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DE3211568A1 - Identifikationssystem fuer maschinenlesbare identifikationskarten - Google Patents

Identifikationssystem fuer maschinenlesbare identifikationskarten

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Publication number
DE3211568A1
DE3211568A1 DE19823211568 DE3211568A DE3211568A1 DE 3211568 A1 DE3211568 A1 DE 3211568A1 DE 19823211568 DE19823211568 DE 19823211568 DE 3211568 A DE3211568 A DE 3211568A DE 3211568 A1 DE3211568 A1 DE 3211568A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
identification
card
additional information
zui
identification system
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19823211568
Other languages
English (en)
Inventor
Horst Dipl Ing Baureis
Karlheinz Schreyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE19823211568 priority Critical patent/DE3211568A1/de
Publication of DE3211568A1 publication Critical patent/DE3211568A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/20Individual registration on entry or exit involving the use of a pass
    • G07C9/21Individual registration on entry or exit involving the use of a pass having a variable access code

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Signal Processing For Digital Recording And Reproducing (AREA)

Description

  • Identifikationssystem für maschinenlesbare Identifika-
  • ti onskarte n Die Erfindung betrifft ein Identifikationssystem für maschinenlesbare Identifikationskarten, in die vorgebbare codierte Daten fest einspeicherbar sindp die mit einem Kartenlesegerät ausgelesen und in einer Identifikationsprüfeinrichtung mit vorgebbaren, der Identifikationskarte zugeordneten Daten aus einem dafür vorgesehenen Identifikationsdatenspeicher verglichen werden, wobei bei Ungleichheit auf eine gefälschte Identifikationskarte erkannt wird.
  • Maschinenlesbare Identifikationskarten werden in zunehmendem Maße verwendet. Derartige personenbezogenen Identifikationskarten dienen beispielsweise der Zeiterfassung, der Zugangskontrolle, der Abrechnung oder für Buchungen bei Geldinstituten oder anderen ähnlichen Einrichtungen.
  • Dabei ist es notwendig, daß eine solche Identifikationskarte nicht ohne weiteres gefälscht und damit Mißbrauch getrieben werden kann.
  • Am verbreitesten sind maschinenlesbare Identifikationskarten mit einer magnetisierbaren Schicht, die im allgemeinen streifeformlg aufgebracht ist. Auf diesen Magnetstreifen werden codierte Daten geschrieben. Für das Beschreiben der Identifikaticnskarten werden Codiergeräte benützt, die auf den Magnetstreifen dem Ausweisinhalt entsprechende bzw. der betreffenden Person zugeordnete Daten in codierter Form aufbringen.
  • Die Identifikationskarten werden mit Kartenlesegeräten gelesen, die einen Lesekopf, eine Decodiervorrichtung und eine dazu notwendige Elektronik aufweisen und im allgemeinen mit einer weiteren Einrichtung, die beispielsweise die gespeicherten Daten und Vergleichsvorrichtungen aufweist, in Verbindung stehen. Derartige Kartenlesegeräte sind allgemein bekannt.
  • Mit relativ einfachen Mitteln ist es möglich, die auf der Identifikationskarte codierte Information auszulesen und auf eine andere Identifikationskarte zu übertragen. Auf diese Weise ist es möglich, eine Identifikationskarte zu fälschen. Es ist auch möglich, eine unbeschriebene Informationskarte mit den nötigen Daten zu versehen, sofern die Daten und die Codierung bekannt sind.
  • Um derartige Fälschungen zu verhindern, wurden schon anderen Leseverfahren, z.B. Infrarot- oder Induktivleser, angewandt. Ferner wurden Zahlencodes benutzt, die per Hand bei der Identifikationsprüfung zusätzlich, beispielsweise über eine Tastatur, von der betreffenden Person eingegeben werden mußten. Bei Ubereinstimmung wurde dann auf eine korrekte Identifikation erkannt. Ein derartiger geistiger Code kann aber leicht vergessen werden, so daß die Identifikationskarte nicht benutzt werden kann. Ein wiederholtes Fehleingeben eines solchen geistigen Codes kann zur Nichtakzeptanz der Identifikationskarte führen.
