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DE3240811A1 - Becherbehaelter mit einem mantel aus thermoplastbeschichtetem papier und verfahren zu dessen herstellung - Google Patents

Becherbehaelter mit einem mantel aus thermoplastbeschichtetem papier und verfahren zu dessen herstellung

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DE3240811A1
DE3240811A1 DE19823240811 DE3240811A DE3240811A1 DE 3240811 A1 DE3240811 A1 DE 3240811A1 DE 19823240811 DE19823240811 DE 19823240811 DE 3240811 A DE3240811 A DE 3240811A DE 3240811 A1 DE3240811 A1 DE 3240811A1
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DE
Germany
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edge
jacket
thermoplastic
cut edge
cup container
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DE19823240811
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English (en)
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DE3240811C2 (de
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Majer 2732 Vierden Friedemann
Werner 2000 Hamburg Schmidt
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Rissen Maschinenfabrik GmbH
Original Assignee
Rissen Maschinenfabrik GmbH
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Publication date
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    • B31B50/64Uniting opposed surfaces or edges; Taping by applying heat or pressure, e.g. by welding
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Lining Or Joining Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

  • Beschreibung
  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Becherbehälter mit einem Mantel aus thermoplastbeschichtetem Faserstoff wie Papier und mindestens einer Endöffnung, die durch einen Rand des Mantels begrenzt ist, der mit einem Anschlußteil, beispielsweise einem Bodenteil, dicht durch Heißsiegelung verbunden ist und eine vor Feuchtigkeit zu schützende Schnittkante aufweist. Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zur Herstellung dieses Becherbehälters.
  • Es sind Becherbehälter der eingangs genannten Art bekannt, bei denen auch der Bodenteil aus thermoplastbeschichtetem Papier besteht, wobei der untere Mantelrand und eine gezogene Zarge des Bodenteils miteinander verpreßt und versiegelt sind. Die Dichtheit einer solchen Mantel-Boden-Verbindung reicht für viele Anwendungszwecke, beispielsweise Getränkebecher oder Margarinebehälter, aus. Jedoch gibt es Anwendungszwecke, in denen die im Füllgut vorhandene oder in der Umgebung des Behälters zu erwartende Nässe in die innerhalb der Verpressung liegenden Schnittkanten des Mantelteils und des Bodenteils eindringen, diese aufweichen und damit dem Behälter die Festigkeit nehmen kann. - Die Gefahr unzureichender Dichtigkeit besteht auch dann, wenn ein solcher Behälter - wie üblich - mittels einer Metallfolie oder einer anderen heißsiegelbaren Folie verschlossen ist, die an den oberen, im allgemeinen flanschartig ausgebildeten Becherrand angesiegelt ist. Das kommt daher, daß neben der Stoßkante der-bei Papiermänteln unvermeidbaren Uberlappungsnaht ein Zwickel verbleibt, der selbst bei starkem Siegelungsdruck nicht verschwindet und zum Austritt von Flüssigkeit führen kann. - Schließlich besteht ein Nachteil der- bekannten Becherbehälter mit Papiermantel und anzusiegelndem Deckel darin, daß der öffnungsflansch verhältnismäßig weich ist, was nicht nur beim Aufsiegeln des Deckels Schwierigkeiten ergeben kann, sondern auch mitunter beim Öffnen zum Abreißen der Beschichtung oder gar zum Aufreißen des Mantelrands oder des Mantels führen kann. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn durch die offene Schnittkante des öffnungsrandes Feuchtigkeit eingedrungen ist und der Behälterrand entsprechend weich geworden ist.
  • Aus diesem Grund verwendet man für feuchtigkeitsempfindliche Anwendungszwecke, beispielsweise für Joghurtbecher, praktisch ausschließlich aus thermoplastischen Werkstoff spritzgepreßte oder tiefgezogene Behälter.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Becherbehälter der eingangs genannten Art zu schaffen, der auch für feuchtigkeitsempfindliche Anwendungszwecke geeignet ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß der Anschlußteil eine Thermoplastschicht zur Verbindung mit dem Mantelrand aufweist, die mindestens so dick ist wie die Schnittkante und im heißplastischen Zustand an die Schnittkante, diese abdeckend, angeformt ist.
