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DE3130081A1 - Laufrolle, insbesondere lenkrolle, fuer sitzmoebel - Google Patents

Laufrolle, insbesondere lenkrolle, fuer sitzmoebel

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Publication number
DE3130081A1
DE3130081A1 DE19813130081 DE3130081A DE3130081A1 DE 3130081 A1 DE3130081 A1 DE 3130081A1 DE 19813130081 DE19813130081 DE 19813130081 DE 3130081 A DE3130081 A DE 3130081A DE 3130081 A1 DE3130081 A1 DE 3130081A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wheel
support part
cams
seating furniture
braking
Prior art date
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Granted
Application number
DE19813130081
Other languages
English (en)
Other versions
DE3130081C2 (de
Inventor
Dieter Schröder
Klaus 5632 Wermelskirchen Simmat
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PAUL VOM STEIN AND Co
Original Assignee
PAUL VOM STEIN AND Co
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Publication date
Application filed by PAUL VOM STEIN AND Co filed Critical PAUL VOM STEIN AND Co
Priority to DE19813130081 priority Critical patent/DE3130081C2/de
Publication of DE3130081A1 publication Critical patent/DE3130081A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3130081C2 publication Critical patent/DE3130081C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
    • B60B33/00Castors in general; Anti-clogging castors
    • B60B33/02Castors in general; Anti-clogging castors with disengageable swivel action, i.e. comprising a swivel locking mechanism
    • B60B33/021Castors in general; Anti-clogging castors with disengageable swivel action, i.e. comprising a swivel locking mechanism combined with braking of castor wheel

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Legs For Furniture In General (AREA)

Description

  • Beschreibung:
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Laufrolle, insbesondere Lenkrolle, vorzugsweise für Sitzmöbel, mit einem Tragteil und wenigstens einem auf einer Radachse gelagerten Rad, wobei zur höhenverstellbaren Anordnung zwischen Tragteil und Rad die Radachse gegen Wirkung mindestens einer Feder querverschieblich am Tragteil abgestützt ist, derart, daß bei belastetem Möbel eine die Drehbewegung des Rades hemmende, durch Anlage von am Rad und am Tragteil angeordneten Bremsflächen gebildete Bremse wirksam wird. Die Erfindl g betrifft also eine lastabhängig gebremste Laufrolle.
  • Hier unterscheidet man zwei grundsätzlich verschiedene Prinzipien. Bei dem einen Prinzip (vgl. z.B. DE-PS 12 64 702) bewirkt die zwischen der Laufrolle und der mit dem Stuhlgestell fest verbundenen Bremse angeordnete Feder, daß die Rolle bei entlastetem Stuhl gebremst und bei belastetem Stuhl freigegeben wird. Dieses Funktionsprinzip hat sich in den letzten Jahren bei insbesondere Bürostühlen aus Sicherheitsgründen durchgesetzt, weil nämlich die Bremsung in unbelastetem Zustand gewährleistet, daß der Stuhl nicht unbeabsichtigt von der sich im Platznehmen begriffenen Person weggeschoben werden kann, was zu schwerwiegenden Unfällen geführt hat. Bei besetztem Möbel jedoch läßt sich dieses vom Benutzer in komfortabler Weise frei bewegen.
  • Das andere Konstruktionsprinzip (vgl. z.B. DE-GM 72 35 020) ist so ausgelegt, daß die Hemmung der Drehbewegung des Laufrades bei belastetem Möbel eintritt. Diese Entwicklung hat sich jedoch als Fehlentwicklung erwiesen, weil gerade die Unfallgefahr durch Wegstoßen des Stuhles oder Sessels beim Platznehmen besteht und asH^rerseits bei belastetem Sitzmöbel kaum eine Möglichkeit für den Benutzer besteht, im sitzenden Zustand mit seinem Stuhl zu verfahren.
  • Die vorliegende Erfindung greift jedoch dieses gewissermaßen "ad acta" gelegte Prinzip wieder auf, weil der Erfinder erkannt hat, daß es Benutzungsarten und Verwendungsmöglichkeiten für Stühle gibt, bei denen das beschriebene Funktionsprinzip der Bremsung der Laufrolle in entlastetem Zustand des Sitzmöbels und die Freigabe der Rollbewegung in belastetem Zustand keineswegs immer sinnvoll ist. Dies ist der Fall bei Arbeitsstühlen, wie sie z.B. von handwerklich tätigen oder maschinenbedienenden Personen in Werkstätten verwendet werden.
