DE3119661C2 - Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel - Google Patents
Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer MangelInfo
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Abstract
Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken zu einer Mangel (41), bei der große Wäschestücke (10) manuell einer dem Zuführförderer (15) höhenversetzt vorgeordneten Fördereinrichtung (27) zwecks maschineller, mittiger und hängender Zuführung derselben zum Zuführförderer (15) zuzuführen und kleine Wäschestücke manuell direkt auf dem Zuführförderer (15) aufzulegen sind. Der Zuführförderer (15) ist derart höhenbeweglich gelagert, daß das bedienungsseitige Ende desselben aus der Stellung für die maschinelle Zuführung großer Wäschestücke (10) zu diesem in eine solche für die manuelle Auflage kleiner Wäschestücke auf diesem bewegbar ist (Pfeil 23) und wieder zurück. Gleichzeitig dazu oder folgegesteuert ist auch die Fördereinrichtung (27) von der Stellung für die maschinelle Zuführung großer Wäschestücke (10) zum Zuführförderer (15) in die Stellung für das manuelle Auflegen kleiner Wäschestücke (11) auf diesem bewegbar (Pfeil 39) bzw. umgekehrt.
Description
40
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einer bekannten Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 (DE-AS 25 39 957) ist zum
evtl. erforderlichen manuellen Ausbreiten und Auflegen von Wäschestücken auf dem bedienungsseitigen Ende
des Zuführförderers vorgesehen, die Wäschestück-Ausbreiteinrichtung iiberden Zuführförderer hinweg in eine
rückwärtige (mangelseitige) Stellung zu schieben, so daß die vordere Umlenkrolle des Zuführförderers frei
zugänglich ist (DE-AS 25 39 957, Spalte 6, Zeilen 54-60). Weiterhin ist in diesem Zusammenhang bekannt, die
Wäschestück-Ausbreiteinrichtung mittels einer Antriebseinrichtung kreisförmig um einen hebelarmartig
versetzten Drehpunkt herum in Richtung Mangel zu schwenken. Die Wäschestück-Ausbreiteinrichtung wird
also aus einer vorderen Arbeitsstellung zum maschinellen Zuführen großer Wäschestücke (Bettlaken und
Bettbezüge) in eine obere und rückwärtige Ruhestellung bewegt. Die genannten Formen der Bewegung (parallel
zum Zuführförderer bzw. kreisförmig um einen hebelarmartig versetzten Drehpunkt) sind zumindest
nicht vorteilhaft. Das parallele Bewegen setzt voraus, daß oberhalb des Zuführförderers keine weiteren
Einrichtungen angeordnet sind, was meistens nicht zutrifft. Das kreisförmige Bewegen erfordert eine große
Höhe des Aufstellungsraumes der Vorrichtung, die oftmals nicht möglich bzw. vorhanden ist.
Das manuelle Auflegen von Wäschestücken unmittelbar auf dem bedienungsseitigen Ende des Zuführfördcrers
ist aber selbst nach dem vorgenannten Bewegen der Wäschestück-Ausbreiteinrichtüng in die rückwärtige
(mangelseitige) Ruhestellung noch problematisch, insbesondere dann, wenn größere Mengen kleiner
Wäschestücke (Handtücher, Kopfkissen, Servietten und Windeln} fortlaufend aufzulegen sind. Dies ist insbesondere
darauf zurückzuführen, daß die im Hinblick auf das maschinelle, weitestgehend frei aushängende Ausbreiten
und Zuführen großer Wäschestücke zum Zuführförderer an sich erforderliche Höhenlage des bedienungsseitigen
Endes desselben zu hoch ist für ein ständiges manuelles Auflegen kleiner Wäschestücke auf diesem.·'
Wird jedoch die Höhenlage des Zuführförderers dem manuellen Auflegen der kleinen Wäschestücke angepaßt,
dann ergeben sich wiederum Schwierigkeiten beim maschinellen Zutühren großer Wäschestücke zu
diesem.
