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Die Erfindung bezieht sich auf eine Rolladenlamelle aus einem Hohlprofilstab, der an seinem oberen Längsrand eine hakenförmige Leiste und an seinem unteren Längsrand einen Aufnahmeraum für die hakenförmige Leiste einer benachbarten Rolladenlamelle aufweist, mit einem bandartigen Element im Innern des Hohlprofilstabes, das mit einer Infrarotstrahlen nach innen reflektierenden Fläche versehen ist.
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Eine derartige Rolladenlamelle ist durch das DE-GM 71 01 161 bekannt. Das bandartige Element ist im Innern des Hohlprofilstabes zwar gegen mechanische Beschädigungen geschützt, dieser Hohlprofilstab weist jedoch in dem das bandartige Element aufnehmenden Raum keine aussteifenden längsverlaufenden Rippen auf, so daß dieser Stab für gebräuchliche Rolladenbreiten nicht die erforderliche mechanische Stabilität hat.
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Durch das deutsche Gebrauchsmuster ist es zwar bekannt, in den Hohlräumen der Rolladenlamellen zur Erhöhung der Steifigkeit längsverlaufende Rippen vorzusehen, doch ist entweder das gegen mechanische Beschädigungen empfindliche bandartige Element auf einer der Außenseiten der Lamelle angeordnet oder sind die Rippen nur an einer der Hohlkammerwände vorgesehen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einer Rolladenlamelle der bekannten Art bei beschädigungsfreier Anordnung eines Infrarotstrahlen reflektierenden Elements die Steifigkeit der Lamelle zu erhöhen.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß in dem Hohlprofilstab an sich bekannte längsverlaufende Rippen angeordnet sind, die in Längsschlitzen das bandartige Element halten, daß an der Außenseite des Aufnahmeraums eine schmale Kammer vorgesehen ist, in der ein zweites bandartiges Element mit einer Infrarotstrahlen reflektierenden Fläche hochkant angeordnet ist, und daß die bandartigen Elemente gemeinsam die Höhe der Hohlräume in der Rolladenlamelle überspannen. Dadurch sind vorteilhaft beide bandartigen Elemente in jeder Rolladenlamelle geschützt untergebracht, so daß keine Gefahr einer mechanischen Beschädigung, einer Verschmutzung, oder Korrosion ihrer empfindlichen Flächen besteht. Durch die längsverlaufenden Rippen wird ferner die erforderliche Steifigkeit der Rolladenlamelle gewährleistet und im herabgelassenen Zustand des Rolladens wird eine geschlossene Infrarotstrahlen reflektierende Fläche erreicht.
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Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor. So wird die Halterung des ersten bandartigen Elements innerhalb der Rolladenlamelle weiter verbessert, wenn die Längsränder des ersten bandartigen Elements in Nuten gehalten sind.
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Für den gleichen Zweck kann alternativ das erste bandartige Element im Bereich der Längsränder in Querrichtung abgewinkelt und mit diesen abgewinkelten Teilen in der Hohlkammer seitlich fixiert abgestützt sein.
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Wenn nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die bandartigen Elemente an ihrer nach außen zeigenden Seite eine Wärmestrahlen absorbierende Fläche aufweisen, wird vorteilhaft von außen kommende Wärme absorbiert, welche die bandartigen Elemente erwärmt und zugleich auch die Luft in den Hohlkammern der Rolladenlamelle, wobei die Wärme in Richtung Fenster abgegeben wird.
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Zweckmäßig sind die bandartigen Elemente an ihrer nach außen zeigenden Seite mit einer Wärmestrahlen absorbierenden, schwarzen, matten Farbschicht überzogen.
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Wenn nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung die bandartigen Elemente aus Kunststoff bestehen, der schwarz eingefärbt ist, und die Wärmestrahlen absorbierende Fläche durch mechanische und/oder chemische Behandlung matt gemacht ist, kann vorteilhaft eine Beschichtung mit schwarzer matter Farbe entfallen.
