DE3119520C2 - Zusammengesetztes Wärmedämmelement - Google Patents
Zusammengesetztes WärmedämmelementInfo
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Abstract
Ein Wärmedämmelement für ein Unterdach ist zweiteilig aufgebaut und besteht aus einer Schale aus geschäumtem Polystyrol, in welcher ein Kern aus Polyurethan-Hartschaum angeordnet ist. Zwischen der Schale und dem Kern können im Innern des Wärmedämmelementes geschlossene Hohlräume größeren Ausmaßes vorgesehen sein, wodurch eine erhebliche Materialeinsparung ohne wesentliche Verringerung der Wärmedämmeigenschaften möglich ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein zusammengesetztes Wärmedämmelement nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Es ist allgemein bekannt, eine Wärmedämmung bei Dächern in der Weise vorzusehen, daß ein Unterdach aus Wärmedämmelementen aufgebaut wird. Dabei können diese Wärmedämmelemente sowohl zwischen als auch über den Dachlatten verlegt sein und sich an diesen abstützen. Es ist jedoch auch bekannt, derartige Wärmedämmelemente auf den Dachsparren direkt zu verlegen und an diesen zu befestigen. Die Wärmedämmelemente ihrerseits sind entweder aus geschäumtem Polystyrol oder aus einem Polyurethan-Hartschaum hergestellt. Das geschäumte Polystyrol hat gegenüber dem Polyurethan-Hartschaum den Nachteil, daß es pro Volumeneinheit eine geringere Wärmedämmung hat, wogegen der Nachteil des Polyurethan- Hartschaums darin besteht, daß er eine geringere Reißfestigkeit, eine höhere Wasseraufnahme und Brüchigkeit hat, sowie einer höheren Temperaturbewegung und Formveränderung unterliegt als dies für gleiche Voraussetzungen bei geschäumtem Polystyrol der Fall ist. Gegenüber dem Polyurethan-Hartschaum hat das geschäumte Polystyrol den Vorteil einer größeren Ausreißfestigkeit sowie höheren Elastizität und insbesondere lassen sich mit Polystyrol beim Aufschäumen beliebige Formen sehr einfach herstellen.
- Durch die US-PS 30 29 172 sind zweiteilige Wärmedämmelemente bekannt, bei denen eine Komponente aus geschäumtem Polystyrol und eine zweite Komponente aus Polyurethan-Hartschaum besteht, um die thermische Belastbarkeit derWärmedämmelemente zu verbessern. Dabei ist die zweite Komponente auf der Außenseite angebracht. Für an Dachlatten abgestützte Wärmedämmelemente, die für ein Unterdach Verwendung finden und bei welchen die einzelnen Elemente mit einem Stufenfalz übereinandergreifen und die ferner oberseitig mit Profilierungen zum Einhängen der darauf verlegten Dacheindeckungsplatten versehen sind, ist der bekannte Aufbau nicht verwendbar.
- Ein wesentlicher Grund dafür ist die geringe Elastizität des Polyurethan- Hartschaumes und die verhältnismäßig geringe Festigkeit quer zur Faserrichtung (Zellenstruktur) bei Druckbelastung. Daher können oberseitige Profilierungen, z. B. zum Einhängen von Dacheindeckungsplatten, nicht aus Polyurethan-Hartschaum allein hergestellt sein, sondern müssen, wie dies auch bekannt ist, mit einer bruchfesten Armierung oder Profilierung verschäumt sein. Aus diesem Grund ist die aus der US-PS 30 29 172 entnehmbare Anregung für den Aufbau von zweiteiligen Wärmedämmplatten für die Herstellung von Wärmedämmelementen, wie sie der Erfindung zugrunde liegen, nicht geeignet, da diese sowohl Horizontalkräfte als auch Vertikalkräfte aufnehmende Profilierungen haben sollen, ohne daß zusätzliche Armierungen mit Fremdmaterialien notwendig sind.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein zusammengesetztes Wärmedämmelement für ein Unterdach zu schaffen, welches die Vorteile des geschäumten Polystyrols sowie die Vorteile des Polyurethan-Hartschaums in sich vereinigt.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Derartige Wärmedämmelemente lassen sich sehr einfach herstellen, indem entweder der Kern in die Polystyrolschale eingelegt oder eingeklebt bzw. die Polystyrolschale um den Kern herum geschäumt wird. Durch die Kombination der beiden Wärmedämmaterialien läßt sich in vorteilhafter Weise der Materialverbrauch an geschäumtem Polystyrol verringern und gleichzeitig bei gleicher Dicke der Wärmedämmelemente die Wärmedämmung erhöhen. Da der aus PU-Schaum bestehende Kern verhältnismäßig großporig ausgeführt werden kann, läßt sich das zusammengesetzte Wärmedämmelement auch bezüglich des Materialpreises günstig herstellen.
- Für den Fall, daß der Kern aus dem PU-Schaum nicht allseitig vom geschäumten Polystyrol umgeben ist, ist nach einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß der Kern mit einer im wesentlichen gasdichten Oberflächenschicht ummantelt ist. Diese Oberflächenschicht kann in vorteilhafter Weise aus einer Aluminiumfolie bestehen. Mit Hilfe einer solchen Aluminiumfolie wird das Ausgasen und damit das Schrumpfen der einzelnen Zellen des PU-Schaumes und damit das Aufreißen der geschlossenen Schaumstruktur verhindert.
- Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß zwischen Schale und Kern geschlossene Hohlräume ausgebildet sind. Diese Hohlräume können in Wabenform, vorzugsweise in Bienenwabenform ausgebildet sein. Die Ausbildung von Hohlräumen ermöglicht eine erhebliche Einsparung an Material, ohne die Wärmedämmeigenschaften zu beeinträchtigen.
- Die Erfindung wird anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigt
- Fig. 1 einen Schnitt durch ein zusammengesetztes Wärmedämmelement gemäß der Erfindung, und
- Fig. 2, 3 und 4 weitere erfindungsgemäße Ausführungsformen, wobei im Inneren des Wärmedämmelementes Hohlräume ausgebildet sind.
- Das in Fig. 1 dargestellte zusammengesetzte Wärmedämmelement besteht aus einer Schale 11 aus geschäumtem Polystyrol und einem Kern 12 aus PU-Schaum. Die Schale 11 kann verhältnismäßig dünnwandig aufgebaut sein und trägt auf der Außenseite alle Formelemente, welche für das Verlegen des Wärmedämmelementes und für die Befestigung der wasserführenden Dacheindeckung vonnöten sind. Dieser Formgebung kommt die Tatsache entgegen, daß das geschäumte Polystyrol ohne große Schwierigkeiten beliebigen Formen angepaßt werden kann.
- Der Kern 12 wird zweckmäßigerweise als einfach geformte Platte ausgebildet, welcher in den von der Schale 11 umschlossenen Raum eingelegt wird. Es ist vorgesehen, daß der Kern in die Schale eingeklebt oder durch mechanische Rastelemente in der Schale festgehalten wird. Für den Fall, daß die Wärmedämmelemente in bekannter Weise zusammen mit nicht dargestellten Folienschalen zwischen Dachlatten verlegt werden, ist es auch möglich, den Kern ohne weitere Befestigungsmittel in die Schale 11 einzulegen, da er nach dem Verlegen des Wärmedämmelementes von der nicht dargestellten Folienschale festgehalten wird.
- In den Fig. 2 und 3 ist eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei welcher im Innern des Wärmedämmelementes zwischen des Schale 111 bzw. 211 und dem Kern 112 bzw. 212 luftgefüllte Hohlräume 113 bzw. 213 ausgebildet sind. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 sind die Hohlräume 113 auf der Innenseite der Schale 111 angeordnet und durch Stege 114 voneinander getrennt, an welchen der Kern 112 anliegt. Die Hohlräume 113 können in beliebiger Form ausgebildet sein, wobei kreisförmige Vertiefungen bzw. bienenwabenartige Vertiefungen als besonders zweckmäßig angesehen werden. Entsprechendes gilt auch für die Hohlräume 213, welche durch Stege 214 voneinander getrennt sind. In der Zeichnung sind die Hohlräume 113 und 213 nur schematisch angedeutet. Die Abmessungen und die Formgebung ergeben sich aus der Formgebung des Wärmedämmelementes und der davon abhängigen zweckmäßigen Ausgestaltung.
- In Fig. 4 ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung dargestellt, bei welcher der Kern 312 aus PU-Schaum im Innern der Schale 311 angeordnet und allseitig von geschäumtem Polystyrol umgeben ist. Der Kern kann aus einem massiven PU-Schaumblock bestehen, welcher allseitig vom Polystyrol umschäumt ist. Es ist auch vorgesehen, den PU- Schaum bienenwabenartig zu strukturieren und die Schale 311 nach dem Einlegen des Kernes 312 durch eine eingeklebte Bodenplatte 315 aus geschäumtem Polystyrol zu verschließen.
Claims (5)
1. Zusammengesetztes Wärmedämmelement zur Verwendung bei der wärmedämmung von Dächern, mit einer Komponente aus geschäumtem Polystryol und einer zweiten Komponente aus Polyurethan-Hartschaum, wobei die eine die andere Komponente ganz oder teilweise umgibt, dadurch gekennzeichnet, daß der aus Polystyrol bestehende Teil des Wärmedämmelementes Ausformungen für das Abstützen der Wärmedämmelemente an Dachlatten und für die Befestigung von Dacheindeckungsplatten aufweist und als Schale (11; 111; 211; 311) ausgebildet ist, in welcher der aus Polyurethan-Hartschaum bestehende Teil als Kern (12; 112; 212; 312) angeordnet ist.
2. Wärmedämmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Schale (111; 211; 311) und Kern (112; 212; 312) geschlossene Hohlräume (113; 213; 313) ausgebildet sind.
3. Wärmedämmelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlräume (313 ) in Wabenform, vorzugsweise in Bienenwabenform, ausgebildet sind.
4. Wärmedämmelement, bei dem der Kern nicht allseitig von der Schale umgeben ist, nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern (12; 112; 212) mit einer im wesentlichen gasdichten Oberflächenschicht ummantelt ist.
5. Wärmedämmelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenschicht aus einer Aluminiumfolie besteht.
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