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Warenhalte- und -präsentationsvorrichtung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Warenhalte- und -präsentationsvorrichtung,
bei der mehrere Waren- oder Verpackungseinheiten auf wenigstens einer Bodenschiene
hinter- und/oder nebeneinander abstützbar angeordnet und durch eine frontseitige
Öffnung zugreifbar sind.
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Die Waren- und Verpackungseinheiten werden in Selbstbedienungsläden
nach wie vor in Regalen, Verkaufstheken oder auf Verkaufstischen dem Kunden präsentiert.
Der Kunde greift zu den auf den Regalböden in der Regel hinter- und nebeneinander
angeordneten Waren- und Verpackungseinheiten zu, ohne sich um das durch die Warenentnahme
unterbrochene äußere Erscheinungsbild der Warenpräsentation zu kümmern. Dies ist
Sache des Verkaufspersonals. Durch die Herausnahme von Verpackungseinheiten aus
der zunächst ausgerichteten und übersichtlichen Anordnung im Regalfach entsteht
eine durchbrochene, willkürlich unregelmäßige Waren-Frontseite, an der die Kennzeichnungen
der Waren- bzw. Verpackungseinheiten häufig verschoben oder gedreht sind. Der Kunde
ist daher unter Umständen nicht mehr in der Lage, ohne Sortierung, Verschieben oder
Umdrehen der Verpackungseinheiten das gewünschte Produkt im Regal zu
erkennen.
Darüberhinaus erzeugt ein unregelmäßige bzw.
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unordentliche Anordnung der Verpackungseinheiten in Regal fächern
eine psychologische Abkehrung der Kunden von der so präsentierten Ware und damit
eine den Verkaufsinteressen zuwiderlaufende Kaufabwehr.
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Ähnliche Gesichtspunkte gelten in noch erhöhtem Maße bei einer Präsentation
von Waren in willkürlicher Anordnung auf sogenannten Wühltischen oder in Verkaufsmulden,
die von den Kunden bei Bedarf durchgesehen und in der Warenanordnung ständig geändert
werden. Hier entsteht der Eindruck einer Billigware bzw. Ware minderer Qualität,
deren systematische Präsentation für den Verkäufer bzw. Händler ohne Belang ist.
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Ein weiterer Nachteil der Warenhaltung und -präsentation in Regalen
oder Verkaufstheken besteht darin, daß ohne relativ großen Personalaufwand keine
laufende Erfassung des Warenbestandes oder auch von Diebstählen im Warenhausbereich
möglich ist.
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Eine übersichtlichere Halte- und Präsentationsmöglichkeit gibt es
bereits bei bestimmten Waren mit rotationssymmetrischen Umfangsformen, z. B. bei
Nähgarnröllchen. Diese sind in besonderen Schränken in der Regel übereinander in
einem Schacht angeordnet, der durch eine vertikale Rückwand und eine durchsichtige,
zur Rückwand parallele Frontwand begrenzt ist. In diesem Schacht sind die Nähgarnröllchen
mit paralleln Wickelachsen übereinander angeordnet -en und werden an einer unter
Entnahmestelle e-inzeln entnommen.
