DE3208395C1 - Werkstueckzufuehreinrichtung - Google Patents
WerkstueckzufuehreinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Werkstückzuführeinrichtung für Flachschleifmaschinen mit einer Werkstückübergabeeinrichtung,
welche die Werkstücke, insbesondere Kolbenringe, einzeln einer drehbaren Zuführscheibe
übergibt, die der Werkstückform angepaßte, in gleichem radialem Abstand angeordnete Ausnehmungen
aufweist und die Werkstücke im Verlauf ihrer Drehung durch den Eingriffsbereich mindestens einer
Schleifscheibe führt, wobei die Werkstücke senkrecht zu ihrer zu bearbeitenden Fläche zeitweise von einer
schaltbaren Elektromagncteinrichtung angezogen werden.
Der US-PS 34 61 621 ist eine Flachschleifmaschine zur Bearbeitung der Stirnflächen von Lagerringen oder
dergleichen mit einer gattungsgemäßen Werkstückzuführeinrichtung zu entnehmen. Diese weist ein Magazin,
eine Zuführscheibe sowie eine Schleifscheibe auf, wobei die Zuführscheibe wenigstens teilweise in den Einzugsbereich der Schleifscheibe eintaucht. Zur Fixierung der
Werkstücke ist eine gegebenenfalls schaltbare Magneteinrichtung im Bereich einer jeden Werkstückaufnahme
vorgesehen. Nachteilig ist hier sowohl der große Platzbedarf als auch die Störanfälligkeit der einzelnen
Magneteinrichtungen zu sehen. Außerdem sind mit dieser Einrichtung nur relativ geringe Durchlaufgeschwindigkeiten
erreichbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Werkstückzuführeinrichtung mit geringem
Raumbedarf sowie hoher Funktionssicherheit für große Durchlaufgeschwindigkeiten zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Magneteinrichtung stationär im Bereich der
Werkstückübergabeeinrichtung angeordnet ist, nach dem Einziehen jeweils eines Werkstücks in eine
Ausnehmung der Zuführscheibe mindestens teilweise abschaltbar und nachdem das Werkstück den Bereich
des Magnetfeldes verlassen hat, wieder einschaltbar ist.
Durch diese Auslegung läßt sich bei kompakter und preiswerter Bauweise ein nahezu optimales Ergebnis
bezüglich der Transportgeschwindigkeit der in die Ausnehmung der Zuführscheibe eingezogenen Werkstücke,
insbesondere Kolbenringe, erreichen. Diese Zuführeinrichtung ist universell für Bearbeitungsmaschinen,
wie z.B. Schleifmaschinen mit einer oder mehreren Schleifscheiben, Läppmaschinen, Honmaschinen
oder dergleichen Maschinen einsetzbar. Dieses sind die bevorzugten Anwendungsgebiete. Ebenso ist die
Form der Werkstücke von untergeordneter Bedeutung. Neben zylindrischen und ringförmigen (z. B. Kolbenringe)
Werkstücken können auch beliebige eckige Werkstücke mit dieser Einrichtung der jeweiligen
Bearbeitungsmaschine zugeführt werden.
Ein Elektromagnet, vorzugsweise ein steuerbarer Gleichstrom-Elektromagnet kommt zur Anwendung,
damit die Gefahr, daß gleichzeitig mehrere Werkstücke in eine Ausnehmung der Zuführscheibe eingezogen
werden und es somit zu Verkantungen und daraus resultierenden Beschädigungen an der Zuführscheibe
kommen kann, ausgeschaltet wird. Dies wird u. a. dadurch erreicht, daß der Gleichstrom-Elektromagnet
nach dem Einziehen des jeweils ersten Werkstückes in eine Ausnehmung der Zuführscheibe abschaltbar ist. Die
Impulsgabe für die Stromabschaltung erfolgt selbsttätig durch die Magnetfeldänderung beim Einziehen des
ersten Ringes. Bekannterweise besteht ein Elektromagnet aus einer stromdurchflossenen Spule (mit Eisenkern),
deren Wirkung darauf beruht, daß ein Strom in seiner Umgebung ein Magnetfeld erzeugt. Die Stärke
eines Magnetfeldes wird von den meisten Stoffen kaum beeinflußt. Ferromagnetische Stoffe, wie Eisen, Nickel,
Kobalt und dergleichen bewirken jedoch eine Änderung des Magnetfeldes. Dieser an sich bekannte Effekt wird
gemäß der Erfindung ausgenutzt. Sobald das magnetisierbar
Werkstück in den Bereich des Magnetfeldes des Gleichstrom-Elektromagneten gelangt, ändert sich
dessen Stromaufnahme. Somit dient das Werkstück selber als Schaltmechanismus, indem der Magnet,
sobald er ein Werkstück in eine Ausnehmung der Zuführscheibe eingezogen hat, abschaltet. Die Wiedereinschaltung
des Magnetstromes erfolgt automatisch durch eine einstellbare Zeitstufe, wenn das erste
Werkstück den Bereich des Magnetfeldes aufgrund der Transportbewegung der Zuführscheibe verlassen hat.
