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Prüfsystem für das Prüfen von Prozessoren enthaltenden
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Steuerwerksbaugruppen und/oder von periphere Ergänzungen solcher Steuerwerksbaugruppen
bildenden Speicherbaugruppen Die Erfindung betrifft ein Prüfsystem der im Gattungsbegriff
das Patentanspruches 1 beschriebenen Art.
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Es ist für solche Baugruppen kennzeichnend, daß ihre Reaktion auf
eingegebene Anreize nicht ohne weiteres vorhersehbar ist, da diese Anreize Entscheidungsprozesse
auslösen, die von der Programmierung des Prüflings, d.h. vom Inhalt seines Programmspeichers
und von anderen Speicherinhalten abhängig sind. Damit unterscheiden sich solche
Baugruppen grundsätzlich von "reinen" Logikbaugruppen,die ausschließlich aus Gattern
aufgebaut sind und deren Antwortsignale aufgrund der realisierten logischen Verknüpfung
eindeutig determiniert sind. Weitere Probleme ergeben sich durch das dynamische
Verhalten der dem Prozessor zugeordneten oder mit ihm in Wechselwirkung stehenden
Speicherbausteine, welches durch die Eigenschaften und das spezifische Verhalten
der übrigen Bausteine beeinflutbar ist und z.B. durch Umladungsvorgänge im Bussystem
verändert werden kann.
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Nach alle dem versteht sich von selbst, daß durch das statische Anlegen
von Signalen und das statische Abfragen der sprechenden Antwortmuster Aussagen über
eine einwandfreie Funktion des Prüflings nicht gewonnen werden können. Die Prüfung
muß deshalb dynamisch erfolgen. Dabei darf die Prüfgeschwindigkeit nicht von der
Geschwin-
digkeit abweichen, mit welcher der Prüfling im praktischen
Betrieb arbeitet, da anderenfalls die Gefahr besteht, daß bestimmte Fehlerarten
nicht auftreten und daher selbstverständlich auch nicht erkannt werden können.
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Die einem Prozessor zugeordneten oder mit ihm zusammenwirkenden Speicher
können unter Umständen anders reagieren als ihr an sich korrekter Speicherinhalt
es erwarten läßt bzw. es kann der Fall auftreten, daß der Prozessor die Speicherinhalte
falsch rezipiert. Die Gründe hierfür können in Pegelveränderungen, in der Flankensteilheit
der Datensignale oder im timing liegen. Zu berücksichtigen sind ferner die endlichen
Laufzeiten im Bussystem und auf den Steuerleitungen.
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Zu bedenken ist schließlich auch, daß das Verhalten des Prüflings
von der Anwendersoftware beeinflußt wird.
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Aus alle dem ergibt sich, daß die Prüfung von Steuerwerksbaugruppen
vom Prüfpersonal detaillierte Kenntnisse der zu prüfenden Baugruppe und zwar sowohl
ihrer Schaltungstechnik als auch der in ihr niedergelegten Software - und zwar in
Maschinensprache - verlangt.
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Es ist bekannt, Mikroprozessor-Baugruppen mit Hilfe von sogenannten
Großautomaten zu prüfen. Diese bekannte Lösung ist mit folgenden Nachteilen verbunden:
Im Regelfall sind keine Echtzeitbedingungen gegeben, wobei unter "Echtheit" im folgenden
nicht nur der normierte Reziprokwert der Arbeitsgeschwindigkeit sondern auch charakteristische
Werte der im praktischen Betrieb gegebenen originalen Bit-Strom-Sequenen verstanden
sein sollen.
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Weiterhin bedingt die Prüfung auf Großautomaten ho-hen gerätetechnischen
und Programmieraufwand. Selbstverständlich eignet sich ein solches Prüfverfahren
auch nicht zur Prüfung von Baugruppen beim Geräteservice am Einsatzort,
z.B.
in einer Fernsprechvermittlungsstelle.
