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Einrichtung zum Verbinden von Blättern
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zu Stapeln Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Verbinden
von mit Löchern versehenen Papierblättern, insbesondere von gefalteten Endlosformularen,
zu Stapeln.
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Zum Verbinden von mit Löchern versehenen Papierblättern sind bislang
Heftstreifen bekannt. Dabei werden in die Blätter am linken Rand zwei in einem genormten
Abstand angeordnete Löcher eingebracht, und anschließend ein aus Metall oder Kunststoff
bestehender Streifen von unten her durch die Blätter durchgesteckt, worauf von oben
eine Lasche aufgelegt und die überstehenden Enden des Blechstreifens nach außen
umgebogen werden.
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Im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung werden Papierstapel
gebildet, die aus Endlospapier bestehen,
das zickzackförmig gefaltet
ist. Die einzelnen Bögen eines Stapels sind also an der Ober- und der Unterkante
miteinander verbunden. Würde man derartige Stapel mit dem bekannten Heftstreifen
an der linken Seite verbinden, so würde ein Durchblättern eines Stapels nicht mehr
möglich sein. Darüber hinaus sind die an den linken und rechten Seiten der Bögen
vorhandenen Lochreihen mit einem Abstand versehen, der mit den Lochabständen bei
den Heftstreifen nicht übereinstimmt.
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Um nun derartige Endlosformulare zu Stapeln zusammenzufassen, ist
schon vorgeschlagen worden, Klemmschienen an den Oberkanten anzubringen, die ein
Verbinden der einzelnen Papierlagen ermöglichen, ohne das Durchblättern zu behindern.
Diese Klemmleisten sind jedoch relativ teuer und aufwendig, sie sind nur für bestimmte
Dicken des Blattstapels verwendbar und müssen vor dem Vernichten der Blattstapel
in Reißwölfen oder beim Verbrennen entfernt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zu schaffen,
die einfach und billig herzustellen und leicht zu handhaben ist, die das Blättern
nicht behindert, die nicht die Gefahr einer Zerstörung von Informationen auf magnetischen
Datenträgern mit sich bringt, die für unterschiedliche Stapeldic-ken verwendbar
ist und bei der Aktenvernichtung nicht entfernt werden muß.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Einrichtung der
eingangs genannten Art vor, die erfindungsgemäß aus einem schmalen, steifen Kunststoffband
mit einem verbreiterten Kopf und mindestens einem Loch zum Durchstecken des Bandes
besteht
Es sind zwar schon Kabelverbinder und Tütenverschlußbänder
bekannt, die aus einem Band und einem Kopf bestehen, wobei das Band mit dem Kopf
ohne weitere Hilfsmittel verbindbar ist. Diese Kabelverbinder bestehen im allgemeinen
aus einem sehr weichen, fast gummiartigen Kunststoff, damit sie sehr leicht gebogen
werden können. Im allgemeinen besitzt dabei das Band eine langgestreckte Form mit
Vorsprüngen an beiden Seitens die ein Verhaken mit dem Kopf ermöglichen. Derartige
Kabelverbinder lassen sich jedoch zur Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden
Aufgabe nicht verwenden, da sie aufgrund ihrer Weichheit nicht durch die engen Löcher
eines eventuell dicken Stapels hindurchgeschoben werden können. Dies ist jedoch
mit den von der Erfindung vorgeschlagenen Einrichtungen möglich, da das Band selbst
relativ steif ist, d.h. mindestens so steif, daß es ohne äußere Einflüsse seine
langgestreckte Gestalt beibehält. Durch die Herstellung aus Kunststoff ist dafür
gesorgt, daß keine Aufzeichnungen auf magnetischen Datenträgern zerstört werden
können, darüber hinaus braucht die Einrichtung nach der Erfindung nicht aus Blattstapeln
entfernt zu werden, wenn diese in einen Reißwolf gegeben werden.
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In Weiterbildung kann vorgesehen sein, daß das Band rechteckige Uffnungen
und das ebenfalls rechteckige Durchsteckloch auf seiner dem Band abgewandten Seite
einen im Querschnitt rechteckigen Zapfen zum Eingriff in die Bandöffnungen aufweist.
Durch die Rechteckform der Uffnungen ist es möglich, mit wenig Material bei gleicher
Festigkeit auszukommen. Der rechteckige Zapfen sorgt dafür, daß eine möglichst flächige
Anlage des
Zapfens in der jeweiligen öffnung erfolgen kann. Dadurch,
daß der Zapfen auf der dem Band abgewandten Seite der öffnung angeordnet ist, erfolgt
eine- Selbstarretierung des Bandes mit Hilfe des Zapfens.