Für die Taktzeit des Gleichstrom-Elektromagneten sind verschiedene Kriterien zugrunde zu legen. Sie kann
zum einen in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit, zum anderen von der jeweiligen Werkstückabmessung,
insbesondere vom Durchmesser bei Kolbenringen, oder aber in Abhängigkeit von beiden Kriterien
regelbar sein.
Einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß besteht die Möglichkeit, daß im Bereich der Werkstück-Übergabeeinrichtung
der Zuführscheibe neben dem beziehungsweise den steuerbaren Elektromagneten mindestens ein weiterer als Dauermagnet geschalteter
Elektromagnet vorgesehen ist. Durch die Kombination dieser beiden unterschiedlichen Magneten soll die
Wirkungsweise der Werkstückzuführeinrichtung erweitert beziehungsweise verbessert werden. Hierbei ist zu
berücksichtigen, daß sich die Feldstärke des als Dauermagneten geschalteten Elektromagneten nicht
auf das noch nicht eingezogene Werkstück auswirkt, um der Gefahr entgegenzuwirken, daß mehrere Werkstükke
ungewollt, sobald sie in den Bereich des kontinuierlichen Magnetfeldes gelangen, in nur eine Ausnehmung
der Zuführscheibe eingezogen werden. Der Dauermagnet ist vorzugsweise, in Transportrichtung der Zuführscheibe
gesehen, vor dem Elektromagneten angeordnet und hat im wesentlichen die Funktion, die Ringe an
dieser Stelle zuerst in die Ausnehmung der Zuführscheibe einzuziehen.
Eine besonders gute Wirkungsweise ergibt sich durch die stationäre Anordnung von drei steuerbaren
Elektromagneten und zwei als Dauermagneten geschalteten Elektromagneten, die sämtlich relativ klein sind,
im Bereich der Werkstückübergabeeinrichtung der Zuführscheibe.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 Prinzipskizze einer Werkstückzuführeinrichtung für ring- oder scheibenförmige Werkstücke,
F i g. 2 Teilansicht des Werkstückzuführbereiches, F ί g. 3 Diagramm für den Magnetstrom.
Die als Prinzipskizze dargestellte Werkstückzuführeinrichtung 1 gemäß F i g. 1 besteht im wesentlichen aus
einer schwingend ausgebildeten Zuführrinne 2, die unter einem Winkel α zur Maschinenachse 3 angeordnet ist.
Die Werkstücke, zum einen scheibenförmig 4, zum anderen ringförmig 5 (z. B. Kolbenringe, Lagerringe
oder dergleichen) sind paketweise innerhalb der Zuführrinne 2 angeordnet und werden durch die
Schwingbewegung derselben entlang der Schräge abwärts bewegt. Im Bereich des Endes 6 der
Zuführrinne 2 befindet sich eine etwa 90° (abzüglich des Winkels ac) auf dieser stehende, rotierende, aus Blech
bestehende Zuführscheibe 7, die in ihrem Randbereich 8 mit am Umfang gleichmäßig verteilten Ausnehmungen
9 versehen ist, die zur Aufnahme jeweils eines zu bearbeitenden Werkstückes 4 oder 5 dienen. Die
Zuführscheibe 7 ist zumindest teilweise in den Arbeitsbereich zwischen zwei rotierenden Schleifscheiben
10,11 hineinführbar, wobei die Werkstücke 4 oder 5 an beiden Stirnflächen 12,13 bearbeitet werden. Auf der
den paketierten Werkstücken 4 oder 5 abgewandten Seite der Zuführscheibe 7 befindet sich ein Auflagekörper
14, der zunächst die Auflagefläche 15 für die Werkstücke. 4 oder 5 bildet. Im Bereich der Werkstückübergabeeinrichtung
16 der Zuführscheibe 7 sind, wie am besten in F i g. 2 zu sehen ist, mehrere Gleichstrom-Elektromagneten
17—21 angeordnet, die mit einer Steuerung 22 zusammenwirken. Die Elektromagneten
17—19 sind abschaltbar und dienen zum Anziehen der einzelnen Werkstücke 4 oder 5. Die Elektromagneten
20,21 sind so geschaltet, daß sie dauernd ein Magnetfeld aufweisen.