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Zwar haben derartige Schachtaufnahmen den Vorteil einer stets geordneten
Halterung der Nähgarnröllchen, jedoch sind sie in dieser bekannten Ausführung nur
für die Halterung und Präsentation von rotationssymmetrischen Waren geeignet. Der
überwiegende Teil der in Selbstbedienungsläden verkauften Waren sind jedoch nicht
rotationssymmetrisch und eignen sich nicht zur rein vertikalen Bevorratung
und
Präsentation.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Warenhalte-und -präsentationsvorrichtung
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß das Warenbild und deren Präsentation
auch bei Entnahme einzelner Waren- bzw. Verpackungseinheiten ungestört und ansprechend
erhalten bleibt und daß die Voraussetzung für eine laufende Bestandsübersicht der
in der Vorrichtung gehaltenen Waren und Koordination sowohl mit der Lagerhaltung
als auch mit der Kassenabrechnung ermöglicht wird.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß wenigstens
im bodennahen Bereich von hinten nach vorne verlaufende parallele Führungsleisten
angeordnet sind, die unter Bildung einer Aufnahmerinne für Waren- oder Verpackungseinheiten
paarweise in solchem gegenseitigen Abstand angeordnet sind, daß sie mehrere hintereinander
auf der Bodenschiene angeordnete Waren- oder Verpackungseinheiten in einer Reihe
ausgerichtet halten, und daß eine auf die jeweils hinterste Waren- oder Verpackungseinheit
wirkende Belastungsvorrichtung vorgesehen ist, welche die Reihe von Waren- oder
Verpackungseinheiten gegen einen im vorderen Endbereich gegenüber der Bodenschiene
nach oben vorstehenden Anschlag drängt. Durch die erfindungsgemäß verfügbar gemachten
Mittel werden die Waren- bzw. Verpackungseinheiten stets in einer ausgefluchteten
Reihe hintereinander gehalten,und die Reihe rückt im Ganzen unter Einwirkung der
Belastungsvorrichtung zum vorderen Anschlag nach, wenn eine oder mehrere Waren-
oder Verpackungseinheiten aus der Reihe entnommen werden. Dadurch bleibt das Bild
der in der Vorrichtung angeordneten Waren für den Kunden stets gleich, und zwar
ordentlich und übersichtlich, wobei unterschiedliche Waren-oder Verpackungseinheiten
aus mehreren Aufnahmerinnen an der Frontseite im Bereich des vorderen Anschlags
nebeneinander mit den Kennzeichnungen nach vorn erscheinen.
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In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
wenigstens eine Bodenschiene in Art einer Rutsche von der Rückseite zur frontseitigen
Entnahmeöffnung hin abfallend geneigt ist. Dadurch können die beispielsweise in
Blisterpackungen eingeschlossenen Waren unter Schwerkrafteinfluß zum vorderen Anschlag
hin nachrücken, sobald eine Einheit entnommen worden ist. Diese Nachrückbewegung
wird durch die Belastungsvorrichtung unterstützt. Letztere kann beispielsweise als
wenigstens ein auf der geneigten Bodenschiene oder -wand unter Schwerkrafteinfluß
abrollender Rollkörper ausgebildet sein.
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Zur Erfassung des Warenbestandes in einer Aufnahmerinne ist bei einer
Weiterbildung der Erfindung eine die Lage der jeweils hintersten Waren- oder Verpackungseinheit
einer Reihe in der Aufnahmerinne bestimmende Abtasteinrichtung vorgesehen. Letztere
kann elektrisch mit einem Warenbestandszähler verbunden sein, wobei der Warenbestandszähler
gegebenenfalls in Kombination mit einer Uhr an eine Datenverarbeitungsanlage angeschlossen
ist. Die Kombination aus Warenbestandszähler und Uhr ermöglicht der Geschäftsleitung
einen Überblick über Zeit und Art von Diebstählen und nicht abgerechneten Warenentnahmen,
und zwar insbesondere dann, wenn der in den einzelnen Warenhaltevorrichtungen überwachte
Warenbestand mit den Kassenregistrierungen koordiniert wird.
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Die Belastungsvorrichtung kann vor allem bei Ausbildung als Metallrolle
oder Rollkörper mit einer leitenden Mantelfläche als Bestandteil der Abtasteinrichtung
dienen. Über den Rollkörper kann eine geeignete abgreifbare Kontaktbahn mit einer
Leiterbahn verbunden werden, wobei die Kontakt- und Leiterbahnen in eine von einer
elektrischen Spannungsquelle gespeiste Schaltung einbezogen sind. Die Lage des Rollkörpers
in der Aufnahmerinne ist dabei ein über die Kontaktbahn oder -reihe abgegriffenes
Maß für den Warenbestand in der Aufnahmerinne. In alternativer Ausführung kann
jede
Aufnahmerinne auch mit einer Reihe von die Waren-oder Verpackungseinheiten in der
Aufnahmerinne oder die Lage des Rollkörpers abtastenden lichtoptischen oder magnetischen
Detektoren angeordnet sein.
