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Die Erfindung betrifft eine Papiervorschubeinrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, die insbesondere in einem Drucker verwendbar ist.
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Bei einer bekannten Einrichtung dieser Art (DE-OS 28 26 297) hat die Antriebswelle einen quadratischen Querschnitt und die Transportrolle kann in Längsrichtung der Antriebswelle verschoben werden, sobald eine Bedienungsperson einen Bremsknopf entgegen der Federkraft einer Feder dreht. Dabei wird als nachteilig angesehen, daß ein besonderer Mechanismus erforderlich ist, der vor und nach einer Verschiebung der Transportrolle durch die Bedienungsperson betätigt werden muß, so daß bei fehlendem Anziehen des Bremsknopfs eine Fehlfunktion beim Ausdrucken erfolgen kann.
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Es sind ferner bereits polygonale Fassungen bei Einrichtungen dieser Art bekannt (DE-AS 10 83 835), bei denen ein Transportrad aus elastischem Material vorgesehen ist, das einen radialen, die Radnabe durchbrechenden Schlitz aufweist. Damit sich die Transporträder nach Einstellung eines geeigneten Abstands nicht seitlich verschieben lassen, kann dabei eine von einem Federdraht umgebene Sicherungshülse auf die Nabe der Transporträder in einer Einschnapplage vorgeschoben werden.
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Bei einer anderen bekannten Einrichtung dieser Art (US-PS 28 58 004) ist eine Keilverbindung der beiden entlang einer Antriebswelle verschiebbaren Rahmen für die Transporträder vorgesehen, an welchen Rahmen eine Klemmschraube vorgesehen ist, die ein Verklemmen mit der stationären Führungswelle in der eingestellten Verschiebungslage ermöglicht.
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Es ist ferner bereits eine Papiervorschubeinrichtung bekannt (US-PS 37 99 313), die eine Antriebswelle mit schwalbenschwanzförmigen Längsnuten aufweist, in welche Längsnuten ein mit entsprechenden Vorsprüngen versehener Verstellring eingeschoben werden kann, von dem fingerförmige Vorsprünge in die Längsnuten vorragen, an deren Enden die Stifte ausgebildet sind. Die fingerförmigen Vorsprünge sind dabei derart ausgebildet, daß in den Längsnuten ein Paßsitz durch Reibungskraft erzielbar ist. Eine geeignet paßgenaue schwalbenschwanzförmige Ausbildung der ineinander eingreifenden Teile ist jedoch verhältnismäßig schwierig, so daß beim Betrieb aufgrund eines vorhandenen Spiels Vibrationen auftreten können. Außerdem sind zur Montage der Verstellringe Hilfseinrichtungen erforderlich, weil nur der eine Verstellring vom einen Ende der Antriebswelle her in einfacher Weise aufgeschoben werden kann.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Papiervorschubeinrichtung der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß sie mit einer einfachen und möglichst spielfreien Konstruktion eine einfache Montage und Einstellung der Verschiebungslagen ermöglicht, ohne daß die Gefahr besteht, daß beim Betrieb einer zugeordneten Druckeinrichtung nachteilige Vibrationen verursacht werden. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Besondere Vorteile der Erfindung sind darin zu sehen, daß einerseits kein zusätzlicher Mechanismus für einen lösbaren Klemmsitz der Transportrolle erforderlich ist, und daß andererseits eine spielfreie Drehsicherung der Transportrolle durch eine in Drehrichtung formschlüssige Anordnung auf der Antriebswelle vorhanden ist, welche nicht nur eine Längsverschiebung, sondern auch eine Halterung der Transportrolle mit ausreichend hohen Reibungskräften ermöglicht. Ferner sind für die Herstellung keine Spezialwerkzeuge erforderlich, und wegen der verhältnismäßig geringen Anzahl von Einzelteilen für die Halterung und Abdeckung sind die Herstellung und die Durchführung von Wartungsarbeiten vereinfacht.
