DE3246881A1 - Verfahren und giessform zur herstellung gegossener einkristallwerkstuecke - Google Patents
Verfahren und giessform zur herstellung gegossener einkristallwerkstueckeInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur
Herstellung eines gegossenen Einkristallwerkstücks und auf die in Verbindung mit diesem Verfahren benutzte Gießform.
Die Herstellung gegossener Einkristallwerkstücke wird seit vielen Jahren durchgeführt, und zwar anfänglich
rein laboratoriumsmäßig und seit kurzem werden auch Werkstücke wie Einkristal 1-Turbinenschaufeln
auf diese Weise hergestellt, bei denen der Vorteil der verbesserten anisotropen Eigenschaften
ausgenutzt wird, die hierbei erlangt werden können. Das Verfahren der Herstellung hat sich über die Jahre
hin geändert. Ursprünglich wurde eine Keimtechnik für Laboratoriumsversuche benutzt, und dies war für Laborversuche
geeignet und .auch für geringe Stückzahlen, die hierbei benötigt wurden, jedoch hat sich diese
Technik nicht für eine Herstellung im großen Maßstab unter Anwendung halbautomatischer Herstellungsverfahren
geeignet.
Eine erste Alternative, die in Betracht gezogen wurde, benutzte eine Starterkammer, in der das geschmolzene
Metall veranlaßt wird, in Säulenkornform zu erstarren und es wurde eine Drosselstelle mit einer kleinen Öffnung
vorgesehen, durch die nur ein Korn in den Hauptformraum hinein wachsen konnte." Es hat sich gezeigt,
daß hierdurch nicht mit Sicherheit ein Korn wirksam ausgewählt werden konnte und als weiterer Schritt
wurde ein geneigter Kanal zur Kornauswahl zwischen der Starterkammer und dem Haupthohlraum angeordnet. Da
jedoch die flächenzentrierten kubischen Kristalle in ihrer OOO^ Richtungen vorzugsweise wachsen, kann
ein Kanal, der in einer einzigen Ebene liegt, dennoch in der Lage sein zwei oder mehrere Kristalle
wachsen zu lassen, wenn die <100)> Richtungen in der
Ebene des Kanals liegen.
Der Abschluß dieser Entwicklung bestand darin, einen schraubenlinienförmigen Kanal vorzusehen, der sich
als zweckmäßig im Hinblick auf die Absperrung von mehr als einem Kornwachstum in den Hauptformraum
erwiesen hat. Diese Technik hat jedoch den Nachteil, daß die Orientierung des erzeugten Kristalls nur in
einer Richtung festgelegt ist. Dies, ist die Richtung des Kristallwachstums, die normalerweise durch die
Wärmeströmung von der Form bestimmt wird. Diese Richtung entspricht bei den meisten flächenzentrierten
kubischen Kristallen der(0,0,i)>
Richtung. Rechtwinklig zu dieser Richtung ist die Orientierung des Kristalles zufal 1 ig .
Diese Zufälligkeit kann unerwünschte Konsequenzen zeigen So sind die Vibrationseigenschaften eines Werkstücks
von den physikalischen Eigenschaften, beispielsweise vom Elastizitätsmodul und vom Schermodul abhängig. Da
ein flächenzentriertes kubisches Einkristall in hohem
Maße anisotrop ist, kann man vorhersagen, daß die Vibrationscharakteristiken eines Werkstückes, beispielsweise
einer Turbinenschaufel für ein Gasturbinentriebwerk von der Kristallorientierung um die Schaufel längsachse
abhängen. Bei gewissen derartigen Schaufeln kann die zufällige Veränderung der Vibrationscharakteristiken
infolge der Orientierung um die Achse zu ungelegenen Ergebnissen führen und es kann der Fall eintreten,
daß die günstigen Eigenschaften eines Einkristalles völlig verloren gehen.
