DE3133280A1 - Kardenrad und rundstrickmaschine zur herstellung von strickwaren mit eingekaemmten fasern - Google Patents
Kardenrad und rundstrickmaschine zur herstellung von strickwaren mit eingekaemmten fasernInfo
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Description
Kardenrad und Rundstrickmaschine zur Herstellung von Strickwaren mit eingekämmten Fasern
Die Erfindung betrifft ein Kardenrad und eine Rundstrickmaschine der in den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 8 definierten
Gattungen.
Wegen der speziellen Probleme, die sich bei der Anwendung von Kardenrädern in Verbindung mit Strickmaschinen zur Herstellung
von Strickwaren mit eingekämmten Fasern ergeben, werden zur Bewicklung dieser Kardenräder flexible, auf ihrer
äußeren Oberfläche mit Drahthaken versehene Trägerbänder verwendet, deren Breite wesentlich kleiner als die in Richtung
der Drehachse gemessene Breite der Kardenräder ist (deutsche Patentanmeldung P 30 24 962). Die Trägerbänder
werden in Abhängigkeit von ihrer Breite und vom Durchmesser der Kardenräder in mehr oder weniger Windungen und mit größerer
oder kleinerer Steigung spiralförmig um die Mantelfläche der Kardenräder gelegt und dort mittels Schrauben
oder durch Kleben befestigt.
Da das rein manuelle Bewickeln der Kardenräder Schwierigkeiten bereitet, sind bereits Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Art bekannt bzw. vorgeschlagen worden, die das
Bewickeln der Kardenräder mechanisieren und vereinfachen. Bei der Benutzung dieser Vorrichtungen werden die Trägerbänder
mit der Hand oder maschinell geführt und gleichzeitig gegen die jeweils vorher aufgelegte Windung gedrückt, wobei
mit Hilfsvorrichtungen die Anfangssteigung festgelegt und
die Toleranz der Trägerbandbreite berücksichtigt werden kann. Auch durch Anwendung derartiger Vorrichtungen läßt
sich jedoch bisher das Problem nicht beseitigen, daß im fertigen Gestrick unkontrollierbare, durch ungleiche Faserverteilung
bedingte Unregelmäßigkeiten sichtbar werden, welche die Stoffqualität erheblich beeinträchtigen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ungewUnschte unregelmäßige
Faserverteilungen in Strickwaren mit eingekämmten Fasern zu vermeiden und eine Rundstrickmaschine zur Herstellung
einwandfreier Strickwaren mit eingekämmten Fasern zu schaffen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 1 und 8.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 7, 9 und 10.
Die Erfindung bringt die überraschende Erkenntnis mit sich,
daß sich durch eine verhältnismäßig einfache Veränderung der bisher für Rundstrickmaschinen zur Herstellung von Strickwaren
mit eingekämmten Fasern verwendeten Kardenräder ganz erhebliche Fortschritte im Hinblick auf eine gleichförmige
Faserverteilung im fertigen Gestrick erzielen lassen. Bisher wurde stets davon ausgegangen, daß unerwünschte Ungleichmäßigkeiten
der Faserverteilung, insbesondere periodische Steigungsmuster, auf die spiralförmige Bewicklung der Kardenräder
mit verhältnismäßig schmalen Trägerbändern zurückzuführen ist. Versuche zeigen jedoch, daß sich derartige Unregelmäßigkeiten
durch Anwendung der erfindungsgemäßen Kardenräder nahezu vollständig bzw. zumindest so weit beseitigen
lassen,- daß diese Unregelmäßigkeiten mit bloßem Auge nicht mehr feststellbar sind. Dieser überraschende Effekt
wird darauf zurückgeführt, daß bei Anwendung der erfindungsgemäßen
Kardenräder -jede Nadel unabhängig davon, welchen Bereich des Kardenrades sie zwecks Faseraufnahme durchwandert,
stets exakt dieselbe Wegstrecke innerhalb des Kratzenbeschlags zurücklegt und daher stets dieselbe Fasermenge aufnimmt.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an AusfUhrungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
:i ie : -:
Fig. 1 eine Rundstrickmaschine bekannter Bauweise;
Fig. 2 und 3 Kardenräder, die in bekannter bzw» bereits vorgeschlagener
Welse spiralförmig mit einem Trägerband bewickelt sind;
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Abnehmerwalze; Fig. 5 eine erfindungsgemäße Auflösewalze;
Fig. 6 ein erfindungsgemäßes Kardenrad, auf die der Kratzenbeschlag
mittels einer Hülse aufgezogen ist; und
Fig. 7 ein erfindungsgemäßes Kardenrad, das mit einem Kratzenbeschlag
in Form eines Endlosbandes bewickelt ist.
