DE3114717C2 - Unterspannungsauslöser für einen Leitungsschutzschalter - Google Patents
Unterspannungsauslöser für einen LeitungsschutzschalterInfo
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Abstract
Der Unterspannungsauslöser besteht aus einer an die zu überwachende Spannung angeschlossenen Spule (9), die einen Tauchanker (8) enthält, der unter Wirkung einer Druckfeder (13) steht. Der Tauchanker greift an einem Auslöse hebel (7) an, der seinerseits bei Drehbewegung auf eine Kupplung (10) zu benachbarten Leitungsschutzschaltern einwirkt. Auf der Achse (2) des Auslösehebels ist zugleich ein Klinkenhebel (1), der bei Entklinkung von einer Klinke (2) den Auslösehebel in die Ausgangsstellung zurückführt und damit auch den Tauchanker in die Ausgangsstellung bringt. Die Entklinkung erfolgt über die vom Auslösehebel (7) betätigte Kupplung (10).
Description
- Die Erfindung betrifft einen Unterspannungsauslöser für einen Leitungsschutzschalter in einem seitlich an diesem angebrachten Gehäuse mit einer an die zu überwachende Spannung angeschlossenen Auslösespule, einem von deren Anker betätigbaren, einen Klinkenhebel beeinflussenden Auslösehebel, einem Rückstellelement für den Anker und einem mit Kupplungsmitteln zum Auslösemechanismus des Leitungsschutzschalters versehenen Verklinkungsmechanismus.
- Ein derartiger Unterspannungsauslöser ist aus der US-PS 32 56 407 bekannt. Aus dieser Druckschrift geht auch bereits hervor, den Anker eines Nullspannungsauslösers nach der Entklinkung durch Einwirkung auf den Auslösemagneten mechanisch in die Nähe der angezogenen Stellung zurückzuführen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das bekannte Unterspannungsauslöseprinzip an einen Schalter mit bekannter Schaltmechanik (DE-OS 29 38 858 oder DE-PS 11 92 730) anzupassen und im mechanischen Aufbau verhältnismäßig einfach und funktionssicher zu gestalten.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Unterspannungsauslöser der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 oder auch des Patentanspruches 2 gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstände der Unteransprüche.
- Anhand der Zeichnung sei die Erfindung an zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Fig. 1 zeigt einen Unterspannungsauslöser in eingeschalteter Stellung. In
- Fig. 2 ist ein Unterspannungsauslöser mit anderem Mechanismus ebenfalls eingeschaltet dargestellt, während
- Fig. 3 die Ausschaltstellung des Auslösers nach Fig. 2 wiedergibt.
- Der Unterspannungsauslöser nach Fig. 1 hat einen Mechanismus, der dem eines benachbarten nicht dargestellten Leitungsschutzschalters entspricht. Der Mechanismus besteht aus einem Klinkenhebel 1, der um eine gehäusefeste Achse 2 schwenkbar ist. Der Klinkenhebel wirkt mit einer V-förmigen Klinke 3 zusammen, die über eine Lasche 4 mit einem Bedienungsknebel 5 gelenkig in Verbindung steht. Der Bedienungsknebel 5 ist um eine gehäusefeste Achse 6 schwenkbar. Um die Achse 2 ist ferner ein Auslösehebel 7 schwenkbar, der mit einem Hebelarm 7 a, mit dem Tauchanker 8, einer Auslösespule 9 zusammenwirkt. Ein Rückstellhebelarm 7 b des Auslösehebels dient einer Nase 1 a des Klinkenhebels 1 als Angriffshebelarm, über eine Nase 7 c wirkt der Auslösehebel auf einen drehbaren Steg 10 ein. Der Steg ist um eine Achse 11 schwenkbar und hat eine Abwinklung 10 a, die mit einem Ansatz 3 a der Klinke 3 zusammenwirkt, während ein Mitnahmewinkel 10 b vom Auslösehebel beeinflußbar ist. Der Klinkenhebel 1 steht unter Wirkung einer Öffnungsfeder 12, die ihn im eingeschalteten Zustand des Mechanismus gegen eine Nase 3 b der Klinke 3 drückt. Der Tauchanker 8 der Auslösespule 9 steht unter Wirkung einer Feder 13, die sich in einer Bohrung 14 eines festen Kerns 15 der Auslösespule abstützt. Sie greift in eine Bohrung 16 des Tauchankers 8 ein, so daß der Tauchanker im angezogenen Zustand mit seiner Polfläche luftspaltfrei am Kern 15 anliegt.
