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flachgepäckträger für Kraftfahrzeug
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Die Erfindung betrifft einen Dachgepäckträger für ein Kraftfahrzeug
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und/ oder gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
II.
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Ein flachgepäckträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs II ist aus
der CH-PS 395 764 bekannt. Bei dem bekannten Dachgepäckträger ragt von der Haltestütze
ein Bolzen etwa senkrecht weg und durchsetzt das Langloch eines Anpreßteils. Das
Anpreßteil weist einen Mittelteil auf, der von unten nach oben schräg auswärts,
vorzugsweise unter einem Winkel von 45° zur Vertikalen bzw. zur Horizontalen verläuft,
wobei über eine Kröpfung der uebergang von dem Mittelteil zum hakenartigen Unterende
erreicht ist und wobei über eine weitere Kröpfung der Ubergang von dem schrägen
Mittelteil zu einem in d<r anderen Pichtung schräg aufwärts gegen die Haltestütze
gebogenen Oberteil erreicht ist, der sich gegen die Haltestütze abstützt. Mittels
einer als Griffelement ausgebildeten Mutter wird ein konischer Druckring gegen den
schrägenMittelteil gedrückt, wodurch das Anpreßteil nach oben unter Führung über
das Langloch bewegt wird und weiter das Anpreßteil unter Spannung gesetzt wird.
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In äquivalenter Weise kann der Bolzen ein Gewindeloch in der Haltestütze
durchsetzen und mittels eines Kopfs gedreht werden. Eine derartige Anordnung ist
in der DE-OS 22 53 311 erläutert. Bei diesem Dachgepäckträger durchsetzt das Anpreßteil
eine Öffnung in der Haltestütze und wirkt das Ende des Bolzens auf das Anpreßteil
zu u sen Vers teil ung ein.
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Jedoch sind konstruktive Lösungen möglich, mittels denen das hakenartige
Unterende des Anpreßteils und die stegartige Unterkante der Haltestfitze mittels
einer Gewindebolzenanordnung gegeneinander verstellbar sind, bei der die Verstellung
nicht durch aufeinandergleitende schiefe Ebenen erfolgte beispielsweise können durch
die Gewindbolzenanordnungen Zugkräfte zwischen den beiden Teilen, Haltestütze und
Anpreßteil, ausgeübt werden.
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Diese Dachgepäckträger weisen zwei grundsätzliche Nachteile auf. Zum
einen ragen verschiedene Teile weg, die einen erheblichen Fahrwiderstand erreichen,
abgesehen davon, daß die Unfallgefahr stark erhöht ist. Zum anderen können die bekannten
Dachgepäckträger durch Unbefugte auf einfache Weise, nämlich durch lediglich Einwirken
auf die Mutter bzw. auf den Kopf der Gewindebolzenanordnung gelöst werden, wodurch
befestigte Güter sehr leicht gestohlen werden können.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung einen Dachgepäckträger der eingangs
genannten Art so auszubilden, daß bei geringem Fahrwiderstand Schutz gegenüber Zugriff
Unbefugter gewährleistet werden kann.
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Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs
I und/oder die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 11 gelöst.
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ie Erfindung wird durch die Merkmale der Unteransprüche weitergebildet.
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nh. also, daß die Ausbildung der Klemmeinrichtung mit zwei aufeinandergleitend
verstellbaren schiefen Ebenen nicht unbedingt notwendig ist, um hohe Sicherheit
gegenüber unbefugten Zugriff zu gcwhrleisten, jedoch
dadurch erhebliche
Vorteile erreicht, daß der Zugang zu der GevYindobo1zenanordnmg oder dem Bügel auch
mittels einfacher lautlos betätigbarer Werkzeuge sicher erhindert ist. Andererseits
ist es für die Herabsetzung des Fahrwiderstandes nicht unbedingt notwendig, daß
das Verriegelungselement eines Schlosses auf den Kopf undl oder den Bolzen der Gewindebolzenanordnung
eines Dachgepäckträgers mit schiefen-Ebenen einwirkt, die durch Einprägungen gebildet
sind, wenn die Verriegelungsfunktion auf andere Weise erreicht werden kann. Jedoch
ergeben sich besondere Vorteile, wenn die beiden grundsätzlichen Ausführungsformen
der Erfindung nebeneinander angewendet sind, da bei verringertem Fahrwiderstand
höchst Sicherheit gewährleistet ist, wobei darüberhinaus die Unfallgefahr auf das
Xußerste herabgesetzt ist.