Wenn ein Kristallkeim anstelle einer Auswahlvorrichtung
benutzt wird, um ein Einkristallgußstück zu erzeugen, dann können Längs- und Querorientierungen
des Einkristall in vorbestimmter Weise erhalten werden, indem der Kristallkeim entsprechend orientiert
wird. Um ein epitaxiales Wachstum von einem Keim zu gewährleisten ist es wesentlich, daß der Kern nicht
aus anderen Gründen, beispielsweise in Abhängigkeit von den Formwandungen gebildet wird. Um zu gewährleisten, daß dies nicht geschieht, muß die Form über
dem Schmelzpunkt des Metalles liegen und natürlich darf der Kristallkeim nicht vollständig schmelzen.
Bisher war es schwierig, diese einander widersprechenden Bedingungen in der Weise zu verbinden, daß die
Produktionsbedinungen erfüllt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Gießform für dieses Verfahren zu
schaffen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, einen Kristallkeim zu benutzen, wobei die Gefahr
einer äußeren Kernbildung verhindert wird.
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Herstellung
eines Einkristall-Gußwerkstücks, wobei eine Gießform benutzt wird, die einen Hauptformraum und
eine Eintrittsöffnung für den Hauptformraum besitzt,
wobei ein Kristallkeim in der Eintrittsöffnung oder in der Nähe hiervon angeordnet ist.
Hierbei wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß eine Charge geeigneten geschmolzenen Metalls in
den Hauptformraum über die Eintrittsöffnung derart
eingeleitet wird, daß das geschmolzene Metall über den Kristallkeim und dann in den Haupthohlraum abfließt,
wobei eine genügende Wärmemenge zur Verfügung steht, um die Form und die Spitze des Kristallkeims
über den Schmelzpunkt der Legierung zu erhitzen, wobei danach ein epitaxiales Wachstum des
geschmolzenen Metalls von dem Kristallkeim nach dem gegenüberliegenden Ende der Form gewährleistet wird.
Normalerweise wird der Kristallkeim am Boden der
Gießform in Berührung mit einer wassergekühlten Abschreckplatte angeordnet. Der Abschreckeffekt gewährleistet,
daß dieser örtliche Bereich des Aufbaus unter dem Legierungsschmelzpunkt verbleibt und die Wärme, die
durch das Metal 1 volumen aufgeprägt wird, nur die Temperatur des Gießformkörpers und der Spitze des
Kristallkeims über den Schmelzpunkt anhebt. Diese
Abschreckwirkung zusammen mit einem progressiven Wegziehen der Form aus dem Ofen dient dazu, die
progressive Erstarrung zu gewährleisten, die für das epitaxiale Wachstum aus dem teilweise wiedererhitzten
Kristallkeim erforderlich ist.
Die Erfindung umfaßt auch eine Gießform zur Benutzung bei der Herstellung eines Gußwerkstücks aus einem Einkristall,
und diese Gießform weist einen Hauptgießhohlraum auf und eine Eintrittsöffnung, durch die geschmolzenes
Metall in den Formkörper eintreten kann. Außerdem ist ein Hohlraum für einen Kristallkeim vorgesehen, um
diesen Kristallkeim in der Eintrittsöffnung oder in der Nähe hiervon zu halten, wo das Metall, welches den Formraum
füllt, über den Kristallkeim strömt, um ein Anschmelzen dieses Kristallkeimes zu gewährleisten.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Schnittansicht einer Gießform gemäß der Erfindung, die zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens dient;
Fig. 2,
3 u. 4 aufeinanderfolgende Stufen des erfindungs
gemäßen Verfahrens;
Fig. 5
und 6 abgewandelte Ausführungen der Gießformen
zur Benutzung in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren.
Die Gießform gemäß Figur 1 besteht aus normalem Keramik-Gießform-Material,
wie dies in der Feingießtechnik üblich ist. Die Neuheit der Gießform liegt in der Gestalt
und in der Anordnung, wodurch ein Kristallkeim gebildet-wird, der innerhalb der Form dargestellt ist.