  • Die Eingabe des geistigen Codes kann beobachtet werden, so daß bei mißbräuchlicher Benützung eine nicht berechtigte Person den so ermittelten Zahlencode über eine Tastatur eingeben kann und die eventuell entwendete oder gefälschte Identifikationskarte benutzen kann, ohne daß eine Fälschung vom System erkannt wird.
  • Um diese Dinge zu verhindern bzw. zu erschweren, ist es Aufgabe der Erfindung, ein Informationssystem anzugeben, das die Fälschung der Identifikationskarten erschwert und damit die Sicherheit eines derartigen Identifikationssystems erhöht.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Identifikationskarte zu den fest eingespeicherten Daten, die die Grundinformation bilden, zusätzlich codierte Daten aufweist, die eine Zusatzinformation bilden, die mit jeder Identifikationsprüfung verändert wird und mit jedem Identifizierungsvorgang mit ausgelesen und mit der im Identifikationsdatenspeicher zur Grundinformation gespeicherten Zusatzinformation verglichen wird, wobei eine neue Zusatzinformation gebildet und mit einer im Karten lesegerät zusätzlich vorgesehenen Schreibeinrichtung in die Identifikationskarte und in den Identifikationsdatenspeicher eingeschrieben wird.
  • Auf die Identifikationskarte wird zusätzlich zu den Grunddaten eine weitere Information gegeben, die codierte Daten enthält, die bei jeder Identifikationsprüfung neu eingeschrieben werden. Dabei werden beim Identifizierungsvorgang nicht nur die Daten der Grundinformation mit den in einem dafür vorgesehenen Speicher gespeicherten Daten der Grundinformation verglichen, sondern auch die Daten der Zusatzinformation mit den gespeicherten Daten der Zusatzinformation verglichen. Die neugebildete Zusatzinformation wird auf die Karte geschrieben und gleichzeitig mit dem Einschreiben auf die Identifikationskarte in einem dafür vorgesehenen Speicher des Identifikationssystems gespeichert.
  • Ein derartiges Identifikationssystem hat den Vorteil, daß eine Fälschung einer Identifikationskarte erschwert wird. Ist beispielsweise der Code für die Daten der Grundinformation bekannt, so können diese Daten wohl gefälscht werden. wesentlich schwieriger ist es aber, die Zusatzinformation zu erlangen, da sie bei jedem Lesevorgang der Identifikationskarte wechselt. Ein Mißbrauch mit einer gefälschten Identifikationskarte ist auch aus folgendem Grund erschwert. Wenn beispielsweise von der Originalkarte der gesamte Dateninhalt, Grundinformation und Zusatzinformation, ausgelesen und in eine gefälschte Identifikationskarte eingeschrieben wird und der rechtmäßige Besitzer der Identifikationskarte in der Zwischenzeit seine Karte benützt hat, d.h. ins Kartenlesegerät eingeschoben oder durchgezogen hat, so kann ein Fälscher, der hinterher mit der gefälschten Karte mißbräuchlich das Lesegerät bedient, keinen Erfolg haben, weil die Zusatzinformation neu im Identifikationssystem abgespeichert ist und mit der Zusatzinformation der gefälschten Identifikationskarte nicht übereinstimmt. Beim Identifikationsvorgang ist also bei der gefälschten Identifikationskarte keine GleicEleit zwischen den Daten der Identifikationskarte und den Daten der im Identifikationssystem abgespeicherten Daten vorhanden, so daß eine Fälschung angezeigt wird, oder weitere Maßnahmen, die aufgrund der Identifikationskarte vorgenommen werden sollen, nicht mehr möglich sind.
  • Zweckmäßigerweise ist für die Codierung der Zusatzinformation ein Zufallsgenerator vorgesehen, der die Bildung der Zusatzinformation bewirkt.
  • In vorteilhafter Weise wird man bei Verwendung von Identifikationskarten mit einer magnetisierbaren Schicht die Grundinformation und die Zusatzinformation auf derselben Magnetspur dieser magnetischen Schicht einschreiben. Dies hat den Vorteil, daß gegenüber den üblichen Kartenlesegeräten nur ein Schreibkopf und ein Löshkopç erforderlich ist, die in derselben Spurebene wie der Lesekopf angeordnet sind.