- Die an die zu überwachende Spannung angeschlossene Auslösespule 9 hält den Tauchanker 8 mit seiner Polfläche an dem festen Kern 15 fest und spannt dabei die Druckfeder 16 solange die angelegte Spannung den vorgeschriebenen Wert aufweist. Bei Unterspannung reicht die magnetische Haltekraft nicht aus, so daß die gespannte Feder 16 den Tauchanker gegen den Hebelarm 7 a des Auslösehebels drückt und diesen im Gegenuhrzeigersinn bewegt. Der Auslösehebel schwenkt mit seiner Nase 7 c gegen den Mitnahmewinkel 10 b des Steges 10, der seinerseits mit seiner Abwinklung 10 a beim Schwenken im Uhrzeigersinn gegen den Ansatz 3 a der Klinke 3 drückt und diese vom Klinkenhebel 1 ausrastet. Unter Wirkung der Öffnungsfeder 12 schwenkt der Klinkenhebel in Richtung des eingezeichneten Pfeiles gegen den Hebelarm 7 b des Auslösehebels, der seinerseits mit seinem Hebelarm 7 a den Tauchanker 8 wieder in die Auslösespule hineinschiebt. Bei der Drehbewegung des Steges 10 werden zugleich benachbarte Leitungsschutzschalter ausgelöst. Reicht die magnetische Haltekraft nach Rückführung des Tauchankers 8 nicht aus, d. h. herrscht immer noch Unterspannung, so verhindert der durch die Druckfeder 13 wieder aus der Auslösespule herausgedrückte Tauchanker 8 eine Wiederverklinkung des Mechanismus beim Einschaltversuch.
- Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 und 3 sind Teile, die der Ausführung nach Fig. 1 entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen versehen. An den Bedienungsknebel 5 ist hierbei ein Bügel 17 angelenkt, der mit einem Klinkenhebel 18 zusammenwirkt. Ein um eine Achse 19 schwenkbarer Auslösehebel 20 wirkt mit einem Hebelarm 20 a auf den Bügel 17 ein. Auf der Achse 19 sitzt ferner ein Zwischenhebel 21, der einen Anschlag 21 a für den Tauchanker 8 bildet. An einem Hebelarm 20 b des Auslösehebels ist eine Aufnahme 20 c für nicht dargestellte Kupplungselemente zu benachbarten Leitungsschutzschaltern vorgesehen. Der Klinkenhebel steht unter Wirkung einer Feder 22, die sich an einem gehäusefesten Anschlag 23 abstützt und andererseits sowohl auf den Klinkenhebel wirkt als auch bei ausgeschwenktem Zustand desselben an einem Zapfen 21 b des Zwischenhebels angreift.
- Bei Unterspannung gelangt der Mechanismus von der Einschaltstellung nach Fig. 2 zu der Ausschaltstellung nach Fig. 3, indem der Tauchanker durch die Druckfeder 13 gegen den Ansatz 21 a des Zwischenhebels 21 bewegt wird. Der Zwischenhebel nimmt bei seiner Drehbewegung im Gegenuhrzeigersinn den Auslösehebel 20 mit, der seinerseits mit seinem Hebelarm 20 a den Bügel 17 von der Verklinkung mit dem Klinkenhebel 18 löst. Die durch Übertotpunktlage zwischen dem Bedienungsknebel 5 und dem Bügel 17 in Fig. 2 eingehaltene Stellung wird aufgehoben, wodurch der Bedienungsknebel im Uhrzeigersinn schwenkt und der Klinkenhebel unter Wirkung der Feder 22 eine Schwenkbewegung im Gegenuhrzeigersinn ausführt. Die Steuerkante 18 a kommt bei der Schwenkbewegung des Klinkenhebels 18 mit dem Zapfen 21 b des Zwischenhebels in Berührung, so daß der Zwischenhebel in die in Fig. 3 dargestellte Lage zurückgeschwenkt wird. Der Zwischenhebel nimmt mit seinem Ansatz 21 a den Tauchanker 8 mit und führt ihn ebenfalls in die Ausgangslage zurück. Hat die Spannung inzwischen den vorgeschriebenen Wert wieder erreicht, so wird der Tauchanker in der dargestellten Lage festgehalten. Herrscht jedoch noch Unterspannung, so überwiegt die Kraft der Druckfeder 13, d. h. der Tauchanker schwenkt den Zwischenhebel und damit den Auslösehebel im Gegenuhrzeigersinn, so daß beim Wiedereinschalten des Bedienungsknebels keine Verklinkung herbeigeführt werden kann.