In bezug auf die wechselweise Zuführung großer und Meiner Wäschestücke zum Zuführförderer, beispielsweise
der maschinellen Zuführung großer Wäschestükke und der manuellen Zuführung kleiner Wäschestücke,
ist vorgeschlagen worden (DE-OS 29 45 772). die Umstellung der Vorrichtung von Großteilbetrieb auf
Kleinteilbetrieb und umgekehrt bei Vorhandensein gewisser Voraussetzungen automatisch in Abhängigkeit
von der Größe der Wäschestücke durchzuführen. Normalerweise erfolgt jedoch auch hier die Umstellung
nicht automatisch (DE-OS 29 45 772. Seite 8, erster Absatz). Im Rahmen des Umstellvorganges wird der
Antrieb für die bewegbaren Elemente der Ausbreiteinrichtung
für Großteile außer Betrieb gesetzt und die Spreizeinrichtung für Kleinteile in Arbeitsstellung
bewegt bzw. umgekehrt. Die Stellung der Ausbreiteinrichtung und des Zuführförderers wird — höhenmäßig
gesehen — nicht verändert.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung (DE-AS 17 85 548) ist in bezug auf die wechselweise Zuführung
großer und kleiner Wäschestücke vorgesehen, einen bedienungsseitig vor dem Zuführförderer angeordneten
Vorförderer für die maschinelle Zuführung großer Wäschestücke zum Zuführförderer für die fortlaufende
Zuführung kleiner Wäschestücke zu diesem in eine in Abstand unterhalb der Förderebene des Zuführförderers
gelegene horizontale Stillstandslage zu steuern, zwecks Bildung einer grifftechnisch günstigen Stapel-Ablage
für die sodann einzeln manuell auf dem Zuführförderer aufzulegenden Wäschestücke. Gleichzeitig
dazu wird der vordere Teil des zweiteiligen Zuführförderers waagerecht aus der mangelnahen
Stellung in eine der Eingabeseite genäherte Stellung bewegt, ferner die mit einer Festhalteeinrichtung für die
Vorderkante der großen Wäschestücke ausgebildete Anlegeplatte in Richtung Mangel verfahren. Auch hier
wird die Höhenlage des Zuführförderers nicht verändert.
Die zwei letztgenannten Vorrichtungen (DE-OS 29 45 772 und DE-AS 17 85 548) sind nicht für ein
weitestgehend frei hängendes, maschinelles Ausbreiten und Zuführen großer Wäschestücke zum Zuführförderer
ausgebildet. Diese Wäschestücke werden vielmehr der Ausbreiteinrichtung (DE-OS 29 45 772) bzw. der
Anlegeplatte mit Festhalteeinrichtung (DE-AS 17 85 548) in normaler, der Kleinteileingabe angepaßter
Höhenlage zugeführt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Zuführförderer einer Vorrichtung gemäß dem Oberbe-
griff des Anspruchs 1 so zu gestalten, daß sowohl die maschinelle Zuführung großer Wäschestücke zu diesem
als auch die manuelle Zuführung kleiner Wäschestücke verfahrensgerecht möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe enthält der kennzeichnende Teil des Anspruchs 1.
Durch die höhenbewegliche Lagerung des Zuführförderers ist dieser sowohl bei der maschinellen Zuführung
großer Wäschestücke zu diesem als auch beim manuellen Aufiegen bzw. Zuführen kleiner Wäschestükke
in eint diesen Verhältnissen optimal angepaßte Zuführungsposition bewegbar. So können beispielsweise
große Wäschestücke auch bei einer Anordnung der Ausbreiteinrichtung in einer solchen Höhe, daß diese
vollkommen frei nach unten aushängend ausgebreitet werden, ohne weitere Einrichtungen dem Zuführförderer
zugeführt werden. Kleine Wäschestücke können grifftechnisch günstig auf dem Zuführförderer aufgelegt
werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Gegenstandes gemäß Anspruch ! sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 bleibt das hintere bzw. mangelseitige Ende des Zuführförderers
bei der Verlagerung des bedienungsseitigen Teils desselben an seiner Stelle. Die Auf'aufposition der
Wäschestücke auf den Einlauf-Gurtförderer der Mangel ist somit in beiden Arbeitsstellungen des Zuführförderers
dieselbe.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 3 ermöglicht eine zeitsparende, optimale Anpassung der bedienungsseitigen
Vorrichtungsverhältnisse an die jeweils gewünschte Art der Zuführung der Wäschestücke zum
Zuführförderer. Die Ausgestaltung gemäß Anspruch 4, die eine Weiterbildung gemäß Anspruch 3 darstellt,
ermöglicht eine in der Höhe raumsparende und in der Förderrichtung des Zuführförderers kaum Platz beanspruchende
Beiseitestellung der Ausbreiteinrichtung beim manuellen Zuführen kleiner Wäschestücke zum
Zuführförderer. ^o
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung, mit
in der Großteilstellung befindlichem Zuführförderer und Ausbreiteinrichtung, sowie dem vorderen Teil einer
Mangel;
F i g. 2 einen Längsschnitt wie in F i g. 1, jedoch mit in
der Kleinteilstellung befindlichem Zuführförderer und Ausbreiteinrichtung;
Fig.3 einen Schnitt durch die Fig. 1 gemäß
Schnittlinie A-A, in einer vergrößerten Darstellung, wobei jedoch einige Teile in Ansicht dargestellt sind;
Fig. 4 einen Schnitt durch die Fig. 2 gemäß Schnittlinie B-B, in einer vergrößerten Darstellung.