  • Es können selbstverständlich auch Identifikationskarten verwendet werden, die andere Speichermodien aufwelsen, wie beispielsweise Halbleiterspeicher.
  • Bei Identifikationskarten mit einer magnetisierbaren Schicht sind sowohl für die Grundinformation als auch für die Zusatzinformation Start- und Endzeichen vorhanden. Um bei einer Fehlbedienung, z.B. falscher Durchzugsrichtung der Identifikationskarte, ein versehentliches Löschen der eingeschriebenen Daten zu verhindern, kann im Kartenlesegerät eine Prüfeinrichtung vorgesehen sein, die erkennt; ob die ersten gelesenen Daten Startzeichen sind. Ist dies nicht der Fall, weil diese Daten Endzeichen sind, so wird von der Prüfeinrichtung veranlaßt, den Lösch- und den Schreibkopf abzuschalten und die Identifikationskarte wird nicht angenommen.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann der Lesekopf zum Lesen der Grundinformation in einer Ebene und ein weiterer Lesekopf, ein Lösch- und ein Schreibkopf zum Lesen und Neueinschreiben der Zusatzinformation in einer zweiten Ebene angeordnet sein, so daß die Grundinformation auf einer Magnetspur und die Zusatzinformation auf einer zweiten, parallel dazu verlaufenden Magnetspur liegt. Dadurch ist ein versehentliches Löschen der Grundinformation ausgeschlossen.
  • Bei Kartenlesegeräten, bei denen die Identifikationskarte manuell durchgezogen, d.h. an den Nagnetköpfen vorbeigezogen wird, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, bei einer Unterschreitung einer Mindestdurchzugsgeschwindigkeit der Identifikationskarte die Lösch- und Schreibköpfe abzuschalten. Damit wird bezweckt, daß eine sichere Erkennung der Daten möglich ist, keine Fehlinterpretation entsteht und die neu einzuschreibende Zusatzinformation zu nichtmehr richtig zu interpretierbaren Daten führt.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist dadurch gegeben, daß der Schreibtakt für die zusätzlich einzuschreibede Information aus der Grund- oder ursprünglichen Zusatzinformation gewonnen wird, wenn die Identifikationskarte durch den Kartenleser gezogen wird.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Identifikationssystem kann auch auf die Grundinformation verzichtet werden und nur die Zusatzinformation zur Identifikation herangezogen werden.
  • Dabei muß aber sichergestellt sein, daß die Zusatzinformation,.die von einem Zufallsgenerator generiert wird, nur einmal im System vergeben wird. Deshalb ist es zweckmäßig, die genannten Zufallszahlen im Identifikationssystem abzuspeichern und bei jeder neu gebildeten Zufalls zahn einen Vergleich mit den gespeicherten Zufallszahlen vorzunehmen. Ist eine Zufallszahl schon vorhanden, so wird eine neue Zufallszahl gebildet und für die neue Zusatzinformation vergeben.
  • Anhand von Zeichnungen werden einige Ausführungsbeispiele im folgenden erläutert.
  • Dabei zeigen Fig. 1 Teil einer Identifikationskarte mit magnetisierbarer Schicht, Fig. 2 prinzipielle Anordnung von Schreib-, Lösch- und Lesekopf bei Aufzeichnung der Grund- und Zusatzinformation auf einer Spur, Fig. 3 prinzipielle Anordnung der Magnetköpfe im Kartenlesegerät für eine Zweispur-Aufzeichnung mit der Grundinformation auf Spur 1, Fig. 4 prinzipielle Anordnung der Magnetköpfe im Kartenlesegerät für Zweispur-Aufzeichnung mit der Grundinformation auf Spur 2, Fig. 5 Blockschaltbild zur Codierung von Grund- und Zusatzinformationen auf einer Spur der Identifikationskarte, Fig. 6 den Spannungsverlauf am Lesekopf und Fig. 7 Blockschaltbild zur Codierung der Grund- und Zusatzinformation auf verschiedenen Spuren der Identifikationskarte.
