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Verfahren und Vorrichtung zur Trennung verdampfbarer
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und/oder vergasbarer und/oder brennbarer Substanzen von Recycling-Materialien
Die Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zur Trennung verdampfbarer und/oder
vergasbarer und/oder brennbarer Substanzen von Recycling-Materialien bei erhöhten
Temperaturen unter Luftabschluß, hierbei sind die Substanzen bei Umgebungstemperatur
fest, flüssig oder gasförmig. Bei derartigen Verfahren ergibt sich durch die Energieeinsparung
und die Rückgewinnung von wertvollen, bereits einmal eingesetzten Rohstoffen (Recycling),
häufig die Aufgabenstellung, Stoffe unterschiedlicher Zusammensetzung, Konsistenz
und Reaktionsfähigkeit voneinander zu trennen.
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Diese Aufgabe gestaltet sich dann besonders schwierig, wenn die Trennung
nur durch Wärmeeinwirkung durchführbar ist und wenigstens einer der Partner das
Uberschreiten bestimmter Temperaturen nicht ohne nachteilige Wirkung verträgt.
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So scheidet in vielen Fällen ein Erhitzen und Abbrennen brennbarer
Anteile in Abfallstoffen deshalb aus, weil aus Feststoffanteilen (z.B. Schwermetall)
unter Einwirkung von Verbrennungstemperaturen giftige bzw. aggressive Verbindungen
entstehen oder weil durch hohe Temperaturen und Luftsauerstoff ein großer Anteil
der wiederzugewinnenden Stoffe oxydiert.
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Bekannt ist die Trennung problematischer Komponenten durch Pyrolyse.
Bei diesem Verfahren wird der Einsatzstoff durch Fremdenergie bis zu der Temperatur
erwärmt, bei der die abzutrennenden Stoffe in den gas- und /oder dampfförmigen Zustand
übergehen und abgeführt werden können.
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Dieser Vorgang ist immer dann unter Luftmangel durchzuführen, wenn
die sich bildenden Dämpfe oder Gase brennbare (organische) Bestandteile enthalten.
In diesen Fällen wird das zu behandelnde Gut in geschlossene Behälter eingebracht,
die vor Beginn der Behandlung und beim Nachchargieren mit inertem Gas gespült und
die dann von außen erhitzt werden. Die entstehenden Gase bzw.
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Dämpfe werden dann über ein gegen Lufteintritte abgeschlossene Leitungssystem
nach außen geführt, verbrannt bzw. kondensiert.
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Der Nachteil dieser Anlagen besteht-in der diskontinuierlichen Arbeitsweise,
die die Verarbeitung großer Materialmengen einschränkt, eine Nutzung der entstehenden
Dämpfe bzw. Gase für die Beheizung industrieller Verbraucher im allgemeinen nicht
zuläßt und großen apparativen Aufwand erfordert.
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Als kontinuierlich arbeitende Anlagen sind Trocknungsgeräte bekannt,
deren Gase dann, wenn brennbare Substanzen sich bilden, mit Luft extrem zu verdünnen
sind, um Brand- oder Verpuffungsgefahr zu vermeiden, oder um wenigstens eine teilweise
Verbrennung reaktionsfähiger Stoffe unmittelbar beim Entstehen zu ermöglichen.
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Derartige Geräte arbeiten mit großen Abgasmengen. Die Abgase haben
eine niedrige Temperatur und sind zündunfähig. Sie müssen vor dem Ausblasen in die
Atmosphäre auf Temperaturen über 8000
erhitzt und dabei thermisch
gereinigt werden. Der Nachteil dieser Anlagen ist der für die thermische Abgasreinigung
erforderliche Aufwand an Fremdenergie.