Der Arbeitsablauf der Werkstückzuführeinrichtung gemäß der Erfindung stellt sich etwa wie folgt dar:
Die Werkstücke 4 werden in Richtung auf die Zuführscheibe 7 entlang der Schräge der Zuführrinne 2
bewegt. Die Zuführscheibe 7 läuft mit einer konstanten Geschwindigkeit, z. B. 25 m/min, um. Die verfügbare
Zeit für das Einziehen bei angenommen 5 mm Durchmesser-Spiel zwischen Werkstück-Außendurchmesser
und Ausnehmungsdurchmesser in der Zuführscheibe 7 beträgt 0,012 s. Dies entspricht bei einer
axialen Scheibendicke von 2 mm einer axialen Fördergeschwindigkeit von 10.000 mm/min. Bei den angenommenenen
Gegebenheiten werden nun die steuerbaren Gleichstrom-Elektromagneten 17—19 unter Strom
gesetzt, so daß sich ein Magnetfeld aufbauen kann. Das erste Werkstück 4 wird in den Bereich einer
Ausnehmung 9 eingezogen und kommt auf der Auflagefläche 15 zu liegen. Bedingt durch das Einziehen
von Werkstücken, insbesondere aus ferromagnetischen Werkstoffen, tritt eine meßbare Änderung des Magnetfeldes
ein. Innerhalb der Steuerung 22 ist eine Meßeinrichtung 23 vorgesehen, die die Magnetfeldänderung
erfaßt und der Steuerung 22 mitteilt, daß ein Werkstück 4 in eine Ausnehmung 9 eingezogen worden
ist. Ist die Meldung erfolgt, werden die Elektromagneten 17—19 abgeschaltet, damit kein weiteres Werkstück 4 in
die bereits belegte Ausnehmung 9 eingezogen werden kann. Die als Dauermagneten 20, 21 geschalteten sehr
schwachen Elektromagneten verhindern, daß das eingezogene Werkstück 4 beim Weitertransport aus der
Öffnung wieder herausfällt. Die Wiedereinschaltung des Magnetstromes erfolgt durch eine mit der Steuerung 22
verbundene Zeitstufe, sobald das Werkstück 4 den Bereich des Magnetfeldes der nun nicht wirksamen
Elektromagneten 17—19 verlassen hat.
Das in F i g. 3 dargestellte Diagramm zeigt den von den Magneten 17—19 aufgenommenen Magnetstrom
nach deren Einschaltung (a), der solange konstant bleibt,
bis ein Werkstück 4 in den Bereich des Magnetfeldes eindringt und so eine Änderung der Stromaufnahme (b)
hervorruft. Ist die Änderung des Magnetfeldes erfaßt worden, schalten die steuerbaren Elektromagneten ab
und werden nach einer genau festgelegten Zeit (ti, t2) durch eine Zeitstufe wieder eingeschaltet.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Claims (8)
1. Werkstückzuführeinrichtung für Flachschleifmaschinen mit einer Werkstückübergabeeinrichtung,
welche die Werkstücke, insbesondere Kolbenringe, einzeln einer drehbaren Zuführscheibe übergibt,
die der Werkstückform angepaßte, in gleichem radialem Abstand angeordnete Ausnehmungen
aufweist und die Werkstücke im Verlauf ihrer Drehung durch den Eingriffsbereich mindestens
einer Schleifscheibe führt, wobei die Werkstücke senkrecht zu ihrer zu bearbeitenden Fläche zeitweise
von einer schaltbaren Elektromagneteinrichtung angezogen werden, dadurch gekennzeichnet,
daß die Magneteinrichtung (17—22) stationär im Bereich der Werkstückübergabeeinrichtung (16)
angeordnet ist, nach dem Einziehen jeweils eines Werkstückes (4, 5) in eine Ausnehmung (9) der
Zuführscheibe (7) mindestens teilweise abschaltbar und nachdem das Werkstück den Bereich des
Magnetfeldes verlassen hat, wieder einschaltbar ist.
2. Werkstückzuführeinrichtung nach Anspruch I1
dadurch gekennzeichnet, daß die Impulsgabe für die Abschaltung der Magneteinrichtung (17—22) bei
jedem Werkstück (4 oder 5) durch die Magnetfeldänderung beim Einziehen des vorangegangenen
Werkstückes (4 oder 5) selbsttätig erfolgt.
3. Werkstückzuführeinrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Magnetstrom durch eine einstellbare Zeitstufe wieder einschaltbar ist.
4. Werkstückzuführeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Taktzeit der Magneteinrichtung (17—22) in Abhängigkeit von der jeweiligen Werkstückabmessung,
insbesondere vom Durchmesser bei Kolbenringen, regelbar ist.
5. Werkstückzuführeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Werkstückübergabeeinrichtung (16) der Zuführscheibe (7) neben dem beziehungsweise den
schaltbaren Elektromagneten (17—19) mindestens ein weiterer als Dauermagnet geschalteter Elektromagnet
(20,21) vorgesehen ist.
6. Werkstückzuführeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feldstärke des Dauermagneten (20,21) so ausgelegt ist, daß sie sich nicht auf die noch einzuziehenden
Werkstücke (4,5) auswirkt
7. Werkstückzuführeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Dauermagnet (20, 21), in Transportrichtung der Zuführscheibe (7) gesehen, vor dem steuerbaren
Magneten (17—19) angeordnet ist.
8. Werkstückzuführeinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, gekennzeichnet durch die Anordnung
von drei steuerbaren Elektromagneten (17—19) und zwei als Dauermagneten wirkenden Elektromagneten
(20, 21) im Bereich der Werkstückübergabeeinrichtung (16) der Zuführscheibe (7).
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