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WC - Anlage
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Spülen von WC-Anlagen
und/oder Urinarien, insbesonder bestimmt für nuklearmedizinische Abteilungen, sowie
auf sanitäre Einrichtungen.
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Bei zum Beispiel nuklearmedizinischen Abteilungen wird das gesamte
in diesen Bereichen anfallende Wasser in sogenannten Sammelbehältern oder Abklingbecken
aufgenommen, um die Kanalisation für das übliche Abwasser von radioaktiven Rückständen
zu bewahren. Da die Abklingbecken hinsichtlich ihres Fassungsvermögens beschränkt
sind, ist man bemüht, den Wasserverbrauch in solchen Abteilungen möglichst zu reduzieren.
Insbesondere bei WC-Anlagen hat man Vorkehrungen getroffen, um mit einem Minimum
an Spülwasser auszukommen.
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In der DE-OS 28 41 235 ist eine wassersparende WC-Einrichtung mit
geringem Spülwasserbedarf beschrieben, die zum Einsatz in isotopenverarbeitenden
Stationen von Krankenhäusern bestimmt ist. Um -wie erwähnt- die Kanalisation von
radioaktiven Stoffen freizuhalten, wird das aus den WC-Einrichtungen entnommene
Spülwasser zusammen mit den Fäkalien dem Abklingbecken zugeführt. Aus diesem Grunde
ist es erforderlich, daß die eingesetzten Wassermengen gering gehalten werden-.
Um die Spülwassermengen der WC-Einrichtung gering zu halten, ist diese mit einer
Vakuumquelle oder einer Druckquelle verbunden, die das Entfernen der Fäkalien unterstützt.
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Da infolge des geringen Fassungsvermögens der Abklingbecken die eingesetzten
Spülwassermengen sehr gering sind, muß es häufig in Kauf genommen werden, daß Fäkalienreste
in der Schüssel verbleiben, welches nicht nur hygienische sondern auch strahlungsbelastungsmäßige
Probleme nach sich zieht.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Spülen
von WC-Anlagen und/oder Urinarien, die insbesondere für nuklearmedizinische Abteilungen
bestimmt sind, derart zu verbessern, daß sichergestellt ist, daß Fäkalienrückstände
in der WC-Schüssel nahezu ausgeschlossen werden, wobei zum Säubern der Schüssel
zusätzliches Spülwasser benutzt werden kann, ohne daß der das Spülwasser aufnehmende
Auffangbehälter in seinem Fassungsvermögen vergrößert werden muß.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die WC-Einrichtung
und/oder Urinarien mit von in Duschen und/oder Wascheinrichtungen benutztem Wasser
gespült werden.
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Mit anderen Worten macht man sich den Umstand zunutze, daß man das
gleichfalls den Auffangbehältern zugeführte, von zum Beispiel Duschen, Wascheinrichtungen
oder anderen Wasserverbrauchern stammende Wasser, welches häufig nicht einen besonders
hohen Verschmutzungsgrad aufweist, zur Spülung der WC-Einrichtungen und/oder Urinarien
benutzt.
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Dadurch wird eine erhöhte Wassermenge zum Spülen dieser Einrichtungen
zur Verfügung gestellt, ohne daß das Abklingbecken größer ausgelegt werden müßte,
so daß die WC-Anlage selbst zum Beispiel nicht mit aufwendigen Druck- und Vakuumeinrichtungen
ausgestattet werden müssen, um die Fäkalienreste mit geringem Wasser fortzuführen.
Außerdem ist sichergestellt, daß soviel Wasser zum Spülen zur Verfügung gestellt
wird, daß möglicherweise haftende Fäkalienrückstände auf jeden Fall weggespült werden,
so daß in hygienischer und strahlungsbelastungsmäßiger Hinsicht Beanstandungen nicht
zu befürchten sind.
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Um sicherzustellen, daß das den WC-Einrichtungen und/oder Urinarien
zugeführte bereits in Duschen und/oder Wascheinrichtungen verwendete Wasser nicht
übermäßig schäumt, wird in Ausgestaltung der Erfindung der Vorschlag unterbreitet,
um dem bereits benutzten Wasser ein Antischaummittel zuzugeben.