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Von besonderem Vorteil ist darüberhinaus eine Ausführungsform, bei
der ein verstellbarer Querholm von Unbef-ten auch durch Gewaltanwendung nicht entfernbar
ist. Der Querholm kann nur durch Entfernen des Dachgepäckträgers vom Dach des Kraftfahrzeugs
entfernt werden.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform wird die Verriegelung dadurch
erreicht, daß das Verriegelungselement des Schlosses auf ein Element einwirkt, das
der Gewindebolzenanordnung zugeordnet ist und das die Verdrehung verhindert. Dies
wird vorteilhaft durch einen Bügel erreicht, der den Kopf oder die Mutter der Gewindebetzenanordnung,vorzugsweise
achsparall-el, sowie das Anpreßteil und die Haltestütze durchsetzt und durch das
Verriegelungselement festgelegt ist. Vorteilhaft ist der restliche Bügelabschnitt,
ein Kopf- oder Stegabschnitt, in einer Ausnehmung des Kopfes bzw. der Mutter der
Gcwindebolzenanordnung aufgenomtuen, wodurch einerseits der Fahriderstand verringert
und andererseits die
Ansatzmbglichkeit für Werkzeuge sicher verhindert
ist.
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Bei der Befestigung des erfindungsgemäß ausgebildeten Dachgepäckträgers
in die flachrinne eines Kraftfahrzeugs wird zunächst die Haltestütze über ihre stegartige
Unterkante in die Dachrinne eingesetzt und wird das hakenartige Unterende des (lockeren)
Anpreßteils von unten, die Dachrinne untergreifend, an diese angelegt.
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Anschließend wird die Gewindebolzenanordnung gedreht, bis die stegartige
Unterkante der Haltestütze und das hakenartige Unterende des Anpreßteils die Dachrinne
zwischen sich fest einklemmen. Dann wird die Verriegelung vorgenommen. Bei der erläuterten
vorteilhaften Ausführungsform wird der Bügel durch die Dürchtritte und die entsprechenden
Öffnungen von Anpreßteil und Haltestütze geführt und wird anschließend das Verriegelungselement
des Schlosses derart in die Schließstellung gebracht, daß dessen Ende in Vertiefungen
des Bügels eingreift und so ein weiteres Drehen der Gewindebolzenanordnung sicher
verhindert. Gegebenenfalls wird dann.der lösbar befestigte Querholm in Lage gebracht
und mittels einer Arretierschraube gesichert. Letzteres insbesondere dann, wenn
eine Anpassung an verschiedene Dachbreiten erforderlich geworden ist. Ein Herausschlagen
des Querholms ist verhindert.
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Die Erfindung wird anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 in Aufsicht einen Dachgepckträger für Kraftfahrzeuge
gemäß der Erfindung, Fig. 2 in Seitenansicht den Dachgepäckträger gemäß Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt III-III in Fig. 1
Fig. d und 5 schematisch die
Anordnung des Dachgepickträgers auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs.
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Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf einen Dachgepäckträger
erläutert, der insbesondere zum Transport von Sportgegenständen, wie Skiern, Segelbrettern,
Fahrrädern geeignet ist, jedoch ist die erfindungsgemäße Lehre auch bei Dachgepäckträgern
anwendbar, die zum Transport üblicher Lasten, wie für gewerbliche als auch private
Zwecke, geeignet sind.
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Ein Dachgepäckträger wird in den Dachrinnen des Daches eines Kraftfahrzeugs
lösbar gehaltert und zwar festgeklemmt. Dabei muß nicht nur die Klemmung zwischen
dem Dachgepäckträger und der Dachrinne einwandfrei und rutschfest erfolgen. Vielmehr
muß der Dachgepäckträger zwei sich scheinbar widersprechende Bedingungen gleichzeitig
erfüllen. Er muß einerseits geringen Fahr wiqestand besitzen und er soll andererseits
gegen unbefugte Benutzung sicherbar sein, was insbesondere bei den vorstehend erwähnten
Sportgeräten von erheblicher Bedeutung ist.