Gemäß Fig. 1 besitzt eine bekannte Rundstrickmaschine zur Herstellung einer gemusterten Strickware 1 mit eingekämmten
Fasern eine Grundplatte 2, in der ein mit Stricknadeln 3 bäsetzter
Nadelzylinder 5 und ein mit Platinen 7 besetzter Platinenring 9 drehbar gelagert sind. Stricknadeln 3 und Platinen
7 werden in üblicher Weise durch Schloßteile gesteuert, wobei am Umfang des Nadelzylinders 5 mehrere beabstandete
Stricksysteme mit je einer Mustervorrichtung 11 angeordnet sind, mittels derer die Stricknadeln 3 mustergemäß zur Faseraufnahme
bzw. Nichtaufnahme von Fasern ausgewählt werden.
An jedem Stricksystem ist außerdem eine Krempel 12 vorgesehen,
die an einem Gestell 14 befestigt ist und dazu dient, den zur Faseraufnahme ausgewählten Stricknadeln Fasern mit einer
bestimmten Eigenschaft, z.B. Farbe, zuzuführen. Jede Krempel 12 besteht beispielsweise aus einem Tambour bzw. einer Auflösewalze
15 mit einem Kratzenbeschlag 16, dem Fasern in Form einer Lunte 17 mit Hilfe eines Paars von Zuführwalzen 18 zugeführt
werden, und aus einer Abnehmer- oder Einkämmwalze 19 mit einem Kratzenbeschlag 21, mittels dessen die von der Auflösewalze
15 abgenommenen Fasern den zur Faseraufnahme aus-
B VW » ■ mm H^ μ
gewählten Stricknadeln 3 angeboten werden. Dort, wo die Haken der Stricknadeln 3 auf einer im wesentlichen parallel
zur Achse der Abnehmerwalze 19 verlaufenden Bahn den Kratzenbeschlag 21 durchwandern, befindet sich die Einkämmstelle,
Ein Antrieb 23 für die Zuführwalzen 18 wird mit Hilfe einer
Steuereinrichtung 25 so gesteuert, daß die Fasern, über relativ
kurze Zeitspannen gemittelt, in einer solchen Menge von der Auflösewalze 15 auf die Einkämmwalze 19 übertragen
werden, wie es das Muster erfordert.
Zur Vergleichmäßigung des auf der Abnehmerwalze 19 befindliehen
Faservorrats kann dieser außerdem eine Vergleichmäßigungswalze 26 zugeordnet sein.
