DE3117341C2 - Farbwerk - Google Patents
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Abstract
Um bei einem Farbwerk für mit einer harten Druckform arbeitende, hochviskose Druckfarben verarbeitende Druckmaschinen, mit einer in einen Farbkasten (1) eintauchenden Tauchwalze (2), einer die auf einem Zylinder (3) aufgespannte Druckform einfärbenden Farbauftrageinrichtung und einer die Farbe von der Tauchwalze (2) an die Farbauftrageinrichtung übergebenden Farbwerkwalze trotz des einfachen Aufbaus eine hohe Druckqualität zu gewährleisten, weist die Farbauftrageinrichtung lediglich eine Auftragwalze (4) auf, die einen dem wirksamen Arbeitsdurchmesser der Druckform entsprechenden Durchmesser hat und mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die Druckform angetrieben ist, ist die die Auftragwalze (4) einfärbende Farbwerkswalze als mit einem durch Farbaufnahmevertiefungen (6) und dazwischen angeordnete Stege (7) gebildeten Raster versehene, einen kleineren Durchmesser als die Auftragwalze (4) aufweisende, angetriebene Rasterwalze (5) ausgebildet, der eine die Stege (7) zwischen den Farbaufnahmevertiefungen (6) abstreifende Abstreifeinrichtung (9) zugeordnet ist, und ist die Tauchwalze (2) mit gegenüber der Rasterwalze (5) unterschiedlicher Geschwindigkeit antreibbar.
Description
Die Erfindung betrifft ein Farbwerk für mit einer harten Druckform arbeitende, hochviskose Druckfarben
verarbeitende Druckmaschinen, insbesondere Offsetdruckmaschinen, mit einer in einen Farbkasten
eintauchenden Tauchwalze, einer die auf einem Zylinder aufgespannte Druckform einfärbenden Auftragwalze,
die mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die Druckform umläuft, und mit einer die Farbe von der
Tauciiwaize an die Auftragwaize übergebenden übertragungswalze,
die einen kleineren Durchmesser als die Auftragwalze aufweist und mit gegenüber der Tauchwalze
unterschiedlicher Umfangsgeschwindigkeit antreibbar ist.
Bei Druckmaschinen erwähnter Art hat das Farbwerk in erster Linie die Aufgabe zu erfüllen, auf der
Farbauftragseinrichtung einen gleichmäßigen, dünnen Farbfilm anzubieten, der von der Druckform abgenommen
wird. Bei normalen Betriebsverhältnissen wird dieser Film jedoch nicht vollständig abgenommen,
sondern lediglich an den druckenden Stellen. Es bleibt daher ein Restrelief auf der Farbauftragseinrichtung
zurück. In zweiter Linie kommt es daher darauf an. dieses Restrelief, welches zu sogenanntem Schablonieren
führen kann, zu egalisieren. Beim Schablonieren werden die druckenden Elemente der Druckform nicht
mehr ausreichend eingefärbt, so daß die Farbdichte auf dem Bedruckstoff zu gering ν* ird.
Bei der Verwendung zäher Druckfarben, wie beispielsweise Offsetdruckfarben, wird zur Erzeugung
eines dünnen Farbfilms normalerweise ein Walzensystem mit vielen Walzen verwendet, welche die Farbe auf
die gewünschte Stärke auswalzen. Durch eine Mehrzahl von kleinen Auftragwalzen soll dabei eine gleichmäßige
Einfärbung der Druckform erreicht und damit Schablonieren verhindert werden.
Außerdem wird bei den konventionellen Farbwerken dieser Art die Farbzufuhr durch sogenannte Zonenschrauben
über der Walzenbreite zonenweise eingestellt, und zwar in Anpassung an den Grad der
Furbabnahme von der Aufirageinrichtung.
Diese konventionellen Farbwerke sind daher nicht nur baulich und platzmäßig sehr aufwendig, sondern nur
von ausgebildeten Druckern zu bedienen. Dennoch ist hierbei ein sogenanntes Schablonieren vielfach nicht
vermeidbar. Es wurden daher auch schon der bzw. den Farbauftragswalzen mehrere Reiterwalzen als Schichtdickenglättungssystem
zugeordnet. Dies erfordert jedoch einen hohen Aufwand und ergibt weiteren Platzbedarf.
Zur Senkung des baulicher Aufwands und des Platzbedarfs wurden auch schon sogenannte Kurzfarbwerke
gattungsgemüßer Art in Vorschlag gebracht. Ein derartiges Kur/.farbwerk gattungsgemäßer Art ist aus
der DE-OS 29 16 048 bekannt. Die erforderliche Farbschichtdicke auf der Auftragwaize soll hierbei
durch eine dosierte Pressung /wischen den miteinander
zusammenwirkenden Walzen, ferner durch unterschied-
liehe Geschwindigkeiten der miteinander zusammenwirkenden
Walzen, also durch entsprechende Relativgeschwindigkeiten, femer durch eine größere Anzahl
von der Auftragwalze und der Obertragwalze zugeordneten, sog. Farbvorrats- bzw. Konditionierwalzen und
ferner durch eine hin- und hergehende Changierbewegung der Obertragwalze erreicht werden. Zur Bewerkstelligung
eines dosierten Anpreßdrucks zwischen Ubertragwalze und Auftragwalze sind Stellvorrichtungen
vorgesehen, die von Fall zu Fall von Hand justiert werden müssen. Hierdurch ergeben sich daher nicht nur
ein erhöhter baulicher Aufwand und Platzbedarf, sondern auch eine sehr komplizierte und umständliche
Bedienung.
Die Tauchwalze und die Obertragwalze sind zwar durch Stirnräder miteinander gekoppelt. Um jedoch die
Umfangsgeschwindigkeit der Ubertragwalze gegenüber der Umfangsgeschwindigkeit der Auftragwalze
klein halten zu können, ist der Ubertragwalze eine mit einem Getriebemotor verbundene Kupplung bzw.
