DE3110917C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft die Verwendung eines photographischen
Aufnahmematerials gemäß Patentanspruch 1.
Es ist auf dem Gebiet der Herstellung lichtempfindlicher
Materialien allgemein bekannt, daß eine lichtempfindliche
photographische Emulsion oder ein lichtempfindliches Material,
das unmittelbar auf die Oberfläche eines aus
Kunststoff bestehenden Trägermaterials aufgebracht wird,
an dem Trägermaterial nicht ausreichend haftet, um für
die üblichen Verwendungen in der Photographie geeignet zu
sein. Daher wurde es üblich, zwischen dem Trägermaterial
und der photographischen Emulsion oder lichtempfindlichen
Schicht ein oder mehrere Substratschichten (auch Unterguß
genannt) anzubringen. Diese Probleme gelten auch für holographische
Anwendungen, da auch zu diesem Zweck lichtempfindliche
Materialien, die auf Kunststoff-Trägermaterialien
aufgebracht sind, verwendet werden. Es gibt manche
Probleme, die der Verwendung chemischer Substratschichten
auf photographischen und holographischen Kunststoffträgern
anhaften. Außer dem offensichtlichen Nachteil, daß ein
oder mehrere Substratschichten aufgebracht werden müssen,
ergeben sich Schwierigkeiten daraus, daß
- 1. die Substratschichten Kunststoffträgern verschiedener chemischer Zusammensetzung in spezifischer Weise angepaßt sein müssen,
- 2. die Substratschichten die Diffusion von Wasserdampf in die lichtempfindliche Schicht nicht verhindern und daher zur Stabilität erzeugter Aufnahmen und insbesondere eines Hologrammes nicht beitragen,
- 3. die Substratschicht körnig sein kann, was zu einem Rauschen durch Lichtstreuung während des Belichtens führt, und
- 4. die Substratschicht eine ungleichförmige Dicke haben kann, was bei Hologrammen zu Phasenfehlern im übertragenen Licht führt.
Die Erzeugung chemischer Substratschichten für photographische
Kunststoff-Trägermaterialien ist in einem
Buch von G. F. Duffin: "Photographic Emulsion Chemistry",
Focal Press Limited, London, 1966, behandelt. Eine Technik
zur chemischen Beschichtung von Polymethylmethacrylat
zur Verwendung als holographisches Trägermaterial mit
einer lichtempfindlichen Schicht aus Dichromat-Gelatine
ist der Gegenstand eines Aufsatzes von D. G. McCauley et
al in Applied Optics, Band 12 (1973), Seiten 232 bis 242.
Während die Substratschichten nach dem Stand der Technik
für normale photographische Trägermaterialien allgemein
geeignet sind, begrenzt ihre Körnigkeit und Ungleichförmigkeit
ihre Brauchbarkeit zur Herstellung holographischer
Trägermaterialien.
US-PS 38 64 132 beschreibt ein photographisches Aufnahmematerial,
das zwischen einem hydrophoben Träger und einer
hydrophilen Kolloidschicht eine Verbindungsschicht aus einem
anorganischen Oxid enthält. Diese Verbindungsschicht dient
zur besseren Haftung der hydrophilen Kolloidschicht auf dem
hydrophoben Träger und ist zwischen 10 und 1000, vorzugsweise
50 und 500 Å dick.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bekanntes photographisches
Aufnahmematerial zur Verwendung als holographisches
Aufnahmematerial so weiterzubilden, daß die Verbindungsschicht
gleichzeitig als Dampfsperre wirkt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des
Anspruchs 1 gelöst.
Die nach der Erfindung vorgesehene Schicht aus einem glasigen
Material haftet gut an der Oberfläche von hydrophoben
Trägermaterialien, insbesondere von Kunststoffen,
während die polaren Eigenschaften dieses Materials gleichzeitig
ein gutes Anhaften der hydrophilen lichtempfindlichen
Schicht gewährleisten. Eine solche Schicht hat keinerlei
körnige Struktur und kann auch mit großer Gleichförmigkeit
aufgebracht werden, so daß das Rauschen durch Lichtstreuung
und Phasenfehler vermieden werden. Dabei ist von weiterem
Vorteil, daß die Substratschicht als Dampfsperre
wirkt, die das Eindringen von Wasserdampf durch Diffusion
in die lichtempfindliche Schicht verhindert und dadurch
die Lebensdauer des Materials und insbesondere erzeugter
Hologramme bedeutend erhöht.