  • In Fig. 1 ist ein Ausschnitt einer Identifikationskarte IK dargestellt, die eine magnetisierbare Schicht MS aufweist. Diese Identifikationskarten 1K haben üblicherweise das Format einer Scheckkarte und weisen nach der DIN-Norm 9785, Teil 2 drei Spuren Sp1 bis Sp3 auf. Die Spurenlage ist so festgelegt, daß in einem bestimmten Abstand a zur Bezugskante BK (Kartenoberkante) die Spur 1 (sps) die oberste Spur, die Spur 2 (Sp2) die mittlere Spur und darunter die Spur 3 (Sp3) die dritte Spur bildet. Häufig wird nur die zweite Spur (Sp2) ausgenutzt, z.B. für die Zugangskontrolle. Die Scheckkarte benutzt zwei Spuren (Sp2 und Sp3). Zur Anwendung des erfindungsgemäßen Identifikationssystems ist es nun erforderlich, zusätzlich zur Grundinformation eine Zusatzinformation aufzubringen.
  • Die erste Möglichkeit besteht darin, die variable Zusatzinformation auf die gleiche Spur wie die Information aufzubringen.
  • Zur Aufzeichnung der beiden Informationen, nämlich einer unveränderten Grundinformation und einer variablen Zusatzinformation,- ist im Kartenlesegerät KL eine Anordnung von Lese-, Lösch- und Schreibkopf erforderlich, wie sie in Fig. 2 in Draufsicht dargestellt ist. Wenn die Durchzugsrichtung DR der Identifikationskarte IK von links nach rechts erfolgt, so ist der erste Magnetkopf der Lesekopf LE, danach, also rechts davon, der Löschkopf LÖ und wiederum rechts vom Löschkopf LÖ der Schreibkopf SK angeordnet. Für die Auswertung der codierten Informationen ist dabei auf dem Magnetstreifen MS (auf derselben Spur, z.B. Spur 2) am Anfang der Grundinformation ein Startzeichen und am Ende der Grundinformation ein Endzeichen erforderlich. Aufgrund des Endzei- chens der Grundinformation wird beim Identifikationsvorgang vom Identifikationssystem erkannt, daß die unveränderbare Grundinformation zu Ende ist. Nach einer festgesetzten Anzahl von Lesetakten wird der Löschkopf LÖ und der Schreibkopf SK aktiviert und die variable Zusatzinformation eingeschrieben, die ebenfalls Start- und Endzeichen aufweist. Dabei ist es zweckmäßig die Aufeinanderfolge vom Startzeichen und Endzeichen zu überprüfen, um bei einer Fehlbedienung des Kartenlesegeräts KL, z.B.
  • falsche Durchzugsrichtung, zu verhindern, daß die Grundinformation gelöscht wird.
  • In Fig. 3 ist die prinzipielle Anordnung der Magnetköpfe dargestellt für den Fall, daß die Grundinformation auf einer Spur, beispielsweise Spur 2, und die Zusatzinformation auf einer anderen Spur, beispielsweise Spur 1, gespeichert werden. Die Anordnung der Köpfe ist hier von vorne gesehen dargestellt. Die Identifikationskarte IE wird wieder von links nach rechts an den Köpfen vorbeigeführt (DR). In der oberen Ebene (Spur 2) ist der Lesekopf LE2 angeordnet, der nur die fest eingeschriebene Grundinformation liest. Für die untere Ebene (Spur 1) sind von links nach rechts der Lese-, der Lösch- und der Schreibkopf (LE1, LÖ und SK) angeordnet, die die Spur 2 (Sp2) der Identifikationskarte IK bedienen.
  • Diese Anordnung bedingt einen zusätzlichen Lesekopf LE2, hat aber den Vorteil, daß die im ersten Fall geschilderte Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung des Löschens der Grundinformation gemäß Fig. 2 nicht notwendig sind.
  • In Fig. 4 ist eine ähnliche Anordnung wie in Fig. 3 dargestellt, mit dem Unterschied, daß der Lese-, der Lösch-und der Schreibkopf (LE1, LÖ und SK) in der oberen Ebene des Kartenlesegerät KL angeordnet ist und die Spur 3 (Sp3) der Identifikationskarte (IK) mit der variablen Zusatzinformation versieht. In der un-teren Ebene ist der Lesekopf LE2 angeordnet, der auf der Spur 2 der Identifikationskarte (IK) die Grundinformation liest.