Bremse zugeordnet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht
nur um ein störanfälliges, sondern auch um f-'n einen erheblichen baulichen Aufwand verursachendes Bauteil.
Außerdem ist die genannte Kupplung bzw. Bremse steuerungsmäßig nur sehr schwer beherrschbar, weil
hier eine Erwärmung bzw. eine Verschmutzung zu einer Änderung des Bremsverhaltens führen können, was sich
dann zwangsläufig in Schwankungen des Farbangebots äußern muß. Ganz abgesehen davon dürfte jedoch das
Farbangebot auf der Auftragwalze bei dieser Anordnung, bei der unter anderem das Farbangebot mittels
Relativgeschwindigkeitsveränderung dosiert wird, generell von Geschwindigkeitsschwankungen abhängig
sein, die jedoch in der Regel nicht vermeidbar sind. Die Einrichtung zur Bewerkstelligung der Changierbewegung
der Ubertragwalze sowie die der Übertragwalze und der Auftragwalze zugeordneten Farbvorrats- und
Konditionierwalzen erhöhen den baulichen Aufwand und Platzbedarf weitftr. Andererseits ist es jedoch nicht
möglich, bei der bekannten Anordnung auf die <o genannten Farbvorrats- und Konditionierwalzen zu
verzichten. Bei dieser bekannten Anordnung weicht nämlich der Durchmesser der Auftragwalze vom
wirksamen Durchmesser der hiervon einzufärbenden Druckform ab. Das auf der Auftragwalze zurückbleibende
Restrelief könnte daher bei der bekannten Anordnung zu einem sog. Schablonieren führen, sofern
die genannten praktisch als rog. Reiterwa'izen ausgebildeten Farbvorrats- und Konditionierwalzen nicht
vorgesehen wären.
Ein weiteres, aus der DE-OS 29 16 412 bekanntes Kurzfarbwefk besteht aus einer zentralen Walze mit
vergleichsweise großem Durchmesser, an welche eine Tauchwalze, mehrere Dosierwalzen und mehrere
Auftragwalzen vergleichsweise kleinen Durchmessers angestellt sind. Die genannten Dosierwalzen sollen
dabei gegenüber der hiermit zusammenwirkenden Farbwerkswalze eine unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeit
aufweisen und somit von dieser Farbwerkswalze je nach Geschwindigkeitsdifferenz mehr
oder weniger Farbe abnehmen.
Hiermit ist die Farbfilmdicke jedoch nur ungenügend genau einstellbar, weil diverse Störfaktoren zur
Wirkung kommen können, wie z. B. Rundlauffehler, unterschiedliche Farb?ähigkeiten infolge unterschiedlieher
Temperatur bzw. unterschiedlicher Verschmutzung, und dergleichen. Ganz abgesehen davon ist
hierbei die Enddicke des erzielbaren Farbfilms stets ein feststehender Teil der von der Tauchwalze aufgetragenen
Anfangsdicke. Es kommt daher hierbei auch darauf an, mit der Tauchwalze eine gleichmäßige, ganz
bestimmte Dicke zu übertragen, was jedoch erfahrungsgemäß nur sehr schwer erreichbar ist insbesondere bei
Verwendung zäher Farben.
Da die erzielbare Enddicke des Farbfilms in Abhängigkeit von einer Geschwindigkeitsdifferenz
erreicht werden soll, erweist sich die bekannte Anordnung zudem als geschwindigkeitsabhängig, was
bei Geschwindigkeitsschwankungen höchst negativ sein kann. Die bekannte Anordnung erfordert daher eine
laufende Überwachung sowie Ein- bzw. Nachstellung der Dosierwalzen und ermöglicht dennoch nicht auf der
zentralen Farbwerkswalze ein permanent gleiches, stabiles Farbangebot zur Verfügung zu stellen. Zudem
ist davon auszugehen, daß bei der bekannten Anordnung die beiden Farbauftragwalzen nicht angetrieben,
sondern lediglich durch Oberflächenreibung mitgenommen werden. Durch Schlupf kann sich daher die Dicke
des von diesen Farbauftragwalzen übertragenen Farbfilms ändern.
Ein anderes, aus der DE-PS 17 61715 bekanntes Kurzfarbwerk besteht aus einer in einen Farbkasten
eintauchenden Tauchwalze und einer hiervon direkt beaufschlagten Auftragwalze, welche die Druckform
einfärbt Die Auftragwalze hat in an sich bekannter Weise eine weiche Oberfläche. Die Tauchwalze ist
hierbei als Rastenvalze ausgebildet, die mit einem durch
Farbnäpfchen und diese umgebende Stege gebildeten Raster versehen ist und mit einer Rakel zusammenwirkt.
Der Arbeitsdurchmesser der Tauchwalze und der Auftragwalze entspricht dabei dem wirksamen Durchmesser
des die Druckform aufnehmenden Plattenzylinders. Die Auftragwalze und die Tauchwalze sind
angetrieben. Der Antrieb erfolgt über Zahnräder, deren Teilkreisdurchmesser dem Teilkreisdurchmesser des
Antriebsrads des Plattenzylinders entspricht. Die als Rasterwalze ausgebildete Tauchwalze weist daher
dieselbe, hohe Umfangsgeschwindigkeit wie der Plattenzy;:.nder
auf.
Bei Verwendung zäher Druckfarben besteht die Gefahr, daß die Rasterwalze pro Umdrehung mehr
Farbe entnimmt, als im Farbkasten nachfließtm kann. Die Folge davon ist, daß die Tauchwalze sieh freischafft
und nur noch unregelmäßig Farbe aufnimmt. Die Näpfchen der als Rasterwalze ausgebildeten Tauchwalze
werden daher nicht mehr gleichmäßig gefüllt, was zu einer ungleichmäßigen Einfärbung der Druckform und
zu Farbmangel führen kann.
