DE3211595A1 - Bruch- und versatzabschirmung eines lemniskatenschildes - Google Patents
Bruch- und versatzabschirmung eines lemniskatenschildesInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
DIPL.-ING. BUSCHHOFF
Dipl. Ing. HENNICKE
Dipl. Ing. VOLLBACH
KAISER-WILHELM-RING 24
5000 KÖLN 1
Reg.-Nr.
Ak"!n/'; r~Gw~8220~| Köln, den 23.3.1982
bitte angeben VO/kr
Annu: Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia, 4670 Lünen
Titel: Bruch- und Versatzabschirmung eines Lemniskatenschildes
Die Erfindung betrifft eine Bruch- und Versatzabschirmung eines Lemniskatenschildes, insbesondere mit geteilter Liegendschwelle
und in dem Schreitwerkskanal zwischen den Liegendkufen angeordnetem Schreitwerk, dessen Führungsgestänge
sich an Führungen der Liegendkufen führt.
Es ist bekannt, die für den Einsatz in untertägigen Gewinnungsbetrieben
verwendeten Ausbauschilde mit durch ein Lemniskatengetriebe geführtem Bruchschild, die sogenannten
Lemniskatenschilde, mit einer geteilten Liegendschwelle auszustatten, deren Liegendkufen sich unabhängig voneinander
auf Unebenheiten des Liegenden einstellen können. Dabei können die Schreitwerke in den Schreitwerkskanälen angeordnet
sein, die von den Zwischenräumen zwischen den benachbarten Liegendkufen der Lemniskatenschilde gebildet
werden. Die Schreitwerke weisen zumeist ein aus zwei Federstangen bestehendes Führungsgestänge mit einem eingescherten
hydraulischen Schreitzylinder auf. Die Führungsstangen sind an ihren abbaustoßseitigen Enden in einem Stangenkopf
verbunden und am Strebförderer oder einem sonstigen Schreitwiderlager angeschlossen. An dem bergestoßseitigen
Ende sind die Führungsstangen in einem Führungselement verbunden,
welches sich an KulissenfUhrungen der Liegendkufen
führt. Die Schreitzylinder sind zwischen den Liegendkufen
und dem Führungselement eingeschaltet (DE-OS 25 40 091)e
Bei den bekannten LemniSkatenschilden ergibt sich unter
den üblichen Einsatzbedingungen im allgemeinen die Notwendigkeit, den Schreitwerkskanal zwischen den Liegendkufen
mit dem hier angeordneten Schreitwerk gegen Zulauf von Bergematerial aus dem Bruch- bzw. Versatzraum zu schützen»
Zu diesem Zweck kann an dem lenkergeführten Bruchschild ein Bruchschildkasten angelenkt sein, der mit dem bergestoßseitigen
Ende der Liegendschwelle gelenkbeweglich verbunden ist (DE-PS 24 51 757). Ferner ist es bekannt, zum
Schütze des Strebraumes gegenüber dem Bruch- oder Versatzraum eine Bruch- bzw. Versatzabschirmung vorzusehen, die
aus an den schreitenden Ausbaueinheiten angeordneten Abschirmelementen, z.B. sich schuppenartig übergreifenden,
schwenkbar aufgehängten Abschirmplatten od.dglβ besteht
(DE-OS 22 12 994)ο
Bei den bekannten Lemniskatenschilden mit im Schreitwerkskanal
zwischen den Liegendkufen angeordnetem Schreitwerk besteht im Einsatz die Gefahr, daß sich das Schreitwerk
zwischen den Liegendkufen einklemmt. Beim Ausschub des Schreitzylinders wird auf die Liegendkufen ein Moment im
Sinne einer Annäherung ihrer bergestoßseitigen Enden ausgeübt, welches unter Umständen zu einem Verklemmen oder
sogar zu einem Blockieren des Schreitwerks zwischen den Liegendkufen führt. Unebenheiten des Liegenden begünstigen
die Tendenz der Liegendkufen, sich mit ihren bergestoßseitigen Enden aufeinander zuzubewegen.