  • Der Erfindungsgedanke besteht somit darin, den in genügender Menge im Bereich der Siegelung der Schnittkante vorhandenen thermoplastischen Werkstoff des Anschluß teils so in schmelzflssigen Zustand zu versetzen und formge zu pressen, daß er an die Schnittkante heranfließt und diese gemäß den jeweiligen Anwendungszwecken hinreichend schützend abdeckt. Ein Verfahren zum Herstellen eines Becherbehälters der eingangs genannten Art kennzeichnet sich nach der Erfindung daher durch die Merkmale, daß ein Anschlußteil verwendet wird, der zumindest auf seiner dem damit zu verbindenden Mantelrand zugewendeten Seite aus einer Thermoplastschicht besteht, die dicker als die Schnittkante ist, und daß bei der Siegelung die heißplastische-Thermoplastschicht an die Schnittkante, diese abdeckend angeformt wird.
  • Diese Formung kann in der Weise stattfinden, daß auf den Mantelrand bei der Siegelung ein ihn mit der Schnittkante in die Thermoplastschicht einsenkender Druck ausgeübt wird.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung wird der neben der überlappungskante einer Mantelnaht gebildete Zwickelraum von der Thermoplastschicht dicht ausgefüllt. Dieser Effekt gilt unabhängig davon, ob die Überlappungskante im strengen Wortsinn eine Schnittkante ist oder ob zusätzliche Maßnahmen getroffen wurden, die bei der Mantelnaht vorhandene Schnittkante durch irgendwelche Abdeckungen vor dem Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird die Schnittkante von der Kante eines öffnungsflanschs des Mantels gebildet. Beispielsweise kann im Bodenbereich am Mantel ein radial nach innen ragender Verbindungsflansch vorgesehen sein, der mit einem den Anschlußteil bildenden Bodenzuschnitt verschweißt ist. In diesem Fall läßt man den Thermoplast des Bodenzuschnitts durch entsprechende Verflüssigung und Ausübung von Preßdruck während des Siegelvorgangs an die Schnittkante des Flanschs heranfließen, so daß diese abgedeckt ist. Besonders vorteilhaft ist es in diesem Zusammenhang, wenn das den Mantel bildende Fasermaterial beidseitig thermoplastbeschichtet ist und die auf der einen Beschichtungsseite aufliegende und damit versiegelte Thermoplastschicht des Anschluß teils (beispielsweise Bodenzuschnitt) an der Schnittkante bis zu der anderen Beschichtungsseite gepreßt und mit dieser nicht verbunden ist. Man kann in diesem Zusammenhang sogar eine Versiegelung des thermoplastischen Materials mit der anderen Beschichtungsseite anstreben.
  • Eine vollkommene Verschweißung der auf der zweiten Mantelseite vorhandenen Beschichtung mit dem Thermoplastmaterial des Anschlußteils ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, da die innige Anformung auch so im allgemeinen zu einer dichten, oft versiegelungsähnlichen Verbindung führt.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird der Anschlußteil von einem Ring gebildet, der auf einen die Behälteröffnung umgebenden Mantelrand aufgesiegelt ist und seinerseits mit einem Deckelteil, insbesondere einer Metallfolie durch Siegelung verbindbar ist. Mit anderen Worten wird dem beispielsweise aus Papier bestehenden Mantelteil ein zusätzlicher Kunststoffring am öffnungsflansch aufgesetzt, der einerseits nach dem oben beschriebenen Verfahren dicht und die Schnittkanten schützend mit dem Mantelteil verbunden werden kann und andererseits die Möglichkeit gibt, den Behälter in den bisher bei gänzlich aus thermoplastischem Werkstoff bestehenden Behältern bekannten Weise beispielsweise mit einem Aluminiumdeckel zu verschließen. Dabei wirkt der Ring auch öffnungsversteifend, was sowohl die Handhabung des Behälters beim Füllen und Verschließen erleichtert als auch das problemfreie Öffnen des Deckels sichert.