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Anhand der Zeichnung soll die Erfindung beispielsweise näher erläutert werden. Es zeigt
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Fig. 1 eine Ansicht einer Papiervorschubeinrichtung,
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Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Seitenansicht,
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Fig. 3 eine schematische Schnittansicht,
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Fig. 4 eine Fig. 3 entsprechende, teilweise im Schnitt dargestellte Draufsicht,
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Fig. 5 eine Draufsicht auf die Transportrolle in Fig. 3,
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Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Linie VI-VI in Fig. 3,
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Fig. 7 einen Grundriß des Rahmenteils in Fig. 1,
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Fig. 8 eine Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 7,
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Fig. 9 eine Schnittansicht durch die Transportrolle,
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Fig. 10 eine Schnittansicht entlang der Linie X-X in Fig. 9,
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Fig. 11 eine Schnittansicht entlang der Linie XI-XI in Fig. 9,
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Fig. 12 eine Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels des rotierenden Teils einer Transportrolle,
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Fig. 13 eine teilweise im Schnitt dargestellte Ansicht einer Papierstreifen- Abdeckplatte,
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Fig. 14 eine Draufsicht auf die Abdeckplatte in Fig. 13; und
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Fig. 15 eine Fig. 13 entsprechende Endansicht.
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Bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Papiervorschubeinrichtungen 1, 1 a vorgesehen, die zur Zufuhr von mit Perforationen versehenen Papierstreifen unterschiedlicher Breite dienen. Die Papiervorschubeinrichtungen enthalten jeweils einen Rahmen 7 und eine Transportrolle 8. Der Rahmen 7 und die Transportrolle 8 der beiden Papiervorschubeinrichtungen 1 und 1 a sind gleich ausgebildet. Die Transportrollen 8 sind durch eine Antriebswelle 2 mit einem vieleckigen Querschnitt antreibbar. Parallel zu der Antriebswelle 2 ist eine stationäre Welle zur Führung der Rahmen 7 vorgesehen. Die Antriebswelle 2 ist drehbar in zwei Seitenplatten 4, 5 gelagert. Die stationäre Welle 3 ist in Langlöchern in den Seitenplatten 4, 5 angeordnet und mit Hilfe von Schrauben 6 befestigt. Ein dem Langloch 4 a in der Seitenplatte 4 in Fig. 2 entsprechendes Langloch ist in der anderen Seitenplatte 5 ausgebildet. Den Papierstreifen 18 niederhaltende Abdeckungen 9 und 9 a in den beiden Papiervorschubeinrichtungen 1 und 1 a sind symmetrisch zueinander ausgebildet.
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Wie aus den Fig. 3-8 ersichtlich ist, ist der Rahmen 7 symmetrisch ausgebildet, so daß er für die beiden Papiervorschubeinrichtungen 1 und 1 a in Fig. 1 verwendbar ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Rahmen 7 aus zwei getrennt hergestellten, zu einer Einheit zusammengesetzten Teilen. Die Einheit 7 kann jedoch auch als einstückige Ausführungsform hergestellt sein. Wie aus Fig. 7 und 8 ersichtlich ist, hat der Rahmen 7 eine Bohrung 10 am einen Ende und weist einen Zwischenraum 11 gegenüber der Bohrung 10 auf. Den Zwischenraum 11 begrenzende Seitenplatten weisen U-förmige Lagerbohrungen 12 auf. Der Zwischenraum 11 ist groß genug, um den zentralen Teil der Transportrolle 8 aufzunehmen. Wie aus den Fig. 9- 12 ersichtlich ist, besteht die Transportrolle 8 aus einem ersten rotierenden Teil 13 und einem zweiten rotierenden Teil 14, welche Teile aus Kunststoff hergestellt sind. Durch drei Vorsprünge 13 b am Innenumfang einer Ausnehmung 13 a (auf der rechten Seite in Fig. 9) des ersten rotierenden Teils 13 und drei Nuten 14 a radial innerhalb der Umfangskante der Seitenplatte des zweiten rotierenden Teils 14 (Fig. 12) ist eine Bajonettverbindung gebildet. Zur Herstellung eines in Fig. 9 -11 dargestellten starren Glieds werden die beiden rotierenden Teile 13, 14 mit den Vorsprüngen 13 b und den Nuten 14 a in Eingriff gebracht und um 60° gegeneinander gedreht.