Aufgabe der Erfindung ist es vor allem, eine Bruch- und Versatzabschirmung zu schaffen, die sich durch möglichst
einfache und robuste Ausführung sowie durch einfache Montage und Demontage auszeichnet und welche demzufolge die
Möglichkeit bietet, den Lemniskatenschild je nach den Einsatzbedingungen
mit oder ohne Bruch- und Versatzabschirmung zum Einsatz zu bringen oder aber die Abschirmung den
jeweiligen Einsatzbedingungen anzupassen. Dabei soll die
erfindungsgemäße Bruch- und Versatzabschirmung vorzugsweise auch so ausgebildet sein, daß die vorgenannten Verklemmungen
und Blockierungen des Schreitwerks im Schreitwerkskanal zuverlässig vermieden werden, sofern der
Schreitwerkskanal, was vorteilhaft ist, zur Aufnahme des Schreitwerks herangezogen wird.
Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die im Seitenabstand zueinander angeordneten
Lenker des Lemniskatengetriebes mit Anschlüssen für den
lösbaren Anschluß von Abschirmplatten versehen sind.
Nach der Erfindung weisen also die parallelen Lenker, und zwar vorzugsweise die bergestoßseitigen Lenker des Lemniskatengetriebes
besondere Anschlüsse für den lösbaren Schnellanschluß mindestens einerAbschirmplatte auf, welche
den unterhalb des Bruchschildes liegenden Raum zwischen den Lenkern zum Versatz- bzw. Bruchraum hin abschirmt, so
daß hier kein Bergematerial aus dem Versatz- bzw. Bruchraum in den Strebraum und den Ausbauraum fließen kann.
Bei einem LemniSkatenschild mit geteilter Liegendschwelle und mit im Schreitwerkskanal zwischen den Liegendkufen
angeordnetem Schreitwerk wird demgemäß der Schreitwerkskanal bergestoßseitig durch die an den Lenkern angeschlossene
Abschirmplatte(n) zuverlässig abgedichtet. In bevorzugter Ausführung weisen die Lenker jeweils mehrere im Abstand
übereinander angeordnete Anschlüsse für Abschirmplatten auf. Diese Anordnung bietet die Möglichkeit, je
nach Bedarf mehrere einander schuppenartig übergreifende Abschirmplatten an den funktionsgleichen Lenkern des Lemni
Skatengetriebes anzubringen. Die Anordnung wird erfindungsgemäß
vorteilhafterweise so getroffen, daß die Abschirmplatte (n) als die Liegendkufen des Lemniskatenschildes
in ihrem Mindestabstand distanzierendes Distanzelement
dient bzw. dienen. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verhindern also die Abschirmplat-
ten zugleich das Einklemmen und Blockieren des Schreitwerks in dem Schreitwerkskanal, da sie die den Schreitwerkskanal
"bildenden Liegendkufen in ihrem Mindestabstand zueinander distanzieren, ohne im übrigen aber die unabhängigen
Einstellbewegungen der Liegendkufen zu behindernβ
Es empfiehlt sich, den Anschluß des oder der Abschirmplatten an den Lenkern schwenkbeweglich so auszuführen, daß
die Abschirmplatten gegen den Druck aus dem Versatz- bzwo
Bruchraum zuverlässig am Ausbau abgestutzt sind, andererseits aber in Gegenrichtung, also zum Versatz- bzw, Bruchraum
hin ausschwenken können, so daß etwaiges in den Schreitwerkskanal eingedrungenes Feingut, zeB. Feinkohle
u.dgl., beim Schreitvorgang des LemniSkatenschildes nach
hinten aus dem Schreitwerkskanal herausgelangen kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, welche
diese Eigenschaft aufweist, bestehen die Anschlüsse der Lenker aus Riegelöffnungen, in die ein Steckriegel einführbar
ist, welcher die Abschirmplatte trägt. Die Riegelöffnungen sind dabei vorzugsweise nach Art von Langlöchern
od.dgl. ausgebildet, zweckmäßig derart, daß die Achsen der Langlöcher zur Lenkerachse unter einem spitzen Winkel zur
Lenkerachse geneigt ist. Es versteht sich, daß durch die eingeschaltete(n) Abschirmplatte(n) die Bewegungsfreiheit
der Liegendkufen und der Lenker des Lemniskatenschildes,
insbesondere die Beweglichkeit zur Anpassung des Lemniskatenschildes an Liegendunebenheiten, nicht beeinträchtigt
wird. Bei Verwendung eines einfachen Steckriegels zum Anschluß der Abschirmplatten wird die Anordnung vorteilhafterweise
so getroffen, daß die Abschirmplatte ihrerseits leicht lösbar und in Achsrichtung des Steckriegels frei
beweglich an diesem angeschlossen werden kann, so daß sie den Einstellbewegungen der Liegendkufen und entsprechend
den Einstellbewegungen des Steckriegels zu folgen vermag» Der Steckriegel wird zu diesem Zweck vorteilhafterweise
mit einer Schlitz- oder LanglochfUhrung versehen, in welche die Abschirmplatte, vorzugsweise mittels eines An-
schlußhakens od.dgl., einhängbar ist.
