DE3215669A1 - Verfahren, vorrichtungen und gegenstaende fuer lichtleitfaser-systeme - Google Patents
Verfahren, vorrichtungen und gegenstaende fuer lichtleitfaser-systemeInfo
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Description
- 14 MPO 766
Die Erfindung bezieht sich auf1 Verfahren und Vorrichtungen
zum Einführen eines optischen Signals in eine Lichtleitfaser durch deren Ummantelung hindurch und zum Entnehmen
eines optischen Signals aus einer Lichtleitfaser durch deren Ummantelung hindurch.
Die üblichsten Lichtleitfasern besitzen einen Kern aus Glas, einen den Kern umgebenden Glasmantel und eine den
Glasmantel umgebende Umhüllung, die aus verhältnismäßig weichem Polymerwerkstoff besteht. Wenn in der vorliegenden
Patentanmeldung von einer "optischen Faser", einer "Lichtleitfaser" oder einer "Faser der angegebenen Art" gesprochen
wird, so soll diese Faser einen Glaskern, einen Glasmantel und eine Umhüllung aufweisen. Die Umhüllung
schützt den Mantel und den Kern und ermöglicht das Biegen der Faser (und die Beibehaltung des Biegungszustands), wobei
der Krümmungsradius der Biegung deutlich kleiner ist als er ohne Umhüllung erreichbar wäre. Um die Umhüllung
kann ein weiterer Schutzmantel gelegt sein. Normalerweise werden optische Signale in Lichtleitfasern eingeführt, indem
man sie axial an dem freiliegenden Faserende einleitet. Es ist auch bereits vorgeschlagen worden, ein optisches
Signal in eine Faser durchdie Seite des Glasmantels nach
dem Beseitigen der gesamten Umhüllung in dem Lichtweg des Signals einzuleiten.
überraschenderweise konnten wir feststellen, daß es möglich
ist, ein optisches Signal in eine Lichtleitfaser der angegebenen Art durch die Faserumhüllung hindurch einzuführen
und daß es ebenso möglich ist, ein optisches Signal
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aus einer Lichtleitfaser der angegebenen Art durch die Faserumhüllung hindurch zu entnehmen. Diese Erkenntnisse
lassen sich in einer Anzahl Verfahren und Gerätschaften ausnützen. Eine besonders vorteilhafte Anwendung finden
die Erkenntnisse beim axialen Ausrichten zweier Lichtleitfasern zueinander und vor allem beim Verbinden der ausgerichteten
Fasern miteinander.
Zwei optische Fasern müssen häufig miteinander fluchtend
ausgerichtet werden, damit ein Signal mit geringstmöglichem Energieverlust von der einen Faser in die andere übergeleitet
werden kann. Häufig werden die zum Fluchten gebrachten Lichtleitfasern dann miteinander verbunden. Die Verbindung
kann eine üblicherweise als "Spleißung" bezeichnete Dauerverbindung sein, bei der die Fasern unmittelbar miteinander
verbunden werden, indem man sie miteinander verschmilzt oder indem man sie mit Hilfe eines Klebstoffs von
geeignetem Brechungsindex (d.i. ein Klebstoff, dessen Brechungsindex so gewählt ist, daß der Signalverlust einen
Minimalwert erreicht) miteinander verklebt. Die Verbindung kann aber auch trennbar ausgeführt werden, wozu die Faserenden
in zwei zusammenwirkende Teile eines Verbindungsstücks gelegt und anschließend die beiden Verbindungsstücke so
miteinander verbunden werden, daß die Fasern miteinander fluchtend ausgerichtet sind.
Die bekannten Verfahren zum gegenseitigen Ausrichten von Lichtleitfasern weisen erhebliche Nachteile auf. Bei den
meisten bekannten Verfahren werden die Außenränder der beiden Fasern, nicht aber ihre Kerne, zueinander ausgerichtet;
dabei ist die Ausrichtung der Kerne natürlich der den Signalverlust an der Verbindungsstelle entscheidend
bestimmende Faktor. Ein solches Verbindungsverfahren
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hängt in hohem Maße von der Geschicklichkeit des Ausführenden ab und es führt sehr häufig zu schlechten Ergebnissen,
weil der Kern oftmals nicht genau mittig in der Lichtleitfaser liegt. Ferner ist es bekannt, die Enden
zweier Lichtleitfasern dadurch zu verbinden, daß die Enden annähernd axial ausgerichtet und einander annähernd berührend
angeordnet werden, daß dann ein optisches Signal an dem der Verbindungsstelle abgewandten Ende der einen
Faser eingeleitet und das optische Signal an dem abgewandten Ende der anderen Faser aufgefangen wird, und daß die miteinander
zu verbindenden Enden hin und her bewegt werden, bis das aufgefangene Signal seinen Maximalwert erreicht, womit
die genaue Ausrichtung der Kerne der Verbindungsenden herbeigeführt ist. Mit diesem Verfahren lassen sich ausgezeichnete
Ergebnisse erzielen, es ist aber sehr unpraktisch, weil Verbindungsglieder zwischen der Fluchtungsstelle und
den abgewandten Enden der Lichtleitfasern hergestellt werden müssen. In der US-Patentschrift 4 215 937 ist ein Verfahren
beschrieben, nach welchem eine Lichtleitfaser in einem Teil eines Verbindungselements mittels einer optischen
Methode zentriert wird, bei der mit einem optischen Signal gearbeitet werden kann, das durch die Hülle in die Lichtleitfaser
eingeleitet wird, ohne daß eine Umhüllung durchsetzt werden müßte.
Mit der Erfindung wird demgegenüber ein Verfahren angegeben, nach dem die Enden einer ersten und einer zweiten
Lichtleitfaser der angegebenen Art axial fluchtend ausgerichtet werden können; nach diesem Verfahren werden die
Enden der Lichtleitfasern einander annähernd berührend und annähernd axial ausgerichtet angeordnet, dann wird ein
optisches Signal an einer in der Nähe des zu verbindenden Endes gelegenen Stelle auf die Umhüllung der ersten Licht-
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leitfaser gerichtet, so daß das Signal die Umhüllung
durchsetzt und in Richtung auf das auszurichtende Ende läuft, dann wird das optische Signal aus der zweiten Lichtleitfaser
durch deren Umhüllung hindurch an einer in der Nähe des zu verbindenden Endes gelegenen Stelle entnommen,
dann wird die Intensität des entnommenen Signals ermittelt, und schließlich wird eine der Lichtleitfasern bewegt, um
die Intensität des entnommenen optischen Signals auf den Maximalwert zu bringen. Vorzugsweise werden die ausgerichteten
Lichtleitfasern anschließend miteinander verbunden. Durch Anwendung des erfindungsgemaßen Verfahrens ergeben
sich schnell und einfach ausgezeichnete Spleißungen, bei denen ein Verlust von weniger als 0,3 dB je Verbindungsstelle
leicht und reproduzierbar erreicht werden kann.
