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DE3117929A1 - Verpackung fuer eine ladung ohne palette - Google Patents

Verpackung fuer eine ladung ohne palette

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DE3117929A1
DE3117929A1 DE19813117929 DE3117929A DE3117929A1 DE 3117929 A1 DE3117929 A1 DE 3117929A1 DE 19813117929 DE19813117929 DE 19813117929 DE 3117929 A DE3117929 A DE 3117929A DE 3117929 A1 DE3117929 A1 DE 3117929A1
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Germany
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strip
protective
gripping
strips
packaging according
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DE19813117929
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Jacques 73100 Tresserve Thimon
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Thimon SAS
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Thimon SAS
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    • B67C3/00Bottling liquids or semiliquids; Filling jars or cans with liquids or semiliquids using bottling or like apparatus; Filling casks or barrels with liquids or semiliquids
    • B67C3/02Bottling liquids or semiliquids; Filling jars or cans with liquids or semiliquids using bottling or like apparatus
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    • B67C2003/2685Details of probes

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

S.A. THIMON
731o4 Aix-les-Bains, Frankreich
Verpackung für eine Ladung ohne Palette
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist gegenwärtig üblich, Ladungen ohne Palette auszuführen, die durch eine Vielzahl von Gegenständen gebildet sind, die derart aufeinander gestapelt sind, dass eine Anordnung von im wesentlichen der Form eines Parallelepipeds gebildet ist. Diese Gegenstände sind insbesondere Produkte enthaltende Säcke (z. B. Zementsäcke) und sind in übereinanderliegenden Lagen gruppiert, wobei jede Lage eine quadratische oder rechteckige waagerechte Form hat. Zur Ausführung einer Ladung ohne Palette wird am oberen oder unteren Teil der Ladung beim Stapeln eine "verkleinerte Lage" vorgesehen, die aus einer geringeren Anzahl von Gegenständen besteht und durch eine quadra-
tische oder rechteckige geometrische Fläche begrenzt ist, die kleiner als die ümfangsfläche der normalen Lagen ist. Daher bildet die verkleinerte Lage zusammen mit der normalen Lage auf oder unter der sie ausgebildet ist, zwei zueinander leere seitliche Räume in Form von Parallelflachs mit rechten Winkeln. Die senkrechte Seite jedes dieser Parallelflachs besteht aus einer Seitenfläche der verkleinerten Lage, während die waagerechte Seite dieses Parallelflachs durch den freibleibenden Teil der waagerechten Fläche der angrenzenden normalen Lage gebildet wird.
Die auf diese Weise durch die verkleinerte Lage begrenzten seitlichen Räume werden zum Ergreifen der Ladung durch einen Gabelhubwagen oder durch Seilgeschirre verwendet ·
Ist die Ladung einmal auf diese Weise mit ihrer verkleinerten Lage gebildet, so wird sie unter Anwendung mehrerer möglicher Techniken in eine. Kunststoff- Folieverpackt. Man kann somit als doppelte Bandage eine warmschrumpffähige Folie aufbringen, indem die Ladung aufeinanderfolgend in einen waagerechten Folienvorhang und in einen senkrechten Folienvorhang bevegt wird. Man kann auf diese Weise einen einfachen und doppelten Schutzbezug mittels einer warmschrumpffähigen oder streckbaren Folie dadurch erzielen, dass nach dem Umdrehen der Ladung eine zusätzliche Abdichtungslage vorgesehen wird. Unabhängig von der für die Verpackung angewendeten Technik ist es unerlässlich, den mechanischen Widerstand der verwendeten Kunststoff-Folie an den Stellen der für das Ergreifen ausgebildeten seitlichen Räume bedeutend zu verstärken. Es muss daher jegliche Verpackungsschwäche der Ladung an der Stelle dieser Räume unbedingt vermieden werden, wenn man beim Handhaben ungewollte Risse vermeiden will.
Zur angegebenen Verstärkung wurde bereits in Betracht gezogen, eine einfache Lage aus einer dicken Kunststoff-Folie (in der Grössenordnung von 200 bis 300 Mikron) oder auch noch einen Minischutzüberzug zu verwenden. Jedenfalls sind all diese Verstarkungselemente nicht zufriedenstellend, da sie die Anwendung einer grossen Kunststoffmenge selbst in den Zonen bedingen, in denen die Uberdicke nicht erforderlich ist. Bei Verwendung eines Minischutzüberzuges kann man auf Grund der Ausstattung mit Bälgen nach dem Überzugsvorgang keine regelmässige Verteilung des Kunststoffmaterials erzielen.