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Um das überstehende Ende des Bandes zu sichern, kann vorgesehen sein,
daß der Kopf eine zweite Sicherungsöffnung mit einem Zapfen aufweist. Dieser Zapfen
kann flacher ausgebildet sein als der erste, da er nur geringe Kräfte aufzunehmen
hat.
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In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß mindestens
eine Seite des Bandes im Bereich ihres Randes in Längsrichtung verlaufende, auf-beiden
Seiten der Uffnungen angeordnete Rippen, Kufen oder dergleichen aufweist. Diese
Rippen oder Kufen dienen einem doppelten Zweck, sie sollen zum einen die Steife
des Bandes vergrößern, zum andern erleichtern sie das Durchschieben des Bandes durch
die Uffnungen mehrerer aufeinanderliegender Blätter. Bei den Endlosformularen ist
die Faltung derart eingerichtet, daß die Löcher der einzelnen Blätter immer exakt
übereinanderliegen, so daß eine fluchtende Lochreihe entsteht, durch die sich das
Band aufgrund dieser Kufen leicht hindurchschieben läßt. Die Kufen können dabei
auf einer oder aber auch auf beiden flachen Seiten des Bandes angeordnet sein.
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Nach einem weiteren Merkmal können die Querstege zwischen den Uffnungen
des Bandes eine geringere Dicke haben als die Rippen oder Kufen. Dies dient wieder
der Materialersparnis, hat jedoch auf die
Festigkeit des Bandes
keinen Einfluß, da die Querstege zwischen den rechteckigen Uffnungen in Längsrichtung
nicht auf Zug beansprucht werden.
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Um weiteres Material zu sparen, kann vorgesehen sein, daß die Länge
der Stege in Längsrichtung des Bandes gesehen kleiner ist als die Länge der öffnung
in der gleichen Richtung gemessen.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, daß der Kopf eine größere Dicke
aufweist als das Band. Zum Erleichtern des Einschiebens des Bandes kann dieses an
seinem Ende spitz zulaufen.
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Die Breite des Bandes ist mit Vorteil derart gewählt, daß sie etwas
kleiner ist als der Lochdurchmesser bei dem Endlosformular. Andererseits ist die
Breite des Kopfes derart gewählt, daß die Hälfte der Breite kleiner oder gleich
ist dem Abstand zwischen dem Rand des Formulares und dem Mittelpunkt der Lochreihe.
Dies führt dazu, daß im verbundenen Zustand der Kopf nicht seitlich über den Stapel
hinausragt.
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Der Abstand der rechteckigen Oeffnungen in dem Band ist vorzugsweise
relativ niedrig, um alle möglichen Dicken von Blattstapeln sicher verbinden zu können.
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Die Erfindung schlägt weiterhin vor, daß die Einrichtung aus einem
Polyäthylen größerer Dichte besteht, was es möglich macht, die Blattstapel beispielsweise
zu verbrennen, da bei der Verbrennung
von Polyäthylen keine giftigen
Abgase entstehen.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich
aus den Ansprüchen, der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen: Figur 1 eine Aufsicht auf eine von der
Erfindung vorgeschlagene Einrichtung; Figur 2 einen abgebrochenen Schnitt etwa nach
Linie II-II in Figur 1; Figur 3 einen Schnitt durch die Einrichtung nach Figur 1
etwa nach Linie II 1-111 in Figur 1; Figur 4 die Befestigung einer Einrichtung in
einem Blattstapel und Figur 5 eine geschnittene Seitenansicht durch einen Blattstapel
mit der von der Erfindung vorgeschlagenen Einrichtung.
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Die von der Erfindung vorgeschlagene Einrichtung zum Verbinden von
Papierblättern besteht aus einem aus Kunststoff bestehenden Band 11, an dessen in
Figur 1 linker Seite ein verbreiterter Kopf 12 angebracht ist.
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Das Band 11 und der Kopf 12 sind einstückig aus Kunststoff gespritzt.
Die Länge des Bandes 11 ist groß
gegenüber der Abmessung des Kopfes
12. An seiner in Figur 1 rechten Seite besitzt das Band 11 eine langgestreckte Spitze
13. Das Band 11 weist eine Anzahl von rechteckigen Uffnungen 14 auf, die durch Stege
15 voneinander getrennt sind. In Längsrichtung des Bandes 11 gesehen, sind die Uffnungen
14 länger als die Stege 15.