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Derartige Dachgepckträger weisen eine Haltestütze 1 auf, die eine
stegartige Unterkante 2 besitzt, die zum Einsetzen in die Dachrinne 3 (Fig. 4, 5)
am Rand des Daches 4 eines Kraftfahrzeugs bestimmt ist. Die Halteas ein stütze 1
ist von der stegartigen Unterkante 2 nach oben und in Richtung auf das Dach 4 geneigt
verlaufendes Plattenelement ausgebildet. Der nach außen weisende Abschnitt 5 der
Haltestiitze 1 bildet im Horizontalschnitt den Steg eines U-Profils. Die Haltestütze
I ist als Formteil derart ausgebildet, daß der bergang von der stegartifen Unterkante
, die sich im wesentlichen
geradlinig erstreckt zum Oberende der
Haltestütze l die einen im wesentlichen t1-Querschnitt in der Horizontalebene besitzt,
allmählich erfolgt.
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Mittels einer Gewindebolzenanordnung 6 ist an der Haltestütze I verstellbar
ein Anpreßteil7fest aber lösbar angebracht. Das Anpreßteil 7 ist im wesentlichen
flächig ausgebildet und weist ein hakenartiges Unterende 8 auf, das die Dachrinne
3 untergreift.
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Die Gewindebolzenanordnung 6 besteht aus einem Gewindebolzen 9, der
in ein Gewindeloch lo der Haltestütze I eingreift und der das Anpreßteil 7 über
ein Langloch 11 durchsetzt-. Am Ende trägt der Bolzen einen Kopf 12, der als Drehgriff
ausgebildet ist.
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Äquivalent dazu kann der Bolzen einstückig mit der Haltestütze 1 verbunden
sein und der Griff als auf dem Gewinde des Bolzens drehbare Mutter ausgebildet sein.
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Zur besseren Handhabung trägt der Kopf 12 der Gewindebolzenanordnung
6 über den Umfang verteilte Griffmulden 13. Durch Drehen des Kopfes 12 erfolgt eine
Verstellung des Anpreßteils 7 gegenüber der Hsltestütze 1 derart, daß einerseits
die stegartige Unterkante 2 in die Dachrinne 3 hineingedrückt und andererseits das
hakenartige Unterende 8 von unten gegen die Dachrinne 3 drückt, derart, daß die
Dachrinne 3 zwischen stegartiger Unterkante 2 und hakenartigem Unterende 8 rutschfest
eingespannt wird.
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Die Haltestütze>weist eine Einprägung 14 auf, in der das Gewindeloch
lo ist. Das Anpreßteil 7 weist eine demgegenilber kleinere Einprägung 15 auf, in
der das Langloch 11 ist und in der der Kopf 12 der Gevfindebolzenanordnung 6 angreift.
Die Einprägung 14 in der Haltestütze
1 weist auf Seiten der stegartigen
Unterkante 2 eine beztiglich der Horizontalen schiefe Ebene 16 auf.
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In gleicher Weise weist die Einprägung 15 in dem Anpreßteil 7 auf
Seiten des hakenartigen Unterendes 8 eine dazu kongruente schiefe Ebene 17 auf.
Durch Drehen des Kopfes 12 gleiten die schiefen Ebenen 16 und 17 derart aufeinander,
daß das Anpreßteil 7 gegenüber der ilaltestütze 1 in vertikaler Richtung verstellt
wird, wobei das Anpreßteil 7 darüberhinaus über das Langloch 11 bezüglich des Bolzens
9 geführt ist.
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Der Kopf 12 der Gewindebolzenanordnung 6 hat Abmessungen in Richtung
der Achse des Bolzens 9 derart, daß er in der Einprägung 15 des Anpreßteils 7 im
wesentlichen aufgenomnen ist. Fs reicht im allgemeinen aus, wenn der Kopf 12 bei
in der Dachrinne 3 festgeklemmtem Zustand mittels eines Werkzeugs zugänglich ist
und erst bei teilweise- gelöstem Zustand ein Drehen von Hand möglich ist.