An die Auftragwaize ist bei der bekannten Anordnung eine sogenannte Quetschleiste angestellt, dit
offensichtlich eine gleichmäßige Verteilung der Farbe über den Umfang der Auftragwalze bewerkstelligen
soll. Der durch den Leerlauf der Tauchwalze praktisch sich ergebende Farbmangel laßt sich hiermit jedoch
keineswegs ausgleichen. Außerdem verursacht die an die weiche Oberfläche der Auftragwalze angestellte
Tauchwalze einen η·.1η unbeträchtlichen Verschleiß.
Außerdem wurde bei der bekannten Anordnung offensichtlich eine mit der Auftragwalze zusätzlich noch
zusammenwirkende Reinigungswalze für erforderlich gehalten, was den Teilebedarf erhöht und sich bei der
Durchführung eines Farbwechsels negativ auf den Säuberungsaufwand auswirken kann. Die als Rasterwaize
ausgebildete Tauchwalze wird bei der bekannten Anordnung nicht abgerakelt, wobei die Farbnäpfchen
mit Farbe gefüllt und die diese Näpfchen umgebenden
Stege abgerakelt werden. Die Rakel wird bei der bekannten Anordnung durch einen vergleichsweise
dicken Kunststoffbalken gebildet, mit Hilfe dessen ein Spalt einstellbar ist, der zur Farbmengensteuerung
dienen soll. Es dürfte jedoch höchst schwierig sein, hier die richtige Einstellung zu finden. Auf das Aufnahmevermögen
der Näpfchen kommt es hierbei gar nicht an. Die Näpfchen dienen offenbar lediglich dazu, die Haftung
des Farbfilms zu verbessern. Auch diese bekannte Anordnung erweist sich daher als nicht einfach und
zuverlässig genug und hat trotz ihres Alters in der Praxis bisher keine Bedeutung erlangt.
Bei einem anderen, aus der DE-OS 22 45 301 bekannten, ebenfalls lediglich eine Tauchwalze und eine
Auftragwalze aufweisenden Kurzfarbwerk ist die Auftragwalze mit Erhöhungen und Vertiefungen versehen,
die für ein immer gleiches Farbangebot an die Druckform sorgen sollen, was bei der bekannten
Anordnung jedoch nicht erreicht wird. Diese Auftragwalze besteht zur Bewerkstelligung der bei konventionellen
Auftragwalzen gegebenen Nachgiebigkeit aus einem Walzenkern, der von einem Mantel aus weichem
Material umgeben ist. Auf diesen weichen Mantel sind nach einem vorgegebenen Muster Distanzelemente aus
hartem Material aufgebracht, z. B. aufgeklebt bzw. aufvulkanisiert oder dergleichen.
Die bekannte Anordnung ist daher nicht nur mit einem erheblichen Herstellungsaufwand verbunden,
sondern verursacht auch infolge des Zusammenwirkens der harten Distanzelemente mit der Druckform einen
nicht unerheblichen Verschleiß sowohl auf Seiten der Druckform als auch auf Seiten der Distanzelemente, was
im Lauf längerer Betriebszeiter. zu einer Verschlechterung der Druckquaütät und -genauigkeit führt und
insgesamt eine Verkürzung der Standzeiten erwarten
Die mit Erhöhungen und Vertiefungen versehene Auftragwalze wird nicht abgerakelt. Vielmehr soll die an
die Auftragwalze übergebene Farbmenge durch eine mit der Tauchwalze zusammenwirkende Rakel und/
oder durch das Verhältnis der Geschwindigkeiten zwischen Tauchwalze und Auftragwalze geregelt
werden. Die Folge davon ist jedoch, daß nicht nur die Vertiefungen mit Farbe gefüllt sind, sondern daß auch
die Köpfe der Erhöhungen einen Farbfilm tragen, was dazu führt, daß die Druckform ungleichmäßig eingefärbt
wird, indem praktisch ein ungleichmäßiges Muster auf diese aufgedruckt wird, was sich bei der bekannten
Anordnung als besonders nachteilig erweist, da die hier vorhandenen Erhöhungen bzw. Vertiefungen offensichtlich
ein sehr grobes Muster bilden sollen, wie schon daraus erkennbar ist, daß mit aufgeklebten bzw.
aufvulkanisierten, die Erhöhungen bildenden Metallplättchen der angestrebte Erfolg erreichbar sein soll.
Infolge des groben Rasters ergäbe sich aber auch dann eine ungleichmäßige Einfärbung der Druckform, wenn
die mit Erhöhungen und Vertiefungen versehene Auftragwalze abgerakelt würde. Auch diese bekannte
Anordnung läßt daher nicht das gewünschte Ergebnis erwarten.
Aus der DE-AS 23 23 025 ist ein weiteres Kurzfarbwerk bekannt Bei dieser bekannten Anordnung ist der
Auftragwalze eine sog. Dosierwalze zugeordnet, die mikroskopisch kleine Farbaufnahrncvertiefungen aufweist.
