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BESCHREIBUNG
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verwahren von Bewehrungsstählen
für Verbindungsbereiche von Beton-Bauwerken in der Form eines langgestreckten, im
wesentlichen kastenförmigen Streifens mit schmalen Längs-Seitenwänden, in dem gegen
senkrecht von dem Streifen abstehende Verankerungsbereiche abgewinkelte Verbindungsbereiche
der Bewehrungsstähle angeordnet sind.
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Eine derartige Verwahrungs-Vorrichtung ist aus der DE-OS 29 34 189
bekannt. Die in der genannten Druckschrift beschriebene Verwahrungsvorrichtung umfaßt
einen kastenförmigen Streifen mit einem Unterkasten und einem Deckel, der zum Einlegen
oder zum Herausnehmen der Bewehrungsstähle von dem Unterkasten ablös- oder abklappbar
ist.
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Der Deckel ist durch quer verlaufende Einschnitte in einzelne Segmente
unterteilt, zwischen denen Verankerungsbereiche der Bewehrungsstähle hervorragen,
die in eine zu betonierende erste Wand eingegossen werden. Der Dekkel der Verwahrungsvorrichtung
verhindert ein Eindringen von Beton in das Innere des Unterkastens, der als Verbindungsbereiche
bezeichnete abgewinkelte Enden der Bewehrungsstähle aufnimmt. Nach Fertigstellung
der ersten Wand wird die Verwahrungsvorrichtung entfernt, und die abgewinkelten
Enden der Bewehrungsstähle werden zur Verbindung mit einer zweiten Wand abgebogen.
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Die oben beschriebene Verwahrungsvorrichtung bedingt jedoch einen
verhältnismäßig großen Materialbedarf, da sie aus einem allseitig geschlossenen
Kasten besteht. Zudem muß auf das Schließen des Deckels eine gewisse Sorgfalt verwendet
werden, damit die in dem Unterkasten angebrachten Verbindungsbereiche der Bewehrungsstähle
nicht mit Beton in Berührung kommen, da sie sich sonst nach dem
Abbinden
des Betons nicht mehr von der Wand abbiegen lassen. Da der Deckel mit geeigneten
Öffnungen über die herausragenden Verankerungsbereiche geschoben oder in Form von
einzelnen Segmenten zwischen die Verankerungsbereiche gelegt werden muß und hierbei
eine erhebliche Sorgfalt erforderlich ist, damit ein Eintreten von Beton in die
Verwahrung verhindert wird, ist das Verschließen des Deckels ein verhältnismäßig
zeitraubender Vorgang.
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Im übrigen ist der Deckel allenfalls in Teilbereichen seines Umfanges
mit dem Unterkasten verbunden, so daß er beim Abziehen der Verwahrung an der Betonwand
haften bleiben kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Verwahrungsvorrichtung
derart auszubilden, daß das Einbringen der Bewehrungsstähle in die Verwahrung weiter
vereinfacht wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der kastenförmige
Streifen in seiner breiten Bodenfläche Schlitze zur Aufnahme der Verankerungsbereiche
der Bewehrungsstähle aufweist und an seiner der Bodenfläche gegenüberliegenden Oberseite
offen ist.
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Die Bewehrungsstähle werden von der offenen Oberseite eingelegt und
dabei mit ihren Verankerungsbereichen durch die Schlitze oder Öffnungen in der Bodenfläche
geschoben.
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Dieser Vorgang ist erheblich einfacher, als das Schließen eines Deckels
um die herausragenden Verankerungsbereiche herum. Die Verankerungsbereiche werden
durch eine gewisse Klemmwirkung der Schlitze festgelegt, und die Bewehrungsstähle
stützen sich im übrigen gegeneinander ab, wie später näher erläutert werden soll.
Ein Deckel ist nicht erforderlich, da die offene Oberseite der Verwahrungsvorrichtung
gegen die Schalung des Betonteils anliegt, in das die Verwahrungsvorrichtung eingebettet
wird. Das ent-
sprechende Material kann daher eingespart werden,
und der zum Schließen eines Deckels erforderliche Arbeitsaufwand entfällt.