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Schließlich bedarf es zur Prüfung qualifizierten Personals mit ausreichender
Kenntnis der Automatenfunktion.
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Es ist weiter bekannt, zur Prüfung von Mikroprozessor-Baugruppen sogenannte
#P-System-Analyzer einzusetzen. Ein entsprechendes Testgerät ist beispielsweise
in dem Aufsatz Universelles Testgerät für Entwicklung, Prüfung und Reparatur von
Mikroprozessar-Baugruppen in der Fachzeitschrift Der Elektroniker Nr. 6/81 beschrieben.
Derartige Testgeräte bringen wesentliche Vorteile bei der Prüfung mit sich. Eine
Echtzeitprüfung im oben definierten Wortsinn ist mit solchen Testgeräten jedoch
nicht möglich, wenn auch die Funktionstests zum Großteil in Echtzeit ablaufen, weil
mit dem "Original-timing" des Prüflings gearbeitet wird. Es kann ferner als ein
Nachteil betrachtet werden, daß derartige Testgeräte einen nicht unerheblichen speziellen
Software-Aufwand benötigen und daß trotzdem eine vollständige Funktionsprüfung einer
Steuerwerksbaugruppe nicht möglich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zug-runde, ein Prüfsystem der im Gattungsbegriff
des Patentanspruches 1 beschriebenen Art zu schaffen, das sich preiswert realisieren
läßt und bei dem insbesondere der spezifische Software-Aufwand so gering wie möglich
ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche, auf die hiermit zur Verkürzung der Beschreibung ausdrücklich
verwiesen wird.
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Eine der Hauptvorteile des Prüfsystems gemäß der Erfindung besteht
darin, daß infolge der Übernahme der für den Prüfling entwickelten Software in das
Prüfsystem der zusätzliche Programmieraufwand äußerst gering ist. Aus dieser Software-Ubernahme
ergibt sich weiter der Vorteil, daß bei Änderung der Prüflingssoftware keine Änderung
des Betriebsprogrammes des Prüfsystems erforderlich ist. Mit dem Prüfsystem gemäß
der Erfindung ist es möglich, durch Nachbildung der originalen Baugruppen-Umgebungechte
Betriebsbedingungen herzustellen, also eine Echtzeitprüfung im obigen Wortsinn auszuführen.
Ein Merkmal dieser echten Funktionsprüfung ist es auch, daß die Speicherplätze der
Speicherbausteine mit den auch im praktischen Betrieb verwendeten originalen Bitmustern
beschrieben werden. Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht darin, daß bei der Funktionsprüfung
im Servicefall kundenspezifische Daten, die in den Speichern niedergelegt sind,
konserviert und nach erfolgter Prüfung wieder zurückgeschrieben werden können. Des
weiteren ermöglicht das Prüfsystem gemäß der Erfindung sehr kurze Prüfzeiten und
eine große Prüftiefe. Die bei der Prüfung ermittelten Fehler können auf einem Display
angezeigt werden. Falls die entsprechende Fehleraussage zur Lokalisierung nicht
ausreicht, ist eine Fehlersuche mittels "Katalog" möglich, in welchem vorgeschriebene
Analyseabläufe niedergelegt sind und mittels dessen eine Fehlerverfolgung durch
Anlegen von in dem Prüfsystem erzeugten Triggersignalmustern und Beobachten der
zugeordneten Raktionen (z.B. auf einem Oszillographen) möglich ist.