Im Spalt zwischen Auftragwalze und Dosierwalze befindet sich ein Farbspeicher. Über die Drehzahl und
den Anpreßdruck der in die Auftragwalze sich eindrückenden Dosierwalze sowie über eine mit der
Dosierwalze zusammenwirkenden Rakel erfolgt eine Dosierung der Farbe. Es ist jedoch ein starker
Verschleiß der Auftragwalze zu befürchten, da die in diese sich eindrückende Dosierwalze sich hierauf nicht
abwickelt, sondern im Berührungsbereich gegenläufig hierzu ist. Außerdem ist es schwierig, einen gleichmäßigen
Farbfluß zu erreichen. Da die Dosierwalze einen Farbfilm vorgegebener Dicke übertragen soll, kommen
die Farbaufnahmevertiefungen als solche gar nicht zum Tragen. Ferner ist der vorhandene Farbspeicher
zwischen Auftragwalze und Dusierwalze nur sehr schwierig regelungstechnisch zu beherrschen.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, unter Vermeidung der Nachtci-Ie
und Beibehaltung der Vorteile der bekannten Anordnungen ein Farbwerk eingangs erwähnter Art mit
einfachen und daher kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß nicht nur ein ciniawiici. jmii/sparc-ridcr
und einen geringen Teilebedarf verursachender Farbwerksaufbau. sondern auch eine einfache Bedienung und
zuverlässige Arbeitsweise gewährleistet sind, wobei gleichzeitig auch ein störungsfreier Farbnachschub und
ein von Störfaktoren wie Temperaturschwankungen, Rundlauffehlern, Farbverschmtnzungcn und derglei-
2^ chen unabhängiges, gleichmäßiges Farbangebot auf der
Auftrageinrichtung und damit eine gleichmäßige und zuverlässige Einfärbung der Druckform sichergestellt
und ein Schablonieren zuverlässig unterbunden ist und wobei dennoch ein schonender, verschleißarmer Betrieb
w und damit eine lange Lebensdauer gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Auftragwalze einen dem wirksamen Arbeitsdurchmesser der Druckform entsprechenden Durchmesser
aufweist und daß die hiermit zusammenwirkende Übertragungswalze, die mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit
hierauf abroüt. a!s mit einem durch Farbaufnahmevertiefungen und dazwischen angeordnete
Stege gebildeten Raster, dessen Teilung nur wenig feiner als die Teilung des Rasters der einzufärbenden
4I) Druckform ist. versehene Rasterwalze ausgebildet ist,
der eine die zwischen den Farbaufnahmevertiefungen angeordneten Stege abstreifende Abstreifeinrichtung
zugeordnet ist.
Die Kontakte zwischen Auftragwalze und Übertragwalze bzw. zwischen Übertragwalze und Tauchwalze
dienen hierbei lediglich der Farbübertragung. Eine Dosierung der Farbe findet hier nicht statt. Der
Anpreßdruck und die Spaltweite können daher so eingestellt werden, daß lediglich ein minimaler Verschleiß
zu erwarten ist.
Gleichzeitig wirkt sich der Wegfall der Farbdosierung durch Spalteinstellung und dergleichen positiv auf die
Bedienung aus.
Die erforderliche dünne Farbschicht auf der Auftragwalze wird durch eine Kombination von hierfür
maßgebenden Konstruktionsmaßnahmen erreicht. Der erforderliche bauliche Aufwand ist vergleichsweise
gering. Dennoch wird eine hohe Zuverlässigkeit auch bei sich ändernden Betriebsverhältnissen, wie bei
Temperaturschwankungen, Geschwindigkeitsschwankungen, Verschmutzungsschwankungen und dergleichen
erreicht
Die Tauchwalze schöpft eine dicke Farbschicht auf die Rastcrwalze. Die überflüssige Farbe wird einfach
wieder abgestreift, so daß nur die praktisch durch Näpfchen gebildeten Farbaufnahmevertiefungen der
Rasterwalze mit Farbe gefüllt bleiben. Lediglich das Volumen dieser Farbaufnahmevertiefungen ist daher
für die an die Auftragwalze übergebenc Farbmenge verantwortlich. Das Farbangebot auf der Auftragwalze
bleibt daher stets das gleiche. Das mittels der Rasterwalze auf die Auftragwalze praktisch aufgedruckte
Muster ergibt eine gleichmäßige Farbverteilung. Die erfindungsgemäße Rasterteilung ergibt eine
gleichmäßige und ausreichende Farbdichte. Ein Auswalzen eier zähen Druckfarbe zu einem dünnen Film ist
hierbei entbehrlich, was einen einfachen und platzsparenden Farbwerksaufbau ermöglicht. Rundlauffehler
können sich praktisch nicht negativ auswirken.
Die Rasterwalze wickelt sich pro Umdrehung der Auftragwalze mehrmals auf dieser ab, wodurch auch bei
gleicher Umfangsgeschwindigkeit, d. h. verschleißarmer Betriebsweise, das Raster egalisiert und ein gleichmäßiger
Farbauftrag gewährleistet wird.
Da die Auftragwalze einen Durchmesser hat, der der Länge der Druckform entspricht, wird von ihr immer an
derselben Stelle Farbe abgenommen. Das Kestreüef kann sich daher praktisch nicht störend auswirken.
Darüber hinaus ist jedoch sichergestellt, daß sich auf der Auftragwalze im Bereich der nicht druckenden Stellen
kein Farbaufbau bilden kann, weil die mit ihr zusammenwirkende Rasterwalze abgestreift wird. Hierdurch
ist sichergestellt, daß ein Schablonieren zuverlässig unterbleibt.
Gleichzeitig gewährleistet die Relativgeschwindigkeit zwischen Tauchwalze und Rasterwalze, daß die
Farbe in die Farbaufnahmevertiefungen der Rasterwalze hineingezogen wird, wodurch diese zuverlässig
gefüllt werden. Die Auftragwalze braucht nicht angetrieben zu sein, was hinsichtlich der erforderlichen
Durchmessertoleranzen vorteilhaft ist. Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile sind somit in einem
einfachen Aufbau einer hohen Bedienungsfreundlichkeit und einer hohen Zuverlässigkeit zu sehen.
in vorteilhafter Weiterbildung der übergeordneten
Maßnahmen können die Tauchwalze und die Rasterwalze im Berührungsbereich gegenläufige Drehrichtungen
aufweisen. Hierdurch ist sichergestellt, daß die der Rasterwalze und eventuell auch die der Tauchwalze
zugeordneten Abstreifeinrichtungen unabhängig von der Maschinendrehrichtung gut zugänglich angeordnet
sein können.
