DE3130562C2 - Handfeuerwaffe mit ausziehbarer Schulterstütze - Google Patents
Handfeuerwaffe mit ausziehbarer SchulterstützeInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F41—WEAPONS
- F41C—SMALLARMS, e.g. PISTOLS, RIFLES; ACCESSORIES THEREFOR
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe, insbesondere ein automatisches Gewehr oder eine Maschinenpistole, mit einer ausziehbaren, quer zum Lauf angeordneten und in der Schußlage etwa vertikalen Schulterstütze (7Δ), die am Ende einer zum Lauf parallelen Führungsschiene (13) befestigt ist, die in die Waffe einschiebbar ist, bis sich die Schulterstütze hinter und etwa parallel zu einem Pistolengriff (4) der Waffe befindet; um die Waffe kürzer gestalten zu können, ohne daß ihre Handhabung beeinträchtigt wird, befindet sich die Schulterstütze (7Δ) in der eingeschobenen Lage in geringem Abstand hinter dem Pistolengriff (4), und es ragt die Schulterstütze (7Δ) nur bis etwa zum oberen Bereich des Pistolengriffes (4) nach unten, so daß der Pistolengriff auch bei eingeschobener Schulterstütze (7Δ) dennoch ungehindert erfaßbar ist; ferner ist die Schulterstütze (7Δ) mit einem ausschieb- oder ausschwenkbaren Verlängerungsstück (14) versehen, nach dessen Ausschieben oder Ausschwenken sie bis mindestens annähernd zur halben Höhe des Pistolengriffes (4) reicht.
Description
Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe, insbesondere ein automatisches Gewehr oder eine Maschinenpistole,
mit einer ausziehbaren, quer zum Lauf angeordneten und in der Schußlage etwa vertikalen Schulterstütze,
die am Ende einer zum Lauf parallelen Führungsschiene befestigt ist, die in die Waffe einschiebbar
ist, bis sich die Schulterstütze hinter einem Pistolengriff der Waffe befindet.
Es ist bei Militärwaffen üblich, diese nicht nur mit einer festen Schulterstütze auszurüsten, sondern sie
auch wahlweise mit einer ausziehbaren Schulterstütze zu versehen, um bei eingeschobener Schulterstütze eine
kleinere und handlichere Waffe zu erhalten, die dennoch bei ausgezogener Schulterstütze wie eine Waffe mit fester
Schulterstütze in Anschlag gebracht werden kann. Dabei umfaßt die Schulterstütze außer der Führungs·
schiene, die etwa parallel zum Lauf der Waffe einschiebbar ist, die eigentliche Stütze, die in Größe und Gestalt
etwa dem rückwärtigen Ende der festen Schulterstütze entspricht Dabei ragt die Schulterstütze mindestens bis
annähernd zur Mitte des Pistolengriffes nach unten (bei horizontalem Lauf) und reicht nach oben etwas über die
Führungsschiene hinweg, so daß sich das obere Ende der Schulterstütze einige Zentimeter unterhalb der Visierlinie
und etwa in Verlängerung des Laufes befindet
Aus der DE-PS 6 79 684 ist eine Waffe mit Pistolengriff und ausziehbarer Schulterstütze bekannt, bei der
die Schulterstütze, wenn sie eingeschoben ist, in einer Ausnehmung des Pistolengriffes liegt und mit dem
Griffkörper bündig abschneidet Sie behindert dann zwar nicht das Ergreifen des Pistolengriffes, läßt jedoch
bei ausgezogener Schulterstütze im Pistolengriff der Waffe eine öffnung frei, welche das gewohnte Erfassen
des Pistolengriffes unmöglich macht Zwar ist bei der bekannten Waffe eine gefederte Platte vorgesehen, welche
die von der ausgezogenen Schulterstütze im Pistolengriff freigegebene öffnung ausfüllt jedoch erfordert
das einwandfreie Halten einer Waffe, daß ein formstabiles und nicht ein elastisch nachgiebiges Halteelement
vorhanden ist Daher wird der Gebrauch dieser bekannten Waffe durch die Schulterstütze bedeutend erschwert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Handfeuerwaffe der eingangs genannten Art noch etwas
weiter zu verkürzen, ohne die Schußleistung zu vermindern und ohne die freie Erfaßbai keit des Pistolengriffe:
bei eingeschobener Schulterstütze zu beeinträchtigen.