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Kontinuierliche Verfahren und Anlagen mit ähnlicher Aufgabenstellung
sind weiterhin bekannt in der chemischen Industrie oder z.B. zur blgewinnung aus
Sänden und Schiefer. Diese Anlagen sind jedoch außerordentlich aufwendig und nur
für sehr große Materialdurchsätze geeignet. Sie stellen außerdem im allgemeinen
enge Anforderungen an die Beschaffenheit des Einzelgutes.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, Verfahren der eingangs
genannten Art so zu gestalten, daß beliebige Stoff-und Materialströme zu verarbeiten
sind. Es soll kontinuierlich arbeiten und auf unterschiedliche Stoffe angewendet
werden, die in den durch Pyrolyse freigesetzten Stoffen enthaltene Energie soll
im Prozeß selber genutzt werden, dabei soll die Sicherheit des Betriebes gegenüber
Brände oder Verpuffungen ohne Luftzumischung gewährleistet sein. Schließlich sollen
die Abgasmengen auch noch gering sein.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Recycling-Materialien
eine direkt beheizte Reaktorkammer kontinuierlich durchlaufen, die mit einer zweiten
Kammer verbunden ist, in der durch Brennerflammen und/oder Verbrennung der verdampften
und/oder vergasten Substanzen inerte Gase erzeugt werden, wobei durch eine Regelung
des Strömungswiderstandes in der Abgasleitung aus der zweiten Kammer die Drücke
in beiden Kammern so eingestellt werden, daß in der Reaktorkammer ein ueberdruck
gegenüber der Atmosphäre besteht und sich in der zweiten Kammer ein solcher Druck
bildet,
der bei einem Absinken des Druckes in der Reaktorkammer
zu einem Über strömen der Gase aus der zweiten Kammer in die Reaktorkammer führt.
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Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß die Recycling-Materialien
einfach und kostensparend von den Verunreinigungssubstanzen gereinigt werden, indem
sie durch inerte, erwärmte Gase in ihren gasförmigen Zustand überführt und von den
Recycling-Materialien losgelöst werden. Durch die Schaffung eines Überdruckes an
inerten Gasen in der Reaktorkammer ist darüberhinaus gewährleistet, daß kein Sauerstoff
in die Reaktorkammer gelangen kann, wodurch Verbrennungen oder Verpuffungen auftreten
können.
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Schließlich bietet die Verwendung von aufgeheiztem, inerten Gas zur
Trennung der Verunreinigungssubstanzen die Möglichkeit ohne einen großen Abgasanfall
große Mengen von Recycling-Material zu reinigen.
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Vorteilhafterweise werden die Reaktorgase durch Umwälzung wiederholt
und in Form einer gerichteten Strömung über das Behandlungsgut geführt und mit gas-
oder dampfförmigen Substanzen angereichert, da auf diese Weise die Recycling-Materialien
in einfacher Weise von den Verunreinigungen getrennt werden, wobei trotzdem nur
eine geringe Menge an Abgas anfällt.
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Günstigerweise werden bei einem Verfahren, daß auf die Verdampfung
oder Vergasung von brennbaren Stoffen angewendet wird, die Reaktorgase durch Umwälzung
so weit mit verdampften oder vergasten, brennbaren Substanzen angereichert, daß
sie in der zweiten Kammer unter Luftzufuhr und nach Zündung durch eine Zündquelle
ausbrennen und dabei die in der zweiten Kammer geforderten
Temperaturen
erreichen, ohne daß zusätzlich Brennstoff in die zweite Kammer einzuführen ist.
Durch die Verbrennung der von der Reaktorkammer kommenden zündfähigen Abgase in
der zweiten Kammer ist es möglich, mit diesen Abgasen eine kontrollierte Verbrennung
durchzuführen, ohne befürchten zu müßen, daß die zündfähigen Abgase plötzlich verpuffen
oder explodieren.
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Darüberhinaus kann durch die zündfähigen Abfase Brennstoff eingespart
werden.
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Bei einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung sind in der
Verbindungsleitung zwischen der Reaktorkammer und der zweiten Kammer und/oder in
der Abgasleitung hinter der zweiten Kammer fest einstellbare Druckwiderstände und
ein Abgasventilator vorgesehen, um so in einfacher Weise den Gasdurchsatz regulieren
zu können. Hierzu ist es besonders zweckmäßig, wenn in der Abgasleitung hinter der
zweiten Kammer mindestens ein Frischluftstutzen mit einer Regelklappe zur Veränderung
des Strömungswiderstandes im Stutzen angebracht ist, da auf diese Weise ein kontinuierlicher
Abgasanfall trotz unterschiedlicher Abgasmenge in der Reaktorkammer gewährleistet
wird. Bei dieser Anordnung ist es weiter von Vorteil, wenn bei Einsatz mehrerer
Frischluftstutzen mit Regelklappen mindestens zwei Klappen von zwei verschiedenen
Regelgrößen beeinflußt werden, wobei eine der Regelgrößen der Reaktordruck und die
andeieder Abgasmengenstrom hinter der zweiten Kammer ist, da ein solches Verfahren
günstig zu steuern ist.