  • Im Gegensatz zu Wohn- oder Bürositzmöbeln kommt es gerade bei Arbeitsstühlen nicht darauf an, daß die die sitzende Tätigkeit ausübende Person, von einer Arbeitsstelle zur anderen mühelos verfahren kann, z.B. an einem Winkelkombinations-Schreibtisch, sondern darauf, daß in einer einmal gefundenen Arbeitsposition sicher gearbeitet werden kann, ohne daß das Sitzmöbel während der Tätigkeit des Benutzers wegrollt. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß bei Arbeitsstühlen im Gegensatz zu Wohn- oder Bürositzmöbeln die Tätigkeit der Möbelbenutzer durch größere Kraftaufwendungen gekennzeichnet ist, die erhöhte Reaktionskräfte auf das Sitzmöbel ausüben.
  • Die Erfindung geht also aus von einer im Oberbegriff des Anspruches 1 näher umrissenen Laufrolle, wie sie beispielsweise Gegenstand des DE-GM 72 35 020 ist. Das Prinzip der Bremsung bei Belastung und Freigabe der Laufrolle bei nicht belastetem Sitzmöbel ist darin an einer sogenannten Zwillingsrolle insbesondere in den Fig. 4 und 5 sowie an einer Einzelrolle in den Fig. 8 bis 10 näher erläutert. In jedem Falle ist die Radachse an einer sich am Tragteil der Laufrolle abstützenden Feder vertikal beweglich gelagert, so daß eine Relativbewegung zwischen Laufrad und Tragteil stattfinden kann.
  • Bei Belastung senkt sich das Tragteil gegenüber der Laufrolle ab; dabei gelangt das Tragteil mit einer Stützfläche auf den Boden, wodurch die Kippgefahr des Sitzmöbels gemindert werden soll, andererseits legt sich die Lauffläche des Laufrades an eine Bremsfläche an, die von einer das Rad umgebenden Höhlung des Tragteils bereitgestellt wird.
  • Diese Ausbildung besitzt eine Reihe von Nachteilen.
  • So ist die bekannte Laufrolle praktisch nicht dazu geeignet, für Sitzmöbel verwendet zu werden, die regelmäßig auf rauhen und/oder harten Böden verfahren und benutzt werden sollen, wie z.B. in Fabrikhallen. Schon nach sehr kurzer Benutzungsdauer führt die bei jeder Sitzmöbelbelastung eintretende rührung der tragteilseitigen Stützfläche auf den Boden zu einer starken Abnutzung dieser Stützfläche mit der weiteren nachteiligen Folge, daß ein großer Anteil des auf der Rolle liegenden Gewichts, also des Möbelgewichts zuzüglich des Benutzergewichts, über die auf die Radlauffläche einwirkende Bremsflächenanordnung übertragen wird. Dies führt zu einer unverhältnismäßig raschen und nachhaltigen Beschädigung bzw. Zerstörung der Radlaufläche und damit zu einem raschen Unbrauchbarwerden der gesamten Rolle. Doch auch für die Benutzung auf nicht besonders verschleißfördernden Böden ist die nach dem DE-GM 72 35 020 gebremste Laufrolle nachteilig, weil stets bei der Bremsung des Laufrades dessen Lauffläche von der am Tragteil ausgebildeten Bremsfläche kontaktiert wird, was zwangsläufig zu deren Beschädigung führt. Außerdem erfolgt die Bremsung lediglich rein reibschlüssig, so daß die den sicheren Stand des Sitzmöbels bewirkenden Bremskräfte relativ leicht überwunden werden können.
  • Ausgehend von einer Laufrolle nach dem DE-GM 72 35 020 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Prinzip der Laufradbremsung bei belastetem Sitzmöbel zur Verwendung der Laufrolle insbesondere an solchen Arbeitsstühlen, deren Benutzer handwerkliche Tätigkeiten ausüben, wieder aufzugreifen und dabei die Laufrolle zu verbessern, daß die Verwendung der Laufrollen auch bei harten, rauhen und unebenen Böden nicht zu einer Beeinträchtigung der Bremse führen kann und bei der die Bremse selbst so wirksam ist, daß sie allen in der Praxis auftretenden Belastungskräften gewachsen ist.
  • Nach der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die von der Radlauffläche getrennt angeordnete Bremsfläche am Rad oder die Bremsfläche am Tragteil eine Mehrzahl von auf einer Zylinderfläche angeordneten flachen Nocken aufweist, daß am Tragteil oder am Rad mindestens ein Nocken zum Eingriff zwischen zwei auf der Zylinderfläche angeordnete Nocken bzw.