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Da die Bodenfläche der Verwahrungsvorrichtung an allen Kanten mit
den Seitenwänden verbunden ist, wird die Abdichtung gegenüber dem aufgelegten Deckel
der bekannten Vorrichtung verbessert. Ferner erleichtert die Verbindung zwischen
der Bodenfläche und den Wänden der Verwahrungsvorrichtung das Abziehen der Verwahrungsvorrichtung
nach dem Entfernen der Schalung.
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Vorzugsweise sind auf der Bodenfläche quer zur Längsrichtung des Streifens
Stützleisten angeordnet, die die Verbindungsbereiche der Bewehrungsstähle abstützen
und verhindern, daß der Biegeradius der Bewehrungsstähle zwischen Verbindungsbereichen
und Verankerungsbereichen außerhalb der Verwahrung liegt. Diese Stützleisten können
aus dem Material der Bodenfläche aufgewölbt sein. Sie können im übrigen zur Aufnahme
von aufsteckbaren Klemmen oder dgl.
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dienen, sofern eine zusätzliche Sicherung der Bewehrungsstähle in
der Verwahrung erforderlich ist.
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In Verlängerung dieser bogenförmig aufgewölbten Stützleisten können
in den Seitenwänden der Verwahrung Ausnehmungen vorgesehen sein, durch die bei dieser
Anordnung keine Verbindung zwischen dem Inneren und dem Äußeren der Verwahrung entsteht,
durch die Beton eintreten könnte. In diesem Falle können die aufgewölbten Stützleisten
als vorgebene Faltlinien dienen, so daß die Verwahrung aufroll-
bar
und damit als Endloselement lieferbar ist. Während bei verhältnismäßig starren und
daher nur in begrenzter Länge lieferbaren Verwahrungsvorrichtungen durch das Ablängen
derselben auf die jeweils benötigte Länge ein erheblicher Verschnitt bedingt ist,
können von dem Endloselement ohne Verschnitt Streifen der jeweils benötigten Länge
abgeschnitten werden. Des weiteren ermöglicht die erhöhte Flexibilität der Verwahrungsvorrichtung
die Anbringung auch an gekrümmten Bauteilen.
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Im Bedarfsfall kann auch für dieerfindungsgemäße Verwahrungsvorrichtung
ein Deckel zum Verschließen der offenen Oberseite vorgesehen sein.
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Bevorzugt weist die erfindungsgemäße Verwahrungsvorrichtung an den
Oberkanten der Seitenwände nach außen abgewinkelte Laschen auf. Dies hat den Vorteil,
daß die Verwahrungsvorrichtung mit den Verbindungslaschen beispielsweise durch Nägel
derart auf einer Schalungstafel befestigt werden kann, daß die offene Seite des
kastenförmigen Streifens durch die Schalungstafel verschlossen ist.
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Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verwahrungsvorrichtung; Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform
der Erfindung; Fig. 3 ist eine Darstellung einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig.
4 veranschaulicht die Anbringung einer erfindungsgemäßen Verwahrungsvorrichtung
gemäß Fig. 3 an einer Schalungstafel für den Fall des Anschlusses einer waagerechten
Betonrampe; Fig. 5 ist ein senkrechter Schnitt durch eine Betonwand mit einer eingebetteten
Verwahrungsvorrichtung zur Herstellung einer senkrechten Anschlußwand; Fig. 6 ist
ein waagerechter Schnitt zu Fig. 5; Fig. 7 ist eine Ansicht von links in Fig. 5.
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Die in Fig. 1 gezeigte erfindungsgemäße Verwahrungsvorrichtung besteht
aus einem flachen, im wesentlichen kastenförmigen Streifen 10 mit einer Bodenfläche
12, Seitenwänden 14 und 16 und Stirnwänden 18, von denen nur die linke Stirnwand
in Fig. 1 gezeigt ist. In der Bodenfläche 12 befinden sich quer zur Längsrichtung
des Streifens 10 Schlitze 20, die an ihren Enden zu kreisförmigen Öffnungen 22 erweitert
sind. Auf der oberen Seite ist der kastenförmige Streifen offen.