Mit Hilfe der vorgenannten Steckriegel-Verbindung lassen sich die Abschirmplatten vom Schildraum her einbauen und
im Bedarfsfall auch wieder ausbauen und ggf. gegen Abschirmplatten anderer Längen ersetzen. Der Steckriegel erhält
hierbei zweckmäßig an seinen beiden Enden Jeweils einen
hakenartigen Bolzenkopf, der in die betreffende Riegelöffnung des Lenkers vom Schildraum her frei einführbar ist.
Dabei sind die Riegelöffnungen der Lenker und die hakenförmigen Bolzenköpfe des Steckriegels so ausgebildet, daß
ein gewisses Längs- und Gelenkspiel des Steckriegels in den Riegelöffnungen vorhanden ist, welches die relativen Einstellbewegungen
der Liegendkufen in Anpassung an Liegendunebenheiten ermöglicht. Zur Vereinfachung und Erleichterung
der Montage und Demontage der Abschirmplatten wird der Steckriegel vorzugsweise so ausgebildet, daß seine Schlitzoder
LanglochfUhrung im Bezug auf die Steckriegelmitte axial versetzt angeordnet ist, derart, daß der Abstand des
einen Bolzenkopfes von der Schlitz- oder Langlochführung größer ist als der Abstand des anderen Bolzenkopfes von
der Schlitz- oder LanglochfUhrung. Der erfindungsgemäße Steckriegel besteht im übrigen vorteilhafterweise aus einem
Riegelbolzen, der zwischen seinen beiden hakenartigen Bolzenköpfen, zur Bolzenmitte versetzt, eine Verbreiterung
aufweist, welche die Schlitz- oder Langlochführung bildet.
Im allgemeinen empfiehlt es sich, zwischen die bergestoßseitigen
Lenker des Lemniskatengetriebes mehrere sich überlappende
Abschirmplatten einzuschalten, wobei zumindest die untere Abschirmplatte im unteren Bereich an der dem
Strebraum zugewandten Seite gegen Anschläge abgestützt ist, während sich die darüber befindlichen Abschirmplatten gegen
die jeweils nächst tiefere Platte abstützen können.
Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher er-
-fr- 9-
läutert· In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in Seitenansicht schematisch einen Lemniskatenschild mit geteilter Liegendkufe und Schreitwerk;
Fig. 2 einen Schnitt nach Linie II-II der Fig. 1;
Fig. 3A und 3B in größerem Maßstab und in Seitenansicht
das bergestoßseitige Ende des Lemniskatenschildes mit den angeschlossenen Abschirmplatten,
wobei Fig. 3A die Anordnung bei vollem Stempelausschub und Fig. 3B die Anordnung bei
vollem Stempeleinschub des LemniSkatenschildes zeigt;
Fig. 4A und 4B eine Ansicht auf das bergestoßseitige Ende des LemniSkatenschildes mit der hier angeordneten
Abschirmplatte bei gleicher Höhenlage der beiden Liegendkufen (Fig. 4A) und unterschiedlicher
Höhenlage der Liegendkufen (Fig. 4B);
Fig. 5 eine einzelne Abschirmplatte in Draufsicht; Fig. 6 die Abschirmplatte nach Fig. 5 in Seitenansicht;
Fig. 7 den zur Verbindung der Abschirmplatte gemäß den Fig. 5 und 6 verwendeten erfindungsgemäßen
Steckriegel in Ansicht;
Fig. 8 einen Schnitt nach Linie VIIl-VIII der Fig. 7; Fig. 9 einen Schnitt nach Linie IX-IX der Fig. 7.