Rundstrickmaschinen der beschriebenen Art sind beispielsweise aus der DE-PS 1 201 509 und aus den DE-OS'en 21 15 721,
23 43 886, 25 24 491 und 27 48 941 bekannt, auf die hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird«
Fig. 2 und 3 zeigen jeweils ein Kardenrad 27 mit einem Bund
28. Das Kardenrad 27 ist bei einem Steigungswinkel^ spiralförmig
mit einem Kratzenbeschlag 29 bewickelt, das wie üblich aus einem z.B. textlien Trägerband 30 und aus Kratzen oder
Beschlagen, z.B. Drahthaken 31, besteht, die in das Trägerband 30 eingearbeitet sind. Die Lage des Anfangs des Trägerbandes
30 ist durch den Bund 28 festgelegt und mittels einer Schraube 32 gesichert, während die Lage des Endes des Trägerbandes
30 durch eine Schraube 33 gesichert ist. Mit den Bezugszeichen 34 und 35 sind leere Bereiche auf der Mantelfläche
des Kardenrades 27 bezeichnet, die bei der üblichen Bewicklung mit einem Trägerband 30 konstanter Breite erhalten
werden. Da die Drahthaken 31 gleichförmig in die gesamte Oberfläche des Trägerbandes 30 eingearbeitet sind, entspricht
die Lage der Drahthaken 31 auf der Mantelfläche des Kardenrades 27 genau der Anordnung des TrHgerbandes 30.
Mit dem Bezugszeichen 36 sind in Fig. 2 typische Wellungen
im Verlauf der Wicklungen des Trägerbandes 30 dargestellt* Diese Wellungen 36 sind eine Folge von Toleranzen in der
Breite des Trägerbandes 30 oder von aus anderen Gründen bewirkten Ungleichförmigkeiten beim Bewickeln und haben
nachteilige Folgen auf das herzustellende Gestrick.
Fig. 3 zeigt dagegen ein ideal gleichförmig bewickeltes
Kardenrad 27, das insbesondere durch den praktisch wellungsfreien Verlauf der Wicklungen und eine entsprechend gleichförmige
Anordnung der Drahthaken 31 gekennzeichnet ist. Wicklungen dieser Art lassen sich mit einer Vorrichtung
realisieren, die in einer älteren Anmeldung P 30 24 962
derselben Anmelderin beschrieben ist.
Fig. 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Kardenrad 37 in Form
einer Abnehmerwalze, die beispielsweise als Abnehmerwalze'
19 nach Fig. 1 eingesetzt werden kann. Das Kardenrad 37 ist mit einem Drahthaken 38 aufweisenden Trägerband 39 bewickelt,
wobei die Drahthaken 38 jedoch nur auf einem Abschnitt des Trägerbandes 39 angeordnet sind, der eine konstante Breite b aufweist. Die Seitenränder 40 dieses Abschnitts sind nicht nur parallel zueinander, sondern auch
parallel zu den Stirnseiten 41 des Kardenrades 37 angeordnet, die ihrerseits in senkrecht zur gestrichelt angedeuteten
Drehachse 42 des Kardenrades 37 verlaufenden Ebenen angeordnet sind.
Entsprechend zeigt Fig. 5 ein erfindungsgemäßes Kardenrad 43 in Form einer Auflösewalze, die beispielsweise als Auflösewalze
15 nach Fig. 1 eingesetzt werden kann. Das Kardenrad 43 ist mit einem Kratzenbeschlag versehen, der
ein Trägerband 44 aufweist, das in einem Abschnitt von durchgehend konstanter Breite b mit Drahthaken 45 versehen
ist. Die Seitenränder 46 des von den Drahthaken 45
besetzten Abschnitts sind nicht nur parallel zueinander,
sondern auch parallel zu den Stirnseiten 46 des Kardenrades 43 angeordnet, die ihrerseits parallel zu gedachten
Ebenen verlaufen, welche senkrecht zur gestrichelt angedeuteten Drehachse 47 des Kardenrades 43 angeordnet sind.