  • Erforderlich ist im Zusammenhang der Erfindung, daß die Beschichtung des Fasermaterials und der Thermoplast des Anschlußteils miteinander versiegelbar sind, d.h. verschweißbar oder mindestens hitzeverklebbar. Besonders gute Erfolge wurden erzielt bei Verwendung von Polystyrol sowohl für die Faserstoffbeschichtung als auch für die Anschlußteile. Auf die Technik der Faserstoffbeschichtung kommt es im Zusammenhang der Erfindung nicht an. Besonders bewährt hat sich Papiermaterial, das beidseitig mit einer Polystyrolfolie kaschiert ist, in Verbindung mit Anschlußteilen aus Polystyrol.
  • Im Prinzip kann jedes Erwärmungsverfahren im Zusammenhang der Erfindung verwendet werden. Bevorzugt werden solche Verfahren, bei denen nur dasjenige thermoplastische Material des Anschlußteils heißplastisch wird, das dem damit zu versiegelnden Mantelrand und der Schnittkante unmittelbar benachbart ist. Dafür eignet sich besonders die Verpressung mit einem Ultraschallwerkzeug auf den Mantelrand. Wenn sich unter dem Druck dieses Werkzeugs der Mantelrand in die thermoplastische Schicht einsenkt, wird thermoplastisches Material dieser Schicht verdrängt, wobei es vornehmlich an der Schnittkante entweicht, nämlich geführt zwischen der Schnittkante und dem noch festen, der Schnittkante gegenüberliegenden thermoplastischen Material des Anschlußteils.
  • Die Abdeckung der Schnittkante ergibt sich dabei nahezu selbsttätig.
  • Die Erfindung wird im folgenden näher unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert, die ein vorteilhaftes Asuführungsbeispiel schematisch darstellt. Es zeigen: Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Becherbehälter, Fig. 2 einen Teilschnitt durch den öffnungsrand in größerem Maßstab, Fig. 3 einen Teilschnitt durch den Bodenrand in größerem Maßstab, Fig. 4 einen Teilschnitt durch den öffnungsrand im Bereich der Mantelnaht, Fig. 5 einen Teilschnitt durch den Bodenrand.mit Preßwerkzeugen in weiter vergrößertem Maßstab und Fig. 6 eine Ansicht der Bahn mit der Darstellung der für den Bodenteil und für den öffnungsring vorgesehenen Ausschnitten.
  • Der Becherbehälter besteht aus einem konisch gewickelten Mantel 1 aus Papier üblicher Stärke, das beidseitig mit Polystyrol-Folie von 20my Dicke kaschiert ist, einem Bodenteil 2 aus Vollpolystyrol 0,6mm Dicke und einem Offnungsring 3, ebenfalls aus Vollpolystyrol O,6mm dick. Ein Deckel 4 aus Aluminiumfolie kann auf den öffnungsring 3 in der Weise, die man vom Verschluß von Vollpolystyrolbehältern kennt, aufgesiegelt werden. Der Mantel 1 weist eine Überlappungsnaht 5 auf, die sich mit ihrer inneren Uberlappungsw kante 6 auch in diejenigen Bereiche hinein erstreckt, in denen der Mantel mit dem Bodenteil 2 bzw. dem öffnungsring 3 verbunden ist. Der Mantel kann mit einer nicht dargestellten Stapelkante versehen sein.
  • In Fig. 2 erkennt man die Ausbildung des öffnungsrandes, der von dem Offnungsring 3 in Verbindung mit einem an den Mantel 1 angeformten Flanschs 7 gebildet ist. Der Flansch7 ist mit seiner Schnittkante 8 mehr oder weniger-in den öffnungsring 3 eingesenkt, so daß die Schnittkante 8 vor äußerem Feuchtigkeitseinfluß geschützt wird.
  • Am Fuß des Bechers ist der Mantel mit einem nach innen gewendeten Flansch 9 versehen, der mit seiner Schnittkante 10 mehr oder weniger in das Material des Bodenteils 2 eingesenkt ist. Die Verbindung zwischen dem Flansch 7 und 9 mit dem öffnungsring 3 bzw. dem Bodenteil 2 wird vermittelt durch eine Versiegelung zwischen der dem öffnungsring bzw.
  • dem Bodenteil zugewandten Papierbeschichtung.
  • Wie man in Fig. 4 erkennt, ist der Zwickel 11 neben der Uberlappungskante 6 der Überlappungsnaht 5 vollständig und dicht ausgefüllt von dem thermoplastischen Material des Bodenteils 2 bzw. des öffnungsrings 3.