Aufgrund der hohen Farbviskosität kann zwischen Tauchwalze und Rasterwalze ein Spalt bestehen, so daß
sich die Walzenoberflächen nicht berühren, was zur Vermeidung von Verschleiß im Hinblick auf die
vorgesehene Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Tauchwalze und Rasterwalze vorteilhaft ist. Die
Einstellbarkeit ermöglicht eine Nachstellung bei im Lauf der Zeit auftretender Abnutzung, so daß dennoch
konstante Verhältnisse einhaltbar sind. Zur Einstellung der von der Tauchwaize an die Rasterwalze übergebenen
Farbmenge kann der Spalt zwischen Tauchwalze und Rasterwalze einstellbar ausgebildet sein.
Zweckmäßig kann hierzu auch der Tauchwalze eine einstellbare Dosiereinrichtung zugeordnet sein. Durch
eine derartige Vordosierung kann in vorteilhafter Weise die der Rasterwalze zugeordnete Abstreifeinrichtung
entlastet werden.
Zur Vermeidung eines Hochlaufens von Farbe an den Stirnseiten der Tauchwalze können zweckmäßig auch
im Bereich der Stirnseiten der Tauchwalze Abstreifrakei vorgesehen sein.
Die der Rasterwalze zugeordnete Abstreifeinrichtung kann gemäß einer besonders zu bevorzugenden
Ausgestaltung der Erfindung einfach als an die Rasterwalze angestellte, changierende Rakel ausgebildet
sein. Diese Fortbildung ergibt eine besonders einfache und dennoch sehr exakte Ausführung.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß die Teilung des Rasters der Rasterwalze
lediglich die doppelte Anzahl Rasterlinien pro Längeneinheit aufweist wie die Rasterteilung der Druckform.
Diese Maßnahme ergibt ein vergleichsweise grobes Raster der Rasterwalze, durch das jedoch auch bei den
ίο hier zu verarbeitenden zähen Druckfarben vergleichsweise
viel Farbe übertragbar ist, so daß satte Farbtöne auf dem Bedruckstoff erreichbar sind.
Beim sogenannten Flexo-Druckverfahren finden zwar ebenfalls Rasterwalzen Verwendung, deren
Rasterteilung feiner als die Rasterteilung der zugehörigen, hier weichen Druckform ist. Diese bekannten
Rasterwalzen müssen jedoch zumindest dreimal soviel, vielfach viermal soviel Rasterlinien wie die zugehörige
Druckform aufweisen, um die sogeiuimiie fvluiic erscheinung
zu verhindern. Bei der Verarbeitung zäher Druckfarben wäre bei einem derartigen Rasterverhältnis
die Farbübertragung hierbei viel zu gering.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen
können an die Rasterwalze über einen Teil ihrer Länge sich erstreckende Zonenrollen anstellbar sein,
denen jeweils eine vorzugsweise als Rakel ausgebildete Abstreifeinrichtung zugeordnet ist. Hiermit ist es
möglich, von der Rasterwalze im Bereich nicht druckender Zonen Farbe abzuleiten, um auf der
JO Druckplatte ein Emulgieren der Farbe mit dem Feuchtwasser zu verhindern. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Farbwerks in schematischer Darstellung.
F i g. 2 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Farbwerks in F i g. 1 entsprechender
Darstellung,
F i g. 3 eine Frontansicht der in einen Farbkasten eintauchenden Tauchwalze,
Fig.4 eine Seitenansicht eines weiteren Ausfüh-■»o
rungsbeispiels der Erfindung, bei dem die Rasterwalze mit Zonenrollen versehen ist, und
F i g. 5 ein Beispiel für die Lagerung der Tauchwalze und/oder Rasterwalze und/oder Auftragwalze.
Das in F i g. 1 dargestellte Farbwerk besteht aus einer •»5 in einen Farbkasten 1 eintauchenden Tauchwalze 2,
einer die auf einen Zylinder 3 aufgespannte, nicht näher dargestellte Druckform einfärbenden Auftragwalze 4
und einer die Farbe von der Tauchwalze 2 auf die Auftragwalze 4 übertragenden Rasterwalze 5. Die
so Auftragwalze 4 besitzt eine weiche, vorzugsweise aus G-immi bestehende Oberfläche. Hierzu kann beispielsweise
auf einen Stahlkern ein Gummituch derart aufgeklebt sein, daß die Stoßkante des Gummituchs bei
der Abwicklung auf der Druckform mit dem Spannkanal des die Druckform aufnehmenden Zylinders 3. des
sogenannten Plattenzylinders, zusammenfällt.
Die Rasterwalze 5 wird durch eine Stahlwalze
gebildet, deren Oberfläche mit in F i g. 1 vergrößert angedeuteten Farbaufnahmevertiefungen 6 und diese
begrenzenden Stegen 7 versehen ist. Die Tauchwaize 2 kann ebenfalls eine gummierte Oberfläche besitzen.
Das durch die Farbaufnahmevertiefungen 6 und die Stege 7 gebildete Raster der Rasterwalze 5 kann durch
Molettieren oder einfach durch Rändeln der Oberfläche der aus Stahl bestehenden Rasterwa'.ze 5 hergestellt
werden. An der Rasterwalze 5 liegt das Rakelblatt 8 einer Abstreifeinrichtung 9 an. mit welcher die zum
Füllen der Farbaufnahmevertiefungen 6 nicht benötigte.
überschüssige Farbe abgestreift wird. Der im Bereich der Abstreifkante des Rakelblatts 8 wirkende Anpreßdruck
sowie der Anstellwinkel sind zweckmäßig einstellbar, so daß einerseits der nicht zu vermeidende
»u Rakelverschleiß i;i Grenzen gehalten werden kann und s
f dennoch eine zuverlässige Abrakelur.g der Umfangsflä-
chen der die Fafbaufnahmevertiefungen 6 begrenzen-Vg,
den Stege 7 gewährleistet ist. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel soll die Abstreifeinrichtung 9 in Achsrichtung changieren, so daß sogenannte Rakelstrei- Ό
fen entfallen.