Die bevorzugte Technik zum Verbinden der ausgerichteten Fasern besteht darin, an deren Enden einen härtbaren, fließfähigen
Klebstoff von passendem Brechungsindex zuzuführen. Vorzugsweise ist der Klebstoff polymerisierbar (dieser Ausdruck
soll auch Klebstoffe umfassen, die bereits Polymere darstellen, die aber noch weiter polymerisiert oder vernetzt
werden können). Der Klebstoff kann selbsthärtend sein (beispielsweise
ein Zweikomponenten-Epoxy- oder Cyanacrylat-Klebstoff), bevorzugt wird allerdings ein Klebstoff, der
erst polymerisiert, nachdem er nach dem Ausrichten der Lichtleitfasern eine bestimmte Behandlung erfahren hat. Vorzugsweise
geeignet sind photopolymerisierbare Klebstoffe, bei denen die Härtung durch Bestrahlen mit UV-Licht vorgenommen
werden kann, beispielsweise ein photoinitiierter Urethan-Acrylat-Klebstoff. Außerdem lassen sich andere
härtbare Klebstoffe, wie thermoplastische Materialien, etwa Butyratharze, anwenden. Allerdings sind thermoplastische
Werkstoffe auf erhöhter Temperatur zu halten, bis die
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Fasern ausgerichtet worden sind. Der ausgehärtete Klebstoff hat üblicherweise einen Brechungsindex von mindestens
1,4, vorzugsweise von mindestens 1,5, und er ist strahlungsdurchlässig für mindestens eine der Frequenzen,
die als Signal in den Lichtleitfasern eingesetzt werden (beispielsweise 840 bis 860 nm, 1280 bis 1320 nm
und 1450 bis 1550 nm).
Mit dem erfindungsgemäßen verbesserten Verfahren ist es
auch möglich, eine neue und verbesserte Technik zum Zuführen eines Klebstoffs passender Brechzahl anzuwenden.
Bei dieser Technik wird ein neuartiges Spleißhilfsmittel eingesetzt, das ebenfalls Gegenstand der Erfindung ist.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist daher ein Gegenstand, der für das Spleißen zweier Lichtleitfasern geeignet
ist und der umfaßt: (1) einen insgesamt rohrförmigen gestreckten Behälter mit zwei offenen Enden und einer kleinsten
Innenquerschnittsabmessung von 300 ,um und (2) eine Menge härtbaren Klebstoffs innerhalb des Behälters, welcher
Klebstoff die einzige Substanz im Behälterinneren ist und der sich in dem Behälter durch Oberflächenspannungswirkung
hält, wenn das Rohr bei Spleißtemperatur, d.h. bei vorzugsweise 23° C, waagerecht gehalten wird, und der nach der
Härtung für Strahlung von mindestens einer der Frequenzen durchlässig ist, die als Signale in Lichtleitfasern verwendet
werden. Der Behälter ist vorzugsweise als Rohr mit Kreisquerschnitt ausgeführt, er kann aber auch einen anderen
Querschnitt besitzen oder als offener Trog oder als sonstiger Behälter ausgebildet sein, sofern er nur den Klebstoff
aufnimmt und festhält; alle Behälter dieser Art sollen nachstehend unter dem Begriff "insgesamt rohrförmiger
Behälter" verstanden werden. Der Behälter kann nötigenfalls mit abnehmbaren Abschlußkappen versehen sein,
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mit denen die offenen Behälterenden verschlossen werden, damit der Klebstoff sauber bleibt, und die nötigenfalls
das Herauslaufen des Klebstoffs verhindern.
Bei der Anwendung dieses neuartigen Spleißhilfsmittels werden die Lichtleitfasern in den Klebstoff im Behälterinneren
geschoben und dann innerhalb des Behälters zum Fluchten gebracht. Der Behälter kann beispielsweise aus Quarzglas,
aus Metall oder aus einer Polymerverbindung bestehen, vorausgesetzt, daß er den erforderlichen Prozeß der Härtung des
Klebstoffs zuläßt (und bei der Härtung nicht beschädigt wird). Ein Vorteil der beschriebenen Technik ist, daß dank
des fließfähigen Zustands des Klebstoffs in der Umgebung der Fasern diese beim Einführen in den Klebstoff an ihren
Enden leichter sauber gehalten werden können. Ein weiterer Vorteil ist, daß die Umhüllung nicht von dem Faserende abgenommen
werden muß (obwohl man das, falls gefordert, natürlich tun kann).
Der Innendurchmesser der Behälter sollte so gewählt werden, daß sich die Fasern während des Ausrichtungsvorgangs ausreichend
bewegen können. Die Faserumhüllungen tauchen vorzugsweise in die Klebstoffmasse ein, und die kleinste Innenquerschnittsabmessung
des Behälters beträgt daher vorteilhafterweise mindestens das 1,6-fache, vorzugsweise das 3-bis
6-fache des Außendurchmessers der Faserumhüllung. Je größer die kleinste Innenabmessung des Behälters gewählt
wird, umso größer ist die Skala der Faserabmessungen, für die ein bestimmter Behälter geeignet ist, aber umso größer
ist auch die Schwierigkeit, einen polymerisierbaren Klebstoff in dem Behälter festzuhalten. Aus diesen Überlegungen
ergibt sich, daß die kleinste Querschnittsabmessung vorzugsweise mindestens 400 ,um beträgt, besser mindestens
750 ,um, insbesondere mindestens 1000 ,um, aber vorzugs-
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weise weniger als 3000 ,um, insbesondere weniger als
1500 ,um, beispielsweise 750 bis 1500 ,um. Wenn der
Behälter Kreisquerschnitt hat, ist die kleinste Innenabmessung in der Querschnittsebene natürlich der Innendurchmesser
des Behälters. Die Viskosität des in dem neuartigen Spleißhilfsmittel verwendeten härtbaren Klebstoffs
wird vorzugsweise so gewählt, daß er sich bei 23° C in dem horizontal liegenden Behälter halten kann, vorzugsweise
aber auch unter allen anderen Bedingungen, denen der Behälter vor dem Aushärten des Klebstoffs ausgesetzt sein
kann. Andererseits darf die Viskosität nicht so hoch sein, daß es schwierig wird, die optischen Lichtleitfasern unter
Spleißbedingungen in den Behälter einzuschieben und darin zu bewegen. Wir bevorzugen einen Kleber mit einer Viskosität
zwischen 750 und 2500 cP, vorzugsweise zwischen 1200 und 2500 cP, beispielsweise etwa 1600 cP; die hier angegebenen
Viskositäten wurden bei 23° C mit einem HBT Brookfield-Viskosimeter
mit Spindel Nr. SC4-27 bei 100 min"1 gemessen.