  • Die Anformung des thermoplastischen Materials an die Schnittkanten 8, 10 bzw. in den Zwickelbereich 11 erfolgt während der Siegelung, durch welche die Flanschen 7, 9 mit dem Bodenteil 2 bzw. dem öffnungsring 3 verbunden werden, indem die Siegelung so gelenkt wird, daß das dabei schmelzflüssig werdende Material des Bodenteils 2 bzw. des Offnungsrings 3 an die gewünschten Stellen fließt.
  • Wie dies durchgeführt wird, sei anhand von Fig. 5 am Beispiel der Bodenverbindung erläutert. Man erkennt darin den Mantel 1 mit der kreuzschraffierten Papierschicht 12, der inneren Beschichtung 13 und der äußeren-Beschichtung 14, der im Bereich der Bodenöffnung des Mantels nach innen in Form des Flanschs 9 mit Schnittkante 10 umgeformt ist. Der Becher wird von einem konischen Dorn 15 gehalten, zwischen dessen Bodenfläche 16 und dem Mantelflansch 9 der Bodenteil 2 eingesetzt ist, der ursprünglich als Folienausschnitt von zwei parallelen Flächen begrenzt wurde. In Pfeilrichtung senkt sich auf den Flansch 9 ein ringförmig ausgebildetes Ultraschall-Schweißwerkzeug 17. Im Augenblick des ersten Kontaktes liegt der Flansch 9 auf der Oberfläche des Bodenteils 2 auf, so daß das Schweißwerkzeug 17 zunächst nur mit diesem Flansch Kontakt erhält.Unter der von dem Werkzeug ausgeübten Pressung unter Ultraschalleinwirkung wird das thermoplastische Material des Bodenteils 2 unter dem Flansch 9 erwärmt und schmelzflüssig, so daß es dem Preßdruck des von dem Werkzeug 17 niedergedrückten Flanschs nachzugeben vermag, und zwar fließt es hauptsächlich im Sinne des Pfeils 18 weg, wodurch Platz- für das Einsenken des Flanschs 9 in den Bodenteil 2 geschaffen wird. Gleichzeitig gelangt das wegfließende Material an die Schnittfläche 10, zu der es zwangsweise geführt wird, weil das der Schnittfläche 10 radial gegenüberliegende Material des Bodenteils 2 mangels Ultraschalleinwirkung fest bleibt.
  • Das an der Schnittkante 10 austretende heißplastische oder heißflüssige Material bildet zwischen der Schnittkante 10, dem Werkzeug 17 und dem festbleibenden Material des Bodenteils 2 einen Wulst 20, dessen Form durch geeignete Gestaltung des Werkzeugs 17 oder durch zusätzliche Werkzeuge beliebig gelenkt werden kann. Insbesondere kann auch dafür gesorgt werden, daß das Material bis zu der äußeren Beschichtung 14 des Flanschs 9 neben der Schnittfläche 10 fließt und sich mit dieser dicht verbindet.
  • Die Abdeckung der Schnittfläche 10 ist nicht an eine vollständige Einsenkung des Flanschs 9 in den Bodenteil 2 gebunden. Vielmehr kann der erwähnte Wulst 20 so gelenkt und geformt werden, daß er die Schnittfläche auch dann abdeckt, wenn der Flansch sich nur teilweise einsenkt. Zu diesem Zweck können an dem Werkzeug 17 oder an einem besonderen Teil zusätzliche Formflächen-vorgesehen sein.
  • Das Siegelwerkzeug 17 ist im dargestellten Fall so geformt, daß es in der Nachbarschaft der Schnittkante 10 etwas stärker in Wirkungsrichtung vorsteht als am Übergang vom Flansch 9 in den konischen Mantelteil. Dadurch erhält man einerseits nahe der Schnittkante 10 die dort besonders erwünschte, intensive Einwirkung auf das thermoplastische Material des Bodenteils 2. Zum andern wird dadurch erreicht, daß die Kante am Übergang des Flanschs 9 zum konischen Mantelteil stärker vorsteht (in der Zeichnung nach oben, in der Gebrauchslage des Becherbehälters nach unten), um auch dann eine ansehnliche und sichere Standkante zu bilden, wenn der Wulst 20 ein wenig über die Schnittkante 10 vorstehen sollte, wie dies in der Zeichnung angedeutet ist.