Aufgabe der Erfindung ist daher die Beseitigung dieser Nachteile durch Verwendung eines speziell geformten Verstärkungselements, das die Erzielung der gewünschten überdicke allein in den Zonen gestattet, die tatsächlich verstärkt werden sollen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäss durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäss einem ergänzenden Merkmal der Erfindung besteht die Schutz- und Verstärkungsfolienlage vorteilhaft aus einem balgförmigen Hüllabschnitt, wobei die Bälge senkrecht oder parallel zu den Greifräumen angeordnet sind. Im letzteren Fall ist die Ladungsverstärkung in der Zone jedes Greifraums durch vier überdicken des Kunststoff-Films verstärkt, der die Schutz- und Verstärkungslage bildet.
Die Verpackung nach der Erfindung hat somit den Vorteil, dass sie eine örtliche grosse überdicke auf Material
allein dort ermöglicht, wo diese überdicke erforderlich ist. Folglich wird das Verlustmaterial auf einem -Minimum herabgesetzt. Ausserdem erzielt man mit der Verpackung nach der Erfindung eine sehr regelmässige Verteilung des Kunststoffmaterials auf die gesamte Berührungsfläche mit den Greiforganen. Schliesslich erzielt man auch an den Stellen der Greifräume ein hervorragendes Halten des Kunststoffmaterials ohne seitliche Schwächungen beim Stapeln.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen senkrechten schematischen Teilschnitt einer Ladung ohne Palette mit oberer verkleinerter Lage einschliesslich einem äusseren Schutzüberzug und einem Schutz- und Verstärkungsfeld aus einem Hüllabschnitt mit Bälgen, die parallel zu den Greifräumen angeordnet sind;
Fig. 2 eine teilweise weggebrochene Draufsicht der verpackten Ladung von Fig. 1;
Fig. 3 einen senkrechten Schnitt eines Hüllabschnitts mit Bälgen, der als Verstärkungs- und Schutzfeld verwendet werden kann;
Fig. 4 bis 6 Querschnitte verschiedener Ausführungsvarianten des Schutz- und Verstärkungsfelds;
Fig. 7 eine Draufsicht einer Ladung ohne Palette mit oberer verkleinerter Lage, auf der ein Schutz- und Verstärkungsfeld aus einem Hüllabschnitt mit Bälgen aufgebracht ist, die senkrecht zu den Greifräumen angeordnet sind;
Fig. 8 bis 10 senkrechte Teilschnitte VIII-VIII bis
X-X von Fig. 7;
Fig.11 eine Draufsicht der Ladung von Fig. 7, die abschliessend mit einem warmschrumpffähigen Schutzüberzug überzogen ist.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Ladung 1 ohne Palette, bestehend aus einem Stapel von Gegenständen, etwa Säcken mit pulverförmigen Produkten. Diese Ladung hat an ihrem Oberteil eine verkleinerte Lage 2 aus einer Anzahl von Gegenständen, die kleiner als die Anzahl der Gegenstände der anderen übereinanderliegenden und die Ladung 1 bildenden Lagen ist. Hierdurch begrenzt die verkleinerte Lage 2 an jeder Seite zwei seitliche leere Greifräume 3 und 4. Jeder dieser Greifräume 3 und 4 hat die Form eines rechtwinkeligen Parallelflachs, dessen senkrechte Fläche 5 durch die Seitenfläche der verkleinerten Lage 2 gebildet ist, während die waagerechte Fläche 6 durch den Teil der waagerechten Fläche der angrenzenden normalen Lage gebildet ist, d. h. durch den unter der verkleinerten Lage 2 befindlichen und freibleibenden Teil.
Die Ladung 1 wird mit einem Schutzüberzug 7 aus Kunststoff verpackt, der die ganze Ladung umhüllt und nach der Warmschrumpfung deren Kontur völlig annimmt.
Die seitlichen Greifräume 3 und 4 dienen zum Ansetzen einer Gabel eines Handhabungswagens nach dem Umdrehen der Ladung
1 um 180°.
Erfindungsgemäss hat die Verpackung der Ladung 1 ein Verstärkungs- und Schutzfeld 8, welches die verkleinerte Lage
2 und die beiden die Greifräume 3 und 4 bildenden Parallelflachs bedeckt. Das Schutz- und Verstärkungsfeld wird bei der in Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform der Erfindung durch einen balgförmigen Hüllabschnitt mit zwei Bäl-
gen 9 und 10 gebildet, die parallel zu den Greifräumen und 4 verlaufen und sich auf einer Breite L nach innen, d. h. zueinander, erstrecken, vgl. Fig. 3. Die Breite L ist geringfügig grosser als die Summe der Breite a der senkrechten Fläche 5 der die Greifräume 3 und 4 bildenden Parallelflachs und der Breite b der waagerechten Fläche 6 jedes dieser Parallelflachs. Bei der Aufbringung des balgförmigen Hüllabschnitts 8 auf der oberen Lage
2 bedecken auf diese Weise gemäss Fig. 1 die Bälge 9 und 10 die beiden Flächen 5, 6 der beiden Parallelflachs 3 und 4,und erstrecken sich deren Innenkanten 8c über die verkleinerte Lage 2. Die Faltkanten 8a und 8b, ausgehend von denen sich die inneren Bälge 9 und erstrecken, befinden sich geringfügig unter dem waagerechten Niveau der letzten normalen Lage der Ladung 1, d. h. unter den waagerechten Flächen 6 der Parallelflachs 3 und 4.