Anstelle der Abstreifeinrichtung 9 könnte auch eine andere Abstreifeinrichtung Verwendung finden, z. B. die
mit der Rasterwalze 5 zusammenwirkende Tauchwalze 2. Bei einer derartigen Ausführung wird die Tauchwaize
2 einfach so an die Rasterwalze 5 angedrückt, daß die überschüssige Farbe abgequetscht wird. Eine gegenläufige
Bewegungsrichtung im SeiciCn des BcrührungS-spalts
kann dem sehr zuträglich sein.
Die abgerakelte Rasterwalze 5 beaufschlagt die μ
Auftragwalze 4. Das Farbangebot ist dabei praktisch konstant und richtet sich nur nach dem Aufnahmevermögen
der gleichmäßig über die gesamte Oberfläche der Rasterwalze 5 verteilten Farbaufnahmevertiefungen
6. Die mit der Rasterwalze 5 zusammenwirkende Auftragwalze 4 wird dabei praktisch im Tiefdruckverfahren
mit einem über ihre ganze Länge gleichmäßigen Rastermuster bedruckt.
Die Rasterwalze 5 kann vorteilhaft mit einstellbarem Druck an die Auftragwalze 4 angepreßt werden, um
einen Ausgleich von Rundlauffehlern zu gewährleisten und dennoch eine zuverlässige Einfärbung sicherzustellen.
Dasselbe gilt auch für die Auftragwalze 4, die gegenüber dem die Druckform aufnehmenden Plattenzylinder
3 einstellbar sein soll. Zur Gewährleistung der gewünschten Einstellbarkeit können die Rasterwalze 5
und die Auftragwalze 4 in an sich bekannter Weise in verstellbaren Exzenterbüchsen aufgenommen sein.
Hiermit ist gleichzeitig auch der Spalt zwischen der Rasterwalze 5 und der Tauchwalze 2 einstellbar. ■»<>
Der Durchmesser der Auftragwalze 4 entspricht dem Durchmesser der auf den Plattenzylinder 3 aufgespannten
Druckform. Der Antrieb der Auftragwalze 4 erfolgt mit gleicher Oberflächengeschwindigkeit und im Bereich
der Berührungsstelle gleicher Drehrichtung wie -<5
der Antrieb des Plattenzylinders 3. Wie Versuche gezeigt haben, wird durch eine derartige Bemessung ein
Schablonieren sicher ausgeschaltet. Die auf der Auftragwalze 4 abrollende Rasterwalze 5 besitzt einen
kleineren Durchmesser als die Auftragwalze 4 und wickelt sich demnach bei jeder Umdrehung der
Auftragwalze 4 mehrmals auf dieser ab. was sich positiv auf die Bewerkstelligung einer gleichmäßigen Einfärbung
der Auftragwalze 4 auswirkt. Das durch die Farbaufnahmevertiefungen 6 und die diese begrenzenden
Stege 7 gebildete Raster der Rasterwalze 5 ist hinsichtlich der Rastertiefe und -teilung optimiert Das
Fassungsvermögen der Farbaufnahmevertiefungen 6 ist so bemessen, daß auf dem Bedruckstoff satte Farbtöne
erreichbar sind. Die Rasterteilung ist so bemessen, daß <« zähe Druckfarben zuverlässig gehandhabt werden
können.
Wie Versuche gezeigt haben, lassen sich ausgezeichnete Ergebnisse erreichen, wenn das Raster der
Rasterwalze 5 lediglich zweimal soviel Rasterünien pro ω
Längeneinheit wie das Raster der zugehörigen Druckform aufweist Die hier beispielsweise verwendete
Offsetdruckplatte soll eine Rasterteilung mit 50 Rasterlinien pro cm aufweisen. Die zugeordnete Rasterwalze 5
soll 100 Rasterlinien pro cm besitzen. Diese Rasterteilung der Rasterwalze 5 kann auch für alle anderen für
Offsetplatten üblichen Raster beibehalten werden, die bis zu 80 Rasterlinien pro cm gehen können.
Die Rasterwalze 5 wird so angetrieben, daß ihre Drehrichtung im Berührungsbereich mit der Auftragwalze
4 mit der Drehrichtung der Auftragwalze 4 übereinstimmt. Der Antrieb der Auftragwalze 4 und der
Rasterwalze 5 kann zweckmäßig über Stirnräder erfolgen, die über das dem Plattenzylinder 3 zugeordnete
Antriebsrad angetrieben werden. Die Umfangsgeschwindigkeit der Rasterwalze 5 kann der Umfangsgeschwindigkeit
der Auftragwalze 4 entsprechen, so daß sich eine schlupflose Abwicklung und damit weni^
Verschleiß ergibt. Es wäre aber auch denkbar, die Rasterwalze 5 mit einer von der Umfangsgeschwindigkeit
der Aüitragtva'zc 4 abweichenden Geschwindigkeit
anzutreiben, um damit die auf die Auftragwalze 4 übertragene Farbe zu dosieren, gut zu verteilen und den
Dichtewert auf den Druckprodukten zu verändern.
Die Tauchwalze 2 soll wesentlich langsamer als die Rasterwalze 5 laufen, so daß sichergestellt ist. daß sich
auch bei Verarbeitung zäher Druckfarben in einem Farbkasten 1 der erforderliche Niveauausgleich einstellt,
d. h. die Farbe so weit nachfließt, daß die Tauchwalze 2 niemals leer durchdrehen kann. Der
Antrieb der Tauchwalze 2 wird, wie F i g. 2 zeigt, vom Antrieb der Rasterwalze 5 abgenommen. Hierzu findet
einfach ein Stirnradsatz 10 Verwendung.