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Zusammengefaßt ist zu dem erfindungsgemäßen Verfahren zu sagen, daß
bei diesen die inerten Abgase eines Brenners als Beheizungseinrichtung mit verdampften
oder vergasten Bestandteilen des Behandlungsgutes (Pyrolysegas) in einem Kreislauf
geführt werden.
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Sie umströmen das Behandlungsgut mehrfach und reichern sich dabei
mit Gasen und Dämpfen aus dem Gut an. Der Zutritt von Luftsauerstoff wird dabei
durch Abdichtung und geringen Überdruck verhindert. Die aus dem Prozeß abzuführende
Abgasmenge ist somit gering, das Abgas besteht aus inertem Rauchgas und abgedampften
Stoffen in relativ hoher Konzentration.
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Dieses Gas wird einer Nachverbrennungskammer zugeführt und hier auf
die erforderlichen Temperaturen durch Ausbrennung unter Luftzufuhr erhitzt. Der
Gehalt an brennbaren Stoffen kann durch Steigerung des Materialdurchlaufes und Intensivierung
der Umwälzung so gesteigert werden, daß der Brennstoffgehalt im Abgas zur Zündung
und Erhitzung auch bei geringem Anteil von verdampfbaren#Stoffen im Einsatzgut ausreicht.
Bei unzureichendem oder schwankendem Brennstoffgehalt wird eine Zusatzheizung erforderlich.
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Um den Eintritt von Luft in den Prozeß und damit unkontrollierte Flammenbildung,
Übertemperaturen und die Gefahr von Verpuffungen zu vermeiden, wird die vom Einsatzgut
durchlaufene Kammer unter einem leichten Überdruck gehalten. Dieser Überdruck entsteht
durch die in die Kammer eintretenden Brennerabgase und die sich dort bildenden gas-
und dampfförmigen Produkte, sowie durch die Volumenzunahme bei der Verbrennung in
der Nachbrennkammer.
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Dieser Überdruck wird über eine Druckmeßsonde und eine Regelklappe
in der Abgasleitung hinter der Nachverbrennungskammer, die den Gasaustrittsquerschnitt
verkleinert oder vergrößert, unabhängig von der Menge der angefallenen Gase geregelt.
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Auf natürliche Weise baut sich im Reaktor ein Druck auf, der.
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über dem Druck in der Nachbrennkammer liegt, da nur so das Reaktorgas
in die Nachverbrennungskammer strömt. Der Druck in der Nachverbrennungskammer wird
durch die Regelung geringfügig über dem Umgebungs- (atmosphärischen) Druck gehalten.
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Die gewählte Zusammenschaltung von Reaktor und Nachverbrennungskammer
bietet mit der Druckregelung den Vorteil des kontinuierlichen Betriebes unter Vermeidung
der Gefahr des Luftzutrittes und direkten Zündung oder Verpuffung im Reaktor, auch
bei schwankender oder ausbleibender Gas- und Dampfbildung oder bei eventuell durch
Defekte plötzlich auftretende Druckverluste im Reaktor. Bei absinkendem Druck im
Reaktor, beispielsweise durch eine Undichtigkeit, strömen aufgrund des Überdruckes
in der Nachverbrennungskammer ausgebrannte, inerte Gase aus der Nachverbrennungskammer
in den Reaktor ein und verhindern dabei jeden Lufteintritt. Die Nachverbrennungskammer
übernimmt somit die Funktion eines Schutzgas bildenden Inertisierungsgerätes.
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Nach einer Weiterbildung des Verfahrens kann zur Vermeidung hoher
Drücke in Reaktor und Nachverbrennungskammer ein Ventilator hinter der Nachverbrennungskammer
vorgesehen werden, der die Abgase absaugt. In diesem Fall kann die auch dann erforderliche
Druckregelung durch Drehzahländerung des Ventilators durch Änderung der Schaufelstellung,
durch eine Regelklappe oder aber auch dadurch geschehen, daß in der Leitung vor
dem Ventilator, d.h. in einem Bereich, indem sich durch die Ventilatorwirkung ein
Unterdruck einstellt, eine öffnung vorgesehen wird, die durch eine vom Druck im
Reaktor gesteuerte Klappe verschlossen ist, und die eine Verbindung zur Umgebungsluft
darstellt.