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Es ist für die Technik elektronischer Geräte kennzeichnend, daß die
Typenvielfalt der Baugruppen sich durch das Vordringen von Halbleiterschaltkreisen
mit großer Integrationsdichte und von programmierbaren Bausteinen drastisch verringert
hat. Das bedeutet umgekehrt, daß die verbleibenden-
Baugruppentypen
in großer Stückzahl verwendet werden. Das Prüfsystem gemäß der Erfindung besteht
im wesentlichen aus einem Spezialprüfgerät, das einem bestimmten Baugruppentyp "gewidmet"
ist. Eine solche Spezialisierung rechtfertigt sich einerseits dadurch, daß der betreffende
Baugruppentyp in grosser Zahl vorhanden ist und andererseits durch die geringen
Kosten des Prüfgerätes. Unterschiedliche Funktionen ein und desselben Baugruppentyps
w#rden durch unterschiedliche Programmierung der entsprechenden programmierbaren
Bausteine realisiert. Das Prüfgerät im Prüfsystem gemäß der Erfindung trägt dem
dadurch Rechnung, daß entsprechende unterschiedliche Programmodule, z.B. durch Steckverbinder,
adaptierbar sind.
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Im folgenden sei die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert:
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild eines Prüfsysteffis gemäß der Erfindung, wobei
im linken Teil der Zeichnung das Prüfgerät und im rechten Teil der Prüfling angedeutet
sind, Fig. 2 zeigt einen Prüfkoffer für das Prüfsystem gemäß der Erfindung in perspektivischer
Ansicht.
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Das in Fig. 1 dargestellte Blockschaltbild ist durch eine strichpunktierte
Linie in zwei Bereiche unterteilt. Der rechte Bereich stellt einen Prüfling dar,
der linke Bereich ein Prüfgerät. Die genannte strichpunktierte Linie entspricht
der z.B. als Steckverbinder ausgebildeten Kontaktierungsvorrichtung, mit welcher
der Prüfling bei seinem bestimmungsgemäßen Einsatz an das Gerät angeschlossen wird,
dessen Bestandteil er ist. Der Prüfling, der im vorliegenden Fall eine Steuerwerksbaugruppe
für eine Fernsprechvermittlungsanlage ist, besitzt eine als CPU bezeichnete Zentralprozessoreinheit
1 mit einem Taktgeber 2. Die Zentralprozessoreinheit 1 steht über ein Bussystem
3 mit
Speicherbausteinen 4, 5, 6 und 7 in Verbindung. Der Speicherbaustein
4 stellt den Arbeitsspeicher dar und ist dementsprechend ein Speicher mit wahlfreiem
Zugriff. Die Speicherbausteine 5 und 6 beinhalten die spezifische Software des Prüflings
r durch welche dessen Funktion bestimmt ist.
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Diese Speicherbausteine 5 und 6 sind vorzugsweise als sogenannte EPROM's,
d.h. als löschbare und programmierbare Lesespeicher ausgebildet. Der Speicherbaustein
7 dient zum Einschreiben kundenspezifischer Daten und besteht beim Ausführungsbeispiel
aus einem CMOS-RAM. In ihn können im vorliegenden Anwendungsfall beispielsweise
Daten über die von einzelnen Teilnehmerstellen einer Fernsprechvermittlungsanlage
verursachten Fernsprechgebühren eingeschrieben werden.
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Die Zentralprozessoreinheit 1 steht mit einem Prozessors 8 in Verbindung,
über welchen ihm Steuersignale zuführbar sind, die über ein Leitungssystem 10 eintreffen.
Diese Steuersignale sind im vorliegenden Fall beispielsweise Wählinformationen für
den Aufbau von Fernsprechverbindungen. Dem Prozessor 8 ist eine eigene Taktversorgung
9 zugeordnet.
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In die Verbindung zwischen der Zentralprozessoreinheit 1 und dem Bussystem
3 ist ein mit LATCH bezeichneter Signalspeicher 11 eingefügt, mittels dessen die
Bitströme des Bussystems 3 an das Zeitmuster der Zentralprozessoreinheit 1 angepaßt
werden.
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Ein ähnlicher Signalspeicher 12 ist zwischen das Bussystem 3 und ein
zu der von der erwähnten strichpunktierten Linie repräsentierten Kontaktierungsvorrichtung
führendes Adreß-, Daten- und Steuerleitungssystem 13 eingefügt.