Bei dem in F i g. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Tauchwalze 2 mittels eines Kettentriebs 11 von
einem separaten Getriebemotor 12 angetrieben. Der Getriebemotor 12 kann ein variables Übersetzungsverhältnis
aufweisen, so daß die Geschwindigkeit der Tauchwaize 2 wählbar ist Die Tauchwalze 2 weist eine
solche Drehrichtung auf. daß im mit der Rasterwalze 5 gebildeten Berührungsspalt Gleichläufigkeit mit der
Drehrichtung der Rasterwalze 5 vorliegt, wie in F i g. 2 durch Pfeile angedeutet, oder Gegenläufigkrt. was der
Fig. 1 zugrunde liegt. In jedem Falle ergibt sich im
Berührungsspalt ein Farbwulst, der für eine zuverlässige Füllung der Farbaufnahmevertiefungen 6 sorgt.
Die Tauchwalze 2 ist gegenüber der Rasterwalze 5 an- und abschwenkbar gelagert, was bei Verwendung
eines separaten Einzelantriebs gemäß Fig. 1 besonders
erleichtert wird. Hierdurch ist der Spalt zwischen Tauchwalze 2 und Rasterwalze 5 zur Bewerkstelligung
einer leichten Nachstellbarkeit bei Durchmesserveränderungen einstellbar. Gleichzeitig ist es aber auch
möglich, die Rasterwalze 5 mit Hilfe der Tauchwalze 2 abzustreifen, wobei die Abstreifeinrichtung 9 entfallen
kann, wie weiter oben bereits ausgeführt wurde. Hierbei sind ebenfalls gegenläufige Drehrichtungen gemäß
F i g. 1 von Voneil.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Dicke des von der Tauchwalze 2 aus dem
Farbkasten 1 entnommenen Farbfilms zur Bewerkstelligung einer Vordosierung durch eine mit der Umfangsfläche
der Tauchwaize 2 zusammenwirkende Abstreifkante einstellbar. Hierzu Findet bei dem in F i g. 1
dargestellten Ausführungsbeispie! eine mit einstellbarer Kraft und unter einstellbarem Winkel an die Tauchwalze
2 ansteilbare mit einem Farbmesser 13 versehene Dosiereinrichtung 14 Verwendung. Das Rakelmesser 8
der Abstreifeinrichtung 9 und das Farbmesser 13 der Dosiereinrichtung 14 sind so oberhalb des Farbkastens 1
angeordnet, daß die hiervon abgestreifte bzw. abgera-
kelle Farbe direkt oder indirekt iti den Farbkasten I
zurückfließen kann.
Bei dem in F i g. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Abstreifeinrichtung 9 oberhalb des sich zur
Rasterwalze 5 hin bewegenden Umfangsbereichs der Tauchwalze 2 angeordnet, so daß die abgerakelte Farbe
den Farbwulst im gegenseitigen Berührungsspalt in vorteilhafter Weise verstärkt. Bei Verwendung gegenläufiger
Drehrichtungen zwischen Tauchwalze 2 und Rasterwalze 5 können die Dosiereinrichtung 14 und die
Abstelleinrichtung 9 gut zugänglich angeordnet sein,
unabhängig von der Drehrichtung des Plattenzylinders. In manchen Fällen kann sich im Bereich der
Stirnseiten der Tauchwalze 2 die Gefahr eines Hochsteigens von Farbe ergeben. Dies wird, wie F i g. 3
zeigt, durch mit den Stirnseiten der Tauchwalze 2 oberhalb des oberen Farbkastenrands zusammenwirkenden,
hier einfach an den seitlichen Farbkastenwangen befestigten Abstreifrakei i5 verhindert.
Bei dem in P i g. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind sich auf dem abgerakelten Umfang der Rasterwalze 5 abwickelnde Zonenrolien 16 vorgesehen, deren Länge
jeweils der Breite nichtdruckender, farbfreier Zonen entspricht. Diese Zonenrollen 16 leiten Farbe von der
Rasterwalze 4 ab, was in manchen Fällen zur Verhinderung eines Emulgierens der Farbe mit dem
Feuchtwasser auf der Druckform vorteilhaft sein kann. Die Zonenrollen 16 können angetrieben oder einfach
nur durch Friktion mitgenommen sein. Im Falle eines Zw-angsantriebs ist dabei zweckmäßig eine über die
gesamte Maschinenbreite sich erstreckende, Antriebswelle 17 vorgesehen, die durch einen Zahnradsatz mit
dem der Rasterwalze 4 zugeordneten Stirnrad gekoppelt sein kann und auf die die benötigten Zonenrollen 16
aufgeschoben und durch Distanzstücke hierauf gesichert werden können. Die von den Zonenrollen 16
aufgenommene Farbe wird von diesen durch eine mit
einem Rakelblatt 18 versehene Abrakeleinrichtung 19 abgerakelt und dem Farbkasten 1 zugeführt. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Abrakeleinrichtung 19 so angeordnet, daß die hiervon abgerakelte
Farbe praktisch selbsttätig in den Farbkasten 1 zurückfließt. Die benachbarte Farbkastenwange ist
dabei zur Bildung einer Leitfläche 20 bis über die Abrakeleinrichtung 19 hochgezogen. Die von der
Abrakeleinrichtung 19 ablaufende Farbe fließt daher entlang der Leitfläche 20 in den Farbkasten 1 zurück.
Eine Durchbiegung der Tauchwalze 2 bzw. der Auftragwalze 4 bzw. der Rasterwalze 5 kann durch
einen Durchbiegungsausgleich verhindert werden. Hierzu besteht eine derartige Walze, wie am besten aus
F i g. 5 erkennbar ist, aus einem rohrförmigen Mantel 21 und einer diesen mit Radialspiel durchsetzenden Spindel
22, deren Enden seitlich über die Stirnseiten des Mantels 21 hinausragen. Der radiale Ringspalt zwischen Mantel
21 und Spindel 22 ist durch mindestens ein, hier zwei
symmetrisch zur Walzenmitte angeordnete als Schwenklager ausgebildete Stützlager 23 überbrückt. Hierdurch
ist sichergestellt, daß der Mantel 21 und die Spindel 22 sich unabhängig voneinander durchbiegen können, was
einen Durchbiegungsausgleich ermöglicht.
