DE3110869A1 - Verfahren und vorrichtung zum reinigen der innenoberflaeche von rohren - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum reinigen der innenoberflaeche von rohrenInfo
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Description
PATENTANWALT HANS-JOACHIM KANTNER
DIPLOM-INGENIEUR
PATENTANWALT DlPL-INC H-J. KANTNER UAHMSTADTtR STR.«. 607 LANGEN/HESSEN
6070 LANGEN. \ 8. HRZ. 1931 DARMSTÄDTER STRASSE 8
TELEPHON: (06103) 23O29 TELEGRAMM: KANTNERHATfNTt
LANCENHESSEN
Neue Telegrammenschnftl
New telegram address} .·
Wolfgang Richter 6106 Erzhausen
und
Helmut Stark 6228 Eltville
Verfahren und Vorrichtung zum Reinigen der Innenoberfläche von Rohren
— CBSESEESBSSSBBBBECCl
Die Erfindung bezieht sich ganz allgemein auf das Reinigen der Innenoberfläche von Rohren mittels Abtragung
von Anlagerungsmaterial durch Hin- und Herbewegung eines an diesem mechanisch angreifenden Reinigungswerkzeuges in Rohrachsrichtung und betrifft gemäß
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einem ersten übergeordneten Erfindungsgedanken ein Verfahren hierfür und gemäß einem weiteren übergeordneten
Erfindungsgedanken eine Vorrichtung hierfür , welche sich besonders für die Durchführung
des Verfahrens gemäß dem erstgenannten übergeordneten Erfindungsgedanken eignen soll.
Rohre schnell und rationell und dabei zuverlässig zu reinigen, ist eine auf vielerlei Gebieten der
Technik auftretende Aufgabe. So müssen beispielsweise als Mitstromkühler bei der Herstellung von
Kunststoffgranulat eingesetzte Rohre nach verhältnismäßig
kurzer Betriebsdauer von aus Kunststoffabrieb gebildetem Anlagerungsmaterial auf
ihrer Innenoberfläche befreit werden, da durch dieses der Wärmeübergang beeinträchtigt wird. Dabei
muß die Materialabtragung von der Rohrinnenober- ' fläche möglichst gleichmäßig sein, da Ungleichheiten
erfahrungsgemäß der Anlaß zu besonders großen Anwachsungen zu sein pflegen, durch welche
das gesamte Strömungsverhalten im Rohrinneren gestört und damit nicht nur die Kühlwirkung beeinträchtigt
wird, sondern auch das Durchsatzverhalten der Kunststoffpellets. ·
Bisher hat man Rohre dieser Art dadurch gereinigt, daß man an langen Stielen befestigte Drahtbürsten
in das zu reinigende Rohr eingeführt und bei Aufbringung einer Drehbewegung hin- und herge-
1 1 ο ρ ρ q
l I υ O U J
zogen hat. Abgesehen davon, daß diese Verfahrensweise
ausgesprochen mühsam und zeitraubend ist, vermag sie auch insoweit nicht voll zu befriedigen,
als erfahrungsgemäß eine vollständige Reinigungswirkung auf der- Innenoberfläche des zu reinigenden
Rohres wenn überhaupt, dann nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu erreichen ist. Erfahrungsgemäß
neigt nämlich der Reinigungswerker dazu, mit mehr Kraftaufwand zu arbeiten, wenn die Bürste
mit ihren Borsten nach unten weist, als wenn der obere Teil des Rohrinneren zu bearbeiten ist,
wofür dann die Bürste mit ihren Borsten nach oben zu halten ist. Hierdurch ergeben sich die unerwünschten
lingleichmäßigkeiten der Abtragung des
Anlagerungsmaterials. Zudem ist diese Arbeitsweise auch noch besonders mühsam und anstrengend. Hinzu
kommt ferner, daß bedingt durch diese Arbeitsweise die Bürste häufig aus dem Rohrinneren ausgefahren
werden muß, um die zu reinigende Rohrinnenoberfläche für Augenscheinseinnahme freizugeben,
welche gerade bei dieser bekannten Verfahrensweise deswegen unerläßlich ist, weil der
Reinigungswerker bei dieser Verfahrensweise subjektiv auf sein Gefühl angewiesen ist, wo noch
abzutragende Bereiche von Anlagerungsmaterial vorhanden sein könnten. Auch hierdurch wird wertvolle
Zeit verloren.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, mit einfachen und
kostengünstigen Mitteln auf ihrer Innenoberfläche
Absetzungen von Anlagerungsmaterial aufweisende Rohre schnell, bequem und dabei doch zuverlässig so von diesem
Anlagerungsmaterial befreien zu können, daß gewährleistet ist, daß nach erfolgter Reinigung die Rohrinnenoberfläche
über ihrer gesamten Länge ausnahmslos frei von Anlagerungsmaterial ist.
Dies wird durch die Erfindung in überraschend einfacher und wirtschaftlicher Weise dadurch erreicht,
daß bei dem Verfahren gemäß dem ersten übergeordneten Erfindungsgedanken bei jedem Hub und/oder Zug der
Hin- und Herbewegung des Reinigungswerkzeuges das Anlagerungsmaterial praktisch auf dem gesamten Innendurchmesser
des zu reinigenden Rohres abgetragen wird.
Eine Vorrichtung zum-Reinigen der Innenoberfläche von
Rohren mittels Abtragung von Anlagerungsmaterial durch Hin- und Herbewegung eines an diesem mechanisch
angreifenden Reinigungswerkzeuges in Rohrachsrichtung kennzeichnet sich gemäß dem weiteren übergeordneten
Erfindungsgedanken dadurch, daß sie einen im Rohrinneren hin- und herbewegbaren Reinigungskopf aufweist,
auf dessen Außenoberfläche praktisch radial von dieser abstehend in praktisch gleichmäßiger Verteilung
über deren Umfang Abrasivmittel angeordnet sind.
Gemäß einem die Erfindung in nicht naheliegender Weise fortbildenden untergeordneten Erfindungsgedanken
kann im Verlauf des Reinigungsvorganges nach einer vorbestimmten Zahl von Hüben und/oder Zügen der Hin-
Ί 1 1 P °, R
und Herbewegung des Reinigungswerkzeuges aufgetretener Verschleiß desselben und/oder durch Abtragung von Anlagerungsmaterial
gewonnene Lose gegenüber der Rohrinnenoberfläche ausgeglichen werden. Je nach Materialeigenschaften
des Anlagerungsmaterials im Rohrinneren,
wie beispielsweise der Härte, Körnigkeit, Zähigkeit, Abravisität und dergleichen, oder aber der Anlagerungsgeometrie, wie beispielsweise der Oberflächenwelligkeit,
Oberflächenrauhigkeit, Schichtdicke und dergleichen, pflegt es erfahrungsgemäß zu unterschiedlichem
Abtragungsverhalten der Erfindung zu kommen. Dieses kann auf die Abras^veigenschaften des Reinigungswerkzeuges
allein oder aber auf den durch die genannten Materialeigenschaften des Anlagerungsmaterials bedingten
Abtragungswiderstand desselben allein oder auch auf beide Ursachen gemeinsam zurückzuführen sein
und kann daher neben einer Unterschiedlichkeit der für eine bestimmte Abtragungstiefe notwendigen Zahl
von Hub- und/oder Zug-Bewegungen des Reinigungswerkzeuges einen mehr oder weniger großen Verschleiß
der Abrasivoberfläche desselben und/oder einen mehr
oder weniger großen Abtragungsspalt rund um das Rei- .
nigungswerkzeug zur Folge haben. Durch beides wird eine mehr oder weniger große Lose für das Reinigungswerkzeug bestimmt, welche zwangsläufig zu einer
gewissen Exzentrizität des Reinigungswerkzeuges relativ zur Rohrachse führt. Diese aber ist, wie .vorstehend
bereits dargelegt, unerwünscht und durch die Erfindung aufgabengemäß möglichst weitgehend auszuschalten.
Dies wird durch die Lösung des beschriebenen
• *
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untergeordneten Erfindungsgedankens erreicht.
In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung desselben kann zum Ausgleich von Lose die'Wirkungsoberfläche des
Reinigungswerkzeuges gegenüber der Rohrinnenoberfläche
nachgestellt werden. Zu diesem Zweck können in erfinderischer Fortbildung des auf eine Vorrichtung gerichteten
übergeordneten Erfindungsgedankens die Abrasivmittel in ihrem Abstand zur Rohrinnenoberfläche ein
stellbar sein. Dies kann in zweckmäßiger Ausgestaltung einer "Vorrichtung nach der Erfindung höchst einfach
und kostengünstig dadurch erreicht werden, daß der Reinigungskopf in seinem wirksamen Außendurchmesser
einstellbar ist.
Eine konstruktiv besonders einfache und in ihrer Funktionsweise
höchst zuverläßige Ausführungsform einer Vorrichtung dieser Ausgestaltung kennzeichnet sich dadurch,
daß der Reinigungskopf ein über seiner gesamten Länge geschlitztes inneres ßtellrohr und ein über von
diesem radial wegstehende Rippen getragenes und mit einer sich gleichfalls überfeine gesamte Länge erstreckenden
und mit der Schlitzung des inneren Stellrohrs radial fluchtenden Schlitzung versehenes äußeres
Arbeitsrohr aufweist. Dabei können die sich über jeweils die gesamte Rohrlänge erstreckenden Schlitzungen
von innerem Stellrohr und äußerem Arbeitsrohr rohrachsparallel oder mit Neigung gegenüber der Rohrachse
verlaufen.