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Des weiteren kann zur Vermeidung einer auch durch Filter nicht auszuscheidenden
Trübung sythetische Seife benutzt werden.
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Eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgebildete sanitäre Einrichtung
bestehend im wesentlichen aus WC-Einrichtungen und/oder Urinarien und Wascheinrichtungen
und/oder Duschen, inbesondere bestimmt für nuklearmedizinische Abteilungen von Krankenhäusern,
bei denen die in der sanitären Einrichtung anfallenden Flüssigkeiten und Exkremente
einem Auffangbehälter zuführbar sind, zeichnet sich dadurch aus, daß die Abflußleitungen
von den Wascheinrichtungen und/oder Duschen in die Spülwasserleitungen für die WC-Anlagen
und/oder Urinarien übergehen. Das heißt, daß das den Wascheinrichtungen bzw. Duschen
zugeführte Frischwasser wird über eine gleichzeitig als Spülvorrichtung ausgebildete
Abflußleitung den WC-Einrichtungen und/oder Urinarien zugeführt, um dort die Fäkalien
bzw. Urinreste wegzuspülen. Erst dann gelangt das Wasser in die Auffangbehälter
bzw. Abklingbecken. Demzufolge kann zum Spülen bei weitem mehr Wasser benutzt werden,
als bei den bekannten Anlagen, bei denen unmittelbar das in den Duschen und/oder
Wascheinrichtungen benutzte Wasser den Auffangbehältern zugeführt wird. Es wird
folglich der Vorteil erzielt, daß trotz größerer Mengen zur Verfügung stehenden
Spülwassers für WC-Einrichtungen und/oder Urinarien die in den nuklearmedizinischen
Abteilungen vorhandenen, häufig nur ein geringes Fassungsvermögen aufweisende Auffangbehälter
nicht
mehr Abwasser als die bekannten Anlagen aufnehmen müssen.
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Sollen dagegen auch weiterhin wassersparende WC-Anlagen Verwendung
finden, so könnte dann das Fassungsvermögen des Abklinkbeckens verkleinert werden.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist in die von den Wascheinrichtungen
und/oder Duschen kommende und zu den WC-Einrichtungen und/oder Urinarien führende
Leitung ein Pufferbehälter angeordnet, der gleichfalls in Verbindung mit dem Auffangbehälter
steht. Durch den Pufferbehälter ist sichergestellt, daß für die WC-Spülung hinreichend
genug Wasser zur Verfügung steht. Sollte jedoch der Pufferspeicher durch zum Beispiel
verstärkte Benutzung der Wascheinrichtungen nicht mehr Wasser aufnehmen können,
so kann dieses unmittelbar dem Auffangbehälter oder Abklingbecken zugeführt werden.
Vorzugsweise befindet sich zwischen dem Pufferspeicher und den WC-Einrichtungen
und/oder Urinarien eine Druckerhöhungsanlage.
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Um sicherzustellen, daß das den WC-Einrichtungen und/oder Urinarien
zugeführte Spülwasser durch von den Wascheinrichtungen stammende Seifenresten nicht
schäumt, ist der Pufferbehälter mit einer Abgabevorrichtung für Antischaummedien
verbunden. Um ein gutes Durchmischen von den Antischaummedien und dem im Pufferbehälter
vorhandenen Abwasser zu gewährleisten, um also jedwede Schaumbildung auszuschließen,
ist im dem Pufferbehälter ein zusätzliches Rührwerk vorgesehen.
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Damit das den WC-Einrichtungen uni/oder Urinarien zugeführte Abwasser
keine unerwünschten jedoch auch nur selten vorkommende Schmutzreste aufweist, ist
in die gemeinsame Leitung zwischen Wasch- und WC-Einrichtungen ein zusatzliches
Filter eingebaut, in dem außerdem das weiterzuverwendende Abwasser gefarbt werden
kann.