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Die letzte der genannten Möglichkeiten bietet besondere Vorteile.
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Bei absinkendem Druck im System öffnet die Regelklappe, so daß vom
Ventilator Frischluft mitangesaugt werden kann. Entsprechend der Frischluftmischung
sinkt die aus dem System abgenommene Abgasmenge so weit, daß der durch Gasbildung
in Reaktor und Nachverbrennungskammer entstehende Überdruck gehalten werden kann.
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Durch die Luftzumischung bleibt die vom Ventilator geförderte Gasmenge
annähernd konstant. Darüberhinaus ergibt sich eine aus sicherheitstechnischen Gründen
eventuell geforderte zweite, von der ersten unabhängig wirkende Regelmöglichkeit,
um den zur Vermeidung von Lufteintritten erforderlichen Überdruck im Reaktor aufrecht
zu erhalten. Dazu ist in Strömungsrichtung hinter der Luftzumischklappe eine kontinuierliche
Mengenmessung, beispielsweise mit einer Meßblende, vorgesehen. Das Signal der Meßblende
wirkt auf einen zweiten Frischluftstutzen mit Regelklappen in der Abgasleitung vor
dem Ventilator.
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Bei einem Druckrückgang im Reaktor, gleich aus welchem Grunde (Undichtigkeit
oder verminderte Gasbildung) strömt eine geringere Gasmenge von der Nachbrennkammer
auf den Ventilator zu, da die Intensität der Strömung vom Druckunterschied zwischen
Reaktorraum und Ventilatoransaugrohr bestimmt wird. Die geringere Gasmenge verändert
das Signal des Durchflußmeßgerätes, das daraufhin ein öffnen der zugehörigen Luftzumischklappe
bewirkt. Die nun einströmende Mischluftmenge wird durch Durchflußmeßgerät und Klappe
so geregelt, daß insgesamt die ursprüngliche Gasmenge den Ventilator und die Meßstrecke
durchströmt. Die Luftzumischung führt zu einer geringeren Abgasnahme aus dem System
Reaktor-Nachverbrennungskammer, so daß hier auch bei geringerer Gasbildung oder
Undichtigkeiten die erforderlichen Überdrücke gehalten und Lufteintritte ausgeschlossen
werden.
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Der verfahrenswesentliche Überdruck im System kann somit bei Verwendung
eines Abgasventilators sowohl durch direkte Druckmessung als auch durch Volumenstrommessung
im Abgas bei einer geregelten Luftzumischung eingestellt werden. Beide Regelmöglichkeiten
können sowohl allein als auch zusammmen unabhängig voneinander oder zusammenwirkend
eingesetzt werden.
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Bei gleichzeitiger Verwendung beider Regelungen ist eine Kopplung
zweckmäßig, bei der beispielsweise zunächst die von der direkten Druckmessung im
System angesteuerte Luftbeimischklappe den Überdruck im System regelt. Die zweite
Regelung über die Volumenstrommessung greift dann ein, wenn die erste außer Funktion
ist oder aus anderen Gründen nicht imstande ist, den Druck aufrecht zu erhalten.
Hierbei wirkt die zweite Regelung als zusätzliche Sicherheitseinrichtung. Sie kann
bei Eingriff Störmeldung geben oder Sicherheitsabschaltung veranlassen.
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Das beschriebene Verfahren eignet sich auch für die rückstandslose
Verdampfung oder Vergasung von Stoffen ohne festbleibende Bestandteile, zusätzliche
auch für die Wärmebehandlung von stückigem Gut und Schüttstoffen in inerter Atmosphäre,
beispielsweise für Sintervorgange oder für die Wärmebehandlung von Metallteilen.
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Bei stark schwankendem Gehalt des Aufgabegutes an vergas- oder verdampfbaren
Anteilen ist es wirtschaftlich, die Luftzufuhr zur Nachverbrennungskammer dem vom
Gehalt an verbrennbaren, im Reaktorabgas bestimmten Bedarf anzupassen. Dazu ist
eine Meßsonde geeigent, die in der Abgasleitung zwischen der Nachverbrennungskammer
angeordnet ist und den Sauerstoffgehalt der Abgase bestimmt.