Der Mantel 21 kann seitlich durch Schwenklager drehbar gelagert sein. In diesem Fall sind die Enden der
Sp;ndel 22 durch zugeordnete Stelleinrichtungen so beaufschlagbar, daß die hierdurch bewirkte Durchbiegung
der Spindel 22 die Durchbiegung des Mantels 21 rückgängig macht.
Es ist aber auch möglich, den Mantel 21 auf der CnJp^In) 22 zu Is^ern dis mit ihren Enden in nich*.
dargestellte Stelleinrichtungen eingreift. Durch die auf die Spindel 22 wirkende Stellkraft kann hier der Mantel
21 so durchgebogen werden, daß seine Biegelinie der Biegelinie der hiermit zusammenwirkenden Walze
genau entspricht und damit eine satte Anlage gewährleistet ist.
Die Spindel 22 kann in Drehrichtung stationär angeordnet sein. In diesem Fall erfolgt der Antrieb des
Mantels 21 direkt über ein hiermit zusammenwirkendes Stirnrad, wie es in F i g. 5 bei 24 angedeutet ist. Es wäre
aber auch denkbar, die Spindel 22 anzutreiben und drehbar zu lagern. Die Stützlager könnten in diesem Fall
einfach als Federringe ausgebildet sein.
Zur Bewerkstelligung einer gleichmäßigen Verteilung der im Bereich der Stützlager 23 entstehenden Wärme
auf den gesamten Mantel 21 kann der Ringraum zwischen Mantel und Spindel einfach mit einer ihn
teilweise einnehmenden Ölfüllung versehen sein.
Das den Figuren zugrunde liegende Farbwerk soll als Offsetfarbwerk Verwendung finden, dem, wie in F i g. 1
■to dargestellt, ein als Ganzes mit 25 bezeichnetes Feuchtwerk zugeordnet ist. Dieses Feuchtwerk 25
arbeitet hier mit der Auftragwalze 4 zusammen, d. h. die Feuchtmittelauftragwalze rollt auf der Farbauftragwalze
4 ab. Um einem sogenannten Tonen auf der Platte entgegenzuwirken, wird das Feuchtmittel hinter der
Berührungsstelle zwischen Rasterwalze 5 und Auftragwalze 4 auf diese aufgetragen, d. h. das Feuchtwerk 25
ist der genannten Berührungsstelle, in Drehrichtung der Auftragwalze 4 gesehen, nachgeordnet.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Farbwerk für mit einer harten Druckform arbeitende, hochviskose Druckfarben verarbeitende
Druckmaschinen, insbesondere Offsetdruckmaschinen,
mit einer in einen Farbkasten eintauchenden Tauchwalze, einer die auf einem Zylinder aufgespannte
Druckform einfärbenden Auftragwalze, die mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die
Druckform umläuft, und mit einer die Farbe von der f ο Tauchwalze an die Auftragwaize übergebenden
Übertragungswalze, die einen kleineren Durchmesser als die Auftragwalze aufweist und mit gegenüber
der Tauchwalze unterschiedlicher Umfangsgeschwindigkeit antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auftragwalze (4) einen der wirksamen Arbeitsdurchmesser der Druckform
entsprechenden Durchmesser aufweist und daß die hiermit zusammenwirkende Übertragungswalze, die
mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit hierauf abrollt,
als mit einem durch Farbaufnahmevertiefungen (6) und dazwischen angeordnete Stege (7) gebildeten
Raster, dessen Teilung nur wenig feiner als die Teilung des Rasters der einzufärbenden Druckform
ist, versehene Rasterwalze (5) ausgebildet ist, der eine die zwischen den Farbaufnahmevertiefungen (6)
angeordneten Stege (7) abstreifende Abstreifeinrichtung (9) zugeordnet ist.
2. Farbwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dafc die Tauchwalze (2) und die Rasterwalze
(5) im Berührungstereich ?~:genläufige Drehrichtungen
aufweisen.
3. Farbwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsgeschwindigkeit
der Tauchwalze (2) klein, vorzugsweise kleiner als die Umfangsgeschwindigkeit der Rasterwalze (5) ist.
4. Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen Tauchwalze (2) und Rasterwalze (5) ein einstellbarer Spalt vorgesehen ist und daß die
Tauchwalze (2) gegenüber der Rasterwalze (Z) an-und abschwenkbar gelagert ist.
5. Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tauchwalze (2) eine einstellbare Dosiereinrich- "5
tung( 14) zugeordnet ist.
6. Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Stirnseiten der Tauchwalze (2) Abstreifrakel
(15) vorgesehen sind.
7. Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Teilung des Rasters der Rasterwalze (5) lediglich die doppelte Anzahl von Rasterlinien pro Längeneinheit
wie die Rasterteilung der Druckform aufweist.
8. Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
der Rasterwalze (5) zugeordnete Abstreifeinrichtung (9) als vorzugsweise changierende Abrakelein=
richtung ausgebildet ist.
9. Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an
die Rasterwalze (5) über einen Teil ihrer Länge sich erstreckende Zonenrollen (16) anstellbar sind, denen
jeweils eine vorzugsweise als Abrakeleinrichtung (19) ausgebildete Abstreifeinrichtung zugeordnet ist.
10. Farbwerk nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasterwalze (5) und/oder die Tauchwalze (2)
und/oder die Auftragwalze (4) jeweils einen rohrförmigen Mantel (21) aufweisen, der von einer
über mindestens ein Stützlager (23) hiergegen abgestützten Spindel (22) durchsetzt ist, deren aus
dem Mantel (21) herausragende Enden in einer zugeordneten Stelleinrichtung aufgenommen sind.
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