Ersichtlich wird durch diese spezifische Ausführungs-
form der Erfindung mit konstruktiv einfachen und betriebssicheren Mitteln erreicht, daß sich der wirksame
Außendurchmesser des Reinigungskopfes auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse der Vorrichtung nach
der Erfindung optimal einstellen bzw. nach einer bestimmten Zahl von Hüben und/oder Zügen der Hin-
und Herbewegung des Eeinigungskopfes des Reinigungs-'Werkzeuges
zweckdienlich nachstellen läßt. Durch die genannten Schlitzungen läßt sich nämlich der wirksame
Außendurchmesser des Reinigungskopfes geeignet
ausweiten, sodaß Verschleiß der Abrasivmittel des ι
Reinigungskopfes und durch inzwischen erfolgte Abtragung
von Anlagerungsmaterial erbrachte Lose durch entsprechende Neuanstellung der Abrasivmittel ausgeglichen und
dadurch die weitere Arbeitsbewegung des Reinigungskopfes ausreichend zentriert wird. Bei einer Ausführungsform
mit rohrachsparallelen Schlitzungen von Stellrohr und Arbeitsrohr wird sich zwar ebenso wie
bei herkömmlichen Reinigungsgeräten in vielen Arbeitsfällen eine Drehung des Reinigungswerkzeuges empfehlen,
jedoch braucht diese im Gegensatz zu solchen bekannten Ausführungen nur einen Bruchteil der Winkelbewegung
zu betragen, um zu vermeiden, daß ein nicht abgetragener etwa rohrachsparalleler Rückstandstreifen
von Anlagerungsmaterial bei sonst gleichmäßig über der Rohrinnenoberfläche abgetragenen Ablagerungsmaterialbereichen
auf dieser verbleibt, während bei bekannten Ausführungen eine um beträchtliche Winkelbereiche,
beispielsweise in der Größenordnung von 90 Grad und mehr, verlaufende Drehbewegung für die
Abtragungsarbeit überhaupt unerlässlich ist, ohne daß
eine Zentrierung erbringbar wäre.
Bei einer Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung mit mit Neigung gegenüber der Rohrachse verlaufende
Benützungen von Stellrohr und Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf hingegen kann sogar auf
jede Drehbewegung des Reinigungskopfes während der Hin- und Herbewegung in Rohrachsrichtung verzichtet werden,
da in deren Verlauf stet alle Bereiche des Rohrinnenumfanges der Abrasivwirkung des Reinigungskopfes unterworfen
werden. Eine Drehbewegung auch bei dieser Ausführungsficm
der Erfindung ist jedoch keineswegs ausgeschlossen und kann je nach Bedarfe- bzw. Einsatzfall
Vorteile erbringen.
Zur weiteren Verbesserung der Zentrierung und damit einhergehenden Vergleichmäßigung der Abtragwirkung
der Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung kann gemäß einem die vorstehend beschriebene bevorzugte Ausführungsform
derselben erfinderisch vervollkommnenden weiteren untergeordneten Erfindungsgedanken zumindest
das äußere Arbeitsrohr in einzelne miteinander verbundene Segmente aufgeteilt sein. Dies kann in herstellungstechnisch
besonders einfacher und verfahrenstechnisch höchst wirksamer und dennoch extrem betriebssicherer
und zuverlässiger Weise dadurch erreicht werden, daß die Segmente durch wechselweise von der
einen Rohrstirnseite in Richtung der gegenüberliegenden Rohrstirnseite parallel zur sich über die gesamte
Rohrlänge erstreckenden Schlitzung verlaufende Sackschlitze gebildet sind, welche jeweils in einem vorbestimmten
Abstand vor der gegenüberliegenden Rohr-
:" J.Ü'Ü .1. 311ÜG69
Stirnseite enden. Hierdurch wird erreicht, daß sich
das Arbeitsrohr des Reinigungskopfes bei dem Nachstellvorgang nicht nur im Bereich der sich über seine gesamte
Länge erstreckenden Schlitzung aufweitet und dadurch eine leicht ovale bzw. elliptische Form erlangt,
sondern daß die einzelnen Segmente im Bereich beider Stirnseitenbereiche des Arbeitsrohrs etwa sternförmig
auseinandergeweitet werden können, wobei ganz bewußt im dem jeweiligen AufWeitungsbereich dieser Segmente
gegenüberliegenden Stirnseitenbereich des Arbeitsrohrs praktisch keine Aufweitung erfolgt, weil hier die
im erstgenannten Stirnseitenbereich gegeneinander aufweitbaren benachtbarten Segmente jeweils miteinander
zusammenhängen. Die Ausführung ist dabei so getroffen, daß diese Anordnung in beiden Stirnseitenbereichen des
Arbeitsrohres wechselseitig, d.h. gegeneinander versetzt vorliegt. Hierdurch wird vorteilhaft bewirkt,
daß im Zuge der Hin- und Herbewegung des Reinigungskopfes im Inneren dee zu reinigenden Rohres irgendwann
einmal jeder Bereich der Außenoberfläche des Anlagerungsmaterials der Abtragwirkung des Reinigungskopfes in dessen Aufweitungsstellung unterworfen wird.
Weiterhin verbesserte Zentrierung und gesteigerte Abtragewirkung sind die vorteilhafte Folge.
Obgleich eine Einstellbarkeit des wirksamen Außendurchmessers des Reinigungskopfes im Rahmen der Erfindung
so vorgesehen^kann, daß diese erst möglich ist,
nachdem das Reinigungswerkzeug nach der Erfindung als Ganzes oder doch zumindest dessen Reinigungskopf aus
dem Rohrinneren ausgebracht und daher von seiner Innen-
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Oi I U ύ υ α
seite her zugänglich ist, sieht ein die Erfindung in
nicht naheliegender Weise weiterbildender anderer untergeordneter Erfindungsgedanke vor, daß der Reinigungs
kopf eine Stelleinrichtung für die Einstellung seines wirksamen Außendurchmessers von außen her aufweist. Bei
der bevorzugten Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung mit ein über ein aufweitbares inneres
Stellrohr gleichfalls aufweitbares äußeres Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf kann in erfinderischer
Weiterbildung hierzu die Stelleinrichtung ein durch das innere Stellrohr hindurchgreifendes Tragstück mit
einer Gleitbahn für zwei von jeweils einer Stirnseite des inneren Stellrohrs her in dieses eingreifende und
mit einer komplementären Innenkonusfläche an diesem in Wirkverbindung bringbare Konen aufweisen, die jeweils
durch eine tragstückfeste Schraubeinrichtung in ihrer
den Außendurchmesser des inneren Stellrohrs und damit auch des äußeren Arbeitsrohres bestimmenden Arbeitsstellung
einstellbar und feststellbar sind. Dabei kann zweckmäßig die Schraubeinrichtung durch im Bereich
eines jeden freien Endes des Tragstückes angeordnete Außengewinde und jeweils, eine darauf in Rohrachsrichtung
laufende Stellmuter gebildet sein.
Es ist ersichtlich, daß hierdurch eine nicht nur leicht zugängliche und damit einfach zu betätigende, sondern
auch ausgesprochen robuste und daher zuverlässige und lebensdauerfr.eundliche Nachstellmöglichkeit für den
wirksamen Außendurchmesser des Reinigungswerkzeuges nach der Erfindung geschaffen ist, wobei zudem auch
noch der durch die für die Abtragung einer bestimmten Anlagerungsmaterialdicke bei. vorgegebener zu reinigender
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Rohrlänge erforderliche Arbeitszeit bestimmte Totzeitanteil des Gesamtarbeitsprograinmes des Reinigungsvorganges
durch Wegfall oder doch wesentliche Verkürzung von für Nachstellarbeiten am Reinigungswerkzeug
bedingten Ausfallzeiten sich erheblich verringern und
damit sowohl der gesamte Reinigungsvorgang für ein Rohr als auch der durch diesen hochgradig mitbestimmte
Gesamtproduktionsablauf der das bzw. die zu reinigende(n) Rohr(e) enthaltenden Anlage sicl1 durchschlagend rationalisieren
läßt.
In weiterer zweckmäßiger Fortbildung der Erfindung kann der Reinigungskopf zumindest einseitig, vorzugsweise
beidseitig mit einer Betätigungsstange verbindbar sein. Bei der bevorzugten Ausführungsform einer Vorrichtung
nach der Erfindung mit ein über ein aufweitbares inneres Stellrohr gleichfalls aufweitbares äußeres Arbeitsrohr und eine Stelleinrichtung mit durch das Stellrohr
hindurchgreifendem Tragstück aufweisendem Reinigungskopf kann dabei zweckmäßig das Tragstück auf der
dem inneren Stellrohr abgewandten Seite zumindest einer, vorzugsweise beider Stellmutern der Schraubeinrichtung
eine Schraubeinrichtung für den Anschluß einer Bewtatigungsstange
aufweisen. Diese kann mit Vorzug . für den Anschluß einer Betätigungsstange durch einen abgesetzten
Endstutzen des Tragstückes mit Außengewinde gebildet sein, durch welches die Betätigungsstange mittels
endsprechenden Innengewindes aufschraubbar ist.
Dabei kann die Betätigungsstange zweckmäßig als Rohr
vorzugsweise auch aus Kunststoffmaterial ausgebildet sein, da dieses bei ausreichender Knicksteifigkeit in
Achsrichtung nur verhältnismäßig geringes Gewicht auf-
j.
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-Xl-
weist, zumal es auch verhältnismäßig dünnwandig ausgeführt sein kann, wodurch insgesamt die Handlichkeit
und Handhabbarkeit der Vorrichtung nach der Erfindung erheblich verbessert .werden kann.
Je nach beabsichtigtem Einsatzzweck insbesondere im Hinblick auf die Materialeigenschaften des abzutragenden
AnlagerungsmaterialB kann das äußere Arbeitsrohr und/oder das innere Stellrohr aus Stahl oder
aber aus Leichtmetall oder aber aus Kunststoffmaterial
gebildet sein. Hier werden gewichtsmäßige Vorteile gegenüber diesen meist entgegenstehenden Festigkeits-
und/oder Nachfederungseigenschaften des jeweiligen Materials abzuwägen sein.
Normalerweise wird es sich als vorteilhaft erweisen, wenn gemäß einem anderen untergeordneten Erfindungsgedanken der Reinigungskopf eine praktisch zylindrische
wirksame Außenoberfläche aufweist. Diese erfordert jedoch, wenn übermäßig echnelle Abnutzung der stirnseitennahen
Bereiche vermieden werden soll, ein verhältnismäßig genaues Arbeiten in Rohrachsrichtung.