Die Anwendung eines Verfahrens zum Aufbringen der Substratschicht,
bei dem das Trägermaterial keiner dessen Erweichungstemperatur
erreichenden Temperatur ausgesetzt wurde,
gewährleistet, daß keine Materialfehler durch Verformen
des Trägermaterials eintreten. Ein einwandfreies Trägermaterial
ist ein Zeichen dafür, daß ein solches Verfahren
verwendet wurde.
Die Unteransprüche 2 bis 5 betreffen bevorzugte Ausgestaltungen
der erfindungsgemäßen Verwendung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird erfindungsgemäß
ein photographisches Aufnahmematerial bevorzugt verwendet,
bei dem das die Dampfsperrschicht bildende glasige Material
auf das Trägermaterial durch Elektronenstrahl-Verdampfung
oder plasmaunterstützte Abscheidung aufgebracht ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist bei
einem fertigentwickelten Hologramm die lichtempfindliche
Schicht noch mit einer nach dem Belichten und Entwickeln
aufgebrachten Schutzschicht von der Rückseite bedeckt, die
ebenfalls eine als Dampfsperre wirkende Schicht aus einem
glasigen optisch transparenten und polaren Material umfaßt.
Insbesondere kann
die Schutzschicht aus einem optisch transparenten Deckmaterial
bestehen, das mit einer Schicht des glasigen Materials
versehen und mit der lichtempfindlichen Schicht
über diese Schicht aus glasigem Material verbunden ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäß verwendetes
lichtempfindliches Material,
Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Hologramm gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 3 ein Diagramm, das die Wasserdurchlässigkeit von
drei Träger- und Beschichtungsmaterialien veranschaulicht.
Hologramme finden vielfältige Anwendung, einschließlich
in an Helmen befestigten Displays, wie sie in der US-PS
39 28 108 beschrieben sind, als Augenschutz-Reflektoren
für Laserstrahlen und zur Neuheiten-Darstellung, beispielsweise
hängender Schmuckstücke. Zur Herstellung eines Hologrammes
wird ein holographisches Aufnahmeelement, das eine
lichtempfindliche Schicht auf einem Trägermaterial umfaßt,
in der Weise behandelt, daß die lichtempfindliche Schicht
einem aktinischen Interferenzmuster ausgesetzt wird, um
in der lichtempfindlichen Schicht ein latentes Bild aufzuzeichnen.
Die lichtempfindliche Schicht wird dann entwickelt,
um das aufgezeichnete latente Bild zu erhalten,
und es wird die lichtempfindliche Schicht mit einer Schutzschicht
bedeckt. Mit "aktinischer Strahlung" wird eine
Strahlung bezeichnet, die auf die lichtempfindliche Schicht
eine Wirkung ausübt.
Das erfindungsgemäß verwendbare holographische Aufnahmematerial wird
nach einem Verfahren hergestellt, das darin besteht, daß
- (a) auf wenigstens einem Abschnitt eines hydrophoben Substrates eine Schicht aus einem glasigen, optisch transparenten, polaren Material erzeugt wird, das eine Feuchtigkeitssperre bildet, und zwar in einer solchen Weise, daß an dem Trägermaterial eine Temperatur erzeugt wird, die geringer ist als die Erweichungstemperatur, bei der sich das Trägermaterial verformt, und
- (b) daß eine Schicht aus einem hydrophilen, lichtempfindlichen Material auf wenigstens einem Abschnitt der Feuchtigkeitssperrschicht erzeugt wird.
Die hier benutzte Bezeichnung "hydrophile lichtempfindliche
Schicht" soll photographische und holographische
Emulsionen umfassen, die von hydrophilen organischen Kolloiden
als Emulsionsträger Gebrauch machen. Hydrophobe
Kunststoff-Trägermaterialien umfassen solche Stoffe wie
Celluloseacetat, Polystyrol, Polyester, Polymethylmethacrylat
und Polycarbonat.