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In diese Verwahrungsvorrichtung sind Bewehrungsstähle 24 eingelegt,
die in ihrer Form bekannt sind und aus einem im wesentlichen U-förmigen Verankerungsbereich
26 bestehen, dessen Schenkel senkrecht zu der Ebene des U rechtwinklig abgewinkelt
und V-förmig zusa.mmengeführt sind und als Verbindungsbereiche 28 bezeichnet werden
sollen. Diese Bezeichnungen werden deshalb gewählt, weil die Verankerungsbereiche
26 in dem zunächst hergestellten Betonteil verankert werden und die Verbindungsbereiche
28 zum Anschließen des später gegosse-
nen Betonteils verwendet
werden.
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Die Verankerungsbereiche 26 sind nicht notwendigerweise als geschlossene
Bügel ausgebildet, sondern können auch als offene Haken oder dgl. ausgeführt sein.
In diesem Falle ist u.U. ein durchgehender Schlitz 20 in der Bodenfläche 12 nicht
erforderlich.
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Die in Fig. 1 gezeigte Verwahrungsvorrichtung wird mit der offenen
Seite zusammen mit den Bewehrungsstählen 24 gegen die Innenfläche einer Schalung
gelegt und dort in geeigneter Weise befestigt, beispielsweise mit Hilfe von Klebestreifen
angeklebt oder festgenagelt. Durch die offene Oberfläche wird das Einlegen der Bewehrungsstähle
erheblich erleichtert, und zugleich kann das Material dieser Fläche eingespart werden,
da die Verwahrung auf der offenen Seite durch die Schalung abgeschlossen wird.
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Bisher bekannte Schalungen waren stets allseitig geschlossen ausgebildet.
Bei der gezeigten Ausführungsform haben die Bewehrungsstähle aufgrund der Klemmwirkung
der Schlitze 20 und des V-förmigen Ineinandergreifens der Verbindungsbereiche ausreichenden
Halt. Das Einbringen der Bewehrungsstähle in die Verwahrungsvorrichtung ist gegenüber
allen bekannten Ausführungsformen außerordentlich vereinfacht, da die Verankerungsbereiche
26 lediglich durch die Schlitze 20 hindurchgesteckt werden müssen.
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Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform, die von der Ausführungsform gemäß
Fig. 1 ausgeht, jedoch zusätzliche Stützleisten 30 auf der Bodenfläche 12 aufweist.
Diese Stützleisten 30 können entweder als gesonderte Teile auf der Bodenfläche befestigt
werden oder unmittelbar bei der Herstellung der Verwahrungsvorrichtung, etwa beim
Ziehen einer kastenförmigen Verwahrungsvorrichtung aus einer Kunststoffolie, hergestellt
werden. Die Stützleisten 30,
die sich jeweils im Zwischenraum zwischen
zwei Schlitzen 20 quer über die Bodenfläche 12 erstrecken, sind im dargestellten
Beispiel aus der Bodenfläche 12 aufgewölbt.
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In Verlängerung des Querschnittsprofils der Stützleisten 30 sind die
Seitenwände 14,16 mit Ausnehmungen 32 versehen, auf deren Bedeutung später näher
eingegangen werden soll. Die Stützleisten 30 bilden eine definierte Auflagefläche
für die Verbindungsbereiche 28 der Bewehrungsstähle 24 und halten die Verbindungsbereiche
28 in einem gewissen Abstand zu der Bodenfläche 12, so daß der Biegeradius der Stähle
innerhalb der Verwahrung liegt.
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In Fig. 2 ist im übrigen ein Deckel 34 gezeigt, der ebenfalls kastenförmig
ausgebildet ist und eine Hauptfläche 36, Seitenwände 38,40 und Stirnwände 42 aufweist.