Mit dem neuartigen Spleißhilfsmittel lassen sich Spleißungen herstellen, die als solche neu sind. Nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung ist daher eine Spleißung zwischen zwei zueinander ausgerichteten Lichtleitfasern der
angegebenen Art vorgesehen, die durch eine Masse aus Klebstoff passender Brechzahl miteinander verbunden werden, wobei
der Klebstoff sich in einem insgesamt rohrförmigen, gestreckten
Behälter befindet, dessen kleinste Querschnittsabmessung 300 ,um beträgt und der die Fasern an keiner Stelle
berührt.
Eine weitere Technik der Vereinigung von zueinander ausgerichteten
Fasern ist das Verschmelzen der Faserenden. Dazu
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können bekannte Methoden, beispielsweise die Anwendung eines elektrischen Lichtbogens, angewandt werden. Derartige
Methoden setzen aber hohes Können des Arbeiters voraus und die Umhüllung muß von den Fasern entfernt werden.
Nach dem Spleißen der Lichtleitfasern kann die Spleißstelle nötigenfalls durch Aufschrumpfen einer wärmeschrumpfenden
Polymer-Tülle geschützt werden.
Eine weitere Technik für das Verbinden von gegeneinanderausgerichteten
Lichtleitfasern ist die Anbringung der Fasern in zusammengehörigen Teilen eines Verbindungsstücks für
Lichtleitfasern und das Befestigen der Teile des Verbindungsstücks aneinander. Bei dieser Methode können die Fasern
miteinander durch einen zwischenliegenden Körper verbunden werden. Vorzugsweise werden die zusammengehörigen Teile einstellbar
aneinander befestigt, so daß der Maximalwert des entnommenen Signals eingestellt werden kann. Nach vollzogener
Einstellung werden die Teile des Verbindungsstücks in der richtigen gegenseitigen Lage fixiert.
Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zum Ausüben der obenbeschriebenen Ausrichtungsmethode; die Vorrichtung
umfaßt:
(1) eine erste Halterung zum Halten einer ersten Lichtleitfaser der angegebenen Art in der Nähe ihres Endes;
(2) eine Einrichtung zum Erzeugen eines optischen Signals und zum Leiten des Signals auf die Umhüllung einer
ersten, in der ersten Halterung festgehaltenen Faser derart, daß das Signal durch die Umhüllung der ersten
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Faser in Richtung auf das Ende der Faser hindurchtritt;
(3) eine zweite Halterung zum Halten einer zweiten Lichtleitfaser der angegebenen Art in der Nähe ihres Endes
in einer solchen Position, daß das Ende der zweiten Faser das Ende einer ersten, von der ersten Halterung
festgehaltenen Faser annähernd berührt und annähernd auf das Ende ausgerichtet ist, und
(4) eine Einrichtung zum Entnehmen eines optischen Signals von einer zweiten, in der zweiten Halterung festgehaltenen
Faser durch die Umhüllung der zweiten Faser hindurch und zum Ermitteln der Intensität des entnommenen
Signals,
wobei mindestens eine der beiden Halterungen relativ zu der anderen in der Weise verstellbar ist, daß ein Maximalwert
des durch die Einrichtung (4) ermittelten optischen Signals erzielt und in der Weise eine genaue axiale Fluchtung zwischen
den Kernen der ersten und der zweiten Faser herbeigeführt werden kann.
Als signalerzeugende Einrichtung kann bei einem Gerät der beschriebenen Art beispielsweise ein Laser oder eine Leuchtdiode
dienen. Die Ausgangsgröße der Signalerzeugungseinrichtung kann nötigenfalls nach Maßgabe der Intensität des
entnommenen Signals verändert werden, so daß die Empfindlichkeit der Nachweiseinrichtung einen vorbestimmten Wert
(in richtiger Höhe) behält. Das ist beispielsweise erforderlich, wenn die Empfindlichkeit der Nachweiseinrichtung
abnimmt, wenn die Intensität des nachgewiesenen Signals über einen bestimmten Wert anwächst.
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Als Halterungen bei einem solchen Gerät sind ein Unterdruckspannfutter
oder eine Präzisionsnut oder andere bekannte Vorrichtungen geeignet.
Das Verstellen der beiden Halterungen kann manuell erfolgen, vorzugsweise ist aber eine Servomechanik vorgesehen,
die mindestens eine der Halterungen nach Maßgabe der Intensität des entnommenen Signals verstellt und somit die Fasern
aufeinander ausrichtet. An der Vorrichtung kann außerdem eine Einrichtung für die Abgabe eines fließfähigen
Klebstoffs passender Brechzahl an die Enden der Lichtleitfasern vorgesehen sein, vorzugsweise eine Einrichtung, die
einen Behälter mit einem solchen Klebstoff trägt, damit die Enden der Lichtleitfasern in der Klebstoffmasse ausgerichtet
werden können. Vorzugsweise ist an der Vorrichtung auch eine Einrichtung zum Härten eines solchen Klebstoffs
vorgesehen, z.B. eine Hochleistungs-ÜV-Lichtquelle.
Stattdessen kann die Vorrichtung aber auch mit einer Einrichtung zum Verschmelzen der Enden der Lichtleitfasern versehen
sein.