Der in den Fig. 1 und 2 schematisch dargestellte Lemniskatenschild
10 weist eine geteilte Liegendschwelle mit den beiden Liegendkufen 11, ferner eine einteilige Kappe
12 und einen einteiligen Bruchschild 13 auf, der gelenkig
zwischen der Kappe 12 und den beiden Liegendkufen 11 eingeschaltet
ist. Die Kappe 12 wird von vier hydraulischen Stempeln 14 getragen, die sich paarweise in Fußgelenken
auf den beiden Liegendkufen 11 abstützen und über Kopfgelenke
mit der Kappe 12 verbunden sind. Der Bruchschild 13 ist über ein Bruchschildgelenk 15 mit dem bergestoßseitigen
Ende der Kappe 12 verbunden und außerdem über ein Lenkersystem eines Lemniskatengetriebes an den beiden Liegendkufen
11 angeschlossen. Dieses Lenkersystem umfaßt die Lenker 16 und 17, die an ihren unteren Enden an den Liegendkufen
11 und an ihren oberen Enden am Bruchschild 13 gelenkig angeschlossen sind. Dabei ist jede Liegendkufe 11 über
einen eigenen Lenker 16 bzw«, 17 mit dem gemeinsamen Bruchschild 13 verbunden. Solche Lemniskatenschilde mit vier
oder auch nur zwei hydraulischen Stempeln 14 sind bekannt.
Der Zwischenraum zwischen den beiden parallelen Liegendkufen 11 bildet einen Schreitwerkskanal 23, der ein Schreitwerk
S aufnimmt. Das Schreitwerk S weist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Paar Führungsstangen 18
auf, die im allgemeinen aus federelastischen Rundstangen bestehen, welche an ihren abbaustoßseitigen Enden über ein
Kopfstück 19 untereinander verbunden und an einem Schreitwiderlager, z.B. an einem rückbaren Förderer gelenkig angeschlossen
sind. Die rückwärtigen bzw. bergestoßseitigen
Enden der Führungsstangen 18 sind über ein nach Art einer
Traverse ausgebildetes Führungselement 20 verbunden, welches sich an Führungen 21 führt, die an den einander zugewandten
Seitenflächen der Liegendkufen 11 angeordnet sind. Die Führungen 21 können aus Führungsschienen bestehen,
die in FUhrungsnuten des Führungselementes 20 einfassen. Statt dessen können die Führungen 21 aber auch von
Führungskanälen gebildet werden, in die das Führungselement 20 einfaßt.
Das Schreitwerk S weist einen eingescherten doppeltwirkenden hydraulischen Schreitzylinder 22 auf, der mittels ei-
ner (nicht dargestellten) Anschlußgabel oder Anschlußkonsole gelenkig an dem Führungselement 20 angeschlossen ist.
Die Kolbenstange 24 des Schreitzylinders 22 ist an einer Traverse oder einem Gelenkbolzen 25 angeschlossen, die in
Konsolen 26 der beiden Liegendkufen 11 gelagert ist.
Der Bruchschild 13 verhindert das Hineinfließen von Bruchoder
Versatzmaterial in den Schildraum und damit in den Strebraum. Unterhalb des Bruchschildes 13 ist der Schreitwerkskanal
23 zwischen den beiden Liegendkufen 11 zu dem Bruch- bzw. Versatzraum 27 (Fig. 3A und 3B) hin offen, so
daß hier Bruch- oder Versatzmaterial in den Schreitwerkskanal
23 eindringen könnte. Dies gilt insbesondere beim Einsatz des Schildausbaus in der geneigten Lagerung, ggf.
mit überkipptem Abbaustoß.