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Eine besonders übersichtliche und ansprechende Art der Warenpräsentation
bietet die Erfindung in Weiterbildung dadurch, daß einer mit Abstand über der obersten
Bodenwand der Vorrichtung angeordneten Deckwand ein zur Frontseite weisender Bildschirm
aufgesetzt ist, der wenigstens gegenüber der Vorderkante der untersten Bodenwand
zurückgesetzt ist. Der Bildschirm kann Bestandteil eines Fernseh- oder Projektionsgeräts
sein, das den Kunden über die in der Vorrichtung gehalterten Waren, deren Verwendung
und Anwendung aufklärt. Vorzugsweise ist der Bildschirm aufgrund seiner gegenüber
der Kopfhöhe erhöhten Anordnung um 10 bis 400 gegenüber der Vertikalebene nach unten
geneigt angeordnet. Aus verkaufspsychologischen Gründen sollte der Bildschirm stets
gegenüber der präsentierten Ware soweit zurückgesetzt sein, daß der Kunde beim Zugriff
zur Ware nicht unter den Bildschirm tritt.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf ein
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Warenhalte- und -präsentationsvorrichtung;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf ein gegenüber dem Ausführungsbeispiel nach
Figur 1 abgewandeltes Ausführungsbeispiel; Fig. 3 eine Teilschnittansicht in Richtung
der Schnittlinie 111-111 in Figur 1; Fig. 4 eine schematische Ansicht von oben in
Richtung der Pfeile IV-IV in Figur 3; und
Fig. 5 ein schematisches
Blockschaltbild einer in der Vorrichtung gemäß den Figuren 1, 3 und 4 integrierten
Abtasteinrichtung als Bestandteil einer Anordnung zur Erfassung und Uberwachung
des Warenbestands.
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Die in Figur 1 perspektivisch dargestellte Ausführungsform der Warenhalte-
und -präsentationsvorrichtung ist als Regal 1 mit mehreren, zwischen seitlichen
Trägerwänden 10 in gestuften Höhen angeordneten Fachböden lla, lib und llc ausgebildet.
Der Lagerraum zwischen den Fachböden ist jeweils durch frontseitige Öffnungen 12
zugreifbar. Das Zugreifen zu den Gefachen im Regal 1 ist dadurch bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel erleichtert, daß die Fachböden von oben nach unten gestuft zunehmende
Tiefen haben, die Frontkanten der Bodenwände lla, llb und llc also von unten nach
oben gestuft zurückgesetzt sind.
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Auf jeder Bodenwand lla, llb und llc sind mehrere parallele Führungsleisten
13 angeordnet, die sich parallel zu den seitlichen Trägerwänden 10 von der Rückseite
bis zur Vorderkante des zugehörigen Fachbodens erstrecken. Zwei benachbarte Führungsleisten
13 bzw. eine Führungsleiste und eine dieser benachbarte Seitenwand 10 bilden die
seitlichen Begrenzungen von jeweils einer Aufnahmerinne 14, in der Waren- oder Verpackungseinheiten
2 in einer Reihe hintereinander ausgerichtet angeordnet werden können.
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Die Aufnahmerinnen 14 verlaufen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
von der Rückseite zur frontseitigen Entnahmeöffnung 12 hin abfallend,so daß die
in jeder Aufnahmerinne 14 auf der Bodenwand lla, 11b bzw. llc aufruhenden Verpackungseinheiten
in Art einer Schütte oder Rutsche unter Schwerkrafteinfluß zur Frontkante jedes
Fachbodens gedrängt werden. Das NachsChieben der Waren- oder Verpackungseinheiten
2 zur Frontseite des Regals 1 hin wird durch eine besondere Belastungsvorrichtung
15 (Figuren 3, 4) verstärkt oder bewirkt, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
in Form eines zylindrischen Rollkörpers ausgebildet ist.
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Dieser Rollkörper 15 hat eine axiale Länge, die etwas kleiner als
die Weite der Aufnahmerinne 14 ist, und kann auf der geneigten Bodenwand 11 in Neigungsrichtung
abrollen, wobei er unter Schwerkrafteinfluß gegen die Rückseite der in der Reihe
hintersten Waren- oder Verpackungseinheit 2h drückt. Die dadurch in gegenseitiger
Anlage gehaltenen Verpackungs- bzw. Wareneinheiten 2 werden gegen eine jede Aufnahmerinne
14 an der Frontseite begrenzende Anschlagswand oder Anlagefläche 16 gedrängt, so
daß die Waren- bzw. Verpackungseinheiten mehrerer nebeneinandergelegener Aufnahmerinnen
14 unmittelbar hinter der Frontkante der zugehörigen Bodenwand 11 in einer Ebene
gehalten werden. Es ergibt sich auf diese Weise ein geschlossenes Bild der im Regal
1 präsentierten Ware, das durch Warenentnahmen aus den verschiedenen Aufnahmerinnen
14 nicht gestört wird, da die entnommene Packung oder Wareneinheit durch Nachrücken
der nächst hinteren Wareneinheit stets wieder ersetzt wird.