Wie aus Fig. 4 und 5 ferner ersichtlich ist, werden die die Drahthaken 38 bzw. 45 enthaltenden Abschnitte dadurch
hergestellt, daß zunächst die Kardenräder 37 und 43 in üblicher Weise mit einem im Vergleich zur Kardenradbreite
schmalen Trägerband 39 bzw. 44 bewickelt und die Enden der Trägerbänder mittels Schrauben 49 und 50 an der Kardenoberfläche
befestigt werden. Dabei kann entweder entsprechend Fig. oder
/Fig. 3 vorgegangen werden. Anschließend werden die Drahthaken
oder Beschläge, die in Fig. 4 und 5 mit den Bezugszeichen 38 und 45 bezeichnet sind, an den äußeren Rändern
der Trägerbänder 39 bzw. 44 derart entfernt, daß die seitlichen Ränder 40 bzw. 46 des verbleibenden, noch mit Drahthaken
38,45 besetzten Abschnitts des Trägerbandes 39 bzw. 44 längs Umfangslinien verlaufen, die in senkrecht zu den
Drehachsen 42 bzw. 48 angeordneten Ebenen liegen.
Das Entfernen der überschüssigen Drahthaken oder Beschläge 38,45 kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß diese mittels
einer Schleifmaschine abgeschliffen werden, so daß die Trägerbänder 39 bzw. 44 dieser Kratzenbeschläge in der
aus Fig. 4 und 5 ersichtlichen Weise stehen und durch die Schrauben 49 und 50 gesichert bleiben. Alternativ wäre es
möglich, die Trägerbänder 39,44 durch Kleben auf den Kardenrädern 37 bzw. 43 zu befestigen und dann längs senkrecht
zu den Drehachsen 42,48 verlaufender Umfangslinien derart zu schneiden, daß nicht nur die überschüssigen Drahthaken
38 bzw. 45, sondern auch die zugehörigen Abschnitte der Trägerbänder 39 bzw. 44 entfernt werden können. Die Art
des Entfernens der Überschüssigen Drahthaken bzw. Beschläge 38,45 hat keinen merkbaren Einfluß auf die Qualität der
mit den erfindungsgemäßen Kardenrädern erzeugten Strickwaren .
* 9
Eine weitere Möglichkeit zur Herstellung der erfindungsgemnßen Kardenräder besteht darin, daß nach Fig. 6 auf ein
Kardenrad 55 eine Hülse 56 aufgezogen wird, die bereits mit einem vorgefertigten, Drahthaken 57 aufweisenden Abschnitt
konstanter Breite b versehen ist. Diese Maßnahme würde · den Vorteil mit sich bringen, daß die Kardenräder beim Wechsel
eines Kratzenbeschlags nur kurzzeitig von der Rundstrickmaschine demontiert werden brauchen. Die Befestigung der Hülsen
56 auf den Kardenrädern 55 kann durch Aufschrumpfen, Kle ben, Schrauben oder auf andere Weise erfolgen.
Fig. 7 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform der
Erfindung, bei der Drahthaken 58 auf einem endlosen Träger-
ySind
band 59 ausgebildet/ und dieses als Ganzes auf das Kardenrad aufgezogen ist. Auch in diesem Fall ist die Breite b des die Drahthaken 58 enthaltenden Abschnitts konstant und verlaufen die seitlichen Ränder dieses Abschnitts in Ebenen, die senkrecht zur Drehachse des Kardenrads angeordnet sind.
band 59 ausgebildet/ und dieses als Ganzes auf das Kardenrad aufgezogen ist. Auch in diesem Fall ist die Breite b des die Drahthaken 58 enthaltenden Abschnitts konstant und verlaufen die seitlichen Ränder dieses Abschnitts in Ebenen, die senkrecht zur Drehachse des Kardenrads angeordnet sind.