Wird nämlich der Reinigungskopf der Vorrichtung nach der Erfindung während seiner Hin- und Herbewegung
winkelmäßig gegenüber der Rohrachse verkantet, so pflegt es zu mehr oder weniger schnellen Abnutzungserscheinungen im stirnseitennahen Bereich der wirksamen
Außenoberfläche des Reinigungskopfes zu kommen. Durch
solche Verkantungen können allerdings in besonderen Fällen ganz bewusst und unter Inkaufnahme dieser verhältnismäßig
schnellen Abnutzung der wirksamen Außen-
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Oberfläche des Reinigungskopfes gezielt gesteigerte Schruppwirkungen auf das abzutragende Anlagerungsmaterial aufgebracht werden. Unter Berücksichtigung
insbesondere besonderer Materialeigenschaften des abzutragenden Anlagerungsmaterials kann es jedoch
zweckmäßig sein, eine gewisse Selbstzentrierungswirkung von vornherein vorzusehen, durch welche die Wirkungsweise
der Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung von winkelmäßigen Auslenkbewegungen während ihrer
im wesentlichen rohrachsparallelen Abtragbewegung unabhängig wird. Hierzu sieht die Erfindung vor, daß der
V* Reinigungskopf eine leicht tonnenförmige wirksame Außenoberfläche aufweist.
Es hat sich herausgestellt, daß für eine große Zahl von Einsatzfällen eine ausreichende Abtragwirkung für
das Anlagerungsmaterial bei kostengünstiger Ausgestaltung der Vorrichtung nach der Erfindung dadurch
erreichbar ist, daß gemäß einem anderen die Erfindung zweckmäßig fortbildenden untergeordneten Erfindungsgedanken der Reinigungskopf etwa linienförmig auf seiner
Außenoberfläche angeordnete Abrasivmittel aufweist. Diese können dabei sowohl bei rohrachsparalleler als
auch bei mit Neigung gegenüber der Rohrachse verlaufender sich über der gesamten Länge des äußeren Arbeitsrohres erstreckender Schlitzung mit Neigung gegenüber
der Achse des Reinigungskopfes angeordnet sein. Dabei kann insbesondere in letzterem Fall die linienförmige
Anordnung der Abrasivmittel mit Vorzug parallel zur Linienführung dieser ihrerseits mit Neigung gegenüber
der Achse des Reinigungskopfes verlaufenden Schlitzung
-is-
getroffen sein. Ferner können zweckmäßig die linienförmig angeordneten Abrasivmittel die sich über die
gesamte Arbeitsrohrlänge erstreckende Schlitzung des
Arbeitsrohres zumindest teilweise übergreifend gehalten
sein. Hierdurch wird nämlich auch bei rohrachsparalleler Anordnung dieser Schlitzung eine wenn auch
nur leichte Drehung der Vorrichtung nach der Erfindung bzw. deren Reinigungskopfes im Zuge von deren Hin-
und Herbewegung entbehrlich.
Andererseits aber kann es sich für gewisse Einsatzfälle durchaus als zweckmäßig erweisen, wenn gemäß
einer Alternativlösung der Reinigungskopf über seiner gesamten Außenoberfläche Abrasivmittel aufweist. Je
nach Materialeigenschaften des Anlagerungsmaterials können sich dadurch nämlich nicht selten erhebliche
Verringerungen der für die Abtragung einer bestimmten Anlagerungsmaterialdicke notwendigen Zahl von Hüben
und/oder Zügen der Abtragbewegung der Vorrichtung nach der Erfindung erzielen lassen.
Insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Rationalisierung;
des Reinigungsvorganges von Anlagerungsmaterial auf ihrer Innenoberfläche aufweisenden Rohren hat.es sich
in vielen Fällen als vorteilhaft erwiesen, wenn gemäß einem die Erfindung in nicht naheliegender Weise fortbildenden
anderen untergeordneten Erfindungsgedanken das Anlagerungsmaterial durch federnd an ihm anliegende
Abrasivmittel des Reinigungswerkzeuges abgetragen wird. Hierfür kann vorrichtungsseitig der Reinigungskopf sich
federnd an das Anlagerungsmaterial auf der Innenober-
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fläche des zu reinigenden Rohres anliegende Abrasivmittel
aufweisen. Eine verhältnismäßig große Schrupptiefe wird bei den meisten Anlagerungßmaterxalien dadurch
erreicht, daß diese durch Borsten vorzugsweise aus Metall abgetragen werden. Dabei können zweckmäßig
die Borsten DrahtbOrsten sein. Für besondere Materialeigenschaften
des Anlagerungsmaterials und/oder spezifische gewünschte Verfahrensbedingungen des Reinigungsvorganges
können aber auch Borsten empfehlenswert sein, welche, als Metallstreifen ausgebildet sind.
Dabei können diese mit ihrer Breitfläche -senkrecht zur Achse des Reinigungskopfes angeordnet sein, wodurch
eine verhältnismäßig hohe Weichheit entsprechend gesteigerter Durchfederung der metallstreifenartigen
Borsten erbracht wird,oder aber parallel zur Achse des Reinigungskopfes, was zu einer besonders federungssteifen
Verhaltensweise mit entsprechend großer Schrupptiefe führt, oder aber bevorzugt auch mit mehr
oder weniger großer Neigung zur Achse des Reinigungskopfes, wodurch eine gleichmäßige Abtragwirkung auf
das Anlagerungsmaterial bei einstellbar großer Biegebzw. Federungssteifigkeit und entsprechender Schruppbzw.
Abtragtiefe erzielbar ist.
Aus Gründen rationalisierter und damit sich günstig auf den Gestehungspreis einer Vorrichtung nach der
Erfindung auswirkender Herstellung ebenso wie im Interesse sowohl einfacher, schneller und bequemer und damit totzeitarmer
Nachrüstung bei aufgetretenem Verschleiß als auch in gleicher Weise vorteilhafter Umrüstung für veränderte
Einsatzzwecke können gemäß weiterer zweckmäßiger Fortbildung dieses Erfindungsgedankens die Bor-
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sten büschelförmig gefasst sein. Dabei können mit Vor- <
teil die Borstenbüschel jeweils in'einem an der Außenoberfläche
des Reinigungskopfes lösbar festlegbaren Aufnahmenapf gefasst, also·als individuolle Borstenbüschel
montierbar bzw. austauschbar sein. Andererseits aber kann es insbesondere aus Gründen weiterer Verringerung
des Montageaufwandes zweckmäßig sein, wenn die Borstenbüschel nebeneinander in einer an der Außenoberfläche
des Reinigungskopfes lösbar festlegbaren Aufnahmerinne gefasst sind.
In beiden Fällen hat es sich als empfehlenswert erwiesen,
wenn die Aufnahmenäpfe bzw. Aufnahmerinnen
durch mit ihren Köpfen gegenüber den freien Borstenenden versenkt angeordnete Schrauben mit dem Reinigungskopf verschraubbar sind. Für den Fall in einer Aufnahmerinne gefasster Borsten bzw. Borstenbüschel sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung einer Ausführungsform mit ein geschlitztes Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf vor, daß die Aufnahmerinne(n) eine die sich über die gesamte Arbeitsrohrlänge erstreckende Schlitzung zumindest teilweise übergreifende mit Borsten besetzte Länge und Anordnung aufweist bzw. aufweisen. Hierdurch wird nämlich in bereits beschriebener Weise dafür Sorge getragen, daß beim Reinigungsvorgang auf eine Drehbewegung der Vorrichtung nach der Erfindung verzichtet werden kann.
durch mit ihren Köpfen gegenüber den freien Borstenenden versenkt angeordnete Schrauben mit dem Reinigungskopf verschraubbar sind. Für den Fall in einer Aufnahmerinne gefasster Borsten bzw. Borstenbüschel sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung einer Ausführungsform mit ein geschlitztes Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf vor, daß die Aufnahmerinne(n) eine die sich über die gesamte Arbeitsrohrlänge erstreckende Schlitzung zumindest teilweise übergreifende mit Borsten besetzte Länge und Anordnung aufweist bzw. aufweisen. Hierdurch wird nämlich in bereits beschriebener Weise dafür Sorge getragen, daß beim Reinigungsvorgang auf eine Drehbewegung der Vorrichtung nach der Erfindung verzichtet werden kann.
Einerseits für bestimmte Anlagerungsmaterialien gemäß deren insbesondere Härte- , Schmierigkeits- und/
oder Oberflächenrauhigkeitseigenschaften und/oder ab-
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-It-
zutragender Materialdicke und andererseits·für besonders
gleichmäßige Materialabtragung bei gleichzeitig optimaler Zentrierung des Reinigungswerkzeuges
im Rohrinneren kann sich nicht selten eine andere Verfahrensweise empfehlen, bei welcher das Anlagerungsmaterial durch während der Hin- und Herbewegung des
Reinigungswerkzeuges einen vorbestimmten radialen Anstellabstand zur Rohrinnenoberfläche beibehaltende
Abrasivmittel des Reinigungswerkzeuges abgetragen wird, wofür gemäß einem alternativen untergeordneten
Erfindungsgedanken eine Vorrichtung nach der Erfindung so ausgebildet ist, daß der Reinigungskopf während seiner Hin- und Herbewegung einen vorbestimmten
radialen Anstellabstand zur Innenoberfläche des zu reinigenden Rohres beibehaltende Abrasivmittel
aufweist.
In weiterer Fortbildung dieser Vorrichtungsausführung nach der Erfindung kann zweckmäßig der Reinigungskopf
eine flächenmäßige Umkleidungseiner Außenoberfläche mit ·
Abrasivmittel aufweisen. Hierfür wird es bevorzugt, wenn die Abrasivmittel durch einen am Reinigungskopf lösbar
festlegbaren Streifen eines mit nach außen materialabtragend
wegstehender Körnung versehenen Trägermaterials gebildet sind. Dieses kann zweckmäßig eine Kunststoffolie,
ein textiles oder mineralisches, beispielsweise aus Asbest-fasern gebildetes Gewebe oder ein kunststoffgetränktes Zellulosevlies,
wie beispielsweise Papier oder dünner Karton, oder dergleichen sein. Die materialabtragende Körnung kann
dabei vorteilhaft durch Metall- und/oder Mineral- und/oder Keramikkörner gebildet sein.