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Weiter sind zwei monostabile Kippstufen 14 und 15 dargestellt, die
ebenfalls über das Bussystem 3 steuerbar sind
und mittels derer
mit der Steuerungsbaugruppe verbindbare Aktoren, z.B. Relais eines Relaiskoppelfeldes,
betätigbar sind. Diese monostabilen Kippstufen 14 und 15 stehen stellvertretend
für eine Vielzahl gleichartiger Einrichtungen.
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Es ist ferner ein Decoder 16 dargestellt, der in eine nach außen geführte
Busleitung eingefügt ist.
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Ein Eingabe-Ausgabebaustein 17 dient zur Abtrennung des Bussystems
3 von der Zentralprozessoreinheit 1 bzw. zur Verbindung der peripheren Einheiten
des Prüflings mit dem Prüfgerät. Dieser Baustein 17 ist ein tristate-Halbleisterbaustein.
Er stellt eine in dem Prüfling erbrachte Vorleistung für Prüfzwecke dar. Durch ihn
läßt sich - wie erwähnt - die Verbindung zwischen der Zentralprozessoreinheit 1
und den peripheren Einheiten unterbrechen, so daß letztere von dem Prüfgerät separat
prüfbar sind, ohne daß die Zentralprozessoreinheit - wie es bei herkömmlichen Testgeräten
üblich ist - aus der Schaltung zu entfernen. Dadurch ist es möglich, die Verbindung
zwischen Prüfgerät und Prüfling tatsächlich ausschließlich über die durch die erwähnte
strichpunktierte Linie repräsentierte für den normalen Betrieb vorgesehene Kontaktierungsvorrichtung
herzustellen.
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Das auf der linken Seite des Schaltungsblattes angedeutete Prüfgerät
beinhaltet als wesentlichen Bestandteil ein Musterstück der Prüflings. Dieses Musterstück
ist zwar in einigen Punkten modifiziert, im übrigen jedoch in gleicher Weise ausgebildet
und mit denselben Funktionseinheiten versehen wie die Prüflingsbaugruppe. Insbesondere
ist die mit 1' bezeichnete Zentralprozessoreinheit des Prüfgerätes baugleich mit
derjenigen des Prüflings. Die an das Bussystem 3 t des Prüfgerätes angeschlossenen
EPROM-Speicherbausteine 5' und 6' enthalten die Software-Programme des Prüflings,
d.h.
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ihr Speicherinhalt ist identisch mit demjenigen der Spei-
cherbausteine
5 und 6, (falls letzterer fehlerfrei ist).
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Ein weiterer EPROM-Speicherbaustein 16 enthält das zusätzliche Programm,
mittels dessen die einzelnen Schritte des Prüfvorganges gesteuert werden.
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Ein über einen Eingabe-Ausgabebaustein 17 mit dem Bussystem 3' verbundener
Mikroprozessor 18 mit einer Taktversorgung 19 und einem Signalspeicher 20 stellt
eine Einrichtung zur Simulation von Steuerbefehlen für den Prüfling dar. Er ist
über das bereits erwähnte Daten-Steuerleitungssystem 10 mit dem Mikroprozessor 8
des Prüflings verbindbar. Eingabe-Ausgabebausteine 21 bis 24, die wiederum als tristate-Bausteine
ausgebildet sind, dienen zur wahlweisen An- oder Abschaltung des Bussystems 3' an
die bzw. von den Leitungen des Prüflings.
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Eine Anzeigevorrichtung 25, die über einen Eingabe-Ausgabebaustein
26 mit dem Bussystem 3? verbunden ist, dient zur Anzeige der Prüfergebnisse.
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Schließlich ist noch ein Speicher 7' vorgesehen, der dem Speicher
7 des Prüflings entspricht und in welchen die in letzteren eingeschriebenen kundenspezifischen
Daten während einer Prüfung übernommen werden können.