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Die rotierenden Teile 13, 14 sind mit rohrförmigen Hülsen 15, 16 versehen, die sich axial nach außen von den Außenseiten davon erstrecken. Die Hülsen 15, 16 weisen Bohrungen 15 a, 16 a auf, die in ihrem Zentrum ausgebildet sind und die Antriebswelle 2 gleitend verschiebbar aufnehmen können. Die Bohrungen 15 a, 16 a sind in dem zusammengebauten Zustand in den Fig. 9-11 in axialer Richtung zueinander ausgerichtet. Die Hülse 15 weist vier axial verlaufende Schlitze 17 auf. Die Schlitze 17 verleihen der Hülse 15 eine Elastizität, mit der die Hülse 15 in der in Fig. 3 dargestellten Lage reibend und elastisch an der Antriebswelle 2 angreift. Diese Anordnung ermöglicht, daß die Transportrolle 8 durch die Antriebswelle 2 derart gehaltert wird, daß sie sich nur zusammen mit der Antriebswelle 2 drehen kann.
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Wenn auf die Transportrolle 8 eine Kraft ausgeübt wird, welche die Reibungskraft zwischen der Transportrolle 8 und der Antriebswelle 2 überschreitet, wird die Transportrolle in seitlicher Richtung verschoben. Deshalb kann die axiale Lage der Transportrolle 8 entsprechend der Breite des betreffenden Papierstreifens 18 einjustiert und eingestellt werden.
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Die Transportrolle 8 ist mit Stiften 13 c versehen, die entlang dem Umfang des ersten rotierenden Teils 13 angeordnet sind. Die Stifte 13 c greifen in die in Fig. 1 dargestellten Wandlochungen des Papierstreifens 18 ein, so daß der Papierstreifen 18 in Fig. 3 in Pfeilrichtung entlang der Führungsfläche 7 a an dem Rahmen 7 bei einer Drehung der Transportrolle 8 transportiert wird. Obwohl bei diesem Ausführungsbeispiel die Transportrolle 8 aus zwei sich drehenden Teilen 13, 14 ausgebildet ist, kann die Transportrolle 8 auch durch Spritzgießen einstückig hergestellt werden.
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Wie aus den Fig. 13-15 ersichtlich ist, weist die Abdeckplatte 9 einen Lagerteil 19 auf, der in der Bohrung 10 (Fig. 4) des Rahmens 7 drehbar gelagert ist. An dem Lagerteil 19 ist eine zentrale Bohrung 19 a vorgesehen, welche die stationäre Welle 3 mit einem gewissen Spiel umgibt. Deshalb dient die stationäre Welle lediglich dazu, eine Drehung des Rahmens zu verhindern.
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Die Abdeckplatte 9 ist einstückig mit einer Halteplatte 20 ausgebildet. Die Halteplatte 20 deckt die Oberseite der Transportrolle 8 ab und ist mit einem Längsschlitz 20 a versehen, durch welcher die Stifte 13 c bei ihrer Drehung ungehindert vorragen. Führungsvorsprünge 20 b sind an der Unterseite der Halteplatte 20 ausgebildet, die sich parallel zu dem Längsschlitz 20 a erstrecken. Durch derartige Führungsvorsprünge 20 b wird auf die aus Fig. 5 ersichtliche Weise ein Schwimmen des Papierstreifens verhindert.
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Die Abdeckplatte 9 (Fig. 13) ist auf ihrer Innenseite am hinteren Ende mit einem Vorsprung 21 versehen, der gegen einen Anschlag 22 a der Anschläge 22 a, 22 b, 22 c und 22 d (Fig. 7 und 8) anschlagen kann, um eine Drehung der Abdeckplatte 9 in Öffnungsrichtung zu verhindern, also im Gegenuhrzeigersinn in Fig. 3. Ferner ist an der Außenseite der Abdeckplatte 9 eine Einrastnut 25 ausgebildet.