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Dieser Vorgang erfolgt unter Einfluß der Belastungsvorrichtung 15
selbsttätig und ohne Einflußnahme des Verkaufspersonals.
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Anstelle der zylindrischen Belastungsvorrichtung 15 kann auch ein
sphärischer oder tonnenförmiger Rollkörper verwendet werden, der ebenfalls auf der
Oberseite der Bodenwand oder Bodenschiene 11 abrollt. Statt eines Rollkörpers kann
als Belastungsvorrichtung auch eine Druckfederanordnung vorgesehen sein, die unter
Abstützung an einem regalfesten Bauteil beispielsweise über einen Druckbalken gegen
die Rückseite der in der Reihe hintersten Waren- bzw. Verpackungseinheiten drückt
und diese zum Nachrücken und Aufschließen über die anderen Einheiten 2 gegen den
Anschlag 16 drängt.
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Wie in den schematischen Teildarstellungen gemäß den Figuren 3 und
4 zu erkennen ist, schließt sich an die auf dem Fachboden 11b gebildeten Aufnahmerinnen
14 jeweils über einen
Übergabekrümmer 20 ein Aufnahmeschacht 21
an, in den ein Stapel von Verpackungs- oder Warenhinheiten von oben einsetzbar ist.
Mit den im Vorratsschacht 21.gestapelten Waren- bzw. Verpackungseinheiten 2 karin
die Reihe in der Aufnahmerinne 14 laufend aufgefüllt werden bzw. die Kapazität jeder
Aufnahmerinne 14 entsprechend vergrößert werden. Bei gefülltem Vorratsschacht 21
wird eine als Rollkörper ausgebildete Belastungsvorrichtung 15 dem Stapel von oben
aufgelegt und sorgt dafür, daß die Verpackungs- oder Wareneinheiten 2 aus dem Vorratsschacht
21 durch den Übergabekrümmer 20 laufend in die zugehörige Aufnahmerinne nachgeschoben
werden0 Die Anschläge 16 können entsprechend der Darstellung in den Figuren 1, 3
und 4 von den Führungsleisten 13 aus seitlich in die Aufnahmerinne 14 vorspringende
Nasen oder von der Bodenwand 11 nach oben vorstehende Leisten sein. Als Anschläge
können auch durchsichtige Kunststoff- oder Glasscheiben dienen, die von oben in
seitliche Führungsnuten einschiebbar sind.
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Die Weite der Aufnahmerinnen 14 ist auf die Breite der in ihnen aufzunehmenden
Verpackungs- oder Wareneinheiten 2 abgestimmt, damit letztere in der Aufnahmerinne
mit geringem seitlichen Spiel Aufnahme finden und von den Führungsleisten in einer
Reihe gegenseitig ausgerichtet gehalten werden. Zur Anpassung an die Breite der
Waren-bzw. Verpackungseinheiten 2 können die Führungsschienen 13 seitlich versetzbar
oder verschiebbar an der Bodenwand 11 angebracht sein. Beispielsweise können an
der Unterkante jeder Führungsleiste 13 geeignete Befestigungszapfen angeordnet sein,
die in Lochleisten in der Bodenwand 11 einsteckbar sind. Bei geeigneter rasterförmiger
Anordnung der Lochleisten können die Führungsleisten 13 umgesteckt werden.
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Das in Figur 1 dargestellte Verkaufs- und Präsentationsregal 1 ist
oben durch ein DeckWand oder eine Haube 17
abgeschlossen, die mit
Abstand über dem oberen Fachboden llc angeordnet ist. Der Deckwand oder Haube 17
ist ein Projektions- oder Fernsehempfangsgerät 18 aufgesetzt, das der Präsentation
oder Gebrauchsanleitung der im Regal 1 angebotenen Waren dienen kann. Der Bildschirm
19 ist wegen der hochbauenden Ausführung des Regals 1 leicht nach unten geneigt
und ermöglicht dadurch selbst bei hohen Regalen eine ergonomische Bildbetrachtung
sowohl für nahe am Regal stehende Kunden als auch aus größerer Entfernung.
