhalb der Schüttung 22 auf dem Sinterrost 13 eine Schicht 27, deren Höhe ungefähr 2 % bis 10 % der Höhe der Schüttung 22 beträgt.
Im Betrieb der erfindungsgemäßen Sinteranlage wird die auf dem Sinterrost 13 befindliche Schüttung 22 gezündet, wobei die Zündfront die Schüttung von oben nach unten fortschreitend durchwandert. Die Fördergeschwindigkeit des Sinterrostes 9 in Richtung des Pfeiles 14 ist hierbei unter Berücksichtigung der Höhe der Schüttung und der Ausbreitungsgeschwindigkeit der Zündfront derart eingestellt, daß die Zündfront die Schicht 27 erst dann erreicht, wenn die beiden letzten Gasabsaughauben 15' erreicht sind. In diesen beiden Gasabsaughauben 15' werden über die Veränderung der Temperatur- und Druckverhältnisse unter Mitwirkung des hohen Brennstoffangebotes der Schicht 27 in dieser reduzierende Bedingungen eingestellt und dabei die für die Entfernung von Blei und Zink notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Das in der Schicht 27 enthaltene Zink- beziehungsweise Bleioxid wird hierbei reduziert, verdampft, über die Gasabzugsleitung 16' abgezogen, rückoxidiert und in dem Heiügaselektrofilter 17' als Staub gemäß den Pfeilen 28 abgeführt. Der hier anfallende Blei- beziehungsweise zinkhaltige Staub kann einen derartigen Gehalt an diesen Metallen haben, daß er zur direkten Weiterverwendung in Zink- beziehungsweise Bleihütten geeignet ist. Der in der Abgasleitung 16 anfallende Staub enthält demgegenüber relativ geringere Zink- beziehungsweise Bleimengen und gelangt zunächst in
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einen, im Verlauf der Abgasleitung 16 angeordneten Heißgaszyklonabscheider 29, in welchem die in diesen eingebrachten Stäube in eine feinkörnige, blei- beziehungsweise zinkreiche Fraktion und eine grobkörnige, blei- beziehungsweise zinkarme Fraktion zerlegt werden. Letztere wird über die Leitung 30 wenigstens teilweise dem Aufgabebunker 24 für die normale Sintermischung zugeführt, während die zink- beziehungsweise bleireiche Fraktion über die Verbindungsleitung 16'' zwischen dem Heißgaszyklonabscheider 29 und dem Elektrofilter 17 in letzteres gelangt, hier von dem Gasstrom abgetrennt wird, und anschließend über eine Leitung 31 als Rücklaufstaub zum Bunker 5 und auf diese Weise den zu agglomerierenden Sekundärstoffen beigemischt wird. Anstelle des Heißgas-Zyklonabscheiders 29 kann auch eine beliebige andere mechanische Trenneinrichtung eingesetzt sein. Die nach Durchführung des Sinterprozesses als Grobgut vorliegende Schüttung, das Sintergut wird gemäß Pfeil 32 abgeführt.
Im Bedarfsfall kann auch der gemäß den Pfeilen 28 anfallende zink- bzw. bleireiche Staub dem Sinterprozeß wieder zugeführt werden und der sekundarstoffhaltigen Mischung beigemengt werden, so daß sich eine weitergehende Anreicherung an Blei und Zink in den abgeführten Stäuben ergibt.
Aus den Figuren 2 und 3 ist die Anordnung der einzelnen, die Schüttung 22 bildenden Schichten ersichtlich. So kann beispielsweise die unterste Schicht 23 ihrerseits wiederum unterteilt sein in zwei Schichten unterschiedlicher Korngröße, wobei die dem Sinterrost 13 unmittelbar benachbarte Schicht 23' eine Korngröße von beispielsweise 15 bis 25 mm und die darüber liegende Schicht 2311 eine solche von 3 bis 15 mm aufweist.