Wir haben zwei wichtige Einrichtungen erfunden, mit denen das Einführen eines optischen Signals in eine Lichtleitfaser
durch deren Umhüllung hindurch erleichtert wird. So hat es sich gezeigt, daß der Anteil des Signals, der die Umhüllung
durchdringt und in die Faser eintritt, wesentlich erhöht werden kann, wenn das optische Signal an einem gekrümmten
Abschnitt der Lichtleitfaser eintritt und die gegenseitige Ausrichtung zwischen Signalrichtung und Faser
zweckmäßig gewählt wird. Der Winkel zwischen dem Signal und der Tangente an die Faser am Auftreffpunkt des Signals
beträgt vorzugsweise höchstens 20°, insbesondere höchstens 10 und speziell praktisch 0°. Der Krümmungsradius des gekrümmten
Teils der Faser liegt vorzugsweise zwischen 3 und
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15 mm, insbesondere zwischen 4 und 8 mm. Ferner hat es sich gezeigt, daß durch Ansetzen eines geeigneten Koppelelements
an der Umhüllung der Faser (insbesondere an einem gekrümmten Abschnitt der Faser, wie oben angegeben), der
Signalbruchteil, der die Umhüllung durchdringt und in die Faser eintritt, erheblich erhöht werden kann. Das Koppelelement
sollte (a) der Oberfläche der Faserumhüllung angepaßt sein, (b) in der Bahn des auf die Faser gerichteten
Signals liegen und (c) den Bruchteil des Signals erhöhen, der durch die Umhüllung in die Faser eintritt. Es ließ sich
feststellen, daß der Bruchteil des Signals, der durch die Umhüllung in die Faser eintritt, deutlich erhöht werden
kann, indem man an der Eintrittsstelle des Signals auf der Umhüllung einen Klotz aus Polysiloxan oder einem anderen
federnd verformbaren Material anordnet. Eine ähnliche Verbesserung ergibt sich, wenn der Polysiloxanklotz durch ein
geeignetes Organ, beispielsweise einen Finger ersetzt wird, der in Wasser, Isopropylalkohol oder eine andere geeignete
Flüssigkeit getaucht war. Die Höhe des von dem Koppelelement auf die Faser ausgeübte Druck ist wichtig,
und ein zu hoher Druck kann die gewünschte Verbesserung herabsetzen oder ganz aufheben. Zwar ist ein gewisses Maß
an Übereinstimmung zwischen dem Koppelelement und der Faser erforderlich, aber ein zu hoher Druck, der sich bei
einem Verlust an Übereinstimmung und/oder bei Verwindung der Faser einstellen kann, muß vermieden werden. Das Koppelelement
muß natürlich durchlässig für das optische Signal sein, und die Brechzahl des Elements ist vorzugsweise größer
als die der Faserhülle, beispielsweise vorzugsweise mindestens 1,3, insbesondere 1,35. Es ist anzunehmen, daß das
Koppelelement Linsenwirkung ausübt und das optische Signal in günstiger Weise fokussiert. Wenn das optische Signal
erst einmal durch die Faserumhüllung gelangt ist, durch-
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setzt es vorzugsweise auch den Glasmantel und wird in
dem Kern fortgeleitet; das Signal kann sich aber auch innerhalb des Glasmantels oder sowohl in dem Mantel als
auch im Kern' fortpflanzen.
Schließlich hat sich auch gezeigt, daß die beiden oben angegebenen
Einrichtungen auch geeignet sind, den Bruchteil eines optischen Signals zu vergrößern, der an einer dafür
vorgesehenen Stelle aus einer Lichtleitfaser durch die Faserumhüllung hindurch entnommen werden kann. Bekanntlich
nimmt der Bruchteil eines optischen Signals, der aus einer Lichtleitfaser verloren geht, mit abnehmendem Krümmungsradius
der Faser zu, und das ist früher als ernsthafter Nachteil angesehen worden. Die Erfindung zieht daraus aber
nichtsdestoweniger Nutzen. Wenn ein Koppelelement der oben angegebenen Art an einem gekrümmten Abschnitt einer ein optisches
Signal mitführenden Lichtleitfaser angebracht wird, ist der Bruchteil des optischen Signals der im Bereich
des Koppelelements aus der Faser entnommen wird, beträchtlich größer als er an anderen Stellen an der Faser mit gleichem
Krümmungsradius ist.
Die genannten Erkenntnisse lassen sich bei der beschriebenen Ausrichtungsvorrichtung und -methode mit Erfolg anwenden.
So wird das optische Signal vorzugsweise auf einen gekrümmten Abschnitt der ersten Faser gerichtet, an der dieser gekrümmte
Abschnitt vorzugsweise einen Krümmungsradius zwischen 3 und 15 mm, insbesondere 4 bis 8 mm hat und der Winkel
zwischen dem Signal und der Tangente an die Faser am Eintrittspunkt des Signals vorzugsweise höchstens 20°, insbesondere
höchstens 10°, speziell praktisch 0° mißt. Vorzugsweise wird auch ein Koppelelement der oben angegebenen
Art an der ersten Faser angesetzt, insbesondere an einem ge-
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krüminten Abschnitt der ersten Faser. Um den entnommenen
und nachgewiesenen Bruchteil des Signals zu vergrößern, erhält vorzugsweise auch die zweite Faser einen gekrümmten
Abschnitt/ wobei die Tangente an den Krümmungsabschnitt vorzugsweise direkt in die Nachweiseinrichtung läuft, und/
oder an der zweiten Faser wird ein Koppelelement angebracht, das (a) an die Oberfläche der zweiten Faser angepaßt ist
und das (b) den entnommenen und nachgewiesenen Bruchteil des Signals vergrößert. Es empfiehlt sich ganz allgemein,
entsprechende Biegungen an der ersten und der zweiten Lichtleitfaser vorzusehen und an ihnen entsprechende Koppelelemente
anzusetzen; man kann für die beiden Fasern aber auch verschiedene Hilfsmittel verwenden.
Diese Erkenntnisse sind jedoch nicht nur in Fluchtungsgeräten
und für Fluchtungsverfahren zu verwenden, sie sind vielmehr auch zu anderen Zwecken einzusetzen, beispielsweise
für die Feststellung, ob in einer Lichtleitfaser ein Signal läuft oder nicht, für Verfahren zum Entnehmen eines bestimmten
Teilsignals aus einer ein Signal führenden Lichtleitfaser und für Verfahren zum Einspeisen eines optischen
Signals in eine Lichtleitfaser durch die Umhüllung der Faser.
Ein weiterer Gesichtspunkt der Erfindung ist ein Verfahren zum Feststellen eines optischen Signals in einer Lichtleitfaser,
bei welchem Verfahren (1) an einem gekrümmten Abschnitt der Faser ein Koppelelement angesetzt wird, das
(a) der Oberfläche der Faserumhüllung angepaßt ist und das
(b) den Bruchteil, der durch die Faserumhüllung hindurch von einem die Faser durchlaufenden optischen Signal entnomme"
wird, vergrößert, und bei dem (2) das entnommene Signal eine· Nachweiseinrichtung zugeführt wird. Die Nachweiseinrichtung
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vermag schnell festzustellen, ob die Intensität eines abgezweigten Signals einen bestimmten Schwellwert übersteigt
(was etwa unternommen werden kann, wenn die Unversehrtheit einer Faser nachgeprüft werden soll). Die Nachweiseinrichtung
kann auch einen Zahlenwert der Intensität eines abgezweigten Signals angeben; in diesem Falle kann
die Intensität des abgezweigten Signals zur Modifizierung einer weiteren Variablen benutzt werden. Das abgezweigte
Signal kann unmittelbar in eine neben dem Koppelelement vorgesehene Nachweiseinrichtung eingespeist werden. Das abgezweigte
Signal kann aber auch in eine zweite Lichtleitfaser eingeleitet werden, und die Nachweiseinrichtung kann an dem
anderen Ende der zweiten Lichtleitfaser angesetzt werden. Die Nachweiseinrichtung kann als Bestandteil einer Telekommunikationsanlage,
beispielsweise eines Telefons oder eines Computers, ausgebildet sein. Je kleiner der Krümmungsradius
der Faserbiegung ist, umso größer ist der Bruchteil des Signals, der in der Umgebung des Koppelelements aus der
Lichtleitfaser entnommen wird. Man kann auf diese Weise einen vorgegebenen Bruchteil eines optischen Signals aus einer
Lichtleitfaser abzweigen. Koppelelement und Krümmungsradius sind vorzugsweise einander angepaßt, so daß mindestens 0,5 %,
beispielsweise mindestens 1 % oder mindestens 2 %, aber höchstens 4 % und gewöhnlich höchstens 3 % eines optischen
Signals entnommen werden. Der Krümmungsradius liegt üblicher weise zwischen 3 und 15 mm, vorzugsweise zwischen 4 und 8 mm.