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Wesentlich ist, daß der Bildschirm 19 auch bei geneigter Anordnung
gegenüber der vordersten Kante (Fachboden lla) des Regals 1 zurückgesetzt ist, da
ein potentieller Käufer ungern unter einen in Betrieb befindlichen Bildschirm tritt.
Aufgrund dieser Anordnung können dem Kunden die erforderlichen Informationen zu
der und über die Ware im Verkaufsregal 1 ohne Aufbau einer psychologischen Barriere
vermittelt werden, die dem Kaufinteresse, also dem Zugreifen zu den im Regal 1 angebotenen
Waren entgegen stände. Durch eine zwischen der Bodenwand des Geräts 18 und der Deckwand
oder Haube 17 des Regals wirksame Verstellvorrichtung kann die Neigung des Bildschirms
19 gegebenenfalls verändert werden. In einer alternativen Ausführungsform ist das
Bildgerät 18 bei einer aufgrund der Regalhöhe vorgegebenen Bildschirmneigung mit
der Deckwand bzw.
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Haube 17 integriert.
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In Figur 2 ist eine alternative Warenhalte- und -präsentationsvorrichtung
in Form einer von zwei entgegengesetzten Seiten zugreifbaren Verkaufstheke 1' mit
mehreren treppenartig angeordneten Fachböden 11 gezeigt. In Figur 2 ist auch zu
erkennen, daß die jeweils in Aufnahmerinnen 14 angeordneten Verpackungseinheiten
2 zur Frontseite hin übersichtlich und ordentlich nebeneinander ausgerichtet sind,
da sie durch die Belastungsvorrichtung gegen die frontseitigen Anschläge 16 gedrängt
werden. Aufgrund der Hintereinanderanordnung der einzelnen Verpackungseinheiten
2
werden diese auch etwa in Vertikalstellung gehalten, wobei die Reihe jeweils um
einen der Dicke der Verpackungseinheit entsprechenden Schritt vorrückt, wenn eine
der Verpackungseinheiten 2 aus der Aufnahmerinne entnommen wird.
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Bei dem in Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind auf einer
Deckwand 17 zwei Bildschirmgeräte 18 angeordnet, wobei ein Bildschirm 19 zur einen
Verkaufsthekenfrontseite und der Bildschirm des anderen Geräts zur anderen Thekenfrontseite
weist. Wegen der relativ niedrigen Bauhöhe der Verkaufstheke 1' gemäß Fig. 2 haben
die Bildschirme 19 der beiden Geräten 18 eine im wesentlichen vertikale Anordnung.
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Jede Aufnahmerinne 14 der in den Figuren 3 und 4 schematisch dargestellten
Warenhalte- und -präsentationsvorrichtung 1 ins£ eine den Bestand an in der Aufnahmerinne
14 enthaltenen Waren- bzw. Verpackungseinheiten 2 bestimmende besondere Abtasteinrichtung
zugeordnet. Die Abtasteinrichtung weist im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei
an der Bodenwand llb befestigte, zu den Führungsleisten 13 parallel verlaufende
Kontakt- und Leiterbahnen 22 und 23, die über die als Rollkörper aus leitendem Material
ausgebildete Belastungsvorrichtung 15 miteinander verbunden sind. Die Kontaktbahn
22 oder beide parallel verlaufende Bahnen 22 und 23 ln jeder-Aufnahmerinne 14 sind
als Widerstandsbahnen ausgebildet. An den den Anschlägen 16 benachbarten Enden der
beiden Kontakt- bzw. Leiterbahnen 22 und 23 wird Strom eingespeist. Der Spannungsabfall
zwischen den beiden Kontakt- bzw. Leiterbahnenenden ist von der wirksamen Bahnlänge
bis zur Abgriffstelle durch die leitende Rolle 15 abhängig und kann daher in einem
Auswertegerät als Maß für die Tiefe des Warenstapels bzw. den Warenbestand in der
zugehörigen Aufnahmerinne 14 verwendet werden. Bei dieser Ausbildung wirkt daher
die aus leitendem Material bestehende Rolle 15 als Schleifer eines veränderlichen
Widerstandes.