Die Form weist einen Gießtrichter 10, einen nach unten
gerichteten Kanal 11, einen seitlich verlaufenden Eintrittskanal 12 und eine Kristallkeimkammer 13 sowie den
Hauptformhohlraum 14 auf. Diese Teile sind in der Folge numeriert,in der das geschmolzene Metall in die Form
einströmt. Gemäß dem Ausführungsbeispiel besitzt die Hauptgießkammer 14 eine Gestalt wie sie erforderlich
10 - ^
ist, um eine Schaufel für ein Gasturbinentriebwerk herzustellen- Der Abschnitt 15 bildet das Schaufelblatt
und die Abschnitte 16 bzw. 17 die äußere bzw. innere Schaufelplattform, während der Formteil 18
den Schaufelfuß bildet. Der Schaufelfuß 18 bildet den obersten Teil der Form, und dieser Teil ist mit
einer Entlüftungsöffnung 19 versehen, damit das
Metall in dem Formhohlraum aufsteigen kann. Am anderen (unteren) Ende des Hauptformhohlraums befindet sich
eine Übergangskammer 20, in die der Kristallkeim 21 einsteht.
Am untersten Ende der Kristallkeimkammer 13 ist diese
offen, so daß der Kristallkeim in Berührung mit der Basis gelangen kann, auf der die Form steht. In diesem
Fall besteht die Basis aus einer wassergekühlten Abschreckplatte 22. Wie aus der Zeichnung ersichtlich,
stellt der Kristallkeim den einzigen Teil des Metalles dar, der mit der Abschreckplatte in Berührung steht.
Die übrige Form ist so ausgebildet, daß gewährleistet wird, daß das Metall, welches die Form anfüllt, außer
Berührung mit der Abschreckplatte gehalten wird. Demgemäß ist der nach unten verlaufende Kanal 11 absichtlich
bei 23 geschlossen und der übrige Teil des Kanals bei 24 wirkt als Abstandshalter, der den Metall enthaltenden
Teil des nach unten gerichteten Kanals 11 und des Querkanals 12 von der Abschreckplatte fernhält.
Einen wichtigen Teil der Form bildet der Kristallkeim Dieser ist im Schnitt rechteckig dargestellt und er
kann tatsächlich irgendeine zweckmäßige Gestalt besitzen, beispielsweise kann er zylindrisch oder als
rechteckiger Block ausgebildet sein. Der Kristallkeim wird normalerweise aus dem gleichen Material wie das
zu gießende Werkstück hergestellt und seine Orientierung wird sorgfältig vorbestimmt, da die
Orientierung des gegossenen Werkstücks diesem Kristallkeim spiegelbildlich sein wird. Dies betrifft
sowohl die Orientierung in Längsrichtung des Werkstücks (in diesem Fall der Schaufel) als
auch quer hierzu. Wie erwähnt, wird hierdurch die Möglichkeit geschaffen, die Querorientierung vorzubestimmen
und dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, die Vibrationseigenschaften in bestimmter Weise zu
steuern.
Es ist klar, daß Gestalt und Volumen sowie Größe des Kristallkeims so gesteuert werden müssen, daß
die Überhitzung von der Metallströmung ausreicht, um den Kristallkeim teilweise anzuschmelzen, ohne
daß er voll eingeschmolzen wird, d.h. es muß eine Gleichgewichtsbedingung eingestellt werden, und dann
muß die Erstarrung sich fortsetzen.
Die Form wird in der in den Figuren 2 bis 4 dargestellten
Vorrichtung benutzt, um ein Gußwerkstück zu erzeugen. Wie aus Figur 2 ersichtlich, ist die
Form aufder Ä b sf c hire c k ρ fättef T2~1TuTge¥eTzftT ~äTe~ϊ
seits von einem Kolbenantrieb 25 getragen wird. Dieser Kolbenantrieb schafft die Möglichkeit, die Abschreckplatte
und die Form in vertikaler Richtung zwischen den Stellungen gemäß. Figur 2 und 4 zu verschieben.
Gemäß Figur 2 wird die Form in der Ofenkammer 26 gehalten, während gemäß Figur 2 die Form in eine kühlere
Abzugskammer 27 abgesenkt ist.