  • Fig. 5 zeigt ein Blockschaltbild zur Codierung von Grund-und Zusatzinformationen auf einer Spur der Identifikationskarte.
  • Diese Schaltungsanordnung ermöglicht, die Grund- und Zusatzinformation auf der gleichen Spur, z.B. Spur 2 (Sp2) zu lesen und außerdem den veränderbaren Anteil der Information (variable Zusatzinformation) auf diese Spur zu schreiben. Das vom Lesekopf LE stammende Signal wird von einem Operationsverstärker OV verstärkt und durch einen Schwellwertschalter (Schmitt-Trigger ST) digitalisiert, so daß am Ausgang des Schmitt-Triggers digitale Daten anstehen. Diese Daten (GRI und ZUI) werden im Identifikationssystem mit den gespeicherten (SP) Daten verglichen (VG). Diese digitalisierten Daten sind mit einer Frequenz behaftet, die von der Durchzugsgeschwindigkeit der Identifikationskarte (IK) abhängt. Beim erfindungsgemäßen Identifikationssystem werden die Identifikationskarten (IK) manuell durch das Kartenlesegerät (KL) gezogen, so daß sich keine konstante Kartengeschwindigkeit ergibt. Deshalb ist es zweckmäßig, den Schreibtakt SchT für die Zusatzinformation von der Identifikationskarte (IK) selbst abzuleiten.
  • Die Grundinformation (GRI) wird in üblicher Weise mit einem eigenen vom Lesegerät (KL) unabhängigen Codiergerät aufgebracht. Dabei wird die Identifikationskarte (IK) mit einer konstanten Schreibgeschwindigkeit codiert. Geht man davon aus, daß die ersten Informationen, die auf dem Magnetstreifen (MS) codiert sind, bis zum Beginn des Startzeichens logische Nullen sind, so sind diese Nullen durch einen zeitlichen Abstand t zwischen zwei positiven Spannungsimpulsen am Ausgang des Lesekopfes (LE) gekennzeichnet. Diese dienen als Synchronisierbits. Eine lo- gische Eins läßt sich bei konstanter Kartengeschwindigkeit dadurch darstellen, daß der zeitliche Abstand t zwischen zwei positiven Spannungsimpulsen US nicht größer als die Zeit T ist, sondern kleiner oder maximal gleich 0,75 mal T, im allgemeinen 0,5 x T. Bei einem handbetriebenen Kartenleser (KL) ändert sich die Kartengeschwindigkeit nicht sprunghaft von einem Bit zum nächsten Bit. Die am Ausgang des Schwellwertschalters (Schmitt-Trigger ST; gemäß Fig. 5) zur Verfügung stehenden Daten werden direkt, z.B. von einem Mikroprozessor ohne jede weitere Zusatzelektronik, gelesen. Dieser ermittelt nun den zeitlichen Abstand (t) zwischen zwei positiven Spannungsimpulsen US der ersten Bits, die, wie dargelegt, die Information der logischen Null darstellen.
  • Durch Halbieren von T und unter Hinzufügung eines Toleranzwertes bT kann nun gemessen werden, ob während der Zeit t = T/2 + QT eine positive Amplitude (US) auftritt.
  • Ist dies der Fall, so handelt es sich hierbei um die Information einer logischen Eins. Tritt dagegen in diesem Zeitraum t die positive Amplitude (US) nicht auf, so wird der zeitliche Abstand zur nächsten Amplitude gemessen.
  • Ist dieser Abstand t = T + At, so handelt es sich um eine logische Null. Ändert sich die Kartengeschwindigkeit, so wandern die Spannungsimpulse (US) immer mehr an den Rand des Toleranzintervails. Wird dies vom Mikroprozessor erkannt, so führt er entsprechend der zeitlichen Abweichung die ursprüngliche Zeit T nach.