Ersichtlich ergibt sich hierdurch eine besonders einfach, bequem und schnell in ihrer Bissigkeit gegenüber dem abzutragenden
Anlagerungsmaterial im Rohrinneren nach Abnutzung und/oder Verklebung oder dergleichen wiederherstellbare
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■wirksame Außenoberflache des Reinigungskopfes nach der
Erfindung, da einerseits die somit über dieser gesamten wirksamen Außenoberfläche verteilten und entsprechend
gleichmäßig wirksamen Abrasivmittel eine sehr konstante Abtragwirkung für das Anlagerungsmaterial erbringen,
wodurch die Zahl der für eine bestimmte abzutragende Dicke bzw. Tiefe desselben erforderlichen Hübe und/oder
Züge der Abtragbewegung des Reinigungswerkzeuges bzw. Reinigungskopfes desselben, verhältnismäßig gering gehalten
werden kann und andererseits sich auch die Nachrüstung bei entsprechendem Verbrauch bzw. Verschleiß dieser Abrasivmittel
und eine etwaige Umrüstung auf andere Abrasivmittel, wie etwa solche feinerer Bißoberfläche nach einer
verhältnismäßig groben, lediglich für beispielsweise Vorschruppen geeigneten Bissigkeit, konstruktiv und montagemäßig
besonders einfach ausgestalten läßt. Dabei sind auch dann, wenn gemäß diesem, untergeordneten Erfindungsgedanken
die Abrasivmittel mit einem beibehaltenen vorbestimmten radialen Anstellabstand zur Innenoberfläche des zu reinigenden
Rohres arbeiten, keine Nachstellschwierigkeiten zu erwarten, da durch die erfindungsgemäße Konzeption der Aufweitung
des wirksamen Außendurchmessers des ReinigungskoP-
fes jederzeit , und das bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zudem auch noch von außen und erforderlichenfalls
sogar während des Betriebes, eine sinnvolle Nachstellung durch entsprechende Änderung dieses AnstellabStandes
zur Innenoberfläche des Rohres mit optimal geringem
Aufwand möglich ist.
Bei einer Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung mit ein geschlitztes Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf hat es sich als aus konstruktiven ebenso wie arbeitstechnischen
Gründen besonders zu bevorzugen erwiesen, wenn der Abrasivmittelstreifen im Bereich der freien Stirnfläche der
sich über die gesamte Länge des Arbeitsrohres erstreckenden
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St-
Schlitzung am Arbeitsrohr lösbar festgelegt gehalten ist. Dabei kann zweckmäßig der Abrasivmittelstreifen mit jeweils
einem freien Endbereich in die sich über die gesamte Länge des Arbeitsrohres erstreckende Schlitzung hineingebogen und an der Stirnwandung derselben lösbar festgelegt
gehalten sein. Dabei kann in vorteilhafter Fortbildung das Arbeitsrohr mit einer sich von seiner Innenoberfläche
mit der durch die sich über seine gesamte Länge erstreckende Schlitzung erbrachten freien Stirnfläche fluchtenden
Befestigungsleiste für den Abrasivmittelstreifen versehen sein. Hierdurch nämlich wird die Auflagefläche für die arbeit
srohrachsnahe Oberfläche des Abrasivmittelstreifens in seinem Festlegungsbereich vergrößert, was der Sicherheit
der Festlegung desselben am Arbeitsrohr und deren Dauerhaftigkeit auch bei starker Anstellung gegenüber dem abzutragenden
Anlagerungsmaterial bzw. hieraus resultierenden hohen Beanspruchungen zugute kommt.
Zur aufgabengemäß weiteren Verkürzung der Rüstzeitverluste bei Einsatz der Erfindung kann gemäß einem anderen untergeordneten
Erfindungsgedanken der Abrasivmittelstreifen gegenüber dem Arbeitsrohr mittels einer Schnellspanneinrichtung
festgelegt gehalten sein, die vorzugsweise als Verschraubungen ausgebildet sein kann. Hierdurch läßt sich der Abrasivmittelstreifen
optimal in kürzester Zeit gegenüber der Außenoberfläche des Arbeitsrohres als dessen die wirksame Oberfläche
bildende praktisch ganzflächige Umkleidung festlegen, indem einfach nur die schlitzungsparallelen Randbereiche des
Abrasivmittelstreifens die Verschraubungen auf deren arbeits-
umgreifend
rohrachsparallelen Stirnseitefifumgebogen und jeweils mittels einer KLemmlasche festgespannt werden. Zu diesem Zweck weist in weiterer Vervollkommnung dieses Erfindungsgedankens der Abrasivmittelstreifen in vorbestimmtem Abstand voneinander und/oder vorbestimmter Zuordnung zueinander angeordnete vorgefertigte Löcher im Bereich seiner freien Enden auf. Diese
rohrachsparallelen Stirnseitefifumgebogen und jeweils mittels einer KLemmlasche festgespannt werden. Zu diesem Zweck weist in weiterer Vervollkommnung dieses Erfindungsgedankens der Abrasivmittelstreifen in vorbestimmtem Abstand voneinander und/oder vorbestimmter Zuordnung zueinander angeordnete vorgefertigte Löcher im Bereich seiner freien Enden auf. Diese
- 20 -
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-lh-
vorgefertigten Löcher können dabei mit Vorzug als zumindest
schräg, vorzugsweise aber senkrecht zur sein jeweils benachbartes freies Ende begrenzenden Randkante, nämlich
der jeweiligen arbeitsrohrachsparallelen Randkante, verlaufende
Langlöcher oder zu dieser Randkante hin offene Schlitzlöcher ausgebildet sein. Hierdurch wird es nämlich möglich,
daß sich beim Aufspannen des Arbeitsrohres zum Zwecke der
Vergrößerung seines wirksamen Durchmessers etwa ergebende geringfügige Umfangsvergrößerungen durch entsprechende geringe
Relativbewegungen zwischen Abrasivmittelstreifen und Außenoberfläche des Arbeitsrohres sich automatisch von selbst
ausgleichen, ohne daß dadurch die Sicherheit der Festspannwirkung
des Abrasivmittelstreifens am Arbeitsrohr beeinträchtigt
würde.
Um auch in dieser Richtung eine weitere Unterstützung zu
bringen, kann in weiterer zweckmäßiger Fortbildung der Erfindung zumindest ein Teilbereich der der Außenoberfläche
des Arbeitsrohres zugewandten Oberfläche des Abrasivmittelstreifens
reibkraftsteigernd ausgebildet sein. Hierdurch
kann der Tendenz zu Relativbewegungen zwischen Abrasivmittelstreifen und Arbeitsrohroberfläche zusätzlich entgegengewirkt
werden. Alternativ hierzu kann aber auch vorgesehen sein, daß zwischen Abrasivmittelstreifen und Außenoberfläche
des Arbeitsrohres zumindest einen Teilbereich derselben überdeckend eine reibkraftsteigernde Zwischenlage
angeordnet ist.
Zur Verbesserung des automatischen Längenausgleichs des Abrasivmittelstreifens beim Aufweiten des Arbeit.srohres
insbesondere bei einer Ausführung desselben in Segmentbauweise kann ferner gemäß einem anderen untergeordneten Erfindungsgedanken
vorgesehen sein, daß zwischen Abrasivmittelstreifen und Außenoberfläche des Arbeitsrohres eine
elastisch kompressible Zwischenlage angeordnet ist. Diese kann zweckmäßig aus Gummi, Kunstgummi oder dergleichen ^e-
bildet sein und hat den. 'Zweck, bei starken Durchmesservergrößerungen
des Arbeitsrohres einen guten automatisch, selbsteinstellenden Langenausglexcli bezüglich des den
Abrasivstreifen von seiner abrasivmittelfernen Seite her abstützenden Untergrundes, bezogen auf die wirksamen
Festlegungspunkte der beiden am Arbeitsrohr festgelegten Halterungsbereiche des AbrasivmittelStreifens,herbeizuführen.
Dabei kann eine solche elastisch kompressible Zwischenlage gleichzeitig auch dafür benutzt werden, der Tendenz
von Eel at i wer Schiebungen von Abrasivmittelstreifen ν* " gegenüber dem Arbeitsrohr entgegenzuwirken.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels einer Reinigungsvorrichtung und einiger Ausführungsbeispiele von Abrasivmitteln derselben, welche
jeweils in den Zeichnungen dargestellt sind,rein bei- . · spielsweise näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. Λ in schaubildlicher Darstellung mit einem zur besseren
Verdeutlichung weggeschnittenen Sektor eine Reinigungsvorrichtung nach der Erfindung,
Pig. 2 in vergrößertem Maßstab ein als in einem Aufnahmenapf gehaltenes Drahtborstenbüschel ausgebildetes
Abrasivmittel in Schnittdarstellung längs Linie II -II gemäß Fig. 3 oder ein als in einer Aufnahmerinne
gehaltener Drahtborstenstrang ausgebildetes Abrasivmittel längs Linie II-II gemäß Fig. 4,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die napfmäßig gehaltene Ausführungsform
des Abrasivmittels gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine entsprechende Draufsicht auf die rinnenmäßig
gehaltene Ausführung eines Abrasivmittels gemäß 2,
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31 10G69
Fig. 5 in der Darstellung gemäß Fig. 2 entsprechender
Darstellung eine andere Ausführungsform eines Abrasivmittels, das als in einem Aufnahmenapf
oder auch ähnlich wie gemäß Fig. 4- in einer Aufnehmerinne gehaltene Anordnung mehrerer
blattförmiger Metallstreifen ausgebildet ist, und zwar dies in Schnittdarstellung längs Linie
V-V gemäß Fig. 6,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Ausführungsform eines aus napfartig gehaltenen Metallstreifen gebildeten
Abrasivmittels gemäß Fig. 5i u^d
Fig. 7 einen arbeitsrohrachsparallelen Teilschnitt durch eine Abrasivmittelanordnung auf der Außenoberfläche
des Arbeitsrohres, wobei das Abrasivmittel
als die Außenoberfläche des Arbeitsrohres zweckmäßig abdeckender Abrasivmittelstreifen ausgebildet
ist.