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Die Leiter- und Kontaktbahnen 22 und 23 müssen zur Sicherstellung
eines geeigneten elektrischen Kontakts mit dem Rollkörper 15 gegenüber der Oberseite
der Bodenwand llb um ein gewisses Maß vorstehen. In alternativer Ausbildung kann
auf die Bodenwand llb verzichtet werden und stattdessen schienenförmige Leiter-
bzw. Kontaktbahnen als Stützflächen für die Wareneinheiten 2 und den Rollkörper
15 verwendet werden. Die Schienen müssen bei geeigneter mechanischer Stabilität
an Festpunkten des Regals wenigstens im Bereich ihrer beiden äußeren Enden verankert
werden.
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Anstelle der Leiter- bzw. Kontaktbahnen 22 bzw. 23 kann entsprechend
der Darstellung in Figur 4 auch eine Einzelkontaktanordnung 24 aus einer Reihe von
in relativ engem gegenseitigen Abstand parallel zur Führungsleiste 13 angeordneten
Einzelkontakten und einer parallelen Leiter-oder Kontaktbahn verwendet werden, wobei
die Einzelkontakte der Kontaktanordnung jeweils bei Kontakt mit der leitenden Mantelfläche
des Rollkörpers 15 ein im Auswertegerät auswertbares elektrisches Signal differenziert
nach der Istlage des Rollkörpers 15 erzeugt.
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In Figur 5 ist die elektrische Anordnung der zuvor beschriebenen
Abtasteinrichtung und deren Zuordnung zum Auswertegerät, einem Warenbestandszähler
und einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung anhand eines Blockschaltbildes
gezeigt.
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Die Abtasteinrichtung besteht dabei aus einer Widerstandsbahn 22
und einer zu dieser parallel verlaufenden Leiterbahn 23, die an einem Ende miteinander
verbunden bzw.
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kurzgeschlossen sind und am entgegengesetzten Ende aus einer Spannungsquelle
25 eingespeist werden-. Zur Abtasteinrichtung 26 gehört neben den Widerstands- und
Leiterbahnen
22, 23 auch der elektrisch als Schleifer wirkende
Rollkörper 15 dessen Lage in Bezug auf die Widerstandsbahn 22 gemessen und ausgewertet
wird. Parallel zu den Einspeisungspunkten der Auswerteeinrichtung 26 sind die Eingangsklemmen
eines Auswertegeräts 27 geschaltet. Das Auswertegerät hat einen hochohmigen Eingang
und mißt die über die Widerstandsbahn 22 bis zum Abgriff 15 abfallende Spannung.
Im Auswertegerät 27 ist eine Schwellwertschaltung vorgesehen, die den Uber eine
BCD-Logik 28 an das Auswertegerät 27 angeschalteten Bes tandszähl er auf Null setzt,
wenn der Meßstromkreis in der vorderen Endstellung (gestrichelte Lage des Schleifers
15) des Rollkörpers im wesentlichen kurzgeschlossen ist. In allen übrigen Zwischenstellungen
des Schleifers 15 entwickelt das Auswertegerät ein digitales Ausgangssignal, das
ein Maß für die Lage des Rollkörpers und damit für den Warenbestand in der Aufnahmerinne
14 ist. Dieses digitale Signal wird im Bestandszähler gezählt. Mit der BCD-Logik
28 oder dem Bestandszähler 29 ist eine Uhr 30 gekoppelt, die jede Zählerstandsänderung,
d.h.
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jede Warenentnahme, einer Datenverarbeitungs- bzw. erfassungsanlage
31 mitteilt. Ebenso kann die zugehörige Registrierkasse 32 mit einer Uhr oder einem
anderen Zeitgeber gekoppelt sein, um den jeweiligen Umsatz noch den Echtzeiten zuzuordnen
und gegebenenfalls mit den einzelnen Warenentnahmen zeitlich zu koordinieren. Auf
diese Weise läßt sich eine bessere Übersicht über Warenentnahme und -verkauf, Verkaufsschwerpunkt
und eventuelle bevor zugute Diebstahlzeiten erzielen.
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Anstelle der elektrischen Abtastung mit Hilfe der von einem Rollkörper
o.dgl. überfahrenen Kontakt- und Leiterbahnen können auch in Längsrichtung jeder
Rinne 14 verteilt angeordnet Lichtdetektoren oder magnetische Detektoren verwendet
werden. Nach einer geeigneten Signalwandlung in einem Auswertegerät kann ein Bestandszähler
29 entsprechend dem Warenbestand angesteuert und in der anhand der Fig. 5 beschriebenen
Weise einem Datenverarbei tungs system zugeordnet werden.
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