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Zur Verbesserung der Windschliipfrigkeit sind die aus der Einprägung
15 herausragenden Randabschnitte 18 des Kopfes 12 abgerundet.
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Die vorstehend beschriebene Ausbildung eines DachgepEckträgers eignet
sich insbesondere zur im folgenden erläuterten Sicherung gegenüber unbefugtem Gebrauch.
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Diese Sicherung ist jedoch prinzipiell auch bei anderen Ausbildungen
von Dachgepäckträgern geeignet, bei denen eine Haltestütze und ein Anpreßteil mittels
einer eine Gewindebolzenanordnung aufweisenden Klemmeinrichtung gegeneinander verstellbar
sind.
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Die erfindungsgemRe Sicherung weist ein in der Haltestütze 1 befestigtes
chloR 19 auf, dessen Verriege1uns-
element 20 mittels eines (nicht
dargestellten) Schlüssels zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung
verschwenkbar ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Verriegelungaelement
als gekröpfter Blechstreifen ausgebildet, dessen eines Ende mit detn verschwenkbaren
Abschnitt des Schlosses 19 verbunden ist und dessen anderes Ende 21 zu Verriegelungszwecken
in entsprechend angepaßte Nuten oder Vertiefungen eingreifen kann, wie das erläutert
werden wird. In der Schließstellung greift das Verriegelungselement 20 bzw. dessen
Ende 21 derart ein, daß ein Verdrehen des drehbaren Teils der Gewindebolzenanordnung
6. sicher verhindert ist.
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Die im folgenden erläuterte Ausführungsform nimmt Bezug auf eine Ausbildung
des Dachgepäckträgers, wie sie vorstehend erläutert worden ist und weist den besonderen
Vorteil auf, daß der Fahrwiderstand praktisch nicht geändert wird, weil zusätzlich
lediglich der nach außerhalb der Haltesütze 1 ragende Abschnitt des Schlosses 19
zur Erhöhung des Fahrwiderstandes beiträgt. Es sei jedoch erwähnt, daß auch andere.
Ausführungsformen denkbar sind, beispielsweise auch solche, bei denen das Schloß
19 nicht in dem nach außen weisenden Abschnitt 5 der Haltestützel, sondern in einer
der den Schenkeln des U-Querschniltts entsprechenden Seitenwände, beispielsweise
der Seitenwand 22, eingesetzt ist und das Ende 21 des Verriegelungselements 2 o
in der SchließstelLung in eine achspaallele Nut des Bol.zens 9 und/oder des Kopfs
12 eingreift (nicht dargestellt).
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Der Kopf 12 der Gewindebolzenanordnung 6 weist über den Umfang verteilte
Durchtritte auf, die beispielsweise durch randseitige Ausnehmungen oder durch Bohrungen
23 gebildet sein können. Beim darrestellten Ausfiihrungs-
beispiel
sind vier solche sich paarweise diametral gegeniiberliegende Bohrungen 23 vorgesehen.
Weiter ist im Boden 24 der Einprägung 14 der Haltestütze 1 eine oegeniiBer der Achse
des Bolzens 9 mit gleichem radialem Abstand angeordnete Bohrung 25 vorgesehen. Das
Langloch 11 im Boden 26 der Einprägung 15 des Anpreßteils 7 hat eine Erstreckung,die
über die Bohrung 25 hinausreicht Jedoch kann auch ein dieser Bohrung 25 zugeordnetes
eigenes Langloch vorgesehen sein (nicht dargestellt).
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Mindestens zwei der Bohrungen 23 im Kopf 12 sind über eine Ausnehmung,27
miteinander verbunden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel (vgl. Fig. 1) sind
die sich paarweise diametral gegenüberliegenden Bohrungen 23 jeweils durch eine
solche Ausnehmung 27 in der nach außen weisenden Stirnseite 28 des Kopfs 12 miteinander
verbunden.