Die Ofenkammer 26 ist in herkömmlicher Weise ausgebildet
und weist ein isoliertes Gehäuse auf, in dem eine Reihe elektrischer Widerstandsheizelemente 28
angeordnet ist. Der Ofen besitzt eine obere öffnung 29, die mit dem unteren Ausfluß einer Gießmaschine
30 in Verbindung steht und eine untere öffnung 31
des Ofens ist so bemessen, daß die Abschreckplatte gerade einpaßt. Bei gestrecktem Kolbenantrieb 25
(Figur 2) ist die Abschreckplatte 22 auf die Öffnung
31 ausgerichtet und sperrt diese ab, wie dies aus Figur 2 ersichtlich ist.
Die Abzugskammer 27 liegt unter der Ofenkammer 26, und sie ist wiederum in herkömmlicher Weise ausgebildet
und besteht aus einer Isolierkammer, in der mehrere Kühlwasserrohre 32 angeordnet sind. Der Kolbenantrieb
25 kann die Abschreckplatte und die von ihr getragene Form von der erwärmten Kammer 26 in die gekühlte
Kammer 27 absenken.
Die Arbeitsweise des Systems ist derart, daß die Form mit dem Kristallkeim 21 an Ort und Stelle anfänglich
auf der Abschreckplatte 22 im Ofen 26(wie. aus Figur 2)
belassen wird. Der Ofen und der Hauptteil der Form werden auf eine Temperatur vorgeheizt, die über dem
Schmelzpunkt des benutzten Metalls liegt (normalerweise eine Superlegierung auf Nickel-Basis) und der
Boden wird durch die Abschreckplatte auf eine darunter liegende Temperatur abgekühlt. Dann wird die Gießmaschine
30 betätigt, um die Metallcharge zu schmelzen und das flüssige Metall durch die Öffnung 29 in den Gießtrichter
10 fließen zu lassen. (Die Gießmaschine selbst wird
hierbei nicht im einzelnen beschrieben. Es ist jedoch für den Fachmann ersichtlich, daß eine solche Gießmaschine
eine Induktionsspüle aufweist, um einen Metallblock innerhalb einer Kokille zu schmelzen, wobei
das Metall dann einen schmelzbaren Pfropfen am Boden der Kokille aufbricht, so daß das Metall durch
die Austrittsöffnung austreten kann.)
Demgemäß fließt das geschmolzene Metall durch den Gießtrichter 10 in den vertikalen Kanal 11 und dann
in den horizontal verlaufenden Kanal 12, und von dort
über die Übergangskammer 20 nach oben, um den Hauptformhohlraum 14 anzufüllen. Weil der Kristallkeim am
Boden· des Formkörpers angeordnet ist, muß die gesamte Metallcharge, die den Hohlraum 14 ausfüllt, über den
Kristallkern strömen. Dadurch wird der Kristallkeim aufgeheizt und da das geschmolzene Metall seit seinem
Schmelzen keiner wesentlichen Kühlwirkung ausgesetzt war, besitzt das flüssige Metall genügend überschüssige
Hitze, um den oberen Abschnitt des Kristallkeims zu erhitzen und die Form über den Schmelzpunkt des
Metalls aufzuheizen, damit eine Streukeimbildung verhindert wird. Die Tatsache, daß die vollständige Charge
von Metall über den Kristallkeim fließt, gewährleistet außerdert, daß die erforderliche Wärmemenge zur Verfügung
steht, um den Kristallkeim anzuschmelzen.
Die Form wird demgemäß mit geschmolzenem Metall angefüllt, die im Zulaufkanal einen teilweise angeschmolzenen
Kristallkeim aufweist. Dann bewirkt die Abschreck platte 22 ein Abziehen von Wärme vom unteren Bereich
der Form und gleichzeitig werden Form und Abschreckplatte graduell aus dem Ofen 26 i-n die wassergekühlte
Abzugskammer 27 durch den Kolbenantrieb 25 abgezogen.
Diese Verfahren bewirken gemeinsam, daß das die Form ausfüllende Metall vom Kristallkeim nach oben
in einer Richtung erstarrt. Weil der Kristallkeim und die geschmolzene Metallcharge in inniger Berührung
stehen, wächst das sich verfestigende Metall epitaxial vom verbleibenden festen Teil des Kristallkeims,
d.h. das Metall erstarrt als Einkristall, dessen Orientierung in den drei Dimensionen die
gleiche ist wie die des Kristallkeims.