Die beiden Liegendkufen 11 des Lemniskatenschildes sind
nicht nur gegeneinander höhenbeweglich, sondern in gewissem Umfang auch in ihrem Seitenabstand zueinander veränderlich.
Insbesondere aus Fig. 2 ist erkennbar, daß sich das Führungselement 20 zwischen den Führungen 21 einkämmen
kann, wenn sich die beiden Liegendkufen 11 an ihren bergestoßseitigen Enden zu stark einander nähern. Hierbei
kann es zu störenden Blockierungen des Schreitwerks kommen.
Zur Abdichtung des Schildraumes gegenüber dem Bruch- bzw. Versatzraum 27 unterhalb des Bruchschildes 13 sind gemäß
den Fig. 3A, 3B, 4A, 4B an den bergestoßseitigen Lenkern 17 mehrere Abschirmplatten 28 angeschlossen, die sich so
übergreifen, daß der Spaltraum zwischen den Liegendkufen 11 und der Unterseite des gemeinsamen Bruchschildes 13
praktisch auf ganzer Höhe abgedichtet wird. Die parallel zueinander angeordneten bergestoßseitigen Lenker 17 weisen
zu diesem Zweck im Abstand übereinander angeordnete Anschlüsse 29 auf, die zwischen den Anschlußgelenken 30
und 31 der Lenker 17 in Richtung der Lenkerachse überein-
ander liegen und von Riegelöffnungen gebildet werden, die nach Art von Langlöchern ausgeführt sind» Die Achsen der
Langlöcher verlaufen unter einem spitzen Winkel zur Längsachse der Lenker 17, wie dies die Fig. 3A und 3B zeigen.
Wie vor allem die Fig. 5 und 6 erkennen lassen, bestehen die Abschirmplatten 28 aus kräftigen, etwa rechteckigen
Blechen, die an ihrer Rückseite im oberen Bereich und in der vertikalen Mittelachse einen Anschlußhaken 32 tragen.
Zur Verbindung der Abschirmplatten 28 mit den Lenkern 17 werden Steckriegel 33 verwendet. Diese bestehen aus Rund~
bolzen, die an ihren beiden Enden jeweils einen hakenartigen Bolzenkopf 34 tragen. Zwischen den beiden hakenartigen
Bolzenköpfen 34 weist der Steckriegel, zu seiner Bolzenmitte versetzt, eine Verbreiterung 35 auf, welche
eine sich in Achsrichtung des Steckriegels verlaufende Schlitz- oder Langlochführung 36 bildet, in die die betreffende
Abschirmplatte 28 mit ihrem Hakenanschluß 32 einhängbar ist. Die Abschirmplatte 28 ist demgemäß um das
Bewegungsspiel des Anschlußhakens 32 in der Schlitz- oder Langlochführung 36 gegenüber dem Steckriegel 33 in dessen
Achsrichtung verschiebbar.
Wie die Fig. 4A und 4B zeigen, sind die als Langlöcher ausgeführten Riegelöffnungen 29 so ausgebildet, daß sie
sich nach beiden ÖffnungsSeiten hin trompetenförmig erweitern.
Die Abschirmplatten 28 lassen sich ohne Verwendung besonderer Werkzeuge vom Schildinnenraum her an den
Lenkern 17 anschließen. Zu diesem Zweck werden sie mit ihren Anschlußhaken 32 in die Schlitz- oder Langlochführung
36 eines Steckriegels 33 angehängt. Der Steckriegel
33 mit der angeschlossenen Abschirmplatte 28 wird dann vom Schildinnenraum her in die Riegelöffnungen 29 eingesteckt.