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Sie steuert eine Regeleinrichtung im Luftzuführungssystem zur
Nachverbrennungskammer,
so daß der Sauerstoffgehalt im Abgas konstant bleibt. Diese Regeleung gewährleistet,
daß die verbrennlichen Anteile im Reaktorgas mit Sicherheit ausreichend Luftsauerstoff
für den Ausbrand erhalten.
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Die vorliegende Erfindung betrifft aber auch eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens, wobei eine solche Vorrichtung die Aufgabe lösen soll,
in einfacher Weise eine Trennung von verdampf- oder vergasbaren Verunreinigungen
von Recycling-Materialien durchzuführen. Die Vorrichtung soll in einfacher Weise
die kontinuierliche Zu- und Abführung der Recycling-Materialien gewährleisten. Schließlich
soll die Vorrichtung so aufgebaut sein, daß keine unkontrollierten Zündungen oder
Verpuffungen von entgasten Stoffen entstehen.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Reaktor aus einer
Drehtrommel besteht, die mit einem mit dem Außenmantel fest verbundenen und umlaufenden
Kernrohr zur Rückführung der Gase, einem mit dem Trommelmantel fest verbundenen
Endgehäuse, einem Umwälzventilator und einer durch Federdruck in Achsrichtung gegen
eine ringförmige Dichtfläche am Trommelkopf angepreßten Stirnplatte ausgerüstet
ist, wobei sich der Antrieb des Umwälzventilators außen am Endgehäuse abstützt und
mit der Trommel umläuft. Durch die umlaufende Trommel kann in einfacher Weise das
Recycling-Material durch die Vorrichtung durchgeführt werden, wobei über das Kernrohr
in Verbindung mit dem Umwälzventilator sowie der Drehtrommel eine gute Durchmengung
des Recycling-Materials stattfindet, bei der die gas- oder dampfförmigen, an dem
Recycling-Material sitzenden Substanzen in den Gasstrom überführt werden können.
Darüberhinaus bietet die Anlage durch die Abdichtungen die Gewähr, daß kein Sauerstoff
in die Reaktorkammer gelangen kann.
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Besonders günstig ist es, wenn das Endgehäuse eine Schleuse aufweist,
in der das gereinigte Recycling-Material ohne Eindringen von Sauerstoff in den Reaktorraum
entfernbar ist, da hierdurch in einfacher Weise der kontinuierliche Betrieb der
Vorrichtung gewährleistet ist.
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Günstigerweise weist der Reaktor zum Transport des Recycling-Materials
Förderschaufeln auf, da diese gewährleisten, daß das Recycling-Material durch die
Reaktortrommel gefördert wird, wobei darüberhinaus eine gute Durchmengung des Recycling-Materials
gegeben ist, wodurch diese einfach von den Verunreinigungen befreit werden können.
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Empfehlenswerterweise ist der zweiten Kammer eine Wärmewiedergewinnungsvorrichtung
und/oder Entstaubungsvorrichtung nachgeschaltet, damit diese nur einen geringen
Energieverbrauch aufweist und darüberhinaus saubere Abgase erzeugt.
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Der Ablauf des Verfahrens und die erfindungsgemäße Ausbildung wird
im folgenden in einem Ausführungsbeispiel in der Zeichnung dargestellt. Das zu behandelnde
Recycling-Material wird über eine Materialaufgabe 1, einem Förderer 2, über einen
Bunker 3 kontinuierlich einem Dosierförderer 4 zugeführt. Es gelangt von hier aus
in den Reaktor, der als Drehtrommel 6 mit Abdichtungen am Einlauf und einer Materialschleuse
am Auslauf 8, sowie einer Beheizungseinrichtung 5, einem Umwälzventilator 9 und
einem mit dem Außenmantel fest verbundenen Innenrohr 7 besteht. Der Abgasaustritt
befindet sich zusammen mit der Beheizungseinrichtung und der Materialzuführung in
der feststehenden, gegen die Umlauftrommel abgedichteten Stirnplatte 22.
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Das zu behandelnde Recycling-Material durchläuft die Trommel 7 kontinuierlich
und verläßt sie über eine Materialschleuse, beispielsweise einer Klappe, die bei
jedem Umlauf einmal geöffnet wird.
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Der einschließlich Antrieb mit der Trommel umlaufende Umwälzventilator
9 zieht durch das Kernrohr 7 frische Brennerabgase und rückströmende Abgase an.