Dieser Deckel kann über die Verwahrungsvorrichtung geschoben werden. Es wurde jedoch
darauf hingewiesen, daß es nicht notwendig ist, den Deckel zum Verschließen der
Verwahrungsvorrichtung zu verwenden, da die offene Oberseite der Verwahrungsvorrichtung
an der Schalung anliegt. Der Deckel ist jedoch u.U. sinnvoll zur Festlegung der
Bewehrungsstähle 24, und zwar insbesondere in den Fällen, in denen die Bewehrungsstähle
bereits beim Lieferanten in die Verwahrung eingebracht werden. Aus diesen Gründen
ist der Deckel an der Unterseite der Hauptfläche mit quer zur Längsrichtung verlaufenden,
ausgewölbten Haltestegen 44 versehen, die die Verbindungsbereiche 28 der Bewehrungsstähle
24 von oben erfassen und einspannen.
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Im dargestellten Beispiel befinden sich die Haltestege 44 in Positionen,
die jeweils zwischen den Stützleisten 30 liegen. Durch die Anordnung aus Stützleisten
30 und Haltestegen 44 werden die Bewehrungsstähle eingespannt und festgehalten.
Bei unterschiedlichen Dicken der Bewehrungsstähle ergibt sich eine automatische
Anpassung durch mehr oder weniger weites Aufschieben des Deckels 34 auf die Verwahrungsvorrichtung.
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Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
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Aufgrund der Ausnehmungen 32 in den Seitenwänden 14,16, die in Verlängerung
der Stützleisten 30 vorgesehen sind, ohne daß sich dadurch unerwünschte Öffnungen
in den Seitenwänden ergeben, ist die Verwahrungsvorrichtung ohne nennenswerte Verformung
ufLollbar. Die Stützleisten 30 und die Ausnehmungen 32 bilden dabei Faltkanten.
Dies hat den weseIltlichen Vorteil, daß die erfindungsgemäße Verwahrungsvorrichtung
als aufrollbares Endlosmaterial geliefert werden kann. Daher kann an Ort und Stelle
jeweils die erforderliche Länge abgeschnitten werden, ohne daß es zu nennenswertem
Abfall kommt, der bei Verwahrungsvorrichtungen in vorgegebener Länge unvermeidlich
ist. Die in Fig. 3 gezeigte Form der Verwahrung kann im übrigen auch für gebogene
Wände verwendet werden, die sich gelegentlich bei modernen Betonbauten, wie etwa
bei Auffahrtsrampen für Parkhäuser ergeben.
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In diesen Fällen mußten bisher kurze gerade Verwahrungsabschnitte
zusammengesetzt werden.
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Zur Erleichterung der Befestigung sind an den Seitenwänden 16,18 nach
außen parallel zur Bodenfläche 14 vorspringende Flansche 46,48 vorgesehen, die als
Nagelleisten verwendet, mit Klebestreifen überklebt oder anderweitig zum Befestigen
der Schalung eingesetzt werden können. Die Flansche 46,48 sind jeweils in Höhe der
Stützleisten 30 mit Schlitzen 50,52 versehen, die in dieser Position Materialspannungen
beim Aufrollen verhindern.
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Fig. 3 zeigt im übrigen zwei Halteklammern 54,56, die im Querschnitt
U-förmig ausgebildet sind und über die Stützleisten 30 geschoben werden können.
Die Halteklammern weisen in ihrem Längsmittelbereich quer zu ihrer Längsrichtung
verlaufende Ausnehmungen 58,60 auf, durch die die Bewehrungsstähle hindurchgeführt
werden.
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Die Halteklammern können eine andere Form aufweisen und insbesondere
derart ausgebildet sein, daß sie mehrere nebeneinanderliegende Verbindungsbereiche
28, wie sie in Fig. 1 und 2 gezeigt sind, auf einer Stützleiste übergreifen.