  • Auf diese Weise können theoretisch beliebige Kartengeschwindigkeiten erreicht werden. Praktisch ist jedoch die Kartengeschwindigkeit gemäß dem Blockschaltbild der Fig. 5 durch zwei Faktoren nach unten begrenzt, nämlich die Ansprechschwelle des Schwellwertschalters (ST) und die Notwendigkeit, eine Umkehrung der Durchzugsrich-t:un (DR) der Karte (IK) zu erkennen. Würde nämlich die Karte (IK) entgegen der ursprünglich geplanten Durchzugsrichtung (DR) durch den Leser (KL) gezogen, so würden durch den Löschkopf (LÖ) alle eingeschriebenen Informationen gelöscht und damit der Ausweis (1K) unbrauchbar werden.
  • Um dies zu verhindern, ist eine Schaltungsanordnung vorgesehen, die den Löschkopf (LÖ) abschaltet, sobald die Durchzugsgeschwindigkeit unter ein Mindestmaß sinkt.
  • Die Auswertung der digitalen Daten am Schwellwertschalter (ST) ist in Fig. 6 veranschaulicht. In Fig. 6 ist der Spannungsverlauf UL am Lesekopf (LE) und der Spannungsverlauf US am Schwellwertschalter (ST) dargestellt. Die Amplituden der Ausgangsspannungen US und UL sind über der Zeit t aufgetragen. Die positive Ausgangs spannung UL am Lesekopf LE erzeugt am Ausgang des Schwellwertschalters ST eine rechteckförmige Ausgangsspannung US. Eine logische Null liegt nur dann vor, wenn der Zeitabstand t zwischen zwei ansteigenden Flanken größer als 0,75 T ist.
  • Sinkt der zeitliche Abstand t unter 0,75 T oder ist er diesem Wert gleich, so liegt eine logische Eins vor.
  • Aus diesen Daten kann mit Hilfe der Synchronisiereinrichtung SYN (gemäß Fig. 5) der Takt SchT für die neu einzuschreibende Zusatzinformation (ZUl') gewonnen werden.
  • In Fig. 5 ist noch der Zufallsgenerator ZG dargestellt, der über einen Modulator MOD die neue Zusatzinformation (ZUI') bildet, die verstärkt (VER) und dem Schreibkopf SK zugeführt wird. Die von der Synchronisiereinrichtung SYN gewonnenen Takte SchT werden einer Löschkopfsteuerung LÖST zugeführt, die bei Unterschreiten eines bestimmten Wertes den Löschkopf LÖ abschaltet.
  • In Fig. 7 ist im Blockschaltbild eine Schaltungsanordnung zur Einschreibung der Grund- und Zusatzinformation (GRI und ZUI) auf verschiedene Spuren (Sp1 und Sp2 oder Sp3) der Identifikationskarte (IK) dargestellt. Dabei ist ein zusätzlicher Lesekopf LE2 erforderlich, der nur die Grunddaten GRI zu lesen hat, beispielsweise der Lesekopf 2, der die Spur 2 liest. Die Synchronisierdaten (für SYN) zur Erzeugung des Schreibtaktes (SchT) werden, ähnlich wie in Fig. 5 dargestellt, vom Lesekopf 2 der Spur 2 abgeleitet.
  • Bei diesem Prinzipschaltbild wurde davon ausgegangen, daß für alle Spuren die Schreibdichte gleich groß ist. Um die äußeren Spuren (Spi oder Sp3) der Identifikationskarte (IK) (Spur 1 oder 3) voll ausnutzen zu können, ist es möglich, aus der in diesen Spuren (Spl, Sp3) abgelegten Information einen eigenen Lesetakt zu gewinnen. Dazu kann am Ausgang des Schwellwertschalters (ST1) vom Lesekopf LE1 für Spur 1 oder 3 eine weitere Synchronisiereinrichtung vorgesehen sein, die einen Lesetakt erzeugt. Dieser Takt würde dann auch als Schreibtakt für diese Spur benützt werden können.