Wie in der nicht maßstäblichen Fig. 1 gezeigt, die einen
Querschnitt durch ein holographisches Aufnahmeelement darstellt,
trägt ein hydrophobes Trägermaterial 10 eine
Feuchtigkeitssperrschicht 11, die ihrerseits eine lichtempfindliche
Schicht 12 trägt. Das beschichtete Trägermaterial
kann jede Form haben und beispielsweise eben, wie
in Fig. 1 dargestellt, sphärisch, zylindrisch oder asphärisch
sein. Auch Kombinationen dieser Formen sind möglich.
Das hydrophobe Substrat kann aus jedem optisch transparenten
Kunststoff bestehen, der für diese Zwecke geeignet
ist, beispielsweise aus Zelluloseacetat, Polystyrol, Polyester,
Polymethylmethacrylat und Polycarbonat sowie aus Copolymeren,
welche diese Polymeren enthalten.
Die Dicke des Trägermaterials ist nicht kritisch, außer
daß es dick genug sein muß, um angemessene Trageigenschaften
zu haben, d. h. daß es mechanisch starr oder stabil
sein muß, um die lichtempfindliche Schicht zu tragen, und
dünn genug, um im wesentlichen optisch durchlässig zu sein,
wie es unten beschrieben wird. Übliche Dicken liegen im
Bereich von 2,5 mm bis 6,5 mm.
Mit dem hier verwendeten Ausdruck "optisch transparent"
ist gemeint, daß das Material im wesentlichen für Strahlung
im sichtbaren und nahen Infrarot-Bereich durchlässig ist. Für alle
optisch transparenten Schichten zusammen soll die zur lichtempfindlichen
Schicht übertragene Strahlung wenigstens etwa
95 Prozent der Strahlung betragen, die auf die Oberfläche
der äußersten Schicht einfällt.
Die Feuchtigkeitssperrschicht zwischen dem hydrophoben
Trägermaterial und der hydrophilen lichtempfindlichen
Schicht besteht aus einem glasigen, optisch transparenten
und polaren Material. Das Material der Sperrschicht hat
eine glasige Struktur, ist also eine anorganische Substanz,
die, ohne zu kristallisieren, zu einem festen Zustand abgekühlt
worden ist. Die Polarität der Feuchtigkeitssperrschicht
sollte angemessen sein, um ein ausreichendes Anhaften
der lichtempfindlichen Schicht zu gewährleisten.
Da die polaren Eigenschaften der lichtempfindlichen Schicht
von einem Material zum anderen schwanken, muß das jeweilige
Material für die Feuchtigkeitssperrschicht so gewählt
werden, daß ein gutes Haften gewährleistet ist. In jedem
Fall sind jedoch einfache Versuche ausreichend, um ein
geeignetes Material auszuwählen. Die Feuchtigkeitssperrschicht
bildet eine Sperre gegen die Diffusion von Wasserdampf,
so daß während der Lebensdauer einer solchen Anordnung,
die typischerweise etwa drei bis fünf Jahre beträgt,
nicht mehr als 2×10-6 g H₂O/cm² übertragen werden.
Beispiele für solche Materialien umfassen Gläser,
die einen hohen Ausdehnungskoeffizienten von etwa 10-5/°C
haben. Beispiele für solche Gläser sind Silikat-, Alkalisilikat-,
Soda-Kalk-, Borosilikat- und Bleigläser und
solcher Gläser, welche diese Gläser als Hauptbestandteil
enthalten.
Die Dicke der Feuchtigkeitsschutzschicht (Dampfsperre)
ist als solche nicht kritisch, außer daß sie dick genug
sein muß, um die oben angegebene Schutzwirkung zu haben,
und nicht so dick sein darf, daß infolge von Wärmespannungen,
die sich aus unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten
der Materialien ergeben, Risse auftreten. Bei
einer Feuchtigkeitsschutzschicht aus Corningglas Nr. 7940
liegt eine geeignete Dicke zwischen 0,2 und 10 µm. Eine
Dicke von etwa 0,2 bis 1 µm ergibt einen angemessenen
Feuchtigkeitsschutz bei gleichzeitig minimalen Effekten,
die von Wärmespannungen herrühren, und wird deshalb bevorzugt.