Das Einstecken des Steckriegels 33 in die Riegelöffnung 29 wird durch die asymmetrische Anordnung der
Schild- bzw. Langlochführung 36 erleichtert. Diese ist so zur Längsmitte des Steckriegels versetzt angeordnet, daß
der Abstand X zu dem einen Bolzenkopf 34 größer ist als der Abstand Y zu dem anderen Bolzenkopf 34. Es ist infolgedessen
möglich, den mit der angehängten Abschirmplatte 28 versehenen Steckriegel 33 zunächst mit dem im Abstand X
liegenden Bolzenkopf 34 in die entsprechende Riegelöffnung
29 des einen Lenkers 17 einzuführen und so weit durch diese Riegelöffnung durchzuschieben, daß der andere Bolzenkopf
34 vor der Riegelöffnung 29 des anderen Lenkers 17 liegt und durch eine gegenläufige Verschiebebewegung des
Steckriegels 33 durch die Riegelöffnung dieses Lenkers durchgeschoben werden kann· Fig. 4A zeigt eine einzelne
Abschirmplatte 28 mit ihrem Steckriegel 33, der in den Riegelöffnungen 29 der beiden parallelen Lenker 17 mit einem
gewissen axialen und radialen Bewegungsspiel gehalten ist, wobei die Hakenenden der Bolzenköpfe 34 den Steckriegel
sichern. Die beiden Liegendkufen 11 befinden sich in gleichem Höhenniveau, so daß die Achse des Steokriegels
33 etwa parallel zum Liegenden verläuft. Die Abschirmplatte 28 stützt sich auf ihrer dem Strebraum zugewandten Innenseite
gegen Anschläge 37 am unteren Ende der Lenker 17 bzw. im Bereich ihrer Anschlußgelenke 30 ab, so daß die
pendelnd aufgehängte Abschirmplatte 28 den Druck aus dem Bruch- bzw. Versatzraum aufzunehmen vermag. Falls sich in
dem Schreitwerkskanal 23 Feinkohle u.dgl. ansammelt, so kann dieses beim Rücken des Lemniskatenschildes 11 bergestoßseitig
aus dem Schreitwerkskanal 23 austreten. Hierbei kann die untere Absohirmplatte 28 ggf. etwas zum Bruchbzw·
Versatzraum hin ausschwenken.
Fig« 4B zeigt den Lemniskatenschild bei unterschiedlicher Höheneinstellung der Liegendkufen 11. Diese Einstellbewegungen
in Anpassung an Unebenheiten des Liegenden werden durch den Anschluß der Abschirmplatten 28 an den Lenkern
nicht behindert.Wie Fig,4B zeigt, führt bei diesen Höhenbewegungen
der Steckriegel 33 eine Verschwenkbewegung aus, wobei er in die Schräglage nach Fig. 4B schwenkt. Bei dieser
Schwenkbewegung verschiebt sich der Anschlußhaken 32
der Abachirmplatte 28 in der Schlitz- bzw. Langlochführung
36 des Steckriegels 33 mit der Folge, daß die Abschirmplatte 28 ihre Lage zwischen den Lenkern 17 beibehält.
Die Abschirmplatten 28 sind in ihrer Breite so bemessen, daß sie die beiden Lenker 17 und damit die Liegendkufen 11
in einem solchen Abstand zueinander distanzieren, daß sich die Liegendkufen 11 mit ihren bergestoßseitigen Enden nicht
so weit einander nähern können, daß es zu einem Einklemmen und Blockieren des Schreitwerks in dem Schreitwerkskanal
kommen kann. Die Abschirmplatten 28 dienen demgemäß zugleich als Distanzelemente, welche die Liegendkufen in ihrem
Mindestabstand zueinander distanzieren, ohne gewisse Einstellbewegungen der Liegendkufen 11, die zu einer Vergrößerung
dieses MindeStabstandes führen, unmöglich zu machen0
Wie Fig. 3A zeigt, sind hier drei Abschirmplatten 28 jeweils mittels eines Steckriegels 33 im Abstand übereinander
an den Lenkern 17 so angeschlossen, daß sie sich überlappen. Fig. 3A zeigt den Lemniskatenschild bei vollem Ausschub
seiner Stempel 14. Werden die Stempel 14 voll eingefahren,
so schwenken die Abschirmplatten 28 in die Position gemäß Fig. 3B. Wird der Lemniskatenschild in einem
Mächtigkeitsbereich eingesetzt, in welchem die Stempel 14 mehr oder weniger eingefahren sind, so kann es genügen,
wenn nur eine einzige Abschirmplatte 28 oder zwei gegeneinander höhenversetzte Abschirmplatten vorgesehen werden.