Würde bei bekannten Waffen lediglich die Schulterstütze weiter eingeschoben, bis sie sich unmittelbar hinter
dem Pistolengriff befindet, dann würde entweder der Platz zwischen Pistolengriff und Schulterstütze nicht
mehr für das Einführen der Hand des Schützen ausreichen oder zumindest das rasche Ergreifen des Pistolengriffes
erschweren.
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Handfeuerwaffe der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch,
daß in der eingeschobenen Lage sich die Schulterstütze unmittelbar oder im geringen Abstand hinter dem Pistolengriff
befindet, daß die Schulterstütze nur bis etwa zum oberen Bereich des Pistolengriffes nach unten ragt,
so daß der Pistolengriff auch bei eingeschobener Schulterstütze dennoch ungehindert erfaßbar ist, und daß die
Schulterstütze mit einem nach unten ausschieb- oder ausschwenkbaren Verlängerungsstück versehen ist,
nach dessen Ausschieben oder Ausschwenken sie mindestens bis etwa zur halben Höhe des Pistolengriffes
reicht.
Durch die Kombination dieser Merkmale läßt sich die Erfindungsaufgabe lösen. Durch weiteres Einschieben
der Schulterstütze als seither läßt sich die Waffe verkürzen. Trotzdem bleibt der Pistolengriff ungehindert erfaßbar,
weil die Schulterstütze nicht mehr so weit nach unten reicht. Trotz der verkürzten, nicht mehr so weit
nach unten reichenden Schulterstütze läßt sich die Anschlagsposition unverändert gegenüber seither bei ausgezogener
Schulterstütze und entsprechend ausgeschobenem oder ausgeschwenktem Verlängerungsstück einnehmen.
Die Handhabung der Waffe bzw. das Anschlagen der Waffe bei ausgezogener Schulterstütze ist also
gegenüber seither unverändert, obwohl die Waffe bei eingeschobener Schulterstütze nochmals deutlich verkürzt
ist, verglichen mit den Waffen mit seither üblicher Schulterstütze. Diese Verkürzung ist erreicht, ohne daß
Änderungen der Lauflänge oder Änderungen am Verschluß oder Waffensystem vorgenommen zu werden
brauchen.
Obwohl das Verlängerungsstück ausschwenkbar an der Schulterstütze angebracht sein könnte, weist gemäß
. bevorzugten Ausführungsformen die Schulterstütze eine vertikale Führung auf, in der das Verlängerungsstück
verschiebbar geführt und in zwei gerasteten Endstellungen festlegbar ist Eine solche Führung ist einfach herstellbar
und ist vor allem hoch belastbar, was bei einer Schulterstütze für eine Militärwaffe, mit der nicht sanft
umgegangen wird, von Bedeutung ist
Die gerasteten Endstellungen lassen sich in verschiedener
Wei»e einfach verwirklichen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist am Grund der
Führung ein quer zu deren Längsrichtung verschiebbarer, federbelasteter Kastbolzen vorgesehen, der in den
Raststellungen des Verlängerungsstückes in eine Vertiefung eingreift und dadurch die gewünschte Federrast
bildet, die einerseits ein ungewolltes Verschieben des Verlängerungsstückes verhindert und andererseits ein
rasches Herstellen der jeweils gewünschten Lage des Verlängerungsstückes durch den Schützen ermöglicht
In bevorzugter weiterer Ausgestaltung greift der Rastbolzen in eine in das Verlängerungsstück vertiefte
Führungsbahn ein, deren beide Enden als Anschlag für die Auszugs- und Einschubbewegung des Verlängerungsstückes
dienen, wenn nämlich der Bolzen an dem zur Bolzenlänge quer verlaufenden Führungsbahnende
zur Anlage kommt. Es zeigt in vereinfachter und schematisierter Darstellung unter Weglassung aller für das
Verständnis der Erfindung nicht erforderlichen Einzelheiten
F i g. 1 eine bekannte Maschinenpistole mit üblkher,
eingeschobener Schulterstütze,
F i g. 2 die Waffe nach F i g. 1 mit eingeschobener Schulterstütze und eingeschobenem Verlängerungsstück,
F i g. 3 die Waffe nach F i g. 2 bei ausgezogener Schulterstütze und ausgeschobenem Verlängerungsstück,
F i g. 4 eine Draufsicht auf die Schulterstütze in Richtung eines Pfeiles IV der F i g. 2,
F i g. 5 eine Draufsicht auf die Schulterstütze gemäß einem Pfeil V der F i g. 3, und
F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der F i g. 5.