Das die Feuchtigkeitssperre bildende Material wird auf
das hydrophobe Trägermaterial unter Anwendung eines Verfahrens
aufgebracht, das an dem Trägermaterial eine Temperatur
erzeugt, die unter dessen Erweichungstemperatur
liegt, bei der eine Verformung stattfindet. Beispiele
für solche Verfahren umfassen eine Elektronenstrahl-Verdampfung
und eine plasmaunterstützte Abscheidung. Diese
wohlbekannten Verfahren erzeugen wenig Wärme im Vergleich
zu anderen Verfahren, von denen eines das Zerstäuben ist,
bei dem gewöhnlich größere Wärmemengen erzeugt werden.
Es ist offensichtlich, daß Verfahren ungeeignet sind, die
ein Schmelzen des Trägermaterials zur Folge hätten. Dagegen
können Verfahren, bei denen Temperaturen erreicht werden,
die ausreichend sind, um das Trägermaterial bis zum
Erweichungspunkt zu erwärmen, einschließlich der oben erwähnten
Elektronenstrahl-Verdampfung und plasmaunterstützten
Abscheidung, solange angewendet werden, wie das
Kunststoff-Trägermaterial während der Abscheidung des die
Dampfsperre bildenden Materials nicht deformiert wird.
Die jeweils anzuwendenden Verfahrensparameter können im
Einzelfall leicht durch Versuche bestimmt werden.
Eine Schicht aus einem hydrophilen, lichtempfindlichen
Material wird wenigstens auf einem Abschnitt der Feuchtigkeits-
oder Dampfsperrschicht durch gutbekannte Verfahren
hergestellt, die nicht Gegenstand der Erfindung sind, siehe
z. B. Applied Optics, Band 12 (1973), Seiten 232 bis 242,
und Applied Optics, Band 8 (1969), Seiten 2346 bis 2348.
Die hydrophile, lichtempfindliche Schicht kann aus Emulsionen
bestehen, die hydrophile organische Kolloide als
Emulsionsträger verwenden, wie beispielsweise Dichromat-Gelatine,
eine photographische Silberhalid-Emulsion, eine
Diazo-Gelatine sowie auch andere lichtempfindliche Materialien
auf Gelatinebasis. Wie allgemein bekannt, liegt die
Dicke lichtempfindlicher Schichten im Bereich von etwa
1 bis 100 µm. Allgemein gilt, daß die Wirksamkeit der
Schicht bei der Lichtbeugung mit ihrer Dicke zunimmt,
während andererseits der Blickwinkel und die spektrale
Bandbreite umso größer sind, je dünner die Schicht ist.
Wie bekannt, liegt die Dicke lichtempfindlicher Schichten
für konventionelle Hologramme typischerweise im Bereich
von etwa 6 bis 20 µm.
Zur Herstellung eines Hologrammes wird das lichtempfindliche
Element weiter behandelt, indem die lichtempfindliche
Schicht entweder direkt oder durch das Trägermaterial 10
mit einem aktinischen Interferenzmuster belichtet wird, um
darin ein latentes Bild zu erzeugen. Das Interferenzmuster
kann durch ein streuendes Objekt, ein oder mehrere Punktlichtquellen
oder andere geeignete Quellen erzeugt werden,
die unter Anwendung bekannter Techniken die gewünschten
kohärenten Wellenfronten liefern. Die lichtempfindliche
Schicht wird dann auf bekannte Weise entwickelt, um das
aufgezeichnete latente Bild zu erhalten. Im Falle einer
lichtempfindlichen Schicht, die aus Dichromat-Gelatine
besteht, wird eine wäßrige Lösung mit anschließender Entwässerung
mittels Alkohol benutzt, um die lichtempfindliche
Schicht zu entwickeln.
Dann wird auf wenigstens einen Abschnitt der entwickelten
lichtempfindlichen Schicht eine Schutzschicht gebildet.