  • mindestens ein Rücksprung zur Aufnahme eines der flachen Nocken ausgebildet ist und daß die beiden Flanken eines Nockens bzw. eines Rücksprunges zueinander im wesentlichen etwa parallel verlaufen und in der eingriffsfähigen Zuordnung zueinander im wesentlichen etwa in Verlagerungsrichtung des Tragteils ausgerichtet sind.
  • Gemäß der Erfindung ist die am Rad angeordnete Bremsfläche nicht mehr mit der Radlauffläche identisch, so daß die Radlauffläche demzufolge dem Einfluß der Bremsanordnung und dem daraus resultierenden Verschleiß völlig entzogen ist. Die einander kontaktierenden Bremsflächen besitzen eine eingriffsfähige Nockenanordnung, so daß im Bremsfall kein Reibschluß, sondern ein Formschluß stattfindet. Das wesentlichste Erfindungsmerkmal besteht darin, daß die Flanken der nur flachen Nocken und dem mit ihnen zusammenwirkenden Rücksprung sehr steil angeordet sind. Bei belastetem Möbel ist daher jede Laufrolle allenfalls noch zu einer Drehbewegung fähig, die notwendig ist, um den nächstmöglichen Einrastzustand der einen Bremsfläche mit der anderen Bremsfläche zu bewirken. Jede weitere auf Möbelverschiebung hinwirkende Kraft ist nicht in der Lage, die Bremse wieder auszurücken, weil die steile Anordnung der Flanken praktisch keine die Bremse lösende radial wirkende Kraftkomponente ermöglicht. Diese Vorteile sind erstaunlicherweise aucii dann zu erreichen, wenn die die Bremsung bewirkenden Nocken sehr flach sind, z.B. nur einen Überstand gegenüber der Zylinderfläche von etwa 0,8 mm aufweisen. Der besondere Vorteil der Flachhaltung der Nocken besteht darin, daß ihre Bewegung in die eingriffsfähige und arretierende Zuordnung keine störenden Geräusche und keine "holpernden" Querbewegungen des Laufrades hervorruft.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist die -linderfläche als umlaufende Fläche am Rad ausgebildet, und der am Tragteil ausgebildete Nocken oder Rücksprung ist an einem Kragarm angeordnet, der in den Rotationsraum des Rades eingreift. Beide Bremsteile können jeweils einstückig am Rad sowie am Tragteil ausgebildet sein. Eine besonders bevorzugte Ausführung ergibt sich dadurch, daß die mit den flachen Nocken versehene Zylinderfläche die Außenfläche der Radnabe ist.
  • Statt die Nocken an der Radnabe anzubringen, ist es auch möglich, dies an einer Radfelge oder an einem umlaufenden Radkragen zu bewerkstelligen. Ein solcher Radkragen könnte beispielsweise der Laufkranz eines schalenförmigen Rades sein, auf dessen Innenflächen die Nocken anzuordnen sind.
  • Im übrigen gestattet die erfindungsgemäße Auslegung der Laufrolle eine insgesamt sehr einfache Ausgestaltung die dadurch gekennzeichnet ist, daß das am Tragteil ausgebildete Achslager als zur Radaufstandsfläche offene Gabel ausgebildet ist und daß das Rad durch Eingriff wenigstens einer tragteilseitigen Rippe in den Rotationsraum des Rades unverlierbar am Tragteil gehalten ist.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
  • In den Zeichnungen zeigen anhand einer Zwillingslaufrolle: Fig. 1 einen zur Radlaufebene parallelen Schnitt durch eine unbelastete Laufrolle mit freibeweglichem Rad, Fig. 2 einen Schnitt gemäß Scnnittlinie II-II in Fig. 1, Fig. 3 eine Darstellung entsprechend Fig. 1, jedoch mit blockiertem Rad und Fig. 4 einen Schnitt entsprechend Schnittlinie IV-IV in Fig. 3.
  • Eine Laufrolle gemäß Ausführungsbeispiel besteht aus einem Tragteil 10 und zwei Laufrädern 11, die endseitig einer am Tragteil 10 lagernden Radachse 12 angeordnet sind.