Die in F i g. 1 dargestellte bekannte Maschinenpistole umfaßt ein Gehäuse 1 mit einem den Lauf abdeckenden
Handschutz 10, einer Visierung 2 und einer Durchladevorrichtung 3. Die Waffe umfaßt ferner einen Pistolen griff
4 mit einem Abzugskasten 5 und einem Abzug 6, sowie eine ausziehbare Schulterstütze 7 und ein Stangenmagazin
8. Am vorderen, der Schulterstütze 7 gegenüberliegenden Ende ist eine Laufmündung 9 siehtbar.
Zwischen der eingeschobenen Schulterstütze 7 und dem Pistolengriff 4 muß ein erheblicher Abstand bestehen,
damit die Waffe ungehindert vor der Schulterstütze 7 frei erfaßbar ist. Dieser Abstand ist gewährleistet teils
durch ein Bodenstück 11 und teils dadurch, daß der Pistolengriff 4 und der Abzugskasten 5 entsprechend am
Gehäuse 1 angeordnet sind.
Wird nun die Waffe gemäß F i g. 2 verkürzt und ein BodenstUck II' verwendet, dann kommt die Schulterstütze
7' wesentlich näher an den Pistolengriff 4 heran. Würde weiterhin die Schulterstütze 7 verwendet, dann
wäre ein rasches, Unbehindertes Ergreifen des Pistolengriffes 4 nicht möglich. Die Schulterstütze T ist dagegen
verkürzt, ragt also weniger weit nach unten als die
Schulterstüt/.Q 7, und endet gemäß Darstellung in F i g. 2
bereits oberhalb einer Griffmulde 12 des Pistolengriffes 4. Dadurch ist die Waffe einerseits verkürzt, ohne daß
das System der Waffe verändert ist, und es ist andererseits die Handhabung der Waffe bei eingeschobener
Schulterstütze unverändert Es ist sogar die Handhabung noch verbessert, weil der Schütze nicht nur zwischen
Pistolengriff 4 und Schulterstütze 7 hindurchgreifen kann, sondern weil er auch von hinten her an der
Schulterstütze T vorbei den Pistolengriff 4 erfassen kann.
Um die Anlage der Schulterstütze am Schützen bei in Anschlag befindlicher Waffe nicht zu beeinträchtigen,
ist eine Schulterstütze mit ausreichender Höhe erforderlich. Dies wird gemäß der Darstellung in Fig.3
durch ein aus der Schulterstütze T ausziehbares Verlängerungsstück 14 erzielt das an der Schulterstütze T
angebracht ist, die ihrerseits von einer Führungsschiene 13 befestigt ist, die in bekannter Weise in die Waffe
einschiebbar und aus dieser ausziehbar ist Dabei ist die Führungsschiene 13 in ebenfalls bekannter Weise durch
einen Sperriegel, der in der Zeichnung nicht dargestellt ist festlegbar.