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Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung werden anhand
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in der als Anlage beigefügten zeichnerischen
Darstellung erläutert.
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ttber eine Leitung 10 wird Frischwasser beispielsweise sowohl einer
Duscheinrichtung 12 als auch einem Waschbecken 14 zugeführt. Das in der Duschwanne
16 gesammelte bzw. dem Waschbecken 14 entnommene Abwasser wird über eine Leitung
18 einem Pufferbehälter 20 zugeführt, von dem das dort gesammelte Abwasser wahlweise
silber eine Leitung 22 einem nicht dargestellten Auffangbehälter oder Abklinkbecken
bzw.
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über eine Leitung 24 zwei beispielhaft dargestellten l.fC-Einrichtungen
26 zuleitbar ist. Zwischen dem Pufferbehälter 20 und den WC-Anlagen 26 in der Leitung
24 kann außerdem ein Filter 28 vorgesehen werden, um mögliche im Abwasser vorhandene
Schmutzreste auszuscheiden und/oder das Abwasser mit einer gewünschten Färbung zu
versehen.
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Wie der zeichnerischen Darstellung des weiteren zu entnehmen ist,
befindet sich in dem Pufferbehälter 20 ein Rührwerk 30, welches das im Behälter
20 angesammelte Abwasser mit einem Antischaummittel durchmischen kann, welches über
eine Leitung 32 einem zur Aufnahme eines Antischaummittels bestimmten Dosierbehälter
34 zugeführt wird, um eine unerwünschte Schaumbildung des als Spülwasser zu verwendenden
Abwassers auszuschließen.
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Wie im Zusammenhang mit der Wascheinrichtung und der Dusche 12 bzw.
dem Waschbecken 14 in der Zeichnung zum Ausdruck gebracht ist, wird das zugeführte
Frischwasser nun nach Durchströmen einer schematisch angedeutet Sparautomatik 36
bzw. 38 abgegeben. Dadurch soll sichergestellt werden, daß nicht unnötig hohe Mengen
Frischwasser ausfließen können, wodurch eine zu hohe Belastung des Auffangbehälters
erfolgen würde. Die abzugebenden Frischwassermengen können zum Beispiel mittels
eines zu betätigenden Münzkontaktgebers 40 freigegeben werden.
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Außerdem kann im Bereich des Waschbeckens 14.bzw. im Bereich der Dusche
ein Seifenspender 42 angeordnet sein, dem ausschließlich synthetische Seife zu entnehmen
ist, um eine bleibende Trübung des Abwasser zu vermeiden.
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Bei einer sanitären Einrichtung, die der erfindungsgemäßen Lehre gehorcht,
ist demzufolge das zum Spülen der WC-Einrichtung 26 verwendete Wasser kein Frischwassser,
sondern vielmehr ein im Zusammenhang mit Duschen und/oder Waschbecken benutztes
Abwasser. Dadurch kann dem Spülvorgang im Vergleich zu bekannten wassersparenden
WC-Einrichtungen für Isotopenstationen mehr Wasser zur Verfügung getellt werden,
wodurch sichergestellt ist, daß Fäkalienrückstände in der Schüssel nicht auftreten,
also aus hygienischer und strahlungsbelastungsmäßiger Hinsicht eine Verbesserung
erzielt wird, ohne daß im Vergleich zu bekannten Anlagen die Auffangbehälter bzw.
Abklingbecken vergrößert werden müßten.
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Ist die erfindungsgemäße Lehre anhand einer WC-Einrichtung erklärt
worden, die für eine nuklearmedizinische Abteilung bestimmt ist, so ist es selbstverständlich,
daß entsprechend ausgebildete wassersparende Einrichtungen auch in sonstigen Bereichen,
zum Beispiel in Behördenhäusern, Bürohäusern, aber auch in privaten Haushalten Einsatz
finden können. Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist nämlich sichergestellt,
daß die Belastung der Kläranlagen durch unnötiges Abwasser verringert wird, wodurch
indirekt die Kapazität vorhandener Kläranlagen erhöht wird.
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