Dies führt dazu, daß die gesamte Masse geschmolzenen Metalls schließlich als Einkristall erstarrt, so lang
kein übermäßiges Kornwachstum von anderen Keimen herrührt. Eine solche Keimbildung kann beispielsweise
durch Oberflächendiskontinuitäten im Kristallkeim auftreten oder durch Rekristallisation im verbleibenden
Werkstück, beispielsweise bei der spanabhebenden Oberflächenbehandlung des Kristalls, und diese Tatsache
und die Notwendigkeit, daß das geschmolzene Metall mit dem Kristallkeim in innige Berührung gelangt
macht es wichtig, daß der obere Teil des Kristalls angeschmolzen wird. Wenn die Form und die Metallströmung
gemäß der Erfindung durchgeführt wird, dann ergibt sich ein Anschmelzen des Kristallkeims und es
wird gewährleistet, daß das Werkstück in Form eines Einkristalls erstarrt.
Nachdem das Metall einmal in der Form erstarrt ist, kann die Form in herkömmlicher Weise entfernt werden
und das gegossene Einkristallwerkstück kann erforder-
1i chenfa Ils spanabhebend bearbeitet werden, und
es kann beispielsweise das Metall vom Abzugskanal 11 und dem Querkanal 12 entfernt werden.
Mit dem beschriebenen Verfahren kann ein einfaches Einkristallwerkstück hergestellt werden. Es gibt
jedoch viele auch kompliziertere Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Verfahren anzuwenden. So kann eine
Kernform benutzt werden, um ein Gußwerkstück zu erzeugen, welches mit Hohlräumen ausgerüstet ist. Es
ist wiederum nicht erforderlich, daß das vollständige
Werkstück aus einem Einkristall besteht und das gegossene Werkstück kann so behandelt werden, daß sein
Aufbau modifiziert wird, wie dies in der britischen Patentanmeldung 81 28 582 beschrieben ist, oder stattdessen
kann das Gießverfahren derart durchgeführt werden, daß nur ein Teil des gegossenen Werkstücks einen
Einkristall bildet.
Eine Möglichkeit einer Verbesserung des Grundverfahrens
ist in den Figuren 5 und 6 dargestellt. In beiden Figuren entspricht die Form im wesentlichen der Form
nach Figur 1, jedoch ist ein Filter bzw. sind Filter vorgesehen, durch die das geschmolzene Metall hindurchtritt
bevor es in den Hauptformhohlraum eintritt. In Figur 5 wird der Filter von einem Keramikschaumfilter gebildet und liegt in dem seitwärts verlaufenden
Kanal 12. Bei der Anordnung nach Figur 6, wo ein einziger nach abwärts gerichteter Einlaufkanal 11 mehrere
Hauptformhohlräume speist, liegt der Filter 36 in dem
senkrechten Einlaufkanal derart, daß ein einziger Filter die Metallcharge für sämtliche Formen säubert.
Diese beiden Möglichkeiten könnten natürlich in der Weise permutiert werden, daß ei-n Einzelformhohlraum seinen Filter im abwärts gerichteten Einlaufkanal
aufweist oder ein Mehrfachformsystem könnte Filter in jedem seitlichen Zuführungskanal
besitzen.
Die Filter filtrieren nicht nur das geschmolzene
Metall, sondern vermindern auch seine Strömungsgeschwindigkeit, so daß eine glatte Strömung mit
einer geringeren Turbulenz erhalten wird und das Innere der Form weniger angefressen wird.
Die Erfindung wurde vorstehend in Verbindung mit der Herstellung einer Schaufel beschrieben, die aus
einer Nickellegierung gegossen wurde und für ein Gasturbinentriebwerk bestimmt ist. Es können jedoch
auf diese Weise auch andere Legierungen gegossen und durch Gießen andere Werkstücke hergestellt
werden.