Die Schutzschicht enthält wiederum eine als Dampfsperre
wirkende Schicht, um die lichtempfindliche Schicht gegen
eine Beeinträchtigung infolge von eindringendem Wasserdampf
zu schützen. Das die Feuchtigkeitssperre bildende
Material kann eines der oben behandelten Materialien sein.
Da die Dicke der Dampfsperrschicht die Geschwindigkeit der
Diffusion von Wasserdampf bestimmt, haben vorzugsweise die
beiden Dampfsperrschichten im wesentliche die gleiche
Dicke.
Wie die ebenfalls nicht maßstäbliche Fig. 2 zeigt, kann
die Schutzschicht aus einem optisch transparenten Deckmaterial
13 bestehen, wie beispielsweise einem der oben erwähnten
Kunststoff-Trägermaterialien, das mit einer Schicht
14 des eine Feuchtigkeitssperre bildenden Materials bedeckt
ist, die dann ihrerseits an der lichtempfindlichen Schicht
mittels eines Klebemittels 15 befestigt ist, beispielsweise
mittels eines optischen Zementes oder Kittes. Manche
Zemente sind nicht geeignet, und zwar solche Zemente, die
an die lichtempfindliche Schicht Feuchtigkeit abgeben und
diese Schicht zum Quellen bringen. Es können jedoch einfache
Versuche ausgeführt werden, um die Brauchbarkeit
eines bestimmten Zementes zu bestimmen.
Obwohl nicht dargestellt, werden vorzugsweise auch die
Ränder der lichtempfindlichen Schicht 12 geschützt. Obwohl
diese Schicht schon dünn genug ist, so daß ein Eindiffundieren
von Wasserdampf nur minimale, nachteilige Wirkungen
hat, gebietet ein beabsichtigter Gebrauch über lange Zeiten
hinweg einen solchen zusätzlichen Schutz, insbesondere
bei Anwendungen wie an Helmen befestigten Displays, woselbst
solche minimalen nachteiligen Wirkungen den Gebrauch
unmöglich machen.
Um die Wirkung der Erfindung noch besser zu veranschaulichen,
wurde eine erfindungsgemäße Dampfsperrschicht aus
Siliciumdioxid mit einer Substratschicht aus Nitrozellulose
verglichen. Zu diesem Zweck wurden Träger aus Polymethylmathacrylat
mit einer 0,23prozentigen Lösung von Nitrozellulose
in 2 Methoxyethanol bei verschiedenen Verdünnungen
beschichtet. Die Substrate wurden bei 0% R.F. (relative
Feuchtigkeit) und 20% R.F. beschichtet. Es wurden
keine Unterschiede in der Schleierbildung beobachtet.
Es wurden die folgenden Resultate erzielt:
Natürlich ist die Dicke der Nitrozellulose-Substratschicht
kritisch. Wenn die Dicke der Substratschicht durch Verdünnung
der Beschichtungslösung abnimmt, nimmt der Schleier
oder die Lichtstreuung ab, während die Schichtablösung zunimmt.
Wie ersichtlich, werden die besten Substratschichten
durch Verwendung von Lösungen mit einer Verdünnung im Bereich
von 1 : 4 bis 1 : 8 erhalten.
Im Gegensatz dazu zeigten Polycarbonatträger, die mit SiO₂-Glas
durch Elektronenstrahl-Verdampfung beschichtet worden
waren, in einem Dickenbereich von 200 µm bis 10 µm keine
Lichtstreuung oder Lichtabsorption und auch kein Ablösen
nach 6 Stunden in einer Atmosphäre von 0% R.F.
Ein weiterer Versuch diente zur Bestimmung der Eigenschaften
der feuchtigkeitsbeständigen Beschichtungen. Zu diesem
Zweck wurden holographische Aufnahmeelemente mit der in
Fig. 1 dargestellten Struktur hergestellt, indem ein Polycarbonat-Träger
mit einer Schicht aus Schott-Glas Nr. 8329
in einer Dicke von 0,2 µm beschichtet wurde. Dichromat-Gelatine
mit einer Dicke von 20 µm diente als lichtempfindliche
Schicht.