Der mit der Erfindung erzielbare Vorteil ergibt sich insbe-*
sondere aus den in Fig. 4 und 5 dargestellten, gestrichelten Bahnen 60 und 61, die die Bahnen von Stricknadeln beim Durchlaufen
der Drahthaken 38 bzw. 45 andeuten. Unabhängig von der Lage dieser Bahnen am Umfang der Kardenräder ist die
Länge dieser Bahnen immer dieselbe, sofern der Winkel zwischen der Bahn und der Drehachse des zugehörigen Kardenrades
unverändert bleibt. Daraus läßt sich der Schluß ziehen, daß jede durch den Kratzenbeschlag wandernde Stricknadel im wesentlichen
auch dieselbe Fasermenge aufnimmt.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausfünrungsbeispiele
beschränkt, die auf vielfache Weise abwandelbar sind. Beispielsweise ist nicht erforderlich, daß die Stirnflächen
der Kardenräder parallel zu den seitlichen Rädern des Kratzenbeschlags verlaufen, da der Verlauf dieser Stirnflächen
auf die Wegstrecke, die die Stricknadeln innerhalb der Kratzenbeschläge durchlaufen, keinen Einfluß hat. Weiterhin
brauchen die seitlichen Ränder der die Drahthaken
enthaltenden Abschnitte nicht an allen Stellen längs des Umfangs der Kardenräder exakt dieselben Abstände voneinander
aufweisen, da geringfügige Abweichungen, die nicht wesentlich von den üblichen einhaltbaren Toleranzen abweichen,
eanen nur unwesentlichen Einfluß auf die Gleichmäßigkeit des Fasereintrags haben.
Weiterhin ist nicht erforderlich, die Drahthaken so abzuschleifen oder ihre Trägerbänder so zu schneiden, daß das
in Fig. 4 und 5 gezeigte Maß b kleiner als die Breite der Kardenräder ist. Vielmehr ist es auch möglich, zunächst
Kratzenbeschläge mit einer im Vergleich zur Kardenbreite ^ größeren Breite aufzubringen und dann so zu schneiden oder
zu schleifen, daß das Maß b im wesentlichen gleich der Kardenradbreite ist.
Weiterhin ist es zweckmäßig, die Längen der Wegstrecken 60 bzw. 61, welche die Stricknadeln innerhalb der Kratzenbeschläge
durchlaufen, insbesondere durch Einstellung der Drehzahlen der Kratzenräder sowie durch Bemessung der Breite b
und des Winkels zwischen den Kardenraddrehachsen und den Nadelbahnen so zu bemessen, daß sie an diejenige Fasermenge
angepaßt ist, die die Stricknadeln maximal aufnehmen können. Dadurch läßt sich vermeiden, daß sich in den Haken der Stricknadeln
überschüssige Fasermengen ansammeln, die unkontrolliert abfallen und die Faserverteilung im Gestrick ungünstig beeinflussen
können.
Schließlich wird mit besonderem Vorteil die Breite b der die Drahthaken enthaltenden Abschnitte so gewählt, daß die Breite
dieses Abschnitts bei der Abnehmerwalze größer als bei der Auflösewalze, jedoch kleiner als diejenige Strecke ist,
längs derer sich die Stricknadeln an der Einkämmstelle in ihrer zur Faseraufnahme geeigneten ausgetriebenen Stellung
befinden. Die Breite des die Drahthaken enthaltenden Abschnitts der Zuführwalzen sollte dagegen kleiner als die
Breite des entsprechenden Abschnitts der Auflösewalze sein.
X :
In Abwandlung der AusfUhrungsformen nach Fig. 4 und 5 ist
es weiterhin möglich, die Mantelflächen der Kardenräder nicht spiralförmig mit einem vergleichsweise langen Trägerband
zu bewickeln, sondern mit einzelnen, parallel angeordneten Streifen des Trägerbands zu belegen, wobei die
Länge der Streifen der Länge der Mantelfläche entspricht. Dabei müßte allerdings darauf geachtet werden, daß diese
Streifen so angeordnet werden, daß die Drahthaken den bei Krempeln dieser Art üblichen Versatz zueinander aufweisen.