Wie insbesondere aus Fig.4 ersichtlich, ist die Höhe
der Schulterstütze T etwa gleich der Höhe des Verlängerungsstückes 14, das in eingeschobener Lage vom
oberen bis zum unteren Ende der Schulterstütze T reicht und an der dem Schützen zugewandten Seite mit
einer Riffelung 15 versehen ist. Die Breite des Verlängerungsstückes 14 ist etwa halb so groß wie die der Schulterstütze
T und es ist die Führung, in der das Verlängerungsstück 14 geführt ist, durch zwei seitliche Stege 16
begrenzt, deren Breite etwas weniger als ein Viertel der Breite der Schulterstütze T beträgt. Dabei begrenzen
die Stege 16 zwischen sich eine T-Nut 18 und es ist das Verlängerungsstück 14 mit seitlichen Leisten 19 versehen,
so daß das Verlängerungsstück 14 formschlüssig in der T-Nut 18 geführt und in deren Längsrichtung, also
bei in Gebrauchslage befindlicher Waffe vertikal, verschiebbar ist. In einer Bohrung 20 der Schulterstütze 7'
ist ein Rastbolzen 21 untergebracht, der mit einem Verlängerungsstift 22 in einer Bohrung 23 geführt und von
einer Schraubendruckfeder 24 in Richtung auf das Verlängerungsstück 14 hin belastet ist. In das Verlängerungsstück
14 ist eine parallel zur T-Nut 18 verlaufende Nut 25 eingearbeitet, in die der Bolzen 21 mit seinem
Kopfende ragt. Die Enden der Nut 25 begrenzen die Bewegbarkeit des Verlängerungsstücks 14 in Längsrichtung
der T-Nut 18 relativ zur Schulterstütze 7'. Dabei ist an mindestens einem Ende, vorzugsweise an beiden Enden
der Nut 25 je eine aus dem Nutgrund nach unten eingearbeitete Vertiefung 26 vorgesehen, in die der Bolzen
21 bei Erreichen einer der Endstellungen unter der Wirkung der Feder 24 einfällt, wodurch eine Federrast
gebildet ist. Anstelle einer solchen Federrast könnte auch eine Verriegelung oder eine Verklemmung vorgesehen
sein, die die beiden Endlagen des Verlängerungsstückes
14 relativ zur Schulterstütze T definiert und festlegt.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Handfeuerwaffe, insbesondere automatisches Gewehr oder Maschinenpistole, mit einer ausziehbaren,
quer zum Lauf angeordneten und in der Schußlage etwa vertikalen Schulterstütze, die am
Ende einer zum Lauf parallelen Führungsschiene befestigt ist, die in die Waffe einschiebbar ist, bis sich
die Schulterstütze hinter und etwa parallel zu einem Pistolengriff der Waffe befindet, dadurch gekennzeichnet,
daß in der eingeschobenen Lage die Schulterstütze (7') sich in geringem Abstand hinter
dem Pistolengriff (4) befindet, daß die Schulterstütze (7') nur bis etwa zum oberen Bereich des Pistolengriffes
(4) nach unten ragt, so daß der Pistolengriff auch bei eingeschobener Schulterstütze (7')
dennoch ungehindert erfaßbar ist, und daß die Schullerstütze
(7') mit einem ausschieb- oder ausschwenkbaren Verlängerungsstück (14) versehen ist, nach
dessen Ausschieben oder Ausschwenken sie bis mindestens annähernd zur halben Höhe des Pistolengriffes
(4) reicht
2. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schulterstütze eine vertikale
Führung (18) aufweist, in der das Verlängerungsstück
(14) verschiebbar geführt und in zwei gerasteten (26) Endstellungen festlegbar ist.
3. Handfeuerwaffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Grunde der Führung (18) ein
quer zu deren Längsrichtung verschiebbarer, federbelasteter Rastbolzen (21) vorgesehen ist, der in den
Raststellungen des Verlängerungsstückes in eine Vertiefung eingreift.
4. Handfeuerwaffe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Rastbolzen (21) in eine in das
Verlängerungsstück (14) vertieft eingearbeitete Führungsbahn (25) eingreift, deren beiden Enden als
Anschlag für die Auszugs- und Einschubbewegung des Verlängerungsstückes (14) dienen.
5. Handfeuerwaffe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verlängerungsstück (14) in der eingeschobenen oder eingeschwenkten Position verriegelt und durch einen
Entriegelungsknopf entriegelbar ist.
Priority Applications (1)
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| DE19813130562 DE3130562C2 (de) | 1981-08-01 | 1981-08-01 | Handfeuerwaffe mit ausziehbarer Schulterstütze |
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Publications (2)
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1981
- 1981-08-01 DE DE19813130562 patent/DE3130562C2/de not_active Expired
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