  • Das Tragteil 10 besteht beim Ausführungsbeispiel ebenso wie die Räder 11 aus je einem Kunststoffspritzgießteil. Am Tragteil 10 ist einseitig ein Lagerstutzen 13 zur Aufnahme eines nicht dargestellten Schwenkzapfens angeformt, der die Schwenkung des Tragteils 10 um dessen Längsachse 14 ermöglicht.
  • Zur Halterung der Radachse 12 besitzt das Tragteil 10 zu beiden Seiten der Längsmittelebene E eine zur Radaufstandsfläche A hin offene Gabel 15 mit den beiden Gabelschenkeln 16 und 17. Die Maulweite 18 zwischen den Gabelschenkeln 16 und 17 ist im Ausführungsbeispiel etwas geringer als der Außendurchmesser 19 der Radachse 12, so daß diese von unten her in die in vertikaler Richtung langlochförmige Achsaufnahme 20 zwischen den jeweiligen Gabelschenkeln 16 und 17 eingeclipst werden kann. Dies ist insbesondere deshalb vorteilhaft, weil sich schon im Vormontagezustand die Radachse 12 unverlierbar halten läßt. Zur unverlierbaren Halterung des fertig montierten Radsatzes 11, 12 jedoch ist es nicht erforderlich, das Gabelmaul gegenüber dem Achsdurchmesser 19 zu verengen, wie weiter unten dargelegt werden wird.
  • Die langlochartige Achsaufnahme 20 ermöglicht eine lotrechte Relativbewegung zwischen dem aus zwei Laufrädern 11 und der Radachse 12 bestehenden Radsatz und dem Tragteil 10. Die vertikale Tieferstellung des Tragteils 10 gegenüber der Aufstandsfläche A erfolgt bei Belastung des Sitzmöbels gegen die Wirkung einer Feder 21, die im Ausführur beispiel als Schraubendruckfeder ausgebildet ist und in eine tragteilmittig vorgesehenen taschenartigen Aufnahme 22 eingelegt ist. Das tragteilseitige Ende 21a der Feder 21 stützt sich am Boden der Aufnahme 22 ab, während das andere Federende 21b auf der Oberseite der Radachse 12 aufliegt. Die Kraft der Feder 21 ist selbstverständlich so bemessen, daß die Federkräfte aller an einem Sitzmöbel verwendeter Laufrollen bei Entlastung des Sitzmöbels dieses in die obere Position drücken können, auch dann, wenn eine der Rollen keinen Bodenkontakt besitzt.
  • Wird nun das Möbel dadurch belastet, daß sich eine Person darauf setzt, so wird das Tragteil 10 in Richtung auf die Aufstandsfläche A nach unten bewegt, und die in den Fig.
  • 3 und 4 dargestellte Zuordnung von Tragteil und Radsatz eingnommen. Die Radachse 12 befindet sich nun in der Nähe des oberen bogenförmigen Randes 20a der Achsaufnahme 20, und die Bremse ist in Funktion getreten.
  • Bei der Bremse handelt es sich um eine formschlüssig wirkende Bremse unter Verwendung von an Bremsflächen angeordneten Nocken. Beim Ausführungsbeispiel besteht die radseitige Bremsfläche aus einer Zylinderaußenmantelfläche 23 mit in regelmäßigen Abständen sich darüber erhebende flachen Nocken 24, die umlaufend auf der Außenseite der Radnabe 25 angeordnet sind. Die tragteilseitige Gegenbremsfläche 26 an jedem Rad ist jeweils an der Unterseite eines am Tragteil einstückig angeformten Kragarmes 27 angeordnet, der in den Rotationsraum (hier Schaleninnenraum 28) des Rades 11 eingreift. Die Gegenbremsfläche 26 besitzt hier einen Rücksprung 29 und je seitlich daneben zwei Nocken 30 zum formschlüssigen Eingriff in die auf der Außenseite der Nabe 25 angebrachte Flachverzahnung des Rades 11. Die Flanken 31 sind sehr steil und beim Ausführungsbeispiel so angeordnet, daß je zwei Flanken der radseitigen Nocken 24 zueinander mindestens angenähert parallel sowie in VertikaIrichtung, der Richtung der Verlagerung des Tragteils 10 gegenüber dem Radsatz 11, 12 verlaufen.