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Es sei noch erwähnt, daß die Speicherbausteine 5' bis 6', in denen
die Mustersoftware des Prüflings enthalten ist, zusammen mit dem die Prüfsoftware
enthaltenden Speicherbaustein 16 vorzugsweise auf einer steckbaren# Baueinheit angeordnet
und somit in Anpassung an die Software des Prüflings austauschbar sind.
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Fig. 2 zeigt eine mögliche konstruktive Ausbildungsform des Prüfgerätes.
Es besteht aus einem Koffer 27, in welchen eine Basisplatte 28 eingelassen ist.
An dieser Platte 28 sind eine Tastatur 29 zur Eingabe von Prüfbefehlen
sowie
die bereits erwähnte Anzeigevorrichtung 25 angebracht. Weiter ist eine Kontaktierungsvorrichtung
30 vorgesehen, in welche der Prüfling einsteckbar ist und über die sämtliche elektrischen
Verbindungen verlaufen. Diese Kontaktierungsvorrichtung 30 entspricht der durch
die strichpunktierte Linie in Fig. 1 angedeuteten Schnittstelle zwischen Prüfgerät
und Prüfling. Es ist selbstverständlich möglich und vorgesehen: zwischen die Kontaktierungsvorrichtung
30 des Prüfgerätes und dem entsprechenden Gegenstück des Prüflings geeignete Adaptereinrichtungen
einzufügen, um eine Anpassung an unterschiedliche konstruktive Ausführungen zu ermöglichen.
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Eine weitere Kontaktierungsvorrichtung 31 dient zum Anschluß der die
Speicherbausteine 5' bis 6' und 16 enthaltenden Baueinheit.
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Unterhalb der die Bedien- und Anzeigeelemente 29 bzw. 25 tragenden
Basisplatte 28 befindet sich eine Leiterplatte, welche die elektronischen Komponenten
des Prüfgerätes aufnimmt.
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Das Prüfgerät enthält ferner eine Stromversorgung für den eigenen
Energiebedarf sowie eine vorzugsweise davon getrennte Stromverso-rgung für den Prüfling.
Es ist damit autark.
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Die Prüfung läuft prinzipiell in zwei Schritten ab: Durch entsprechende
Betätigungeder Eingabe-Ausgabebausteine ist während des ersten Prüfschrittes die
Zentralprozessoreinheit 1 des Prüflings elektrisch von ihren peripheren Einheiten
abgetrennt. Die Zentralprozessoreinheit 1' des Prüfgerätes ist über das Bussystem
3' mit dem Bussystem 3 des Prüflings verbunden. In diesem Betriebszustand können
alle peripheren Einheiten des Prüf-
lings einem Funktionstest unterworfen
werden, wobei Umgebungsbedingungen bestehen, die denen des echten Einsatzes voll
und ganz entsprechen. Kundenspezifische Daten, die in dem Speicherbaustein 7 abgelegt
waren, werden durch Übernahme in den Speicherbaustein 7' des Prüfgerätes "gerettet"
und nach erfolgter Prüfung zurückgeschrieben.
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In einem zweiten Schritt ist die Zentralprozessoreinheit 1 des Prüflings
wirksam. Sie erhält Funktionsanreize vom Prüfgerät, die die Arbeitsweise der späteren
Einsatzumgebung des Prüflings simulieren.
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Beim ersten Schritt werden dementsprechend Fehler der Prozessorumgebung
festgestellt, während beim zweiten Schritt das Verhalten der Zentralprozessoreinheit
1 des Prüflings selbst kontrolliert wird.
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Während des Prüfvorganges werden in der Anzeigevorrichtung 25 des
Prüfgerätes der Prüfschritt, Soll- und Ist-Daten sowie Bedienungs- und Fehlersuchhi#nweise
angezeigt.
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Zur Fehlerverfolgung dienen speziell aufbereitete Triggersignale,
die im Prüfgerät erzeugt werden.
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9 Patentansprüche 2 Figuren