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Andererseits ist auch denkbar, die Korngröße im gesamten Bereich der unteren Schicht 23 gröber, d.h. mit ungefähr bis 25 mm zu wählen als die Korngröße der Schicht 27, welche üblicherweise eine Korngröße zwischen 3 und 15 mm aufweist. Auf diese Weise wird ein Einrieseln von sekundärstaubhaltigen Agglomeraten durch die Schicht hindurch bis zum Sinterrrost 13 im wesentlichen verhindert.
Hierbei weist die unterste Schicht 23' eine Höhe von ca. bis 3 cm und die dafüberliegende Schicht 23'· eine Höhe von 1 bis 2 cm auf.
Die Korngrößen der Schichten 27 und 25 sowie deren Höhe werden derart gewählt, daß die Gasdurchlässigkeit beider Schichten ungefähr gleich ist. Gemäß Figur 3 befindet sich zwischen der untersten Schicht 23 und der die sekundärstoffhaltigen Agglomerate führenden Schicht 27 eine Zwischensinterschicht 32, bestehend aus normaler Sintermischung wie die Schicht.25. Die Höhe dieser Schicht 32 kann 1 bis 2 cm betragen.
Die Schicht 32 unterscheidet sich von der Schicht 25 im wesentlichen darin, daß in erstgenannter entweder überhaupt kein oder ein geringer Brennstoffanteil vorhanden ist. Dieser kann beispielsweise 1 bis 2 Gewichtsprozent der Sintermischung betragen. Diese Maßnahme dient der Verringerung der Wärmebelastung der Schicht 27, bei der aufgrund des Überschusses an Brennstoff die Gefahr einer Schmelzphasenbildung besteht. Zusätzlich hierzu bzw. auch alternativ kann die sekundärstoffhaltigen Agglomerate führende Schicht 27 ihrerseits aus einem Gemenge von brennstoffhaltigen Agglomeraten und solchen, die keinen Brennstoff enthalten, zusammengesetzt sein, wobei der Anteil letzterer etwa 30 Gew.-% ausmachen könnte. Die Schicht 27 weist somit einen.bestimmten Anteil an
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besonderen Agglomeraten auf, die zwar hinsichtlich ihrer Korngrößenverteilung den übrigen, die Schicht 27 bildeden Agglomeraten entsprechen, sich jedoch zusammensetzungsmäßig von diesen unterscheiden. Dabei können diese zusammensetzungsmäßigen Unterschiede z. B. darin bestehen, daß diese ferner keine Sekundärstoffe, keine oder nur eine geringfügige Brennstoffmenge im Vergleich zu der aus einer normalen Sintermischung bestehenden Schicht 25 enthalten und somit im wesentlichen aus Erzen, Bindemitteln und kalkhaltigen Substanzen bestehen.

Claims (16)

01. Juni 1982 KHD So/Ju ·' H 82/19 Patentansprüche
1. Verfahren zum Abtrennen von Nichteisenmetallen aus eisenhaltigen Sekundärstoffen, insbesondere Hochofen-, Stahlwerks-,' Walzwerks- und/oder sonstigen Rückständen und Schlämmen vergleichbarer Zusammensetzung und Konsistenz, welches im Rahmen eines Sinterprozesses durchgeführt wird, wobei die Sekundärstoffe -als Teil einer Schüttung eingesetzt werden, welche schichtenweise wenigstens eine sekundärstoffhaltige Mischung und eine normale Sintermischung enthält, wobei die Nichteisenmetalle verflüchtigt und als Staub aufgefangen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundärstoffhaltige Mischung in an sich bekannter Weise in der Schüttung (22) in agglomerierter Form eingesetzt wird, daß wenigstens der in der die normale Sintermischung führenden Schicht (25) entwickelte und aufgefangene Staub in wenigstens zwei Fraktionen von unterschiedlichem Gehalt an Nichteisenmetallen zerlegt wird, welche wenigstens teilweise dem Sinterprozeß wieder zugeführt Werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die nichteisenmetallreiche Fraktion wenigstens teilweise der sekundärstoffhaltigen Mischung und die nichteisenmetallarme Fraktion wenigstens teilweise der Sintermischung zugegeben werden.