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Weiter ist ein Bügel 29 vorgesehen, der im wesentlichen U-Form besitzt,
wobei der die Schenkel 30 und 31 veoindende Steg 32 Abmessungen besitzt, die der
Erstreckung der Ausnehmung 27 entsprechen. Die Schenkel 30 und 31 sind durch die
entsprechenden durch die Ausnehmung 27 miteinander verbundenen Bohrungen 23 hindurchgesteckt.
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Der erste Schenkel 3o besitzt eine solche Langserstreckung, daß er
bei in die Ausnehmung 27 eingelegtem Zustand des Stegs 32 sowohl die Bohrung 23
als auch das Langloch 11 und die Bohrung 25 durchsetzt. Der andere Schenkel 31 ist
deutlich kürzer und ragt in der erläuterten Lage nicht aus der Bohrung 23 heraus.
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Der erstere längere Schenkel 30 weist an seinem Ende mindestens eine
Nut oder Vertiefung 33 quer zur Schenkelachse auf. In der Schließstellung greift
das Ende 21 des Verriegelungselements 20 des Schlosses 19 in eine der Vertiefungen
33 des Schenkels 30 ein und sichert
so die Gewindebolzenanordnung
6 gegen Verdrehen.
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Darüberhinaus ist dadurch, daß der Steg 32 in die Ausnehmung 27 eingelegt
ist, sichergestellt, daß auch ein Kneifverkzeug nicht an den Schenkel 30 angelegt
werden kann.
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Durch die Einprägungen 14 und 15 und den i.n der Einprägung 15 sitzenden
Kopf 12 der Gewindebolzenanordnung 6 ist weiter sichergestellt, daß derartige Werkzeuge
auch nicht an anderen Stellen des Schenkels 30 des Bügels 29 und/oder des Bolzens
9 angelegt werden können.
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Der Dachgepäckträger ist somit auch gegenüber Angriffen mit einfach
ausgebildeten und praktisch lautlos arbeitenden Werkzeugen (Kneifzangen oder dgl.)
geschützt.
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Es ist zu bemerken, daß das Schloß 19 nicht notwendigerweise in der
Haltestütze 1 befestigt sein muß, sondern auch in dem Anpreßteil 7 sitzen kann.
Wesentlich ist, daß das Verriegelungselement des Schlosses auf die Gewindebolzenanordnung
6 so einwirkt, daß dessen Verdrehen in der Schließstellung des Schlosses sicher
verhindert ist.
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Dachgeoäckträger der erwähnten Art sind üblicherweise mit einem einzelnen
oder einer Anordnung von mehreren miteinander verbundenen Querholmen verbunden.
Diese-Verbindung kann einstilckig sein, jedoch ist dann der derart gebildete Dachgepäckträger
nur für Kraftfahrzeuge bestimmter Dachbreite geeignet. Daher werden vielfach Halterungen
verwendet, mittels denen Querholme fest aber lösbar an der Haltestütze anbringbar
sind, wodurch Ouerholme bestimmter vorgegebener Breite für Kraftfahrzeuge unterschiedlicher
DachEreite verwendbar sind.
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Bei derartigen Haltcrungen für Querholme tritt jedoch
ebenfalls
das Problem auf, daß verhindert werden muß, daß die Verbindung zwischen Haltestütze
und Querholm von Unbefugten, gegebenenfalls unter Einsatz eines Werkzeuges trennbar
ist. Der Querholm ist in besonderer Weise korrosionsanfällig, wenn in ihm Bohrungen
vorgenommen werden. Dies trifft insbesondere für beschichtete oder kunststoffumhiillte
Querholme zu.
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Dieses Prohlem wird durch eine Haltestütze überwunden, die an ihrem
Oberende eine horizontale Aufnahme 35 aufweist, deren Querschnittsform derjenigen
des im wesentlichen horizontalen Querholms 36 entspricht, beispielsweise rund oder
rechteckig ist. Nahe dem zur Dachmitte weisenden offenen Ende 37 der Aufnahme 35,ist
im unteren Wandabschnitt 38 eine Arretierschraube 39 vorgesehen, die in einem Gewindeloch
4o in dem unteren Wandabschnitt 38 sitzt. Ein im wesentlichen V- oder U-förmiger
Federbügel 41 umgreift das dem offenen Ende 37 zugewandte Ende des unteren Wandabschnitts
38, wobei der außenliegende Schenkel 42 über eine Bohrung 43 von der Arretierschraube
39 durchsetzt ist und wobei die Arretierschraube 39 auf den innenliegenden Schenkel
44 einwirkt. Durch Anziehen der Schraube wird über den Schenkel 44 der Querholm
36 in der Aufnahme 35 gegen den dem unteren Wandabschnitt 38 gegeniiberliegenden
oberen Wandabschnitt 45 gedrückt, wodurch der Querholm 36 in seiner Lage fixiert
wird.