Er drückt das Gasgemisch dann im Ringspalt zwischen Trommelmantel und Kernrohr an
dem sich bewegenden, zu behandelnden Recycling-Material vorbei. Das Gas umspült
durch die Umwälzung das Gut mehrfach und reichert sich dabei mit abgedampften bzw.
vergasten, eventuell brennbaren Substanzen an.
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Ein Teilstrom der Umwälzgase wird abgezweigt und der Nachverbrennungskammer
11 zugeführt. In der Nachverbrennungskammer tritt zusätzlich über einen Ventilator
10 Luft ein, um so eine kontrollierte Verbrennung der brennbaren Anteile zu ermöglichen.
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Die Verbrennungsluftmenge wird geregelt über eine Sauerstoff-Meßsonde
19 und eine Regelklappe 20.
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Die Zündung des Gasgemisches oder die Erhitzung der Abgase auf die
erforderlichen Temperaturen für den Fall, daß brennbare Substanzen im Gas nicht
enthalten sind, erfolgt über einen oder mehrere Stützbrenner.
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Die ausgebrannten Gase werden dann von einem Ventilator 13 angesaugt.
In der Verbindungsleitung zwischen Nachbrennkammer und Ventilator können zusätzlich
Wärmeaustauscher 12 zur Vorwärmung von Verbrennungsluft oder ähnlichem oder Entstaubungsvorrichtungen
14 angeordnet sein.
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Im Abgasleitungssystem ist wenigstens eine Regelklappe 21 vorgesehen,
die bei normal arbeitender Anlage eine Voreinstellung der Druckverhältnisse (überdruck
in der Trommel, evtl.
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auch in der Nachverbrennungskammer) ermöglicht.
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Der Druck in der Trommel wird über eine Meßsonde 15 gemessen.
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Druckänderungen werden von einer Regelklappe 16 in einem mit der Außen
luft in Verbindung stehenden Rohrstutzen in der Abgasleitung durch Änderung der
Klappenstellung ausgeglichen. Die Klappe öffnet bei sinkendem Trommeldruck; sie
gestattet damit eine verstärkte Luftansaugung. Die Abgasabsaugung wird dadurch vermindert.
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Eine zusätzliche Druckregelung, die als Sicherheitseinrichtung zur
vorher beschriebenen geschaltet werden kann, besteht aus der in diesem Fall hinter
dem Ventilator gezeichneten' Durchflußmeßeinrichtung 17 und einer Regelklappe 18,
die ebenfalls in einem Außenluftstutzen der Abgasleitung angebracht ist. Auch diese
Klappe öffnet fallendem Druck und damit abnehmenden Abgasvolumenstrom, der dann
bei geöffneter Klappe durch angesaugte Frischluft ergänzt wird.
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Es sei hier noch nachgetragen, daß das in der Reaktorkammer befindliche
Gasgemisch frei von Sauerstoff ist. Bei einem Anfahren der Einrichtung wird, bevor
das Recycling-Material eingeführt wird, durch die Beheizungseinrichtung in der Reaktorkammer
ein inertes, nicht brennbares Gas erzeugt. Sollte durch einen Zwischenfall ein Ausfall
der Anlage stattfinden, so kann über die zweite Brennkammer 11 inertes Gas in die
Reaktorkammer geführt werden, um so das Eindringen von Luft zu verhindern.
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Wie bereits erwähnt, ist in der Zeichnung nur eine beispielsweise
Verwirklichung der Erfindung dargestellt. Diese ist nicht darauf beschränkt, vielmehr
sind noch mancherlei Abänderungen und Verbesserungen möglich. So kann beispielsweise
die drehbare Trommel Fördervorrichtungen aufweisen, um so das Recycling-Material
besser durch die Trommel führen zu können.
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Bezugszeichenliste 1 Material aufgabe 2 Förderer 3 Bunker 4 Dosierförderer
5 Beheizungseinrichtung 6 Drehtrommel 7 Innenrohr 8 Auslauf 9 Umwälzventilator 10
Ventilator 11 Nachverbrennungskammer 12 Rekuperator 13 Ventilator 14 Entstaubungsvorrichtung
15 Meßsonde 16 Regelklappe 17 Durchflußmeßeinrichtung 18 Regelklappe 19 Sauerstoff-Meßsonde
20 Regelklappe 21 Regelklappe 22 Stirnplatte