Aus dem Obigen ist somit ersichtlich, dass das Schutz- und Verstärkungsfeld 8 in der Zone jedes der Greifräume
3 und 4 eine übereinanderliegende Anordnung von vier Kunststoff-Foliendicken bildet, die sich längs der senkrechten Fläche 5 und der waagerechten Fläche 6 jedes Parallelflachs erstrecken. Man erzielt auf diese Weise eine hervorragende Verstärkung dieser Zonen, die dem Zerreissen während der Handhabung der Ladung besonders ausgesetzt sind.
Wenn auch die Anwendung eines balgförmigen Hüllabschnitts 8 sich als besonders vorteilhaft erweist, können natürlich auch andere Ausführungsformen der Schutz- und Verstärkungslage verwendet werden. In Fig. 4 besteht die Schutz- und Verstärkungslage 11 aus einer Kunststoff-Folie, die längs zweier paralleler Ränder derart gefaltet ist, dass sie zwei zusätzliche Streifen 11a, 11b bildet, die zueinander
gerichtet sind. Die Breite jedes dieser Streifen ist wenigstens gleich der Summe der Breiten a und b der beiden Flächen 5, 6 der Parallelflachs 3 und 4. In diesem Fall ist jeder der Greifräume 3 und 4 durch eine doppelte Kunststoff-Foliendicke verstärkt.
Bei der Ausführungsvariante von Fig. 5 hat die Kunststoff-Folie 11 ausser den nach innen umgefalteten zusätzlichen Streifen 11a und 11b zwei weitere Streifen 11c und 11d, die von den vorhergehenden Streifen ausgehen und ihrerseits nach aussen umgefaltet sind. Die Streifen 11c und 1Td erstrecken sich im wesentlichen mit derselben Breite wie die Streifen 11a und 11b. Diese Anordnung gestattet in jedem Greifraum 3 und 4 die Erzielung von drei Kunststoff-Foliendicken für den Schutz und die Verstärkung.
Bei der Ausführungsform von Fig. 6 hat die Kunststoff-Folie 11 ausser den vier Streifen 11a bis 11d zwei weitere zusätzliche Streifen 11e und 11f, die ausgehend von den Streifen 11c und 11d im wesentlichen mit derselben Breite wie diese nach innen umgefaltet sind. Hierdurch ermöglicht die Kunststoff-Folie 11 von Fig. 6 wie im Fall der Hülle 8 mit Bälgen in jeden der Greifräume 3 und 4 die Erzielung von vier Kunststoff-Foliendicken.
Natürlich ist die Anzahl der umgefalteten Streifen 11a bis 11f nicht begrenzt und kann eine beliebige Anzahl gewählt werden, je nach der gewünschten Verstärkungswirkung und der Dicke der verwendeten Kunststoff-Folie.
Die Fig. 7 bis 11 zeigen eine Ausführungsvariante der Erfindung, bei der die Bälge 9, 10 des Schutzfelds 8 sich senkrecht zu den Parallelflachs 3 und 4 erstrecken. Diese Anordnung ermöglicht eine Verbesserung der Verteilung der Kunststoffdicken für den Fall, dass das Schutzfeld 8 anschliessend durch einen warmschrumpffähigen Schutzüberzug
umhüllt werden soll. In diesem Fall bilden die Bälge 9, eine überdicke in den Endzonen jedes der Greifräume 3 und 4, während die Bälge des Schutzüberzugs 7 eine überdicke in der zentralen Zone 7a zwischen den beiden Bälgen 9, 10 des Schutzfelds 8 bilden.
Es können zusätzliche weitere Verstärkungsmittel in den Zonen der Greifräume 3,4 vorgesehen werden.
Man kann insbesondere eine Platte aus Wellpappe oder jedem anderen steifen und wirtschaftlichen Material zwischen der letzten normalen Lage der Ladung und der verkleinerten Lage 2 vorsehen. Diese Kartonplatte, die insbesondere die waagerechten Flächen 6 jedes Parallelflachs 3, 4 bedeckt, kann insbesondere mit einer Polyäthylenschicht versehen werden für eine abschiiessende Warmschweissung oder auch einer Behandlung mit einem Klebstoff, der die Verpackungsfolie im Augenblick der Formgebung zu Fixieren. Es kann ebenfalls ein Feld aus nicht behandeltem Karton verwendet werden und ein Feld aus mit Klebstoff behandeltem und auf der verkleinerten Lage angeordneten Folie, das nach der Formgebung zwischen dem Kartonträger und dem Folienfeld fixiert wird.
Gemäss einer Ausführungsvariante können am Ende der Palettenbildung in jedem der beiden die Greifräume bildenden Parallelflachs 3, 4 Verstärkungselemente in Form von in die Parallelflachs 3,4 passenden Winkelprofilen angeordnet werden. Diese Verstärkungselemente können aus Karton oder jedem anderen steifen Material bestehen, das mit einem warmschweissbaren oder haftenden Produkt behandelt werden kann.
Es kann ebenfalls ein Verstärkungselement verwendet werden, das ausgehend von einem ebenen Kunststoffmaterial warmgeformt und an die Form der Greifräume 3, 4 angepasst wird.
Leerseite