  • 12 Patentansprüche 7 Figuren

Claims (12)

  1. Patentansprüche 19 Identifikationssystem für maschinenlesbare Identifikationskarten, in die vorgebbare codierte Daten fest einspeicherbar sind, die mit einem Kartenlesegerät ausgelesen und in einer Identifikationsprüfeinrichtung mit vorgebbaren, der Identifikationskarte zugeordneten Daten aus einem dafür vorgesehenen Identifikationsdatenspeicher verglichen werden, wobei bei Ungleichheit auf eine gefälschte Identifikationskarte erkannt wird, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t , daß die Identifikationskarte (IK) zu den fest eingespeicherten Daten, die die Grundinformation (GRI) bilden, zusätzlich codierte Daten aufweist, die eine Zusatzinformation (ZUI) bilden, die mit jeder Identifikationsprüfung verändert wird und bei jedem Identifizierungsvorgang mit ausgelesen und mit der im Identifikationsdatenspeicher (SP) zur Grundinformation (GRI) gespeicherten Zusatzinformation (ZUI) verglichen wird, wobei eine neue Zusatzinformation (ZUI') gebildet und mit einer im Kartenlesegerät (KL) zusätzlich vorgesehenen Schreibeinrichtung (SK) in die Identifikationskarte (IK) und in den Identifikationsdatenspeicher (SP) eingeschrieben wird.
  2. 2. Identifikationssystem nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß zur Bildung der Zusatzinformation (ZUI) ein Zufallsgenerator (ZG) und ein Codierer (MOD und SYN) vorgesehen ist.
  3. 3. Identifikationssystem nach Anspruch 1 oder 2, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Identifikationskarte einen Halbleiterspeicher aufweist.
  4. 4. Identifikationssystem nach Anspruch 1 oder 2, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Identifikationskarte (IK) eine magneti.sierbare Schicht (MS) auiweio-t.
  5. 5. Identifikationssystem nach Anspruch 49 d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Grundinformation (GRI) und die Zusatzinformation (ZUI) auf derselben Magnetspur (Sp2) der magnetisierbaren Schicht (MS) der Identifikationskarte (IK) eingeschrieben wird.
  6. 6. Identifikationssystem nach Anspruch 4, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Grundinformation (GRI) und die Zusatzinformation (ZUR) auf zwei getrennten Magnetspuren (Sp1; Sp2) der magnetisierbaren Schicht (MS) der Identifikationskarte (IK) eingeschrieben wird.
  7. 7. Identifikationssystem nach Anspruch 5, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Kartenlesegerät (KL) einen Lese-, einen Lösch- und einen Schreibkopf (LE, LÖ, SK) in einer Spurebene aufweist.
  8. 8. Identifikationssystem nach Anspruch 7, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß im Lesegerät (KL) eine Prüfeinrichtung zur Erkennung der Start- und Endzeichen der Grundinformation (GRI) und der Zusatzinformation (ZUI) vorgesehen ist, wobei bei falscher Durchzugsrichtung der Identifikationskarte (IK) aufgrund der Endzeichen als erste lesbare Zeichen der Schreib- und Löschkopf (SK, LÖ) abschaltbar ist.
  9. 9. Identifikationssystem nach Anspruch 6 oder 7, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Kartenlesegerät (KL) zusätzlich zum Lese-, Lösch- und Schreibkopf (LE1, LÖ, SK) einen zweiten Lesekopf (LE2) in einer zweiten Spurebene (Sp2) parallel zur ersten Spurebene (Sp1) aufweist.
  10. 10. Identifikationssystem nach einem der Ansprüche 4 bis 9, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß beim manuell durch das Kartenlesegerät (KL) gezogenen Identi- fikationskarten (IK) der Schreibtakt (SchT) für die neu einzuschreibende Zusatzinformation (ZUI') aus der Grundinformation (GRI) oder der ursprünglichen Zusatzinformation (ZUI) der Identifikationskarte (IK) abgeleitet wird.
  11. 11. Identifikationssystem nach einem der Ansprüche 4 bis 10, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß eine Erkennungsschaltung vorgesehen ist, die bei Unterschreitung einer Mindestdurchzugsgeschwindigkeit der Identifikationskarte den Lösch- und Schreibkopf abschaltet.
  12. 12. Identifikationssystem nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Identifikationskarte (IK) nur die Zusatzinformation (ZUI) aufweist, wobei bei der Neubildung der Zusatzinformation (ZUI') die vom Zufallsgenerator (ZG) generierte Zufallszahl mit abgespeicherten Zufallszahlen verglichen wird.
DE19823211568 1982-03-29 1982-03-29 Identifikationssystem fuer maschinenlesbare identifikationskarten Withdrawn DE3211568A1 (de)

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