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Die Erfindung wird anschließend anhand der Zeichnung zweier Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigt
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Fig. 1 eine Schnittansicht von einem Teil einer Rolladenlamelle, in deren Hohlkammern zwei bandartige Elemente entsprechend einer ersten Ausführungsform eingebaut sind und
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Fig. 2 eine weitere Schnittansicht von einem Teil einer Rolladenlamelle, in deren Hohlkammern zwei bandartige Elemente entsprechend einer zweiten Ausführungsform eingesetzt sind.
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In den Fig. 1 und 2 sind Teile von Rolladenlamellen 10 gezeigt. Zahlreiche derartige Rolladenlamellen 10 bilden, gelenkig miteinander verbunden einen Rolladenpanzer. Diese Rolladenlamellen 10 werden im Extrusionsverfahren hergestellt und bestehen regelmäßig aus Polyvinylchlorid. Die Erfindung ist jedoch auch für Rolladenlamellen geeignet, welche sich aus metallischen Teilen und Kunststoffteilen zusammensetzen, wobei man in solchen Fällen von einer thermischen Trennung (durch die Kunststoffteile) spricht.
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Die Rolladenlamellen 10 bestehen im einzelnen aus einem Hohlprofilstab, welcher zwei geringfügig gekrümmte Seitenwände 11 und 12 enthält, die in ein oberes Wandungsteil 13 übergehen, an dem eine hakenförmige Leiste 14 angeformt ist. An der Unterseite der Rolladenlamelle10 ist ein Längsschlitz 15 vorgesehen, der in einen Aufnahmeraum 16 für die hakenförmige Leiste 14 der nächstfolgenden Rolladenlamelle mündet. Mit anderen Worten, durch die hakenförmigen Leisten 14, welche jeweils in die Aufnahmeräume 16 benachbarter Rolladenlamellen 10 eingesetzt sind, sind die Rolladenlamellen untereinander gelenkig verbunden. Die Hohlkammer der Rolladenlamelle 10 enthält ferner drei vertikal beabstandete längsverlaufende Rippen 17, 18 und 19 sowie neben dem Aufnahmeraum 16 für eine hakenförmige Leiste 14 eine schmale, lediglich an den Stirnseiten offene Kammer 20.
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Die Rippen 17 und 18 sind mittig mit Längsschlitzen 21 versehen, und an den Innenseiten der Rippe 19 und des oberen Wandungsteils 13 sind jeweils zwei längsverlaufende Stege 22 geringer Höhe angeformt, die eine Nut 23 bilden.
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Ein dünnwandiges erstes bandartiges Element 24 aus z. B. Aluminium, dessen Länge etwa der Länge der Rolladenlamelle 10 entspricht, erstreckt sich hochkant durch die Längsschlitze 21 der Rippen 17, 18 und stützt sich mit seinen Längsrändern in den Nuten 23 am oberen Wandungsteil 13 bzw. an der Rippe 19 ab. Gegenüber jeder Seite des bandartigen Elements 24 sind dadurch Hohlräume zur Ausbildung von Luftpolstern vorhanden. Das bandartige Element 24 ist an seiner bei herabgelassenem Rolladen nach innen (gegen das nicht gezeigte Fenster) gerichteten Seite poliert, um eine Infrarotstrahlen reflektierende Fläche 25 auszubilden. Diese polierte Seite des bandartigen Elements 24 wird noch vorzugsweise mit einer Schutzschicht versehen. An der gegenüberliegenden nach außen zeigenden Seite kann das bandartige Element 24 mit einer Wärmestrahlen absorbierenden schwarzen matten Farbschicht 26 überzogen sein, die in den Figuren durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist.