Die in den Zeichnungen dargestellte Vorrichtung besteht zunächst aus dem Gestell 12. Zwischen den im
Abstand voneinander angeordneten Seitenwänden 13,
14 des Gestells 12 sind angeordnet der Zuführförderer
15 und die Ausbreiteinrichtung 27. Der Zuführförderer
15 besteht im wesentlichen aus den Umlenkrollen 16—18 und den um diese geführten Gurte 19. Die
Umlenkrolle 18 ist gelagert an den Seitenwänden 13,14 des Gestells 12. Die Umlenkrollen 16, 17 sind gelagert
an zwei mittels Querträger 24, 25 im Abstand voneinander gehaltenen Seitenwänden 21, 22 einer auf *5
den zwei Lagerzapfen der hinteren Umlenkrolle 18 angeordneten Schwinge 20. Angelrieben wird der
Zuführförderer 15 in Richtung Pfeil 38 mittels einer nicht dargestellten Antriebseinrichtung. Bewegbar ist
der Zuführförderer 15 in Richtung Pfeil 23 (Fig. l)und
wieder zurück mittels des Arbeitszylinders 26. Der Arbeitszylinder 26 ist hierzu einerseits gelagert am
Gestell 12 und andererseits an d^m Querträger 24 der
Schwinge 20. Oberhalb der Gurte 19 des Zuführförderers 15 ist eine frei drehbare Druckrolle 40 an den
Seitenwänden 21, 22 der Zuführförderer-Schwinge 20 gelagert. Die Ausbreiteinrichtung 27 besteht im
wesentlichen aus einer Antriebs- und Führungseinrichtung 30 für die das Wäschestück 10 haltenden
Klammern 45 sowie einem als Gehäuse für die Aniriebs- und Führungseinrichtung 30 dienenden Querträger 44
mit beidendigen Seitenwänden 28, 29. Der Querträger 44 bildet mit den Seitenwänden 28, 29 eine Schwinge.
Diese Schwinge bzw. die Ausbreiteinrichtung 27 ist mittels der an deren Seilenwänden 28, 29 angeordneten
Lagerzapfen 31, 32 gelagert in den Führungsschlitzen 33,34 der Seitenwände 13,14 des Gestells 12. Bewegbar
ist die Ausbreiteinrichtung 27 aufgrund dieser Lagerung in Richtung Pfeil 39 und wieder zurück, und zwar mittels
pneumatischer Arbeitszylinder 35, von denen je einer auf der rechten und linken Seite der Vorrichtung
angeordnet ist. Die Arbeitszylinder 35 sind an ihren hinteren Enden mittels Lagerzapfen 37 an den
Seitenwänden 13, 14 des Gestells 12 befestigt und mit ihren vorderen Enden bzw. Kolbenstangen an den an
den Seitenwänden 28, 29 der Ausbreiteinrichlung 27
angeordneten Lagerzapfen 36.