Außerdem sieht die Erfindung ein Verfahren zum Einführen eines optischen Signals in eine Lichtleitfaser der angegebenen
Art vor; bei diesem Verfahren wird (1) ein optisches Signal erzeugt, (2) das optische Signal an einen Faserabschnitt
geleitet, an dem ein Koppelelement anliegt, das (a) der Oberfläche der Faserumhüllung angepaßt ist, (b) im
Wege des auf die Faser gerichteten optischen Signals liegt
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und (c) den Bruchteil des durch die Faserumhüllung eingeführten
optischen Signals vergrößert. Das Koppelelement, das vorzugsweise in der oben beschriebenen Weise ausgeführt ist,
berührt vorzugsweise einen gekrümmten Abschnitt der Lichtleitfaser, und der Krümmungsradius des gekrümmten Abschnitts
liegt vorzugsweise zwischen3 und 15 mm, insbesondere zwischen 4 und 8 mm, und der Winkel zwischen dem Signal
und der Tangente an die Lichtleitfaser an der Auftreffstelle des Signals mißt vorzugsweise höchstens 20°, insbesondere
höchstens 10°, speziell praktisch 0°.
Außerdem stellt die Erfindung eine Vorrichtung dar, bestehend aus (1) einer Lichtleitfaser der angegebenen Art und
(2) einem optischen Koppelelement, das die Oberfläche der Faserumhüllung berührt und ihr angepaßt ist. Das Koppelelement
berührt vorzugsweise einen gekrümmten Abschnitt der Faser, und der Krümmungsradius des Abschnitts liegt vorzugsweise
zwischen 3 und 15 mm, insbesondere zwischen 4 und 8 mm. Die Vorrichtung kann außerdem (a) eine Einrichtung
zum Erzeugen eines optischen Signals aufweisen, die das Signal an der Lichtleitfaser durch das Koppelelement laufen
läßt, oder (b) eine Einrichtung zum Nachweis eines optischen Signals, das über ein Koppelelement aus der Faser
abgezweigt ist.
Die Erfindung wird durch die Zeichnung veranschaulxcht, die eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Ausrichten und Verbinden zweier Lichtleitfasern darstellt.
Nach der Zeichnung ist das Ende 32 einer ersten Lichtleitfaser 30 durch eine erste einstellbare Halterung 10 in eine
gewünschte Position gebracht, und eine erste Biegevorrich-
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MPO 766
tung 11 ruft einen gekrümmten Abschnitt 31 hervor.An dem
gekrümmten Abschnitt 31 der ersten Lichtleitfaser liegt ein erstes optisches Koppelelement 28 an. Das Ende 40
einer zweiten Lichtleitfaser 42 wird durch eine zweite einstellbare Halterung 12 in eine gewünschte Position gebracht,
und eine zweite Biegevorrichtung 13 ruft einen gekrümmten Abschnitt 41 in der Lichtleitfaser hervor. An
dem gekrümmten Abschnitt 41 der zweiten Lichtleitfaser liegt ein zweites optisches Koppelelement 34 an. Die Enden
32, 40 der ersten und der zweiten Lichtleitfaser liegen in einem Rohrstück 18, das einen durch UV-Licht härtbaren
Klebstoff 19 passender Brechzahl enthält und das von einem Rohrhalter 16 in der richtigen Position gehalten
wird. Ein Signalerzeuger 24 erzeugt ein optisches Signal, das durch eine Linse 26 oder eine andere Fokussiereinrichtung
und dann durch das optische Koppelelement läuft, bevor es auf die Umhüllung des gekrümmten Abschnitts 31 der ersten
Lichtleitfaser 30 auftrifft. Das optische Signal tritt in
die erste Faser 30 ein, verläuft weiter durch die zweite Faser 42 und gelangt schließlich an deren gekrümmten Abschnitt
41, wo ein Bruchteil des Signals durch das zweite Koppelelement 34 abgezweigt wird, von wo der Signalbruchteil
durch eine Linse 36 oder eine andere Fokussierungseinrichtung in einen Detektor 38 gelangt. Das von dem Detektor
38 aufgefangene Signal kann mittels eines Meßgeräts angezeigt werden und/oder kann einer Servomechanik 46 zugeführt
werden, die in Wirkverbindung mit den einstellbaren Halterungen 10 und 12 steht; mittels der Servomechanik 46
werden die Halterungen 10 und 12 automatisch relativ zueinander verstellt, um den Maximalwert des nachgewiesenen Signals
zu ermitteln und dadurch die Fluchtung der Lichtleitfasern zu gewährleisten, ohne daß die Bedienungsperson dazu
besondere Fachkenntnisse einzusetzen hätte. Detektor 38
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und Signalerzeuger 24 sind vorzugsweise so zusammengeschaltet, daß die Intensität des erzeugten Signals automatisch
auf einen Wert eingestellt wird, bei dem das nachzuweisende Signal im Bereich der höchsten Empfindlichkeit
des Detektors liegt, und daß vorzugsweise zusätzlich der Detektor auf unnötige Intensitätsänderungen des erzeugten
Signals nicht anspricht. Die Vorrichtung weist außerdem eine UV-Lichtquelle 20 mit zugehöriger Fokussierungseinrich-•
tung, etwa einer Linse 22, auf. Wenn die Lichtleitfaserenden 32 und 40 miteinander genau fluchten, wird die UV-Lichtquelle
solange eingeschaltet, daß der Klebstoff aushärten kann.
Zur Veranschaulichung der Erfindung dient außerdem das folgende Beispiel:
Ein automatisches Gerät der dargestellten Art wurde zum Spleißen zweier genau gleichartiger Lichtleitfasern benutzt.
Die Lichtleitfasern (Corning Glass, Handelsmarke Glass Code 1516) besaßen einen Glaskern von 50 .um Durchmesser,
einen Glasmantel mit 125 ,um Außendurchmesser und eine Polyacrylat-Umhüllung von 250 ,um Außendurchmesser.