Schließlich ist die Erfindung nicht auf solche Ausführungsformen beschränkt, bei denen die Seitenränder der die Drahthaken
enthaltenden Abschnitte senkrecht zur Kardenachse angeordnet sind. Wie Fig. 4 und 5 zeigen, führen nämlich
auch schräg zur Kardenachse und parallel zueinander angeordnete Seitenränder zu Abschnitten gleicher Breite in
der Art, daß die Stricknadeln beim Durchlaufen der Drahthaken stets Bahnen 60 bzw. 61 gleicher Länge durchlaufen.
■ -4B -Leerseite
Claims (12)
1) Kardenrad mit einem aus einem Trägerband und in dieses
eingearbeiteten Kratzen bestehenden Kratzenbeschlag für eine Strickmaschine zur Herstellung von Strickwaren mit
eingekämmten Fasern, dadurch gekennzeichnet, daß der die Kratzen (38,45,57,58) enthaltende Abschnitt des Trägerbandes
(39,44,59) längs des gesamten Umfangs des Kardenrads (37,43,55) dieselbe Breite (b) aufweist.
2) Kardenrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Rätider (40,46) des die Kratzen (38,45,57,58)
enthaltenden Abschnitts in senkrecht zur Kardenraddrehachse (42,48) verlaufenden Ebenen angeordnet sind.
3) Kardenrad nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kratzenbeschlag auf einer auf das Kardenrad (55)
aufgeschobenen und an diesem befestigten Hülse (56) angebracht ist.
4) Kardenrad nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kratzenbeschlag durch Aufschrumpfen der Hülse (56)
auf dem Kardenrad (55) befestigt ist.
5) Kardenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kratzen (58) in ein Endlosband (59) eingearbeitet sind.
6) Kardenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerband (39ί44) spiralförmig auf
das Kardenrad (37,43) oder die Hülse (56) gewickelt und
die Kratzen (38,45,57) längs eines Abschnitts konstanter Breite abgeschliffen sind.
7)Kardenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerband (39,44) spiralförmig auf das Kardenrad (37,43) oder die Hülse (56) gewickelt und die
Wicklung an ihren seitlichen Rändern auf konstante Breite abgeschnitten ist.
8) Kardenrad nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß seine Breite größer als die Breite des die Kratzen (38,45,57,58) enthaltenden Abschnitts ist.
9) Rundstrickmaschine zur Herstellung von Strickwaren mit
eingekämmten Fasern, wobei zum Einkämmen der Fasern wenigstens eine Krempel mit einer Abnehmerwalze vorgesehen ist,
die einen von den Stricknadeln durchwanderten, mit Kratzen versehenen Abschnitt aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abnehmerwalze (19) als Kardenrad (38,43,55) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7 ausgebildet ist.
10) Rundstrickmaschine nach Anspruch 9, wobei die Krempel wenigstens
eine Auflösewalze und ein Paar von Zuführwalzen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Auflösewalze
(15), vorzugsweise auch die Zuführwalzen (18) als Kardenräder (38,43,55) nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6 ausgebildet sind.
11) Rundstrickmaschine nach Anspruch 9 oder 10 mit einer Vielzahl von Krempeln, die wenigstens je ein Paar von Zuführwalzen,
eine Auflösewalze, eine Abnehmerwalze und im Bedarfsfall weitere mit Kratzenbeschlägen versehene Walzen aufweisen,,
dadurch gekennzeichnet, daß alle Walzen (15,18,19,28) als
Kardenräder (38,43,55) nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6 ausgebildet sind.
12) Rundstrickmaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des die Kratzen enthaltenden
Abschnitts der Abnehmerwalze größer als die Breite des entsprechenden Abschnitts der Auflösewalze, jedoch
kleiner als diejenige Strecke ist, längs derer sich die Stricknadeln an der Einkämmstelle in ihrer zur Faseraufnahme
geeigneten ausgetriebenen Stellung befinden, und daß die Breite des die Kratzen enthaltenden Abschnitts der Zuführwalzen
kleiner als die Breite des entsprechenden Abschnitts der Auflösewalze ist.
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