In Fig. .1 ist das Reinigungswerkzeug als Ganzes mit 1 und sein Reinigungskopf als Ganzes mit 2 bezeichnet. Am Reinigungskopf
2 .sind an dessen Stirnseiten jeweils Betätigungsstangen 3 in noch zu beschreibender Weise lösbar festgelegt.
Wie aus der Darstellung gemäß Fig. 1 ersichtlich, ist auf der rechten Seite gezeigt, daß die dort festgelegte Betätigungsstange
massiv und die auf der linken Seite festgelegte Betätigungsstange 3 als Rohr ausgebildet sein kann.
Der Reinigungskopf 2 weist ein inneres Stellrohr 6 auf, von dessen Außeroberfläche etwa radial wegstehend sich Tragrippen
5 in nicht notwendigerweise gleichem Winkelabstand zueinander
wegerstrecken. Von diesen Rippen 5 wird ein äußeres Arbeitsrohr 4 getragen. Die Verbindung zwischen Trap;-
3Ί1036Γ9
rippen 5 und· innerem Stellrohr 6 einerseits sowie äußerem
Arbeitsrohr 4- andererseits kann in beliebiger geeigneter Weise vorgenommen werden, beispielsweise durch Schweißung.
Inneres Stellrohr 6 und äußeres Arbeitsrohr 4 weisen jeweils eine sich über ihre gesamte Länge erstreckende Schlitzung
auf. In Fig. 1 ist lediglich die Schlitzung des äußeren Arbeitsrohres 4- dargestellt und mit 26 bezeichnet. Beide
Schlitzungen verlaufen beim dargestellten Ausführungsbeispiel entweder mit einer die Achse a des Reinigungskopfes
enthaltenden oder aber einer zu dieser parallelen Ebene und sind in jedem Falle parallel zur Reinigungskopfachse a.
Statt einer solchen Ausrichtung könnten die Schlitzungen, wie beispielsweise die dargestellte durchgehende Schlitzung
26 des äußeren Arbeitsrohres 4, auch mit Neigung gegenüber der Achse a des Reinigungskopfes 2 bzw. des Stellrohres 6
bzw. des Arbeitsrohres 4 verlaufen, was bedeuten würde, daß sie sich nach Art einer Schraubenlinie mit mehr oder weniger
großer Steigung auf der betreffenden Rohroberfläche ringeln.
Durch das Innere des Stellrohres 6 greift ein Tragstück 7 mit einer Gleitbahn 7a hindurch. Das Stellrohr 6 weist in
seinen beiden Stirnbereichen, wie dargestellt, sich nach außen hin erweiternde Innenkonusflächen 6a auf. Auf der Gleitbahn
7a des Tragstückes 7* welches beim dargestellten. Ausführungsbeispiel zweckmäßigerweise als Rundstab ausgebildet ist, dies
jedoch keineswegs zu sein braucht, vielmehr auch als Stab oder Rohr vieleckigen Querschnittes ausgebildet sein kann,
sind in Richtung der Achse a hin- und herverschiebbar Stellkonen 8 mit zu den Innenkonusflächen 6a des Stellrohres 6
komplementären Außenkonusflächen angeordnet.
Das bezüglich seiner Gleitbahnkonturierung 7a beliebig ausführbare
Tragstück weist auf seinen beiden Stirnenden jeweils eine als Ganzes mit 9 bezeichnete Sehraubeinrichtung für die
- 24 -
β · I«
k β Α *
β · «ο
β · «ο
3110369
-J2A—
Verstellung der Konen. 8 in Richtung der Achse a auf. Es ist
ersichtlich, daß diese Schraubeinrichtungen jeweils tragstückfest ausgeführt sind. Grundsätzlich braucht dies im
Rahmen der Erfindung keineswegs der Fall zu sein, empfiehlt sich jedoch als die konstruktiv und herstellungstechnisch
einfachste und kostengünstigste Lösung. Diese Schraubeinrichtungen
9 sind, wie aus Fig. 1 ersichtlich, jeweils durch im Bereich eines jeden freien Endes des Tragstückes 7 angeordnete
Außengewinde 10 und eine auf diesem in Richtung der Rohrachse a laufende Stellmutter 11 gebildet.
In Fig. 1 ist auch dargestellt, daß im Bereich der durchgehenden Schlitzung 26 des äußeren Arbeitsrohres 4- jeweils
eine Befestigungsleiste 15 in geeigneter Form, beispielsweise
durch entsprechende Verschweißung, angebracht ist, deren außenliegende Oberfläche mit der durch die Schlitzung 26 erbrachten
freien Stirnfläche 17 derselben fluchtet. In Fig. 1 ist entsprechend der Darstellung nur einer Schlitzungsstirnfläche
17 auch nur eine solche Befestigungsleiste 13 dargestellt, jedoch weist die am in der Darstellung weggeschnittenen
Bereich befindliche Komplementärfläche der Schlitzung 26 eine ebensolche Befestigungsleiste 13 auf,
welche dann gleichfalls mit der zugeordneten freien Stirnfläche 17 der Schlitzung 26 fluchtet.
Ein Abrasivmittelstreifen aus einem Streifen Trägermaterial
23 und auf dessen nach außen liegender Oberfläche festgelegter,
beispielsweise eingeleimter oder anderweitig eingebetteter Körnung aus Metall-, Mineral- und/oder Keramik-Partikeln,
wie dies in dem Teilschnitt gemäß Fig. 7 dargestellt ist, der eine Länge in Richtung der Reinigungskopf-
bzw. Tragkörperachse a aufweist, die höchstens der Länge der
Außenoberfläche des Arbeitsrohres 4- entspricht, und eine
quer hierzu verlaufende Abmessung aufweist, die um so viel größer ist als der diese Außenoberfläche des Arbeitsrohres
3110863 -34-
4 bildende Außenumfang desselben, daß noch ausreichend
weite Randzonenbereiche die freien Stirnflächen 17 der Schlitzung 26 und die freien Oberflächen der jeweils
zugeordneten Bef4tigungsleisten 13 übergreifend in die Schlitzung 26 eingebogen werden können, ist dadurch am
Arbeitsrohr 4 festgelegt, daß von diesen Außenoberflächen der Befestigungsleisten 15 jeweils eine Anzahl vorzugsweise
miteinander fluchtend angeordneter Schräubbolzen wegstehen und die in die durchgehende Schlitzung 26
des Arbeitsrohres 4 hineinzubiegenden bzw· hineingeboge-
neu Randbereiche des Abrasivmittelstreifens 24, 25 in geeigneter
Anordnung und Zuordnung zueinander Langlöcher oder aber sich zu ihrer nahen Randkante hin öffnende
Schlitzlöcher (in Fig. 1 nur angedeutet ) aufweisen, mit denen sie über die Schraubstifte hinweggestülpt und
mittels einer KLemmleiste 14 und mit den Gewindestiften
zusammenwirkenden Muttern 15 gegenüber der Befestigungsleiste 13 festgeklemmt werden. Grundsätzlich brauchen
hierfür die Lang- bzw. Schlitzlöcher, welche im dargestellten Ausführungsbeispiel senkrecht zur arbeitsrohrachsparallelen
Randkante des Abrasivmittelstreifens 24, 25 verlaufen, dies jedoch keineswegs brauchen, vielmehr
auch mit einer gewissen Neigung gegenüber dieser vorgesehen sein können, nur-eine solche Breite aufzuweisen, daß
die Gewindestifte der durch diese, die Klemmleiste 14 und die zugehörigen Schraubmuttern 15 gebildeten Festlegungseinrichtung
durch sie hindurchgreifen können. Es hat sich jedoch als zu empfehlen erwiesen, die Breite dieser Langbzw.
Schlitzlöcher 27, wie dargestellt, etwas größer zu wählen, weil sich hierdurch gewisse Justierungsmöglichkeiten
in Achslängsrichtung eröffnen. Die Schraubmuttern 15 brauchen
nicht, wie dargestellt, als Sechskantmuttern ausgebildet zu sein, können vielmehr auch bevorzugt flache Flügelmuttern
sein, wenn die Schlitzung 26 von vornherein mit entsprechender Breite ausgeführt wird. Weiterhin brauchen
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3 1 10G69
die Schraubeinriebtungen keineswegs im Bereich der Stirnfläche
der Befestigungsleiste 13 angeordnet zu sein, können vielmehr auch sich von der freien Stirnfläche 17 des
Arbeitsrohres 4 wegerstrecken, sofern diese entsprechend ausreichender Rohrwandstärke eine ausreichende Dicke besitzen
sollte. Zu erwähnen ist ferner, daß-das Trägermaterial 24 des AbrasivmittelStreifens 24, 25 eine Kunststoffolie,
ein textiles oder mineralisches, nämlich beispielweise aus Asbestfasern gebildetes Gewebe oder ein
kunststoffgetränktes Zellulosevlies, wie beispielsweise Papier oder dünner Karton, oder dergleichen sein kann.