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In der schmalen Kammer 20 der Rolladenlamelle 10 ist ein zweites bandartiges Element 24&min; hochkant angeordnet, dessen Länge gleichfalls etwa derjenigen der Rolladenlamelle 10 entspricht. Seine Höhe ist etwa gleich derjenigen der Kammer 20. Auch dieses zweite dünnwandige bandartige Element 24&min; besteht z. B. aus Aluminium und weist eine nach innen gerichtete polierte Seite zur Bildung einer Infrarotstrahlen reflektierenden Fläche 25&min; auf und kann ebenfalls an der gegenüberliegenden, nach außen zeigenden Seite eine Wärmestrahlen absorbierende schwarze matte Farbschicht 26&min; haben. Wie aus Fig. 1 hervorgeht, überspannen die zwei bandartigen Elemente 24 und 24&min; gemeinsam im wesentlichen die Höhe der Hohlräume der Rolladenlamelle 10. Ein aus solchen Rolladenlamellen 10 bestehender Rolladen bildet in herabgelassenem Zustand vor dem jeweiligen Fenster eine im wesentlichen geschlossene, Infrarotstrahlen reflektierende Fläche. Gleichfalls kann eine im wesentlichen geschlossene, Wärmestrahlen absorbierende Fläche vorhanden sein. Die erstere ist nach innen und letztere nach außen gerichtet. Dadurch werden die Wärmeverluste im Rolladen-Fensterbereich gegenüber dem Stand der Technik ganz erheblich verringert.
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Die Rolladenlamelle 10 des Ausführungsbeispiels nach Fig. 2 entspricht praktisch derjenigen in Fig. 1, es fehlen lediglich die längsverlaufenden Stege 22 und folglich die Nut 23. Gleiche Teile sind daher auch mit den gleichen Bezugszahlen gekennzeichnet.
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Durch die Längsschlitze 21, die auch in diesem Fall mittig in den Rippen 17 und 18 angeordnet sind, erstreckt sich gleichfalls hochkant ein dünnwandiges erstes bandartiges Element 240 aus z. B. Aluminium, dessen Länge etwa derjenigen der Rolladenlamelle 10 entspricht. Die bei herabgelassenem Rolladen nach innen (gegen das nicht gezeigte Fenster) gerichtete Seite des bandartigen Elements 240 ist poliert und vorzugsweise mit einer Schutzschicht überzogen, um die Infrarotstrahlen reflektierende Fläche 25 auszubilden, während die gegenüberliegende Seite mit einer Wärmestrahlen absorbierenden schwarzen matten Farbschicht 26 überzogen sein kann. Das bandartige Element 240 ist durch Falten oder Rollen an seinen Längsrändern abgewinkelt und stützt sich mit den abgewinkelten Teilen 27 bzw. 28 an der Innenseite des oberen Wandungsteils 13 bzw. der Rippe 19 ab. Auf diese Weise ist das bandartige Element 240 vertikal in der Hohlkammer der Rolladenlamelle 10 fixiert. Seine seitliche Fixierung erfolgt im Randbereich gleichfalls durch die abgewinkelten Teile 27 bzw. 28 sowie im mittleren Bereich durch die Längsschlitze 21 in den Rippen 17, 18.
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In der schmalen Kammer 20 ist ein zweites bandartiges Element 24&min; entsprechend Fig. 1 angeordnet. Auch in diesem Fall überspannen die zwei bandartigen Elemente 240 und 24&min; gemeinsam die Höhe der Hohlkammern der Rolladenlamelle 10 und man erhält bei einem aus solchen Rolladenlamellen 10 zusammengesetzten Rolladen in dessen herabgelassenem Zustand die gleiche wärmedämmende Wirkung gegenüber einem Fenster wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1.
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Der Einbau der bandartigen dünnwandigen Elemente 24, 240 bzw. 24&min; in die Rolladenlamellen 10 erfolgt einfach dadurch, daß man die Elemente von einer Stirnseite der Lamelle aus in die Längsschlitze 21 bzw. in die Kammer 20 einschiebt, bis die Enden der Elemente etwa mit denjenigen der Rolladenlamellen 10 fluchten. Alsdann können die äußeren Enden der Längsschlitze 21 bzw. der schmalen Kammer 20 ganz oder teilweise verschlossen werden.