  • Weiter oben wurde ausgeführt, daß die Maulweite 18 zwischen den Gabelschenkeln 16 und 17 der Gabel 15 nicht unbedingt geringer sein muß als der Außendurchmesser 19 der Radachse 12. Dies erklärt sich wie folgt: die beiden mit Hilfe der achsendseitigen Umbördelungen 12a der Radachse 12 auf Abstand gehaltenen Räder 11 können sich in Längsrichtung der Radachse 12. gegenüber dem Tragteil 10 praktisch nicht verlagern. Oberhalb der Radachse 12 ist am Tragteil beidseitig je eine Rippe 32 ausgebildet, die schräg geneigt verlaufend in den Schaleninnenraum 28 eintritt. Selbst wenn also die Gabelschenkel 16 und 17 die Radachse nicht halten würden, wäre der Radsatz dennoch unverlierbar am Tragteil gehalten, nämlich infolge des sich zwangsläufig ergebenen Kontaktes der Innenkante 33 jeden Rades 11 an der Außenseite der Rippe 32.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung auf die Anwendung an Zwillingsrollen nicht beschränkt. Nach dem gleichen Prinzip können auch Einzel laufrollen ausgestaltet sein. Auch die Anordnung der radseitigen Bremsfläche bzw. der Bremsnocken an der Radnabe ist nicht zwingende Voraussetzung. Man kann die Bremsflächen unschwer z.B. auch an anderen umlaufenden Radteilen anordnen, wie an der Schaleninnenseite 34 eines Rades 11. Auch tragteilseitig ist man bezüglich der Anordnung der Gegenbremsfläche 26 nicht auf dem Tragarm 27 beschränkt.
  • Beispielsweise könnte man eine tragteilseitige Bremsnockenanordnung auch unterhalb des horizontalen Tragteilbegrenzungssteges 35 an diesem anordnen.

Claims (6)

  1. Bezeichnung Laufrolle, insbesondere Lenkrolle, der Erfindung: für Sitzmöbel Ansprüche: 1. Laufrolle, insbesondere Lenkrolle, vorzugsweise für Sitzmöbel, mit einem Tragteil und wenigstens einem auf einer Radachse gelagerten Rad, wobei zur höhenverstellbaren Anordnung zwischen Tragteil und Rad die Radachse gegen Wirkung mindestens einer Feder querverschieblich am Tragteil abgestützt ist, derart, daß bei belastetem Möbel eine die Drehbewegung des Rades hemmende, durch Anlage von am Rad und am Tragteil angeordneten Bremsflächen gebildete Bremse wirksam wird, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Radlauffläche getrennt angeordnete Bremsfläche am Rad oder die Bremsfläche am Tragteil (10) eine Mehrzahl von auf einer Zylinderfläche (23 bzw. 26) angeordneten flachen Nocken (24 bzw. 30) aufweist, daß am Tragteil (10) oder am Rad (11) mindestens ein Nocken (30 bzw. 24) zum Eingriff zwischen zwei auf der Zylinderfläche (23 bzw. 26) angeordneten Nocken (24 bzw. 30) bzw.
    mindestens ein Rücksprung (29) zur Aufnahme eines der flachen Nocken (24) ausgebildet ist und daß die beiden Flanken (31) eines Nockens bzw. eines Rücksprunges zueinander im wesentlichen etwa parallel verlaufen und in der eingriffsfähigen Zuordnung zueinander im wesentlichen etwa in Verlagerungsrichtung des Tragteils ausgerichtet sind.
  2. 2. Laufrolle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinderfläche (23) als umlaufende Fläche am Rad (11) ausgebildet ist, und der am Tragteil (iO) ausgebildete Nocken (30) oder Rücksprung (29) an einem Kragarm (27) angeordnet ist, der in den Rotationsraum (28) des Rades (11) eingreift.
  3. 3. Laufrolle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den flachen Nocken (24) versehene Zylinderfläche (23) die Außenfläche der Radnabe (25) ist.
  4. 4. Laufrolle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den flachen Nocken versehene Zylinderfläche die Außenfläche einer Radfelge oder eines umlaufenden Radkragens ist.
  5. 5. Laufrolle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (24 bzw. 30) einen etwa rechteckigen Querschnitt aufweisen und einen Überstand gegenüber der Zylinderfläche (23 bzw. 26) von etwa 0,8 mm.
  6. 6. Laufrolle nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das am Tragteil (10) ausgebildete Achslager (20) als zur Radaufstandsfläche (A) offene Gabel (15) ausgebildet ist und daß das Rad (11) durch Eingriff wenigstens einer tragteilseitigen Rippe (32) in den Rotationsraum (28) des Rades (11) unverlierbar am Tragteil (10) gehalten ist.
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