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3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zu agglomerierenden sekundarstoffhaltigen Mischung ein Kaltbinder, beispielsweise ein schnellhärtender Zement, Hydratkalk oder dergleichen zugegeben wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der schnellhärtende Zement, zum Beispiel Tonerde-Schmelzzement, den zu agglomerierenden Sekundärstoffen in einem Mengenverhältnis von 5 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 8 Gew.-%, bezogen auf eine Mischung, bestehend aus den Sekundärstoffen, Brennstoffen, kalkhaltigem Material und Rücklaufstäuben zugegeben wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Hydratkalk den zu agglomerierenden Sekundärstoffen in einem Mengenverhältnis von 5 bis 20 Gew.-%, vorzugsweise 8 bis 15 Gew.-%, bezogen auf eine Mischung, bestehend aus den Sekundärstoffen, Brennstoffen, Erzen und Rücklaufstäuben zugegeben wird.
6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in bekannter Weise agglomerierte, zum Beispiel pelletierte, sekundärstoffhaltige Mischung nach Maßgabe der zu erzielenden Festigkeit über eine Zeitdauer von 12 bis 48 Stunden, vorzugsweise 24 Stunden gelagert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung der sekundarstoffhaltigen Agglomerate unter Wärmezufuhr erfolgt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die agglomerierte, sekundärstoffhaltige
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Mischung ein Basizitätsverhältnis CaOVSiO2 von mindestens 1,2 aufweist.
9. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nichteisenmetalle im wesentlichen Zink und Blei sind, daß die Zusammensetzung der sekundärstoffhaltigen Agglomerate so eingestellt wird, daß sich bei diesen ein Zinkgehalt von mindestens 0,5 Gew.-%, vorzugsweise von 1 Gew.-% ergibt, sowie ein Bleigehalt von vorzugsweise 0,5 Gew.-% nicht überschritten wird.
10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Sekundärstoffen chlorhaltige Substanzen, zum Beispiel Calcium-, Magnesium-, Eisen- oder Alkalichloride beigemengt werden und zwar in einem hinsichtlich der Chlorierung von Zink- und Bleioxiden mindestens stöchiometrischen, vorzugsweise uberstochiometrischen Mengenverhältnis.
11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die unterste Schicht (23), der Rostbelag, der in den Sinterprozeß eingebrachten Schüttung (22) eine gröbere Korngröße als die darüber angeordneten Schichten (25, 27) aufweist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die unterste Schicht (23), der Rostbelag, ihrerseits unterteilt ist in eine solche, deren Korngröße im wesentlichen derjenigen der darüberliegenden Schicht (27) entspricht und eine solche, über erstgenannter angeordnete, deren Korngröße kleiner ist.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf die unterste Schicht (23), den
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Rostbelag eine Zwischensinterschicht (32) aufgebracht wird, welche aus einer normalen Sintermischung besteht und von einer die sekundarstoffhaltigen Agglomerate führenden Schicht (27) überdeckt wird, über welcher eine Schicht (25), bestehend aus normaler Sintermischung aufgetragen wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischensinterschicht (32) entweder keine oder nur eine geringfügige Brennstoffmenge im Vergleich-zu der Schicht (25) enthält.
15. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der die sekundarstoffhaltigen Agglomerate führenden Schicht (27) ein Gemengeanteil an Agglomeraten von gleicher oder ähnlicher Korngrößenverteilung beigemengt wird, welcher keine Sekundärstoffe enthält und vorzugsweise im wesentlichen aus Erzen, Bindemitteln und kalkhaltigen Substanzen besteht.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Agglomerate von gleicher oder ähnlicher Korngrößenverteilung, die der, die sekundarstoffhaltigen Agglomerate führenden Schicht (27) beigemengt werden, keine oder eine im Vergleich zu der Schicht (27) nur geringfügige Brennstoffmenge aufweisen.
DE19823221283 1982-06-05 1982-06-05 Verfahren zum abtrennen von nichteisenmetallen aus eisenhaltigen sekundaerstoffen Withdrawn DE3221283A1 (de)

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