Claims (7)

BEETZ-KAMPREC HT-BE ET Z 8QQÖ München 22 = Stejnsdorfstr. 10 75-32.347P(32.348H) 6. Mai 1981 Ansprüche
1. Verpackung für eine Ladung ohne Palette,
- mit einer seitliche Greifräume begrenzenden verkleinerten Lage, wobei jeder der zueinander parallen Greifräume die Form eines rechtwinkeligen Parallelflachs hat, und
- mit einem auf die verkleinerte Lage und die Greifräume aufgebrachten Schutz- und Verstärkungsfeld aus Kunststoff-Folie,
dadurch gekennzeichnet ,
- dass das Schutz- und Verstärkungsfeld (8) in seinen Randteilen, die an den Flächen des die Greifräume (3, 4) bildenden Parallelflachs anliegen sollen, wenigstens einen zusätzlichen Streifen (9, 10) aufweist, der nach innen umgefaltet ist und an den beiden Flächen jedes Parallelflachs eine überdicke bildet (Fig. 1).
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- dass dasSchutz- und Verstärkungsfeld aus Kunststoff-Folie durch einen balgförmigen Hüllabschnitt (8) gebildet ist (Fig. 3).
3. Verpackung nach Anspruch 1,
75-SAT-DE 2
_ 2 —
dadurch gekennzeichnet,
- dass das Schutz- und Verstärkungsfeld aus Kunststoff-Folie durch eine Folie gebildet ist, die längs zweier paralleler Ränder derart umgefaltet ist, dass sie zwei zueinander gerichtete zusätzliche Streifen (11a, 11b) bildet (Fig. 4).
4. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
- dass das Schutz- und Verstärkungsfeld (11) längs jedes seiner Ränder zwei zusätzliche Streifen aufweist: einen nach innen umgefalteten ersten Streifen (11a, 11b) und danach einen, ausgehend vom vorhergehenden umgefalteten, zweiten Streifen (11c, 11d) (Fig. 5) .
5. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
- dass die Kunststoff-Folie längs jedes ihrer Ränder drei zusätzliche Streifen aufweist: einen nach innen umgefalteten ersten Streifen (11a, 11b), danach einen nach aussen umgefalteten zweiten Streifen (11c, 11d) und danach einen nach innen umgefalteten dritten Streifen (11e, 11f) (Fig. 6).
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
- dass der oder die zusätzlichen Streifen(9, 10;
11a, 11c; 11a, 11c, 11e) sich parallel zu den Greifräumen (3, 4) erstrecken.
7. Verpackung nach einem derAnsprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
- dass der oder die zusätzlichen Streifen (9, 10; 11a, 11c; 11a, 11c, 11e) sich senkrecht zu den Greifräumen (3, 4) erstrecken.
DE19813117929 1980-05-06 1981-05-06 Verpackung fuer eine ladung ohne palette Ceased DE3117929A1 (de)

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