Eine solche Ausführung würde ein bereits funktionstüchtiges Grundmodell einer Reinigungsvorrichtung 1 nach der'
Erfindung darstellen. Eine solche Reinigungsvorrichtung 1 würde man, nachdem die Betätigungsstangen 3 an beiden
Seiten des Tragkörpers 7 festgelegt sind, mit weit herausgedrehten Konen 8 und demgemäß geringstem Außendurchmesser
des Arbeitsrohres 4, in das zu reinigende Rohr einführen
und dann durch Andrehen der Stellmuttern 11 der Schraubeinrichtung 9 in Richtung aufeinander zu die Stellkoneu
8 gegeneinander bewegen. Dadurch wurden deren Konusflochen
an den zugeordneten Innenkonusflächen 6a des inneren Stellrohres 6 zur Anlage und derart zur Wirkung kommen,
daß mit zunehmendem Einschrauben der Stellmuttern 11 sich der Durchmesser dieses Stellrohres 6 weitet. Entsprechend
aber .muß dieser Aufweitbewegung auch das auf konstanten Abstand zum inneren Stellrohr 6 gehaltene äußere Arbeitsrohr
4 folgen und gleichfalls seinen Außendurchmesser aufweiten. Nach Erreichen des der gewünschten Abtragtiefe entsprechenden
wirksamen Außendurchmessers des mit dem Abrasivmittelstreifen
24, 25 umkleideten Reinigungskopfes 2
wird dieser im zu reinigenden Rohr durch Kraftangriff auf die . betätigmißsctaiigen 5 hin und her gezogen. Nach einer
bestimmten Zahl von Schüben und/oder Zügen dieser Abtrag-
3Ί 10863
bewegung ist entweder der lichte Durchmesser des mit Anlagerungsmaterial
verschmutzten zu reinigenden Rohres dem wirksamen Außendurchmesser des Reinigungskopfes 2
angepaßt oder dessen wirksame Oberfläche durch in der Körnung 25 des Abrasivmittelstreifens haftendes Anlagerungsmaterial
verschmutzt und dadurch seine Bissigkeit verbraucht. Im letzteren FaIl müßte der Reinigungskopf
2 aus dem zu reinigenden Rohr ausgefahren werden, um mit einem frischen Abrasivmittelstreifen 24, 25 in beschriebener
Weise bestückt zu werden, worauf er dann wieder in das zu reinigende Rohr eingefahren werden
könnte. In beiden Fällen aber ist nunmehr dafür zu sorgen, daß die Stellmuttern 11 weiter angezogen werden, um auf
beschriebene Weise den wirksamen Außendurchmesser, des mit dem Abr a sivmitt el str eif ens 24-, 25 bestückten Arbeitsrohrs 4 um ein der gewünschten weiteren Abtragtiefe entsprechendes
Maß aufzuweiten. Nunmehr kann der Reinigungsvorgang im zu reinigenden Rohr durch Hin- und Herbewegung
des Reinigungskopfes 2 fortgesetzt werden.
Bei dieser über dem gesamten wirksamen Durchmesser des Reinigungskopfes 2 Anlagerungsmaterial abtragenden Reinigung
s wirkung zentriert sich erfindungsgemäß der Reinigungskopf
2 stets automatisch selbst. Irgend welche Verkantungen der Betätigungsstangen 3 während der Hin- und
Herbewegung des Reinigungskopfes 2 werden dabei selbst dann, wenn die Außenoberfläche des äußeren Arbeitsrohres
4 zylindrisch ist, auf ein Minimum begrenzt und haben überraschenderweise erfahrungsgemäß keine negativen Auswirkungen
für eine zentrische Führung des Reinigungskopfes 2 während dessen Abtragbewegung. Andererseits aber
kann im Gegensatz zur Darstellung des Ausführungsbeispiels gcmcäß Pig. 1 die Außenoberfläche des Arbeitsrohres 4 auch
leicht tonnenförmig, d. h. mit einer gewissen Balligkeit,
ausgeführt sein. Hierdurch kommt es automatisch auch dann
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οι IU υ b J
--2Θ--
zu einer erwünschten Selbstzentrierungswirkung, wenn durch
Unachtsamkeit des Bedienungspersonals oder dergleichen während
der Abtragbewegung des Eeinigungskopfes 2 auf dessen
Betätigungsstangen 3 eine nicht mehr unerhebliche Seiten- . auslenkungskomponente aufgebracht werden sollte. Diese Ausführung
hat dann zusätzlich den Vorteil·, daß solchen Auslenkung
sbe we gung en in gewissem Maße auch der Reinigungskopf 2 zu folgen in der Lage wäre, so daß auf Biegung und
damit Zerreißen wirkende Beanspruchungen der Schraubeinrichtungen 12 für den Anschluß der Betätigungsstangen 3
höchst einfach vermieden werden. Auf der linken Seite von Pig. 1 ist in Teilschnittdarstellung ersichtlich, daß jeweils
zu ihrem freien Ende hin das Tragstück 7 einen gegenüber dem Durchmesser des Gewindeteils 10 der Schraubeinrichtung
9 für die Herstellung des wirksamen Außendurchmessers des
Eeinigungskopfes 2 im Durchmesser abgesetzten Endstutzen aufweist, der seinerseits mit Schraubgewinde versehen ist.
Auf dieses kann ungeachtet dessen, ob die Betätigungsstange 3 aus Vollmnterial gebildet oder aber ein Rohr ist, ein bestimmter
GtiriiGeitiger Irmengewindcbereich der jeweild i;;en
Betätigungsstange 3 aufgeschraubt werden.
Wie aus Pig. 7 ersichtlich und auch in Pig. 1 links unten dargestellt, kann zwischen dem Abrasivmittelstreifen 24,
25 und die Außenoberfläche des Arbeitsrohres 4- eine Zwischenlage
23 beispielsweise aus Gummi, Kunstgummi oder ähnlichem Material eingefügt sein, welche nicht nur ein
axiales Relatiwerschieben des Abrasxvmxttelstreifens 24,
25 gegenüber dem Arbeitsrohr 4 zu verhindern hat, zumal der Abrasivmittelstreifen lediglich längs seiner arbeitsrohrschlitzungsnahen
Randbereiche festgelegt gehalten ist, sondern auch für eine gewisse etwn notvieiidi (■■; werdende ljiingenausgleichswirkung
vorteilhaft beitragen kann.
Hervorzuheben ist ferner, daß der Abrasivmittelstreifen
24, 25 keineswegs in der in 3?ig. Ί dargestellten Weise
gehalten zu werden braucht. Er kann vielmehr sowohl formschlüssig, als auch kraftschlüssig gehalten werden, und zwar
dies sowohl in axialer als auch in radialer Richtung. Insbesondere
können statt der dargestellten Schraubeinrichtungen, mit welchen Unterausführungen diese auch immer ausgeführt
sein mögen, auch andere Schnellspanneinrxchtungen Verwendung
finden, wie beispielsweise Knebel oder Kniehebelverschlüsse mit oder ohne Totpunktdurchgang.
Eine Möglichkeit zur weiteren Rationalisierung des Abtragvorganges
bei gleichzeitiger Verbesserung der Selbstzentrierung
wird durch die in Fig. 1 gleichfalls angedeutete Ausführung zumindest des äußeren Arbeitsrohres 4 in Form von
Segmenten angedeutet. Hierfür weist, wie dargestellt, zumindest das äußere Arbeitsrohr 4 Schlitze 16 auf, welche
jedoch anders als seine Schlitzung 26 nicht über die gesamte Länge in Richtung seiner Achse a verlaufen, sondern
von einer Stirnseite des Arbeitsrohres 4 kommend in angemessenem Abstand vor der gegenüberliegenden Stirnseite desselben
als Sackschlitze enden, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß immer zwischen den von einer Stirnseite her
kommenden Sackschlitzen 16 von der gegenüberliegenden Seite
kommende Sackschlitze verlaufen, die jedoch dann gegenüber der erstgenannten Stirnseite des Arbeitsrohres 4 in
angemessenem Abstand enden. . ·
Diese Ausführung einer Reinigungsvorrichtung 1 nach der Erfindung bringt mehrere Vorteile mit sich. So braucht zum
Nachstellen des AasteilabStandes bzw. zur.Vergrößerung des
wirksamen Durchmessers dec Arbeitsrohres 4 nicht der ^ecaitote
Roini(.';ungskopf 2 aus dem zu reinigenden Rohr wieder
ausgefahren zu werden, vielmehr braucht er nur um einen bestimmten Betrag, beispielsweise etwa zwischen ein Drittel
und zwei Drittel der Gesamtlänge, ausgefahren zu werden, worauf dann die Schraubeinrichtung 9 zur Verstellung der
zugeordneten Stellmutter 11 um ein geeignetes Maß angezogen wird. Dadurch weitet sich zwar der wirksame Durchmesser des
Arbeitsrohres 4 auf, diesmal aber nicht, wie bei der erstbeschriebenen Grundausführung der Erfindung, allein durch
Vergrößerung der Maulweite der durchgehenden Schlitzung 26 des Arbeitsrohres 4, sondern bei diesem Ausführungsbeispiel
durch Spreizung der zwischen den betreffenden Sackschlitzen 16 gelegenen und durch diese gebildeten Segmente
4a des Arbeitsrohres 4. Bereits jetzt kann die betreffende
Zug- und/oder Schubwirkung auf den Reinigungskopf 2 über dessen Betätigungsstangen 5 aufgebracht werden, bis auch
das andere stirnseitige Ende desselben um ein brauchbares Maß aus dem zu reinigenden Rohr ausgefahren ist. Bereits
diese Bewegung sorgt nicht nur für eine erste Abtragwirkung nach dem erfolgten Nachstellen bzw. Aufweiten des
wirksamen Durchmessers des Reinigungskopfes 2, sondern auch für eine, gesteigerte Zentrierwirkung, da sich durch
das Aufspannen der Arbeitsrohrsegmente 4a eine gewisse Konizität
in Richtung der anschließenden Abtragbewegunp; ergibt. Ist das andere stirnseitige Ende des Reinigungskopfes
2.um einen geeigneten Betrag aus dem zu reinigenden Rohr ausgefahren, wird durch Anziehen der hier zugeordneten
Stellmutter 11 der betreffenden Schraubeinrichtung 9 auch dieses stirnseitige Ende des Reinigungsrohres 4 in seinem
wirksamen Außendurchmesser in geeigneter Weise aufgeweitet. Der nächste Bewegungshub in Gegenrichtung erfolgt dann in
beschriebener Weise und erbringt neben einer guten Schruppwirkung auf das abzutragende Anlagerungs^material gleichzeitig
auch eine vorzügliche Selbstzentrierung des Reinigungskopfes
2.
Es ist ersichtlich, daß gerade bei einer solchen vervollkommneten
Ausführungsform der Erfindung sich Lang- bzw.