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Der Kopf 12 weist ein größeres rechteckiges Loch 16 und eine kleinere
Sicherungsöffnung 17 auf. Das Loch 16 ist auf der dem Band zugewandten Seite des
Kopfes 12 angeordnet, während die Sicherungsöffnung 17 am freien Ende des Kopfes
12 angeordnet ist. Das Loch 16 besitzt an seiner dem Band 11 abgewandten Seite einen
Zapfen 18, der, wie sich aus Figur 2 ergibt, einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
Ebenfalls aus Figur 2 ergibt sich, daß der Zapfen 18 die gleiche Dicke aufweist
wie der Kopf 12.
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Die Sicherungsöffnung 17 besitzt ebenfalls an ihrer dem Band 11 abgewandten
Seite einen Sicherungszapfen 19, der nur etwa halb so dick ist wie der Kopf 12,
Wie sich ebenfalls aus Figur 2 ergibt, besitzen die Querstege 15 eine geringere
Dicke als die Seitenwände 20 des Bandes 11.
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Aus Figur 3 ergibt sich dies nochmals. Hier ist auch zu sehen, daß
das Band 11 an seiner Oberseite Rippen 21 besitzt, die dadurch gebildet sind, daß
die Stege 15 eine kleinere Dicke besitzen als die Seitenwände 20 des Bandes 11.
Diese Rippen 21 bzw. Kufen dienen zur Versteifung des Bandes 11 und ebenso zum
leichteren
Führen des Bandes, da dies beim Durchführen durch eine öffnung in erster Linie an
den Kufen bzw.
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Rippen 21 gleitet. Es wäre natürlich auch möglich, derartige Rippen
21 an der Ober- und der Unterseite des Bandes 11 anzuordnen.
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Die Wirkungsweise der von der Erfindung vorgeschlagenen Einrichtung
wird nun unter Bezugnahme auf die Figur 4 erläutert. In Figur 4 ist ein Stapel 22
von Endlosformularen dargestellt, wie es in der EDV üblich ist. Dieser Stapel besteht
aus einer Reihe von zickzackförmig gefalteten Blättern, die abwechselnd längs der
in Figur 4 sichtbaren Oberkante 23 und der in Figur 4 nicht sichtbaren Unterkante
miteinander verbunden und gefaltet sind. An den freien Kanten besitzen die einzelnen
Blätter eine Reihe von relativ dicht nebeneinander liegenden Löchern 24. Durch das
erste Loch 24 ist das Band 11 der Verbindungseinrichtung nach der Erfindung von
oben her hindurchgesteckt, wonach das Band unten umgebogen und durch die zweite
Lochreihe 24 wieder nach oben durchgeschoben wird.
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Anschließend ist das Band durch das Loch 16 hindurchgeführt, wonach
die freie Spitze 13 durch die Sicherungsöffnung 17 hindurchgeführt wird, wie sich
aus dem mittleren Teil der Figur 4 ergibt. Anschließend wird das Band straffgezogen
und in die im rechten Teil der Figur 4 dargestellte Stellung gebracht.
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Ein derart hergestellter Stapel hält fest und läßt sich dennoch wie
ein Buch durchblättern, da der Abstand der ersten beiden Löcher 24 von der Oberkante
nur gering ist.
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Aus Figur 5 ist nochmals in vergrößertem Maßstab die Anordnung aus
eine Blattstapel 25 und der aus dem
Band 11 und dem Kopf 12 bestehenden
erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung zu sehen. Aus Gründen der Vereinfachung
sind in der Figur nur die ersten beiden Lochreihen 24 dargestellt. In dieser Form
kann ein Stapel längere Zeit aufbewahrt werden, er kann, wenn er vernichtet werden
soll, sowohl verbrannt als auch in einen Reißwolf gebracht werden, ohne daß die
Verbindungseinrichtung entfernt werden müßte.
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Bei besonders dicken Stapeln können zwei Verbindungseinrichtungen
verwendet werden, von denen ein Kopf 12 auf der Oberseite und einer auf der Unterseite
des Stapels liegt. Das Band 11 wird dann jeweils durch die Uffnung 16 des zu der
anderen Einrichtung gehörenden Kopfes hindurchgesteckt.