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Damit ein gleich ausgebildeter Rahmen 7 für die beiden Papiervorschubeinrichtungen 1 und 1 a verwendet werden kann, und damit die Abdeckplatte 9 der Einrichtung 1 und der Abdeckplatte 9 a der Einrichtung 1 a durch einen derartigen Rahmen 7 gehaltert werden können (die Abdeckplatte 9 a ist symmetrisch zu der Abdeckplatte 9 in Fig. 1 ausgebildet), sind Rastfedern 23 mit einem T-förmigen Querschnitt auf beiden Seiten des Rahmens 7 (Fig. 6) ausgebildet. Klinken 24, die mit der Nut 25 in Eingriff gelangen können, ragen von der Innenseite der beiden Enden jeder Rastfeder 23 vor.
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Im folgenden soll der Zusammenbau der Papiervorschubeinrichtungen 1, 1 a erläutert werden. Zwei Transportrollen 8 werden an der Antriebswelle 2 befestigt, die von den Seitenplatten 4, 5 (Fig. 1) getragen wird. Dann werden die Lagerteile 19 der Abdeckplatten 9 und 9 a in die Bohrungen 10 ( Fig. 8) der Rahmen 7 eingesetzt. Dann wird die stationäre Welle 3 (Fig. 4) in die zentralen Bohrungen 19 a der Lagerteile 19 eingesetzt und die beiden mit einer Abdeckplatte versehenen Rahmen 7 werden auf die stationäre Welle 3 aufgesetzt.
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Danach werden die Lagerbohrungen 12 an dem Rahmen 7, und die an der stationären Welle 3 angeordneten Abdeckplatten gegenüber den Transportrollen 8 an der Antriebswelle 2 angeordnet und die stationäre Welle 3 wird entlang den Längsschlitzen 4 a (Fig. 2) in den Seitenplatten 4, 5 vorgeschoben. Dann nehmen die Zwischenräume 11 an dem Rahmen 7 (Fig. 8) die Transportrollen 8 auf und die Hülsen 15, 16 der beiden Transportrollen 8 sind drehbar in den U-förmigen Lagerbohrungen 12 gelagert. Schließlich wird die stationäre Welle 3 an den Seitenplatten 4, 5 durch die Schrauben 6 befestigt.
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Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Transportrollen 8 zum Vorschub des Papierstreifens direkt und eng auf die Antriebswelle aufgepaßt, so daß die Lage der Transportrollen entsprechend der unterschiedlichen Breite des betreffenden Papierstreifens direkt und manuell einjustiert werden kann. Bei bekannten Papiervorschubeinrichtungen erfolgt die Befestigung der Transportrollen beispielsweise mit Hilfe einer Schraube. Wenn eine Transportrolle in einer derartigen Winkellage angehalten wird, daß die Schraube nach innen weist, muß die Transportrolle von Hand gedreht werden, bis die Schraube nach außen weist und zugänglich wird. Das Anziehen der Schraube ist sehr schwierig, weil in der Umgebung des Antriebsrads der Transportrolle wegen des Vorhandenseins des Druckkopfs, des Farbbands, etc. nur sehr wenig Platz vorhanden ist. Aus diesem Grund muß bei bekannten Papiervorschubeinrichtungen dieser Art die Lage der Transportrolle relativ zu einer stationären Welle eingestellt werden, die sich von der Antriebswelle unterscheidet.
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Obwohl bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel die Transportrolle in axialer Richtung manuell einjustierbar ist, ist kein Spielraum in axialer Richtung während des Betriebs der Papiervorschubeinrichtung erforderlich, so daß kein Betriebsgeräusch verursacht wird und ein seitliches Versetzen des Papierstreifens vermieden werden kann, wodurch sonst die Druckqualität beeinträchtigt würde. Ferner sind bei einer derartigen Papiervorschubeinrichtung weniger Einzelteile erforderlich, so daß der Zusammenbau, sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten vereinfacht werden können.