Die Umhüllung wurde an den Faserenden entfernt, und die blanken Faserenden wurden aufgespalten, um saubere Flächenenden
etwa 3 mm vom Ende der Umhüllung zu erhalten. Denn wurde jede der Fasern in der richtigen Position in der Halterung
und der Biegeeinrichtung festgelegt. Jede Halterung besaß zwei einander gegenüberstehende Platten, von denen
die eine eine Nut zur Aufnahme der Lichtleitfaser aufwies. Jede Biegeeinrichtung bestand aus einem runden Zapfen
von etwa 5 mm Radius und wies eine Umfangsnut auf, in die
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MPO 766
die Lichtleitfaser eingelegt wurde. Als Koppelelement diente jeweils ein Rechteckblock eines Polydimethylsiloxans
mit einer Brechzahl von etwa 1,41 und einer Härte etwa 45 Shore A (im ungehärteten Zustand ist dieses Material
bei General Electric unter der Handelsbezeichnung RTV 108 oder RTV 615 erhältlich). Als Signalerzeuger diente
eine Infrarot-Hochleistungsleuchtdiode mit einem Maximum bei etwa 840 nm (bei RCA unter der Handelsbezeichnung
SG1010 erhältlich) mit zugehöriger Elektronik, und das
Signal wurde durch das erste Koppelelement ungefähr tangential auftreffend gegen den gekrümmten Abschnitt der ersten
Lichtleitfaser gerichtet.
Als Detektor diente eine infrarotempfindliche PIN-Diode (Hewlett-Packard, Handelsbezeichnung 4707-8134) mit zugehöriger
Elektronik; der Detektor wurde so aufgestellt, daß er ein Signal auffangen konnte, das tangential aus dem gekrümmten
Abschnitt der zweiten Lichtleitfaser und durch das zweite Koppelelement verlief. Signalerzeuger und Signaldetektor
waren in der oben beschriebenen, bevorzugten Weise zusammengeschaltet, und der Detektor lag an einer Servomechanik,
die die Halterungen automatisch so bewegte, daß das von dem Detektor aufgenommene Signal maximiert wurde.
Zu der Servomechanik gehörte ein Mikroprozessor (Intel, Handelsbezeichnung 8085) mit zugehörigem Speicher, Schnittstelle
und Stromversorgung. Der Rohrhalter nahm ein Stück Quarzglasrohr auf (Innendurchmesser 1000 ,um, Außendurchmesser
2000 ,um, Länge etwa 1,3 cm); das Rohrstück enthielt einen unter UV-Strahlung polymerisierbaren Klebstoff,
dessen Brechzahl in gehärtetem Zustand bei etwa 1,54 lag. Der Klebstoff bestand aus etwa gleichen Gewichtsteilen eines
ürethan/Acrylat-Oligomers (von Polymer Systems, Handelsbezeichnung Purelast 186) und Isobornylacrylat sowie einer
kleinen Menge Photo-Reaktionsinitiator.
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MPO 766
Die beiden Halterungen wurden zunächst mit großem Abstand voneinander aufgestellt, so daß das mit Klebstoff
gefüllte Rohrstück zwischen die Faserenden eingeführt werden konnte. Dann wurden die Halterungen einander genähert,
so daß die Faserenden in das klebstoffgefüllte Rohrstück eingeschoben werden konnten, bis die Faserenden
in der Mitte des Rohrstücks einander fast berührten. Danach wurden die Fasern genau gegeneinander ausgerichtet. Nach
einwandfreiem Fluchten wurde das UV-Licht eingeschaltet, um den Klebstoff polymerisieren zu lassen.
Es entstand eine hervorragende Spleißung.
Die Erfindung ist anhand von Lichtleitfasern mit Kern, Glasmantel und Umhüllung beschrieben worden; natürlich ist
die Erfindung prinzipiell und unter Einführung etwa nötiger Abwandlungen auch für andere Lichtleitfasern anwendbar,
z.B. für kunststoffummantelte Quarzfasern (PCS) und für sämtliche Kunststoffasern.
Ende der Beschreibung.
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Claims (60)
1. Vorrichtung zum gegenseitigen Ausrichten der Enden einer ersten und einer zweiten Lichtleitfaser, von denen jede
einen Kern und eine den Glasmantel umgebende Umhüllung aufweist, und mit einer Einrichtung zum Positionieren
derart, daß die Faserenden miteinander fluchten und einander berühren,
gekennzeichnet durch
gekennzeichnet durch
(1) eine erste Halterung (10), die eine erste Lichtleitfaser
(30) in der Nähe ihres Endes (32) hält,
(2) eine Einrichtung (24) zum Erzeugen eines optischen Signals und zum Ausrichten des Signals auf die Umhüllung
einer in der ersten Halterung (10) festgehal-
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München-Bogenhausen, Poschingerstraße 6 · Telegramm: Chemindus München · Telefon: (089) 98 32 22 · Telex: 5 23 992 (abitz d)
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MPO 7GG
tenen ersten Lichtleitfaser (30), so daß das Signal durch die Umhüllung hindurch sich in Richtung auf
..das Ende (32) der ersten Faser bewegt,
(3) eine zweite Halterung (12), die eine zweite Lichtleitfaser (42) in der Nähe ihres Endes (40) in einer Position
hält, in der das Ende der zweiten Faser annähernd an das Ende (32) einer von der ersten Halterung
(10) festgehaltenen ersten Lichtleitfaser (30) anstößt und mit diesem Ende axial fluchtet, und durch
(4) eine Einrichtung zum Entnehmen eines optischen Signals aus einer von der zweiten Halterung (12) festgehaltenen
zweiten Lichtleitfaser (42) durch die Umhüllung der zweiten Faser hindurch und zur Ermittlung der Intensität
des entnommenen Signals,
wobei mindestens eine der beiden Halterungen (10, 12) relativ
zu der anderen verstellbar ist, um den Maximalwert des von der Einrichtung Zf.(4) aufgenommenen optischen
Signals einzustellen und dadurch die Kerne der ersten und der zweiten Lichtleitfaser genau axial zueinander auszurichten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine erste Biegevorrichtung (11) zum Aufrechterhalten eines gekrümmten
Abschnitts (31) in einer von der ersten Halterung (10) festgehaltenen ersten Lichtleitfaser (30), wobei das
optische Signal auf den gekrümmten Abschnitt (31) der ersten Faser gerichtet ist, und durch eine zweite Biegevorrichtung
(13) zum Aufrechterhalten eines gekrümmten Abschnitts (41) in einer von der zweiten Halterung (12) festgehaltenen
zweiten Lichtleitfaser (42), wobei das optische Signal an dem gekrümmten Abschnitt (41) der zweiten Lichtleitfaser
(42)entnommen wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
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MPO 7 66
die beiden gekrümmten Abschnitte (31, 41) in den beiden Lichtleitfasern (30, 42) einen Krümmungsradius
zwischen 3 und 15 ram aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Ansetzen eines
ersten Koppelelements (28) an eine von der ersten Halterung (10) festgehaltene erste Lichtleitfaser (30),
welches Koppelelement (a) der Oberfläche der Umhüllung der ersten Lichtleitfaser (30) angepaßt ist, (b) in
der Bahn eines von der Einrichtung nach Zf. (2) erzeugten optischen Signals liegt und (c) den Bruchteil eines
durch die Umhüllung der ersten Lichtleitfaser (30) hindurch gelangenden, von der Signalerzeugungseinrichtung
nach Zf. (2) erzeugten Signals vergrößert.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Ansetzen eines