- 31 -
--34--
Schlitzlöcher 27 in den arbeitsrohrschlitzungsnahen Randbereichen des Abrasivmittelstreifens 24, 25 besonders empfehlen,
indem hierdurch, nämlich die Möglichkeit eines automatischen selbsttätigen Längenausgleiches bei durch
Segmentaufspannung erbrachter Vergrößerung des -wirksamen
Durchmessers des Arbeitsrohres 4 gewährleistet ist, indem in einem solchen Fall das flächenmäßig durch die Aufweitung
der wirksamen Außenoberfläche des Arbeitsrohres 4 unterstützte Material des Abrasivmittelstreifens sanft
unter der angespannten Klemmleiste 14 in ausreichendem Maße weggleiten kann, ohne daß der für eine gute Halte-,
rung des AbrasivmittelStreifens 24, 25 erforderliche Reibungsschluß
in irgend einer Form beeinträchtigt würde.
In den Fig. 2 bis 6 sind andere Arten der Abrasivmittelbestückung
des Reinigungskopfes 2 gemäß Fig. 1 dargestellt. So können in geeigneter kreis-yschrauben- oder andersartig
linienförmiger Anordnung auf der Außenoberfläche des Arbeitsrohres
4 sich federnd an das Anlagerungsmaterial auf der Innenoberfläche des zu reinigenden Rohres anlegende
Abrasivmittel festgelegt sein. Eine Ausführung hierfür ist
in Verbindung von Fig. 5 mit Fig. 2 dargestellt. In einem
Aufnahmenapf 18 ist ein beispielsweise aus Drahtborsten gebildetes Borstenbüschel 19 stramm gefaßt gehalten, welches
mittels einer Schraube 20 in ein an geeigneter Stelle des äußeren Arbeitsrohres 4 vorgesehenes Gewindeloch einschraubbar
ist. Wenn die Anordnung der Gewindelöcher im Arbeitsrohr 4 entsprechend einem geeigneten Muster vorgesehen ist,
lassen sich durch geeignete Besetzung der betreffenden Gewindelöcher unterschiedliche gewünschte linienförmige Anordnungen
solcher als Abrasivmittel wirkender Drahtbüschel erzielen.
Fig. L\ in Verbindung mit Fig. 2 hingegen zeigt eine andere
Variante von sich federnd anlegenden Abrasivmittein. Bei die-
sem Ausfuhxungsbeispiel sind die Metalldrahtborsten 19,
wie insbesondere aus Fig. 4- ersichtlich, nicht büschelförmig, sondern als praktisch kontinuierlicher Borstenstrang
angeordnet, der in einer Aufnahmerinne 21 gefaßt ist, welche einen Querschnitt aufweisen kann, wie in
Fig. 2 dargestellt. Eine solche bandförmige Borstenanordnung kann vorgefertigt auf Lager gehalten und nach
entsprechendem Verkürzen auf geeignete Länge mittels der dargestellten Schrauben 20 die Außenoberfläche des
Arbeitsrohres 4- nach Art einer Spirallinie übergreifend an dieser lösbar festgelegt werden. Dabei kann mit Vorteil
die Länge der einzelnen Rinnenspiralen so gewählt und diese so angeordnet sein, daß sich ein die Randkante
der Außenoberfläche des Arbeitsrohres 4- zu der freirr
en Stirnfläche 17 von dessen durchgehender Schlitzung >■ 26 zumindest teilweise übergreifender Bereich ergibt.
Auf diese Weise wird bewirkt, daß auch in den dem der Schlitzung 26 zugeordneten Zentriwinkel entsprechenden
Oberflächenbereich des Arbeitsrohres 4 sogar bei reiner translatorischer Abtragbewegung des Reinigungskopfes 2
im zu reinigenden Rohr ohne zusätzliche Drehbewegungskomponente stets ausreichend Abrasivmittel zur Verfügung
steht und sich in Wirkung befindet, um zu vermeiden, daß in diesem Bereich eine unzureichende Abtragung von Anlagerungsmaterial
erfolgt.
In Fig. 5 und 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel !
eines Abrasivmittels verdeutlicht, welches in Verbin- j
dung mit der Erfindung vorteilhaft zum Einsatz kommen [
kann. Bei diesem Abrasivmittel handelt es sich gleichfalls ;
um in einem Aufnahmenapf 18a gehaltene, sich federnd an !
das abzutragende Anlagerungsmaterial anlegende Elemente, ;
welche im Gegensatz zu den Ausführungsbeispielen gemäß ! Fig. 2 und 3 bzw. gem. Fig. 2 und 4- nicht drahtförmig,
sondern vielmehr plättchenförmig ausgebildet sind. Diese
311Ό869
Plättchen 22 können bevorzugt als Metallplättchen, beispielsweise Stahlplättchen, ausgebildet sein und werden,
wie aus insbesondere Fig. 5 ersichtlich, in der gleichen Weise am äußeren Arbeitsrohr 4- lösbar festgelegt, wie
für die Ausführungsbeispiele gemäß Fig. 2 und 5 bzw. gemäß Fig. 2 und 4 bereits beschrieben, nämlich mittels
in entsprechende Gewindelöcher im Arbeitsrohr 4 eingreifender
Schrauben 20. Auch mit flächenförmigen Abrasivorganen läßt sich im übrigen eine analoge Ausführungsform, wie in Fig. 2 und 4- dargestellt, verwirklichen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß anders, als in Fig. 4- dargestellt, die Drahtborsten auch
bei Einsatz einer Aufnahmerinne 21 in büschelförmiger Anordnung gehalten sein können.
Obgleich die Erfindung lediglich anhand einiger bevorzugter Ausführungsbeispiele dargestellt und erläutert
worden ist, ist sie nicht auf diese beschränkt. Vielmehr stehen dem Fachmann vielfältige Möglichkeiten offen,
sie an die jeweiligen konstruktiven und materialmäßigen Gegebenheiten und/oder die Forderungen des einzelnen
Einsatzfalles insbesondere im Hinblick auf die Anpassung an die Materialeigenschaften des aus dem Inneren
des zu reinigenden Rohres abzutragenden Anlagerungsmaterials durch andere Kombination ihrer· Merkmale
oder deren Austausch gegen gleichwirkende Mittel anzupassen, ohne dadurch den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
·
Leerseite
Claims (1)
- HANS-JOACHIM KANTNERDIPLOM-INGENIEUR 6070 LANGEN. 18.DARMSTÄDTER STRASSE 8 TELEPHON: (06IO3) S? 30 29PATtNTANWALT DIPL-.NC H.-ü. KANTNER ' TELEGRAMM: K ANTN E R P ATE NTEi! str ». (.07 langen/hessen LANGEN H EbbtNNeue Tol^grammfinschrittS NewNAOHQEREICHTANSPRÜCHEVerfahren zum Reinigen der Innenoberfläcne von Rohren mittels Abtragung von Anlagerungsmaterial durch Hin- und Herbewegung eines an diesem mechanisch angreifenden Reinigungswerkzeuges in Rohrachsrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß bei jedem Hub und/oder Zug der Hin- und Herbewegung des Reinigungswerkzeuges das Anlagerungsmaterial praktisch auf dem gesamten Innendurchmesser des zu reinigenden Rohres abgetragen wird.2.) Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf des Reinigungsvorganges nach einer vorbestimmten Zahl von Hüben und/oder Zügen der Hin- und Herbewegung des Reinigungswerkzeuges aufgetretener Verschleiß desselben und/ oder durch Abtragung von Anlagerungsmaterial gewonnene Lose gegenüber der Rohrinnenoberfläche ausgeglichen wird.DF-EPT-NE F-:I · β ·3.) Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausgleich von Lose die Wirkungsoberfläche des Reinigungewerkzeuges gegenüber der Rohrinnenoberfläche nachgestellt wird.4·.) Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlagerungsmaterial durch federnd an ihm anliegende Abrasivmittel des Reinigungswerkzeuges abgetragen wird.5.) Verfahren nach Anspruch A1 dadurch gekennzeichnet, daß das Anlagerungsmaterial durch Borsten vorzugsweise aus Metall abgetragen wird.6.) Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlagerungsmaterial durch während der Hin- und Herbewegung des Reinigungswerkzeuges einen vorbestimmten radialen Anstellabstand zur Rohrinnenoberfläche beibehaltende Abrasivmittel des Reinigungswerkzeuges abgetragen wird.7.) Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlagerungsmaterial durch reinigungswerkzeugfeste Metall- und/oder Mineral- und/oder Keramikkörner abgetragen wird.8.) Vorrichtung zum Reinigen der Innenoberfläche von Rohren mittels Abtragung von Anlagerungsmaterial durch Hin- und Herbewegung eines an diesem mechanisch angreifenden Reinigungswerkzeuges in Rohrachsrichtung, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen im Rohrinneren hin- und herbewegbaren Reinigungskopf (2) aufweist, auf dessenUO · 1:·..:-·Ο Ι 3110369 - 5 -Außenoberflache praktisch radial von dieser abstehend in praktisch gleichmäßiger Verteilung über deren Umfang Abrasivmittel (18, 19 bzw. 18a, 22 bzw. 24, 25) angeordnet sind.9.) Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abrasivmittel (18, 19 bzw. 18a, 22 bzw. 24, 25) in ihrem Abstand zur Rohrinnenoberflache einstellbar sind.10.) Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) in seinem wirksamen Außendurchmesser einstellbar ist.11.) Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) ein über seiner gesamten Länge geschlitztes inneres Stellrohr (6) und ein über von diesem radial wegstehende Rippen (5) getragenes und mit einer sich gleichfalls über seine gesamte Länge erstreckenden und mit der Schlitzung des inneren Stellrohrs (6) radial fluchtenden Schlitzung (26) versehenes äußeres Arbeitsrohr (4) aufweist.12.) Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die sich über jeweils die gesamte Rohrlänge erstreckenden Schlitzungen (26) rohrachsparallel verlaufen.13.) Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die sich über jeweils die gesamte Rohrlänge erstreckenden Schlitzungen (26) mit Neigung gegenüber der Rohrachse (a) verlaufen.14.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, da-durch gekennzeichnet, daß zumindest das äußere Arbeitsrohr (4) in einzelne miteinander verbundene Segmente aufgeteilt ist.15·) Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente durch wechselweise von der einen Rohrstirnseite (4a) in Eichtung der gegenüberliegenden Rohrstiraseite parallel zur sich über die gesamte Rohrlänge erstreckenden Schlitzung (26) verlaufende Sackschlitze (16) gebildet sind, welche jeweils in einem vorbestimmten Abstand vor der gegenüberliegenden Rohrstirnseite enden.16.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, da-durch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) eine Stelleinrichtung (7» 8, 9) für die Einstellung seines wirksamen Außendurchmessers von außen her aufweist.17·) Vorrichtung nach Anspruch 16 mit ein über ein aufweitbares inneres Stellrohr gleichfalls aufweitbares äußeres Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf, dadurch gekennzeichnet, daß die Stelleinrichtung (7,8, 9) ein durch das innere Stellrohr (6) hindurchwgreifendes Tragstück (7) mit einer Gleitbahn (7a)für zwei von jeweils einer Stirnseite des inneren Stellrohrs (6) her in dieses eingreifende und mit einer komplementären Innenkonusfläche (6a) an diesem in Virkverbindung bringbare Konen (8) aufweist, die jeweils durch eine tragstückfeste Schraubeinriebtung (9) in ihrer den Außendurchmesser des inneren Stellrohrs (6) und damit auch des äußeren Arbeitsrohres (4) bestimmenden Arbeitsstellung einstellbar und feststellbar sind.: ::":■ : : : · Γ: : 3110369— 5 —18.) Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubeinrichtung (9) durch im Bereich eines jeden freien Endes des Tragstückes (7) angeordnete Außengewinde (10) und jeweils eine darauf in Rohrachsrichtung laufende Stellmutter (11) gebildet ist.19.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) zumindest einseitig, vorzugsweise beidseitig mit einer Betätigungsstange (3) verbindbar ist.20.) Vorrichtung nach Anspruch 19 mit ein über ein aufweitbares inneres Stellrohr gleichfalls aufweitbares äußeres Arbeitsrohr und eine Stelleinrichtung mit durch . das Stellrohr hindurchgreifendem Tragstück aufweisendem Reinigungskopf, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragstück (7) auf der dem inneren Stellrohr (6) abgewandten Seite zumindest einer, vorzugsweise beider Stellmuttern (11) der Schraubeinrichtung (9) eine Schraubeinrichtung (12) für den Anschluß einer Betätigungsstange (3) aufweist.21.) Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubeinrichtung (12) für den Anschluß einer Betätigungsstange (3) durch einen abgesetzten Endstutzen des Tragstückes (7) mit Außengewinde gebildet ist, auf welches die .Betätigungsstange (3) mittels entsprechenden Innengewindes aufschraubbar ist.22.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsstange (3) als Rohr vorzugsweise aus Kunststoffmaterial ausgebildet ist.-G-.--. .:Λ. \.: .:. Ji Ιυο6925.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Arbeitsrohr (4) und/oder das innere Stellrohr (6) aus Stahl gebildet sind.24.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Arbeitsrohr (4) und/oder das innere Stellrohr (6) aus Leichtmetall gebildet sind.25·) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Arbeitsrohr (4) und/oder das innere Stellrohr (6) aus Kunststoffmaterial gebildet sind.26.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) eine praktisch zylindrische wirksame Außenoberflache aufweist.27.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) eine leicht tonnenförmige wirksame Außenoberflache aufweist.28.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) etwa linienförmig auf seiner Außenoberfläche angeordnete Abrasivmittel (18, 19 bzw. 18a, 22) aufweist.29.) Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet , daß die linienförmige Anordnung der Abrasivmittel (18, 19 bzw. 18a, 22) mit Neigung gegenüberder Acb.se (a) des Reinigungskopfes (2) vorgesehen ist.50.) Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29 mit ein geschlitztes Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf, dadurch gekennzeichnet, daß die linienförmige Anordnung der Abrasivmittel (18. 19 bzw. 18a, 22) parallel zur eich über die gesamte Arbeitsrohrlänge erstreckenden Schlitzung (26) des Arbeitsrohrs (4) vorgesehen ist.31.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30 mit ein geschlitztes Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf, dadurch gekennzeichnet, daß die linienförmig angeordneten Abrasivmittel (18, 19 bzw. 18a, 22) die sich über die gesamte Arbeitsrohrlänge erstreckende Schlitzung (26) des Arbeitsrohr (4-) zumindest teilweise übergreifend gehalten sind.$2.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) über seiner gesamten Außenoberfläche Abrasivmittel (24-, 25) aufweist.33·) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) sich federnd an das Anlagerungsmaterial auf der Innenoberfläche des zu reinigenden Rohres anlegende Abrasivmittel (18, 19 bzw. 18a, 22) aufweist.34.) Vorrichtung nach Anspruch 33» dadurch gekennzeichnet, daß die Abrasivmittel durch Borsten (19 bzw. 2?) vorzugsweise aus Metall gebildet sind.::::· :::·::: J i 1 0 d ο 935·) VorriclLtuiig nach Anspruch 34-, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten Drahtborsten (19) sind.36.) Vorrichtung nach Anspruch 34-, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten Metallstreifen (22) sind.37.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten büschelförmig gefaßt sind (18 bzw. 18a).38.) Vorrichtung nach Anspruch 37» dadurch gekennzeichnet, daß die Borstenbüschel jeweils in einem an der Außenoberfläche des Reinigungskopfes (2) lösbar festlegbaren Aufnahmenapf (18 bzw. 18a) gefaßt sind.ίο) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Borstenbüschel nebeneinander in einer an der Außenoberfläche des Reinigungskopfes (2) lösbar festlegbaren Aufnahmerinne (21) gefaßt sind.40.) Vorrichtung nach Anspruch 38 oder 39» dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmenäpfe (18 bzw. 18a) bzw. Aufnahmerinnen (21) durch mit ihren Köpfen gegenüber den freien Borstenenden versenkt angeordnete Schrauben (20) mit dem Reinigungskopf (2) verschraubbar sind.4-1.) Vorrichtung nach Anspruch 39 oder 4-0 mit ein geschlitztes Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmerinne(n) (21) eine die sich über die gesamte Arbeitsrohrlänge erstreckende Schlitzung (26) zumindest teilweise übergreifend mit Borsten besetzte Länge und Anordnung aufweist bzw. aufweisen.■ ::":· : : : · Γ: : 311036942.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Reinigungskopf (2) während seiner Hin- und Herbewegung einen vorbestimmten radialen Anstellabstand zur Innenoberfläche des zu reinigenden Rohres beibehaltende Abrasivmittel (24, 25) aufweist.4-3.) Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet , daß der Reinigungskopf (2) eine flächenmäßige Umkleidung seiner Außenoberfläche mit Abrasivmittel (24, 25) aufweist.44.) Vorrichtung nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Abrasivmittel durch einen am Reinigungskopf (2) lösbar festlegbaren Streifen eines mit nach außen materialabtragend wegstehender Körnung (25) versehenen Trägermaterials (24) gebildet sind.45.) Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (24) eine Kunststoffolie, ein textiles oder mineralisches, beispielsweise aus Asbestfasern gebildetes Gewebe oder ein kunststoffgetränktes Zellulosevlies, beispielsweise Papier oder dünner Karton, oder dergleichen ist.46.) Vorrichtung nach Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, daß die materialabtragende Körnung (25) durch Metall- und/oder Mineral- und/oder Keramikkörner gebildet ist.47.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 bis 46 mit ein geschlitztes Arbeitsrohr aufweisendem Reinigungskopf, dadurch gekennzeichnet, daß der Abrasivmittel-10 -streifen (24, 25) im Bereich, der freien Stirnfläche der sich über die gesamte Länge des Arbeitsrohres (4) erstreckenden 'Benützung (26) am Arbeitsrohr (4) lösbar festgelegt gehalten ist.48.) Vorrichtung nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Abrasivmittelstreifen (24, 25) mit jeweils einem freien Endbereich in die sich über die gesamte Länge des Arbeitsrohres (4) erstreckende Schlitzung (26) hineingebogen und an der Stirnwandung derselben lösbar festgelegt gehalten ist.49.) Vorrichtung nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsrohr (4) mit einer sich von seiner Innenoberfläche mit der durch die sich über seine gesamte Länge erstreckende Schlitzung (26) erbrachten freien Stirnfläche (17) fluchtenden Befestigungsleiste (15) für den Abrasivmittelstreifen (24, 25) versehen ist.50.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Abrasivmittelstreifen (24, 25) gegenüber dem Arbeitsrohr (4) mittels Verschraubungen (15) festgelegt gehalten ist.51.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß der Abrasivmittelstreifen (24, 25) in vorbestimmtem Abstand voneinander und/ oder vorbestimmter Zuordnung zueinander angeordnete vorgefertigte Löcher (27) im Bereich seiner freien Enden aufweist.52.) Vorrichtung nach Anspruch 5% dadurch gekennzeichnet, daß die vorgefertigten Löcher (27) des Abrasivmittel-IP« Jt 4» tf f* * Bl* ■> · · ·» «- 11 -Streifens (24, 25) als zumindest schräg, vorzugsweise aber senkrecht zur sein jeweils "benachbartes freies Ende begrenzenden Randkante verlaufende Langlöcher oder zu dieser Eandkante hin offene Schlitzlöcher ausgebildet sind.55«) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4-7 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teilbereich der der Außenoberfläche dee Arbeitsrohres (4) zugewandten Oberfläche des Abrasivmittelstreifens (24, 25) reibkraftsteigernd ausgebildet ist.54.) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 52, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Abrasivmittelstreifen (24, 25) und Außenoberfläche des Arbeitsrohres (4) zumindest einen Teilbereich derselben überdeckend eine reibkraftsteigernde Zwischenlage angeordnet ist.55·) Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Abrasivmittelstreifen (24, 25) und Außenoberfläche des Arbeitsrohres (4) eine elastisch kompressible Zwischenlage (23) angeordnet ist.56.) Vorrichtung nach Anspruch 551 dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenlage (23) aus Gummi, Kunst gummi oder dergleichen gebildet ist.Patentonwalt
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| DE19813110869 DE3110869C2 (de) | 1981-03-20 | 1981-03-20 | Vorrichtung zum Reinigen der Innenoberfläche von Rohren |
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Citations (9)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1981
- 1981-03-20 DE DE19813110869 patent/DE3110869C2/de not_active Expired
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3110869C2 (de) | 1983-12-22 |
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