  • Die Herstellung des erfindungsgemäßen Bechers ist unaufwendig, weil das verwendete Material einfach und billig ist und weil auch die vorzunehmenden Verfahrensschritte einfach sind. Insbesondere fällt auch bei der Formung des Bodenteils 2 und des öffnungsrings 3 nur geringer Abfall an, weil diese Teile konzentrisch aus einer entsprechenden Folienbahn 21 gemäß Fig. 6 ausgestanzt werden können. Beim Fortschreiten der Bahn 21 in Pfeilrichtung wird zunächst eine Scheibe zur Bildung des Bodenteils 2 ausgestanzt. Es folgt die Ausstanzung eines Abfallrings 22 und schließlich die Ausstanzung des öffnungsrings 3. Es versteht sich, daß die Ausstanzung m-aschinenmäßig mit der übrigen Becherherstellung derart gekoppelt werden kann, daß die ausgestanzten Teile entweder zwischenmagaziniert oder unmittelbar derjenigen Maschinenstation zugeführt werden können, in welcher sie verarbeitet werden.
  • Leerseite

Claims (8)

  1. Becherbehälter mit einem Mantel aus thermoplastbeschichtetem Papier und Verfahren zu dessen -Herstellung Patentansprüche 1. Becherbehälter mit einem Mantel aus thermoplastbeschichtetem Faserstoff wie Papier und mindestens einer Endöffnung, die durch einen Rand des Mantels begrenzt ist, der mit einem Anschlußteil, beispielsweise einem Bodenteil, dicht durch Heißsiegelung verbunden ist und eine vor Feuchtigkeit schützende Schnittkante aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußteil (2,3) einer Thermoplastschicht zur Verbindung mit dem Mantelrand (7,9) aufweist, die mindestens so dick ist wie die Schnittkante (6,7,8) und im heißplastischen Zustand an die Schnittkante, diese abdeckend, angeformt ist.
  2. 2. Becherbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der neben der überlappungskante (6) einer Mantelnaht (5) gebildete Zwickelraum (11) von der Thermoplastschicht (2,3) dicht ausgefüllt ist.
  3. 3. Becherbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittkante (8,10) die Kante eines Offnungsflanschs (7,9) des Mantels (1) ist.
  4. 4. Becherbehälter nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß das den Mantel (1) bildende Fasermaterial (12) beidseitig thermoplastbeschichtet ist und die auf der einen Beschichtungsseite (13) aufliegende und damit versiegelte Thermoplastschicht (2,3) des Anschlußteils an der Schnittkante (8,10) bis zur anderen Beschichtungsseite (14) gepreßt und mit dieser dicht verbunden ist.
  5. 5. Becherbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußteil ein Ring (3) ist, der auf einen die Behälteröffnung umgebenden Rand- (7) aufgesiegelt ist und seinerseits mit einem Deckelteil (4), insbesondere einer Metallfolie, durch Siegelung verbindbar ist.
  6. 6. Verfahren zum Herstellen eines Becherbehälters aus einem Mantel aus thermoplastbeschichtetem Faserstoff wie Papier und einem Anschlußteil, der an einen eine Schnittkante aufweisenden Rand des Mantels angesiegelt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anschlußteil verwendet wird, der zumindest auf seiner dem Rand zugewendeten Seit aus einer Thermoplastschicht besteht, die dicker als die Schnittkante ist, und daß bei der Siegelung die heißplastische Thermoplastschicht an die Schnittkante, diese abdeckend, angeformt wird.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Mantelrand bei der Siegelung ein ihn mit der Schnittkante in die Thermoplastschicht ein senkender Druck ausgeübt wird.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch- 7, gekennzeichnet durch die Verwendung von Ultraschall zur Erzeugung der Siegelungswärme.
DE3240811A 1982-11-05 1982-11-05 Verfahren zum Verbinden eines Mantelteils eines Becherbehälters mit einem Bodenteil Expired DE3240811C2 (de)

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