Leerseite
Claims (1)
- O O / C O O -IPatentanwälte "y . '] -": . \.#; "JDipl.-Ing. Curt Wallach Europäische Patentvertreter "·"" '-* ^P I-1 ng. G ü nther Koch European Patent Attorneys Dipl.-Phys. Dr.Tino HaibachDipl.-Ing. Rainer FeldkampD-8000 München 2 · Kaufingerstraße 8 · Telefon (0 89) 2 60 80 78 · Telex 5 29 513 wakai dDatum: 16. Dezember 1982Rolls-Royce Limited M _.. 17 ,-QQ „,.Buckingham Gate UnserZeichen: 17 589 ' K/APLondon SW1E 6AT
EnglandVerfahren-Uind GieMorm zur Herstellung gegossener Einkristall werk stücke [Patentansprüche:1. Verfahren und Gießform zur Herstellung gegossener Einkristallwerkstücke, bei dem eine Gießform■vorgesehen ist, die einen Hauptformraum und eine Eintrittsöffnung sowie einen darin angeordneten Kristallkeim aufweist,dadurch gekennzeichnet, daß eine Charge geschmolzenen Metalls in den Hohlraum (14) in der Weise eingeführt wird, daß das geschmolzene Metall über den Kristallkeim (21) und in den Hauptformhohlraum (14) strömt und dabei eine genügende Hitze aufweist, um die Form und die Spitze des Kristallkeims (21) auf eine Temperatur über dem Schmelzpunkt des Metalls anzuheben, und daß eine progressive Erstarrung des geschmol zenen Metalls von dem Kristallkeim (21) nach dem gegenüberliegenden Ende des Formhohlraumes bewirkt wird.2. Verfahren nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß eine Abschreckplatte (22) vorgesehen ist, um den Kristallkeim (21) und den Unterteil der Gießform so abzukühlen, daß die progressive Erstarrung unterstützt wird .3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,dadurch gekennzeichnet, daß die progressive Erstarrung durch progressives Wegziehen der Gießform aus dem Ofen (26) erfolgt..4. Verfahren nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet, daß die Gießform aus dem Ofen (26) in eine gekühlte Abzugskammer (27) progressiv weggezogen wird.5, Verfahren nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß die Charge geschmolzzenen Metalls vor Eintritt in den Hauptgießhohlraum (14) gefiltert wird.6. Gießform zur Benutzung bei der Herstellung eines Einkristallwerkstücks zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis mit. einem Haupthohlraum, einer Einlaßöffnung für den Haupthohlraum und einem Keimraum, der einen Kristallkeim in der Eintrittsöffnung oder in der Nähe derselben hält und mit Zuführungskanälen für das geschmolzene Metall, die dieses der Eintrittsöffnung zuführen, dadurch gekennzeichnet, daß der Keimhohlraum (13), die Eintrittsöffnung und der Kanal (12) so angeordnet und ausgebildet sind, daß die Chargegeschmolzenen Metalls über den Kristallkeim (21) nach dem Hauptgießhohlraum (14) strömt.7. Gießform nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, daß der Keimhohlraum(13) am tiefsten Ende des Hauptformhohlraums(14) oder in der Nähe hiervon angeordnet ist.8. Gießform nach Anspruch 8,dadurch gekennzeichnet, daß die Kanalanordnung einen sich seitlich erstreckenden Zuführungskanal (12) aufweist, dermit der Eintrittsöffnung in Verbindung steht.9. Gießform nach Anspruch 8,dadurch gekennzeichnet, daß ein nach untenverlaufender Kanal (11) vorgesehen ist, dermit dem Zuführungskanal (12) in Verbindung steht.10. Gießform nach Anspruch 9,dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Formhohlräume (14) und Zuführungskanäle (12) vorgesehen sind, die mit einem einzigen, nach unten gerichteten Eingußkanal (12) in Verbindung stehen.11. Gießform nach Anspruch 6,dadurch gekennzeichnet, daß ein Keramikschaumfilter (35,36) vorgesehen ist, durch den die Charge geschmolzenen Metalls hindurch.gepreßt wird.12. Gießform nach Anspruch 11,dadurch gekennzeichnet, daß der Keramikschaumfilter (35) in einem Zuführungskanal (12) angeordnet ist.13. Gießform nach Anspruch 11,dadurch gekennzeichnet, daß der Keramikschaumfilter (36) in einem nach unten verlaufenden Eingußkanal (11) angeordnet ist.
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