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Am anderen nach außen weisenden Ende 46 ist die Aufnahme 35 verschlossen
und zwar durch eine Verlängerung des nach außen weisenden Abschnitts 5 der Haltestütze
1.
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Dadurch ist verhindert, daß durch Einwirken auf das Endendes Querholms
36 der Querholm3durch die Ausnehmung 35 hindurch herausgeschlagen werden kann.
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Die Ausnehmung 35 besitzt zwischen offenem Ende 37 und geschlossenem
Ende 46 eine solche Längserstreckung, daß ein Querholm 36 vorgegebener Länge für
Fahrzeugdächer 4, 4a unterschiedlicher Breite verwendbar ist (Fig. 4, 5) ohne daß
bei Lösen der Arretierschrauben 39 und Anlegen eines Endes 47 des Querholms 36 gegen
das geschlossene Ende 46 eine Aufnahme 35 das gegenüberliegende Ende aus der gegenüberliegenden
Aufnahme 35 herausdrückbar ist. Die kleinste Dachbreite (Fig. 4) ist durch die vorgegebene
Länge dem Querholrns)6Destimmt.
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Die für diesen gegebenen Querholm/gröAte Dachbreite ist durch die
Längserstreckung der Aufnahme 35 bestimmt und ist etwas kleiner als die Summe aus
der Längserstreckung der Aufnahme 35, bei für beide Haltestützen 1 gleich langen
Aufnahmen 35, und der Dachbreite des Dachs 4 (Fig. 4) für den Querholm 36 mit der
vorgegebenen Große.
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Das geschlossene Ende 46 trägt darüberhinaus auch zur Verringerung
des Fahrwiderstandes bei, da eine Wirbe-lbildung in einem Hohlraum vermieden ist.
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Die rutschfeste und damit sichere Befestigung des Dachgepäckträgers
in der Dachrinne 3 wird dadurch verbessert, daß sowohl die stegartige Unterkante
2 als auch das hakenförmige Unterende 8 eine Schutzmanschette 48 bzw. 49 aus elastischem
Werkstoff, wie Gummi oder dgl. tragen. Von besonderem Vorteil sind die beiden Schutzmanschetten
48 und 49 einstiickig über einen elastischen Abschnitt 50 miteinander verbunden.
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Zum einen wird der Fahrwiderstand nur äußerst geringzügig erhöht,
zumal der wesentliche Abschnitt der Schutzmanschetten 48 und 49 in der Dachrinnepruht
bzw. gegen sie anGpre0t ist. Inshesondere durch die einstückige Verbindung über
den elastischen Abschnitt 5<, sind besondere Maßnahmen an der Gewindebolzenanordnung
6 überflüssig, mittels denen nach Lösen der (:ewindeholzenanordnunçg 6 derart, daß
Haltestiitze 1 und
Anpreßteil 7 derart voneinander entfernt werden
können, daß ein lösen aus der Dachrinne 3 möglich ist, ein Verlieren eines der Teile,
insbesondere des Anpreßteils 7 verhindert ist. Besonders lange Ausführungen des
Bolzens 9 oder Ausfiihrungen des Bolzens 9 im Sinn einer sogenannten unverlierbaren
Schraube (mit etwa mittigem gewindefreien Abschnitt), sind nicht mehr erforderlich.
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Durch die Erfindung wird also ein Dachgepäckträger für Kraftfahrzeuge
angegeben, der geringen Fahrwiderstand gewährleistet, wobei hohe Sicherheit gegen
unbefugtes Lösen erreichbar ist.
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Selbstverständlich sind noch zahlreiche andere Ausführungsformen möglich.