Die erfindungsgemäße Steckriegelverbindung erlaubt ein rasches Ein- und Ausbauen sowie Auswechseln der Abschirmplatten
28 gegen solche anderer Abmessungen. Wie Fig. 3A zeigt, kann an der unteren Abschirmplatte 28 noch ein
Gummischurz 38 angeschlossen sein, welcher eine Abdichtung gegenüber dem Liegenden 39 bewirkt.
Claims (12)
- Ansp-rüche· Bruch- lind Versatzabschirmung eines Lemniskatenschildes, insbesondere mit geteilter Liegendschwelle und in dem Schreitwerkskanal zwischen den Liegendkufen angeordnetem Schreitwerk, dessen Führungsgestänge sich an Führungen der Liegendkufen führt, dadurch gekennzeichnet , daß die im Seitenabstand zueinander angeordneten Lenker (17) des Lemniskatengetriebes mit Anschlüssen (29) für den lösbaren Anschluß von Abschirmplatten (28) versehen sind.
- 2. Abschirmung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die genannten Lenker (17) jeweils mit mehreren übereinander angeordneten Anschlüssen (29) für Abschirmplatten (28) versehen sind.
- 3· Abschirmung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Abschirmplatte (n) als die Liegendkufen (11) in ihrem Mindestabstand distanzierende(s) Distanzelement(e) ausgebildet ist bzw. sind.
- 4. Abschirmung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlüsse (29) der Lenker (17) aus Riegelöffnungen bestehen, in die ein Steckriegel (33) einführbar ist, welcher die Abschirmplatte (28) trägt.
- 5. Abschirmung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmplatte (28) am Steckriegel (33) leicht lösbar und in dessen Achsrichtung frei beweglich angeordnet ist.
- 6. Abschirmung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckriegel (33) mit einer Schlitz- oder Langlochführung (36) versehen ist, in die die Abschirmplatte (28) einhängbar ist.
- 7. Abschirmung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Abschirmplatte (28) mit einem Anschlußhaken (32) in die Schlitz- oder Langlochführung (36) des Steckriegels (33) einhängbar ist.
- 8. Abschirmung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckriegel (33) an seinen Enden durch die Riegelöffnungen (29) der Lenker (17) frei durchsteckbare hakenartige Bolzenköpfe (34) aufweist.
- ο Abschirmung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelöffnungen (29) der Lenker (17) nach Art von Langlöchern ausgebildet sind, die vorzugsweise zur Lenkerachse unter einem spitzen Winkel geneigt sindo
- 10. Abschirmung nach einem der Ansprüche 6 bis 9f dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitz- oder Langlochführung (36) zur Mitte des Steckriegels (33) versetzt so angeordnet ist, daß der Abstand (X) des einen Bolzenkopfes (34) von der Schlitzoder Langlochführung (36) größer ist als der Abstand (Y) des anderen Bolzenkopfes (34) von der Schlitzoder Langlochführung.
- 11. Abschirmung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckriegel (33) aus einem Riegelbolzen besteht, der zwischen seinen beiden hakenartigen Bolzenköpfen (34), gegenüber der Bolzenmitte zu dem einen Bolzenende hin versetzt, eine Verbreiterung (35) aufweist, welche dieSchlitz- oder Langlochführung (36) bildet,
- 12. Abschirmung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen die Lenker (17) mehrere sich überlappende Abschirmplatten (28) eingeschaltet sind, wobei zumindest die untere Abschirmplatte (28) im unteren Bereich an der den Strebraum zugewandten Seite gegen Anschläge (37) abgestützt ist.
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Owner name: GEWERKSCHAFT EISENHUETTE WESTFALIA GMBH, 4670 LUEN |
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