- Die erfindungsgemäße Anordnung ist insofern besonders vorteilhaft als für den Unterspannungsauslöser Mechanismen verwendet werden, die denen der benachbarten Leitungsschutzschalter entsprechen. Es ist somit für den Unterspannungsauslöser bis auf wenige Teile keine Sonderkonstruktion erforderlich. Der Unterspannungsauslöser läßt sich in ein normales Gehäuse eines Leitungsschutzschalters einbauen und kann somit ohne Schwierigkeit mit dem Leitungsschutzschalter gekoppelt werden.
Claims (6)
1. Unterspannungsauslöser für einen Leitungsschutzschalter in einem seitlich an diesem angebrachten Gehäuse mit einer an die zu überwachende Spannung angeschlossenen Auslösespule, einem von deren Anker betätigbaren, einen Klinkenhebel beeinflussenden Auslösehebel, einem Rückstellelement für den Anker und einem mit Kupplungsmitteln zum Auslösemechanismus des Leitungsschutzschalters versehenen Verklinkungsmechanismus, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Verklinkungsmechanismus, bei dem ein Bedienungsknebel (5) über eine Lasche (4) mit einer Klinke (3) in Verbindung steht, die ihrerseits mit einem Schenkel zur Arretierung (Verklinkungsnase 3 b) des unter Federspannung stehenden Klinkenhebels (1) dient, die Klinke (3) in Entarretierungsrichtung durch einen das Kupplungsmittel bildenden, vom Auslösehebel (7) verschwenkbaren Steg (10) beeinflußbar ist und daß nach einer Entklinkung der Auslösehebel (7) durch den auf gleicher Achse (2) angeordneten Klinkenhebel (1) zusammen mit einem Tauchanker (8) der Auslösespule (9) selbsttätig in die Ausgangsstellung zurückgeführt sind (Fig. 1).
2. Unterspannungsauslöser für einen Leitungsschutzschalter in einem seitlich an diesem angebrachten Gehäuse mit einer an die zu überwachende Spannung angeschlossenen Auslösespule, einem von deren Anker betätigbaren, einen Klinkenhebel beeinflussenden Auslösehebel, einem Rückstellelement für den Anker und einem mit Kupplungsmitteln zum Auslösemechanismus des Leitungsschutzschalters versehenen Verklinkungsmechanismus, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Verklinkungsmechanismus, bei dem ein Bedienungsknebel (5) über einen angelenkten Bügel (17) mit dem unter Wirkung einer Feder (22) stehenden Klinkenhebel (18) in Übertotpunktlage verrastbar und der Bügel (17) durch den gesondert gelagerten Auslösehebel (20) entklinkbar ist, ein zusammen mit dem selbst die Kupplungsmittel aufweisenden Auslösehebel (20) auf gleicher Achse (19) angeordneter Zwischenhebel (21) durch den Tauchanker ( 8) der Auslösespule (9) auslenkbar und durch den Klinkenhebel (18) zwecks selbsttätiger Rückstellung des Tauchankers (8) rückschwenkbar ist, während der Klinkenhebel (18) am Auslösehebel (20) zur Weiterschwenkung in Auslöserichtung angreift (Fig. 2 und Fig. 3).
3. Unterspannungsauslöser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (10) über einen Mitnahmewinkel (10 b) durch eine Nase (7 c) des Auslösehebels (7) verschwenkbar ist und der Auslösehebel (7) einen Rückstellhebelarm (7 b) zum Angriff des Klinkenhebels (1) aufweist (Fig. 1).
4. Unterspannungsauslöser nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (22) des Klinkenhebels (18) bei dessen Schwenkbewegung nach Erreichen einer vorbestimmten Schwenkstellung mit einem abgewinkelten Federende (22 a) am Auslösehebel (20) angreift (Fig. 3).
5. Unterspannungsauslöser nach Anspruch 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Klinkenhebel (18) bei seiner Ausschaltschwenkbewegung mit einer Steuerkante (18a) an einem Zapfen (21 b) des Zwischenhebels (21) angreift (Fig. 3).
6. Unterspannungsauslöser nach einem der Ansprüche 2, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß in der Auslösespule (9) der Tauchanker (8) etwa die halbe Länge einnimmt, unter Wirkung einer in einem festen Kern (15) der Auslösespule (9) eingreifenden Druckfeder (13) steht und über den Zwischenhebel (21) am Auslösehebel (20) angreift (Fig. 2, Fig. 3).
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