zweiten Koppelelements (34) an eine von der zweiten Halterung (12) festgehaltene zweite Lichtleitfaser (42),
welches Koppelelement (a) der Oberfläche der Umhüllung der zweiten Lichtleitfaser (42) angepaßt ist und (b) den
Bruchteil des optischen Signals vergrößert, der von der
zweiten Lichtleitfaser (42) entnommen und von der Einrichtung nach Zf. (4) nachgewiesen wird, wenn ein optisches
Signal die zweite Lichtleitfaser (42) durchsetzt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus Polysiloxan oder
einem anderen federnd verformbaren Mcterial besteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus einem Material
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besteht, das eine Brechzahl von mindestens 1,35 hat.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Verschmelzen
der Enden (32, 40) der ersten und der zweiten Lichtleitfaser (30, 42), die von der ersten und der zweiten
Halterung (10, 12) festgehalten werden.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet
durch eine Einrichtung zum Abgeben eines fließfähigen Klebstoffs (19) passender Brechzahl an die
Enden (32, 40) der ersten und der zweiten Lichtleitfaser (30, 42), die von der ersten und der zweiten Halterung
(10, 12) festgehalten werden.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (16) zum Halten eines Rohrstücks (18), in
dem sich ein Klebstoff (19) passender Brechzahl befindet und dessen Innendurchmesser deutlich größer als der
Außendurchmesser der Umhüllung der Lichtleitfasern (30, 42) ist und in welchem die Enden (32, 40) der beiden
Lichtleitfasern (30, 42) zur Flucht gebracht werden könne
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Härten eines Klebstoffs (19)
passender Brechzahl, der den Enden (32, 40) der beiden Lichtleitfasern (30, 42) zugeführt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Härtungseinrichtung eine Hochleistungs-UV-Lichtquelle
(20) dient.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Servomechanik (46) , die min-
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destens eine der beiden Halterungen (10, 12) nach Maßgabe
der Intensität des abgezweigten optischen Signals zu verstellen vermag.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zur Modifizierung
der Intensität des von der Einrichtung nach Zf. (2) erzeugten optischen Signals nach Maßgabe der Intensität
des abgezweigten optischen Signals, so daß die Empfindlichkeit der Nachweiseinrichtung nach Zf. (4) auf
einem hohen Wert gehalten wird.
15. Verfahren zum axialen Ausrichten der Enden von zwei Lichtleitfasern zueinander, von denen jede einen Kern,
einen den Kern umgebenden Mantel und eine den Mantel umgebende Umhüllung aufweist, indem die Enden der Lichtleitfasern
einander nahe gegenübergestellt und ungefähr axial zueinander ausgerichtet werden, indem in die erste
Lichtleitfaser ein optisches Signal eingeleitet wird, indem das optische Signal in der zweiten Lichtleitfaser
nachgewiesen wird und indem mindestens eine der Fasern so bewegt wird, daß die Intensität des nachgewiesenen
optischen Signals einen Maximalwert erhält, dadurch gekennzeichnet, daß das optische Signal zu der Umhüllung
der ersten Lichtleitfaser an eine Stelle in der Nähe des auszurichtenden Endes gerichtet wird, sodaß das Signal
die Umhüllung in Richtung auf das auszurichtende Ende durchsetzt, und daß das optische Signal aus der
zweiten Lichtleitfaser durch deren Umhüllung an einer Stelle in der Nähe des auszurichtenden Endes entnommen
wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein gekrümmter Abschnitt in der ersten Lichtleitfaser
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in der Nähe des zu verbindenden Endes ausgebildet wird, und daß das optische Signal auf den gekrümraten Abschnitt
der ersten Lichtleitfaser gerichtet wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius des gekrümmten Abschnitts der
Faser zwischen 3 und 15 mm liegt und der Winkel zwischen dem optischen Signal und der Tangente an die Faser am
Auftreffpunkt des Signals 20° nicht überschreitet.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein gekrümmter Abschnitt in der
zweiten Lichtleitfaser in der Nähe des zu verbindenden Endes ausgebildet wird, und daß das optische Signal von
dem gekrümmten Abschnitt der zweiten Lichtleitfaser entnommen wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß (1) an der ersten Lichtleitfaser
ein erstes Kopplungselement angeordnet wird, das (a) an die Oberfläche der Umhüllung der ersten Lichtleitfaser
angepaßt ist, (b) in der Bahn des auf die erste Lichtleitfaser gerichteten optischen Signals liegt und (c)
den Bruchteil des optischen Signals vergrößert, der die Umhüllung der ersten Lichtleitfaser durchsetzt,
und daß (2) an der zweiten Lichtleitfaser ein zweites Kopplungselement angeordnet wird, das (a) an die Oberfläche
der Umhüllung der zweiten Lichtleitfaser angepaßt ist und (b) den Bruchteil des optischen Signals vergrössert,
der entnommen und nachgewiesen wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungselement aus einem Polysiloxan oder einem
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anderen federnd verformbaren Material besteht.
21.- Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kopplungseleinent aus einer Flüssigkeit besteht.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungseleinent als Bauteil
aus einem Werkstoff ausgebildet ist, dessen Brechzahl mindestens 1,35 beträgt.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtung der Lichtleitfasern
mittels einer Servomechanik vorgenommen wird, die auf das entnommene optische Signal anspricht.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das optische Signal von einem Laser
oder einer Leuchtdiode erzeugt wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Intensität des auf die Uiahüllung
der ersten Lichtleitfaser gerichteten optischen Signals nach Maßgabe der Intensität des aus der zweiten Lichtleitfaser
entnommenen optischen Signals modifiziert wird, so daß die Empfindlichkeit der zum Nachweis der Intensität
des entnommenen Signals dienenden Nachweiseinrichtung1 auf einem hohen Viert gehalten werden kann.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 .bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Flucht gebrachten Lichtleitfasern miteinander verschmolzen werden.
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27. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Flucht gebrachten Lichtleitfasern
mittels eines Klebstoffs passender Brechzahl miteinander verbunden werden.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern ihre axiale Ausrichtung in einem insgesamt
rohrförmigen Behälter erfahren, der einen fließfähigen Klebstoff passender Brechzahl enthält und dessen
Innendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser der Umhüllung der Lichtleitfasern.
29. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff polymerisierbar ist und
durch Polymerisation gehärtet wird.
30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff durch Licht polymerisierbar ist.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der beiden Lichtleitfasern
in einem Teil eines Verbinders für Lichtleitfasern angeordnet ist.
32. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern in jeweils einem zugeordneten Teil eines Verbindungsstücks
für Lichtleitfasern montiert werden und daß diese Teile des Verbindungsstücks einstellbar aneinander
befestigt und so eingestellt werden, daß die Intensität des entnommenen optischen Signals auf ihren
Höchstwert gebracht wird.
33. Spleißung zwischen zwei axial zueinander ausgerichteten Lichtleitfasern, die durch ein Quantum Klebstoff passen-
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der Brechzahl miteinander verbunden sind, wobei jede
Lichtleitfaser einen Kern, einen den Kern umgebenden Mantel und eine den Mantel umgebende Umhüllung aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spleißung von einem insgesamt rohrförmigen, gestreckten Behälter umgeben
ist, der das Quantum Klebstoff passender Brechzahl enthält und dessen kleinste Querschnittsabmessung
mindestens 300 ,um beträgt und der die Lichtleitfasern
an keiner Stelle berührt.
34. Spleißung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende jeder Umhüllung innerhalb der Klebstoffmasse
passender Brechzahl liegt, und daß der Innendurchmesser des Behälters gleich dem 3 bis 6-fachen Außendurchmesser
der Umhüllung ist.
35. Verfahren zum Nachweis eines optischen Signals in einer Lichtleitfaser, die einen Kern, einen den Kern umgebenden
Mantel und eine den Mantel umgebende Umhüllung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
(1) an. einem gekrümmten Abschnitt der Lichtleitfaser ein Kopplungselement angeordnet wird, das (a) der
Oberfläche der Faserumhüllung angepaßt ist und
(b) den Bruchteil des durch die Faserumhüllung hindurch entnommenen optischen Signals vergrößert,
wenn ein optisches Signal die Lichtleitfaser durchsetzt, und daß
(2) jedes entnommene optische Signal durch eine Nachweiseinrichtung
geleitet wird.
36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nachweiseinrichtung neben dem Koppelelement angeordnet
wird.
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37. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß das entnommene Signal in eine zweite Lichtleitfaser
eingeleitet wird, und daß die Nachweiseinrichtung sich am abgewandten Ende der zweiten Lichtleitfaser
befindet.
38. Verfahren nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß (a) der Krümmungsradius des gekrümmten
Abschnitts der Lichtleitfaser und (b) das Koppelelement einander so angepaßt werden, daß 0,5 %
bis 4 % eines die Lichtleitfaser durchlaufenden optischen Signals entnommen werden.
39. Verfahren nach einem der Ansprüche 35 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus Polysiloxan
oder einem anderen federnd verformbaren Material besteht.
40. Verfahren nach einem der Ansprüche 35 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus einer Flüssigkeit
besteht.
41. Verfahren zum Einführen eines optischen Signals in
eine aus Kern, den Kern umgebendem Mantel und dem Mantel umgebender Umhüllung bestehende Lichtleitfaser, dadurch
gekennzeichnet, daß das optische Signal auf einen Abschnitt der Lichtleitfaser gerichtet wird, an
welchem ein Kopplungselement anliegt, das (a) der Oberfläche der Faserumhüllung angepaßt ist, (b) in der Bahn
des auf die Lichtleitfaser gerichteten optischen Signals liegt und (c) den Bruchteil des die Lichtleitfaserumhüllung
durchsetzenden optischen Signals vergrößert.
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42. Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
daß das Koppelelement an einem gekrümmten Abschnitt der Lichtleitfaser anliegt.
43. Verfahren nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius des gekrümmten Abschnitts zwischen
3 und 15 mm liegt.
44. Verfahren nach einem der Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen dem Signal und
der Tangente an die Lichtleitfaser an dem Auftreffpunkt des Signals 20° nicht überschreitet.
45. Verfahren nach einem der Ansprüche 41 bis 4A, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus einem
Polysiloxan oder einem anderen federnd verformbaren Material besteht.
46. Verfahren nach einem der Ansprüche 41 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus einer Flüssigkeit
besteht.
47. Vorrichtung mit einer aus einem Kern, einem den Kern umgebenden Mantel und einer den Mantel umgebenden Umhüllung
bestehenden Lichtleitfaser, gekennzeichnet durch ein optisches Koppelelement, das an der Oberfläche
der Faserumhüllung anliegt und dieser Oberfläche angepaßt ist.
48. Vorrichtung nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement an einem gekrümmten Abschnitt der-Faser
anliegt.
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49. Vorrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius des gekrümmten Abschnitts
3 bis 15 mm beträgt.
50. Vorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius zwischen 4 und 8 mm beträgt.
51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus einem
Polysiloxan oder einem anderen federnd verformbaren Material besteht.
52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelelement aus einer Flüssigkeit
besteht.
53. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß sie außerdem mit einer Einrichtung
zum Erzeugen eines optischen Signals und zum Weiterleiten des Signals durch das Koppelelement auf die Faser
ausgestattet ist.
54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß ferner eine Vorrichtung.zum
Nachweis eines von der Faser über das Koppelelement entnommenen optischen Signals vorgesehen ist.
55. Gegenstand zur Verwendung beim Spleißen zweier Lichtleitfasern,
mit einem insgesamt rohrförmigen, gestreckten Behälter mit zwei offenen Enden und darin befindlichem
härtbaren Klebstoff passender Brechzahl, dadurch gekennzeichnet, daß (1) die kleinste Innenquerschnittsabmessung
des Behälters 300 .um beträgt, und daß (2) der härtbare Klebstoff das einzige in dem Behälter be-
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findliche Material ist, das in dem Behälter durch
Oberflächenspannungswirkung gehalten wird, wenn das Rohrstück bei 23° C horizonal gehalten wird.
56. Gegenstand nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß die größte Innenquerschnittsabmessung des Behälters
weniger als 3000 ,um beträgt.
57. Gegenstand nach Anspruch 55 oder 56, dadurch gekennzeichnet, daß die kleinste Innenquerschnittsabmessung
des Behälters mindestens 750 ,um beträgt.
58. Gegenstand nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet,
daß die kleinste Innenquerschnittsabmessung des Behälters 750 bis 1500 ,um beträgt.
59. Gegenstand nach, einem der Ansprüche 55 bis 58, dadurch
gekennzeichnet, daß der härtbare Klebstoff bei 23° C eine Viskosität zwischen 1200 und 2000 cP besitzt.
60. Gegenstand nach einem der Ansprüche 55 bis 59, dadurch gekennzeichnet, daß er mit abnehmbaren Abschlußkappen
versehen ist, die die offenen Enden des Behälters verschließen.
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