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Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist es ebenso wie bei den vorangegangenen
Ausführungsformen außerordentlich einfach, die Bewehrungsstähle 24 in die Verwahrungsvorrichtung
einzubringen, da lediglich die Verankerungsbereiche 26 durch die Schlitze 20 hindurchgesteckt
werden müssen.
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Ein stirnseitiges Verschließen der Verwahrungsvorrichtung gemäß Fig.
3 ist in vielen Fällen bereits deshalb nicht erforderlich, weil die Verwahrung ausgehend
von einer bereits bestehenden Wand-, Boden- oder Deckenfläche verlegt wird oder
sich bei senkrechter Anordnung bis zum oberen Rand einer Schalung erstreckt. Falls
in anderen Fällen die Gefahr besteht, daß Beton durch die offene Stirnfläche eindringt,
kann die Verwahrungsvorrichtung geringfügig länger zugeschnitten werden, so daß
an den stirnseitigen Enden jeweils ein als Verschluß dienender Streifen umgeklappt
werden kann. Im übrigen können beliebige Holzleisten oder Kunststoffteile verwendet
werden, die zumeist auf jeder Baustelle vorhanden sind.
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Fig. 4 veranschaulicht die Befestigung einer Verwahrungsvorrichtung
gemäß Fig. 3 an einer Schalung 62. Die Flansche 46,48 sind mit Hilfe von Nägeln
64 auf der Schalung befestigt. Die Verankerungsbereiche 26 der Bewehrungsstähle
24 ragen mit Richtung nach rechts in Fig. 4 aus der Verwahrungsvorrichtung heraus.
In der dargestellten Anordnung dient die Verwahrungsvorrichtung zum Anschließen
einer waagerechten Betonfläche, etwa eines Treppenabsatzes oder dgl..
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Fig. 5 bis 7 dienen zur Veranschaulichung der Verwendung der erfindungsgemäßen
Verwahrungsvorrichtung. In diesem Falle ist die Verwahrungsvorrichtung derart angeordnet,
daß eine senkrechte Anschlußwand hergestellt werden kann.
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In die in Fig. 6 gezeigte, zunächst gegossene Betonwand 66 ist die
Verwahrungsvorrichtung derart eingegossen worden, daß die Verankerungsbereiche 26
der Bewehrungsstähle in den Beton eingebettet sind. Die als flacher, kastenförmiger
Streifen 10 ausgebildete Verwahrungsvorrichtung bildet einen entsprechenden Hohlraum,
in dem die Verbindungsbereiche 28 der Bewehrungsstähle liegen, ohne mit dem Beton
in Berührung zu kommen. Nach dem Entfernen der in Fig. 5 bis 7 nicht gezeigten Schalung
sind die Verankerungsbereiche 28 durch die offene Seite der Verwahrungsvorrichtung
frei zugänglich, wie im unteren Teil der Fig. 5 gezeigt ist, so daß sie gemäß der
Darstellung im oberen Teil der Fig. 5 in Verlängerung der Schenkel der Verankerungsbereiche
26 senkrecht herausgebogen werden können. In Fig. 7 sind in entsprechender Weise
die Verankerungsbereiche 28 im unteren Teil in ihrer V-förmigen Verschachtelung
innerhalb des in der Betonwand 66 liegenden Hohlraums und im oberen Teil in ihrer
herausgebogenen Stellung gezeigt.
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Sofern gemäß den Ausführungsformen der Figuren 2 und 3 aus der Bodenfläche
12 aufgewölbte Stützleisten 30 verwendet werden, entstehen in dem erwähnten Hohlraum
der fertiggestellten Betonwand vorspringende Rippen. Diese Rippen sind jedoch kein
Nachteil, sondern tragen zur zusätzlichen Verankerung der anschließenden Wand bei.
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Die Verwahrung kann aus Kunststoff, insbesondere PVC, oder Gummi,
ggf. auch aus Metall bestehen. Im Falle von Metall kann die Verwahrung in dem Betonteil
verbleiben.
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