Die Vorrichtung hat im übrigen alle weiteren, an sich
bekannten Einrichtungen die zum Betreiben derselben erforderlich sind, so beispielsweise auch tine nicht
dargestellte, pneumatisch-elektrische Steuerungseinrichtung für das gleichzeitige bzw. folgegesteuerte
Bewegen des Zuführförderers 15 und der Ausbreiteinrichtung 27 von der Großteilsiellung in die Kleinteilstellung
(Pfeile 23 und 39) und umgekehrt. Diese Steuerungsvorgänge werden von der Bedienungsperson
der Vorrichtung durch Betätigung ebenfalls nicht dargestellter elektrischer Schalter eingeleitet.
In den F i g. 1 und 2 ist weiterhin eine Mangel 41 unter
Angabe deren Arbeitsrichtungen (Pfeile 42, 43) dargestellt, zwecks besseren Verständnisses der erfindungsgemäßen
Lagerung der Schwinge 20 des Zuführförderers 15 im mangelseitigen Bereich. Wie aus den
Darstellungen ersichtlich, wird durch die zuvor beschriebene Lagerung der Schwinge 20 auf den
Lagerzapfen der Umlenkrolle 18 des Zuführförderers 15, beim Bewegen des bedienungsseitigen Endes
desselben in der Höhe mittels des Arbeitszylinders 26, die Lage der Umlenkrolle 18 und damit die Auflaufposi
tion der Wäschestücke auf dem Gurtförderer der Mangel 41 nicht verändert.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung — an sich — ist bekannt. Die Arbeitsweise der erfindungsgemäß vorgesehenen
Einrichtungen enthält bereits vorstehende Beschreibung derselben. Die Fig. 1 und 2 zeigen
deutlich die Vorteile der Erfindung bei der maschinellen Zuführung großer Wäschestücke 10 zum Zuführförderer
15 (Fig. 1) und der manuellen Zuführung kleiner Wäschestücke 11 zu diesem (F i g. 2). Das vordere Ende
des Zuführförderers 15 ist in beiden Fällen in einer verfahrensgerechien Wäschestück-Zuführungsposition.
Das hintere Ende des Zuführförderers 15 bleibt immer in der ebenfalls günstigen Mangel-Auflaufposition. Die
Ausbreiteinrichtung 27 wird in einer verhältnismäßig flachen Bewegungskurve (Pfeil 39) in die obere
rückwärtige Stellung bewegt. Diese Stellung der
Abteileinrichtung 27 (F i g. 2) ermöglicht, infolge der
dadurch gegebenen Kopffreiheil, daß das nicht dargestellte Bedienungspersonal der Vorrichtung unmittelbar
vor dem bedienungsseitigen Ende des Zuführfördorers 15 stehen und somit die kleinen Wäscheslücke 11
bequem auf diesen auflegen kunn.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Zuführen von Wäschestücken
zu einer Mangel oder dergleichen, mit einem in Richtung Mangel fördernden Zuführförderer, einer
dem Zuführförderer höhenversetzt vorgeordneten Wäschestück-Ausbreiteinrichtung mit bewegbaren
Elementen zum klemmenden Halten mindestens eines Teils der Vorderkante großer Wäschestücke
und ausgebreiteten, hängenden sowie mittigen to Zuführen derselben zum Zuführförderer, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zuführförderer (15)
in einer Schwinge (20) angeordnet, die Schwinge (20)
im Bereich der mangelseiligen Umlenkrolle (18) des Zuführiörderers (15) mittels einer Achse an den
Seitenwagen (13, 14) eines Vorrichiungsgestells
(12) gelagert und um diese Achse mittels eines bedienungsseitig angeordneten Arbeiiszylincers (26)
in zwei höhenversetzte Arbeitsstellungen schwenkbarist.
2. Vorrichtung nach Anspruch !, dadurch gekennzeichnet, daß als Achse die Lagerzapfen der hinteren
Umlenkrolle (18) des Zuführförderers (15) dienen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß gleichzeitig oder folgesteuert
mit dem Verschwenken des Zuführförderers (15) auch die Wäschestück-Ausbreiteinrichtung (27)
mittels Arbeitszylinder (35) in zwei höhen- und förderrichiungsversetzte Arbeitsstellungen bewegbar
ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wäschestück-Ausbreiteinrichtung
(27) in im Abstand voneinander und höhenversetzt zueinander angeordneten Führungen (33, 34) bewegbar
ist, die eine mittlere bis flache Bewegungskurve (Pfeil 39) der Ausbreiteinrichtung ergeben.
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