Die Rate der Feuchtigkeits-Übertragung durch die Dampfsperrschicht
wurde durch Messen der Wellenlänge der maximalen
Reflexion an einem Lipmann-Gitter bestimmt, das in
der lichtempfindlichen Dichromat-Gelatineschicht aufgezeichnet
worden war. In dem Maße, wie Wasser durch das
Substrat und die Schutzschicht diffundiert, wird es von
der Dichromat-Gelatineschicht absorbiert, wodurch diese
Schicht quillt. Das Quellen vergrößert den Abstand zwischen
den Braggschen Ebenen in dem Lipmann-Gitter, was
eine Verschiebung der Wellenlänge maximaler Reflexion zur
Folge hat, die von dem Gitter gebrochen wird. Die Wasser-Übertragungsrate
kann dann durch eine Messung der Verschiebung
der reflektierten Wellenlängen quantitativ bestimmt
werden.
Das Diagramm nach Fig. 3 veranschaulicht das Feuchtigkeits-Sperrverhalten
von drei Träger- und Deckmaterialien
in Form der durchgelassenen Wassermenge pro Flächeneinheit
in Abhängigkeit von der Zeit in Tagen. Es wurden
Polycarbonat-Träger mit Schott-Glas Nr. 8329 durch Elektronenstrahl-Verdampfung
beschichtet. Die Kurve 31 in
Fig. 3 veranschaulicht das Verhalten des festen Glases
und der beschichteten Polycarbonat-Träger. Es gab dabei
keine erkennbaren Unterschiede. Dagegen veranschaulicht
die Kurve 30 das Verhalten von unbeschichteten Polycarbonat-Trägern
zum Vergleich. Wie Fig. 3 zeigt, waren das feste
Glas und der beschichtete Polycarbonat-Träger im wesentlichen
stabil, während der unbeschichtete Polycarbonat-Träger
die Feuchtigkeit schnell übertrug. Tatsächlich
hatte nach etwa drei Tagen den unbeschichteten Polycarbonat-Träger
eine ausreichende Menge Feuchtigkeit durchdrungen,
um das Lipmann-Gitter zur Verwendung mit einer
Lichtquelle ungeeignet zu machen, deren Licht auf ein
schmales Wellenlängenband beschränkt war. In diesem Fall
verschob die Feuchtigkeit die Wellenlänge der maximalen
Reflexion ausreichend weit, um eine spektrale Verstimmung
zwischen dem holographischen Lipmann-Gitter und der schmalbandigen
Lichtquelle zu verursachen.
Claims (7)
1. Verwendung eines photographischen Aufnahmematerials,
enthaltend mindestens eine photoempfindliche Schicht
auf einem optisch transparenten hydrophoben Träger und
eine glasige, optisch transparente, polare, 0,2 bis 10 µm
dicke Sperrschicht, wobei diese Schicht als Dampfsperrschicht
wirkt, die eine Durchlässigkeit für Wasserdampf
für weniger als 10-6 g H₂O/cm² während 3 bis 5
Jahren besitzt, sowie eine auf der Dampfsperrschicht
aufgebrachte Schicht aus einem hydrophilen lichtempfindlichen
Material, als holographisches Aufnahmematerial.
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dampfsperrschicht aus einem Glas mit einem Ausdehnungskoeffizienten
von etwa 10-5/°C besteht.
3. Verwendung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dampfsperrschicht aus einem Silikat-,
Boratsilikat-, Alkalisilikat-, Soda-Kalk- oder Bleiglas
besteht.
4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dampfsperrschicht aus glasigem
SiO₂ besteht.
5. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dampfsperrschicht eine Dicke
von 0,2 bis 10 µm aufweist.
6. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das die Dampfsperrschicht bildende
glasige Material auf das Trägermaterial durch Elektronen-Verdampfung
oder plasmaunterstützte Abscheidung
aufgebracht ist.
7. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei man
auf die Rückseite der lichtempfindlichen Schicht nach
dem Belichten und Entwickeln eine als Dampfsperre wirkende
Schutzschicht aufbringt, die ein glasiges optisch
transparentes und polares Material umfaßt.
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